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beim Biertisch viel über die Praris des Gewerbegerichts debattirt| Drganisation erkannt hat. Die winzigen Rosten für die Vereinigung| zu laffen. So wird z. B. aus Johanngeorgenstadt   im und fluggeschnackt" wird und die, welche auf dem Gericht zu werden gescheut, aber ohne Murren läßt sich eine große Anzahl fächsischen Erzgebirge   berichtet, daß ein derartiger Fabrikant, thun hatten, ihre Erfahrungen dort erzählen, entstanden, eine Berufsgenossen täglich und wöchentlich vom Lohn Abzüge gefallen. bei dem die Arbeiter 1,20 m. verdienen, seinen Arbeitern jede Folge der sich widersprechenden Urtheile, unter den Arbeitern Aufgepaßt! das ist wiederum die Parole im neuen Jahre. Schließt Arbeitsordnung mit 50 Pfennig anrechnet, wer sich das gegenfäßliche Anschauungen über die oben gestellte Frage. Man Euch der kleinen Schaar der kämpfenden Streiter an, tretet der nicht gefallen lassen will, fliegt hinaus. Dabei hat jedes Grem dem Deutschen Schneider= wußte nicht, sofern man sich überhaupt um das Gefeh" be- Organisation, und plar zwei Pfennige zu drucken gekostet. Der Prinzipal hat alsp fümmerte, woran man war. Neuerdings ist nun mit bezug auf Schneiderinnen- Verband als Mitglieder bei. Das mit der Arbeitsordnung ein schönes Geschäft gemacht, da bei ihm das stillschweigende Einverständniß" mit der Entlassung an stelle Eintrittsgeld für Männer beträgt 50 Pf., der wöchentliche Bei zirka 80 Mann beschäftigt werden. Es würde sich lohnen, durch der widerspruchsvollen eine widerspruchs lose Praris des trag mit Lofalzuschlag 20 Pf., für Frauen beträgt der wöchent- Gerichtsentscheid feststellen zu lassen, ob er dazu berechtigt ist. Gerichts getreten. Und zwar zu gunsten dieses still- liche Beitrag 5 Pf., das Eintrittsgeld 15 Pf. Die Fachzeitung Die Wirkungen des Kapitalismus sind überall die gleichen schweigenden Einverständnisses". In allen Fällen, erhält jedes Mitglied wöchentlich ins Haus gesandt. Wir geben wodie kündigung nicht ausgefchloffen war, aber die in Folgendem die Zahlstellen des Verbandes bekannt; auch werden furchtbaren. Ueberfluß, Zurus auf der einen, Armuth, Mittel­losigkeit auf der anderen Seite. Wie in allen Großstädten, so Kläger   ihr Recht darauf nicht gleich, d. h. bei der daselbst neue Mitglieder aufgenommen: Entlassung und dem Weggange vom Arbeit 1. Zentral- Arbeitsnachweis und Auskunfts- Bureau Schüßen- wird auch in Wien   die Zahl derer, die von allen Mitteln ent­geber, geltend machten, erfolgte in legter ftraße 18/19( Restaurant Freygang), wochentäglich blößt, auf die öffentliche Wohlthätigkeit angewiesen sind, eine in Beit ftets ihre Abweisung. Diese übereinstimmenden von 8-1 Uhr, außerdem Sonnabend Abends von 81/2 bis jedem Winter größere. Ueber den Verkehr in den dortigen 10 Uhr. Wärmehallen wird berichtet: In den letzten fünf Tagen wurden Urtheile sind das Ergebniß einer Ronferenz der Vorsitzenden, soviel Schreiber dieses gehört hat. Es hat also jeder Arbeiter, dieselben von 79 146 Personen, 24 985 Männern, 24 588 Frauen und 29 573 Kindern besucht, die mit 81 307 Portionen Suppe und der nicht gewillt ist, seinen- das ist hier selbstverständlich vorauszusehen durch teine Abmachung be 81 780 Portionen Brot betheilt wurden. Wie lange wird ein seitigten Kündigungs- und event. Entschädigungsanspruch System, daß solche Früchte zeitigt, wohl noch bestehen können? zu verlieren, bei plöglich erfolgender Entlassung sofort zum Ar­beitgeber zu sagen: Höre mal, lieber Arbeitgeber, Du mußt mich noch 14 Tage beschäftigen, sonst steige ich, wenn auch Dir nicht auf den Kopf, so doch aufs Gewerbegericht. Und klar und deutlich, wie hier ausgedrückt, muß die Anspruchs erhebung" sein.

2. Grenadierftr. 33 bei Seefeldt, Montag Abends von 81/ 2-10 Uhr;

3. Perlebergerstr. 28 bei Hermerschmidt, Montag Abends von 81/ 2-10 Uhr;

4. Blumenthalftr. 5 bei Behrendt, Montag Abends von 81/ 2-10 Uhr;

5. Annenstraße 9 bei Prog, Mittwoch Abends 81/2 bis

10 Uhr.

Außerdem für Mäntelnäherinnen:

bei Frau Schwarz, Wienerfir. 68, vorn 4 Tr., Reimann, Wrangelstr. 53, vorn 3 Tr.

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Akkumulation des Grundbesitzes. Vor 200 Jahren zählte man in Mecklenburg   noch gegen 12 000 ritterschaftliche Bauern­höfe, vor 100 Jahren waren dieselben, auf 4472 zusammen­geschmolzen, und gegenwärtig giebt es daselbst nur noch 1280 bäuerliche Anwesen. Die Vereinigung des Grundbesitzes in wenigen Händen geht also rasch und sicher vor sich.

Der Hundebraten vor dem Reichsgericht. Auy die er Für die öffentlichen Angelegenheiten, die in unserem Ge- Die Arbeitslosenkommission in Basel   sammelte 15 000 bärmliche foziale Lage der Bevölkerung im Osten des begnadeten werbe auftauchen, besteht eine aus Kollegen und Kolleginnen Franken, die Regierung( des Kantons) gab 1000 Mart, so daß preußischen Staates wirft eine Verhandlung ein grelles Schlag- aller Branchen zusammengesetzte Kommission, die Agitations- 16 000 Mark zur Vertheilung gelangen konnten. Dahingegen licht, die sich am 9. Januar in der Revisionsinstanz vor dem Kommission der Schneider und Schneiderin hatte dieselbe Regierung sich bemüßigt gefühlt, 25 000 Franken Reichsgericht abspielte. Die Tochter des Gastwirths Dobro­nen Berlins  . Um die unter allen Umständen den Bauern zu bewilligen zur Anschaffung von Nothfutter. Das scheleti in Lahna( D.-Pr.) verheirathete sich und als Hauptfchädigende Bersplitterung der Kräfte au ist jedenfalls ein Beweis, daß auch die bemokratische" Republik  schmaus bei der im Hause des Vaters abgehaltenen Hochzeits- verhindern, beruft diese Kommission von Zeit zu Zeit in noch sehr weit davon entfernt ist, alle Bürger als gleichberechtigt feier wurde ein Hundebraten aufgetischt. Das Thier, an bem allen Stadttheilen Berlins   Bersammlungen ein, in denen alle zu betrachten. fich die Hochzeitsgesellschaft labte, war aber auf unredlichem auftauchenden öffentlichen Fragen, an denen die ganze Kollegen Wege erworben worden. Ueber die Quittungssteuer in Holland   wird dem Dem Förster Neumann war ein großer Hühnerhund ab- fchaft intereffirt ist, zur Erörterung gelangen. Ebenso werden Hamburger Echo" von dort geschrieben: Die Mit­handen gekommen, und dieser war das Opfer, welches sich die agitatorische und belehrende Vorträge gehalten. Achtet daher auf die von unterzeichneter theilung des Holländischen   Korrespondenten an den Weſt Familie ausersehen hatte. Bater, Mutter und Sohn hatten Kommission einberufenen Bersammlungen. fálischen Merkur  ", daß man hier die Quittungssteuerpflicht um fich am 7. Juli v. J. vor der Straffammer in Neidenburg  Um wiederum mit ben Kollegen aller Geschäfte in Fühlung geht dadurch, daß man einfach einen Strich durch die Rechnung wegen Diebstahls zu verantworten. Vater und Sohn wurden freigesprochen, dagegen wurde die Mutter wegen einfachen Dieb- 8 bleiben und die vorkommenden Mißstände wahrheitsgetreu feft- macht und darunter schreibt bezahlt", beruht wohl auf uns stahls zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt. Gegen sie war zustellen, haben wir das Werkstatt- und Geschäfts- Delegirten fenntniß des betr. Gesetzes. Wenn nämlich derjenige, der die fyftem eingerichtet. Mindestens ein Kollege oder eine Kollegin betr. Quittung( oder durchgestrichene Rechnung) festgestellt, daß sie das Fleisch zubereitet und das Fell vergraben aus jebem Geschäft, die uns gegenüber als Vertrauens. hat, damit zum Steuereinehmer geht, wird der Gläubiger habe. In ihrer Revision bestritt die Angeklagte, fich eines personen gelten, haben an den Gigungen theilzunehmen und ihre der den Strich angebracht oder das Wort bezahlt" geschrieben Diebstahls schuldig gemacht zu haben und wollte höchstens zu geben, einer Unterschlagung schuldig zu sein, da der Hund selbst Adresse an den Kollegen Timm, Schüßenstr. 18/19, zu senden. bat, mit 25 Gulden( 41,66) bestraft. Das Gefeß umfaßt nämlich geben, einer Unterschlagung schuldig zu sein, da der Hund selbst Ebenfalls haben diese Vertrauenspersonen die Pflicht, für die alle Quittungen und andere einseitliche Akten oder Schriften, fich aus dem Gewahrsam des Eigenthümers fortbegeben habe.- welche die Anerkennung vom Gläubiger enthalten, daß eine Schuld In der Verhandlung vor dem Reichsgerichte äußerte der Reichs- Organisation einzutreten. In unserem Bentral- Arbeitsnachweis- und Auskunfts- Bureau, vernichtet ist, ungeachtet der Form, worin die Schriftstücke verfaßt anwalt verschiedene Bedenken gegen das Urtheil, namentlich Schüßenstr. 18/19, liegen die Tarife der beim letzten Streit be find, und wäre es in der Form von Berichten und Briesen  ." Das erachtete er die Feststellung, daß die Angeklagte den Hund erachtete er die Feststellung, daß die Angeklagte den Hund be feitigt" habe, nicht für ausreichend. Das Reichsgericht war willigten Geschäfte zur Ansicht jedes Kollegen aus. Es ist Eure Gesetz enthält also Bestimmungen, mittelft beren es auch die vom aber der Meinung, daß die Strafkammer sich über den Begriff Pflicht, wenn Ihr Eure Arbeitspläge verändert, daß Ihr Kenntniß Korrespondenten des W. M." gemeinte Form der Quittung trifft. davon nehmt, wie in den Geschäften bezahlt wird. Der Schwerpunkt liegt aber in der Unmöglichkeit, die Umgehung der Wegnahme nicht im Irrthume befunden habe und erklärte werden die Tarife Gültigkeit behalten. In unserem Bureau des Gefeßes zu kontrolliren. Bei uns werden recht viele Rech­die Revision für unbegründet. Dieselbe wurde beshalb ver- werden Klagen über Gewerbestreitigkeiten angefertigt, sowie Aus- nungen einfach ohne Steuer quittirt und das Gesetz dient nur worfen. Die Diebin" muß also ben unrechtmäßigen Er­werb des Hundebratens mit Gefängniß fühnen. Das ist ein funft ertheilt über alle das Interesse unserer Kollegen und zu oft dazu, einem Feinde einen Streich zu spielen dadurch, daß man eine von ihm unterzeichnete, unversteuerte Quittung dem Kolleginnen berührenden Fragen. Kulturbild aus dem Eldorado der nothleidenden Spiritus Steuereinnehmer überbringt. barone!

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Nur so

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bekommen

Alle stattfindenden Versammlungen werden durch Inserate Uebrigens drückt diese Quittungssteuer auch dadurch wieder im Vorwärts" bekannt gegeben. Am Montag, den 15. b. M., Der Butterkrieg" fordert jest täglich Opfer in Form Abends 81/2 Uhr, findet bei Frey, Brunnenstraße 185( alte besonders ben kleinen Mann", daß die großen Kaufleute u. s. w. von Verurtheilungen durch die Schöffengerichte. Ein besonders Nummer 140), eine öffentliche Versammlung der Militär- und die Steuer( wie das Gefeß auch fordert) vom Schuldner zahlen bezeichnender Fall beschäftigte gestern die 141. Abtheilung des Lieferungsschneider statt, in der Kollege Bilz aus Bantow über laffen, indem die kleinen Gläubiger durch die Konkurrenz oft Schöffengerichts. Der Kaufmann Meinecke hatte ein Straf- das Thema: Die günstigen Verhältnisse der Militär- und gezwungen werden, sie selbst zu zahlen. In Holland   hat mandat in Höhe von 60 W. erhalten, weil in seinem in der Lieferungsbranche und wie wahren die Kollegen ihre Interessen?" man also mit der schon länger bestehenden Quittungssteuer genau Dieffenbachstraße gelegenen Geschäfte an einem Septembertage zu referiren wird. Am Dienstag, den 16. b. M., tagt in Moabit  , die Erfahrungen gemacht, die wir auch für das in Deutsch­drei verschiedenen Malen Butter verabfolgt worden war, die Perlebergerstraße 13 im Viktoriasalon, eine öffentliche Versammland bevorstehende Gesetz in Aussicht gestellt. nach dem Gutachten des Gerichtschemikers Dr. Bischoff mehr oder lung, in der Kollege Timm über das Thema referirt: Wie der weniger mit Margarine versetzt war. Der Prozentsah war in jedem Löwe das Wild fresfet in der Haide, so fressen die Reichen die Falle verschieden, die erste Butterprobe enthielt 83, die zweite Armen". 50 und die dritte gar 60 pCt. Margarine. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Coßmann, bestritt im Termine, daß eine Fahrlässigkeit seitens des Angeklagten vorliege. Derfelbe befize mehrere Geschäfte und könne unmöglich jedes Faß Butter burch Geschmack und Geruch oder durch die Bischoff'sche Schmelzprobe prüfen. Der Gerichtshof hielt es für unerheblich, ob der An: geklagte selbst oder durch seine Leute verfälschte Butter verkaufe, unter allen Umständen sei er verantwortlich zu machen. Der Einspruch wurde daher verworfen.

Reichsgerichtsentscheidung. Sinsichtlich des Berb  - ta der Beschäftigung von Arbeitern an& efttagen und an den Vorabenden von Festtagen hat der§ 105a Abs. 2 der Gewerbe- Ordnung in der Fassung vom 1. Juni 1891 bestimmt: Welche Tage als Festtage gelten, bestimmen unter Berücksichtigung der örtlichen und tonfeffionellen Verhältnisse die Landesregierungen." Durch diese Bestimmung ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 1. Strassenats, vom 2. Oftober 1898, den Landesregierungen nicht die Neuregelung der Feft­tage geboten, sondern es gelten danach in Ermangelung einer Neuregelung die bisherigen einschlägigen Landes- Berord­

nungen.

Die Agitationstommission Der Schneider und Schneiderinnen Berlins  .

Im klassischen Land der großen Vermögen, in Amerika  , geht die Auspowerung der Massen und die Konzentration des Kapitals rustig vorwärts. Nach den neuesten Schäzungen be­fiben 91 pt. der Einwohner nur 29 pCt. der vorhandenen Befihthümer, während der ungeheure Rest von 71 pet. alles Reichthums sich unter die geringe Bahl von 9 pet. vertheilt. Das ist Ordnung, und zwar von Gott eingefeßte. bei

Die Vergütung für die Naturalverpflegung der be­waffneten Macht betreffend, veröffentlicht der Reichsanzeiger" folgende Bekanntmachung: Auf grund der Vorschriften im§ 9 Biffer 2 des Gesezes über die Naturalleistungen für die be­waffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875( Reichs­Gesetzblatt S. 52) ist der Betrag der für die Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1894 bahin fest= gestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu ge­währen ist:

a) für die volle Tagestoft b) für die Mittagsfost c) für die Abendkost

mit Brot 80 Pf.

35

ohne Brot 65 Pf.

40

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Versammlungen.

Im deutschen Holzarbeiter- Verband( Ostbezirk) fand am 8. Dezember eine Versammlung statt. Da der Referent nicht erschienen war, mußte man zum 2. Punkt der Tagesordnung übergehen. Die Versammlung vollzog zunächst die Wahl der Werkstatt- Kontrolleure und wurden hierzu die Kollegen Sievert, Hörnite, Maßto, Loge, Dubkro, Werner, Rother und Kubasch gewählt. Zu Beitragssammlern wurden die Kollegen, die bisher d) für die Morgenfost. Dieses Amt inne hatten, wieder vorgeschlagen. Zum Bibliothekar Für die volle Tagestoft eines Angehörigen des Wehrstandes wählte die Versammlung Kollegen Sommer und zum Schriftführer fetzt bie Regierung als Vergütung 80 Pf. fest, womit sie sich Koll. Wolter. In mehreren Werkstätten war von der Kontroll- Rom­sicher nur ben nothwendigsten Saz ftipulirt hat. Rechnet man mission Nachfeierabend- und Sonntagsarbeit festgestellt. Die Kol­nach denselben Säßen das Budget einer Arbeiterfamilie von legen von Kraffelt, Friedrichsbergerstr. 11, waren vollständig er­Vater, Mutter und drei Kindern, lettere für zwei erwachsene schienen und verpflichteten sich, eine 91/ astündige Arbeitszeit einzu­Personen gerechnet, so brauchte dieselbe 4 Mal 80= 8,20 M. führen. Die Kollegen von Schüler, Friedrichsbergerstr. 11, und täglich oder 22 Mart 40 Pf. wöchentlich allein zum Leben. Salzmann, Friedenstr. 58, hatten die Arbeitszeit nur 2-8 Wochen Eine Arbeiterfamilie tann eine solche Summe natürlich niemals vor Weihnachten   verlängert, sonst aber eine regelrechte Arbeits­Soziale Lteberlicht. für den nackten Lebensunterhalt ausgeben, dazu wäre ein Jahreszeit. Ueber die Werkstatt von Franz Berndt in Friedrichsberg, An die Arbeiter und Arbeiterinnen der Wäsche und einkommen von mindeſtens 2500 M. nöthig. Wie hoch steht dem Blumenthalstr. 42, entspann sich eine lebhafte Debatte. Berndt Kravattenfabrikation! Seit ungefähr drei Jahren besteht hier aller Arbeiter haben nicht mehr wie 600 bis 900 W. Und über blau machten und die übrigen Tage dann nach Feierabend und gegenüber das Durchschnittseinkommend er Arbeiter? 90 Prozent war selber erschienen und erklärte, daß seine Arbeiter 2-3 Tage ein von dem Verein Berliner   Wäschefabrikanten eingerichteter 1000. werden allein zum Leben gebraucht, wenn eine Familie die Nacht gearbeitet hätten. Kollege Glocke meinte, Berndt Arbeitsnachweis für sämmtliche in der Branche beschäftigten Ar- sich nicht nur fättigen, sondern auch ernähren, d. h. die ver aus- müsse soviel Energie bejizen, um für eine regelrechte Arbeitszeit beiter und Arbeiterinnen. Dieser wird vom Kassirer der Drts­zu forgen, was auch Berndt für die Zukunft versprach. Krankenkasse für die Wäschefabrikation verwaltet, und erhält gabten Kräfte wieder ersetzen soll. diefer Herr neben feinem Gehalt als Kassirer eine Vergütigung Ueber den Rückgang der Stickerei- Industrie in der von jährlich 100 M. Daß dieser Arbeitsnachweis nur dazu dient, Schweiz  , einer Branche, die dort ehemals in der größten um mißliebigen Arbeitern das Arbeiten in der Branche unmög- Blüthe geftanden, wird berichtet, daß Sticker, welche noch im lich zu machen, ist bekannt. Aus diesen und verschiedenen anderen Jahre 1892 1662 Franken verdienten, im Jahre 1893 es Gründen haben die vereinigten Arbeiter und Arbeiterinnen der nur auf 1243 Frankeu brachten. Ein niedriger Sticker brachte Wäsche- und Kravattenfabritation in ihren legten Versammlungen es seit 10 Wochen nicht höher als auf 9,50 Franken durch beschlossen, den schon seit drei Jahren bestehenden Arbeisnachweis schnittlich pro Woche, während ein anderer Sticker erklärt, feit der Plätterinnen und verwandten Berufsgenossen, Holzmartt Wochen seiner armen Mutter kein Rostgeld mehr bezahlen zu straße 8, derartig zu erweitern, daß vom 1. Januar 1894 tönnen.

Die Lackirer hatten am 2. b. M. eine Versammlung, in der Genosse Bauer einen Vortrag über das Thema: Die Gigen­wärme des Menschen" hielt, dem eine lehrreiche" Diskussion folgte. Die Abrechnung, welche Kollege Linde gab, weist eine Sinnahme von 125,75 W. und eine Ausgabe von 105,50 m. auf. Erfreulicher Weise zeigte dies eine regere Betheiligung der Kollegen an der Organisation. Das Vereinslokal, welches wegen Geschäfts­aufgabe des Wirthes verlegt werden mußte, befindet sich jest Alte Jakobstr. 69, bei Lenz.

Generalversammlung ab. In der Berathung über die Statuten Der Verein der Schäftebranche hielt am 6. Januar eine bemerkt Krause, eine Grweiterung des Statuts sei überflüssig und schädlich, weil nach seiner Ansicht die Freiheit der Mitglieder unterdrückt werde.

sämmtliche Arbeiter und Arbeiterinnen der Branche, wie: Vom Schlachtfelde der Arbeit. Dem Geschäftsbericht der Zuschneider, Näherinnen, Stemplerinnen, Knopflochnäherinnen, land- und Forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft von Anha It Einstemerinnen, Wäscherinnen, Blätterinnen, Stärkerinnen, Sor von 1893 entnehmen wir, daß in diesem Jahre im Ganzen tirerinnen, Kartoniterinnen, Bolzenleute ze. unentgeltlich Arbeit 842 Unfälle gegen 260 im Vorjahre zur Anzeige gelangten. Da 1993 nachgewiesen erhalten sollen. Kollegen und Kolleginnen! Eure Pflicht ist es nun, den von Arbeitern gegründeten unentgeltlichen empfänger belief sich auf 189, darunter 27 Wittiven und 31 Kinder. Don hatten 17 den Tod zur Folge. Die Zahl der Renten­Dieser Ansicht wird von mehreren Seiten widersprochen mit Arbeitsnachweis bei etwaiger Arbeitslosigkeit zu benutzen. Thue Beim Schiedsgericht wurde von 40 Berufungen durch 14 Be- der Begründung, daß ein Statui von der Majorität der Mit­ein jeder seine Schuldigkeit, dann werden die Erwartungen, die scheide der Entschädigungsanspruch abgelehnt und burch 26 Be- glieder geschaffen, niemals den letzteren schaden kann, vielmehr bei der Gründung gehegt, in Erfüllung gehen. Pflicht der Mitglieder ist, ein Statut festzusetzen, auf grund dessen Nochmals Arbeiter und Arbeiterinnen, meidet den in der scheide ber Entschädigungsanspruch anerkannt. Georgenkirchstraße befindlichen, unter Kontrolle der Fabrikanten Zur Warnung für Tegtilarbeiter. Gine Segeltuchsich der Verein von Personen befreien fann, die gegen die stehenden Arbeitsnachweis. fabrik in Sachsen   versendet an verschiedene Arbeiter Interessen der Mitgliedermajorität verstoßen. Darauf werden blätter Inserate, in denen sie Arbeiter sucht bei gutem Lohn 11 Paragraphen des vorgeschlagenen Statuts mit großer und dauernder Beschäftigung." Erkundigungen haben nun er­Stimmenzahl angenommen. Die darauf vorgenommene Vor­geben, daß es dort wie in einem Taubenschlage zugehe, daß der standswahl ergab folgendes Resultat: Kleinau, Vorsitzender; Lohn im Durchschnitt pro Woche 5 bis 7 m. betrage und daß Plath, Kassirer und Baumgart, Schriftführer. Zu Revisoren außerdem einer der Fabrikherren mit Vorliebe die Peitsche gegen wurden gewählt die Kollegen Köhler und Kasper. Zu dem Streik Arbeiter anwende. Wir theilen dies mit, falls das Inserat in bei dem Fabrikanten Fürstenheim wird bekannt gegeben, daß er anderen Blättern erscheinen sollte, damit jedermann weiß, was für die Arbeiter günstig steht, da fast sämmtliche von den 70 dort Arbeitenden dem Zentralverband der Schuhmacher angehören. bei dieser Firma zu holen ist. C. Hergt, Barnim   str. 41a. Der Fabrikant habe denn auch schon seine schlechte Situation be­Arbeitsordnungen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jedem griffen und drei Viertel der Forderungen bewilligt, trotzdem seien Achtung, Schneider und Schneiderinnen Berlins  . Bis- Arbeiter bei seinem Eintritt in die Beschäftigung eine Arbeits- die Arbeiter nicht willens, die Arbeit eher aufzunehmen, als bis lang ist es, im Verhältniß zu der großen Bahl der in der ordnung einzuhändigen. Von der Zulässigkeit eines Abzuges die ganze Lohnreduktion zurückgenommen ist. Zum Schluß wird Echneiderei beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen, nur eine dafür enthält die Gewerbe- Ordnung nichts. Trotzdem entblöden bekannt gegeben, daß am 10. Februar ein Maskenball des Vereins geringe Anzahl Kollegen und Kolleginnen, die die Macht der sich einzelne Fabrikanten nicht, auch für diese sich noch bezahlen stattfindet.

Aber gleichzeitig rufen wir Euch zu: Organisirt Euch! Tommt in die Versammlungen! Denn nur in der Vereinigung findet ihr Schutz gegen Uebervortheilung und Unterstüßung im Kampfe um Eure Existenz. Gleichzeitig mache ich darauf aufmerksam, daß am Dienstag, den 16. 6. M. in Paſters Salon, Neue König straße 7, Abends 81/2 Uhr, eine öffentliche Versammlung für fämmtliche in der Wäsche und Kravattenbranche beschäftigten Personen stattfindet.