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die damals Anleihevermittlcrin der Scherl G. m. b. H. war, sich i» den Statuten derAugust Scherl  , Deutsche Adreßbuch G. m. b. H.", deren Anteile die August Scherl G.   m. b. H. inzwischen sämtlich erworben bat, wesentliche GesellschastSrechte vorbehalten. Ob und inwieweit die Berliner Handelsgesellschaft diese Rechte geltend ge­macht hat, geht aus den Registeralten nicht deutlich hervor. Wohl aber ist daraus zu ersehen, daß die Scherl G. m. b. H. mit den Krediten, die ihr die Berliner Handelsgesellschaft gewährt hat, nicht auskommen konnte, daß vielmehr Herr August Scherl  , der noch vor verhältnismäßig kurzer Zeit sämtliche Stammanteile des Unter- nehmens in seiner Hand vereinigt«, inzwischen eine sehr wesentliche Quote seines Besitzes zu Vorzugsbedingungen anderen Kredit- gcbern hat überlassen müssen. An der Spitze des ziemlich umfang- reichen Konzerns der Schcrl-Darleiher stehen die Allgemeine Kredit- anstalt Leipzig   und die Diskonto-Gesellschaft in Berlin  . Nach dem Stande vom 1. Januar 1913 sah die Liste der Gesellschafter der August Scherl G. m. b. H. folgendermaßen aus: August Scherl  ......... 11920 000 R Diskonto-Gesellschaft....... 980 000, Allg. Kreditanstalt in Leipzig  .... 1 000 000 Norddeutsche Bank   in Hamburg  ... 980 000 Mitteldeutsche Kreditbank  ..... 500 000 Gebr. Arndold, Dresden  ..... 160 000 Friede. Klagges, Düsseldorf  .... 100 000 Fr. Niethammer, Chemnitz  ..... 80 000 Wilhelm Förster  . Dresden  ..... 20 000, Otto Büchner, Erfurt  ....... 20000 Wilhelm Büchner, Erfurt  ..... 20000 Südd. Diskonto- Gesellsch., Mannheim   180 000 Barmer Bankverein....... 180 000 Stahl u. Federer, Stuttgart  .... 160 000. Magdeburger   Bankverein..... 200000, Strauß u. Co.. Karlsruhe..... 300 000 v. Dircksen, Wirkl. Geh. Rat.... 280 000 E. Heimann, Breslau  ...... 180 000. Bank für Thüringen....... 380 000 Bayer. Diskonto- u. Wechselbank.. 80 000 Rudolf Mosse  ......... 1420 000 R. Helfft u. Co.. Berlin  ...... 400 000. 23 gemäߧ 4 des Statuts zurück« gezahlte Stammeinlagen.... 400 000. 20 000 000 M. Man sieht, die Finanzgetvalt der Banken in der Scherl G. m. b. H. ist schon an und für sich nicht gering. Sie wird aber noch größer durch die Bestimmungen des Statuts. Die Anteile der Scherl G. m. b. H. zerfallen m Stammanteile und Vorzugsanteile. Für die Besitzer der BorzugSanteile übt die Allgemeine Deutsche  Kredit-Anstalt in Leipzig   die Treuhänderschaft auS. Und zwar hat die Trcuhänderin das Recht, ihre Zustimmung oder ihr Veto bei der Tilgung der Vorzugsanteile, bei der Errichtung neuer Geschäftszweige, bei der Angliedcrung neuer VerlagSunterneh- mungen, bei Veränderungen in der Höhe des Stammkapitals, in den Bestimmungen des GesellschaftövcrtrageL usw., abzugeben. Ferner kann die Treuhänderin zwei Mitglieder des sogenannten VerwaltungZausfchusseS der August Scherl G. m. b. H. ernennen, und Herr August Scherl  , der Präsident dieses VerwaltungSauS- schusses, kann diese Mitglieder nicht abweisen, wenn sie dem Vor- stand oder dem Auffichtsrat einer der an der Gesellschaft beteiligten Banken oder Bankfirmen angehören. Die anderen beiden Mit- glieder ernennt Herr Scherl, und wenn auch, ihn eingerechnet, drei Stimmen gegen zwei stehen, so ist eS doch ohne weiteres klar, daß im Zusammenhang mit den sonstigen Befugnissen des Treuhänders die Allgemein« Deutsche   Kredit-Anstalt als Mandatarin der Vor- zugsanteilbesitzer den bestimmenden Einfluß in der Scherl G. m. b. H. hat. Man hat zwar den Widerruf der Bestellung des Herrn August Scherl   als alleinigen Geschäftsführer der Gesellschaft statutenmäßig ausgeschlossen, aber nur solange Herr August Scherl   als Gesell- schafter die Majorität der Stainmanteile besitzt, es sei denn, daß wichtige Gründe den Widerruf notwendig machen. Es folgt also, daß sowohl die GeschäftSführerschast des Herrn August Scherl   wie die Präsidentschaft deS Verwaltungsausschusses sehr wacklige Quali- täten sind. Der Verwaltungsausschuß hat außer anderen wichtigen Rechten auch seine Stimme abzugeben, wenn die politische oder sozialpolitische Richtung der BerlagSunternch- mungen der Scherl G. m. b. H. geändert werden soll. Was das be- deutet, braucht wohl kaum spezifiziert zu Verden  . Schon diese Darlegungen zeigen zur Genüge, wie sehr die Scherl G. m. b. H. am Großkapital interessiert ist und umgekehrt. Nun war aber die Wende des Oktober eine sthr kritische Zeit für Herrn August Scherl  , der sehr erhebliche Privat- Verpflichtungen hat. Man sprach schon von einer Eliminierung Scherls, aber so weit scheint es bisher noch nicht gekommen zu sein. Vielleicht will man sich die Zugkraft des RamenS nicht entgehen lassen, vielleicht ist es auch noch nicht gelungen, Herrn Scherl soviel Anteile abzuringen, daß man ihn auS seiner geschäftlichen Wir­kungssphäre in der Scherl G. m. b. H. beseitigen könnte. Jeden- falls aber sind alle möglichen Interessenten am Werke, denLokal- anzeiger" mehr noch als bisher ihren Zwecken dienstbar zu machen. Es verlautet mit ziemlicher Bestimmtheit, und auch der..Vorwärts­hat es ja schon ausgesprochen, daß hohe RegierungSver- treter als Darlehnsvermittler tätig sind. Unter diesen Re- gierungSvertretern soll sich auch ein früherer preußischer Finanzmini st er befinden, der jetzt im rheinischen Industrie- revier eine einflußreiche Stellung einnimmt. Von wem das Dar- lehn oder die Darlehen herrühren, bczw. von wem sie Herrn Scherl gegeben werden sollen, darüber sind bisher nur Gerüchte im Um- lauf. Man spricht davon, daß die betreffenden Regierungsvertreter mit ihrer BermittclungSaktion bei rheinischen Groß- industriellen Erfolg gehabt haben. Vielleicht untersucht Herr Otto von Gottberg diese Angelegenheit mal etwas genauer, und bielleicht findet er nach Aufklärung der Sachlage ein anderes Kampsziel. Wenn die Regierungsvertreler wirklich sich für die Milderung der Finanznöte des Herrn August Scherl   verwendet haben, so ist das natürlich nicht der schönen Locken des Herrn Scherl wegen geschehen. Wir würden dann vielmehr Groß- industrie, Großbanken und Regierung als ein Syndikat betrachten müssen, da? auS ganz bestimmten Gründen einen bestimmenden Einfluß auf einen der größten deutschen  Zeitungskonzerne nimmt. BetriebSeinfchränkung. Ein« der größten Stahlwarenfavriken im Solinger   Revier, die Fabrik von Friedr. Herder, Abraham u. Sohn, die etwa 1000 Arbeiter beschäftigt, hat eine Betriebsein- schränlung durch Sinlegung von 2 Feierschichten wöchentlich vor- genommen. Unsichere Finanzlage in Indien  . Die Finanzlage von Indien  ist fortdauernd sehr unstcher. Viele nationalindische Banken haben ihre Tore geschlossen. Auch die Volksbank schloß ihre Pforten. Man glaubt, daß man vor einer großen finanziellen Krise steht, wie sie Indien   noch niemals zu verzeichnen hatte. Zwangskurs des mexikanischen Papiergeldes. Infolge der mexikanischen Wirren hat die Geldnot der mexikanischen Regierung ihre» Höhepunkt erreicht. Nach einer Meldung der..New Dork Tribüne- aus Mexiko   City hat die mexikanische Regierung dem Papiergeld Zwangskurs verliehen. In einem Erlaß wird das Publikum aufgefordert, die Noten der Mexikanischen Nationalban! und der anderen Danken in Zahlung zu nehmen. Gleichzeitig müssen 50 Cents-Stücke an Stelle der mexikanischen SflberdollarS in unbegrenzter Höhe in Zahlung genommen werden. Serickts- Leitung. Die Explosion auf dem Potsdamer Bahnhof in Berliu. Am Dienstag hatte der preußische Eisenbahn- f i s k u s sich vor dem Reichsgericht wegen der Folgen der Explosion zu verantworten, die am 17. August 1911 im Betriebs- gebäude des Potsdamer Bahnhofs erfolgte und unter anderen sieben mit dem Zug eben angekommene Reisende schwer verletzte. Die Explosion war dadurch entstanden, daß wegen Gas- geruchs ein Schlosser zumAbleuchten" geholt wurde. In- folge des Ableuchtens entstand jene gewaltige Explosion, die auch sieben Reisende verletzte.' Einer dieser Reisenden klagte gegen den zahlungsunlustigen Fiskus auf Schadenersatz. Zur Begründung seines Anspruchs behauptet er u. a., daß die Explosion durch das Ableuchten der Rohre verursacht sei und daß der Fiskus in seinen Betriebsanordnungen schuldhasterweise dieses Ableuchten mit offenem Licht noch zuließ, obgleich ihm die englische Gasanstalt, die GaSlieserantin, bereits mitgeteilt hatte, daß sie nach den neuesten Errungenschaften der Technik es nicht mehr für angebracht halte, die Gasrohre abzu- leuchten, da mit dem Abseifen der Rohre die undichten Stellen genau so sicher zu entdecken sind. Das Landgericht und das Kammergericht verurteilten den Fiskus. Diesem wollte durchaus nicht in den Kopf, daß es zu seiner Pflicht gehöre, sich die neuesten Erfahrungen der Technik zu eigen zu machen und daß er des- halb dasAbleuchten" hätte verbieten und das Abseifen hätte anordnen müssen. Das Reichsgericht legte dem Fiskus durch Zurück- Weisung seiner Revision dar, daß es dieselbe, übrigens feit je betätigte Auffassung hat. Gegen Zugführer, Schaffner, Eisenbahnarbeiter wird bei Eiscnbahnunglücksfällen auch in Fällen, wo es recht zweifel- Haft ist. ob ein vertretbares Verschulden diesen Personen zur Last fällt, ein Straf verfahren eingeleitet. Wird nun- mehr wegen fahrlässiger schwerer Körper- Verletzung auch gegen den hohen Beamten ein Strafverfahren eingeleitet werden, der für die Fehler �der BetricbSanordnungen verantwortlich ist?_ Durch eigene Schuld vier Jab>:c JrrrnhauS? Anläßlich eines Strafverfahrens wegen Körperverletzung, daS gegen den Berliner   Kellner H. schwebte, war dessen Frau mit der Behauptung hervorgetreten, er sei geisteskrank. Dieser Versuch, um die Bestrafung herumzukommen, kostete H. vier Jahre Irren- hauS. H. selber benahm sich nämlich derart, daß die Acrzte der Charite seine Ueberweisung in die Irrenanstalt für notwendig er- achteten. Der Vater, der später zu seinem Pfleger ernannt wurde, stellte wiederholt vergeblich Anträge auf Entlassung. Auch ein in seinem Auftrage von R.-A. Dr. Ehrcnfricd gestellter Antrag lourde abgelehnt, da der Polizeipräsident durch eine Verfügung Wider- spruch erhob. Nach vergeblicher Beschwerde beim Oberpräsidenten wurde Klage erhoben, die der Rechtsanwalt vor dem Ober-Ber- waltungsgrricht in mehreren Terminen vertrat. Hierbei machte er geltend, der H. sei ein Opfer der Simulation geworden. Der An- trag ging auf Außerkraftsetzung der Widerspruchsverfügung des Polizeipräsidenten. Ein vom Gericht eingeholtes Gutachten des Kreisarztes Dr. Pfleger ließ als wahrscheinlich erkennen, daß H. seinerzeit mindestens stark übertrieben habe. Ein dann noch auf Beschluß des Gerichts erstattetes Gutachten des Königlichen Medizinalkollegiums in Berlin   kam zu folgendem Schlußresultat: Das Kollegium könne sich dem anschließen, daß H. gegenwärtig ein ganz anderer Mensch sei, als wie er sich seiüerzeit nach den gutachtlichen Aeußerungen der Acrzte in der Charite gezeigt habe. Möglich sei, daß er damals von starker Erregung befallen war. Aber es sei auch sicher, daß er die dadurch bedingten natürlichen Krankheitserscheinungen stark übrrtrieb. Gegenwärtig sei von der früheren krankhaften Er- regung nichts lvahrzunchmen. Schwere Affeltsäutzerungen seien nicht zu befurchten. H. sei in seiner Jugend etwa? zurückgeblieben. Aber sein gegenwärtiger Zustand sei ein solcher, daß er ihn bei straf- baren Handlungen nicht entschuldigen wurde. Auf Grund diese? Gutachtens wurde H. mit Zustimmung der Behörde aus der Irrenanstalt entlassen, bevor es wieder zur Ver- Handlung vor dem Ober-Verwaltungsgericht kam. Der Ober- Präsident stellte Entscheidung über die Kosten anHeim. Der An- Walt beantragte, die Kosten dem Oberpräsidenten aufzuerlegen. Das Ober-BcrwaltungSgcricht erklärte am Donnerstag den Streitfall in der Hauptsache durch die Entlassung H.'S aus der Anstalt für erledigt. ES legte aber die Kosten dem Klüger auf. Maßgebend wäre hierfür, daß der Polizeipräsident beim Erlaß der angefochtenen Verfügung(Widerspruch gegen die Entlassung) aus Grund von gutachtlichen Aeußerungen der Aerzte der Irrenanstalt habe annehmen können, die tatsächlichen Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Irrenanstalt lägen noch vor. Denn damals hätten die Anstaltsärzte(Direktion) bescheinigt, daß nach Ueber- zeugung der Direktion der angeborene Schwachsinn»nd die krank- hafte Erregbarkeit noch vorhanden seien, und daß nicht abzusehen wäre, ob es nicht wieder zu Affektionen führe, ivenn H. in die Außenwelt hinausträte. Danach wäre der Polizeipräsident damals noch berechtigt gewesen, den Widerspruch gegen die Entlassung zu erheben. Somit fielen die Kosten oem Kläger zur Last, da jener Zeitpunkt entscheidend sei. Dr. med. Gräfin Margot von Bülow." Das Opfer einer.Heiratsschwindlerin, die mit recht plumpen Mitteln gearbeitet hatte, ist der Ingenieur Lauwartz geworden, der gestern als Zeuge vor der 11. Strafiammcr des Landgerichts I   er­scheinen mußte, die unter Vorsitz des LandgerichtsdirektorZ Günther eine Anklage toegen Betruges im strafschärfenden Rückfalle gegen die Buchhalterin Margarete Quieck zu verhandeln hatte. Eines Tages bemerkte L. in der Leipziger Straße   eine junge Dame, die sein Interesse fesselte und ihn veranlaßte, ihrnachzu- steigen". L. sprach sie an und war nicht wenig erstaunt, als sich die schöne Unbekannte als dieGräsin Dr. med. Margot von Bülow" zu erkennen gab und erzählte, daß sie als Assistentin in der Königl. Charite, Abteilung für Geschlechtskrankheiten, angestellt sei. Am nächsten Tage erzählte die angebliche Gräfin dann, daß sie von ihren Eltern, die in Hannover   wohnen, 80 000 M. ausgezahlt erhalten habe und vorläufig davon lebte. Da L. dann einen Brief erhielt, der eine Krone und die Initialen..M. v. B." trug, glaubte er tat- sächlich, die Bekanntschast einer Gräfin gemacht zu haben und war überglücklich, als diese ihm nach dreitägiger Bekanntschast inS Ohr flüsterte, daß sie sicher erfreut sein würde, wenn sie von ihm mög- lichst bald ein kleines lebendiges Unterpfand ihrer Liebe erhalten würde. DieGräfin  " hat dann wiederholt um kleinere Geldbeträge unter falschen Vorspiegelungen den in die Grafschaft verschossenen Ingenieur erleichtert. Als sie nichts mehr von sich hören ließ, stellte dieser Ermittelungen an und erfuhr, daß dieGräfin von Bülow" die wegen Betruges zweimal vorbestrafte frühere Buchhalterin Margarete Quieck war. Auf die Anzeige des L., den dieses Liebes- abenteuer 160 M. gekostet hatte, wurde die Q. verhaftet. Hierbei stellte sich heraus, daß auch noch einem Stanzer Eisenbach 30 M. abgenommen hatte. Vor Gericht war die Angeklagte im vollen Umfange geständig. Mit Rücksicht aus ihre Vorstrasen, andererseits aber aus die Tat- fache, daß ihr die Betrügereien ziemlich leicht gemacht worden waren, erkannte daS Gericht dem Antrage, de« Staatsanwalts gemäß auf S Monate Gefängnis, eine mit Rücksicht auf die Eigenart der Nepperei immerhin noch beträchtlich hohe Strafe. 73iis aller Melt. Brand eines Petroleumdampfers. Einem gräßlichen Schicksal erlag ein Teil der Besatzung des Petroleumtransportdampfers T w 1 n g o n e", der im indischen Hafen Turtikorin in Brand geriet. Das Feuer griff so schnell um sich, daß alle Aussichten, es erfolgreich zu bekämpfen, hosftnmgslos erschienen und aufgegeben wurden. Die aus fünfzig Mann bestehende Besatzung des Schiffes und eine Anzahl Kulis stürzten sich ans die Rettungs­boote deL Schiffes, doch gelang es nur einem Teil der Mannschaft, sich auf diese Weise zu retten. Ein Rettungsboot schlug um, die Insassen fielen ins Meer, das auf etwa 29 Meter im Umkreis des Schiffes infolge des ausströ menden Petroleums in Flammen geraten war. Innerhalb dieses Flammen­gürtels spielten sich schreckliche Szenen ab. Vergebens be- mühten sich verschiedene Leute der Besatzung unter Aufbietung aller Kräfte durch den Flammcngürtel hindurch ins freie Meer zu gelangen. Ans der Reede stand eine Anzahl von Menschen versammelt, die versuchten, Hilfe zu bringen. Ver- schiedene Boote gingen auch in See, mußten aber unverrichteter Sache umkehren, da sie infolge der g r o tz.c n H i tz e und hoch aufschlagenden Flammen nicht vorwärtskommen konnten. In einiger Entfernung von dem brennenden Wrack hatten sich im Nu zahlreiche Haifische versammelt, die nach den Leichnamen suchten. Ein Kuli, dem cS gelungen war, das Meer zu erreichen, wurde ein Opfer der Tiere, bevor es möglich war, ihn in ein Boot aufzunehmen. Während nach der einen Meldung behauptet wird, daß mindestens dreißig Menschen bei dem Unglück ums Leben gekommen seien, erklärt die Besitzerin des Schiffes, die Burmach Oel-Co. in Glasgow  , daß sechs Personen den Tod gefunden hätten._ Die Eisenbahukatastrophe bei Melun  « Soweit bisher ermittelt werden konnte, hat der Zag zusammen- stoß bei Melun   40 Todesopfer gefordert. Nur 14 davon konnten identifiziert werden, die Körper der übrigen sind so ver« kohlt, daß man weder die Person noch da» Ge« schlecht fe st stellen konnte. Das Verschulden an dem furchtbaren Unglück scheint nicht zum geringsten bei der Verwaltung der Bahnlinie zu liegen. Die Föderation der Eisenbahner hat gegen die Verhaftung des Lokomotivführers Dumaine Protest erhoben und will eine Abordnung in das Ministerium entsenden. Die Angestellten bs« haupten, daß die Signale verschiedener Eisenbahnlinien, speziell die« jenigen des Bahnhofes von Melun  , so schlecht und unzweckmäßig plaziert seien, daß es nur in äußerst seltenen Fällen möglich sei, sie gut zu sehen. Wir haben, so sagen sie, in unserem Archiv ein großes Akten» stück hierüber angelegt und bereits häufig bei der Eisenbahn« Verwaltung gegen die Anlage dieser Signale Protest erhoben. Der Ritualmordprozeh in Kiew  . Die Ritualmordkomödie ist jetzt nach endlosen Ieugenverneh« mungen und Sachverständigengutachten glücklich bis zum P l ai« doyer de« Staatsanwalts gelangt. Dieser brave Mann ist entsprechend den Weisungen seiner Auftraggeber nach wie vor vom Mord au« rituellen Gründen überzeugt. Er sagte u. a. in seinen Ausführungen:Die Frage, was für eine jüdische Sekte Blut brauche und zu welchen Zwecken, sei nicht zu ent« scheiden. Er wolle nicht die jüdische Religion als solche, die in 1 vielem mit der christlichen übereinstimme, beschuldigen; es handle sich vielmehr um einzelne Fanatiker oder um eine Sekte, die noch nicht näher bekannt sei. Die Geschwornen sollten auS JuschtschinskiS Martern den Mut schöpfen, ihr Urteil gemäß ihrem Gewissen abzugeben; der Jude BeiliS solle den Russen JuschtschinSfi vor ihren Augen nicht in den Hintergrund treten lassen; JuschtschinskiS Grab werde lange eine Stätte der Wallfahrt und des Gebetes sein. Der zweite P6go«d. Dem französischen   Flieger Chevillard ist eS gelungen, die Kunstflüge seine« Landsmannes Pögoud gleichfalls auszuführen. Chevillard stieg DonuerStagvormittag auf dem Flugfeld von Buc mit seinem Farman» Doppeldeck er aus und vollführte mit seinem schweren Flugzeug die kühnen Wendungen und jähen Stürze. DaS zahlreich erschienene Publikum verfolgte die halsbrecherischen Evolutionen des Fliegers mit großer Spannung. ES gelang ihm jedoch immer wieder, zur rechten Zeit seinen Apparat aufzurichten. Während einiger Minuten flog er wie Pögoud mit dem Kopf nach unten und überschlug sich über den einen Flügel. Bei seiner Landung wurde er vom Publikum mit großem Applaus begrüßt. Chevillard beabsichtigt, am Sonntag tu Juviy seine Flüge zu wiederHolm. Kleine Notizen. Eiscnbahnunfall in Mecklenburg  . In der Nähe der Station S p o n h o l z fuhr am Mittwochabend gegen Uhr ein von Hamburg   kommender D-Zug auf zwei Güterwagen auf. Ein Bah n- schaff» er und zwei Leute des Fahrpersonals sind erheblich verletzt worden. TyphuSepidrmie? Nach einer Meldung au« G o l d a p sollen beim 44. Jnsanterieregiment zahlreiche Erkrankungen vorgekommen sein, bei denen TyphuS befürchtet wird. Eine Reservisten- stube soll als typhusverdächtig festgestellt sein. Da zurzeit Reservisten dort ihre Uebung machen und auch am 20. d. Mts. ein neuer Transport eintrifft, besteht die Gefahr der Erkrankung zahlreicher Familienväter. Vom Kohlcnzuge überfahren. Zwei Grubenarbeiter legten sich während der Nachtschicht aus der Schlefiergrube bei Beuthen   auf die Gleise der Grubenbahn und schliefen ein. Ein elektrischer Kohlenzug überfuhr beide. Der eine wurde getötet, der andere lebensgefährlich verletzt. Die Bculenpest in Trieft. Ein Verlader deS Danchfer« der Austro-Americana  Sophie Hohenberg  ' ist Donnerstag nach vier« tägiger Krankheit gestorben.' Der ObduilionSbefund ergab B c u I e n p e st. Der Dampfer wurde sofort desinfiziert. Briekkalten der kedaktion. Dt« InrtftMche SorcKftunde findet Linden st reßc SS, dorn vier Treppen Fahrstuhl, wnchenlä glich von 4 Mi»ts"M, Uhr abend», SonnadeadS, »«» 4 Vi bis s Uhr abends statt. Jeder für den Bricslafte» bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und etne Zahl als Merkzeichen beizufügen. Brtesttchc Antwort wird nicht rriellt. Aufragen, drnca leine AboimemrntSanUtuug beigefügt ist, berb-u nickt»rantworiet.(tUlge Frage- trage man t» der Sprechstunde bor  . M. 3734. Besten Dank. Erscheint unter Handel. F. K. 84. Schillere chrenkräiitendc Beleidigungen berechtigen zum sofortigen Aushören und zu dem Anspruch auf Forizahliing de» Lobnes für die Kündigu»g«dauec. Ob derartige Beleidigungen vorliegen, läßt Ihr Schreiben nicht erkennen. Für die Klage wäre das Kewerbcgericht zu« ständig.<«.. 216. Nein. H. Z. v. Nein. No. 80881. Ihre Angaben reichen nicht aus. Kommen Sie in die Sprechstunde. t. L. 100. Sie bedürfen der AuSeinandeisetzungsbescheinigung. die beim ormundschastlgericht zu beantragen ist. P. 141. Ohne Kenntnis der Tatsachen tassen sich die Fragen nicht beantworten. M. L. 87. Sie können dem Maschmensavnkanten den RestkaufpretS anbieten und die liebes»