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hat auch König Ludwig von Bayern, wie ein Wiener Blatt berichtet, an das bayerische OffizierkorpZ eine vertrauliche Kabinettsorder er- lassen, wonach er es nicht gerne sieht, wem» sich im kommenden f�asching die Offiziere au TanzurUerh-hw�Zen beteiligen, wo der anzo auf dem Programm steht..Sic!? tut solchen Tänzen überhaupt zu beteiligen", so führt die erwähate�cta- unter anderem aus,be- trachte; der König als absurd uiV�»MS 'Osfiziers unwürdig. Der Offizier müsse fich seiner seriöseu�teUmch-auch in bezug auf dieGe- fell, gleit immer bewußt sein". Klerikale Vürnineleien. lieber die KirchenauSitrittsoersammlungen in Berlin kann man in der Presse d�ArormNen im Lande noch immer die duftendsten Berichte lesen. Hektoliterweise wird moralische Entrüstung über diesozialdemokratischen Flegeleien" aus- gegossen. Sieht man aber genauer zu. so ist diese sittliche Entrüstung eine Schlammflut übelster Art. Bringt es doch dieKölnische Volkszeitung"(Nr. 1057) fertig, zu schreiben: »Es kann auch gar nicht anders sein, als daß dem Menschen das Leben ohne Glauben an einen Gott und ein Jenseits in höchstem Maße öde und schal erscheint. Mit Grauen denkt ein solcher Mensch an seine völlige Vernichtung, denn die einzigen Freuden, die er kennt, sind ja die materiellen des Diesseits. E r empfindet ähnlich wie der Hund, die Katze und das« ch w e i n(!!), die instinktiv fühlen, daß es nach und Titz der H Wohl nw scheinlir ßa: o d o nichts mehr zu fressen(!!!) gibt, m am Leben hängen..." sindungen der Freidenker mit den Instinkten Schweine auf eine Stufe zu stellen, das bringt ganz edle Christenseele fertig. Ta ist es wahr- iflich, daß anständige Menschen aus einer Or- lichten, deren Erziehung in solchen Flegeleien Ter Landwehrmann! Landwehrmann war vom Standgericht des Bezirks- vndos Breslau I wegen Achtungsverletzung vor versammel- annschast zu 14 Tagen strengem Arrest verurteilt worden. Er Berufung ein, zugleich mit dem Gerichlsherrn, der die Strafe für zu niedrig hielt. Der Landwehrmann war zu einer Hebung k-eordcrt. Da er sick nicht gesund fühlte, begab er sich zur Unter- suchung auf das Bezirkskommando. Der Oberstabsarzt fand ihn gesund und meinte, er solle nur üben. Der Landwehrmann sagte darauf erregt:Ich weiß doch allein, was mir fehlt, ich bin kein Kind." Dann brach er zusammen. Tatsächlich wurde er wegen Krankheit von der Uebung befreit. Seit 1909 ist er öfters schon wegen seines Leidens von tlebungen dispensiert worden; denn er ist schwer nerven- und lungenkran k. W Der Anklagevertreter KriegsgerichlSrat Bolck beantragte� Ber - werfung beider Berufungen. Das Kriegsgericht ermäßigte die Strafe auf die Hälfte der in erster Instanz erkannten Arreststrafe, also au' sieben Tage strengen Arrest. Ein Rechtsmittel hat der Verurteilte nicht mehr, da das Kriegsgericht einzige Berufungsinstanz gegen Urteile des Standgerichts ist. Militärischer Aufruhr zweier Unteroffiziere. Vor dem Kriegsgericht der Kommandantur Berlin standen am Sonnabend die beiden Unteroffiziere Duder st ädt und C a st e e l i wegen Vergehens gegen eine ganze Reihe von Paragraphen des Militärstrafgesetzbuches unter Anklage. Durch die Beweisaufnahme ergab sich folgender Tatbestand: Am 20. November besuchten die Angeschuldigten gemeinsam einige Bierlokale in der Friedrichstraße. Als sie um Mitternacht in angeirunkenem Zustande die Friedrichstraße entlang gingen, kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Studenten, der Couleur trug. Die Angeklagten gingen an den Studenten heran und hallen ihn von beiden Seite» ein. Trotz seines energischen Wider spruchs wurde der Student gewaltsam weitergeschleppt und dabei fortwährend beleidigt. Duderstädt riß dann dem Studenten das Couleurband weg und nahm ihm den Stock. Erst am Bahnhof Friedrichstraße konnte sich der Student befreien. Er verlangte von einem Polizeibeamlcn die Feststellung der An geklagten, die jetzt andere Passanten und Frauen be lästigten und beleidigten. Der Beamte suchte die Angeschuldigten durch Zuspruch zur Vernunft zu bringen, erreichte aber nichts. Als er sie mitKameraden" anredete, fühlte sich Casteelli be leidigt und versetzte dem Schutzmann einen Stoß vor die Brust. Beide wurden nun aufgefordert, mit zur Wache des «lexanderregiments zu kommen. Hiergegen protestierten sie aber. Ein zweiter Polizcibeamter, der hinzukam, wurde gleichfalls angefallen und mit F a u st s ch l ä g e n traktiert. Der mißhandelte Beamte taumelte zurück. Als jetzt Duderstädt das Seitengewehr aus der Scheide riß und damit aggressiv werden wollie, riß der Beamte seine Browningpistole hervor. Beim Anblick der Pistole ließ Duderstädt von seinem Vorhaben ab. Beide An- geklagte wurden dann förmlich zur Wache geschleppt. Unterwegs ritz sich Duderstädt los und fiel über den Schutzmann her. Castecli faßte nach dem Seirengewehr, um damit auf den Polizei- beamten einzuhauen. In diesem Augenblick riß der andere Beamte die P r st o l e au« dem Futteral und erklärte sofort zu schieden, falls von dem Seitengewehr Gebrauch gemacht werde. Kaum hotte der Schutzmann die Waffe wieder eingesteckt, da fiel Casteeli hinterrücks über den mit Duderstädt ringenden Schutz mann her, wurde aber von dessen Kollegen zurückgerissen. wurde aber Inzwischen war eine Wachpatrouilfe herbeigerufen worden, und jetzt endlich konnten die Erzedenten zur Kaserne gebracht werden. Auf der Wachistübe kam eS zu schweren aufrührerischen Exzessen. Der Vize- feldwebel R i e s e n k a m p wurde von den beiden Angeklagten an- geschrien und tätlich angegriffen. Es entstand ein Kampf in der Gesangenenzelle. bei dem der Feldwebel einen Hieb über den Kopf erhielt, so daß eine klaffende Wunde entstand. Stark blutend trat er aus der Zelle heraus. Erst jetzt konnten die beiden Exzedcnten in die Zelle ein geschloffen werden. Einer der Angeklagten machte für sich geltend, daß sein Vater Alkoholiker gewesen sei. der andere, daß er unter der Einwirkung des Alkohols jedes Bewußtsein verliere und zu Exzessen neige. Beide Angeklagten wollen sinnlos betrunken gewesen sein. Ein Antrag, medizinische Sachverständige zu hören, wurde abgelehnt. Mehrere Zeugen, Schutzleute und Militärpersonen. behaupteten, daß die Angeklagten, wohl angezecht gewesen wären, sich aber keineswegs in einem Zustande sinnloser Betrunkenheit befunden hätten. Ter Gerichtshof schloß sich dieser Auffassung an und der- urteilte die beioen Angeklagten zu j e 1 I a h r e n G e f ä n g n i s und Degradation. gemessen an den furchtbaren Schreckensurteilen, die aus un- ch viel geringerer Ursache gegen zahllose»Gemeine" ver- worden sind, gemessen auch an dein Urteil selbst der Rc- tanstanz in der bekannten Erfurter Affäre, erscheint .eil keineswegs hoch. Trotzdem können wir die Ver» .jchk unterdrücken, daß, wenn es sich nicht um Unteroffiziere, mm Offiziere gehandelt hätte, das Strafmaß weit > e r ausgefallen wäre. Wurde doch, wie wir vor wenigen meldeten, der Leutnant Hans Richter vom Lt. Infanterie- regiment in Tbörn, der in einem Restaurant einen Gast mit dem Degen bedrohte, auf der Straße randaliert, sich mit anderen Ossi- zieren gebalgt und der Wache gegenüber Befehlsbefugniffe ange- maßt hatte, freigesprochen, da ihm unter dem Einfluß -llkohoig wohl das Sträfliche seiner Exzesse »»cht zum Bewußtsein gekommen sei. Daß die beiden Unteroffiziere aus der Armee zu entfernen waren, verstand sich von selbst. Auf der anderen Seite hätte man bei der Abmessung ihrer Strafe doch wohl berücksichtigen können, daß sie sich unmöglich in einem Zustande der Zurechnung»- sähigkeit befunden haben konnten, als sie sich ihre wahnsinnigen Ausschreitungen zuschulden kommen ließen. Aber es handelte sich eben um Unteroffiziere, und ihre Opfer waren militärische Vorgesetzte und ein Student, der obendrein Reserve- fähnrich war! Schweiz . Der Militarismus auf der Anklagebank. Der Nationalrat hat nach der vorläufigen Erledigung des Fabrik- gefetzes die Beratung des Budgets für 1914 begonnen, in deren Mittelpunkt die sozialdemokratische Fraktion ihre schweren Anklagen gegen den Militarismus stellte. Das Budget ist an sich schon außer- ordentlich ungünstig, da eS bei 98 820 000 Fr. Einnahmen und 105 400 000 Fr. Ausgaben mit einem Defizit von 6 620 000 Fr. ab- schließt. Es sind nun gerade die von Jahr zu Jahr uferlos steigenden Militärausgaben, die mehr als die Hälfte der Einnahmen aufsaugen, die Finanzverhältnisse fortwährend verschlechtern und die Erfüllung großer sozialer und kultureller Aufgaben verunmöglichcn. Das Militärbudget erfordert offiziell 44,7 Millionen Frank, unser Genosse Grimm wies aber nach, daß die Summe der effektiven Militär- ausgaben 50 985 000 Fr. beträgt. Und diese ungeheuerliche Ueber- Wucherung der Militärausgaben gegenüber allen anderen Aufgaben soll nun noch immer weiter gesteigert werden, so durch den neuesten Plan der Befestigung der Grimsel (Bemer Ober- land). Dabei werden die Einnahmen des Bundes zum über- wiegend größten Teil mit 80 Millionen Frank durch die Zölle, also durch indirekteSteuern. aufgebracht. Von 27,7 Millionen Frank im Jahre 1890 sind die Militärausgaben genau um das Doppelte im Budget für 1914 gestiegen und ebenso die Zolleinnahmen von 48 auf 80 Millionen Frank. Dabei verschlechtert sich die Lage der Arbeiter fortwährend und tausende sind gegenwärtig arbeitslos. Aber der Bund hat kein Geld für Arbeitslosen-, Alters- und In- validenversicherung. Grimm regte die Einberufung einer Konferenz der Klein ftaaten zum Zwecke derAbrüftung an, tvomit der Bundesrat eine Kulturmission ersten Ranges erfülle» würde. An den bekannten zahlreichen Militäraffären, so auch jener auf dem Fluelapaß, wies Grimm nach, wie die leitenden Militär- kreise planmäßig einen immer größeren Gegensatz zwischen dem Militär und der Demokratie zur Unterjochung des Volkes schaffen wollen. Die sozialdemokratische Fraktion lehnt daher daS Militärbudget ab und Grimm beantragte die Prüfung der Frage, wie die ganze Finanzgrundlage de? Bundes geändert werden könnte, so z. B. die Einführung einer direkten Vermögens- und Einkommen st euer, womit die große Mehrheit des Volke» gewiß einverstanden sein würde. Auch die Genossen Müller- Bern, S i g g- und P f I ü g e r- Zürich, Jäg gi« Basel und N a i n e- Lausanne bekämpften in gleicher Weise den Militarismus und die drückende Zollwirtschaft, die eine Wandlung im Sinne des Abbaues der Zölle erfahren müsse. Sie wandten sich entschieden gegen die Gedanken der Erhöhung der Zölle auf Kaffee, Bier, Branntwein usw. sowie die Einführung von Getreidezöllen. Nun kamen die sozialdemokratischen Militär- Interpellationen zur Behandlung, die Ueberanstrengungen der Truppen, harte Disziplinarstrafen und Verletzung der Gewissens sreiheit betrafen. Gen. Raine, Lausanne , brandmarkte die Offiziere, die so unverantwortlich durch Ueberanstrengungen das Leben so vieler Menschen aufs Spiel setzten, als Mörder die fich nicht wundern dürsten, wenn einmal Soldaten ihr Leben ebenso verachten würden, wie eS ihnen gegenüber seitens der Offiziere geschieht. Für die.Mörder" erhielt Raine vom Präsidenten einen Ordnungsruf, dem gegenüber er fein Wort aufrechterhielt, sicher mit Zustimmung der weitesten Volkskreise, die über daS volksverachtende Gebaren hoch fahrender Offiziere empört sind. Der Kriegsminister, Bundesrat H o f f m a n n, bestritt nicht die von unseren Genosien angeführten Tatsachen, aber er deckte die Soldatenschinder in Osfiziersuniform und verteidigte alle ihre Helden- taten. Englanck. Eine liberale Wahlniederlage. London , 13. Dezember. Der U n i o n i st W a t s o n wurde im Wahlkreis Lanark mit 4 257 Stimmen gegen den Liberalen Morton, der 4006 Stimmen erhielt, gewählt, Der Arbeiterkandibat Gibb erhielt 1 674 Stimmen. Die Wahl ist eine Ersatzwahl fiir den verstorbenen Liberalen Sir W. Menzies, der bei der letzten Wahl eine Majorität von 1 197 Stimmen erhalten hatte. Mexiko . Eine Intervention der Bereinigten Staaten. Mexiko , 13. Dezember. Konteradmiral Fletcher hat nach einer Meldung aus T a m p i c o die dort kämpfenden In- surgenten und Bundestruppen aufgefordert, daS Feuer ein­zustellen; er werde andernfalls daS Kanonenboot Whoeling in Aktion treten lassen. Wie dem eng- lischen Gesandten Carden durch Admiral Craddock gemeldet wird, sind beide Parteien der Weisung des amerikanischen Admirals nachgekommen. Die Bundestruppen halten in Tampico noch den Mittelpunkt der Stadt und das Hafenufer besetzt. Kriegsgreuel. Washington , 13. Dezember. Admiral Fletcher meldete, daß er im Namen der Menschlichkeit gestern gegen die Hinrichtung von Kriegsgefangenen seitens der Aufständischen und der Bundestruppen bei Tampico protestiert habe. Bisher sind etwa 55 Personen hingerichtet worden; drei von ihnen sind weithin sichtbar gc» hängt worden. Alle Ausländer befinden sich in Sicherheit. Bus der Partei. Die Stuttgarter Gemcinderatöwahlen. Stuttgart , 13. Dezember. (Privattelegram nr des Vorwärts".) DaS Resultat der gestrigen GemeinderatSwahlen wurde heute abend bekannt. Die Sozialdemokratie behauptete ihre vier Sitze trotz des wütendsten Ansturms der Gegner und obgleich die Krise unsere Wählerschaft dezimiert hatte. Trotz alledem gelang es im?, die Wahlziffer gegenüber der Wahl im vergangenen Jahre noch um 766 zu steigern. 11 291 Wähler stimmten für die Sozial- demokratte, rund 40 Proz.___ Soziales. Zum Kampf der Aerzte gegen die Kassen. Außerordentlich wertvoll und notwendia ist ein Kampf der Aerzte gegen die Krankheiten. Der Staat sorgt deshalb für Vorbildung von Aerzten aus allgemeinen Mitteln und privilegiert die Personen, die ihre Befähigung zur Behand- hing von Kranken durch Examina dargelegt haben, als apro- inerte Aerzte. Auf der anderen Seite aber legt die deutsche Gesetzgebung im Gegensaß zum Beispiel zur österreichischen den Aerzten keinerlei Verpflichtung zur Behandlung auf. Sie können jede Behandlung ablehnen oder von Bedingungen abhängig machen, die sie stellen. Ein Widerspruch liegt offen- sichtlich darin, die ärztliche Behandlung als für die Staats- bürger notwendig anzuerkennen, das Recht und die Möglich- keit aber, ärztliche Behandlung zu erhalten, nicht allen Hilfs- bedürftigen zu geben. Eine Verstaatlichung der Aerzte oder die Einführung eines Behandlungszwanges unter Ueber- nähme der Kosten auf das Reich oder den Staat würde jedem Erkrankten ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage die Möglichkeit ärztlicher Behandlung geben. Allein diese Mittel können ein Recht der Kranken auf ärztliche Behandlung sicherstellen. Teutschland hat diesen Weg noch nicht beschrit- ten. Es wird nunmehr zu seiner Beschreitung durch die Be- tätigung des vom Leipziger Aerzteverband beschrittenen Weges geradezu gedrängt. Denn was heute der ärztliche Verband den Kassen zumutet, kann er morgen den von Gemeinden, Landarmenverbänden, kommunalen oder staatlichen Körper- schaften oder von Berufsgenossenschaften eingerichteten Krankenhäusern gegenüber genau so zumuten. Der Kampf, den jetzt die Aerzte gegen die Kassen führen, hat daher eine außerordentlich weittragende Bedeutung. Der Aerzteverband sucht diejenigen Aerzte einzuschüchtern, die die soziale Pflicht des Arztes, Kranke zu behandeln, höher stellen als die Befolgung des Diktats des Leipziger Verbandes, das die Verfügung über die Kassenmittel dem Leipziger Verband zuwenden will. Es ist ein erfreuliches Zeichen für den Ernst, mit dem viele Aerzte ihre soziale Pflicht betrachten, daß trotz aller möglichen Pressionsmittel eine große Zahl von Aerzten sich die Qbervormundschaft des Vorstandes des Leipziger Ver- bandes nicht gefallen läßt. Die Kassenverbände haben das größte Entgegenkommen bewiesen, um einen Frieden mit den Aerzten zu schließen. Es haben auch an anderen Orten so in Berlin die Eini­gungsverhandlungen Erfolg gehabt. Der schroffe Stand- Punkt, auf dem der Vontand des Leipziger Verbandes steht. macht eine weitere Verhandlung mit diesem Verband aber unmöglich. Darüber herrscht unter den Vertretern der ver- einigten Krankenkassenverbände Einmütigkeit, wiewohl unter ihnen die verschiedensten politischen Richtungen der- treten sind. Das bewies eine Verhandlung, die die Vertreter der vereinigten Krankenkassenverbände am Freitag in Berlin über den bevorstehenden Aerztestreik abhielten. Es wurde dort festgestellt, daß Einigungsverhandlungen zwischen den zentralen Verbänden der Aerzte und Kassen nach Lage der Sache völlig aussichtslos.seien, zumal der Leipziger Verband wiederholt betont habe, von seinen Hauptforderun- gen nicht abgehen Sil können. Im übrigen seien an vielen Orten die Kassen und Aerzte völlig einig. Trotzdem verbiete der Leipziger Verband den Aerzten, Verträge zu schließen und bezeichne jeden Arzt als Streikbrecher, der diesem Gebot zuwiderhandelt. Der Friede wäre auf der gan zeu Linie gesichert, wenn der Leipziger Ver- band den Vertragsabschluß freigäbe. Wenn jetzt, drei Wocheii vor Begiim des eigentlichen Kampfes, der Leipziger Verband den Aerzten weiter ver- bietet, mit den Kassen überhaupt zu ver- handeln, so ist dies nur ein Zeichen dafür, daß schon sehr scharfe Mittel angewandt werden müssen, um die durch das Vorgehen des Leipziger Verbandes in ihrer Existenz bedrohtwi Aerzte bei der Stange zu halten. Tatsächlich werden vielfach Veriräge von Aerzten trotz des Verbotes geschlossen. Wenn aber gar nach den imAerztlichen Vereinsblatt" vom 9. November veröffentlichten Mitteilungen die Aerzte die Behandlung der Versicherten u n t e r U m- ständen bei den gegnerischen Kassen vchllig einstellen sollen., so daß Kranke und Ster- bende ihrem Schicksal überlassen werden. so wäre dies eine geradezu fanatische Kampfesweise, die sich von selbst richten würde. Die Krankenkassen würden einem solchen Vorgehen gegenüber die entsprechenden Maßnahmen treffen. Einschüchtern lasseil sich die Kassen nicht! Wer den Kampf gegen Krankheiten für etwas sozial Not- ivendiges hält, muß in der den Kassen von dem Leipziger Verband ausgedrängten Lage gegen drn� Leipziger Verband Stellung nehmen und wünschen, daß der Streit, gleichviel, wie er ausfällt, endlich dem gesetzgeberischen Eingriff die Wege ebnet, der das Recht jedes Kranken auf ärztliche Behand- lung den Aerzten gegenüber sicherstellt. Die Bekämpfung der Tuberkulose in bezug zur Heimarbeit. Auf dein 7. Internationalen Tuberkulosekongreß Mai 1912 in Rom machte Ranellctti darauf aufmerksam, daß nicht nur die Ver- breitung der Tuberkulose unter den Heimarbeitern zu bekämpfen ist, sondern auch die Konsumenten gegen die Infektion durch die in Heimat hergestellten Waren zu schützen sind. Speziell Weißzeug und Kleidungsstücke, die in der Heimarbeit hergestellt sind, können mit Tubcrkelbazillen verunreinigt sein und die Tuberkulose weiter verbreiten. Ranelletti untersuchte 1911 bis 1912 in Rom besonders Arbeiterinnen, die militärische Uniformstücke zu Hause herstellten und fand seine Annahme bestätigt. Um diese Art der Verbreitung zu verhindern, müßte die Meldung von Erkrankungen an Tuber- rulose obligatorisch sein, ferner müßten alle von den Kranken ge- lieferten Kleidungsstücke desinfiziert werden,.bevor sie in den Handel gelangen. Wie für die Tuberkulose gilt dies auch für die anderen Infektionskrankheiten. Letzte Nachrichten* Eine unterbliebene Grausamkeit. Sofia , 13. Dezember. (Meldung der Agence Bulgare .) Die griechische Regierung hat die bulgarische Regierung durch Bermitte- lung der russischen Gesandtschaft verständigt, daß kein ein» ziger der von dem Kriegsgericht iii Saloniki zum Tode verurteilten B u lgar.cn hingerichtet werden würde und daß diese Verurteilten ebenso wie die aus den von Griechenland annektierten Gebieten stammenden Kriegsgefangenen, bezüglich welcher Bulgarien einen Schiedsspruch des Präfidenten Poincare vorgeschlagen hatte, nach Wiederauf- nähme der diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Län- der» unverweilt werden freigelassen werden, vorausgesetzt, daß die Verfolgungen der in Bulgarisch-Thrazien lebenden Griechen aufhören. Tie wiedergefundeneMona Lisa ". Paris , 13. Dezember. (P. C.) Die Polizei hat eine sehr intereffante Entdeckung gemacht. Man hat da? Glas des zerbroche- nen Rahmens der»Mona Lisa " nachgeprüft, auf dem sich die Fingerabdrücke des Diebes befanden. Man hat die Finger- aborücke mit dein anthropometrischen Maße als die des Diebes festgestellt. Der Vergleich ergab eine genaue Uebcreinstimmung mit den Linien der Fingerspitzen de� Perugia . Mithin ist der untrüglichste Beweis erbracht, daß Perugia die Wahrheit gesagt hat. Perugia wird übrigens nicht ausgeliefert werden können, sondern wird auf eine offizielle Anzeige der französischen Regierung in Italien selbst wegen im Auslande begangenen Diebstahls abge- urteilt werden. Die Höchststrafe für ihn dürfte sich auf zwei Jahre Gefängnis belaufen.