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Soziales.

Die Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechts­krankheiten

veranstaltet am Montag, den 24. November, abends 8 Uhr, in den Auguste  - Vittoria- Sälen, Lutherstr. 31/32, einen öffentlichen Vor­tragsabend. Frau Henriette Fürth   aus Frankfurt   a. M. wird über Prostitution und Wirtschaftsleben" sprechen. Der Eintritt ist frei, Gästen ist der Zutritt gestattet.

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der ungünstigen Lage der Berufsgenossenschaft zu sprechen, zeigt, wie sehr sich das Reichsversicherungsamt als Sachverwalter der Be­rufsgenossenschaften fühlt. Das Urteil ist geradezu ein Schul­beispiel für das Bestreben des Reichsversicherungsamts, alles zu­gunsten der Berufsgenossenschaften zu deuten. Gewendet und ge­reckt wird das Recht, bis daß ein Ergebnis herausspringt, das das Gesetz in sein Gegenteil verkehrt.

Ein derartiges Urteil wäre schwerlich unter der Präsidentschaft des Dr. Boediker möglich gewesen.

gezählt. Die durchschnittliche Arbeitszeit wurde hier seit 1893 von 59,5 auf 54,6 Stunden verkürzt, in der gleichen Zeit stieg der Durch­schnittsverdienst von 20, M. auf 27,68 M. Jit auch ein Fortschritt unverkennbar, so ist doch ein Durchschnittsverdienst von der ange­gebenen Höhe für Berliner   Verhältnisse sehr bescheiden. Aller­dings ist auch die Organisation der Berliner   Bürstenmacher noch recht mangelhaft, nur 66 von ihnen gehören dem Verband an. Die zuständige Organisation für die Bürsten- und Pinselmacher ist der Deutsche   Holzarbeiterverband, dem die bis Der Reichstag   wird sicher zu diesen Interpretationstünsten ein dahin bestandene selbständige Zentralorganisation der Bürsten- und gewi- htiges Wörtchen sprechen müssen Muß er diese Gesetzesaus­Pinselmacher bei seiner Gründung im Jahre 1893 mit 938 Mit­legung doch geradezu als einen Faustschlag empfinden. Er will, gliedern beitrat. Am Schluß des Jahres 1912 gehörten dem Deut- Die frivole" Aussperrung der Spandauer   Malergehilfen. daß die Arbeiter, die vom behandelnden Arzt für voll erwerbs= schen Holzarbeiterverband 4443 Bürsten- und Pinselmacher an, Wegen Beleidigung von 15 Malermeistern anläßlich der Aus- unfähig erklärt sind, wenigstens in dem Fall des§ 584 auch ihre darunter 1481 weibliche. Nach der Berufs- und Gewerbezählung vom Jahre 1907 gab es in Deutschland   5555 Betriebe( darunter Sperrung im Frühjahr d. J. Hatte sich der damalige Spandauer   Vollrente erhalten. Das Reichsversicherungsamt erklärt aber: so 2951 Alleinbetriebe) mit 26 983 Berufstätigen, von denen 18 750 Streifleiter, Genosse Zmyslowski, am Freitag vor dem dortigen fanns der Gesetzgeber nicht gemeint haben, weil das nach Ansicht Arbeiter waren. Nach Abzug der Lehrlinge und der berufsfremden Schöffengericht zu verantworten. 3. sollte die Beleidigung dadurch des R.V.A. eine Ungerechtigkeit gegen die Berufsgenossenschaften Arbeiter dürften etwa 16 000 Organisationsfähige verbleiben, von begangen haben, weil er in einem Inserat in der Spandauer   wäre. Eine willkürlichere Interpretation ist kaum denkbar. Die denen demnach erst ein verhältnismäßig fleiner Teil der Organi- Zeitung" die Einwohnerschaft um Unterstützung durch Zuwendung 18 Seiten lange Urteilsbegründung zeigt Seite auf Seite, wie der sation angehört. Zur Belebung der Agitation unter den Bürsten- von Arbeiten an die Streifenden in der von den Malermeistern Richter anstelle des Gesetzes die Ansicht setzt, die nach Ansicht des und Pinselmachern und zur Beratung von Fragen, welche die Be- frivol verhängten Aussperrung bat. Weiter war in dem Inserat R.V.A. der Gesetzgeber hätte haben sollen. rufsangehörigen speziell interessieren, hat der Vorstand des Deut- die Bemerkung enthalten, daß die an der Aussperrung beteiligten schen Holzarbeiterverbandes eine Reichskonferenz der Bür­sten- und Pinselmacher berufen, welche am heutigen Sonn- Meister in den meisten Fällen die Arbeiten von minderwertigen tag in Berlin   zusammentritt. Leuten ausführen lassen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Heine­Berlin, legte in längeren Ausführungen dar, daß hier tatsächlich Die Kartonnagenarbeiter und Arbeiterinnen der Oberrheini- von einer frivolen Aussperrung gesprochen werden müsse. Außer­fchen Kartonagenfabrik Hirschland u. Schiettinger in Mann- dem werde durch das Wort frivol" nur zum Ausdruck gebracht, daß heim stehen seit 14 Tagen im Streit. Alle Versuche, in Mann- es sich um eine leichtfertige Aussperrung gehandelt habe. Der Ver­Nach 114 Tagen Verhandlung ist gestern, wie ein Tele­heim und Umgegend Arbeitswillige zu bekommen, schlugen fehl. treter der Kläger   sah in dem Wort frivol eine schwere Beleidigung gramm meldet, in Dortmund   ein Strafprozeß in erster Als Retter in der Not erstand der Firma nun in der Person des und verlangte Bestrafung des Angeklagten. Das Gericht konnte Agenten Boy, Berlin  , ein Helfer, der in Berlin   und Frankfurt   a. in dem Wort frivol" eine Beleidigung nicht finden, zumal das Instanz erledigt. Es handelte sich um den Zuſammenbruch der Niederdeutschen Bank. doch alles Leute, die noch nie eine Kartonnagenfabrik von innenwort von einem Arbeiter gebraucht worden sei, der oft nicht jedes Bankier Ohm. Es handelt sich um unübersichtliche, irre­gesehen haben. Sie erhalten 14 Mt. Lohn bei freier Station, nach Wort reiflich überlege, und erkannte aus diesem Grunde auf Frei- führende Buchführung und andere unlautere Geschäfts­14 Tagen noch 10 M. Grtraprämien. Da die Firma genau weiß, fprechung. Die Kosten wurden den Klägern auferlegt. manöver, die den Zusammenbruch der Bank verschuldet und daß sie mit den Arbeitswilligen den Betrieb nicht aufrechterhalten viele kleine Leute um ihr Erspartes gebracht haben. kann, so ist der Agent noch auf der Suche nach branchekundigen Wie das Reichsversicherungsamt mit dem Geses umspringt. Bankier Ohm erhielt sieben Jahre Gefäng Arbeitswilligen. Es wird deshalb dringend vor Annahme von Ar­Wiederholt mußten wir darauf hinweisen, daß das Reichsver- nis und 3300 M. Geldstrafe; zwei Jahre acht Monate beit nach Mannheim   gewarnt. sicherungsamt im Gegensatz zur Rechtsprechung durch diese Behörde werden durch die Untersuchungshaft als verbüßt erachtet. unter Vorsitz des Dr. Boediker und auch zu der des Reichsgerichts Bücher revisor Hartwig wurde zu drei Jahren Ge­in Zivilsachen immer antisozialer urteilt. Jetzt wird uns ein Urteil fängnis unter Anrechnung von einem Jahr neun Monaten des Reichsversicherungsamts vom 9. September 1913 übermittelt, und 20 100 M. Geldstrafe verurteilt. Die übrigen An­das eine Auslegungskunst offenbart, wie wir sie trotz alledem beim geklagten erhielten Gefängnisstrafen von vier bis sechs Reichsversicherungsamt nicht für möglich gehalten hätten. Natür- Monaten und 150-13 500 m. Geldstrafe. Drei Angeklagte lich richtet sich diese Auslegungskunst gegen die Verletzten. wurden freigesprochen. Die Begründung des Urteils nahm 31 Stunden in Anspruch.

Main   zirka 15 Arbeiter und Arbeiterinnen zusammentrommelte,

Aus Induftrie und Handel.

Die Pläne der B. E. W.

Während die Berliner   Elektrizitäts- Werte sich über ihre Pläne auf Errichtung einer Kraftzentrale im Bitter­ felder   Kohlenrevier ausschweigen, vermag die sächsische Provinz­presse über allerlei Einzelheiten zu berichten. Authentische Mit­teilungen der B. G. W. wären um so nötiger, als die Uebernahme der Werke durch die Stadt Berlin   durch die Errichtung einer Zentrale in Bitterfeld   wesentlich berührt wird. Ueber die technische Seite des geplanten Baues entnehmen wir dem Wittenberger Tageblatt" vom 21. d. M. folgende Schilderung:

·

Jm§ 584 der R.V.O. ist vorgeschrieben, daß ein Verlegter fo­lange völlig erwerbsunfähig gilt, als ihm die Krankenkasse für eine Beit Krankengeld oder Krankenhauspflege gewährt, in der die Be­rufsgenossenschaft entschädigungspflichtig ist, aber die Fürsorge für den Verletzten noch nicht übernommen hat.

dem Verletzten für die Zeit, in der er nach dem Urteil des Kassen­arztes arbeitsunfähig ist, ohne weiteres die Vollrente zahlen müsse. Das sei sicher angemessen, da ja der Verlegte während dieser Zeit tatsächlich erwerbslos gewesen sei.

Gerichts- Zeitung.

Ein Dauerprozeß.

atar der

Die Mordtat eines Unternehmerschüßlings. Ein Roheitsakt, der ein Menschenleben zum Opfer gefordert hat, beschäftigte gestern das Schwurgericht am Landgericht Berlin   II. Unter der Anklage des Totschlages stand der 34 Jahre alte Arbeiter Bruno Bengsch aus Neukölln. Er ist beschuldigt, am 19. August seine Geliebte, die geschiedene Frau Klara Adam getötet zu haben.

Was macht das Reichsversicherungsamt aus der klaren Vor­schrift des§ 584? Das gerade Gegenteil. In dem Prozeß handelte es sich um einen Verlegten, der in einer Zeit, in der an sich die Der Kohlenreichtum des Bitterfelder   Muldebeckens, der den Berufsgenossenschaft hätte für ihn eintreten müſſen, von der Bengsch lebte mit der Adam, die im Hause Hermannplak 6 Staat zum Bau des Kraftwerkes Muldenstein   für die Elektrisierung Krankenkasse unterstützt war. Er selbst hielt sich für eriverbs­wohnte, in wilder Ehe. Er war viel ohne Arbeit und dem Alkohol der Strecke Magdeburg- Leipzig- Halle veranlaßte, ist durch sorg- unfähig. Der behandelnde Arzt erklärte diese Ansicht für zu ergeben. Es kam, da der Angeklagte wieder und wieder Geld von fältige Bohrungen nach einer derartigen Ausdehnung hin er­schlossen worden, wie selbst der Fachmann nicht ahnen konnte. Man treffend. Die Berufsgenossenschaft gab für die ganze in Betracht der Adam verlangte, zu sehr häßlichen Szenen zwischen beiden, bei hat festgestellt, daß das ganze Gebiet zwischen Bitterfeld   und kommende Zeit aber nur eine Rente von 20 Proz. Das hat das denen gelegentlich auch Mißhandlungen unterliefen. Auch am 19. Auguſt fam es zu einem heftigen Auftritt. B. hatte von der Adam Gräfenhainichen einem riesigen Kohlenblock gleicht. Ein Konsortium Reichsversicherungsamt gebilligt! der Berliner   Elektrizitätswerte", das dieses ganze Gebiet an= Natürlich geht das Reichsversicherungsamt nicht an dem Wort- deren letztes Zehnmarkstück erhalten, um nach Potsdam   zu fahren getauft hat, trat in seiner Generalversammlung zum erstenmal an laut des§ 584 und seiner Entstehungsgeschichte vorbei. Diese Vor- und sich dort Arbeit zu suchen. Als er wieder unverrichteter Sache die Oeffentlichkeit mit einem großzügigen Projekte, dessen Verwirtschrift steht in einem Abschnitt der Reichsversicherungsordnung, der heimkehrte und die gemeinschaftliche Wohnung betrat, empfing ihn genommen hat. Ursprünglich hatte die genannte Gesellschaft nur fast ausschließlich die Art und den Umfang der Ansprüche der Ver- und dergl. Der Angeklagte wurde darüber so aufgeregt, daß er auf lichung mit der Einrichtung einiger Gruben schon seinen Anfang überschrieben ist: Gegenstand und Art der Versicherung", und der die Adam mit heftigen Vorwürfen über seinen liederlichen Lebens­wandel und reizte ihn durch Worte wie Tagedieb"," Zuhälter" die Absicht, das Weichbild Berliner   Bentraten leiten, und vor sicherten regelt. Sie verdankt einem Beſchluſſe der Reichstags- sie losjtürzte, sie auf ein Bett warf und ihr mit beibt Sie will den Strom in die Berliner   Zentralen leiten, und zwar zu kommission ihre Entstehung. Nach der Begründung, die der An- die Kehle zudrückte. Als er losließ, will er zu seinem Entjehen einem Preise, der unter dem Berliner   Selbstkostenpreise liegt. Die, Verhandlungen zwischen Gesellschaft und Magistrat schweben noch. reger dieser Vorschrift bei den Verhandlungen der Kommission ge- bemerkt haben, daß die A. fein Lebenszeichen mehr gab. In seiner Aber die Berliner   Elektrizitätswerte werden bestimmt in Bitter- geben hat, war bezweckt, durch§ 584 die Streitigkeiten aus der Angst habe er aus der Küche Wasser geholt und die Stirne der feld eine Riesentraftstation bauen ganz gleich, ob der Ver- Welt zu schaffen, ob in Fällen dieser Art die Berufsgenossenschaft Frau gekühlt, die Wiederbelebungsversuche seien jedoch ohne Erfolg trag zustande kommt oder nicht; denn das Kohlengebiet geblieben. Er hat dann die Leiche auf dem Bett aufgebahrt und ift von einer solchen Mächtigkeit, daß es allen Anforderungen, selbst die Wohnung verlassen. In etwas angetrunkenem Zustande erschien wenn der Bedarf um ein Mehrfaches steigt, einem Zeitabschnitt von und teilte dort weinend mit, daß er soeben seine Geliebte ermordet er in der Schankwirtschaft von Schmidtbauer am Hermannplak über 80 Jahren genügen würde. Der Betrieb wird dem Stand habe. Man glaubte ihm zunächst nicht, als er jedoch dabei verblieb, unserer heutigen Technik völlig entsprechen. Die Kohlen werden Diese Begründung ist dem Reichsversicherungsamt nicht ent- schickte man zur Polizei, und diese fand die Adam als Leiche in ihrer direkt aus den Gruben, von riesigen Elevatoren getragen, unter die dazu geeigneten Dampfkessel befördert, ohne mit der Menschen- gangen. Das Urteil gibt sie wieder, aber sucht dann auf 18 langen Wohnung vor. Auf Grund des Geständnisses und der Ergebnisse hand in Berührung zu kommen. Die Hauptbedeutung dieser großen Seiten darzulegen, daß der§ 584- der in dem Abschnitt Gegen- der Beweisaufnahme beantragte der Staatsanwalt das Schuldig Fernzentrale ist aber in dem Umstand zu sehen, daß sie eine stand der Versicherung" steht sich nur auf die Ersatzansprüche der des Totschlags unter Ausschluß mildernder Umstände. Der Ver­Elektrizitätsquelle für ganz Mitteldeutschland   werden Krankenkassen gegenüber der Berufsgenossenschaft beziehe, und daß teidiger Rechtsanwalt Sprenkmann beantragte, nur die Schuld wird. Die Ausführungen der Gesellschaft gehen dahin, daß das das Motiv des Gesetzgebers nach Ansicht des Reichsversicherungs- frage nach Körperverletzung mit tödlichem Erfolge zu bejahen und Stromnes einem Kreis gleichkommt, den man auf der Landkarte amts ein gesezgeberisch falsches sei. Kaum glaublich. Und dennoch ihm mildernde Umstände zuzubilligen, da er durch die Beschimpfun schlägt, mit dem Radius Bitterfeld  - Berlin   und dem Mittelpunkt heißt es im Urteil im Anschluß an die richtig wiedergegebene Be- gen der A. zur Tat gereizt worden sei. Da der Angeklagte sich bei Bitterfeld  . Das ist ein Gebiet, in das nicht nur das gesamte gründung des zum Gesetz erhobenen Antrages in der Kommission außer der Frage wegen Körperverlegung mit Todeserfolg auch die seiner Verhaftung widersetzt hatte, so bejahten die Geschworenen sächsische Industriegebiet und ein Teil der thüringischen Staaten Frage wegen Widerstandes und versagten mildernde Umstände. Der bis Erfurt   fällt, sondern in den auch der Harz und größere Städte, " Demgegenüber ist zunächst zu bemerken, daß nach den Er- Staatsanwalt beantragte 3 Jahre 6 Monate und 1 Woche Zucht­wie Halle, Magdeburg  , Dessau  , Eilenburg  , Torgau   eingeschlossen sind. fahrungen der Praxis Streitigkeiten darüber, ob der Unfall- haus. Das Gericht erkannte auf 4 Ihre und 1 Woche Gefängnis verletzte in Zeiten des Bezuges des Krankengeldes als völlig er- und rechnete 2 Monate und 1 Woche auf die Untersuchungshaft an. werbsunfähig zu gelten und Anspruch auf die Vollrente haben Der Verurteilte gehört zu jenen" nüßlichen" Elementen, die solle, zwischen dem Verletzten und der Berufsgenossenschaft nur immer nur dann Lust zur Arbeit verspüren, wenn sie anderen, um verhältnismäßig felten, in bedeutsamer Zahl vielmehr nur ihre wirtschaftliche Besserstellung kämpfenden Arbeitern in den zwischen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften entstanden bezw. zur Kenntnis gelangt sind. Das ist auch ganz natürlich, Rücken fallen können. Zur Zeit der Mordtat gefiel sich Bengsch denn der Verletzte hatte beim Bezuge des Krankengeldes neben ebenfalls in der Rolle eines Streitbrechers; er arbeitete damals einer mehr oder weniger hohen Unfallrente und den Kosten des in der Klaviaturfabrik von Wernecke, Hobrechtstr. 65, wo die Ar­Heilverfahrens regelmäßig soviel erhalten, daß er mindestens an- beiter seit Wochen streiften. Vorher hatte er schon bei verschiedenen nähernd den Betrag seiner Einnahme aus Arbeitsverdienst in anderen Firmen Arbeitswilligendienste verrichtet. Und für diese gefunden Tagen, unter Umständen sogar mehr erreichte und vor Sorte Menschen schreien sich die Scharfmacher aller Schattierungen Not geschützt war, während die Krankenkasse im Hinblick auf die die Kehlen heiser und schreiben sich die Fingern wund, um ein Höhe ihres Ersatzanspruches für ihre Aufwendungen ein lebhaftes Interesse daran hatte, den Betrag der Unfallrente möglichst hoch Ausnahmegesetz gegen die anständigen, um ihr Recht ausübenden Wo bleibt die Scham bei diesen Leuten?!

Stinnes in Berlin  .

Man schreibt uns: Im Anschluß an Ihre gestrige Notiz ,, Sapitalistische Umflammerung von Gemeinden", dürfte es Sie interessieren, daß in der letzten Zeit von Stinnes lebhafte An­ftrengungen gemacht worden sind, auch die Berliner   Gaswerke von sich abhängig zu machen. Auch hier wurden äußerst günstige Be­dingungen gestellt, die bei oberflächlicher Behandlung sehr ver­lockend erschienen. Als es ausgeschlossen erschien, die Gaserzeugung in die Hände zu bekommen, wurde wenigstens versucht, die Koks­produktion der Gaswerke in eine Abhängigkeit von Stinnes zu bringen. Es ist möglich gewesen, diese Versuche zurückzuweisen, ohne daß sich die Oeffentlichkeit damit zu beschäftigen brauchte. Jedenfalls werden aber diese Versuche nicht die letzten gewesen sein.

im Urteil wörtlich:

festgestellt zu sehen."

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Arbeiter zu erlangen!

Verfammlungen.

Der Urteilsverfasser hat offenbar jedes Augenmaß für seine Die füdwestafrikanische Fleischverwertung. Aufgabe verloren. Aufgabe des Richters ist es nicht, zu kritisieren, Der Direktor des Hamburger Schlachthofes, Dr. Neumann, ob der Gesetzgeber ein Gesez aus Erwägungen heraus gegeben hat, weilt seit einiger Zeit in Südwestafrifa. Seinem Bericht über die die der Richter für zutreffend hält, sondern das gegebene Gesetz an­Frage der südwestafrikanischen Fleischverwertung entnehmen wir zuwenden. Ankämpfen gegen eine Gesetzesvorschrift, die einem folgende Angaben: Im Jahre 1912 wurden in unserem Schutzgebiet nicht paßt, darf auch der Urteilsverfasser, aber nicht im Urteil, son­Generalversammlung der Holzarbeiter. Genosse Glode gab bort 172 000 Rinder gezählt. Als Hauptschlachtware für die Ausdern in seiner Betätigung als Staatsbürger. Nicht das Gericht ein Bild regster Agitations- und Organisationsarbeit darbot. In den Geschäftsbericht, der trotz daniederliegender Konjunktur fuhr tommen in erster Linie Ochsen in Betracht, von diesen wird aber der weitaus größte Teil zu Arbeitszweden benust. An Klein- erläßt die Geseze, sondern der Gesetzgeber. Für den Richter muß der Berichtszeit haben 20 Streits stattgefunden, darunter 5 An­vieh wurden 1912 gezählt: 439 200 Fleischschafe und, 448 300 Ziegen. das Gesetz die Richtschnur bei der Urteilsfällung sein, gleichviel, ob griffs- und 15 Abwehrstreiks, an denen 458 Kollegen beteiligt waren. Als Schlachtware tommen hier 73 600 Hammel und 59 500 Kapitaler er das Gesetz für gerecht oder ungerecht hält. Die 18 Seiten lange mit Erfolg wurden 9, durch Vergleich 5, ohne Erfolg 3 Bewe­in Betracht. Die Qualität der Hammel ist eine sehr gute, deshalb Urteilsbegründung quält sich damit ab, die wiedergegebene soziale gungen beendet, während 3 noch schweben. Auch eine charakteristische würden sich biefelben nach der Ansicht Dr. Neumanns sehr wohl und politische Auffassung des Richters als zutreffend hinzustellen. Erscheinung ungünstiger Geschäftslage ist zu verzeichnen, nämlich für den Export eignen. Dabei ist aber zu beachten, daß das Für besonders beachtenswert hält das Reichsversicherungsamt, daß eine Häufung der Fälle, die vor die Schlichtungsfommission famen. Kleinvieh für die Ernährung der Eingeborenen und der Farmer es ungerecht sei, die Berufsgenossenschaft zur Vollrente zu ver- Anstatt 146 Fälle in der gleichen Zeit des Vorjahres kamen 483 von sehr großer Bedeutung ist. Dr. Neumann befürwortet daher urteilen, weil sie dann von der einseitigen Stellungnahme der Fälle, die 311 Verhandlungen nötig machten, aur Verhandlung. vor allem die Zucht von Kleinvieh. Die Zahl der Arbeitslosen ist zu Beginn des Herbstes zwar etwas Er hat festgestellt, daß der Krankenkasse" abhängig sei. Rinderbestand in Südwest um 18 bis 19 Proz. jährlich zunimmt, kleiner geworden, hat aber bereits die Ziffer 4200 wieder über­Souverän setzt sich das Reichsversicherungsamt über den klaren schritten. Diesem Umstande sei es wohl auch zuzuschreiben, wenn und nimmt dementsprechend an, daß 1917 etwa eine halbe Million Rinder zur Verfügung stehen wird. Die heute zur Verfügung Wortlaut und den klar zum Ausdruck gebrachten Willen des Geseb- die Mitgliederzahl ein wenig zurückgegangen ist. Das sei jedoch stehenden Rinder genügen in keiner Weise für eine Versorgung des gebers hinweg, weil seinem sozialen Empfinden ein Erkenntnis durchaus kein Grund, trübe in die Zukunft zu bliden. europäischen Marktes. Die Ausfuhr von lebenden Tieren würde fern liegt, weshalb der Gesetzgeber dem Verletzten die Vollrente fich der hohen Kosten für Fracht wegen nicht empfehlen. Dagegen sichern wollte. Und doch ist die Erkenntnis hierfür nicht gar so wäre die Ausfuhr von Gefrierfleisch nach Hamburg   sehr schwer. Ein Verletzter, der vom behandelnden Arzt für völlig wohl möglich. Dr. Neumann empfiehlt weiter, die Frage zu prüfen, arbeitsunfähig erklärt wird, soll eben grundsäßlich die Vollrenie ob ein Absatz von Dörrfleisch in den fleischarmen afrikanischen fordern können, auch wenn später irgendein anderer Arzt sagt, er Die Fabrikanlagen für die Ge­winnung von Fleischertrakt sind sehr kostspielig, ihre Errichtung habe zum Teil doch noch seinem Erwerbe nachgehen können. Das empfiehlt sich erst, wenn soviel Schlachtvieh im Lande vorhanden ist, ist keine sachliche ungerechtigkeit, die der Gesetzgeber nicht gewollt daß der Betrieb das ganze Jahr über aufrechterhalten werden haben kann, sondern das ist eine vom Gesetzgeber gewollte, von fann. Diese Beit ist für Südwest aber noch nicht gekommen. allen Formalien losgelöfte innere Gerechtigkeit. Demgegenüber von

Genoffe Miete gab im Anschluß einige Erläuterungen zu dem gedruckt vorliegenden Kassenbericht. Während bei den früheren Berichten die Abrechnung des III. Quartals ein günstigeres Ergebnis zeigte als die der anderen Quartale, sei dies in diesem Jahre nicht der Fall. Es konnte die Mehrausgabe der ersten Vierteljahre nicht ausgeglichen werden, sondern sie erhöhte sich noch. Die Hauptkasse schließt ab mit 189 763 M. Einnahme und 293 567 M. Ausgabe, so daß die Lokalfasse ein Guthaben von 103 794 M. hat. Die Lokaltasse weist an Einnahme 210 235 M. auf und an Ausgabe 238 934 M.; also auch hier eine Mehrausgabe in Höhe von 28 698 M.