Nr. 299.
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Die Meuregelung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe.
Donnerstag, den 13. November 1913.
haben andere ihrer Vertreter Anteil von ihrer Provision an Dritte gezahlt, wie Wingen tun sollte."
So
Gesetzes und bleibt weit hinter den Vorschriften zurück, die in England und auf Grund von Ortsstatuten in einer Reihe Gemeinden Deutschlands heute schon gelten. Bis zum 1. April 1912 hatten 15 deutsche Städte völlige Sonntagsruhe Das schreibt heute derselbe Mann, der am 29. Oktober durchgeführt. Sie haben gezeigt, daß sehr wohl ein völliges ienen berüchtigten terroristischen Frontangriff auf Verkaufsverbot mit der einzigen Ausnahme möglich ist, daß anwalt und Gericht unternahm, um zu verhindern, daß Dem Reichstag ist gestern der„ Entwurf eines Gesezes Lebensmittel, Fleisch, Backwaren, Milch und Eier in zwei v. Mezen überhaupt zu Worte tomme und sein schriftliches betr. Sonntagsruhe im Handelsgewerbe" zugegangen. Morgenstunden verkauft werden dürfen. Bis zum 1. April 1912 Material verwertet werde. Derselbe, der Gift und Galle gegen Für den Gesezentwurf ist nicht die Form einer Novelle hat ferner eine Gemeinde die Verkaufszeit auf eine, sechs Ge- b. Mezen, diesen„ Rach- und Klatschsüchtigen", spie und keinen zur Gewerbeordnung, sondern die eines selbständigen Gesetzes meinden haben fie auf 12, 36 auf 2, 2 16 16 auf guten Faden an ihm ließ. gewählt. Der wesentlichste Inhalt des aus 18 Paragraphen 24 Stunden durch Ortsstatut verkürzt. Eine große Reihe Was ist inzwischen vorgefallen? Wieviel gravierendes Matebestehenden Entwurfs ist folgender: Gutachten hat sich für völlige Sonntagsruhe aus rial muß v. Meben noch in Händen haben! Welche Angst müssen Im Handelsgewerbe dürfen Gehilfen, Lehrlinge und gesprochen. Der Entwurf aber will als will als Regel eine die Krupp- Leute vor diesem Manne haben! So fragt man unwillArbeiter, vorbehaltlich der nachfolgenden Vorschriften, am ersten Verkaufszeit von 3 Stunden zulassen, die nicht einmal am fürlich. Es fiel ja bereits während der Prozeßverhandlung auf, Weihnachts, Oster- und Pfingsttage überbaupi Morgen und auch nicht hintereinander zu liegen brauchen. daß v. Mezen von den Kruppdirektoren zeitweilig so vorsichtig annicht, im übrigen an Sonn- und Festtagen nur wie folgt und diese unzulängliche Regelung soll gar noch zu ungunsten gefaßt wurde, wie man wohl eine geladene Bombe anfassen mag. beschäftigt werden: der Handlungsgehilfen durch einen Haufen Ausnahme- Nachdem inzwischen das Gericht den Zeugen v. Mezzen nicht schlechtJm Betriebe der offenen Verkaufsstellen ist eine vorschriften durchlöchert werden fönnen. Das Gesetz hin in die Wolfsschlucht der völligen Unglaubwürdigkeit geworfen, Beschäftigung bis zu drei Stunden zulässig. Die höhere(§§ 3, 4, 14) schafft Ausnahmen. Außerdem soll die höhere vielmehr seine Sachauffassung zu einem gewissen Teil auf die AusVerwaltungsbehörde tann für Orte, in denen die Bevölkerung aus der Umgegend an Sonn- und Festtagen die offenen Verwaltungsbehörde und endlich die Polizei noch Durch- sage dieses Zeugen gestützt hat, ist äußerste Vorsicht für das böse Verkaufsstellen aufsucht, eine Beschäftigung bis zu vier brechungen von der Ruhezeit für ganze Gewerbezweige oder Gewissen der Kornwalzer- Interessenten besonders geboten. Stunden zulassen. Die Gemeinde oder ein weiterer für alle Gewerbe oder für einzelne treffen können. Bei dem danken wir Herrn v. Gottberg einen neuen, ganz unbezahlbaren Kommunalverband kann durch statutarische Bestimmung die drei Tohuwabohu von Ausnahmemöglichkeiten würde der Aus- Einblick in die Krupp- Psychologie, in die" gute, alte Kruppsche Art", stündige Beschäftigung für alle oder einzelne Gewerbezweige aufnahmezustand nahezu zur Regel werden. wie Herr v. Gordon so wunderschön sagte. türzere geit einschränken oder ganz untersagen. Für Kontorarbeiten hatten bis zum 1. April 1912 Eine Episode aus den letzten Verhandlungstagen des KruppDie Polizeibehörde kann für jährlich sechs, mit Genehmigung bereits 27 Städte die Sonntagsarbeit völlig untersagt. prozesses ist nicht genügend beachtet worden. Herr Löwenstein gab der höheren Verwaltungsbehörde für weitere vier Sonn- Der Beirat für Arbeiterstatistik hat am 5. Juli 1905 empfohlen, während seines Plädoyers in seinem und seines Klienten Brandt und festtage, an denen besondere Verhältnisse einen weiteren die Beschäftigung von Arbeitern, Gehilfen und Lehrlingen in Namen die feierliche Versicherungab, daß Eccius und die übrigen Geschäftsverkehr erforderlich machen, eine Beschäftigung bis zu Kontoren und nicht mit offenen Verkaufsstellen verbundenen Kruppdirektoren von den Bestechungen oder sonstigen strafbaren Im übrigen Handelsgewerbe kann die höhere Ber - kaufmännischen Betrieben an Sonn- und Festtagen völlig Handlungen des Brandt nichts gewußt hätten. Herr Löwenstein waltungsbehörde sowie durch statutarische Bestimmung die Gemeinde zu verbieten und nur durch statutarische Gemeinde- erklärte dies, wie er ausdrücklich hervorhob, auf die Gefahr hin, oder ein weiterer Kommunalverband eine Beschäftigung bis zu beschlüsse eine Arbeitszeit bis höchstens zwei Stunden zu ge- daß eine derartige Versicherung seinem Schüßling Brandt nachzwei Stunden zulassen. Für das Speditions- und statten. Zu derselben Forderung gelangte aus hygienischen teilig sein könne. Das war ganz ungewöhnlich. Aus dem das Schiffsmaklergewerbe sowie für andere Gewerbebetriebe, inso- Gründen das Reichsgesundheitsamt. Und doch schlägt der Verteidiger Brandts wurde ein Verteidiger des Kruppdirektoriums. weit in ihnen Güterversendungen mit Seeschiffen vorgenommen Entwurf als Regel für Stontorarbeiten zwei Stunden vor Wir erwähnen dies nicht, um mit Herrn Löwenstein über seine werden, kann in gleicher Weise eine Beschäftigung bis zu fünf und läßt sogar eine Verlängerung bis zu vier und fünf Pflichten oder seinen Geschmack zu streiten. Dazu verspüren wir Stunden zugelassen werden. Die höhere Verwaltungsbehörde tann für jährlich höchstens sechs Sonn- und Fe Stunden zu! Festtage, an denen besondere Verhältnisse einen weiteren Geschäftsverkehr er- Der Entwurf beschränkt sein Anwendungsgebiet auf forderlich machen, eine Beschäftigung bis zu vier Stunden Handlungsgehilfen und läßt Techniker und andere zulassen.(§ 1.) ndili Angestellte völlig unberücksichtigt. Die Stunden, während denen eine Beschäftigung stattfinden Statt völliger Sonntagsruhe gewährt der Entwurf also darf, werden, soweit statutarische Bestimmungen erlassen sind, durch nur für drei Tage( Weihnachten, Ostern, Pfingsten) einen Besuch des öffentlichen Gottesdienste 3 freibleibt. Die Handlungsgehilfen gelten. Das flingt fast wie Hohn auf die diese, im übrigen von der Polizeibehörde so festgesetzt, daß der böllig freien Tag und läßt seine Ruhevorschriften nur für Der Austausch dieser beiden Erklärungen der Verteidiger glich Stunden können für verschiedene Gewerbe verschieden festgesetzt werden.(§ 2.) so dringend notwendige Ruhezeit für Angestellte und Arbeiter dem Austausch zweier diplomatischer Noten über einen Streitfall, Gewerbetreibende, die den Betrieb ihres Handels- jeder Art. Hoffentlich gestaltet der Reichstag den Entwurfs klang wie ein do ut des aus ihnen. Auch Brandt weiß ja, wie gewerbes am Sabbat und an den jüdischen Feier- völlig um, dehnt sein Anwendungsgebiet auf weitere Streise bereits gerichtlich erwiesen, noch gar manches. Auch er ist eine kagen dauernd gänzlich ruhen lassen und der Orts- aus und führt endlich völlige Ruhezeit ein. Wo Ausnahme- Bombe, die noch explodieren könnte. Wo könnte man besser, als polizeibehörde davon Anzeige gemacht haben, dürfen Gehilfen fälle nötig sind, muß als Ersatz für einen nicht völlig freien bei der Firma Krupp verstehen, gefährliche Explosivstoffe durch geund Lehrlinge jüdischen Glaubens an Sonn- und Feſt- Sonntag ein völlig freier Werttag treten. Diese Forderung eignete Zusäße und Beimischungen unschädlich zu machen." Gute, tagen mit Ausnahme des ersten Weihnachts-, Oster- und Pfingst - ist durchführbar und im gesundheitlichen Interesse dringend alte truppsche Art"! tages bis zu fünf Stunden innerhalb ihrer Ge schäftsräume mit der Maßgabe beschäftigen, daß diese für erforderlich. den allgemeinen Verkehr in den nicht allen Geschäften freigegebenen Stunden geschlossen bleiben. Die Stunden, während deren eine Beschäftigung an Sonn- und Festtagen stattfinden darf, werden durch die Ortspolizeibehörde festgesetzt.(§ 3.)
zehn Stunden zulassen.
Keine Anwendung findet die Beschränkung der Beschäftigung an Sonn- und Festtagen( wie nach§ 105 der Gewerbeordnung) auf
Die Wahlen zur badischen Kreisveriammlung.
wahrlich nicht die Spur einer Neigung. Nirgends trat aber die Tatsache, daß Brandts ganzes Bemühen auf Rettung der Firma Krupp gerichtet war, so augenfällig zutage.
Und nun das Gegenstück: Herr v. Gordon, der Verteidiger von Gecius, betonte in seinem Plädoyer wiederum so feierlich wie möglich, daß die Firma Krupp Brandt nicht fallen lassen werde. Das sei" gute, alte Kruppsche Art".
Und nun noch einmal zurück zu Herrn v. Gottberg. Heute teilt er der Oeffentlichkeit mit, daß bei Krupp Provisionsverträge à la v. Mezzen- Wingen üblich seien. Gewiß auch ein Stück„ guter, alter Kruppscher Art". v. Mezen hat nur, so hören wir, gefehlt durch die Heimlichkeit seines Tuns, die übrigens der Firma Krupp nicht geschadet hat und nicht schaden konnte. Damit rechtfertigt v. Gottberg heute im wesentlichen den Standpunkt v. Mezzens in seinem Zivilstreit mit Krupp. Und was Herr v. Gottberg sagt, jagt er als Mundstück Krupps, der nach den letzten öffentlichen Feitstellungen sein Dienstherr ist. Die Kruppdirektoren wußten all dies selbstverständlich auch, sie wußten es auch schon im April, als Herr v. Hugenberg seine föstliche Selbstbezichtigungserklärung mit ihrem scharfen Angriff gegen Megen veröffentlichte. Sie wußten es und auch Herr Eccius wußte es. Aber kein Wort davon fam während des Prozesses über ihre Lippen. Herr v. Mezen wurde aeritampft. Von der Noblesse jener diplomatischen Erklärungen teine Spur. Gute, alte Kruppsche Art", fürwahr!
Arbeiten 1. in Notfallen oder im öffentlichen Interesse, 2. zur Mannheim , 12. November. ( Privattelegramm Durchführung einer gefeßlich vorgeschriebenen des Vorwärts".) Bei der heute stattgefundenen Wahl Inventur, 3. zur Bewachung, Reinigung und Instandhaltung, der Wahlmänner zur Kreisversammlung haben die Sozial4. zur Verhütung des Verderbens von Rohstoffen oder des Mißlingens demokraten gut abgeschnitten. Es wurden im ganzen 6200 von Arbeitserzeugnissen. 5. Zur Beaufsichtigung des Betriebes. Nur Stimmen abgegeben. Davon erhielten die Sozialdemokraten für die zu 3 und 4 aufgeführten Ausnahmefälle ist vorgeschrieben, 5200 und die Nationalliberalen 900 Stimmen. daß jeder Beschäftigte entweder an jedem dritten Sonntag volle 36 Stunden oder an jedem zweiten Sonntag mindestens in der Zeit Es waren im ganzen 812 Wahlmänner zu wählen. Da von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends von der Arbeit frei zu lassen bon erhielten die Sozialdemokraten 719 und die Nationallibeist. Und auch da darf die Ortspolizeibehörde noch Ausnahmen ralen 93 Wahlmänner. Die Wahlbeteiligung betrug etwa 20 gestatten, falls eine 24ftündige Ruhezeit an einem Wochentage ge- Prozent. Fortschrittler und Zentrum haben sich an der Wahl währt wird.(§§ 4 und 6.) nicht beteiligt. Da für die Wahl der Abgeordneten das Ferner fann Ausnahmen von den Sonntagsruhevorschriften Proporzwahlsystem nicht besteht, so fallen uns sämtliche die höhere Verwaltungsbehörde für solche Gewerbezweige 23 Size der Stadt Mannheim zu. In den Land- Angola, ein Zukunftsland gestatten, deren vollständige oder teilweise Ausübung an Sonn- und orten haben wir weniger gut abgeschnitten, da die Wahlzeit Festtagen zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen besonders von 12 bis 2 Uhr mittags festgesetzt war. hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich ist. Der Bundesrat trifft über die Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung von Ausnahmen nähere Bestimmungen; diese sind dem Reichstage zur Kenntnisnahme mitzuteilen.(§ 7.)
Soweit nach dem Geseze Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter an den Sonn- und Festtagen nicht beschäftigt werden dürfen, darf in offenen Verkaufsstellen ein Gewerbebetrieb an diesen Tagen nicht stattfinden.(§ 8.)
Die Vorschriften des Gesetzes finden auf die Geschäftsbetriebe der Versicherungsunternehmer einschließlich der Vereine zur Versicherung auf Gegenseitigteit, der Versicherungsagenten und Makler, der Stellen, Annoncen- und Auskunftbermittler, der Sparkassen, der Konsumvereine und anderer Vereine, die nach Art des Handelsgewerbes ihre Geschäfte betreiben, entsprechende Anwendung.(§ 13.)
Keine Anwendung soll das Gesetz finden auf Bergwerke, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Gruben, Brüchen, Hüttenwerfen, Fabriken und Werkstätten, Zimmerpläße und andere Bauhöfe, Werften und Ziegeleien, Bauten aller Art, auf das Gast- und Schankwirtschaftsgewerbe, Musilaufführungen, Schaustellungen, theatralijche Borstellungen, auf das Verkehrsgewerbe, auf den Marktverkehr, auf den Gewerbebetrieb im Umherziehen und auf den Verkauf von Arzneimitteln und Gegenständen der Krankenpflege in Apotheken. (§ 14.) Eine Reihe Strafvorschriften endlich soll die Beobachtung der Verbotsvorschriften sichern.
Der Inhalt des Gesetzentwurfes ist völlig unzulänglich. Er bringt nur ganz unerhebliche Besserungen des geltenden
In Weinheim erhielten war 18, die Nationalliberalen 36 Wahlmänner, in Schwegingen 10, die Nationalliberalen 21 Wahlmänner.
Voraussichtlich werden wir in den Landorten noch einige Abgeordnete bekommen, so daß wir statt bisher mit 6 jeden falls mit 25 Abgeordneten in der Kreisversammlung vertreten sein werden.
Die gute, alte Kruppiche Art. jekt im„ Lokal- Anzeiger": Das enfant terrible der Krupp- Hehler Otto v. Gottberg schreibt
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Seit dem Bagdadbahnabkommen zwischen Deutschland und England wollen die Gerüchte nicht verstummen, die von einer allgemeinen Auseinanderseßung der beiden kolonialpolitischen Rivalen zu erzählen wissen. Deutschland verlangt Kompensationen, meil es bisher bei der Teilung der Welt leer ausgegangen ist. Das ist zwar ein sehr dubioser Rechtsgrund, aber am Ende nicht zweifelhafter als irgend ein anderer kolonialer Eigentumstitel. Das Geschäft geht natürlich auf Rechnung eines Schwachen. Schon 1898 schloß England mit Deutschland einen Vertrag über das Schicksal der portugiesischen Kolonien, ohne daß Portugal um seine Wohlmeinung gefragt worden wäre. Heute soll der Pakt wie man erzählt revidiert werden Ein Versuch, den Zeugen v. Mezen weißzuwaschen, würde mißlingen. Leichter ist es, die Ursache seiner Verbitterung und und Deutschland das Vorkaufsrecht auf die portugiesische Kolonie Erklärung für sein zweifelhaftes Geschäft in Italien zu finden. Angola zugestanden werden. Echon im August 1. J. brachte das Als ein Mann von nicht geringem Verdienst um als gut unterrichtet geltende Brüsseler Mouvement Gengraphique" die Firma Krupp hat er in Italien und Belgien durch he r- eine Mitteilung, daß der Nachfolger des südafrikanischen Diamantenborragende Schießleistungen nicht nur große Ver- und Eisenbahnkönigs Cecil Rhodes , Mr. Robert William, mit einem fäufe vorbereitet, sondern seinen Chefs auch für die fernere Zu- finanzkräftigen deutschen Syndikate wegen Fortführung der Lobitofunft große Abjazmöglichkeiten gewonnen. Es kam ein Augen- eisenbahn von ihrem gegenwärtigen Endpunkt Huambo bis zum blic, in dem er die eigenen Verdienstmöglichkeiten allzusehr be= schnitten glaubte. So sehr fühlte er sich benachteiligt, daß der Anschluß an das Eisenbahnnetz des belgischen Kongo verhandele. Bewährte und von der Firma Gerühmte ihr zu den ihm vorge- Eine Bremer Gesellschaft läßt Schürfarbeiten nach Kupfer, Eise Schlagenen Bedingungen nicht mehr dienen mochte. Jekt schloß und Kohle vornehmen. Das Kalisyndikat hat eine Verfuchspflanzung er das Geschäft mit Wingen ab. Der Fehler war, daß er von Zuckerrohr angelegt. Die deutschen kolonialfreundlichen es heimlich tat, denn mit Wissen der Firma Beitungen leisten sich Stimmungsartikel, die entweder beweisen