Mr. 332.
30 Jahrgang.
I
Ungültigkeit der Berliner Biersteuer. Berliner Biersteuer. gesuch abgelehnt worden iſt.
In seines gestrigen Sitzung hat der Bezirksausschuß Berlin auf die Klage von sechs Berliner und Schöneberger Brauereien gegen den Berliner Magistrat die Klägerischen Brauereien von der Biersteuer frei gestellt und die ganze Berliner Steuerordnung für ungültig erklärt.
Mittwoch, 17. Dezember 1913.
Bemerkung unterlassen und nur noch mitteilen, daß das Stundungs- gestrichen worden. So wurde in der letzten Sigung der Waisendeputation mitgeteilt, daß der Kämmerer von der für die ErziehungsWir fragen die verantwortlichen Stellen des Magistrats, welche anstalt in Struveshof von der Deputation einmütig für nötig gehaltenen Gründe denn eigentlich für Steuerstundungen vorhanden sein müssen, Bausumme in Höhe von 800,000 m. erflusive 150 000 M., die als wenn längere Verdienstlosigkeit nicht genügt. Es zeugt von wenig Vorschuß auf das neue Etatsjahr verbaut werden, nicht weniger denn sozialem Verständnis, wenn so begründete Stundungsgesuche, wie 500 000 M., also eine halbe Million Mark gestrichen hat. In der das vorliegende, abgelehnt werden. Der Magistrat sollte entweder Deputation herrschte allseitig die Ansicht, daß diese Maßnahme des die Steuerannahmestellen besser instruieren oder aber diesen Annahme- Kämmerers mit der Sachlage nicht in Einklang zu bringen ist. Es Aus der Fülle der sich auf etwa 150 belaufenden Verwaltungsstellen die Vollmacht zu Steuerstundungen entziehen und die Ent- ist ein dringendes Erfordernis, daß die Anstalt in Struveshof flagen wegen der Berliner Biersteuer waren zunächst sechs heraus- scheidung Beamten übertragen, die von der Steuerdeputation be- schleunigst fertiggestellt wird, damit eine Anzahl Fürsorgezöglinge gegriffen worden, die gestern nach mehrstündiger Verhandlung vor fonders bestimmt werden. aus Privatanstalten herauskommen, für welche die Waisenverwaltung dem Bezirksausschuß zur Entscheidung gebracht wurden. Die nicht länger eine Verantwortung tragen kann. Diese Aufgabe ist von Brauereien Friedrichshöhe( Bazenhofer), Friedrichshain , Happoldt der Stadtverordnetenversammlung selber noch im Juni dieses Jahres und die Schloßbrauerei Schöneberg, sowie die Flaschenbierversand- In der gestrigen Sigung der Deputation für das Arbeitshaus für dringlich gehalten und eine Beschleunigung der Ausführung gesellschaften Roland und Ernsthaft, deren Anträge von Justizrat und das städtische Obdach unter Vorsiz des Stadtrats Jacoby wurde des Projekts ausgesprochen worden. Es wird also mit dem Bau Franz Heinis und Rechtsanwalt Dr. Franz Höniger vertreten nach Erledigung verschiedener Verwaltungsangelegenheiten auch die eine nügliche Aufgabe zu lösen versucht, die eigentlich schon längst wurden, klagten gegen den Berliner Magistrat auf Freistellung von Frage der leberweisung von Leichen solcher Personen an das Ana - hätte erfüllt werden müssen, wie überhaupt die Stadt Berlin der für den Monat April bzw. Mai 1913 geforderten Biersteuer. tomische Institut erörtert, die im Arbeitshause oder Obdach ver- viel mehr mit dem Bau von eigenen Anstalten zur Unterbringung Den Vorsitz führte Verwaltungsgerichtsdirektor Wagner. Den Ber - storben und von Anverwandten nicht reklamiert worden sind. Es der ihr überwiesenen Fürsorgezöglinge vorgehen muß, soll die liner Magistrat vertrat Magistratsat Korn. wurde festgestellt, daß die Ueberweisung solcher Leichen an das Ana- Fürsorgeerziehung in Bahnen gelenkt werden, die im Gegensatz zu tomische Institut auf Grund einer Kabinettsorder aus dem Jahre heute den eigentlichen Zwecken dient. 1776 erfolgt.
Anatomieleichen aus dem Arbeitshause.
Gesetzliche Bestimmungen existieren in Preußen nicht. Hier wird alles durch Ministerialverfügungen, Erlasse und alten Kabinettsorders aus früheren Jahrhunderten gedeckt.
Justizrat Heinik führte acht Gründe für die Ungültigkeit ins Feld. Unter anderem legte er dar, die Kontrollvorschriften seien undurchführbar, das Flaschenbier sei steuerfrei, es fehle an Klarheit darüber, wer Einbringer und wer Empfänger des von aus wärts eingeführten Bieres sei, unklar sei, wer der im§ 5 Abs. 1 bezeichnete Einbringer für das reingebrachte Bier sein soll? Ist es die Brauerei? Der Kutscher? Der Spediteur? Der Zwischenhändler? Die Steuerordnung lasse also Klarheit und Deutlichkeit vermissen. Auch verstoße sie gegen den Grundsatz der Gleich mäßigkeit der Besteuerung. Das in Berlin gebraute und das von außerhalb eingeführte Bier werde verschieden behandelt. Die aus wärtigen Brauereien würden von der freien Konkurrenz in Berlin ausgeschaltet. Jm Sinne des Reichsbrausteuergeseßes liege eine Eine eigenartige Geschäfts- und Buchführung muß bei der " lästigere Behandlung" des auswärtigen Bieres vor. Dies beziche Berliner Stadtsynode in lebung sein, sonst wäre es gewiß nicht sich insbesondere auf die Beschränkung der Einfuhrzeiten, die Ge- möglich, daß zahlreiche Personen zur Zahlung von Kirchensteuern Weise den Kern der Sache. In einer vorher hier abgedruckten Zu staltung der
Mit der Arbeitslosenfrage wird sich am Donnerstag die Stadtverordnetenversammlung erneut zu beschäftigen haben auf Grund eines Antrages der sozialdemokratischen Fraktion, zu Unterstützungszweden für Arbeitslose 500 000 m. zur Verfügung zu stellen.
aus Neukölln:
Kirchenaustritt und Kirchensteuer.
Einfuhrstraßen. Der Hauptverkauf von Bier durch die Vorort- beranlagt werden, die seit Jahren der Kirche Valet gesagt haben. brauereien, denen die Einfuhr nur von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr Welche Ungehörigkeiten vorkommen, beweist nachstehende Zuschrift abends gestattet sei, liege oft außerhalb dieser Stunden. Die VorAnt 22. November 1913 bekam ich, während ich verreist war, ortbrauereien würden durch diese Beschränkung, der die Berliner Brauereien nicht unterworfen seien, von der Verkaufstätigkeit in durch den Gerichtsvollzieher einen Mahnzettel in die WohBerlin und auch in den Vororten überhaupt ausgeschaltet. Auch nung gebracht: Frau B....., verehelichte Gewerkschaftsbeamter, wohnhaft wird hierdurch aufgefordert, die folgenden die Vorschrift über Ausfuhrvergütung sei unzulässig. Eine der Rückstände für Berlin – Kirchensteuer( eb.) f. 1. April 1912 bis artige unterschiedliche Behandlung der einführenden Brauereien und der einheimischen Brauereien sei nicht zulässig. Magistratrat 31. März 1913- 3,60 M. nebit 10 Pf. Uebersendungsgebühr binnen drei Tagen...... Entrichtung von Mahngebühr Korn bestritt, daß die auswärtigen Brauereien wesentlich anders 20 Pf.. behandelt würden als die einheimischen. Die Bestimmung über ...... widrigenfalls unverzüglich zur Pfändung gedie Ueberwachung beziche sich nur auf kleine auswärtige Braue- schritten werden wird. reien, die man nicht kenne.
Nach längerer Beratung verkündete der Vorsitzende folgende Entscheidung:
Die Klägerischen Brauereien werden von der für den Monat April bzw. Mai 1913 vom Magistrat geforderten Biersteuer frei gestellt. Die Kosten werden dem beklagten Magistrat auferlegt. Der Bezirksausschuß hat sich in allen Fällen dahin schlüssig gemacht, die Biersteuer als ungültig anzusehen, und zwar aus dem Grunde, weil der Begriff des steuerpflichtigen Einbringens des Bieres für nicht ausreichend feitgestellt angesehen wird. Die nähere Begrün
dung wird den Parteien noch zugestellt.
Die Entscheidung hat demnach in der ersten Instanz die Prophezeiung bewahrheitet, die in der Stadtverordnetenversamm lung unsere Genossen, insbesondere Genosse Zubeil, über die zufünftige ungültigkeitserklärung der Biersteuerordnung machten. Das Oberverwaltungsgericht, an das der Magistrat Berufung einlegen will, wird hoffentlich die Prophezeiung voll bestätigen und damit Berlin von einer schädlichen Steuer befreien.
Partei- Angelegenheiten.
Ober- Schöneweide . Die Mitgliederversammlung des Wahlvereins findet am Donnerstag, den 18. Dezember, abends 82 Uhr, im Wilhelminenhof" statt. Tagesordnung: Vortrag des Genossen Emil Eichhorn : Die Programme der bürgerlichen Parteien." Bezirksangelegenheiten und Diskussion.
Teltow . Freitag, den 19. Dezember, abends 8 Uhr: Brotestversammlung. Thema:" Gegen die Säbelherrschaft in Zabern ." Referent: Reichstagsabg. Genoffe Kräßig. Heute Mittwoch fällt die Mitgliederversammlung aus, dafür findet heute abend die Handzettelverbreitung zur öffentlichen Versammlung statt.
Potsdam . Heute Mittwochabend in allen Bezirkslokalen: Zahl
abend.
Berliner Nachrichten. Steuer- Magistrat und Arbeitslosigkeit.
Die Arbeitslosigkeit bringt weite Kreise in Steuerrückstand. Zehn Wochen Arbeitslosigkeit in einem Steuerquartal, die mit Eintommenslosigkeit verbunden ist, soll zur Niederschlagung der Steuern führen, die von der staatlichen Steuerbehörde veranlaßt wird. Steuerstundungen dagegen werden von der Steuerdeputation des Magistrats beschlossen. Leider scheint den Stellen, die mit den Stundungen zu tun haben, das Verständnis für die soziale Lage der Arbeitslosen abzugehen. Wir haben fürzlich schon mitgeteilt, wie die Steuerkasse in der Treskowstraße bei einem Arbeitslosen pfänden lassen wollte. Nachdem diese Pfändung aber fruchtlos ausgefallen war, beschlagnahmte diese Steuerbehörde die Miete eines in Schlafstelle wohnenden Mieters und sah erst infolge Reklamation von weiteren Maßnahmen ab.
den 18. November 1913.
Solche Bauten können in der jezigen Zeit der Arbeitslosigkeit besonders beschleunigt werden; sie werden billiger hergestellt als in den Zeiten der Hochkonjunktur und sie können obendrein das Maß der Arbeitslosigkeit mildern. Die Streichtout des Kämmerers arbeitet diesen Grundsägen entgegen und bildet nur einen Hohn des Magistrats an auf die vom Oberbürgermeister namens gekündigten Maßnahmen zur Linderung der Arbeitslosigkeit. Der Baumarkenfonds der Neuen Freien Volksbühne. Zu der Erklärung des Vorstandes der Neuen Freien Volksbühne erhalten wir mehrere Zuschriften, aus denen wir folgende. Bemerkungen wiedergeben:" Die am Sonntag, den 14. 5. Mts. im Vorwärts" publizierte Richtigstellung des Vorstandes trifft in keiner Mitgliederversammlung, die im Oktober d. J. den Beschluß faßte, daß die bisher eingezahlten obligatorischen 10 Pf.- Beiträge pro Vorstellung für die Amortisation verwandt werden, also nicht mehr Eigentum der Mitglieder bleiben sollen, absolut ungenügend bekannt gegeben wurde.
"
Nach dem Werbeblatt für das Spieljahr 1913/1914 lautet die Tagesordnung nur: a) Jahresbericht; b) Rechnungsbericht der Gefchäftsführung und Prüfungsbericht der Stassenrevisoren; o) Wahl des Geschäftsführers, der Stassenrevisoren und sieben Verwaltungsmitglieder aus der Ordnerschaft.
Die Hauptsache, nämlich die ordnungsmäßige Ankündigung des Antrages der Verwaltung auf Zuzahlung des Spargeldes auf zehn Mark, wurde überhaupt nicht erwähnt, und gerade hier hat die Verwaltung der N. F. V. nicht im Interesse ihrer Mitglieder gehandelt. In der den Mitgliedern zugehenden Vereinsschrift war nur der Antrag bekannt gemacht, vom neuen Geschäftsjahr ab den ZehnpfennigSparbeitrag den Mitgliedern nicht mehr gutzuschreiben, sondern dem Amortisationsfonds zu überweisen."
Die Rache des entlassenen Bostbeamten.
Die Stadthauptkasse als Vollstreckungsbehörde. Am 24. November von der Reise zurückgekehrt, bekam ich den Mahnzettel zu Gesicht, sah unter meinen Papieren nach und fand die Kopie eines am 22. September 1906 von mir an den Geschäftsführenden Ausschuß der Berliner Stadtsynode gerichteten Schreibens. Ich entfann mich auch, im Jahre 1912, während ich in einem anderen Berliner Vorort wohnte, zwei oder drei unAm Montagabend gab der frühere Postschaffner Boenkendorf frankierte Briefe erhalten zu haben, die sämtlich Aufforderungen graben verlassen wollte, fünf Revolverschüsse ab, von denen vier auf den Rechnungsrat Nennhack, welcher das Postamt am Königs der Berliner Stadtsynode zur Zahlung von Kirchensteuern ent- fehlgingen. Der fünfte Schuß traf den Ueberfallenen in die rechte hielten. Nachdem ich damals in einem kurzen Schreiben( wovon Hand. Auf der Hilfswache in der Keibelstraße wurde Rennhack ich leider keine Kopie befize) mir die Belästigungen nachdrücklicht verbunden, während Boenkendorf nach der Revierwache gebracht verbeten hatte, unterblieben weitere Aufforderungen. Jezt also wurde. B. war mehrere Jahre Postschaffner und schiebt die Schuld wurde ich sogar unter Androhung der Pfändung aufgefordert, seiner Entlassung dem Rechnungsrat zu. binnen drei Tagen die„ rückständige" Kirchensteuer für meine ver storbene Ehefrau zu zahlen.
Nunmehr richtete ich an den Geschäftsführenden Ausschuß der Berliner Stadtsynode, Berlin C., Neue Friedrichstraße 69, fol
gendes Schreiben:
" Berlin , den 24. November 1913. Unter Beifügung des mir am 22. d. M. in meiner Abwesen heit in die Wohnung gebrachten Mahnzettels wegen angeblich rüdständiger Kirchensteuer meiner Ehefrau, mache ich die zu ständige Stelle zum wiederholten Male darauf aufmerksam, daß weder ich noch meine Ehefrau Kirchensteuer zu zahlen haben. Bereits am 22. November 1906 richtete ich aus gleichem Anlaß an die Berliner Stadtsynode folgendes Schreiben:
,, Gegen die mir am 15. September d. J. zugestellte Veranlagung zur Kirchensteuer und Zahlungsaufforderung für das Jahr 1906( Heberolle: Stadtbez. 321, Nr. 23), erhebe ich hiermit Einspruch.
Das Gerücht von einem Morde war am gestrigen nachmittag im Westen Berlins verbreitet. In der Portierloge des Hauses Regensburger Straße 10a wurde der 50 jährige Portier Fris Müllen städt nach einem Streit mit vier Qumpensammlern tpt aufgefunden. Da man einen Mord oder Totschlag vermutete, wurde das zuständige Polizeirevier alarmiert, dessen Beamte zusammen mit einem Arzt jedoch feststellen konnten, daß Müllenstädt nicht auf äußere Einwirkung hin, sondern vor Aufregung über einen vorangegangenen Streit einem Herzschlage erlegen sei. Irgend welche Zeichen äußerer Verlegungen wurden nicht festgestellt. Portier doch immerhin einen schweren Stoß oder Schlag erhalten haben kann, wurden die vier Lumpensammler nach dem Schöneberger Polizeipräsidium gebracht, nach einem Verhör aber wieder freigelassen.
Da der
Am 4. März 1904 habe ich und meine Ehefrau unseren Austritt aus der Religionsgemeinschaft der evangelischlutherischen Christen unter Beobachtung der durch das Gesetz bom 14. Mai 1873 vorgeschriebenen Form bei dem Königlichen Ein großer Pelzwarendiebstahl, bei dem Einbrecher für über Amtsgericht I, Abteilung 90, Berlin , erklärt. 20 000 M. Ware erbeuteten, hat jetzt feine Aufklärung gefunden. Es Die Kirchensteuer habe ich für die auf meinen Austritt handelt sich um den Einbruch in das Pelzwarengeschäft von W. in folgenden zwei Steuerjahre vom 1. April 1904 bis 31. März der Dranienstraße, in das die Spitzbuben am 9. Oktober, d. J. durch 1906 bezahlt und bin somit meinen Verpflichtungen der ein Fenster gestiegen waren, nachdem sie die eisernen Gitterstäbe, evangelisch- lutherischen Kirche gegenüber nachgekommen. die es schütten, weggerissen hatten. Als die Einbrecher ermittelte
Wegen Mordes in Haft genommen wurde ein aus Berlin ge bürtiger Hundezüchter Adolf Gudzun, der in Bosen einen Mann er schossen haben soll.
Indem ich annehme, daß die erneute Aufforderung zur die Kriminalpolizei die Kaufleute" Krössel und Sellin aus der Zahlung von Kirchensteuer mir irrtümlich zugestellt worden Dresdener und Sebastianstraße. Sie hatten die Pelzwaren mit ist, erlaube ich mir, um eine diesbezügliche Bestätigung zu einer Droschte zuerst in die Wohnung Krössels gebracht, hier schnell ersuchen." in Kisten verpackt und dann bei der Paketfahrtgesellschaft untergestellt. Von dort holten sie die Kisten nach und nach ab, brachten sie in die Wohnung der Braut des einen in der Usedomstraße und aus diefer in ein Schanklofal in der Gormannstraße, wo sie die foftbaren Stücke an Hehler veräußerten. Drei der Hehler wurden ebenfalls in Haft genommen.
Indem ich hierzu noch bemerke, daß meine Ehefrau am 22. September 1912 als Dissidentin gestorben ist, darf ich wohl auch der Erwartung Raum geben, daß ich nunmehr mit Aufforderungen zur Zahlung von Kirchensteuern nicht mehr belästigt werde.
Gleichzeitig ersuche ich, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung der mir angekündigten Pfändung zu treffen.
Für alle mir etwa entstehenden Kosten und Zeitverluste, mache ich ev. die schuldigen Beamten haftbar. ( Name und Wohnung.)"
Auf die Steuerannahmestelle auf dem Gesundbrunnen in der Eine Abschrift dieses Schreibens schickte ich der StadthauptBellermannstraße bezieht sich eine andere Beschwerde. Ein kasse, von welcher ich den Mahnzettel erhalten hatte, zu. Die anArbeiter ersucht um Steuerstundung mit der Begründung, er sei gedrohte Pfändung ist bisher unterblieben. Eine Antwort habe seit Juli zunächst acht Wochen arbeitslos und nach einer kurzen Be- ich aber auch nicht erhalten, ebensowenig wie auf das Schreiben schäftigung weitere vier Wochen ohne Arbeit. Auf sein irrtümlich im Jahre 1906 bzw. 1912. Vielleicht geht mir im nächsten Jahre an die staatliche Beranlagungsbehörde gerichtetes Schreiben wird ihm wieder eine Veranlagung zur Kirchensteuer zu, und ich habe das geantwortet, daß dasselbe an die Steuerdeputation des Magistrats zweifelhafte Vergnügen wieder zu reklamieren; vielleicht habe ich zur Entscheidung abgegeben sei. Ehe von hier Antwort eintrifft, er- aber endlich Ruhe, nachdem ich die Angelegenheit der Deffentlichscheint schon der Vollziehungsbeamte und läßt, da niemand in der keit unterbreitet habe. Wohnung war, einen Bettel zurüd mit der Aufforderung, die Woh
Verloren gegangen ist am Sonntag, den 14. Dezember, im Pratertheater", Kastanienallee, anläßlich der Märchenvorstellung ein Damenschirm. Der Finder wird um Abgabe gebeten an Frau Krifiad, Brenzlauer Allee 9.
Ueber das Familienrecht vom Gesichtspunkt des Strafrechts spricht am heutigen Mittwoch der bekannte Verteidiger Dr. Werthauer in einer vom Verband der Bureauangestellten einberufenen Bersammlung. Diese findet statt in den Industriefestfälen, Beuthstraße 19/20, abends 8 Uhr.
Vorort- Nachrichten.
Aus der Stadtverordnetenversammlung. Der Magistrat unternung wegen Pfändung offen zu laffen eventuell dieselbe gewaltsam Wie der Magiftrat die Arbeitslosigkeit bekämpft. breitete zunächst die Uebersicht über die Frequenz der Volksschulen. geöffnet werden würde. Die Frau des Arbeiters begibt sich sofort Anläßlich der Arbeitslosendebatte am 4. September in der Ber - Danach sind auf 16 Schulen mit 300 Klaffen 6452 Knaben und 6533 nach der Steuerannahmestelle, um dort die Einhaltung der an- liner Stadtverordnetenversammlung erklärte der Oberbürgermeister, Mädchen, zusammen 12 985 Kinder verteilt. Genosse Hoffmann geordneten Pfändung zu erwirken, da die Antwort auf das daß der Magistrat alle Verwaltungen angewiesen habe, die städtischen meinte daß die Durchschnittsfrequenz von 43,43 Kinder für eine Klasse Stundungsgesuch noch ausstehe. In der Steuerannahmestelle war Bauten zu beschleunigen; es sollte auch dafür Sorge getragen werden,( ohne Hilfsklassen 44,10 Kinder) viel zu hoch wäre, dabei könnte fein aber das Schreiben noch nicht eingelaufen, obwohl auch ohnedem die neuen Bauprojekte so zu fördern, daß sie baldigst ausgeführt einer Klasse 60 Kinder seien, so müsse das auf das schärfste mißbilligt gedeihlicher Unterricht erteilt werden. Wenn es gar vorkomme, daß in das Stundungsgesuch hätte genehmigt werden können. Bezeichnend werden könnten. werden. Die Tatsache, daß in anderen Gemeinden noch höhere Frequenzfür die Auffaffung, die auf dieser Steuertasse herrscht, ist die Be- Wie das in der Pragis gemacht wird, dafür liefert einen Beziffern anzutreffen feien, bilde keinen Grund dem Wunsch auf Herabsetzung mertung eines Beamten zu der Arbeiterfrau, die Arbeiter sollten in weis die Art, in welcher der neue Stat vom Stadttämmerer zurecht der Schülerzahl ablehnend gegenüber zu stehen. Oberbürgermeister besseren Zeiten sparen. Wir wollen eine Kritik dieser ungehörigen geftugt wird. Aus verschiedenen Etats find schon große Bausummen Dominicus bedauerte, daß die Zahl der fliegenden Klassen von