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Der verantwortliche Redakteur des Hamburger Echo", Genosse Peterson, hatte sich am Donnerstag vor der Straf fammer in Hamburg wegen zweier Artikel zu verantworten. In dem ersten Artikel war ein Urteil des Marinekriegsgerichts in Wilhelmshaven kritisiert worden, weil dieses Gericht einen Matrosen, der sich weigerte, sich Blut abzapfen zu lassen, zu Strafe verurteilt hatte. Der Staatsanwalt beantragte gegen den Redakteur drei Monate Gefängnis. Das Gericht erkannte auf 800 M. Geldstrafe.
Im zweiten Falle handelt es sich um eine Betrachtung über Soldatenmizhandlungen. Es wurde konstatiert, daß die Soldaten mißhandlungen an Zahl vielleicht nachgelassen, an Bestialität aber ganz bestimmt zugenommen haben. Wegen dieſes Artikels wurde auf 600 M. Geldstrafe erfannt.
Aussperrung entbindet nicht von der Vertragsydt. Das Reichsgericht hat in einer Entscheidung vom Dienstag das Ansinnen eines Unternehmers, von seiner Konventionalstrafe entbunden zu werden, weil er die Arbeiter infolge Vereinbarung mit seinen Kollegen habe aussperren müssen, zurüdgewiesen.
ba gegen den Pfarrer Strafantrag gestellt worden war. Diefer ihm und der damaligen Klägerin habe ein Berlöbnis bestanden. I die Kleinigkeit von zwei Wochen Gefängnis. Die Strafwurde vom Gericht zu 30 M. Strafe verurteilt, da es annahm, daß Er war damals verurteilt worden. Diese Tatsache spricht für die rammer in Halle a. S. als Berufungsinstanz dem Pfarrer ein Züchtigungsrecht nicht zustand. Nunmehr hatte Richtigkeit der Aussage der Klägerin, daß Tamm schon mehrfach in wurde um Aufhebung des Urteils ersucht. Obwohl der Ar= sich der verantwortliche Redakteur der Volkszeitung", Genosse B. ähnlicher Weise gehandelt habe. Die Klägerin willigte in einen beitswillige aussagte, er habe die Drohung nicht ernst Schildbach, vor dem Schöffengericht zu verantworten. da sich Vergleich in Höhe von 30 M. aufgefaßt, seitens des Angeklagten nichts befürchtet der Pfarrer beleidigt fühlte. Das Gericht kam jedoch zu einer Frei2. Unpünktliche Zahlung berechtigt zur Vertragslösung. und die Sache auch nicht selbst angezeigt, kam die Strafsprechung und belastete obendrein den Pfarrer mit den sämtlichen Gerichtskosten. Gine Tänzerin flagte gegen den Direktor des Walhalla- kammer doch zur Bestätigung des Urteils erster InTheaters auf Zahlung von 35 M. rückständiger Gage und weiterer stanz.-Also zwei Wochen Gefängnis wegen solcher Be35 M. für eine 14tägige Kündigungsfrist. Die Klägerin war mit merkung. 70 M. Monatsgage als Tänzerin mit Chorverpflichtung angestellt. Wohin soll der Arbeitswilligenschutz eigentlich noch Die Gage war vertraglich am 16. und 1. jeden Monats poſtnumeführen? rando zu zahlen. Am 1. Dezember wurde ihr die Gage froh zweiAus diesem Grunbe hielt sie maligen Verlangens vorenthalten. sich für berechtigt, sofort das Engagement zu lösen. Der Beklagte wendete unzuständigkeit ein. Die Klägerin als chorverpflichtete Tänzerin stehe in so engem Zusammenhange mit dem künstlerischen Ensemble, daß ihre Tätigkeit als künstlerische anzusprechen sei. Die anscheinend im Widerspruch dazu stehende Am 11. Februar 1910 tam zwischen dem Baumeister V. in niedere Gage erkläre sich aus dem großen Angebot engagementslojer Kräfte in Berlin . In Dresden oder Breslau würde für eine gleich Leipzig und dem Bauverein zur Beschaffung preiswerter Wohnunwertige Kraft erheblich mehr gezahlt werden müssen. Das Gericht gen in Leipzig ein Vertrag wegen Herstellung von Maurerarbeiten bejahte jedoch die Zuständigkeit mit der Begründung: Die niedere für zwei Häuser zustande, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Bezahlung wie auch die Tatsache, daß die Klägerin keine Solo- fertiggestellt und für den 30. September 1910 schon vermietet wer= Aus Induftrie und handel.partien spielte, sprechen dafür, daß sie als gewerbliche Angestellte den sollten. Die rechtzeitige Fertigstellung der Maurerarbeiten zu betrachten ist. wurde durch eine Konventionalstrafe garantiert. Es beschloß der Also doch große Arbeitslosigkeit. Hinsichtlich des Klageanspruchs macht der Beklagte geltend, ihm Arbeitgeberverband die Aussperrung der Bauarbeiter. Diese Aus. sei zu Ohren gekommen, daß die Klägerin nach Empfang der Gage Sperrung dauerte vom 16. April bis zum 16. Juni 1910. Da V. weggehen wollte, ohne die vereinbarte Kündigung einzuhalten. Sie auch dem Arbeitgeberverbande angehörte, hat er sich der Aussperrung habe auch bereits mit einem anderen Unternehmen in Engagements angeschlossen. Das hatte die Verzögerung in der Fertigstellung der verhandlungen gestanden. Deshalb wollte er selbst mit ihr sprechen Maurerarbeiten über die vertraglich festgejezte Zeit hinaus zur und hatte Anweisung gegeben, die Gage nicht auszuzahlen. Daraus folge. Es konnten die Häuser zum Oktober 1910 nicht bezogen Der Bauverein brachte deshalb die Konventionalstrafe entnehme die Klägerin jetzt den Vorwand, das Bertragsverhältnis werden. von dem ausbedungenen Werklohn in Abzug. Infolgedessen hat unter einem Schein des Rechts sofort zu lösen. der Rechtsanwalt Schäfers in Leipzig , der Nachlaßberwalter über das Vermögen des inzwischen verstorbenen B., gegen den Bauverein Klage auf Feststellung erhoben, daß die Konventionalstraje nicht verfallen ist, weil V. durch den Ausspertungsbeschluß des Arbeitgeberverbandes verhindert war, die Bauarbeiten rechtzeitig fertigzustellen.
Es gibt keine große Arbeitslosigkeit! Besondere Maßnahmen, um Arbeitslose zu unterstützen, sind nicht erforderlich! Wer arbeiten will, der findet Beschäftigung! Die Landwirtschaft hungert nach Arbeitskräften! So tönt es aus dem Chor der kleinen und großen Scharfmacher. Nun aber verrät die entschieden agrarisch gefinnte Deutsche Arbeiterzentrale, daß tatsächlich die Arbeitslosigkeit groß ist und auch der Landwirtschaft überreich viel Kräfte zur Verfügung stehen. Nach Angaben im„ Reichsanzeiger" berichtet die Arbeiterzentrale über Das Gericht vertrat mit Recht die Auffassung, der Beklagte ihre Tätigkeit u. a. folgendes: Da der Bedarf der deutschen Land- habe durch sein unkorrettes Verhalten zu dem Vorwand, den die wirtschaft an Arbeitern in diesem Jahr für die Wintermonate verhältnis- Klägerin vielleicht auch gesucht habe, verholfen. Denn nach§ 124 mäßig flein ist, war auf dem fandwirtschaftlichen Arbeitsmarkt der Gewerbeordnung sei die Klägerin zur sofortigen Lösung des überall ein le berangebot zu beobachten, sowohl im Often des Dienstverhältnisses berechtigt. Diese Bestimmung müsse aber ganz Reiches, wo die nachgefragten Arbeitspersonen ohne Mühe aus den ftritt eingehalten werden, weil der Angestellte von seinem Lohn Reihen der in die Heimat Zurückkehrenden angeworben werden lebt und damit rechnen muß, daß er ihn pünktlich ausbezahlt erhält. fonnten, als auch im Westen, wo sich der Landwirtschaft viele Ar- Aus diesem Grunde rechtfertige sich die Verurteilung zur Zahlung beiter anboten, die den Sommer über in der Industrie beschäftigt der eingeklagten 70 M. waren. Im Westen war die Arbeitsmarktlage in der Industrie wenig verändert. Die Grubens und die gesamte Montanindustrie zeigten beide nur eine geringe Aufnahmefähigkeit, und auch das Baugewerbe, die Steinbrüche, die Ziegeleien und Tierbauunternehmen, die bisher noch mäßig beschäftigt waren, nahmen neue Arbeitskräfte nicht mehr an, schränkten vielmehr ihren Betrieb teilweise bedeutend ein.
Diamanten.
Aus der Hanseatischen Versicherungsanstalt. Am 16. Dezember beschloß der Vorstand und Ausschuß der Hanseatischen Versicherungsanstalt, für baldige Herabsehung der Grenze für den Bezug der Altersrente von 70 auf 65 Jahre einzutreten. Zur Förderung gemeinnüßiger Unternehmen, insbesondere für den Bau von Arbeiterwohnungen, wurden 2½ Millionen Mark in den Etat eingesetzt. Beschlossen wurde, ein Erholungsheim für die Waisen der Versicherten in Groß- Hansdorf zu schaffen.
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Religionsbekenntnis.
Das Landgericht Leipzig und Oberlandesgericht Dresden haben zugunsten des Bauvereins erkannt und den Kläger mit seiner Klage abgewiesen. Aus den Entscheidungsgründen, die das Oberlandes gericht zur Begründung seines jeßt vom Reichsgericht bestätigten Urteils gibt, interessieren folgende Ausführungen: Durch das Verhältnis des V. zum Arbeitgeberverband wurden seine Verhältnisse zum beklagten Bauverein nicht berührt. Verpflichtete sich V. zur Fertigstellung des Baues in bestimmten Fristen, so tat er dies auf feine Gefahr. Als erfahrener Baumeister hätte er das Gintreten von Lohnstreitigkeiten in den Kreis jeiner Erwägungen ziehen tönnen. Den Anschauungen des Verkehrs entspricht es keinesfalls, daß ein Unternehmer, der sich zur Erfüllung verpflichtet hat, die Erfüllung seiner Verpflichtung lediglich wegen eines Streits verweigern dürfe. Die Streitklausel würde dann regelmäßig überflüssig sein. Aber auch die moralische Verpflichtung, die den B. zur ihn nicht entschuldigen. Im vorliegenden Falle mußte V. sich sagen, bag er durch die Richterfüllung der vertraglichen Pflicht dem Be Einhaltung der Beschlüsse des Arbeitgeberverbandes zwang, kann flagten erheblichen Schaden zufüge. Er mußte deshalb die dem Beklagten gegenüber eingegangene Rechtspflicht höher veranschlagen, als die Befolgung der ihm dem Arbeitgeberverbande gegenüber obliegenden Sittlichkeits- und Anstandspflicht. Die vom Kläger gegen dieses Urteil eingelegte Revision ist vom Reichsgericht zurückgewiesen.( Attenz. III 346/13).
Letzte Nachrichten.
Der Beschluß der Reichsregierung, die südwestafrikanische Diamantenproduktion zu beschränken, hat bei den Förderern lebhaften Widerspruch hervorgerufen. Die Regierung verteidigt nun ihre Die soeben erschienene Zeitschrift des preußischen statistischen Maßnahmen in einer Erklärung: Die am 1. Januar 1914 in Kraft Landesamts enthält eine ausführliche Mitteilung über die in Diamantenverwertung ist das Ergebnis umfangreicher Feststellungen Preußen bei der Volkszählung von 1910 ermittelten Religionsüber die jetzige Lage und die Aussichten des Diamantenmarktes. Die bezeichnungen. Zum erstenmal sind bei der Volkszählung auch die Notwendigkeit, Maßnahmen zu treffen, wurde von den Förderern in fleinen und kleinsten Befenntnisgruppen festgestellt. mündlicher Besprechung mit dem Staatssekretär des Reichskolonial- Die Auszählung erfolgte auf Grund eines Schemas, das auf amts anerkannt. Die mit jeder Kontingentierung notivendigerweise Grund einer Konferenz der amtlichen Statistiker des Reiches aufverbundenen Nachteile treffen den Fiskus und die Förderer gemein- gestellt wurde. Dies Schema enthält vier große Gruppen: Christen, schaftlich, weil an der Steigerung der Gestehungskosten der Fistus Israeliten , Bekenner anderer nichtchriftlichen Religionen und Personen mit 70 vom Hundert und die Förderer mit 30 vom Hundert be- anderen Bekenntnisses. Jede dieser Gruppen enthält eine große teiligt sind. Um die Förderer zu schonen, nimmt die Regierung Zahl Untergruppen. mehrere hunderttausend Karat Diamanten auf Lager gegen Ge- Die Gruppe Christen" weist auf 24 830 547 Angehörige des mit 87 Untergruppen, währung von Vorschüssen an Förderer, trotzdem eine Verwertung für evangelischen Bekenntnisses mit absehbare Zeit nicht wahrscheinlich ist. Ohne dieses Gintreten der 14 581 829 Angehörige des römisch- fatholischen Be Regie hätte die Kontingentierung mit Rüdsicht auf die Martilage fenntnisses mit 10 Untergruppen, 155 546 andere evangelische Baris, 18. Dezember. ( W. T. B.) In der heutigen Kammer weit schärfer fein müſſen. Bei der Kontingentierung ist auf die Christen mit 55 Untergruppen, 8750 andere katholische Christen mit fihung trat der Deputierte Grouifier als Berichterstatter über schwächeren Geſellſchaften besonders Rüdsicht genommen, die großen, 28 Untergruppen, 23 700 sonstige Christen" mit 35 Untergruppen die Wahlreformvorlage für einen Antrag ein, der drei vorher. billig arbeitenden Gesellschaften tragen die Hauptlast. ( darunter 21 746 christliche Dissidenten), 415 926 Jfraeliten mit gegangene Kammerabstimmungen bekräftigt, in denen die Regic= 7 Untergruppen, 859 Befenner nichtchristlicher Religionen( ohne Ifraeliten) mit 18 Untergruppen( Anhänger Zarathustras, Brahmanen, rung aufgefordert wird, vor dent Senat den Grundsatz der Listen. Buddhisten, Chinesen usw., wohl meist Ausländer) und 145 336 Bersahl und der Minoritätsvertretung zu verteidigen, wie er von Die politischen Wirren in Mexiko haben zu einer Erschütterung fonen anderen Bekenntnisses mit 43 Untergruppen( wohl meist Ston- den acht vorhergehenden Ministerien gebilligt worden sei. Ses Geldwesens geführt. Täglich versammeln sich in der Stadt fessionsloje). Trotz der reichlichen Zahl von 278 Bekenntnisarten, Ministerpräsident Doumergue erinnert daran, daß die Regie Merito große Menschenmengen mehrere Stunden vor der Eröffnung die hieritach das offizielle Schema für Preußen aufstellte und er- rung die Kammerabstimmungen achte und den Senat bitten werde, sich vor der Zentralbant, um die Staatsbanknoten gegen bares mittelte, sind noch 110 im Religionsschema nicht enthaltene Religions- so schnell wie möglich auszusprechen; die Regierung werde zusammen Geld einzuwechseln. Es ist bekanntgemacht worden, daß die Zentral- bezeichnungen für Preußen ermittelt, so daß demnach 388 ver- mit der Senatskommission einen Ausgleich suchen. Wenn der bant nur die Hälfte der von einem jeden Besizer vorgelegten Staats- schiedenartige Bekenntnisarten in Preußen gezählt wurden.
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70 154 Dissidenten und freie Dissidenten. 36 727 Konfessionslose.
20 579 mit der Bezeichnung: ohne Religion, religionslos, Atheist, religionsfrei, ohne Glauben, kein Glaubenszwang.
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Der Antrag Groussier wurde von der Kammer mit 330 gegen 161 Stimmen angenommen.
banknoten zurückaufen würde. Auf diese Weise soll möglichst vielen Wie viele Konfeffions- oder Religionslose Antrag Groussier keinen Hintergedanken verberge, so habe er nichts Besizern folcher Noten zu ihrem Recht verholfen werden. Auch wies Preußen auf? Die meisten hierhin zu rechnenden finden dagegen.( Beifall seitens der Anhänger der Verhältniswahl und ist der Rücklauf der Noten davon abhängig, ob die Zentralbant sich nicht in der Gruppe Personen anderen Bekenntnisses". Von auf der Linken.) Doumergue fügte hinzu, daß er von Anfang genügend Depofiten in barem Gelde der betreffenden Staats- den Untergruppen dürften hierhin zu rechnen sein: nächster Woche ab sich bemühen werde, einen Ausgleich zu finden banken befigt, um die vorgelegten Noten zu decken. Der Betrag und seine Verpflichtungen streng einzuhalten. der Staatsbanknoten hat durch die Ankunft neuer Flüchtlinge aus dem Norden des Landes zugenommen. Für mindestens 5000 Millionen Besos laufen bereits Banknoten um. Täglich treffen zahl reiche Flüchtlinge ein, die besorgt waren, ihr Papiergeld gegen bar einzutauschen. In den meisten Fällen sind die Noten gut, aber die Notenbanken find nicht imstande gewesen, Silber zur Auffüllung ihrer Depositen zur Zentralbank zu senden, da sich die Paketpostgesellschaften weigern, das Risiko des Transportes durch ein von den Aufständischen unsicher gemachtes Gebiet zu übernehmen. Die Staatsbanknoten sollen zur Beseitigung der Bargeldnot im Bereich der Republik für ein gefeßliches Zahlungsmittel erklärt werden.
13 224 Freireligiöse.
2163 Freidenfer.
460 aus der evangelischen Landeskirche Ausgeschiedene. 376 aus der Landeskirche ausgeschieden.
459 Monisten.
144 102
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Krisis im bulgarischen Kabinett. Sofia , 18. Dezember. ( P. C.) Nach Meldungen der„ Balfansta Tribuna" und der„ Gambana" ist die Situation in Bul garien eine fritische, da die Regierung weder mit der gegenwärtigen Sobranje arbeiten kann, noch die Zustimmung des Königs zur Auflösung der Sobranje und zur Ausschreibung von NeuIn der Gruppe Personen anderen Bekenntnisses" befinden fich wahlen, von denen sich Ministerpräsident Radoslawow einen noch außerdem 55 Untergruppen mit insgesamt 1234 Berfonen. Der besseren Erfolg verspricht, erhält. Der König befürchtet, daß Konkurrenzlinie. Der Norddeutsche Lloyd eröffnete am 17. b. M. größte Teil aus diefen( z. B. 489 Freievangelische, 174 Wormonen, eventuelle Neuwahlen noch ungünstiger ausfallen würden und daß feinen neuen Frachtdampferdienst nach Ostasien . Diese 28 Freiprotestanten, 6 Spriritisten) dürften wohl zu den Bekennern Maßnahme ist eine Folge des Konkurrenztampfes zwischen Lloyd einer Konfeffion oder Religion zu rechnen sein. Diese 55 Gruppen dadurch die Krise dann noch verschärft werden könnte. Der Tag und Hamburg - Amerita- Linie. Bisher bestand zwischen beiden Ge- laffen wir außer Rechnung. Hiergegen dürfte ein Teil der unter der Gröffnung der Sobranje ist daher noch vollkommen unbestimmt. Die oppositionellen Parteien haben der Regierung ein Prosellschaften eine Regelung dahin, daß der Lloyd nur den Personen-" Sonstigen Christen" als" christliche Diffidenten" aufgeführten 21 746 verkehr und die Hapag nur den Frachtverkehr nach Ostsiasien be- Personen noch zu den Konfessions- oder Religionslosen zu rechnen gramm vorgelegt, das 15 Punkte enthält, von deren Erfüllung sie sorgte. sein. Demnach weist Preußen im Jahre 1910 rund 150 000 bis ihre Teilnahme an der Regierungsmajorität abhängig machen. 160 000 Sonfessions- oder Religionslose auf. Es wäre zu wünschen, Sie drohen ernsthaft, für den Fall, daß ihren Forderungen nicht Das internationale Zinksyndikat ist bis April 1916 verlängert daß bei der nächsten Zählung diejenigen, die mit einem Gottes- entsprochen wird, in der Gröffnungssigung der Sobranje einen worden und damit gilt auch der deutsche Zinkhüttenverband bis zum glauben gebrochen haben, eine einheitliche Bezeichnung gleichen Zeitpunkt als fest geschlossen. Der Verband nahm in religionslos bei der Angabe der Religionsbezeichnung wählen, stellen. Da ein derartiger Antrag unschwer die Majorität in der Antiag auf Absetzung des Königs und Einführung der Republik zu feiner Generalversammlung sofort eine Erhöhung der Preise um um die Zahlen genauer ermitteln zu fönnen. 50 Pf. vor. jebigen Sobranje finden könnte, sind die Folgen desselben unüber sehbar.
Rückgang der Eisenproduktion. In der Hauptversammlung des Roheisenverbandes wurde über die Marktlage berichtet: Der Ver fand im November hat gegen den Vormonat um zirka 10 Proz abgenommen und betrug 81,57 Proz. der Beteiligung. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, daß der Monat November nur 24 Arbeitstage gegen 27 des Dftober hatte.
Soziales.
Aus dem Gewerbegericht, Kammer 6. ( Vorsitzender: Dr. Löwenstein.)
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Gerichts- Zeitung.
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etwa
Ein Volksmuseum.
Frankfurt a. M., 18. Dezember. ( S. B.) Als erstes Museum Streifjustiz nach dem gemeinen" Recht. seiner Art wurde heute in den hiesigen Räumen des Ausschusses für Volksvorlesungen mit Unterstüßung der Stadt und zahlreicher Die Treiberei der Scharfmacher nach verstärktem Arbeits- wissenschaftliche: Körperschaften ein Boltsmuseum eröffnet. Die willigenschutz scheint an den grünen Tischen mancher Gerichts- erst im Werden begriffene Anstalt soll an der Hand medizinischer jäle nicht unbeachtet vorüber zu ziehen, denn alle Streifurteile Präparate und hygienischer Anschauungsmittel ein Führungswerden jetzt immer wieder und wieder mit dem energisch zu museum sein, in dem den breitesten Boltsmassen unter der Leitung fordernden Arbeitswilligenschutz begründet. Man arbeitet" von Medizinern und Sachverständigen Gelegenheit zum Einblick sich in die Steigerung der Strafen derartig hinein, daß der in die Kompliziertheiten der Naturerscheinungen und Volkskrank 1. Ein Arbeitgeber, der durch Geschlechtsverkehr Lohn ersehen will. Allgemeinheit der bereits vorhandene Ausnahmezustand gar Anatomie und vergleichende Anatomie, Mikroskopie, Fortpflanzung heiten gegeben werden soll. Das Museum umfaßt vorläufig Eine Wirtschafterin flagte gestern gegen den Gastwirt Tamm, nicht mehr besonders auffällt. Die Justiz von Mansfeld und Halle a. S. zieht und Antialkoholismus. usw., eine Ausstellung über Kurpfuschereiwesen, Boltskrankheiten Bapvelallee 65, auf Zahlung von 42 M. wegen kündigungsloser Entlassung. Der Beklagte wendet ein, ein Dienstverhältnis habe dabei zuweilen an einem Strang. Gelegentlich des Maurernicht vorgelegen. Er habe vielmehr der Klägerin angeboten, mit ihm streits in Hettstedt soll der bisher unbescholtene Maurer Ein ausgedehnter Zigarettenschmuggel. zusammenzuleben, da seine Frau von ihm getrennt lebe und die Friedrich Marquardt dem Arbeitswilligen Sloß auf dem Prag, 18. Dezember. ( W. T. B.) Im Erzgebirge wurden seit Scheidung demnächst zu erwarten sei. Er brauche für sein Kind Wege nach der Arbeit die Worte zugerufen haben: Arbeitet einem halben Jahre Nachahmungen der österreichischen Zigaretteneine Mutter. Lohn jei nicht vereinbart gewesen. Während der nur, wenn wir mit dem Streit durchdringen, dann sorte" Sport" verkauft. Diese wurden in einer Dresdener Fabrik 3 Tage, an denen die Klägerin bei dem Beklagten war, fand zwi werden wir Euch die Maße schon nehmen.". hergestellt, an die Grenze geschafft und durch Schmuggler verbreitet. schen beiden intimer Verkehr statt. Als die Klägerin einmal Geld berlangte mit dem Bemerken, es möge vom Lohn abgezogen werden, machte darauf die nicht besonders geschmackvolle Bemerkung: Der Schmuggel ist jetzt in Karlsbad entdeckt worden. kam es zum Bruch, denn Lohn wollte der Beklagte nicht zahlen." Dazu hast Du den A.... viel zu weit hinten." Das retten waren sehr gut nachgeahmt, doch war der Tabat minderDer Vorsitzende erinnerte sich, daß eine ähnliche Sache im Sett stedter Schöffengericht entrüstete sich über die wertig. In den lehten sechs Wochen find allein 3 Millionen falscher Sportzigaretten gepascht worden. Auch Juni gefchwebt hatte. Aus den Atten ging hervor, daß damals der Aeußerung des Streifenden in der üblichen Weise und ver- falsche Trabuco und Britanikazigarren sind nach Desterreich eingeBellagte gegen den Alageanspruch eingewendet hatte, zwischen hängte gegen ihn auf Grund des§ 153 der Gewerbeordnung schmuggelt worden.