Einzelbild herunterladen
 

1..

Nr. 312. 30 Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt Donnerstag, 27. November 1913.

Ortskrankenkaffe Tiederbarnim.

ficherungsamt anzubringen, das auch endgültig darüber entscheidet. forgen oder auch die Witwe für ihre Kinder. Aber auch die er­In lezter Zeit ist mehrfach eine Aufforderung ergangen, auch wachsenen Kinder seien zum Unterhalt bedürftiger Eltern oder Groß­die Leistungen und die Beitragshöhe der neuen Kasse bekanntzu- eltern verpflichtet. geben, damit sich die zukünftigen Mitglieder und die Arbeitgeber Bis zum Jahre 1871 bestand der polizeiliche Arbeitszwang in danach richten können. Für die baren Leistungen der Kasse werden einer ganzen Reihe von deutschen Kleinstaaten; erst durch die reichs­die Mitglieder in fieben Klassen geteilt. In die Stufe A gehören gefeßliche Regelung des Unterstützungswohnsizes kam auch der Ar­Kaffenmitglieder mit einem täglichen Entgelt bis 0,75 M., ein­beitszwang in Fortfall, um nun nach 40 Jahren wieder aufzutauchen. schließlich der ohne Entgelt beschäftigten Lehrlinge. Wie sich gezeigt, sei der Arbeitsgivang ein notwendiges llebel.

In Stufe I von 0,76 M. bis 1,15 M.

"

"

II III

"

"

"

"

1,16 2,16

2,15

"

"

"

3,15

"

"

"

IV

"

"

"

3,16

4,15

11

"

"

V

M

"

"

VI

"

"

"

4,16 5,16

H

5,15

"

11

"

"

6,00

"

und darüber.

Der Grundlohn ist festgesetzt für die Stufe A auf 0,60 m., Stufe I auf 1 M., Stufe II auf 2 M., Stufe III auf 3 M., Stufe IV auf 4 M., Stufe V auf 5 M., Stufe VI auf 6 M. Nach diesem Grundlohn wird auch das Krankengeld bemessen, und zwar beträgt es die Hälfte desselben. Wie bei der Beratung im Streis­tage festgestellt wurde, beziehen zurzeit schon 23 324 Personen im Kreise das Krankengeld auch für den Sonntag, also für jeden Krankheitstag. Dem ist im Statut Rechnung getragen und werden

demnach gezahlt

In Stufe A pro Tag 0,30 M. oder pro Woche 2,10 M.

"

"

I II

"

"

" 1

"

"

"

0,50 1,00

"

"

"

"

"

"

"

3,50 7,00

17

III

"

"

11

"

1,50

"

"

"

"

IV

"

"

"

"

2,00

10,50 14,00

"

17

"

17

"

"

V

H

"

It

2,50

17,50

"

"

"

"

"

VI

3,00

"

"

"

"

"

21,00

"

"

" 1

Nach neueren Informationen ist es doch völlig ausgeschlossen, daß die neue Ortskrankenkasse bereits am 1. Januar 1914 ihre Tätigkeit aufnehmen kann. Die Ausschußwahlen sollen erst in der ersten Hälfte des Monat Januar stattfinden. Und da die Vertreter im Ausschuß die Mitglieder des Vorstandes wählen und auch hier wieder Fristen für die Bekanntmachung vorgeschrieben sind, ergibt sich, daß der 1. April 1914 wohl derjenige Termin sein wird, an welchem der neue Vorstand und Ausschuß in Funktion treten kann. Damit sind die Rechte der Versicherten ganz erheblich beschnitten, und es muß bei den kommenden Wahlen alles darangesetzt werden, um dann wenigstens eine in ihrem Sinne zusammengesetzte Körper­schaft entstehen zu lassen. Wir wiesen schon in Nr. 241 darauf hin, daß aus ganz bestimmten Aeußerungen zu entnehmen gewesen sei, daß die Organisation der neuen Kasse vom Versicherungsamt übernommen werden sollte. Wie recht wir damals mit unseren Befürchtungen hatten, dafür ist jetzt der Beweis erbracht. Da die vom Kreistage im ganzen, ohne Diskussion angenommene Wahl­ordnung vom Oberversicherungsamt genehmigt worden ist, wollen wir die in Frage kommenden Bestimmungen bereits heute einer Besprechung unterziehen. Bekanntlich ist es bei der Beratung der Vorlage nicht gelungen, eine Vereinfachung des Wahlmodus zu den Wahlen des Ausschusses durchzusehen. Es ist also bei der Ve­stimmung geblieben, daß der Sassenbezirk in 14 Wahlbezirke ge­teilt wird, deren jeder für sich getrennt wählt. Die Zahl der in jedem Bezirke zu wählenden Vertreter bemißt sich nach dem Ver­hältnis der auf volle Hundert abgerundeten Gesamtzahlen der in den einzelnen Bezirken vorhandenen Wähler. Zu ihrer Berech­nung verden in jedem Bezirke gesondert Wählerlisten für die be­teiligten Arbeitgeber und Versicherten aufgestellt. Arbeitgeber Während der ersten drei Tage wird Krankengeld nicht gezahlt, wählen in demselben Bezirk wie die von ihnen beschäftigten Ver- es sei denn, daß die Krankheit zum Tode geführt hat. Als Sterbe­ficherten; sie dürfen nur als Vertreter eines Bezirts gewählt wer- geld wird der 25fache Betrag des Grundlohnes gezahlt, mindestens den. Die Einteilung der 14 Wahlbezirke mitzuteilen sind wir jetzt aber 50 M. Es beträgt demnach für Mitglieder der Stufe A leider noch nicht in der Lage, da erst die amtliche Bekanntgabe 50 M., Stufe I 50 M., Stufe II 50 M., Stufe III 75 M., Stufe IV im Kreisblatt abgewartet werden muß. Der Ausschuß besteht aus 100 M., Stufe V 125 M., Stufe VI 150 M. Die Sassenbeiträge 60 Vertretern( 40 Arbeitnehmer und 20 Arbeitgeber). Trotzdem find auf 4 Proz. des Grundlohnes bemessen und betragen für die 80 000 Versicherte in Frage kommen, hat der Kreistag den An- Stufe A 0,18 M., Stufe I 0,27 M., Stufe II 0,57 M., Stufe III trag unserer Genossen, diese Zahl auf 90 zu erhöhen, abgelehnt. 0,34 M., Stufe IV 1,11 M., Stufe V 1,41 M. und Stufe VI Ist somit also eine ausreichende Vertretung nicht gewährleistet, 1,68 M. Für Lehrlinge aller Art, die ohne Entgelt beschäftigt so ist es schon aus diesem einen Grunde Pflicht der Versicherten, werden, gelten die Beiträge in S'asse A. Für die auf Rennbahnen fich die einzelnen Vertreter genau anzusehen. beschäftigten Mitglieder erhöhen sich diese Beiträge um 50 Proz. Für jeden Vertreter sind außerdem noch zwei Ersatzmänner zu Eintrittsgelder werden nicht erhoben. Für die in der Landwirt wählen, so daß die Zahl der zu wählenden Ausschußmitglieder im schaft und mit landwirtschaftlichen Arbeiten Beschäftigten hat der ganzen 180 beträgt( 120 Arbeitnehmer und 60 Arbeitgeber). genannte Grundlohn keine Geltung. Für diese kommt nach§ 149 Wählbar als Vertreter der Versicherten ist nur, wer bei der Stasse der Reichsversicherungsordnung der ortsübliche Tagelohn gewöhn­versichert ist, das heißt also, wer zur Zeit der Wahl im Kaffen - licher Tagearbeiter in Betracht, der vom Oberversicherungsamt be­bezirk beschäftigt ist. Die Bestimmung, daß nur volljährige Deutsche fonders festgesetzt wird und natürlich erheblich niedriger ist. wählbar sind, gibt auch den Frauen die Möglichkeit zu wählen und gewählt zu werden. Nicht nur dem Ausschuß, sondern auch dem Vorstand dürfen Frauen angehören. Das war zwar schon immer fo, trotzdem ist es nüßlich, von Zeit zu Zeit daran zu erinnern. Die Wahlzeit dauert vier Jahre. Die Gewählten bleiben nach Ablauf dieser Zeit im Amte, bis ihre Nachfolger eintreten. Wer ausscheidet, kann wiedergewählt werden. Eine Wiederwahl kann nach mindestens zweijähriger Amtsführung für die nächste Wahl­zeit abgelehnt werden. Berücksichtigt werden nur solche Wahlvor- 8 Uhr, findet im Lokale von Boeker, Weberstraße 17, der zweite schläge, die spätestens vier Wochen vor dem Wahltag beim Ver­ficherungsamt eingereicht sind. Außerdem ist besonders darauf zu acten, daß jeder Wahlvorschlag mindestens 30 Unterschriften von Wahlberechtigten iragen muß. Wenn die Wahlvorschläge verspätet Wahlberechtigten tragen muß. Wenn die Wahlvorschläge verspätet eingereicht werden oder nicht die erforderlichen Unterschriften haben, sind sie ungültig. Wieviel Vertreter und Ersatzmänner in jedem Wahlbezirk zu wählen sind, wird in der Bekanntmachung bestimmt.

Mit diesen Mitteilungen glauben wir allen geäußerten Wün schen Rechnung getragen zu haben. Ueber die Einteilung der Wahl bezirke und die Zahl der zu wählenden Vertreter werden wir sofort nach Eingang der amtlichen Bekanntmachung berichten.

Partei- Angelegenheiten.

Bierter Wahlkreis. Am Freitag, den 28. November, abends Vortrag über Die Entstehung des wissenschaftlichen Sozialismus ( Marx und Engels)" statt. Da der Vortragende, Reichstags­zusammenfaffende Darstellung des ersten Vortrages gibt, so ist zu abgeordneter Genoffe Rühle, am Freitag nochmal eine übersichtliche empfehlen, daß noch Mitglieder sich daran beteiligen. Teilnehmer­farten a 30 f. sind noch am Eingang des Saales zu haben. Die Aufführung der Neunten Sinfonie findet statt am Sonn­abend, den 6. Dezember, im großen Saale der Brauerei Friedrichs­ hain . Billetts a 70 Pf., Tertbuch 10 Pf., find im Bureau des Wahlvereins. Stralauer Blaz 10/11, sowie in den mit Plakaten ver­sehenen Geschäften zu haben. Anfang 9 Uhr.

Sechster Wahlkreis.

Der

In Betracht kommen hierfür solche arbeitsscheuen Personen, welche böswillig nicht für sich und ihre Angehörigen sorgen und dadurch der Armenpflege zur Last fallen. Die zwangsweise Unterbringung in eine Arbeitsanstalt soll nur auf die Dauer der Unterstützungsbedürftigkeit geschehen und darf in der Regel ein Jahr nicht überschreiten. Nach einem Jahre hat der Untergebrachte einen Urlaub von mindestens drei Monaten zu verlangen. Gelingt es ihm in dieser Zeit, den Unterhalt für sich und seine Familie zu be­schaffen, so ist derselbe aus der Anstalt zu entlassen. Magistratsrat warnte davor, auf diesen Arbeitszwang und das Gesetz große Hoffnungen zu setzen. Namentlich solle man nicht bei vorübergehender Not oder Streiks und Aussperrungen sowie längerer Arbeitslosigkeit nach der zwangsweisen Unterbringung schreien. Auch die Arbeitsfähigkeit des Betreffenden sei zu berücksichtigen, Auf alle Fälle aber müsse man durch gütliche Hinweisung und An­drohung der Unterbringung in eine Anstalt erst versuchen, den Unter­haltungspflichtigen an seine Pflicht zu erinnern. Für Berlin ent­scheidet über die Notwendigkeit der Unterbringung der Stadtausschuß; der Betreffende ist zur mündlichen Verhandlung zu laden und zu hören. Gegen die Entscheidung des Stadtausschusses ist die Be­rufung an den Bezirksausschuß zulässig. Für Berlin sei die Er­richtung einer landwirtschaftlichen Anstalt in Aussicht genommen. Erfahrungen habe man bisher auf diesem Gebiete nicht gemacht. An die Vorsteher richtete der Vortragende das Ersuchen, keinesfalls leicht­fertig Anträge auf Unterbringung in eine Anstalt zu stellen, denn so einfach sei die Sache nicht.

Wir müssen hierzu bemerken, daß auch in der Berliner Armen­11ns verwaltung mit dem Nährpflichtigengesez stark gedroht wird. liegt ein Fall vor, in dem ein verheirateter Arbeiter von der Armen­direktion aufgefordert wurde, für seinen im Siechenhaus unter­gebrachten Vater Unterhaltungskosten zu leisten und dem gedroht wurde, im Weigerungsfalle das Nährpflichtigengesetz anzuwenden, allerdings erging diese Aufforderung formularmäßig. Der Ar­beiter erklärte, nicht in der Lage zu sein, die Kosten zu tragen, zumal er seit längerer Zeit ohne Arbeit sei. Ivendete sich nunmehr ant die beiden erwachsenen direktion Töchter, die im Hause wohnten mit der Aufforderung, für ihren Großvater zu zahlen, widrigenfalls Nährpflichtigengefeg. Die beiden Töchter erklärten, mit sich zu tun zu haben, andererseits feien sie doch zuerst verpflichtet, dem arbeitslosen Vater mit durch­

zuhelfen.

Die Armen­

In solchen Fällen mit der Anwendung des Nährpflichtigen gesezes zu drohen, ist ein Verfahren, das ganz unverständlich ist.

Die städtische Hochbaudeputation beriet und genehmigte in ihrer gestrigen Sitzung unter Vorsitz des Stadtrats Panofsky u. a. den speziellen Entwurf und Kostenanschlag zu dem Neubau eines Diphtherie- und Beobachtungspavillons für das Krankenhaus am ziehungshauses am Urban bestimmt. In der Sigung gelangte Urban. Als Terrain hierfür ist das Grundstück des ehemaligen Er­ferner zur Annahme der Vorentwurf und Kostenüberschlag für den Neubau einer Gemeindedoppelschule an der Danziger Straße und der spezielle Kostenanschlag für die neu zu errichtenden Dienst- und Wohngebäude an der Badstraße. In diesen sind u. a. vorgesehen Räume für eine Filiale der städtischen Sparkasse, eine Säuglingss fürsorgestelle, ein Armenamt sowie mehrere Dienstwohnungen.

sich an

Vortragsfolge: 1. Leonoren- Duvertüre Nr. 3. 2. Phantasie für der in Klavier, Orchester und Chor. 3. Die neunte Sinfonie. Mitwirkende außer den Solisten: das Blüthner Orchester und der Berliner Volkschor.

er

Jeder Wahlvorschlag darf höchstens dreimal soviel Bewerber benennen, als Vertreter zu wählen sind. Die einzelnen Bewerber find unter fortlaufender Nummer aufzuführen, welche die Reihen folge ihrer Benennung ausdrückt, und nach Familien- und Ruf­Raubmord und Selbstmord des Täters. namen, Beruf und Wohnort zu bezeichnen. Bei den Versicherten ist auch der Arbeitgeber, bei dem sie beschäftigt find, anzugeben. Eine schwere Bluttat fette am gestrigen Mittwoch nachmittag Am Dienstag, den 2. Dezember, finden in unserem Kreise um die dritte Stunde die Bewohner des Hauses Friedrichstraße 131a Mit den Wahlvorschlägen für die Arbeitnehmer ist von jedem Be werber eine Erklärung beizulegen, daß er zur Annahme der Wahl vier öffentliche Agitationsversammlungen statt, zu denen am in Schrecken. Dort wurde der Verlagsbuchhändler Michael Goldstein bereit ist. In jedem Wahlvorschlag ist ferner ein Vertreter des Sonntag, den 30. November, ein Flugblatt von seinem Buchhalter Johannes Surkow durch Hammerschläge Vorschlags und ein Stellvertreter für ihn aus der Mitte der Unter- von den bekannten Stellen aus verbreitet wird. und. Revolverschüsse tödlich verlegt. Der Täter, der es all= zeichner zu bezeichnen. Wenn das unterblieben ist, gilt der erste Unsere Genossen und Genossinnen werden ersucht, sich scheinend auf einen Raub abgesehen hatte, verübte, als und zweite Unterzeichner als Vertreter und Stellvertreter. Beide wie immer, zahlreich und pünktlich zu beteiligen. der Flucht verhindert sah, Selbstmord durch Er­find berechtigt und verpflichtet, dem Versicherungsamt die zur Be- Ferner wollen wir nicht verfehlen, unsere Mitglieder nochmals feitigung etwaiger Anstände erforderlichen Erklärungen abzugeben. auf das am Sonntag, den 7. Dezember, abends 71 Uhr, schießen. Ueber die Tat wird uns folgendes mitgeteilt: Ju Zwei oder mehr Wahlvorschläge können in der Weise mitein- im Konzertsaal der Brauerei Friedrichshain stattfindende dem größtenteils von Geschäften und kaufmännischen Bureaus benutzten ander verbunden werden, daß sie anderen Wahlvorschlägen gegen- Beethoven- Konzert aufmerksam zu machen. Wir bitten, die Hause Friedrichstr. 131a hatte sich seit dem 1. Augnst d. J. der am über als ein einziger Wahlvorschlag anzusehen und zu behandeln Entnahme der Billetts rechtzeitig zu bewirken, da offene Kasse nicht 21. Mai 1886 zu Petersburg geborene Verlagsbuchhändler Michael find. In solchen Fällen müssen die Unterzeichner der betreffenden stattfindet. Goldstein, dessen Ehefrau mit zwei Kindern zurzeit in Moskau lebt, Vorschläge oder die Wahlvorschlagsvertreter( siehe oben) überein- Eintrittskarten a 70 Pf. und Textbücher a 10 Pf. find bei den niedergelassen, um dort einen Buch- und Zeitschriftenverlag zu be= stimmend spätestens 2 Wochen vor dem Wahltag dem Versicherungs- Bezirksführern und in den mit Plakaten belegten Geschäften zu gründen, der sich hauptsächlich aus russischen Werken und Schriften amt( Landratsamt des Kreises Niederbarnim , Berlin NW. 40, haben. zusammensetzte. Goldstein, der zahlreichen Zuspruch seitens Friedrich- Karl- Ufer 5) gegenüber die Erklärung abgeben, daß die Reichshauptstadt wohnenden und studierenden Vorschläge miteinander verbunden sein sollen. Wie wichtig die Funktion der Wahlvorschlagsvertreter ist, ersehen wir daraus, daß ruffischen Staatsangehörigen genoß, engagierte im Herbst als alle Anstände, die sich bei der Nachprüfung der Wahlvorschläge durch Buchhalter den ebenfalls aus Rußland stammenden 26 Jahre das Versicherungsamt ergeben, umgehend dem Wahlvorschlagsver­alten Johann Surfow, der am 2. September 1887 zu Drel in Ruß­treter mitgeteilt werden, der dann für die rechtzeitige Beseitigung Lichtenberg . Die Genossen zur Landagitation( einschließlich land geboren ist. Zwischen beiden tam es, wie Nachbarn bemerkten, derselben zu sorgen hat. Die Anstände selbst müssen spätestens Rüdersdorf ) treffen sich morgen Freitag, abends Uhr, bei Wilhelm des öfteren zu erregten Szenen, an denen wohl beide Personen zwei Wochen vor dem Wahltag beseitigt sein. Bis zu diesem Zeit- Schulz, Kronprinzenſtr. 47. infolge ihres Temperamentes die Schuld trugen. Am gestrigen punkt fönnen Wahlvorschläge auch zurüdgenommen werden. Auch Johannisthal . Morgen Freitag, den 28. Nov., abends 7/2 Uhr, Mittwochnachmittag hatte Goldstein den Betrag von 2000 Rubeln eine Wahl ohne Stimmenabgabe kann erfolgen, wenn nämlich auf von den bekannten Stellen aus wichtige Flugblatt­von der Bank abgeholt. Kurz nach 2 Uhr betrat der Buchhändler gültigen Wahlvorschlägen im ganzen nur so viele wählbare Be- verbreitung. werber benannt sind, als Vertreter zu währen sind. das aus zwei Geschäftsräumen und einem kleinen Privatkontor be­stehende Lager und begab sich an seinem Buchhalter vorbei in das Kontor, wo er sich am Schreibtisch niederſeyte. In diesem Augen­blick muß der Täter ihm nachgeschlichen sein und den Mord berübt haben, zu dem er sich zunächst eines schweren Hammers bediente, mit welchem er von hinten einen furchtbaren Hieb gegen den Kopf seines Opfers führte. Der Werfmeister Hermann Langer und der Schloffer Rudolf Sadowski, die eine halbe Etage höher mit der Ausbesserung einer Klingel beschäftigt waren, hörten um diese Zeit kurz hintereinander drei Schüsse fallen. Nach jeder De­tonation hörten sie gellende Hilferufe aus dem Goldsteinschen Ge­schäft dringen. Schnell entschlossen verabredeten sie sich dahin, daß der eine die Haustür, den einzigen Ausgang zur Straße bewachen, der andere die Polizei herbeiholen solle. Der Täter hatte sich in­zwischen augenscheinlich an der Brieftasche des Goldstein in räuberischer Absicht zu schaffen gemacht. Er scheint auch einen vergeblichen Ver­such zur Deffnung des Geldschranks gemacht zu haben. Als hierauf der Schutzmann Völker mit Langer an der Tür des Geschäfts erschien und diese nach vergeblichem Einlaßbegehr mit dem Säbel aufzubrechen

Die Wahlhandlung wird von besonderen Wahlausschüssen ge- Wahlvereinsversammlung.

bekannten Stellen aus. Rosenthal. Freitag abend 7 Uhr: Flugblattverbreitung von den

Trebbin . Am Sonnabend, den 29. November, abends 8 Uhr: leitet, die für die Wahlen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer be- Aufnahme neuer Mitglieder. 2. Bericht von der Generalversammlung. fonders eingesetzt werden. Die Wahlausschußmitglieder werden erft 3. Parteiangelegenheiten. malig vom Versicherungsamt, später vom Vorstand der Kasse er­nannt. Zum Wahlraum haben nur die Wahlberechtigten Zutritt. Da gefordert werden kann, daß sich die Wähler über ihre Person und Wahlberechtigung ausweisen, ist es notwendig, daß sich jeder Röntgental, Zepernick , Buch. Heute abend, 8, Uhr, findet im Wähler mit einer Legitimation vernicht. Für die Kassenmitglieder Lokal von Lange, Röntgental, Siemensstr. 10, der legte Vortrags­genügt die Vorlegung des Mitgliedsbuches oder einer Bescheinigung abend über die wirtschaftlichen Grundlagen der modernen Arbeiter des Arbeitgebers, daß die Betreffenden am Tage der Wahl noch in bewegung" statt. Beschäftigung stehen. Der Wähler kann nur einen solchen Stimm- Reinickendorf- Oft. Vom Vortragszyklus: Einführung in die zettel abgeben, der mit einem der zugelassenen Wahlvorschläge voll- sozialistische Weltanschauung" findet heute abend von 81%, Uhr ab im big übereinstimmt. Die Stimmzettel sollen von weißer Farbe" Seebad", Residenzstr. 49, der letzte Vortrag statt. Der Sozia­fein und einer Größe, die das Versicherungsamt bestimmt. Stimm- lismus und seine Zukunft" wird das Thema des heutigen Abends zettel, die von dieser Bestimmung abweichen, sind ungültig, wenn bilden. durch dieses Abweichen die Absicht einer Kennzeichnung wahrschein­lich ist. Die Stimmenabgabe ist wie bei der Reichstagswahl. Der Wähler erhält einen abgestempelten Umschlag( Wahlkuvert) und tritt an einen abgesonderten Tisch, wo er seinen Stimmzettel un­beachtet in den Umschlag legt, den er dann unverschlossen, unter feines Namens dem Wahlvorsteher übergibt. Wähler, Die Versammlung der Armenkommissionsvorsteher, welche am drohte, sprang Surkow, indem er die Tür aufriß, den beiden Männern die sin, um Schluß der Wahlhandlung im Wahlraum befinden, Freitag im Bürgeriaale des Rathauses tagte, behandelte u. a. auch mit vorgehaltenem Revolver entgegen, fand aber keine Zeit mehr, fönnen ihre Stimme noch abgeben. das sogenannte Arbeitsscheuengeſetz vom Juli 1912. Herr sich zur Wehr zu setzen. Der Anblick des inzwischen von vielen Für die Wahl des Vorstandes gelten die gleichen Bestimmungen Magistratsrat Lehmann erklärte, daß das sogenannte Arbeitsscheuen Menschen besetzten Hofes mag ihm klar gemacht haben, daß Wider­wie für die Wahl des Ausschusses. Für diese Wahlvorschläge ge- gefez in der Hauptsache geschaffen sei, um die Armenpflege gegen stand nutzlos und die Flucht abgeschnitten sei. Er drückte die Tür nügen jedoch drei Unterschriften. Das Wahlergebnis wird erstmalig durch das Versicherungsamt frivole Ananspruchnahme zu schützen. Leider treten die Fälle mit aller Macht wieder in das Schloß und tötete sich durch einen ſpätestens bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Wahltag ſehr häufig auf, daß die zum Unterhalt Verpflichteten sich Revolverschuß in die rechte Schläfe. Den hierauf nach gewaltsamer für jeden Wahlbezirk getrennt ermittelt. Die Gültigkeit der Wahl dieser Verpflichtung auf jede mögliche Weise zu entziehen suchen. Deffnung der Tür eindringenden Beamten des 7. Polizeireviers bot fann innerhalb zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahl- Verpflichtet, für den Unterhalt zu sorgen, sei zunächst der Familien sich ein schredlicher Anblid. lag entfeelt in einer ergebnisses angefochten werden. Die Anfechtungen sind beim Ver- vorstand; so habe der Ehemann in erster Linie für seine Familie zu Blutlache, den Revolver umflammert haltend, ani Boden. Goldstein,

Nenn

Berliner Nachrichten. Ueber das Nährpflichtigengesetz.

Surfow