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Umfange zu ermöglichen, ist der Stadtverordneten- Versammlung Um den Betrieb der Uraniasäulen in seinem früheren folgender von 15 Mitgliedern unterzeichneter Antrag zugegangen: Die Versammlung möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, " Schritte zu thun, daß der Betrieb der instruktiven Einrichtungen der Uraniasäulen wieder in Thätigkeit tritt, mit dem Ersuchen, eine entsprechende Position in den Etat einzusehen."

Vakanzen irgend ein Posten im Stalldienst übergeben. Ver- die Zivilgerichte ihm nir to seggen hätten, der Rechtsweg sei Rommission für klassifizirte Einkommensteuer diese Gratifikationen pflichtet hält sich aber die Gesellschaft nicht, für sein weiteres unzulässig. Diesen von dem Gedanken aus, daß Militär steuerpflichtig sind und bei der Selbsteinschätzung jährlich mit Fortkommen zu sorgen. und Zivil zwei ganz verschiedene Klassen darstellen, von denen aufgenommen werden müssen. Manche Pferdebahn- Kutscher halten die Geschichte ja aus, die Zivilklaffe das Maul zu halten, Steuern zu zahlen und die Intendantur der tönigl. Schauspiele. also muß, so argumentirt die Gesellschaft, es doch wohl Militärklasse zu füttern habe, durchaus verständlichen Einwand Graf v. Hochberg. an einer fonftitutionellen Schwäche an einer besonderen mußte das Amtsgericht auf grund der vom ,, obersten Kriegs- D, heiliger Baare, wärest Du doch auch jederzeit so streng Veranlagung einzelner Personen liegen, wenn sie der herrn" publizirten Gesetze als total hinfällig verwerfen. Der das an Treu und Redlichkeit gemahnt worden! artigen Leiden verfallen; sie waren eben zu schwach Gericht vertretende( Reservelieutenant? und) Assessor schloß sich Eine große Feuersbruust wüthete in der Nacht zum dazu, dafür kann der Unternehmer doch nichts. Sie werden aber der juristisch- militärischen vollkommen verfehlten Inter­vielleicht mit ein paar hundert Mark abgefunden und können pretation der Kassenstatuten an und wies den kranken Erwerbs- Dienstag wiederum auf dem Fabrikgrundstück der Firma Fr. Ges dann sehen, wie sie sich weiterhelfen durch's Leben. Es giebt unfähigen mit seinem Anspruch auf Bahlung von 180 m. nebst etwa 14 Tagen ein großer Brand das Hintergebäude theilweise ja noch Arbeitsverhältnisse genug, bei denen man nicht den 3insen ab. In der Berufungsinstanz führte das Landgericht in eingeäschert hatte. Das Feuer wüthete diesmal in dem an der ganzen Tag über auf dem rüttelnden Vorderperron eines Pferde- feinem Urtheile vom 3. März 1892 aus, daß zweifellos der Straße belegenen Hauptfabrikgebäude. Die Berliner Feuerwehr bahnwagens das Gleichgewicht zu halten hat. Rechtsweg zulässig und ebenso zweifellos der Anspruch des erschien ebenfalls auf dem Plaze und konnte erst um 4 Uhr Für die meisten Stellen, für die der Mann durch seine Aus- Klägers ein an fich durchaus berechtigter ist. heimkehren. Im Konzerthaus brach am Dienstag um 2 Uhr bildung und seinen Entwickelungsgang befähigt war, ist er Gegenüber der Entscheidung des Kriegsministeriums führt es Morgens Feuer aus, und zwar in der sogenannten Manuskripten­durch die Pferdebahnkutscher- Krankheit ein für alle Mal ver- unter anderem folgendes aus: Der Kläger   war bei Gintritt fammer, das in Anbetracht der werthvollen dort aufgespeicherten borben. Die Sache ist schlimm genug an sich und regt die feiner Krankheit und Erwerbsunfähigkeit in der Gewehrfabrik Notenschäße sehr gefahrdrohend erschien. Die Feuerwehr konnte Erwägung an, ob die Pferdebahn- Gesellschaften nicht haftbar zu Spandau   beschäftigt und daher Mitglied ihrer Krankenkasse. jedoch in kurzer Zeit den Brand löschen. gemacht werden können für alle Leiden, die ihre Kutscher sich G3 fand auf ihn demgemäß der§6 des Statuts Anwendung, jedoch in kurzer Zeit den Brand löschen. durch das tagelange Stehen auf dem Pferdebahnperron zugezogen nach welchem den in der Gewehr- und Munitionsfabrik be Kaufmann Mag Lewskowski, der einen Rechtsanwalt haben; ob sich für die Kutscher nicht eine lebenslängliche, je nach fchäftigten Mitgliedern Krankenunterstüßung für die Dauer ihrer um 35 M. geschädigt hatte, war am Montag im Moabiter der Schwere des Leidens zu bemessende Invalidenpension erwirken Krankheit, jedoch höchstens bis zum Ablauf eines Jahres nach Gerichtsgebäude dem Richter vorgeführt worden und klagte nach läßt. Aber schlimm an sich, wird die Sache noch schlimmer da- Beginn der Krankheit gewährt wird. Dieser Anspruch dem Verhöre über Krämpfe im Beine, sodaß er nicht gehen durch, daß diese ganze Quälerei, das ganze daraus entstehende war mit dem Eintritt des Krankheitsfalls erworben tönne. Er wurde daher vorläufig in ein anderes Gewahrsam Siechthum zu vermeiden ist. Es braucht blos für den Pferde- und konnte durch spätere Ereignisse, insbesondere durch gebracht. Als er später ins Gefängniß zurückkehren sollte, warf bahnfutscher ein dreifüßiger hoher Scheinel mit einem Sigbrett die Entlassung des Klägers aus der Fabrit nicht ge er dem Gerichtsdiener Schnupftabat ins Gesicht und suchte zu in Sattelform, oder dem Längsschnitt einer Birne gleichend, be- fchmälert werden. Andernfalls hätte die Direktion der letzteren, entspringen. Der Beamte eilte ihm hilferufend nach, zwei andere schafft zu werden, dann kann der Kutscher halb fizend, halb welche mit dem Vorstand der beklagten Kasse in den engsten Angestellte vertraten diesem den Weg und fingen ihn noch im stehend, oder abwechselnd sizend und stehend seine Pferde lenken. Beziehungen steht vergleiche§ 28 des Statuts es in der Gebäude wieder ein. In der Ausübung seiner Thätigkeit hindert ihn ein solcher Sitz Hand, durch Entlassung franter Arbeiter deren Ansprüche an nicht im geringsten. Daraus tann also fein Grund gegen die die Kaffe herabzumindern. Eine solche Annahme, die Beschaffung eines Schemels hergenommen werden. Auch über mit den grundlegenden Bestimmungen des die Beschaffungskosten brauchen wir kein Wort zu verlieren; sie Krankenkassen- Gesetzes- vergl.§§ 5, 20, 26, 27, 63, 64 das.in Widerspruch stehen würde, ist aus betragen wenige Mark für jeden Wagen. Es handelt sich hier um die Gesundheit von mehreren geschlossen." Das Gericht seht dann auseinander, daß eine hundert Personen, die durch die gegenwärtigen Zustände alle derartige Auslegung sich auch nicht durch das Statut rechtfertige geschädigt, viele von ihnen unheilbarem Siechthum überliefert und fährt dann fort: Wenn auch der Klage­werden, und da haben die Menschlichkeit und das Gemeinwohl Anspruch hiernach materiell begründet ist, Die Diebstähle auf dem städtischen Schlachthof, die das entscheidende Wort zu sprechen. Um übrigens etwaigem so mußte demselben doch aus formellen Gründen dort in großem Umfange verübt zu werden scheinen, dürften Widerspruch im Voraus auch durch den Hinweis auf Präzedenz: die Anerkennung versagt werden." Das Gericht legt nun Anlaß zur gerichtlichen Entscheidung der Frage geben, ob die fälle zu begegnen, wollen wir erwähnen, daß der Kutscherschemel dar, daß nach der damaligen Bestimmung die Klage innerhalb städtischen Behörden und besonders der Magistrat als Eigen­auf den Pferdebahnen in Wien  , in Hamburg  , in Amsterdam  , 14 Tagen dem Gegner hätte zugestellt, nicht nur dem Gericht thümer des Schlachthofes für dort verübte Diebstähle auf­vielleicht auch in andern Großstädten bereits eingeführt ist. Da vorgetragen sein müssen, und verwirft lediglich aus zukommen hat, d. h. die Bestohlenen schadlos halten muß. Einem wirklich nicht der allergeringste Grund vorliegt, daß Berlin   noch diesem formellen Grunde die Berufung des Klägers. hiesigen Großschlächter sind dort neun Schweine gestohlen wor länger mit dieser Neuerung zurückbleibt, sprechen wir die Hoff Nun, wenn lediglich infolge der Bauernfang Bestimmung des den. Sein Gesuch um Schadertersatz ist von den städtischen Be­nung aus, daß diese öffentliche Anregung genügt, um die Pferde- Gesetzes der Kläger   abgewiesen war, so hat doch die Spandauer hörden nicht berücksichtigt worden. Da es sich nun bei dem bahngesellschaften im Interesse ihrer Angestellten zur Beschaffung Königliche Musterfabrik und das Kriegsministerium sich beeilt, Schlachthofe um eine öffentliche Einrichtung handelt, die gewiffe von Rutscherschemeln zu veranlassen. nachträglich die von Rechtswegen dem Kläger zukommenden Gewerbetreibende zu benutzen gezwungen sind, so soll hieraus die 180 M. zuzusprechen, zumal ja zur Zeit des Erlaffes des Urtheils Rechtspflicht des Magistrats hergeleitet werden, für Schäden auf­alle Parteien und selbst die Regierung die Bauernfang- Natur zukommen, die innerhalb der Anstalt durch Diebstahl und der­jener erbärmlich kurzen Frist erkannt und auf 4 Wochen vergleichen einzelnen Personen zugefügt werden. Tängert hatten? Keinen Schimmer! Der friegerische Fiskus hat rund 50 M. seinen Anwälten gezahlt, seine Grüntischarbeit Polizeibericht. Am 8. d. M. Nachmittags wurde in der durch die betreffenden folossalen. Positionen des Militäretats Spree  , gegenüber dem Grundstück Neu- Kölln am Wasser 26, die mehr als vergütet erhalten der Franke Arbeiter hat nicht nur Abend sammelten sich vor der Wärmehalle in der Nähe des Leiche einer etwa 50 Jahre alten Frau angeschwemmt.- Gegen feinen Pfennig von den ihm zustehenden 180 M. erhalten, er hat im Gegentheil durch den Prozeß eine Schuldenlast von über Alexanderplates, welche behufs Vertheilung von Suppen­150 M.( Anwalts- und Gerichtskosten) sich aufgebürdet. Freimarken vorübergehend geschlossen war, etwa 200 Ber die lärmend Einlaß und begehrten, Bur Beit versucht er durch klage gegen seinen Anwalt fonen an, Erstattung dieser Kosten und zuerkennung der 180 m. trümmert wurden. Die Ruheftörer wurden vertrieben und ver deren Mitte durch Steinwürfe drei Fensterscheiben zer­von den ihm infolge Fristversäumniß aberkannten 180 M. zu er­halten. Ob er mit diesem Anspruch durchbringen wird, ist sehr suchten dann, in einzelnen Trupps durch die Neue Königstraße zweifelhaft. Allgemein ist man in Gerichtskreisen aber darüber nach dem Asyl für Obdachlose zu ziehen, wurden jedoch durch Zwei obdachlose Arbeiter, verwundert, weshalb die staatliche Musteranstalt der nach dem Schuhmänner ohne weiteres zerstreut. Gerichtserkenntniß ihr mehr als moralisch obliegenden Verbind- welche die Menge aufzureizen versuchten, wurden verhaftet. lichkeit aus dem Statut noch nicht nachgekommen ist. Vielleicht In der Nacht zum 9. d. M. wurde vor dem Hause Liebenwalder­wird die Militärverwaltung bei der Etatsberathung nähere Aus- ftraße 5 ein Arbeiter mit einer bedeutenden, anscheinend von funft ertheilen. Oder will der Herr Kriegsminister schon jetzt einem Falle herrührenden Verletzung am Kopfe aufgefunden und Im Laufe des Tages fanden antworten? Her damit!

Vor der Wärmehalle am Alexanderplaß ist es am Montag Abend wieder zu Ausschreitungen gekommen, die diesmal von der Schutzmannschaft mit blanker Waffe unterdrückt worden find. Zu Verhaftungen scheint der Tumult nicht geführt zu haben, da die Menge, wie gemeldet wird, beim Anblick der Waffen gruppenweise nach dem städtischen Asyl für Obdachlose abzog. Wie am Sonnabend, so soll auch am Montag der Raummangel der Wärmehalle, die auch nicht entfernt die frierende und hungernde Menge der Obdachlosen faffen konnte, die wesentliche Ursache der Aus schreitungen gewesen sein. Frost und Hunger machen un­geduldig und so erhob sich denn in noch stärkerem Maße als am Sonnabend ein Tumult und ein Drängen, dem wiederum Thür füllungen und Fensterscheiben zum Opfer fielen. Uebrigens wird uns berichtet, daß auch die Art, wie die Vertheilung der ein gegangenen Gaben bisher vor sich ging, mit besonderem Groll vermerkt worden ist. Es wird uns erzählt, daß es beim Er­baschen der Speisemarken, die gratis vertheilt wurden, wesentlich auf die Körperkraft und die Gewandtheit der zu Be scheerenden angekommen sein soll; wer sich bei solchen Gelegenheiten vorzudrängen verstand, fonnte mit einiger Leichtigkeit zuweilen in den Besitz von sechs bis sieben Marken gelangen, der Schüchterne und Schwächliche indessen ging leer Die Direktion der Urania- Säulen Gesellschaft schreibt aus. Auf der Straße sollen dann diejenigen, die einen Raub uns, daß sie in letzter Zeit vielfach anonyme Anfragen über die gemacht hatten, einen förmlichen Handel mit den unbenutzt ge- Abänderung der Einrichtungen an den Urania- Säulen erhalten blicbenen Speisemarten getrieben haben. Sehr wahrscheinlich hat. Sie ersucht uns, im öffentlichen Interesse und in Beant­hätten sich derartige Abscheulichkeiten bei zweckmäßigerer Hand­habung des Bertheilungsmodus vermeiden lassen und es wäre dann, wie anzunehmen, nicht zu dem bedauerlichen Krawall der Hungernden und Frierenden gekommen.

Die Wärmehalle am Alexanderplaßt bleibt seit gestern bis 10 Uhr Abends geöffnet. Personen, welche tein Obdach haben oder finden, können des Nachts in den Wärmebögen bleiben und auf den Bänken schlafen; diese Nachtgäste müssen jedoch Morgens um 6 Uhr, nachdem sie Kaffee und zwei Schrippen er halten haben, die Halle verlassen. Täglich, Morgens und Abends, wird jetzt Suppe vertheilt; am Sonntag wurden ca 2000, gestern ca. 8000 Portionen umsonst ausgegeben.

nach der Charitee gebracht. 14 Brände statt.

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Gerichts- Beitung.

Das Urtheil lautete auf 1000 m. Geldstrafe.

aus

wortung der vorerwähnten Fragen folgendes mitzutheilen: Wie In der Berliner Morgen- Zeitung" vom 28. Juni v. J. durch die Erklärung des Herrn Professor Förster im Reichs- erschien ein Artikel, welcher dem Redakteur der Zeitung, Ludwig Anzeiger" bereits bekannt gegeben, sind die an den Urania- Müller, eine Anklage wegen Beleidigung eintrug, die geſtern Säulen bisher im gemeinnüßigen Interesse frei vor der dritten Straffammer des Landgerichts I   verhandelt willig durchgeführten Einrichtungen in Wegfall gekommen, wurde. Der Artikel stammte aus Karstädt   und schilderte einen während die im Vertrage mit der Stadtgemeinde unglücksfall, der sich wenige Tage zuvor auf dem Gute des be dungenen Leistungen voll aufrecht erhalten werden. Weg- Amtsvorstehers Metz   bei Karstädt   zugetragen hatte, in bes gefallen sind demnach: leidigender Weije. Dem Manne wurde vorgeworfen, eine seiner Bei den Uhren die selbstthätige Verhüllung im Falle einer Arbeiterinnen, die beim Heueinfahren verunglückt war, in rohester Betriebsstörung und die Erleuchtung je eines Bifferblattes, bei Weise vernachläffigt zu haben. Diese Darstellung des Unglücks­den meteorologischen Instrumenten die selbstthätige Aufzeichnung falles entsprach nicht der Wahrheit. Durch die Beweisaufnahme der Wetterfurven; ferner die Wetterkarten und Prognosen, die wurde festgestellt, daß der Gutsherr sich der Berunglückten nach Eisenbahnfahrpläne, Post- und Telegraphennachrichten 2c. Da Kräften angenommen hatte. Der Angeklagte gab zu, daß dem Ein Beitrag über die Fürsorge insbesondere gegen ist die Zuverlässigkeit der noch gebotenen Amtsvorsteher Metz   Unrecht geschehen sei. Die Notiz stamme für erkrankte Arbeiter feitens staatlicher Angaben durchaus die gleiche geblieben, da nach wie vor von einem Korrespondenten, der sich bisher als zuverlässig er­Musteranstalten". Aus den Aften des Landgerichts eine selbstthätige Kontrolle der Uhren in der Betriebskontrolle wiesen habe, und deshalb sei sie im guten Glauben aufgenommen Berlin II( Spandauer Aktenzeichen C. 1204 de 91) ergiebt fich stattfindet und die meteorologischen Instrumente, wie bisher, worden. Nach wenigen Tagen habe der Angeklagte auch eine folgender Thatbestand, der klar zeigt, wie unendlich schwierig aspirirt und damit den störenden Einflüssen der Umgebung ent- Berichtigung gebracht. die bestehende Gesellschaftsordnung es einem Arbeiter macht, 30gen werden. Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnißstrafe von selbst zu dem vom Gericht anerkannten Häppchen Recht Das akademische Viertel, gegen welches der neue Stell- vier Monaten, während der Vertheidiger, Rechtsanwalt zu gelangen und wie leicht es Musteranstalten" ist, sich von vertreter des Stadtverordneten Borsteher so energisch Front Mosse  , darauf hinwies, wie unendlich schwer es für einen ihrer durch das Gericht anerkannten Verpflichtung macht, hat sich zum Leidwesen vieler Leute auch in mehreren Redakteur sei, alle ihm zugehende Nachrichten erst auf ihre Wahr­zu drücken. Der Gewehrfabrik- Arbeiter Limprecht trat am Voltstüchen eingebürgert, deren Lokalitäten sich in den leb- heit in allen Punkten zu prüfen. Er bitte, es bei einer Geld­14. August 1890 als Schäfter in die vom Schweiße der Steuer- hastesten Verkehrsstraßen befinden. Besonders in der Kurstraße strafe zu belassen. zabler zehrende Gewehr- und Munitionsfabrit zu Spandau   ein. und der Rosenthalerstraße sammeln sich des Abends viele frierende Am 15. Oftober 1890 erfraufte er an synostotischer Spinalparalyse. und hungrige Einlaßsuchende an, die ihren Unmuth in der Man hüte sich vor unüberlegten Worten. Diese Während der Krankheit, am 29. Oftober, wurde er lautesten Weise äußern. aus der Fabrit entlassen. Bis zum 31. Mai 1891 Warum werden die Volksküchen nicht präzise geöffnet? Mahnung können wir den Genossen gar nicht oft genug wieder holen. Wie leicht Jemand wegen einer unbedachten Aeußerung zahlte die Fabrik die frankenkassenstatutmäßige Unterstüßung Wieder ein Ueberfall in einem Redaktionsbureau. wegen Majestätsbeleidigung unter Anklage gestellt werden kann, von wöchentlich Mark bem völlig erwerbsunfähigen, Gestern Abend gegen 7 Uhr betrat ein unbekannter Mann, der beweist so recht folgender Fall, welcher am 3. Januar vor der während seiner Krankheit aus der Königlichen Fabrit infolge der Krankheit entlassenen Arbeiter. Der Fabrik mag die sich später für den Maler Max Klinger   ansgab, das Redaktions- Strastammer in Bielefeld   verhandelt wurde. Der Weber Heinrich infolge der Krankheit entlassenen Arbeiter. Der Fabrik mag die bureau des Berliner Tageblatts", unter dem Vorwande, den Namen Mente war wegen rückständiger Lohnforderung, deren Aus­Krankheit zu lange gedauert haben wie kann auch ein ehemals des Verfassers eines Artikels zu eruiren, der am Abend vorher zahlung zweifelhaft sein mochte, mit einem Aufseher der mechani­töniglicher Arbeiter sich erbreiſten zu erkranten!- turz, mit im Feuilleton dieses Blattes über das Verhältniß des Malers schen Weberei in Streit gerathen, woran sich mehrere andere dem 31. 5. 1891 ftellte sie die Leistung des statutenmäßigen Stauffer- Bern   zu Klinger erschienen war. Obwohl an der Spize Personen betheiligt hatten. Mit einem Male sprang der Krankengeldes von wöchentlich 9 M. ein, wiewohl der Arbeiter, wie das Landgericht im Urtheil vom 8. 3. 1892 feststellte, selbst dieses Artikels ausdrücklich Herr Prof. Binswanger in Konstanz   Tischler Becker von hier, der zu den politischen Gegnern als der Verfasser angegeben war, aus dessen bereits in des Webers gehört, mit dem Rufe:" Auf die Sozial­noch im März 1892 noch nicht geheilt und erwerbsunfähig war. Fleischers Revue" veröffentlichten Studie jener Artikel nur ein demokraten!" vor den Angeklagten, hielt demselben seine Nach dem Statut hat die Kaffe den in der Fabrik beschäftigten Bitat enthiett, obwohl wir ferner in loyaler Weise die Be- Pfeife vor, an dessen Kopfe sich das Bildniß des Mitgliedern eine Krankenunterſtüßung auf die Zeit von höchstens rechtigung des Binswangerſchen Angriffs auf Klinger in Frage feßigen Kaifers befand, und äußerte: Das ist mein Kaiser, dem einem Jahre zu gewähren. Der im Dienste der Fabrik erkrankte, stellten durch den Busay:" Die Anklage gegen Klinger ist schwer: habe ich drei Jahre gedient." Der Angeklagte entgegnete: Da erwerbsunfähige Arbeiter wendete sich nun dem Statut ent- wie weit sie begründet ist, wird noch weiterer Aufhellung be- sch... ich was drauf." Nun war die Sache fertig und An­sprechend an das preußische Kriegsministerium als dürfen"- verlangte der Eindringling in überaus aufgeregter flage wegen Majestätsbeleidigung wurde erhoben. Der Pfeifen­Aufsichtsbehörde. Von dort wurde ihm ein ablehnender Bescheid zu theil, da ja das Statut besage, daß die Kranken- Weise doch noch den Namen des Autors. Als der anwesende halter weiß über die Motive, die ihm zum Pfeifenhinhalten ver­Redakteur, wie natürlich, jede weitere Auskunft verweigerte, schlug anlaßt, nichts anzugeben. Der Leser wird's leicht errathen. Der unterstützung den in der Gewehr- und Munitionsfabrit beber Fragesteller hinterrücks auf den ruhig dasigenden Redakteur, Gerichtshof sprach den Angeklagten frei, indem er annahm, es schäftigten Mitgliedern auf die Zeitdauer von höchstens verwundete ihn, so daß derselbe sofort mit Blut überströmt war. fei nicht festgestellt, ob sich die in Rede stehenden Worte auf das einem Jahre zu gewähren sei", der erkrankte aber seit Darauf demolirte er die Beleuchtungskörper und suchte in der Bild des Kaisers bezogen hätten; es sei nicht ausgeschloffen, ob seiner Erkrankung, zum mindesten seit seiner Entlassung, so entstandenen Dunkelheit ins Nebenzimmer zu entkommen. Der Angeklagte nicht die dreijährige Dienstzeit oder sogar nur ( die infolge und während der Krankheit in christlicher Barm herzigkeit ausgesprochen war) nicht mehr als in der Fabrik hier wurde er von den herbeigeeilten Mitgliedern festgehalten, die ganze hingehaltene Pfeife als solche gemeint habe. beschäftigt" gelten fönne!! Gegen diesen Bescheid stand dem griff auch diese mit einem schweren Stocke an und erhielt darauf ,, Anton v. Werner und die Berliner   Hof- Malerei". eine gehörige Tracht Prügel. Ein herbeigeholter Schuhmann der Statuten die Erhebung einer Klage im ordentlichen Verfahren That als Maler und Radirer Max Klinger   aus Leipzig  , zur Zeit die von dem Freiherrn Friedrich v. Khainach aus München   ver Erkrankten nach§ 58 des Krankenkassen  - Gesetzes und nach§ 33 stellte die Persönlichkeit des Attentäters feft, der sich dabei in der Unter diesem Titel erschien im Herbst des vorigen Jahres in dem Verlagsmagazin von J. Schablih in Zürich   eine Broschüre, gu. Jedoch mußte die Klage nach denselben Bestimmungen in Berlin  , Mittelstr. 95/96 wohnhaft, erwies. innerhalb zwei Wochen( seit dem 1. Januar 1893 beträgt die faßt war. Die Druckschrift sollte Beleidigungen des deutschen Frist vier Wochen) beim ordentlichen Gericht erhoben sein. Ein Steuerfiskus und Theater- Intendantur fordern Arm in Kaisers enthalten, weshalb die Staatsanwaltschaft einschritt. erwerbsunfähiger Kranter soll diese Frist wahren fönnen! Doch Arm die gute Gesinnung der Theaterangestellten durch folgenden Bei drei hiesigen Buchhändlern wurden Exemplare gefunden der Kranke sette es durch, daß noch innerhalb dieser kurzen Bühnenanschlag in die Schranken: beschlagnahmt, da dieselben aber glaubhaft ver. fie Den Mitgliedern der Königl. Theater, welche alljährlich zu sicherten, daß den Heuterssrist ihm das Armenrecht bewilligt und ein Anwalt be­ber Inhalt Broschüre nicht hatten, wurde Don Vers stellt wurde. Der betreffende Beschluß ging aber erst nach Ablauf Weihnachten eine Gratifikation erhalten, wird hierdurch mit gefannt einer ftrafrechtlichen der 14 Tage dem Anwalt zu. Vor dem Amtsgericht zu Spandau   getheilt, daß nach einer Entscheidung des königl. Ober- Berfolgung Abstand genommen. Den Verfasser konnte bie erhob nun der arme Militärfiskus zunächst den Einwand, daß ivaltungsgericht und nach Anordnung der Einschätzungs- Anklagebehörde nicht erlangen, weil derselbe flüglicherweise der

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