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2. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 5.

er,

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Sonntag, den 7. Januar 1894.

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11. Jahrg.

Soziale Ileberlicht.

Gerichts- Beitung. Rosa Kaufmann, daß sie doch bei der Beklagten   gearbeitet habe, Der Buchhalter Abraham, welcher beim Engagement der als sie für zwei Wochen keinen Lohn bekam. Frau Kaufmann Leute zugegen war, bestätigte das von den Beklagten Ausgeführte. Gewerbegericht. Rammer III. Vorsitzender: Assessor führt aus, ihr Mann und sie hätten eine Arbeitsstube und beide Die Kläger   machen gegen die widerrechtliche Weigerung der Fürst. Sigung vom 2. Januar. Parteien feien darinnen beschäftigt gewesen. Ihr Mann habe Arbeit", die ihnen vorgeworfen wurde, geltend, an jenem Abend Was ein sogenannter usus bedeutet. Die Frau Knie anlernen" wollen zum Selbständigwerden". Mit sei stürmisches und regnerisches Wetter gewesen, das die schlechte Rohrdeckenarbeiter St. und R. flagen gegen den Bauunter- feiner Zustimmung habe diese sich aus einem Geschäft Mäntel Beleuchtung des Kahnes zu einer völlig ungenügenden gemacht nehmer Löwe auf Bahlung einer Lohnentschädigung für 75 geholt. An ihre, Kaufmann's, Arbeiterinnen sich wendend, habe hätte; die Zylinder der Petroleumlampen wären zerfprungen 2c. Stunden, während der sie, wie sie sagen, auf Material haben Beklagte gefragt, ob dieselben für sie" mitarbeiten" wollten, Bei diesem Wetter und dieser Beleuchtung sei das Ausladen der warten müssen. Außerdem beanspruchen sie je 80 M. Lohn- was mit der Bemerkung bejaht worden sei: Wenn wir nur Kohlen eine lebensgefährliche Sache gewefen. Was die angeb entschädigung wegen unrechtmäßiger Entlassung. Durch das unser Geld friegen." Und so hätten die Mädchen liche Kündigungslosigkeit des Arbeitsverhältnisses betreffe, so sei Zeugniß der Rohrbeckenarbeiter Gebert und Schmidt wird die für den Lehrling zum Selbständigwerden" mitgearbeitet. von einem Ausschluß der Kündigung nicht die Rede gewesen, Richtigkeit der flägerischen Behauptung betreffs der 75 Warte: Frau Knie bestreitet, daß bie Klägerin direkt für im Gegentheil sei noch mehr Arbeit in Aussicht gestellt worden. stunden erwiesen. Die Zeugen bestätigen übereinstimmend, daß sie gearbeitet habe und die 14 Mark Don ihr be Der Beuge Block, der mit den Klägern zusammen engagirt wurde auf den Bauten des Herrn Löwe, was das Heranschaffen des komme. Das Geld möge fich Fräulein Fiedler von Kaufmann's und beim Verladen der Kohlen half. schloß sich mit seiner Aus­Materials betrifft, eine grenzenlose Bummelei" geherrscht habe. geben lassen. Sie, Beklagte, habe Herrn Kaufmann einmal auf fage den Klägern an. Ob der Kahn zu schlecht beleuchtet war, Der Beklagte bestreitet, die Kläger zu Unrecht entlassen zu haben, fein Drängen 50 M. zur Erweiterung der Arbeitsstube gegeben, weiß er nicht, jedoch führt er aus, er selbst habe beim Verpacken der und giebt an, dieselben hätten ihn bestohlen. Der Bauherr mit den 50 M. habe sie sein Kompagnon werden sollen". Kohlen außerhalb desselben, aber dicht dabei, infolge des windigen und Sachs habe ihm mitgetheilt, der mit dem anderen Kläger Fünf Wochen lang habe Kaufmann den Ueberschuß über die regnerischen Wetters eine jammervolle Beleuchtung gehabt. Daß zusammenarbeitende K. habe eines Tages Unfosten, welchen die Fertigstellung der von ihr besorgten mit der Leerung des Kahns die Arbeit alle sei, wäre nicht gesagt wenige Tage vor seiner Entlaffung- Latten durchgeschnitten, mäntel abwarf, für sich verwerthet. Der Hinzieherei müde, worden. ein ganzes Bund, und die eine Hälfte einem Jungen mit nach Geld für die letzte von ihr besorgte Arbeit in die eigene Tasche jedem Kläger 36 M. zu zahlen: hätte sie in der letzten Woche ihrer Thätigkeit bei Kaufmann das Die Beklagten wurden aus folgenden Gründen verurtheilt, Hause gegeben. Herr Sachs fagt daffelbe aus. Der Kläger K. erklärt den Vorgang folgendermaßen. Auf allen Bauten sei es gesteckt, etwa 60 M., um sich wenigstens für die in das Geschäft Durch die Zeugenaussagen sei erwiesen, daß die Beklagten Ufus", daß sich feine Kollegen die Lattenabfälle mitnehmen. gesteckten 50 m. schadlos zu halten. Die Beklagte beschwört, die der Meinung waren, ein Engagement auf Probe abgeschlossen Thaten sie es nicht, dann würden es die Putzer oder andere Klägerin nicht für ihre Rechnung beschäftigt zu haben und ihr zu haben. Ein Engagement auf Probe gebe aber Bauarbeiter thun. Und so habe er an dem betreffenden Tage nichts schuldig zu sein. Die Klägerin wird darauf abgewiesen, nicht das Recht, eine Entlassung ohne jedwede im Vollgefühl seines Rechts dazu, längere Abschnitte, nicht die indem ihr freigestellt wird, event. ihr Recht" gegen die Kauf Kündigung eintreten zu lassen. Die Beklagten Hälfte eines in der Mitte durchgeschnittenen Bundes Latten, dem mann's geltend zu machen. hätten, wollten sie ihren Zweck erreichen, sagen müssen: Wir erwähnten Jungen für seine Mutter gegeben, weil derselbe öfters Der Schneidermeister Deste wurde in eine Ordnungsfirafe behalten uns vor, jeden sofort ohne Kündigung zu entlassen. Echnaps und Bier für ihn und mehrere Kollegen geholt habe, von 10 M. genommen, weil er wiederholt durch sein Auftreten Ganz gleichgiltig sei für die Frage, ob Kündigung oder nicht, die auf dem Bau zu Besuch" waren.( Es ist im Baugewerbe die Verhandlungen in einer Klagefache gegen sich unterbrach und das Engagement und die Bezahlung nach Tage oder Wochenlohn. Sitte", daß Arbeitslose ihre arbeitenden Bekannten auf trotz des Verbotes mehrmalig den Vertreter der kranken Der Einwand der widerrechtlichen Verweigerung der Arbeit ſei der Arbeitsstätte besuchen und dort traktirt werden wenn der Klägerin, Fabrikant Weigert, einen Lintsanwalt", mit dem er für nicht durchgreifend erachtet worden. Der eine Zeuge habe Polier nischt dajejen" hat.) Uebrigens habe er, wie es auch nicht verhandele, genannt hat. glaubhaft bekundet, daß schlechtes Wetter und schlechte Beleuch­alle seine Kollegen thaten, schon oft unbeanstandet Abschnitte für Die Plätterin Denkmann flagt gegen die Radloff'ichen Ehe tung das Arbeiten erschwerten. Die Kläger   hätten nicht nöthig fich verwerthet. Sein Mittläger St. behauptet mit der Teute, Besitzer einer Plättanstalt. Sie verlangt 5,50 M. rück gehabt, ihre Gesundheit und das Leben aufs Spiel zu sehen, felben Entschiedenheit wie daß das Mitnehmen ständigen Lohn. Die Klägerin, eine fräntliche Person, behauptet, namentlich aber nicht, da die eigentliche Arbeitszeit bereits ab solcher Abschnitte auf auf allen Bauten Usus sei und am 14. Oktober zu den Beklagten gesagt zu haben, daß sie hin gelaufen war und Ueberfeierarbeit vorlag. niemand dagegen etwas einwende. Er, St., wäre bei der in fort nur einige Stunden täglich wegen ihres Gesundheitszustandes Frage stehenden Weggabe von längeren Abschnitten nicht be- arbeiten könne, wenn man auf ihre Thätigkeit weiter reflektire. theiligt gewefen. Die Zeugen Gebert und Schmidt stellen bezüg- Damit feien die Radloff'schen Gheleute einverstanden gewesen. lich des vielgenannten Usus" dieselben Behauptungen auf wie am 21. Oktober habe sie sich so schwach gefühlt, daß sie die Ab­die Kläger  . Der Zeuge Gebert sagt u. a. aus, er selbst sei mit sicht fundgab, nicht weiter zu arbeiten. Hierauf habe ihr Rad- Achtung, dritter Wahlkreis. Da die Billetabnahme bis 2-3 Bund Lattenabschnitten unter dem Arm an Herrn Löwe off den Verdienst der letzten Woche, die Klagesumme, ein zum 1. Januar 1894 eine so geringe war, stellen wir die Billets mal herangetreten und habe ihn darauf aufmerksam gemacht, daß bebalten. Die Beklagten behaupten, Klägerin habe wider nochmals bis zur Versammlung am 9. Januar zur Verfügung. er die mitnehme. Diefer habe hierauf lächelnd geäußert:" Da rechtlich die Arbeit verlassen, und beantragen, indem sie Wider- Dieselben werden an diesem Tage eingezogen. J. A.: G. Ladewig, sehe ich ja, wo meine Latten bleiben, laßt mir man auch noch lage erheben, die Verurtheilung derselben zu einem Schaden- Sitterstr. 70. ein paar Abschnitte." Der Beklagte betont, eine Erlaubniß zum ersatz in Höhe des einbehaltenen Lohnes. Festgestellt wurde noch, An die Parteigenoffen! Wie bekannt, befinden sich die Mitnehmen der Abschnitte niemandem ertheilt zu haben. Jetzt daß die Klägerin am 21. Oktober von den Arbeitgebern auf- Kutscher der Taxameter Droschten seit dem 1. Januar im Aus­tommt derfelbe auch mit dem Einwand heraus, die Kläger hätten gefordert wurde, über ihre behauptete Arbeitsunfähigkeit ein stande. Das Unternehmerthum will uns durch die Neus täglich entlassen werden können, sie seien ohne Kündigung an- ärztliches Attest beizubringen, und sich dessen weigerte. Die Uniformirung an den Tarameter- Droschtenbetrieb fesseln, um so genommen worden. Das Gericht fällte ein Theilurtheil. Der Klägerin wurde mit ihrer Klage abgewiesen und den Beklagten leichter nachdem einen Lohndruck ausüben zu können. Wir wissen Beklagte wurde verurtheilt, an die Kläger   je 37,50 M. für und Widerklägern sprach das Gericht die 5,50 M. zu. Der Vor- nur zu gut, sind die Herren in diesem Kampfe um den weißen 75 Stunden zu zahlen. Tas Gericht fah als erwiesen an, daß fißende begründete das Urtheil damit, die Klägerin sei den Be Hut wozu die Polizei ihren Segen gegeben hat Sieger, die Kläger   wirklich so lange haben feiern müssen, weil ihnen weis für ihre Behauptung, arbeitsunfähig gewefen zu sein, so haben wir uns dem Unternehmerthum auf Gnade und un­nicht genügend Material zur Verfügung stand. schuldig geblieben, und hätten die Angaben der Radloff's als der gnade überliefert. Wir sind gewillt, auch das Urtheil der Ber­Mit der Lohnentschädigungs- Forderung Wahrheit entsprechend angesehen werden müssen. liner Arbeiterschaft über diesen Streit zu hören, und laden des. wegen der Entlassung wurde der Kläger R. ab= halb die Arbeiter von Berlin   und Umgegend zu der am gewiesen. Das Gericht nahm an, daß Kläger   Gewerbegericht. Kamm: VII. Vorsitzender: Assessor Sonntag, den 7. Januar, Vormittags 10 Uhr, sich rechtswidrig Baumaterialien angeeignet Dr. Meier. in den Konkordia Sälen, Andreas str. 64, statt­hat, worin ein Diebstahl zu erblicken sei. Somit Ein eigenthümliches Engagement beschäftigte am 4. Januar findenden Versammlung freundlichst ein und hoffen allseitig eine habe auf jeden Fall ein Entlassungsgrund vorgelegen. Da der die genannte Kammer. Die Arbeiter Bielsti und Kniesch klagten rege Betheiligung. Kläger R. bestritten hatte, ohne Kündigung engagirt zu sein, gegen die Herren Schneider und Kramer auf Lohnentschädigung Das Agitation 3- Romitee der Drosch kentutscher mußte über die diesfallsige Behauptung des Beklagten in die Bewegen plöglicher Entlassung. Die Beklagten bestritten das An­Berlins und Umgegend. weiserhebung eingetreten werden; zur Erledigung der Sache er recht der Kläger   auf eine Entschädigung; sie waren der Meinung, wies sich ein neuer Termin nöthig. dieselben hätten durch die Art ihres Engagements den Anspruch auf die gesetzliche Klindigungsfrist verloren. Die Firma habe einen Kahn mit Preßkohlen erwartet und die Absicht gehabt, ein Kohlenlager einzurichten. Deshalb habe sie drei verheirathete Leute, darunter die Kläger  , unter der Bedingung angenommen, daß der Fleißigste und Vernünftigste von ihnen eine feste" Stellung als Verivalter des Lagers erhalten solle. Um sie jeder Beit entlassen zu können, sei das Engagement in Tagelohu" und nicht auf Woche" erfolgt. Dauernd könne die Firma über­haupt feine Arbeiter beschäftigen, das liege in der Natur des Gewerbegericht. Kammer I. Vorsitzender: Assessor Löme. Unternehmens. Die Kläger   feien entlassen worden, weil sie sich Sigung vom 3. Januar. Die Näherin Fiedler beansprucht von eines Abends- der Kahn sollte geleert werden widerrecht der Damenmäntelschneiderin Knie 14 M. als rückständigen Lohn. lich weigerten, Ueberstunden zu machen. Daß Ueberzeitarbeit 8. Verschiedenes. Die Beklagte wendet ein, die Klägerin habe nicht bei ihr, geleistet werden müsse, wäre ihnen bei der Annahme mit dem sondern mit ihr zusammen bei dem Schneidermeister Kaufmann Hinweis darauf bedeutet worden, daß es für die Ueberstunde gearbeitet. Die Klägerin stüßt sich auf das Zeugniß der Frau 30 Pfg. gebe.

Sechs Mart, die er in Biermarkenerhalten hat, beansprucht der Arbeiter Mlier in Baar   von der Firma Donath( Bement­geschäft). Die Beklagte wendet ein, der Kantineninhaber auf dem fraglichen föniglichen Bau( Eisenbahn- Betriebsamt an der An­halter Bahn) habe vom Berliner   Polizeipräsidium die Erlaubniß zur Ausgabe der Marken. Das Gericht verzichtete auf die vom Beklagten   beantragte Vernehmung des Kantinenwirthes und ver­urtheilte jenen zur Zahlung der 6 M.

Bonntagsplauderet.

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J. A.: Schulz, Marienburgerstraße 1. Au die Angestellten des Gastwirths- Gewerbes Deutschlands  !

Kollegen! Im Anschluß an unseren früheren Aufruf sind wir heute in der Lage, Guch mittheilen zu können, daß alle Vorarbeiten zum Kongreß unserer Branche erledigt sind, so daß derselbe vom 13. bis 16. März in Berlin   stattfinden kann. Die vorläufige Tagesordnung ist folgende:

1. Bericht der Delegirten über die Lage der Gastwirths Gehilfen in den einzelnen Orten. 2. Organisationsfrage. 3. Die Presse. 4. Arbeits- und Lohnverhältniffe. 5. Der Ruhetag im Gastwirthsgewerbe. 6. Stellenvermittelung. 7. Statutenberathung.

Die definitive Tagesordnung wird bei Eröffnung des Kon­gresses bekannt gemacht. Anträge zu dieser Tagesordnung sind bis spätestens den streng erwies, wie Shylock  , da er auf seinem Schein be- schimmernde Bergstadt Bassano  . Breit und groß schossen stand; und er nahm dem Bauer, der auf seinem Maulthier die grünen Maisblätter in die Höhe und auf Hecken und Um fünf Bentesimi! Um vier armselige Pfennige! etwas Kohl heimbringen wollte, wofür er fünfunddreißig Höhen ringsum überall blühte der Wein. Das ganze Thal Das hätte sich der Bollwächter des sizilischen Marktfleckens Centesimi an Verzehrungssteuer hätte entrichten sollen, ge- war erfüllt von würzigem Dust. Ich stieg von Bassano Valguarnera nicht träumen lassen, welcher Sturm um waltsam den Rock als Pfand. Denn das Bäuerlein hatte wieder aufwärts den Alpen entgegen und vor dem Dorfe lumpiger fünf Bentesimi" willen losbrechen könne. Die nur dreißig Centesimi bei sich und wußte nicht, wo er die Rubbio überschaute ich noch einmal die ganze gesegnete gestrengen Vollstrecker grausamer Geseze werden leicht fehlenden fünf Heller hätte hernehmen sollen. Da aber Fülle der venetianischen Gefilde bis hin zum Gestade der abgeftumpft gegen alle Aeußerungen menschlichen Elends. brach in den menschlichen Geschöpfen, die durch das lang- blauen Adria. Welche Gnaden waren über das Land ge Die Zöllner von Valguarnera   sind nicht schlechter und nicht jährige Elend ausgesogen und entkräftet waren, die dumpfe breitet! Und hier sollten Menschen gedeihen, die nicht besser als anderswo. Systematisch hat man sie des Mit- Berzweiflung los. Das Maaß der Schuld bei den Beinigern stolzen, aufrechten Ganges   einherschreiten? Und hier sollten leids entwöhnt. Wo noch ein Rest von schlapper Weich war gerüttelt voll. Kein" Hegapostel" stürmte auf die sie verkümmern und verkrüppeln, wie Krummholz auf ödem herzigkeit" geblieben ist, da sorgt der Preis, der für treue Menge ein, kein sozialistischer Redner suchte dieser Menge Karst? Pflichterfüllung" ausgesetzt ist, dafür, daß er verschwinde. logisch zu beweisen, wie großes Unrecht sie erlitte.

Viel

Sie aber verkümmern doch inmitten eines Paradieses; Wie der Waidmann   feinen Jagdhunden vom frisch mehr wedte ber Schlag den Gegenschlag. Die und mögen ihre Kirschbäume brechen vor der Last rother erlegten Wild einige Brocken zuwirft, so macht Aermsten sahen, wie man einem der Ihrigen mit brutaler Früchte und mag der goldigste Wein ihnen auf weißem es der fizilische Steuerpächter mit seinen Zöllnern. Gewaltsamkeit den einzigen Rock vom Leibe riß, Kallboden reifen, unten in den Städten stehen die Paläste Wenn sie brav im Dienst gewesen, das heißt, wenn sie zur um eines einzigen Soldo wegen und gegen das Zollhaus ihrer Bwingherren und sie hausen in schmutzigen Stein­vollendetsten Härte dressirt sind und wenn sie von jedem armen von Valguarnera   kehrte sich die entfesselte Empörung. Das war das erste Sturmsignal zur Hungerrevolution dem Bindfaden einen Tag wie den anderen ihre ewige Polenta Mienschen, der vor den drückenden Steuern zu fliehen ver­buden, die den Kellern gleichen, und sie zerschneiden mit fucht, Strafgelder eintreiben, dann fließen auch ihnen ein auf Sizilien  ; des pflichtstrengen, unerbittlichen Zöllners( Maiskuchen) und sie trinken, wenn's hoch kommt, ihren Haus. paar Groschen als Prämie zu, und die Bollwächter lernen von Valguarnera   brauchte es nur, um das Maaß der Ent- trunk" dazu, keinen ehrlichen Wein, sondern ein fadsäuerliches, ( Maiskuchen) und sie trinken, wenn's hoch kommt, ihren Haus­aufpassen, wie die Schießhunde. Das verstehen die Herr rüstung über all die fürchterliche Drangsal zum Ueberlaufen abscheuliches Getränk, von Wasseraufguß auf ausgepreßten schaften drunten in Sizilien  , so gut, wie irgendwer, nach zu bringen. Und heute ist vor aller Welt das Entschliche Trestern gewonnen. Fast alle sind sie Proletarier und ihre dem Cäsarenspruche zu haubeln: Divide et impera! Schaffe flar geworden. Nichts was im Verlauf der letzten Wochen Würdenträger" auch. Mit dem Lehrer des Ortes saß ich Rangstufen und herrsche zu oberst! Der Zöllner ist an und geschah, kommt an Bedeutung der Rebellion aus Hunger an einem gebrechlichen Tisch vor der schmierigen Schenke. für sich ein Lohnstlave, wie seine gefnechteten Mitbürger, wie sie Sizilien und ganz Italien   erschüttert, gleich. Bis- Es war einer von den Männern, die im Innern gebrochen auf die er Jagd macht. Aus ihrer Klasse ist er hervor her hat man's mit der Sünde, die an Siziliens Mart sind und wehmüthiger Entsagung zugeschworen haben. Ich gegangen, ihr bitteres Brot hat er als Kind gegessen. zehrte, gehalten, wie man's mit der Sünde im allgemeinen fragte ihn, wie man so zu fragen pflegt, warum er sich Nun kam die Militärzeit. Gachte beginnt man ihm das hält. Man zieht ihr, nach einem Wort in Goethe's   Faust, wird denn keinen eigenen Herd, keine eigene Familie gegründet Bewußtsein loszulösen, daß er mit Jenen verbündet ist, über sie geboren, den Schleier der Nacht über Hals und Kopf hätte. Verschüchtert und verlegen antwortete er mir mit die die Hungerpeitsche herrscht. Hat er seiner Dienstpflicht und Ohren. Doch wächst sie erst und wird sie groß, dann einem italienischen Sprichwort: Meglio e dire: Povero genügt, so winft ihm ein färglicher aber sicherer Lohn. Er geht sie auch bei Tage bloß." Und sie geht jetzt vor aller me!" che dire:" Poveri noi!" Besser, man darf sagen: greift zu und die Empfindung, daß gemeinsame Noth ihn, Welt bloß, und enthüllt ist die Schmach, die am Leib des ich armer Teufel", als man muß sagen: wir armen den Zöllner, und seine gemarterten Volksgenossen eigentlich herrlichen Italiens   frißt. Teufel". verknüpfen sollte, ist ihm verloren gegangen. Das herrliche Italien  ; und in seinen herrlichsten Ihn padt ein Stückchen vom Aristokratismus; die Theilen, wie ist es von herrischer Raubgier proletarijirt! Ich begriff den Mann, der seine Noth lieber allein Unteroffizierswürde regt sich in ihm; er fühlt sich um eine Noch ist es nicht allzu lange her und ich wanderte an einem trägt, und ich fragte nicht weiter. Rangstufe erhöht und nun ist er das brauchbare Werkzeug Frühsommertag durch eins seiner prächtigsten Gebiete. Mir Nun ist der italienische Jammer allgemein offenbar der Unterdrücker gegen die Unterdrückten. im Rücken die schroffzackigen Alpen in wunderlichen Formen geworden, und man sollte meinen, daß die Nachbarwelt er­So kam es, daß der Zöllner von Valguarnera   sich so und vor mir die alte im leuchtenden Sonnenschein hell- schrocken wäre und Umschau bei sich selbst gehalten hätte,