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digen, Hochstr. 3, angeworben werden sollten. In der Wohnung des Streifbrecheragenten Seiling lag auf dem Küchentisch, an welchem die Arbeitsuchenden abgefertigt wurden, ein 30 gentimeter langes scharfes Dolchmesser. Revolver und Dolchmesser gehören ja bekannt lich zum Werkzeug der Streifbrecheragenten. Ehe die Arbeitsuchenden in der Schulzendorfer Straße erschienen, hatte auch die Polizei bereits Schußposten für den Streitbrecheragenten Keiling ausgestellt. Der Streitbrecheragent begab sich unter dem Schutz der Polizei zu Herrn Th. Schmiedigen, und die Arbeitsuchenden begleiteten den Agenten. Aus der Menge, die den Transport umgab, wurde ein Arbeiter herausgegriffen und zur Polizeimache gebracht. Der Mann hatte Bech auf der Bache, wie folgendes ärztliche Zeugnis beſtätigen mag: Den Arbeiter E. Sch. habe ich am heutigen Tage ärztlich untersucht und folgende Verlegungen festgestellt: An der Schien­beinkante des rechten Unterschenkels fanden sich in der Länge von 20 Zentimeter ausgedehnte Hautabschlürfungen, im Bereich des rechten Schenkelbeins fand sich eine 4 Zentimeter lange Kragwunde. Die Haut in der Umgebung derselben war start gerötet und ge= schwollen, die Gegend des linken Schläfenbeines war gleichfalls start gerötet, geschwollen und druckempfindlich. Der Untersuchte

flagte schließlich über heftiges Saufen und Stiche im linken Dir, das linke Trommelfell war gerötet. Obige Verlegungen sollen von Mißhandlungen herrühren, was wohl möglich ist.

Am Bußtag vormittag wollte der Streifbrecheragent Reiling feinem Handwerk wieder nachgehen. Einwohner der Gegend er fannten ihn als denjenigen, der am Vorabend mit Revolver und Dolchmesser die Passanten bedroht hatte. Darüber zur Rede gestellt, wollte er fein Dolchmesser ziehen. Der Bedrohte war aber flinter als der Streitbrecheragent und so konnte nur ein blutiges Ver­brechen verhütet werden, indem ihm das Dolchmesser ab­genommen wurde. Keiling rühmte sich der Menge gegenüber, er habe Polizeigewalt. Auch rühmte sich der Streitbrecher agent, bei einem anderen Streit, wo er tätig tvar, zwei Streifende totgeschossen zu haben und es sei nichts darnach ges fomment. Auf Geheiß des Streifbrecheragenten nahm die Polizei tatsächlich einige Streifende fest, welche nicht einmal etwas mit den geschilderten Vorgängen zu tun hatten. Herr Th. Schmiedigen teilte den Vertretern des Transportarbeiterverbandes in einer früheren Berhandlung mit, daß er solche Elemente wie Singe garbisten und Kazmareds- Brüder in nicht gebrauchen könne. Nun greift er doch dazu. Ist das der legte Rettungsanfer? Weiter will Herr Schmiedigen jedem Arbeitswilligen pro Tag 6,50 M. zahlen. Warum hat er seinen bei ihm lange Jahre hindurch beschäftigten tüchtigen und anständigen Kutschern nicht den Lohn gezahlt, welchen er durch seine Unterschrift unter dem Tarifvertrag anerkannt hat. Dieser Lohn beträgt pro Tag 5,25 M. für Kutscher  , welche leichteres Fuhrivert fahren. Noch in einer Ver­handlung, welche am Bußtag stattfand, hat der Arbeitgeber der Streifleitung erklärt, die Stadt Berlin   zahle ihm für die Fuhrwerke, welche er zur Verfügung stelle, einen zu niedrigen Preis, fo daß er den Kutschern nur 4,25 M. pro Tag zahlen könne. Der Arbeitgeber war einer vernünftigen Einigung nicht zugängig und nun beschlossen die Streifenden den Streif einmütig weiterzuführen.

Die Arbeiter der Treppengeländerbranche beschäftigten sich am Montag mit den legten Borlommnissen in der Branche. In Zeiten der Krise, wie sie besonders jetzt im Baufach besteht, denken manche Unternehmer, baß für sie der Vertrag keine Gültigkeit hat und sie nach Belieben schalten und walten können. In dieser Hinsicht tut sich Herr Geisler besonders hervor. Mehrere Treppengeländerarbeiter hatten eine Arbeit beim Stafernenbau in Bünsdorf   bei 3offen aus auführen. Der Tarif besagt: Bei Bezug von Nachtquartier sind täglich 3,50 M. zu zahlen". Herr Geisler verlangte nun, die Arbeiter sollten frühmorgens um 6 1hr schon vom Anhalter Bahn­ hof   und abends um 6 Uhr von Wünsdorf   zurückfahren. Dadurch entstand für die Beteiligten eine Arbeits- und Fabrzeit von 13 bis 15 Stunden, statt der übl'den Arbeitszeit von täglich 8 Stunden. Die Arbeiter verlangten oe Fahr- und Wartezeit bezahlt, während Herr Geisler glaubte, sie mit einer Stunde abspeisen zu können. Die Schlichtungskommission erkannte die Forderung der Arbeiter an. Der Unternehmer mußte fich aber erst vom Jnnungsschiedsgericht bazu zwingen laffen, die berechtigten Forderungen der Arbeiter zu erfüllen. Die Sache schwebte noch, da suchte Herr Geisler schon wieder Vorteile für sich auf Kosten der Arbeiter heraus­zuschlagen. Er übergab atvei Leuten eine Arbeit in Afford und sagte: Sie sollten sich nur ranhalten, sie könnten auch etwas dabei verdienen. Nach Fertigstellung der Arbeit wollte er dieselbe jedoch nur in Lohn bezahlen. Die Arbeiter hatten dadurch einen Minderverdienst von 88 M. Sie protestierten dagegen und wurden darauf entlassen. Bei der Verhandlung gab Herr Geisler glänzende Proben von Unternehmerbildung zum besten. Auch in diesem Falle sind die davon betroffenen Organisationsvertreter ent­schlossen, ihr gutes Recht zu wahren. Die Erbitterung der Treppen­geländerarbeiter ist diesem Unternehmer gegenüber besonders groß, weil er infolge seiner Anerkennung des Vertrages die Arbeiten im Verbandshaus der Holzarbeiter übertragen erhielt. Den Gewinn daraus steckte er in seine Tasche und nun behandelt er die Arbeiter derfelben Drganisation in der geschilderten Weise.

infofern zu entsprechen, als sie zunächst verfuchsweise die Vesper­pause in Wegfall tommen läßt. Sollte sich herausstellen, daß trotzdem während der Arbeitszeit Speisen eingenommen werden, so ist nach Meinung des Schiedsgerichts die Großeinlaufsgesel schaft berechtigt, die von ihr in Aussicht genommene Baufe ein­zuführen. Das Verbot der Geschäftsleitung der Großeinkaufs­gesellschaft, in ihren Tabalfabriken an den Arbeitsplägen Essen  Auf die Gründe" der Abweisung darf man gespannt sein. einzunehmen, fann vom Standpunkte der Sozialpolitik und Das Schwarze Listen- Syftem ift etwas an strafbare Handlungen Hygiene und im Interesse der Zigarrenkonsumenten nur gebilligt mindestens Streifendes, stets aber Moralwidriges. Gegen die Lahmlegung der Arbeitskraft des Arbeiters durch schwarze Listen, 3. Was die Streitfrage anbetrifft, ob nicht vor Ausbruch des Vereinbarungen, Aussperrungen und Konkurrenzflaufeln ist auch Konflikts ein Schiedsgericht ober der Zentralvorstand des ein strafrechtlicher Schutz dringend erforderlich. Der Reichstag wird Deutschen Tabalarbeiterverbandes zur Schlichtung der Streitig ia bei der Beratung der unter dem Vorwand, Arbeitswillige zu feiten anzurufen war, so ist das Schiedsgericht der Meinung, schüßen, geplanten Versuche, das Koalitionsrecht der Arbeiter zu daß die Arbeiter übereilt in diesem Stonflitt gehandelt haben. vernichten, sich mit der Frage dieses wirklichen Arbeiterschutzes Sicher wäre es bei einem rechtzeitigen Anrufen des Borstandes bald zu beschäftigen haben. des Tabatarbeiterverbandes oder eines Schiedsgerichts zu einem Ausgleich der Differenzen gefommen.

Der Brozek endete nach mehreren ergebnislofen Terminen mit der kostenpflichtigen Abweisung der Klage. Die von beiden Parteien angebotenen Beweise wurden nicht erhoben und eine mündliche Begründung des Urteils nicht gegeben.

werden.

Aus der Partei.

Die Lübecker   Bürgerschaftswahlen

Bedauerlich erscheint es dem Schiedsgericht, daß in dem Tarif­bertrage des Deutschen Tabatarbeiterverbandes mit der Groß­einlaufsgesellschaft ein Schiedsgerichtsverfahren nicht vorgefeben ist. wurden am 18. November in den städtischen Bezirken vorgenommen. Im Hinblick auf den Konflikt glaubt das Schiedsgericht den Be- In der zweiten Wählertlaffe siegten die sozial. teiligten den Rat erteilen zu müssen, diese Lüde im Vertrage recht be mofratischen Kandidaten mit großer Mehr. bald auszufüllen und dem Beispiele anderer Berufe folgend, diesen heit. Gewählt wurden die Genossen Geschäftsführer enze mit Tarif der Rechtsprechung des gewerkschaftlichen und genossenschaft- 1009 Stimmen, Gewerkschaftsbeamter Radden mit 1428, Ge lichen Tarifamtes zu unterstellen.

Bis zur Entscheidung einer solchen Schiedsinstanz dürfen weder Ausstände noch Aussperrungen erfolgen. Die Entscheidung des Schiedsgerichts wurde einstimmig gefällt.

Hinderung Arbeitswilliger.

Essen, 18. November.( Sig. Ber.)

820 Stimmen. Auf die Gegner entfielen 236, 196, 281 und 239 schäftsführer Böger mit 961, Bauunternehmer Möller mit nommen. Besonders erfreulich an diesem Resultat ist, daß die Stimmen. Die Wahlen selbst werben in vier Bezirken vorge­fozialdemokratischen Stimmen fich um 246 ber. mehrten, während die Gegner einen Verlust von 109 Stimmen zu verzeichnen hatten. In ber ersten Wählerklasse, die alle Bürger umfaßt, welche drei Jahre hintereinander mehr als 2000 M. Ginkommen versteuern, erhielt die bürgerliche Liste die eine Alage verhandelt, die an den im Jahre 1909 vom Deutschen   281 Stimmen. Das bedeutet einen Stimmenzuwachs von fast Vor der 8. Ziviltammer des hiesigen Landgerichts wurde heute Mehrheit. Auf die sozialdemokratischen Kandidaten entfielen Bergarbeiterverband gegen den Zechenverband geführten Schwarze 30 Prog. Die Lübecker   Genoffen fönnen in Anbetracht des schlechten Listen- Prozeß erinnert. Damals erzielte der Bergarbeiterverband Wahlrechts mit dem Ausfall der Bürgerschaftswahlen durchaus befanntlich zum Teil ein obfiegenbes Urteil. Der Zechenverband zufrieden sein. Insgesamt werden der Lübeder Bürgerschaft in hatte eine Anzahl Bergarbeiter auf die sogenannten schwarzen Bukunft 13 statt bisher 12 fozialdemokratische Mitglieder ange­Listen gesetzt. Diese Listen wurden den im Bechenverband zuhören. sammengeschlossenen Verbandszechen zugestellt. Die Folge davon war, daß die auf diese Listen gesezten Bergarbeiter, die in ihren alten Stellungen foniralibrüchig geworden waren, 6 Monate lang von feiner Verbandszeche eingestellt wurden. Die ganze vorige Woche fanden in Chemnis die Wahlen, tammer hat damals die Klage, die die ausgesperrten Bergleute berechtigten gingen 19 945 zur Wahl. Auf bürgerliche Kandidaten Die Effener Zivil- diese Woche die Stichwahlen für Klasse A 2 statt. Von 27 726 Wahl­durch den Deutschen Bergarbeiterverband angestrengt hatten, dem fielen 10 760, auf sozialdemokratische 9185 Stimmen. Es war der Grunde nach für gerechtfertigt erklärt. Dieses Anerkenntnis der Sozialdemokratie nur in Klasse B( Arbeiterstand) möglich, ihre damaligen Klage enthielt allerdings die Einschränkung, daß der Kandidaten durchzubringen. Hier erhielt fie 7967 Stimmen, in den 3echenverband für den Schaden, der durch eine Aussperrung über anderen Klassen insgesamt 1696. Mehr als 9 von den 57 Stadt 6 Wochen nach dem Kontrattbruch hinaus entstanden sei, den berordnetensißen kann sie bei diesem beispiellos ungerechten Wahl­Klägern hafte. Das Oberlandesgericht hat sich dieser Auffassung gesetz nicht erhalten. angeschlossen und ebenfalls eine Aussperrung wegen Kontrattbruchs über 6 Wochen hinaus für unzulässig erflärt.

Die Ziffer 2

Die

Kommunalwahlerfølge.

Bei den Stadtverordnetenwahlen in Sahnau( Schlesien  ) tourden in der dritten Abteilung fünf Sozialdemokraten gewählt. Damit find nun alle Mandate der britten Abteilung in sozialdemo fratischem Besitz.

Wahlniederlage in Jena  ,

" Wir beantragen, auf die Tagesordnung der Sihung des Internationalen Sozialistischen Bureaus am 14. Dezember d. J. in London   au jeben:

die Frage der Wiederherstellung der Einig= teit ber Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands  .

Die Dringlichkeit dieser Frage erscheint begründet nicht bloß durch das Chaos und den Fraktionstampf, der die seit zwei Jahren fräftig erwachte Massenbewegung in Rußland   schwer zu fompromittieren und zu schädigen geeignet ist, sondern auch durch folgende Tatsachen:

a) die soeben in frivoler Weise herbeigeführte Spaltung der sozialdemokratischen Dumafraktion, die das letzte Organ der Sozialdemokratischen Einigkeit in Rußland   war,

b) das systematische Schüren der Spaltung seitens der Leninschen Gruppe auch in den Reihen anderer sozialdemo fratischer Organisationen, wie in der Sozialdemokratie Russisch­Polens und Litauens  ,

In der gegenwärtigen Klage erheben 253 Bergleute Schaden. erfazansprüche in Göhe von 58 000 Mart gegen den Zechenverband. Die Kläger  , die im Deutschen   Bergarbeiterberband organisiert sind, wurden durch Rechtsanwalt Dr. Herzfeld in Essen, der auch die Klage im Schwarzen- Listen- Prozeß bertrat, vertreten. Der beflagte Bechenberband hatte den Rechtsanwalt Dr. Niemeher- Effen Die Sozialdemokratie verliert 7 Size. Der bisherige Stadtber Bei der Gemeinderatswahl in Jena   fiegte die bürgerliche Liste. betraut. Die lage ftüßt sich auf§ 826 des Bürgerlichen   Gefes ordnetenvorsitzende, Fortschrittler Braudmann, unterlag gleichfalls. buchs( Verstoß gegen die guten Sitten). Die Kläger   hatten sich Gegen ihn war eine besondere Heze veranstaltet worden, weil er sämtlich dem Bergarbeiterstreit von 1912 angeschlossen. Nach Be- gelegentlich einer Festrede auch des Todes Bebels gedacht hatte. endigung des Streifs haben sie sich nach ihrer Darstellung ber­gebens um Arbeit bei ihrer alten Zeche bemüht. Sie wurden nicht wieder angelegt, und ihre Bemühungen, auf anderen Bechen   vor Zur Spaltung in der sozialdemokratischen Dumafraktion. dem 1. Juli 1912 Arbeit zu finden, blieben nach ihrer Angabe nationalen Sozialistischen Bureau im Auftrage der Sozialdemo Wie wir erfahren, hat die Genoffin Rosa Luxemburg   dem Inter­ebenfalls erfolglos. Zur Begründung der Klage führte der Ber  - tratie Polens   und Litauens  , die sie im Bureau vertritt, am treter der Kläger  , Rechtsanwalt Dr. Herzfeld, folgendes aus: Dem 14. b. M. den folgenden. Antrag unterbreitet: Bechenverband gehören fast alle Kohlenzechen des rheinisch- west­fälischen Industriebezirks an. Der§8 des Statuts legt den Verbandswerken die Verpflichung auf, während der Dauer eines Ausstandes auf einem Verbandswerke und während drei Monate nachy Beendigung des Ausstandes teinen Arbeiter des vom Aus stande betroffenen Verbandswerkes anzunehmen. desselben Baragraphen bestimmt für die Verbandswerte folgendes: Arbeiter, die vereinzelt unter Vertragsbruch die Arbeit auf einem Verbandswerke niedergelegt haben, dürfen während 6 Monaten von einem anderen Verbandswerte nicht angenommen werden." Sämtliche Kläger haben sich an dem im März 1912 ausgebrochenen Bergarbeiterstreit beteiligt und es ist ihnen hierfür auch der Lohn für 6 Schichten wegen Kontrattbruchs einbehalten worden. Kläger   haben sich nach Beendigung des Streits wieder zur Arbeit bei ihren alten Zechen gemeldet, find jedoch nicht wieder angelegt worden; trotz aller Bemühungen bei ihren früheren oder anderen Zechen des rheinisch- westfälischen Industriegebietes Arbeit zu finden, ist ihnen dies bis zum 1. Jul 1912 net gelungen. Die Kläger haben aus diesen Tatsachen den Schluß gezogen, daß sie bis zum 1. Juli ausgesperrt gewesen seien, und daß es den Verbands. Zur Bewegung der Fleischer. Bei der Firma E. Mieri, werfen berboten gewesen sei, fie früher anzulegen: der Bechenber Fleischerei, Kolonieftr. 38, find Differenzen ausgebrochen. Der band babe offenbar auf Grund der Sabungen die Aussperrung Zentralverband der Fleischer hat bei der Firma, die zwei organi- der Stläger verfügt. Zur Befolgung dieser Verfügung find die fierte Fleischergesellen beschäftigt, einen Tarifvertrag eingereicht. Die Verbandsgechen nach dem Statut verpflichtet. Die Ursache für Organisation versuchte durch Verhandlungen eine friedliche Regelung die Aussperrung der Kläger   ist offenbar die Verfügung des Zechen­herbeizuführen. Herr Miersch erklärt jedoch, den Tarifvertrag nicht berbandes. anguerfennen. Dem Erstgesellen fündigte Serr Mierich, angeblich Bechenverband seinen Mitgliedern im§ 8 Abs. 1 und 2 auferlegt, Bergleicht man nun die Verpflichtungen, die der wegen Arbeitsmangel. Die beiden organisierten Fleischergesellen so ergibt sich, daß der Zechenverband eine Beteiligung an einem haben mun die Arbeit niedergelegt. Die Organisation hat über die Ausstand im Verhältnis zum Vertragsbruch des einzelnen Arbeiters Firma Miersch die Sperre verhängt. wie 1 au 2 wertet. mit 3 Monaten, der Vertragsbruch des einzelnen mit 6 Monaten Die Beteiligung an einem Ausstand werde bestraft. Gewiß sei der Vertragsbruch des einzelnen eine schwerere Verfehlung als die Teilnahme an einem großen Streif. Die Be­teiligung eines organisierten Arbeiters an einem von seiner Or ganisation zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beschlossenen Streif sei nicht strafwürdig, und wenn dabei die Kündigungsfrist nicht eingehalten werde, fo fei der auch hier in Bollzug gelebt diesem Titel gibt die Buchhandlung Borwärts eine gefeste Die Organisation des Generalstreiks in Belgien  . Unter Abzug des Lohnes für sechs Schichten eine ausgleichende Ahndung 3 Bogen starte und reich illustrierte Broschüre heraus, in der dieses Vertragsbruchs. Darüber hinaus eine Aussperrung au veranlassen, überschreite die rechtlich erlaubten Grenzen. Noch dazu der Genosse Vanderfmiffen eine eingehende Darstellung des hätten sich die Kläger   in feiner Weise als Streifführer betätigt belgischen Generalstreits gibt. Es handelt sich in der Hauptsache oder gar an Erzessen beteiligt, und darum sei es eine unerlaubte um das Material, das die Genossen Wandersmissen und Huysmans  Särte und Willtür, sie herauszugreifen, um durch Bernichtung oder in der seinerzeit von der Berliner   Parteiorganisation geplanten schwere Schädigung ihrer wirtschaftlichen Eristens ein Erempel zu Bersammlung über den belgischen Massenstreit verwerten wollten. statuieren. In dem Schwarze Listen- Prozeß von 1909 wurde der Der Berliner   Polizeipräsident verbot bekanntlich den beiben bel­$ 8,2 des Statuts als gefeßwidrig, sowohl vom Landgericht wie gischen Genossen, in Berlin   zu sprechen. Nun haben die Genossen bom Oberlandesgericht erklärt und den Klägern Schadenersas für ihr Referat noch mit einer ganzen Anzahl hübscher photographischer die Aussperrung über 6 Wochen hinaus zugesprochen. Der jebige Aufnahmen von Vorgängen aus dem Massenstreit geſchmüdi, und Fall liege aber für die Kläger   noch günstiger, weil sich selbst nach die Buchhandlung Borwärts hat es, so erweitert, in einer Broschüre dem Maßstab des Bechenverbandes bie Aussperrung der Kläger zu dem billigen Preis von 25 Pf. herausgebracht. Die Broschüre nur für 3 Wochen nach Beendigung des Streifs rechtfertigen ließe. ist in allen Buchhandlungen zu haben.

Die beiden Firmen: Schlägel  , Fleischerei, Thüringerstr. 38, und Kaschunte, Fleischerei, Hobrechtstr. 42, in Neukölln, haben fich bis heute noch zu feiner Einigung herbeigelassen. Die Sperre bleibt über die beiden Firmen weiter verhängt.

Deutfches Reich.

Die Tariflommission.

Beilegung der Differenzen zwischen der Großzeinkaufs­genoffenschaft und den Tabakarbeitern.

treter der Genossenschaften.

wiesen worden:

Das Schiedsgericht zur Beilegung der Streitigkeiten tagtè am 17. November in Hamburg   und wurde gebildet durch die Herren Fresemann, Runge und Robert Schmidt als Vertreter der Gewerk­schaften und die Herren v. Elm, Arnhold und Dr. Müller als Ver­In der Einigungsverhandlung vom 8. November waren dem Schiedsgericht die folgenden drei Fragen zur Entscheidung über­1. Bebeutet die Rahmenablieferung der fertigen Bigarren eine Mehrarbeit, die entsprechend zu vergüten ist? 2. Ist die Großeinlaufsgesellschaft berechtigt, auf Grund der bestehenden Arbeitsordnung eine halbstündige Vesperpause anzu 3. Welches ist der Instanzenweg beim Ausbruch von Diffe­renzen? Das Schiedsgericht fällte folgende Entscheidung:

ordnen?

1. Bei den Erörterungen über diesen Punkt hielten die Ver treter der Arbeiter daran fest, daß die Rahmenablieferung für sie eine Mehrarbeit bedeute, während von der Geschäftsleitung der Großeinlaufsgesellschaft betont wurde, daß die gleiche Arbeit in anderen privaten Betrieben in Frankenberg   und Umgebung bei erheblich geringeren Löhnen ausgeführt wird.

c) die Unregelmäßigkeit der russischen Bertretung im Inter­nationalen Bureau, die darauf beruht, daß beide sozialdemokratis schen Vertreter im Jahre 1910 durch das Zentralfomitee der einigen Partei gewählt worden waren, um die Einigkeit der Partei zu vertreten, während tatsächlich einer dieser Vertreter seit 1912 bloß eine von ihm ins Leben gerufene Sonderorgani fation vertritt.

Wir beantragen, daß das Internationale Bureau zu diesen Fragen Stellung nimmt und gleichzeitig Schritte unternimmt, welche die Herbeiführung der Einigkeit beschleunigen lönnten. Sollten diese Schritte erfolglos bleiben, so wäre die Frage der sozialdemokratischen Einigkeit in Rußland   auf die Tagesordnung des Internationalen Kongresses in Wien   zu stellen, analog zu der Behandlung der franzöfifchen Einigkeit auf dem Amsterdamer Stongres."

Barteiliteratur.

Der Vertreter des beklagten Zechenverbandes, Justigrat Dr. Sozialdemokratische Gemeindepolitik in Dresden  , II. Von Niemener, erklärte, daß der Rechenverband den§ 8.2 schon vor Sermann Fleißner. 144 Seiten 8°. Preis 1,50 M Verlag Erlaß des Urteils des Oberlandesgerichts von 1908 gestrichen habe, bon ta den u. Co., Dresden  . Dem ersten Hefte dieser Abhand und es bestehe jest nur die Disziplinarmaßregel einer 14tägigen lungen, das var vier Jahren erschien, folgt nun das zweite. Die Aussperrung wegen Kontrafibruchs. Eine folche aber sei nach borliegende Schrift sucht die michtigsten fommunalpolitischen Vor dem Ausspruch des Oberlandesgerichts gerechtfertigt. Hur ser gänge der sächsischen Sauptstadt zu erklären und zu würdigen. stellung der nötigen Reparaturarbeiten seien die mit dem Bergwerf Gine Reihe wichtiger Fragen ist an der Hand bestimmter Vorgänge vertrauten Arbeiter am besten zu gebrauchen, und§ 8,1 wolle nur eingehend erörtert. So die Bürger. und Wahlrechtsfrage, den Arbeiterwechsel berhindern, der sonst nach dem Streit eintreten Wohnungswesen, Steuerpolitit, Arbeiterfragen, Berkehrswesen, würde und eine direkte Gefahr bedeute. Auch soll diese Bestim. Schulpolitik und andere mehr. Das Schiedsgericht tam zu dem Ergebnis, daß, wenn eine mung einer Boykottierung der Zeche durch die Arbeiter vorbeugen. Mehrarbeit vorliegt, sie nicht von erheblicher Art sein fann. Indes Daß von etwa 200 000 Streifenden sich nur 255 durch die angeblich ist zu berücksichtigen, daß die Arbeiter für diese Arbeitsmethode moralwidrige Behandlung des Zechenverbandes betroffen fühlten, nicht die nötige lebung besigen. Mit Rücksicht darauf erachtet es beweise die Frrigkeit der Behauptung, daß die Maßregel ein Straf­das Schiedsgericht für angemessen, wenn eine Entschädigung von mittel bebeute. Der Bechenverband habe zur Durchführung der Vor einigen Monaten erregte es in Danzig   viel Aufsehen, 10 Bf. pro Tausend gewährt wird. bermeintlichen Maßregel felbst gar nichts getan. 1909 sei eine als der Vorfizende der Gruppe Langfuhr   des Jungdeutschland 2. Das Schiedsgericht empfiehlt der Großeinkaufsgefellschaft, Aussperrung namentlich bezeichneter Bergleute erfolgt, jetzt aber bundes. der frühere Landwirt Schlüder, unter der Beschuldigung bem Wunsche der Arbeiter auf Wegfall der Nachmittagspause handele es fich lediglich um eine Nichtwiedereinstellung der Kläger  , des Sittlichkeitsverbrechens verhaftet wurde. Nun hat bor   ber

Jugendbewegung.

Ein Ertüchtigung" held,