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Landrechts erfolgt war. Die Amtsanwaltschaft legte Berufung ein,| Vermögensschaden von 30 000 M. in Frage ftand, freigesprochen] so daß gestern das Landgericht Berlin III durch Strafkammer 4 werden müsse; das Gericht hielt aber das betrügerische Treiben des Eine geheimnisvolle Angelegenheit bildet in Madrid den ( unter Vorsiz des Landgerichtsdirektors Ehrecke) das Schöffengerichts- Angeklagten auch gegenüber der Mutter der Hauptzeugin für so Gesprächsstoff. Auf Grund eines Verhaftbefehls des Unterurteil nachprüfen mußte. horrend, daß es Thomas zu vier Jahren Gefängnis suchungsrichters wurde der Inspektor des militärischen GesundPolizeileutnant Kulte, der jene Versammlung hatte überwachen unter Anrechnung von einem Jahr Untersuchungshaft und drei heitsdienstes, General Bernadeffe Guijerro, der in follen, leitete seine Zeugenausfage ein mit dem Saz: Die Ver- Jahren Ehrberluft verurteilte. Der mitangeklagte Stommiſſionär einem Alter von 66 Jahren steht, verhaftet. Am vergangenen fammlung war eine politische". Das Polizeipräsidium habe auf Baul Müde wurde zu neun Monaten Gefängis verurteilt, Montag fand man im Aborte seiner Wohnung die Leiche eines Grund eines Erkenntnisses des Oberverwaltungsgerichts sie im Hin die übrigen Angeklagten, die unter der Beschuldigung der Beihilfe Kellners namens Imbrego auf. Bei der Leichenschau wurde festblick auf das als Einladung verbreitete Flugblatt von vornherein als standen, wurden freigesprochen. gestellt, daß zwischen dem Kellner und einem Unbekannten, dem politisch angesehen und daher die Instruktion gegeben, daß Jugendliche nicht darin zu dulden seien. Wie erklärte er's, daß er nach Forstreferendar von Knobloch vor den Geschworenen. wahrscheinlichen Mörder, ein Kampf stattgefunden habe. Daraufhin wurden die Frau und das Dienstmädchen Jmbregos Haberfaaths Weigerung, die Jugendlichen hinauszuweisen, die Ver Vor dem Schwurgericht Frankfurt a. D. begann gestern die verhaftet. Trotzdem wurde jetzt auch der General Guijerro , der fammlungsauflösung mit dem Allgemeinen Landrecht begründete? zweite Verhandlung den Forstreferendar von bei dem Kellner in Pension war, verhaftet, da die Polizei glaubt, Er habe, nachdem der Versammlungsleiter feine Mitwirkung nobloch. Am 2. Januar hatte der Angeflagte den Buchhalter daß der General bei der Ermordung des Kellners zur Entfernung der Jugendlichen verweigert habe, auflösen müffen- ederich erschossen. Knobloch besichtigte auf dem Speicher beteiligt gewesen ist oder sonst in einer noch zu ermittelnweil sonst die Jugendlichen, weiter in der„ politischen" Verſanimlung der Speditionsfirma Pinnow seine Möbel. Hederich führte ihn den Weise die Hand in der dunklen Angelegenheit im Spiele hat. bleibend, sich strafbar gemacht hätten. Der Staatsanwalt beantragte, den Angeklagten zu 15 Mart hierbei. Knobloch behauptet, er, der Hauptmann der Landwehr ist, Kleine Notizen. Geldstrafe zu verurteilen. Der Verteidiger beantragte Freisprechung. sei von Hederich angerempelt. Da habe er sich bedroht gefühlt, den Selbst auf Grund des Allgemeinen Landrechts habe hier feine Auf- Revolver gezogen und Hederich niedergeschossen. Das Familiendrama. In der Nacht vom Sonnabend zum Sonntag lösung erfolgen dürfen, denn dieses spreche von Bersammlungs- Schwurgericht hatte Knobloch im Juni für schuldig der Körper- verübte in Elberfeld der Agent Rudolf Reifel mit Familie, auflösung zur Berhütung unmittelbarer Gefahr für Gesund verlegung mit tödlichem Ausgang erklärt. Die bestehend aus der Frau, einem Knaben von zwölf und heit und Leben der Teilnehmer, die hier doch gewiß nicht drei gelehrten Richter nahmen aber einstimmig an, Knobloch sei einem Mädchen von zehn Jahren, Selbstmord durch Strychdaß Jugendliche einen ihr als politisch" geltenden Vortrag anhören ihrem Schuldspruch zuungunsten des Hauptmanns der Landwehr von Moreni( Rumänien ) ein Betroleumbohrloch durch, Explo anzunehmen gewesen sei. Die Polizei habe doch nur gefürchtet, nicht zurechnungsfähig gewesen, die Geschworenen hätten sich bei uinbergiftung. Brennende Petroleumquellen. Am Sonntag geriet in der Gegend und durch Verweilen in der angeblich„ politischen" Versammlung jich strafbar machen würden. Aber selbst wenn die Auflösung als geirrt und verwiesen die Sache an ein zweites Schwurgericht. fion in Brand. Das Feuer griff auf 15 benachbarte Bohrberechtigt angesehen werden sollte, so könne, eben weil sie unter Dies tagte gestern. Löcher über. Das ganze Tal, in dem die Quellen Bezugnahme auf das Allgemeine Landrecht und nicht aus einem der Die einzige den Geschworenen unterbreitete Schuldfrage lau- liegen, bildete ein Flammen meer. Die Löscharbeit im Reichsvereinsgesetz aufgeführten Gründe erfolgt sei, der An- tete auf Totschlag. Der Vertreter der Anklage, Affeffor Dr. Scholz, ist außerordentlich schwierig, doch ist es nach großer Mühe gelungen, getlagte nicht wegen Hebertretung dieses Gesezes verurteilt werden. beantragte die Berneinung der Tatfrage und wandte sich dann den Brand zu erstiden. Das Gericht entschied, Habersaath sei wegen Uebertretung des mit folgenden Worten an die Geschworenen:" Fürchten Sie nicht, Einsturz eines Konzertsaales. In dem kleinen italienischen Orte Reichsvereinsgefezes zu drei Mark Geldstrafe zu verurteilen. Das Gefez daß, wenn der Angeklagte für nichtschuldig erklärt und freigesprochen Trato ist am Sonntag während eines Konzerts das Dach der habe stillschweigend auch andere als die ausdrücklich angeführten Auf- wird, er von neuem auf die Menschheit losgelassen wird. Es ist Konzerthalle eingestürzt. Bon den 200 Personen, die Lösungsgründe für möglich gehalten, namentlich Gründe der allgemeinen dem Konzert beiwohnten, wurden gegen 100 verlegt; 14 von Sicherheit. Die Vorschrift, daß nach der Auflösungserklärung die seitens der Staatsanwaltschaft dafür Sorge getragen, daß ihnen so schwer, daß sie ins Krankenhaus gebracht werden mußten Bersammlungsteilnehmer sich sofort zu entfernen haben, gelte auch der Angeklagte tein Unheil mehr anrichten kann. Automobilkatastrophe in der Schweiz . Ein schwerer Automobildann, wenn die Auflösung etwa unberechtigt fei. Daher habe das Der Vertreter des Angeklagten, Rechtsanwalt Barnau , schloß unfall ereignete fich am Sonntag im Stanton Waadt. Der Wagen Gericht nicht zu prüfen brauchen, ob sie in dem vorliegenden Fall sich dem Antrage des Staatsanwalts an. Nach kurzer Beratung eines reichen Stalieners Cast a gli stürzte bei einer Vergnügungsberechtigt war. Es tönne, schloß der Vorfizende die Urteilsbegrün- der Geschworenen wurde die Schuldfrage auf Totschlag ber- fahrt zwischen Lausanne und Genf infolge falfcher Steuerung in bung, ein Auflösungsgrund auch in der Erwägung gefunden werden, neint. Der Gerichtshof sprach auf Grund des Wahrspruchs der einen acht Meter tiefen Abgrund. Castagli und feine daß Jugendliche, wenn sie an einer politischen Versammlung teil- Geschworenen den Angeklagten vom Totschlag frei und legte die Schwägerin wurden sofort getötet, während Frau Castagli, nehmen, gegen das Gesetz verstoßen. Eine nette Vereinsfreiheit. Kosten des Verfahrens der Staatstaffe auf. Der Angeklagte nahm wei Kinder und eine Erzieherin schwer berlest den Freispruch völlig gleichgültig entgegen.
Heiratsschwindel.
Er wurde zunächst in die Untersuchungshaft zurückgeführt,
wurden.
Jugendveranstaltungen.
Neukölln. Dienstag, den 4. November: Vortrag des Herrn Farwig über: Die Kulturgeschichte der Bronzezeit."
Marktpreise von Berlin am 1. November 1913, nach Ermittelungen des fgl. Polizeipräsidiums. Mais( mired), gute Sorte 16,50-16,90, mittel 00,00-00,00, geringe 00,00-00,00. Mais( runder), gute Sorte 14,40-14,60. Richtstroh 4,60-5,00. eu, alt 6,20-7,50.
Markthallenpreise. 100 sellogr. Erbsen, gelbe, zum Kochen 30,00-50,00. Speisebohnen, toeißge 85,00-60,00 Rinjen 36,00-70,00. Kartoffeln( Kleinbbl.) 4,00-7,00. 1 Silogramm Rindfleisch, von der Keule 1,60-2,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,80-1,80. Schweinefleifdy 1,50-2,00. Salbfleisch 1,40-2,40. Hammelfleisch 1,50-2,40. Butter 2,40-8,00.
Der bor der 4. Straffammer des Landgerichts I verhandelte bis die Formalitäten mit der Polizei auf Ueberführung in die große Heiratsschwindel- Prozeß gegen den Ingenieur Jrrenanstalt erledigt sind. Walter Thomas und Genossen ist nach mehrtägiger Beweisaufnahme zu Ende geführt worden. Es handelte sich, wie wir bes richtet haben, um die umfangreiche Ausbeutung der heiratslustigen Tochter einer begüterten Hofbefizerin Schrader in Crone bei Göt tingen sowie der letzteren selbst und einer anderen Tochter. Der verHeiratete und von seiner Ehefrau nicht geschiedene Thomas hatte auf Aus Rom wird uns geschrieben: Der Militärberichterstatter diesem nicht mehr ungewöhnlichen Wege" als Heiratsluftiger sich des„ Avanti" macht darauf aufmerksam, daß die Hospitalschiffe aus brieflich mit dem Frl. Lina Sch. in Verbindung gefeßt, sich mit ihr Libyen in den letzten 87 Zagen 2200 rante und Ververlobt und dann verstanden, aus den drei Familiengliedern eine wundete in Italien ausgeladen haben. Es handelt sich vor Summe herauszulocken, deren Gesamthöhe auf zirka 41 000 m. бerechnet worden ist, wovon allein 80 000 m. als Schaden, der der wiegend um Typhustrante. Im ganzen find in den zehn 60 Stüd Gler 4,20-6,60. 1 Kilogramm Starpfen 1,20-2,40. ale Braut" zugefügt worden, angenommen wurde. Das Mädchen ist Monaten vom 1. September 1912 5is 30. Juni 1913 35,3 pro Mille 1,40-3,00. Bander 1,20-3,20. Hechte 1,20-2,60. Barsche 1,00-2,40. durch die die auf sie einstürmenden Vorgänge geiftestrant ge der Garnison in Libyen an Typhus erkrankt und 7 pro Mille ge- Schlete 1,60-3,20. Blete 0,80-1,80. 60 Stüd Streble 1,00-30,00. worden, hat längere Zeit in der Provinzial- Heil- und storben, während in Italien die Erkrankungszahl im Heer nur Pflegeanstalt in Göttingen zugebracht, ist aber foweit wieder 8 pro Mille und die Todeszahl nur 0,4 pro Mille beträgt. Da es Wasserstands- Nachrichten hergestellt, daß sie als Zeugin vernommen werden konnte. Die Ver- außer Zweifel steht, daß die Impfung gegen Typhus einen wenn der Randesanstalt für Gewässerfunde, mitgeteilt vom Berliner Betterbureau handlung war reich an dramatischen Momenten. Dem Angeklagten auch nur zeitweiligen aber doch fast sicheren Schuß gewährt, muß Thomas sprang die Hauptbelastungszeugin hilfreich bei, indem sie erflärte, daß fie den Angeklagten nach wie vor zu heiraten beab es als unverantwoorlich angesehen werden, daß in dem betreffenden sichtige, daß diefer ihr alle Hindernisse, die einer baldigen Ehe- Beitraum nur 16 000 Impfungen vorgenommen wurden. Vor allem fchließung entgegenständen, angedeutet habe, und daß sie entschloffen hat man es verfäumt, die Soldaten vor der Abreife zu impfen. gewefen und auch jezt noch entschlossen sei, alle Hindernisse zu über- Die Erkrankungen und Todesfälle beziehen sich faft ausschließlich auf winden. Während sie anfänglich nur unbestimmte Angaben in diefer die ungeimpften Truppen. Beziehung gemacht hatte, trat fie zum Schluß der Verhandlung mit ber ganz bestimmten Behauptung hervor: fie besinne sich jezt, daß ihr der Angeklagte über seine persönlichen VerIn den Anlagen am Millerntor in Hamburg ist am hältnisse, бав noch er berheiratet fei usw. Mitteilung Montag früh die Leiche der achtjährigen Gertrud Sie entwidelte in dieser Beziehung einen Giefert aus der Petersstraße aufgefunden worden. Die gemacht habe. folchen Eifer zugunsten des Angeklagten, daß sie vom Vorfizenden mehrfach zur Ruhe, und als sie die Unterbrechungen nicht untersuchung ergab, daß es sich um einen Lustmord unterließ, aus dem Saal gewiesen werden mußte. Das Gericht handelt. Das Mädchen ist am Sonntag beobachtet worden, war der Ansicht, daß der Angeklagte unter den obwaltenden Um- als es von einem unbekannten Manne angelockt wurde. Seitständen von der Anklage des Betruges gegen Lina S., bei dem ein dem war es verschwunden.
am feit
2. 11. 1. 11. cm cm³) 163 -2-2
am
feit
2. 11. 1. 11.
cm
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Befer, Münden
၆။ ၈၁- ၂
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110
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107
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0
Rhein, Marimilians au 320
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2) Unterpegel.
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