die damals Anleihevermittlcrin der Scherl G. m. b. H. war, sichi» den Statuten der„August Scherl, Deutsche Adreßbuch G. m. b. H.",deren Anteile die August Scherl G. m. b. H. inzwischen sämtlicherworben bat, wesentliche GesellschastSrechte vorbehalten. Ob undinwieweit die Berliner Handelsgesellschaft diese Rechte geltend gemacht hat, geht aus den Registeralten nicht deutlich hervor. Wohlaber ist daraus zu ersehen, daß die Scherl G. m. b. H. mit denKrediten, die ihr die Berliner Handelsgesellschaft gewährt hat, nichtauskommen konnte, daß vielmehr Herr August Scherl, der noch vorverhältnismäßig kurzer Zeit sämtliche Stammanteile des Unter-nehmens in seiner Hand vereinigt«, inzwischen eine sehr wesentlicheQuote seines Besitzes zu Vorzugsbedingungen anderen Kredit-gcbern hat überlassen müssen. An der Spitze des ziemlich umfang-reichen Konzerns der Schcrl-Darleiher stehen die Allgemeine Kredit-anstalt Leipzig und die Diskonto-Gesellschaft in Berlin. Nach demStande vom 1. Januar 1913 sah die Liste der Gesellschafter derAugust Scherl G. m. b. H. folgendermaßen aus:August Scherl......... 11920 000 RDiskonto-Gesellschaft....... 980 000,Allg. Kreditanstalt in Leipzig.... 1 000 000„Norddeutsche Bank in Hamburg... 980 000„Mitteldeutsche Kreditbank..... 500 000„Gebr. Arndold, Dresden..... 160 000„Friede. Klagges, Düsseldorf.... 100 000„Fr. Niethammer, Chemnitz..... 80 000„Wilhelm Förster. Dresden..... 20 000,Otto Büchner, Erfurt....... 20000„Wilhelm Büchner, Erfurt..... 20000„Südd. Diskonto- Gesellsch., Mannheim 180 000„Barmer Bankverein....... 180 000„Stahl u. Federer, Stuttgart.... 160 000.Magdeburger Bankverein..... 200000,Strauß u. Co.. Karlsruhe..... 300 000„v. Dircksen, Wirkl. Geh. Rat.... 280 000„E. Heimann, Breslau...... 180 000.Bank für Thüringen....... 380 000„Bayer. Diskonto- u. Wechselbank.. 80 000„Rudolf Mosse......... 1420 000„R. Helfft u. Co.. Berlin...... 400 000.23 gemäߧ 4 des Statuts zurück«gezahlte Stammeinlagen.... 400 000.20 000 000 M.Man sieht, die Finanzgetvalt der Banken in der Scherl G. m. b. H.ist schon an und für sich nicht gering. Sie wird aber noch größerdurch die Bestimmungen des Statuts. Die Anteile der ScherlG. m. b. H. zerfallen m Stammanteile und Vorzugsanteile. Fürdie Besitzer der BorzugSanteile übt die Allgemeine DeutscheKredit-Anstalt in Leipzig die Treuhänderschaft auS. Undzwar hat die Trcuhänderin das Recht, ihre Zustimmung oder ihrVeto bei der Tilgung der Vorzugsanteile, bei der Errichtung neuerGeschäftszweige, bei der Angliedcrung neuer VerlagSunterneh-mungen, bei Veränderungen in der Höhe des Stammkapitals, inden Bestimmungen des GesellschaftövcrtrageL usw., abzugeben.Ferner kann die Treuhänderin zwei Mitglieder des sogenanntenVerwaltungZausfchusseS der August Scherl G. m. b. H. ernennen,und Herr August Scherl, der Präsident dieses VerwaltungSauS-schusses, kann diese Mitglieder nicht abweisen, wenn sie dem Vor-stand oder dem Auffichtsrat einer der an der Gesellschaft beteiligtenBanken oder Bankfirmen angehören. Die anderen beiden Mit-glieder ernennt Herr Scherl, und wenn auch, ihn eingerechnet, dreiStimmen gegen zwei stehen, so ist eS doch ohne weiteres klar, daßim Zusammenhang mit den sonstigen Befugnissen des Treuhändersdie Allgemein« Deutsche Kredit-Anstalt als Mandatarin der Vor-zugsanteilbesitzer den bestimmenden Einfluß in der Scherl G. m. b. H.hat. Man hat zwar den Widerruf der Bestellung des Herrn AugustScherl als alleinigen Geschäftsführer der Gesellschaft statutenmäßigausgeschlossen, aber nur solange Herr August Scherl als Gesell-schafter die Majorität der Stainmanteile besitzt, es sei denn, daßwichtige Gründe den Widerruf notwendig machen. Es folgt also,daß sowohl die GeschäftSführerschast des Herrn August Scherl wiedie Präsidentschaft deS Verwaltungsausschusses sehr wacklige Quali-täten sind. Der Verwaltungsausschuß hat außer anderen wichtigenRechten auch seine Stimme abzugeben, wenn die politischeoder sozialpolitische Richtung der BerlagSunternch-mungen der Scherl G. m. b. H. geändert werden soll. Was das be-deutet, braucht wohl kaum spezifiziert zu Verden.Schon diese Darlegungen zeigen zur Genüge, wie sehr dieScherl G. m. b. H. am Großkapital interessiert ist undumgekehrt. Nun war aber die Wende des Oktober eine sthrkritische Zeit für Herrn August Scherl, der sehr erhebliche Privat-Verpflichtungen hat. Man sprach schon von einer EliminierungScherls, aber so weit scheint es bisher noch nicht gekommen zu sein.Vielleicht will man sich die Zugkraft des RamenS nicht entgehenlassen, vielleicht ist es auch noch nicht gelungen, Herrn Scherl sovielAnteile abzuringen, daß man ihn auS seiner geschäftlichen Wirkungssphäre in der Scherl G. m. b. H. beseitigen könnte. Jeden-falls aber sind alle möglichen Interessenten am Werke, den„Lokal-anzeiger" mehr noch als bisher ihren Zwecken dienstbar zu machen.Es verlautet mit ziemlicher Bestimmtheit, und auch der..Vorwärtshat es ja schon ausgesprochen, daß hohe RegierungSver-treter als Darlehnsvermittler tätig sind. Unter diesen Re-gierungSvertretern soll sich auch ein früherer preußischerFinanzmini st er befinden, der jetzt im rheinischen Industrie-revier eine einflußreiche Stellung einnimmt. Von wem das Dar-lehn oder die Darlehen herrühren, bczw. von wem sie Herrn Scherlgegeben werden sollen, darüber sind bisher nur Gerüchte im Um-lauf. Man spricht davon, daß die betreffenden Regierungsvertretermit ihrer BermittclungSaktion bei rheinischen Groß-industriellen Erfolg gehabt haben. Vielleicht untersucht HerrOtto von Gottberg diese Angelegenheit mal etwas genauer, undbielleicht findet er nach Aufklärung der Sachlage ein anderesKampsziel. Wenn die Regierungsvertreler wirklich sich für dieMilderung der Finanznöte des Herrn August Scherl verwendethaben, so ist das natürlich nicht der schönen Locken des HerrnScherl wegen geschehen. Wir würden dann vielmehr Groß-industrie, Großbanken und Regierung als einSyndikat betrachten müssen, da? auS ganz bestimmten Gründeneinen bestimmenden Einfluß auf einen der größten deutschenZeitungskonzerne nimmt.BetriebSeinfchränkung. Ein« der größten Stahlwarenfavrikenim Solinger Revier, die Fabrik von Friedr. Herder, Abraham u.Sohn, die etwa 1000 Arbeiter beschäftigt, hat eine Betriebsein-schränlung durch Sinlegung von 2 Feierschichten wöchentlich vor-genommen.Unsichere Finanzlage in Indien. Die Finanzlage von Indienist fortdauernd sehr unstcher. Viele nationalindische Banken habenihre Tore geschlossen. Auch die Volksbank schloß ihre Pforten. Manglaubt, daß man vor einer großen finanziellen Krise steht, wie sieIndien noch niemals zu verzeichnen hatte.Zwangskurs des mexikanischen Papiergeldes. Infolge dermexikanischen Wirren hat die Geldnot der mexikanischen Regierungihre» Höhepunkt erreicht. Nach einer Meldung der..New DorkTribüne- aus Mexiko City hat die mexikanische Regierung demPapiergeld Zwangskurs verliehen. In einem Erlaß wird dasPublikum aufgefordert, die Noten der Mexikanischen Nationalban!und der anderen Danken in Zahlung zu nehmen. Gleichzeitigmüssen 50 Cents-Stücke an Stelle der mexikanischen SflberdollarSin unbegrenzter Höhe in Zahlung genommen werden.Serickts- Leitung.Die Explosion auf dem Potsdamer Bahnhof in Berliu.Am Dienstag hatte der preußische Eisenbahn-f i s k u s sich vor dem Reichsgericht wegen der Folgen derExplosion zu verantworten, die am 17. August 1911 im Betriebs-gebäude des Potsdamer Bahnhofs erfolgte und unter anderensieben mit dem Zug eben angekommene Reisende schwer verletzte.Die Explosion war dadurch entstanden, daß wegen Gas-geruchs ein Schlosser zum„Ableuchten" geholt wurde. In-folge des Ableuchtens entstand jene gewaltige Explosion, dieauch sieben Reisende verletzte.' Einer dieser Reisenden klagtegegen den zahlungsunlustigen Fiskus auf Schadenersatz. ZurBegründung seines Anspruchs behauptet er u. a.,daß die Explosion durch das Ableuchten der Rohre verursacht seiund daß der Fiskus in seinen Betriebsanordnungenschuldhasterweise dieses Ableuchten mit offenem Licht noch zuließ,obgleich ihm die englische Gasanstalt, die GaSlieserantin, bereitsmitgeteilt hatte, daß sie nach den neuesten Errungenschaften derTechnik es nicht mehr für angebracht halte, die Gasrohre abzu-leuchten, da mit dem Abseifen der Rohre die undichten Stellengenau so sicher zu entdecken sind.Das Landgericht und das Kammergerichtverurteilten den Fiskus. Diesem wollte durchaus nichtin den Kopf, daß es zu seiner Pflicht gehöre, sich die neuestenErfahrungen der Technik zu eigen zu machen und daß er des-halb das„Ableuchten" hätte verbieten und das Abseifen hätteanordnen müssen.Das Reichsgericht legte dem Fiskus durch Zurück-Weisung seiner Revision dar, daß es dieselbe, übrigens feit jebetätigte Auffassung hat.Gegen Zugführer, Schaffner, Eisenbahnarbeiter wird beiEiscnbahnunglücksfällen auch in Fällen, wo es recht zweifel-Haft ist. ob ein vertretbares Verschulden diesen Personen zurLast fällt, ein Straf verfahren eingeleitet. Wird nun-mehr wegen fahrlässiger schwerer Körper-Verletzung auch gegen den hohen Beamtenein Strafverfahren eingeleitet werden, derfür die Fehler �der BetricbSanordnungenverantwortlich ist?_Durch eigene Schuld vier Jab>:c JrrrnhauS?Anläßlich eines Strafverfahrens wegen Körperverletzung, daSgegen den Berliner Kellner H. schwebte, war dessen Frau mit derBehauptung hervorgetreten, er sei geisteskrank. Dieser Versuch,um die Bestrafung herumzukommen, kostete H. vier Jahre Irren-hauS. H. selber benahm sich nämlich derart, daß die Acrzte derCharite seine Ueberweisung in die Irrenanstalt für notwendig er-achteten. Der Vater, der später zu seinem Pfleger ernannt wurde,stellte wiederholt vergeblich Anträge auf Entlassung. Auch ein inseinem Auftrage von R.-A. Dr. Ehrcnfricd gestellter Antrag lourdeabgelehnt, da der Polizeipräsident durch eine Verfügung Wider-spruch erhob. Nach vergeblicher Beschwerde beim Oberpräsidentenwurde Klage erhoben, die der Rechtsanwalt vor dem Ober-Ber-waltungsgrricht in mehreren Terminen vertrat. Hierbei machte ergeltend, der H. sei ein Opfer der Simulation geworden. Der An-trag ging auf Außerkraftsetzung der Widerspruchsverfügung desPolizeipräsidenten.Ein vom Gericht eingeholtes Gutachten des KreisarztesDr. Pfleger ließ als wahrscheinlich erkennen, daß H. seinerzeitmindestens stark übertrieben habe. Ein dann noch auf Beschluß desGerichts erstattetes Gutachten des Königlichen Medizinalkollegiumsin Berlin kam zu folgendem Schlußresultat: Das Kollegium könnesich dem anschließen, daß H. gegenwärtig ein ganz anderer Menschsei, als wie er sich seiüerzeit nach den gutachtlichen Aeußerungender Acrzte in der Charite gezeigt habe. Möglich sei, daß er damalsvon starker Erregung befallen war. Aber es sei auch sicher, daßer die dadurch bedingten natürlichen Krankheitserscheinungen starkübrrtrieb. Gegenwärtig sei von der früheren krankhaften Er-regung nichts lvahrzunchmen. Schwere Affeltsäutzerungen seiennicht zu befurchten. H. sei in seiner Jugend etwa? zurückgeblieben.Aber sein gegenwärtiger Zustand sei ein solcher, daß er ihn bei straf-baren Handlungen nicht entschuldigen wurde.Auf Grund diese? Gutachtens wurde H. mit Zustimmung derBehörde aus der Irrenanstalt entlassen, bevor es wieder zur Ver-Handlung vor dem Ober-Verwaltungsgericht kam. Der Ober-Präsident stellte Entscheidung über die Kosten anHeim. Der An-Walt beantragte, die Kosten dem Oberpräsidenten aufzuerlegen.Das Ober-BcrwaltungSgcricht erklärte am Donnerstag denStreitfall in der Hauptsache durch die Entlassung H.'S aus derAnstalt für erledigt. ES legte aber die Kosten dem Klüger auf.Maßgebend wäre hierfür, daß der Polizeipräsident beim Erlaß derangefochtenen Verfügung(Widerspruch gegen die Entlassung) ausGrund von gutachtlichen Aeußerungen der Aerzte der Irrenanstalthabe annehmen können, die tatsächlichen Voraussetzungen für dieUnterbringung in einer Irrenanstalt lägen noch vor. Denn damalshätten die Anstaltsärzte(Direktion) bescheinigt, daß nach Ueber-zeugung der Direktion der angeborene Schwachsinn»nd die krank-hafte Erregbarkeit noch vorhanden seien, und daß nicht abzusehenwäre, ob es nicht wieder zu Affektionen führe, ivenn H. in dieAußenwelt hinausträte. Danach wäre der Polizeipräsident damalsnoch berechtigt gewesen, den Widerspruch gegen die Entlassung zuerheben. Somit fielen die Kosten oem Kläger zur Last, da jenerZeitpunkt entscheidend sei.„Dr. med. Gräfin Margot von Bülow."Das Opfer einer.Heiratsschwindlerin, die mit recht plumpenMitteln gearbeitet hatte, ist der Ingenieur Lauwartz geworden, dergestern als Zeuge vor der 11. Strafiammcr des Landgerichts I erscheinen mußte, die unter Vorsitz des LandgerichtsdirektorZ Günthereine Anklage toegen Betruges im strafschärfenden Rückfalle gegendie Buchhalterin Margarete Quieck zu verhandeln hatte.Eines Tages bemerkte L. in der Leipziger Straße eine jungeDame, die sein Interesse fesselte und ihn veranlaßte, ihr„nachzu-steigen". L. sprach sie an und war nicht wenig erstaunt, als sichdie schöne Unbekannte als die„Gräsin Dr. med. Margot von Bülow"zu erkennen gab und erzählte, daß sie als Assistentin in der Königl.Charite, Abteilung für Geschlechtskrankheiten, angestellt sei. Amnächsten Tage erzählte die angebliche Gräfin dann, daß sie von ihrenEltern, die in Hannover wohnen, 80 000 M. ausgezahlt erhaltenhabe und vorläufig davon lebte. Da L. dann einen Brief erhielt,der eine Krone und die Initialen..M. v. B." trug, glaubte er tat-sächlich, die Bekanntschast einer Gräfin gemacht zu haben und warüberglücklich, als diese ihm nach dreitägiger Bekanntschast inS Ohrflüsterte, daß sie sicher erfreut sein würde, wenn sie von ihm mög-lichst bald ein kleines lebendiges Unterpfand ihrer Liebe erhaltenwürde.Die„Gräfin" hat dann wiederholt um kleinere Geldbeträgeunter falschen Vorspiegelungen den in die Grafschaft verschossenenIngenieur erleichtert. Als sie nichts mehr von sich hören ließ, stelltedieser Ermittelungen an und erfuhr, daß die„Gräfin von Bülow"die wegen Betruges zweimal vorbestrafte frühere BuchhalterinMargarete Quieck war. Auf die Anzeige des L., den dieses Liebes-abenteuer 160 M. gekostet hatte, wurde die Q. verhaftet. Hierbeistellte sich heraus, daß auch noch einem Stanzer Eisenbach 30 M.abgenommen hatte.Vor Gericht war die Angeklagte im vollen Umfange geständig.— Mit Rücksicht aus ihre Vorstrasen, andererseits aber aus die Tat-fache, daß ihr die Betrügereien ziemlich leicht gemacht wordenwaren, erkannte daS Gericht dem Antrage, de« Staatsanwalts gemäßauf S Monate Gefängnis, eine mit Rücksicht auf die Eigenart derNepperei immerhin noch beträchtlich hohe Strafe.73iis aller Melt.Brand eines Petroleumdampfers.Einem gräßlichen Schicksal erlag ein Teil der Besatzungdes Petroleumtransportdampfers„ T w 1 n g o n e", der imindischen Hafen Turtikorin in Brand geriet. Das Feuergriff so schnell um sich, daß alle Aussichten, es erfolgreich zubekämpfen, hosftnmgslos erschienen und aufgegeben wurden.Die aus fünfzig Mann bestehende Besatzung des Schiffesund eine Anzahl Kulis stürzten sich ans die Rettungsboote deL Schiffes, doch gelang es nur einem Teilder Mannschaft, sich auf diese Weise zu retten.Ein Rettungsboot schlug um, die Insassen fielen ins Meer,das auf etwa 29 Meter im Umkreis des Schiffesinfolge des ausströ menden Petroleums inFlammen geraten war. Innerhalb dieses Flammengürtels spielten sich schreckliche Szenen ab. Vergebens be-mühten sich verschiedene Leute der Besatzung unter Aufbietungaller Kräfte durch den Flammcngürtel hindurch ins freieMeer zu gelangen. Ans der Reede stand eine Anzahl vonMenschen versammelt, die versuchten, Hilfe zu bringen. Ver-schiedene Boote gingen auch in See, mußten aber unverrichteterSache umkehren, da sie infolge der g r o tz.c n H i tz e undhoch aufschlagenden Flammen nicht vorwärtskommenkonnten. In einiger Entfernung von dem brennenden Wrackhatten sich im Nu zahlreiche Haifische versammelt, dienach den Leichnamen suchten. Ein Kuli, dem cS gelungenwar, das Meer zu erreichen, wurde ein Opfer der Tiere,bevor es möglich war, ihn in ein Boot aufzunehmen.Während nach der einen Meldung behauptet wird, daßmindestens dreißig Menschen bei dem Unglück umsLeben gekommen seien, erklärt die Besitzerin des Schiffes, dieBurmach Oel-Co. in Glasgow, daß sechs Personen denTod gefunden hätten._Die Eisenbahukatastrophe bei Melun«Soweit bisher ermittelt werden konnte, hat der Zag zusammen-stoß bei Melun 40 Todesopfer gefordert. Nur 14 davonkonnten identifiziert werden, die Körper der übrigen sind so ver«kohlt, daß man weder die Person noch da» Ge«schlecht fe st stellen konnte.Das Verschulden an dem furchtbaren Unglück scheint nichtzum geringsten bei der Verwaltung der Bahnlinie zuliegen. Die Föderation der Eisenbahner hat gegen die Verhaftungdes Lokomotivführers Dumaine Protest erhoben und will eineAbordnung in das Ministerium entsenden. Die Angestellten bs«haupten, daß die Signale verschiedener Eisenbahnlinien, speziell die«jenigen des Bahnhofes von Melun, so schlecht undunzweckmäßig plaziert seien, daß es nur in äußerstseltenen Fällen möglich sei, sie gut zu sehen.Wir haben, so sagen sie, in unserem Archiv ein großes Akten»stück hierüber angelegt und bereits häufig bei der Eisenbahn«Verwaltung gegen die Anlage dieser Signale Protest erhoben.Der Ritualmordprozeh in Kiew.Die Ritualmordkomödie ist jetzt nach endlosen Ieugenverneh«mungen und Sachverständigengutachten glücklich bis zum P l ai«doyer de« Staatsanwalts gelangt. Dieser brave Mannist entsprechend den Weisungen seiner Auftraggeber nach wie vorvom Mord au« rituellen Gründen überzeugt. Er sagteu. a. in seinen Ausführungen:„Die Frage, was für eine jüdischeSekte Blut brauche und zu welchen Zwecken, sei nicht zu ent«scheiden. Er wolle nicht die jüdische Religion als solche, die in 1vielem mit der christlichen übereinstimme, beschuldigen; es handlesich vielmehr um einzelne Fanatiker oder um eine Sekte, die nochnicht näher bekannt sei. Die Geschwornen sollten auSJuschtschinskiS Martern den Mut schöpfen, ihr Urteilgemäß ihrem Gewissen abzugeben; der Jude BeiliS solle den RussenJuschtschinSfi vor ihren Augen nicht in den Hintergrund tretenlassen; JuschtschinskiS Grab werde lange eineStätte der Wallfahrt und des Gebetes sein.Der zweite P6go«d.Dem französischen Flieger Chevillard ist eS gelungen, dieKunstflüge seine« Landsmannes Pögoud gleichfalls auszuführen.Chevillard stieg DonuerStagvormittag auf dem Flugfeld von Bucmit seinem Farman» Doppeldeck er aus und vollführte mitseinem schweren Flugzeug die kühnen Wendungen und jähen Stürze.DaS zahlreich erschienene Publikum verfolgte die halsbrecherischenEvolutionen des Fliegers mit großer Spannung. ES gelang ihmjedoch immer wieder, zur rechten Zeit seinen Apparat aufzurichten.Während einiger Minuten flog er wie Pögoud mit dem Kopfnach unten und überschlug sich über den einen Flügel.Bei seiner Landung wurde er vom Publikum mit großem Applausbegrüßt. Chevillard beabsichtigt, am Sonntag tu Juviy seine Flügezu wiederHolm.Kleine Notizen.Eiscnbahnunfall in Mecklenburg. In der Nähe der StationS p o n h o l z fuhr am Mittwochabend gegen Uhr ein vonHamburg kommender D-Zug auf zwei Güterwagen auf. Ein Bah n-schaff» er und zwei Leute des Fahrpersonals sinderheblich verletzt worden.TyphuSepidrmie? Nach einer Meldung au« G o l d a p sollenbeim 44. Jnsanterieregiment zahlreiche Erkrankungen vorgekommensein, bei denen TyphuS befürchtet wird. Eine Reservisten-stube soll als typhusverdächtig festgestellt sein. Da zurzeitReservisten dort ihre Uebung machen und auch am 20. d. Mts. einneuer Transport eintrifft, besteht die Gefahr der Erkrankungzahlreicher Familienväter.Vom Kohlcnzuge überfahren. Zwei Grubenarbeiter legten sichwährend der Nachtschicht aus der Schlefiergrube bei Beuthen aufdie Gleise der Grubenbahn und schliefen ein. Ein elektrischerKohlenzug überfuhr beide. Der eine wurde getötet, der anderelebensgefährlich verletzt.Die Bculenpest in Trieft. Ein Verlader deS Danchfer« derAustro-Americana„Sophie Hohenberg' ist Donnerstag nach vier«tägiger Krankheit gestorben.' Der ObduilionSbefund ergabB c u I e n p e st. Der Dampfer wurde sofort desinfiziert.Briekkalten der kedaktion.Dt« InrtftMche SorcKftunde findet Linden st reßc SS, dorn vier Treppen— Fahrstuhl—, wnchenlä glich von 4 Mi»ts"M, Uhr abend», SonnadeadS,»«» 4 Vi bis s Uhr abends statt. Jeder für den Bricslafte» bestimmten Anfrageist ein Buchstabe und etne Zahl als Merkzeichen beizufügen. Brtesttchc Antwortwird nicht rriellt. Aufragen, drnca leine AboimemrntSanUtuug beigefügt ist,berb-u nickt»rantworiet.(tUlge Frage- trage man t» der Sprechstunde bor.M. 3734. Besten Dank. Erscheint unter Handel.F. K. 84. Schillere chrenkräiitendc Beleidigungen berechtigen zumsofortigen Aushören und zu dem Anspruch auf Forizahliing de» Lobnes fürdie Kündigu»g«dauec. Ob derartige Beleidigungen vorliegen, läßt IhrSchreiben nicht erkennen. Für die Klage wäre das Kewerbcgericht zu«ständig.—<«. SÄ. 216. Nein.— H. Z. v. Nein.— No. 80881. IhreAngaben reichen nicht aus. Kommen Sie in die Sprechstunde.—t. L. 100. Sie bedürfen der AuSeinandeisetzungsbescheinigung. die beimormundschastlgericht zu beantragen ist.— P. 141. Ohne Kenntnis derTatsachen tassen sich die Fragen nicht beantworten.— M. L. 87. Siekönnen dem Maschmensavnkanten den RestkaufpretS anbieten und die liebes»