irci Jahren Zuchthaus bestraften ManncS Gewicht gelegt. ErblicheBelastung hätten die Sachverständigen daraus gefolgert, dast einBruder in einer Irrenanstalt sich befunden hat, wiewohl dieserBruder infolge eines Unfalls erkrankt sei. Auch aus Annahmeüber die Tätigkeit des Angeklagten als Stadtverordneter zögen oieSachverständigen Schlüsse, wiewohl diese Tatsachen der Annahmeentbehren. Tic beiden Sachverständigen bestreiten, bc-fangen zu sein. Insbesondere sei es durchaus unrichtig, das; demDr. Schacht heimlich Morphium oder Atropin gegeben sei. Auch diePfleger und der Oberpfleger hätten das eidesstattlich in Abredegestellt.Bach längerer Beratung wies daS Gericht den Ab-lehnungsantrag als unbegründet zurück, weil einebegründete Besorgnis der Befangenheit gegen die beiden Sachver-ständigen nicht vorliege. Um dem Angenagten Gelegenheit zur'Beschwerde gegen diesen Beschluß zu geben, wurde die Sachevertagt.__Politxfche Qeberlicbt.Gegen Gesetz»nd Verfassung!Den Junkern und ihrem Anhang ist der Kamm bereits wiedermächtig geschwollen. DaS Urteil des Strahburgcr Kriegsgerichtsempfinden sie als Attentat gegen den Militärabsolutismus, alsersten Versuch, auch die Soldateska unter die Majestät desGesetzes zu beugen. Die ganze reaktionäre Meute beginntSturm zu laufen gegen den Spruch des Straßburger Kriegs-gerichts. Zum Teil kleidet sich die wütende Rebelliongegen diesen Akt der Militärjustiz in die Form des Mit-leids mit dem verurteilten Säbelhelden; zum Teil aber wirft manden Richtern direkt einen Fehlspruch vor, appelliert man an dieNevisionSinstonz. ja proklamiert man sogar gottesfürchtig und dreistdas souveräne Recht des Militärs, Recht und Verfassung einfachunter die Füße zu trampeln.Und es sind nicht etwa nur politische Freischärler und Desperados,die daS Straßburger Urteil schmähen und Gesetz und Verfassunggegenüber die diktatorische Willkür der Soldateska als das obersteGesetz preisen, nein, eS ist das führende Organ der kon-servativen Partei selb st, die.Kreuz-Zeitung�,die in der skrupellosesten Weise die Autorität von Gesetz und Bc-Hörden zu untergraben versucht.In ihrer SonntagSnummer vergießt die„Kreuz-Zeitung" zunächstbittere Tränen über daS Los des zu„entehrender" GesängniSstraseverurteilten Leutnants. Der Aermste müsse nun seinen Abschiednehmen und sehe dadurch„seine wirtschaftliche Existenz bedroht". Na,wenn die in den Kadettenanstalten verzapfte Bildung nicht ganz fürdie Katze ist, würde es einem so jungen Menschen bei solchenKonnexionen doch wahrhaftig nicht schwer werden, auch im bllrger--lichen Leben einen Unterschlupf zu finden. Daß er dann die Staats-bürger nicht mehr im schnarrenden Kasernenton beleidigen und denSäbel gegen wehrlose Menschen zücken kann, ist nur ein Segenfür ihn und für die Allgemeinheit!Aber diese verlogene Heulmcierei des Blattes ist nur die Ein-leitung. Seine Tränen gelten nicht der Person ForstnerS, sondernder Sache: dem bedrohten Willkütregiment und der traditionellenGesetzesverachtung unseres Militarismus. Heißt eS doch in demweiland Hammersteinschen Organ:„Wir Jjaben es ja aus dem Mund des KriegSgerichtsratsBecker gehört:„Um für Satisfaktion zu sorgen, sind die Gerichteund Behörden da." W i r stehen nicht auf dem Standpunkt, daßeine solche gewaltsame Umwandlung der A n-s ch a u n n g e n, auf denen bisher die Erziehung in unsererArmee beruhte, ohne schwere Schädigung ihres Geistes möglich ist."Das Gesetz soll also für die Armee, d.h. die Herren Offiziere,existiere». Sie sollen sich selbst nach unbeschränkter WillkürGenugtuung verschaffen können, mag solcher Unfug tausendmal Gesetzund Verfassung ins Gesicht schlagen!Am Montag wird die.Kreuz-Zeitung" noch deutlicher. Sie hat sichinzwischen einige„Autoritäten" herangeholt, die gegen das StraßburgerUrteil zu Felde ziehen. Ein gewisser Bolko v. Katte machttveitläufige Ausführungen darüber, daß das Militär nach derherrschenden Staatsrechtslehre da von seiner Waffe Gebrauch machendürfe,„wo es sich einem rechtswidrigen Angriff gegenübersieht unddurch einen solchen gefährlich bedroht sieht." Auf die erwähnten, aberweder genannten noch zitierten Strafrechtslehrer einzugehen, verlohntsichumso weniger, als ja gerade das Straßburger Kriegsgericht f e st g est e l lthat. daß in D e t t w e i l e r der„rechtswidrige Angriff" ganz auffeiten des Leutnants Forstner war! Damit erledigtsich beiläufig auch der Erguß des berüchtigten„Wirklichen GeheimenKriegsratS" Romen, der von dem Oberkriegsgerichterwartet, daß es den Heldenjüngling Forstner unter Zu-billigung der(vom Straßburger Kriegsgericht verneinten)Putativnotwehr freisprechen werde. Wir trauen trotzaller reaktionären Hetze auch dein Oberkricgsgericht nicht zu,daß et einen Offizier für s o h a s e n h e r z i g halten könnte,sich dadurch„bedroht" zu fühlen, daß ein Lahmer sich gegendie gesetzwidrige Behandlung wehrt, die ihm von den Fäusten undGewehrkolben eines halben Dutzend strammer Mus-k e t i e r e widerfährt. Zu einem Freispruch des Forstner könnte nurd i e Auffassung führen: Mag dem Schuster Blank die brutalste Wer-gewaltigung widerfahren sein, mag nur die krankhafteste Schreck-haftigkeit dem Forstner die Wahnidee eines Bedrohtseins eingegebenhaben— der Schuster verdiente den Säbelhieb, weil er,obtvohl nur Zivilkanaille, sich gegen die Militär-Willkür überhaupt aufzulehnen wagte!Den Bogel schießt in der„Kreuz-Zeitung" afJer Berlins rühm-be— deckter Polizeipräsident, der Doktor juris I a g o w ab. Obder Forstner das Gesetz verletzt hat oder nicht, ist diesem Polizei-gewaltigen— obwohl er sich seinem Doktortitel nach docheinmal juristischer Studien beflisse» haben muß— total schnuppe.Ihn kümmert weder Verfassung noch Gesetz. Dafür kommt ihmeine dunkle Ahnung von dem Kompetenzkonflikt. Putativ-Notwehr oder nicht— äh, wir in Preußen haben Kompetenz-konflikt. Weiß momentan nicht, ob so was auch für Reich existiert—wenn nich, na dann muß schleunigst so was jemacht werden.Jedenfalls gilt Jrundfatz:„Strafverfolgung wegeneines Aktes der Staatshoheit ist unzulässig."Herr v. Jagow hat also entdeckt, daß die Niedersäbelnng deshinkenden Schusters ein„Akt der Staatshoheit" war! Schade, daßdas Straßburger Kriegsgericht nicht früher von dem Dr. jur. Jagowerleuchtet wurde. Forstners brutal lächerlicher Exzeß als Akt derStaatshoheit anerkannt,— ein prachtvolleres Stichwort für denProtest gegen den Militärabsolutismus hätten sich die„StaatSfeinde"wirklich nicht wünschen können!_Ermordung einer deutschen Expedition.Auf der Insel Neu-Mecklenburg(Tombora) des Bismarck-Archipels sind nach einer Meldung der Forscher D e i n i n g e rund ein anderer deutscher Gelehrter, die Proben toertvoller Hölzersammelten, mit 14 eingeborenen Begleitern getütet worden. An-geblich soll diese Ermordung von Kannibalen(Menschen-sressern) verübt worden sein.Die Insel Neu-Mecklenburg, die von der deutschen Kolonial-verloaltung mit einer ganzen Reihe von Fahrstraßen durchzogenworden ist, galt bisher als ein durchaus friedliches Gebiet. DieEingeborenen hatten sich freiwillig unterworfen und zum Straßen-bau und Anpflanzung von Kulturpflanzen heranziehen lassen. Derkürzlich verstorbene Bezirksamtmann Boglinski hatte ganz allein.nur von einigen eingeborenen Dienern begleitet, die ganze 12 000Quadratkilometer große Insel durchreisen können.lleber die Ursache des Ueberfalles ist noch nichts bekannt.Ob lediglich der auf dem Bismarckarchipel noch vorkommende Kanni-balismus die Ursache war oder ob sich die Eingeborenen g e-kränkt fühlten, steht dahin. Sollte ein Akt des Kannibalismusvorliegen, so wäre daraus keineswegs ohne weiteres ein Schlußauf die barbarische Kulturstufe oder„Tücke" der Eingeborenen zuziehen. Denn der Kannibalismus, der, ursprünglich wahrscheinlichaus einem rein physischen Hunger nach Fleischnahrung in einemtierarmen Gebiete hervorgegangen, sich später in religiöse Formenzu kleiden pflegt, war aus manchen Inselgruppen der Südsee weitverbreitet, auch auf Neu-Seeland, dessen eingeborene Bevölkerunggeistig auf außerordentlich hoher Stufe steht. Wenn wiruns nur daran erinnern, daß, wenn auch keine Menschenfresserei,so doch Bestialitäten, die dem Kannibalismus mindestens eben-bürtig sind, auch in Deutschland noch vor wenigen M e n-s ch e n a l t e r n an der Tagesordnung waren— wir erinnern nuran die Ketzer- und Hexenverbrennungen—, so wird man aus demscheußlichen Verbrechen des Kannibalismus durchaus nichtohne lveiteres die Verpflichtung zu einen: nichtminder brutalen Vernichtungsfeldzug gegen dieSchuldigen ableiten dürfen!Eine blutige Strafexpedition gegen den schuldigen Stamm,eine koloniale Justiz, wie sie ja in unserer deutschen Kolonial-Politik an der Tagesordnung ist, wäre nur eine brutale undrohe Wiedervergeltung für die unselige Tat. Man solltedeshalb, statt einfach so und so viele Dutzend oder Hunderte„Kanni-balen" niederzuknallen, erst eine Untersuchung über die U r-fache der Katastrophe einleiten und erst dann eine in den not-wendigen Grenzen sich haltende Vergeltung üben!Reichstagskandidatur.DaS Zentrum stellte im siebenten badischen ReichStagSwahlkreisOffenburg den Landtagsabgeordneten Professor W i r t h- Freiburgals Kandidaten für die ReichstagSnachwaHl auf. Der frühere Ver-treter dxS 7. Wahlkreises, Oekonomierat Schüler, kandidiert aus Ge-sundheitsrücksichten nicht mehr. Die Wahl ist bekanntlich notwendiggeworden, weil der Reichstag das Mandat des nationalliberalenAbgeordneten Kölsch für ungültig erklärt hat.Eine Kabinettskrise im Kleinen.Im braunschweigischen Staatsministerium ist bereits, trotzdemder Welfenprinz Ernst August erst vor kurzem den Herzogsthron be-stiegen hat, eine kleine Krise ausgebrochen. Der StaatSministerHartwieg hat„wegen seines Gesundheitszustandes" seine Versetzungin den Ruhestand beantragt, die der Herzog zum 1. Februar 1914genehmigt hat. In Anerkennung seiner„hervorragenden Verdiensteum das Herzogtum" verlieh ihm der Herzog jedoch die Brillantenzum Großkreuz deS Ordens Heinrichs des Löwen.Ein Attentat auf das Gemeindewahlrecht in Sachsen-Weimar.Die weimarische Regierung hat einen Eittwurf für eine neueLandgemeinde- und Städteordnung ausgearbeitet, der dem imFebruar nächsten Jahres wieder zusammentreteirden Landtag zurBeratung vorgelegt rverden soll. Die„K o m»r u n a l e Praxi s"ist in der Lage, jetzt schon aus der Vorlage allerlei Einzelheitenzu veröffentlichen:„Auch rn dem neuen Entwurf sind die Grundsätze der Gc-meindeordnung vom 22. Februar 1820 beibehalten.Der Begriff„Bürger" wird auch fernerhin aufrecht erhalten.Bezüglich der„Erwerbung des Bürgerrechts" ist insofern eineVerschlechterung gegen den jetzigen Zustand vorgesehen, als männ-liche Personen, die die sonstigen Voraussetzungen erfüllt haben,erst vom 25. Lebensjahre ab, und Frauen erst vom 30. Lebensjahre ab dieses Recht erwerben können, während bisher das21. Lebensjahr maßgebend war. Die kostenlose Verleihungdes Bürgerrechts an Reichs-, Staats-, Hof-, Gemeinde-, Kirchen-beamte und Lehrer ist auch ferner vorgesehen.Em Zwang zur Erwerbimg des Bürgerrechts ist auch zu-künftig für diejenigen festgesetzt, die die Voraussetzungen zuseiner Erwerbung erfüllt haben. Im Weigerungsfälle kann derlLemeindevorstand eine Strafe bis zu 72 M k. verhänge».Der Besitz der Staatsangehörigkeit— wie bisher— ist nichterforderlich, es, genügt die R c i ch s a n g e h ö r i g k e i t.Eine wesentliche Äenderung sieht der Entwurf darin vor,daß daS Gemein dewahl recht auf vollständig neuenGrundlagen aufgebaut wird. In allen Gemeinden unter2000 Einwohner wird das P l u r a l w a h l sy sie m auf 500Mark steuerpflichtiges Einkommen eine Stimme— eingeführt.Aber damit ist es noch nicht genug. Wer nach diesem Systemnicht über mehrere Stimmen verfügt, der soll inindestens zwei� Stimmen abgeben können, wenn er zwei bis vier Hektar land-wirtschaftlich bewirtschaftet; drei Stimmen bei 4— 6 Hektar; vierStimmen bei 6—8 Hektar; fünf Stimmen bei 8�-10 Hektarund für jede vier Hektar mehr bewirtschafttete Fläche eineStimme mehr. Diese auffällige Bevorzugung des ländlichenGrundbesitzes soll mehr noch als bisher zur Unterdrückung derArbeiterbevölkerung dienen. Es soll aber auch in solchen Ge-»einden, wo durch die Entwickelung der Kaliindustrie der alleinausschlaggebende Einfluß der Grundbesitzer beseitigt wurde, diesender Einfluß in erhöhtem Maße wieder gesichert werden. Nichtminder stark soll das Gcmeindewahlrecht in den Städten ver-schandelt werden. Als Städte sollen alle Gemeinden mit über2000 Einwohnern gelten. Die„Stadtverordneten"— wie dieGemeindevertreter in den Städten nunmehr benannt werden—sollen zur Hälfte„mindestens" Hausbesitzer sein. Es sind dreiverschiedene Klassen von Wahlberechtigten vorgesehen, die in vierverschiedene Gruppen geteilt sind. I» der ersten Gruppe wählenalle Wahlberechtigten. In der zweiten Gruppe wählen solcheWahlberechtigte, die ein Einkommen unter 2800 M. haben; inder dritten Gruppe wählen Wahlberechtigte mit einem Ein-kommen über 2800■ M.: Handwerker, Geschäftsleute, Privat«angestellte, Beamte ohne akademische Vorbildung; in der viertenGruppe wählen dann Wahlberechtigte mit einem Einkommen über2800 M., Beamte, Rentner, Pensionäre, Angestellte usw. mitakademischer Vorbildung.Nach dieser famosen Erwerbsgliedermig sollen nun die Wahl-berechtigten der Gruppen eins, zwei und vier je ein Fünftel, dieder Gruppe drei zwei Fünftel der Stadtverordneten wählen.Wählbar von den einzelnen Gruppen sind nur Angehörige dieserGruppen.Eine größere Verschlechterung eines Wahlrechts, das bisher— wenn auch unter gewissen Ersckstverungen— als allgemeines,gleiches Wahlrecht ausgeübt wurde, ist kaum denkbar. In derersten Gruppe wählen alle Wahlberechtigte, auch die in denübrigen Gruppen noch mit einer Stimme Bedachten. Die Ar-beiter, kleinen Gcschäftsleuie, Handwerker usw können in dieserGruppe Wohl die Mehrheit bilden, aber sie können nur denfünften Teil der Stadtverordneten im günstigsten Falle wählen.Dann kommt die zweite Gruppe derer, die ein Einkommen unter2800 M. haben, auch hier trifft genau dasselbe zu, wie bei derersten Gruppe, nur besteht hier leichter die Möglichkeit, daß dieArbeiter— mit einem Fünftel der Mandate— einen Erfolghaben können. In der dritten Gruppe hat man den Innungenund Mittelstandsrettcrn wesentlich dadurch Rechnung getragen,daß man die akademisch Gebildeten mit den Grundbesitzern ineine besondere Gruppe gebracht hat, und der dritten Gruppe diedoppelte Zahl von Mandaten zuweist. Mit der vierten Gruppesollen die sogenannten„gebildeten" Kreise, Akademiker, Lehrer,Pfarrer, Beamte usw. berücksichtigt werden, aus daß ihnen jeden-falls eine Vertretung gesichert ist."Für die Ausübung des Wahlrechts sind einige Verbesserungenvorgesehen. So die, daß mittels beschriebener oder im Wegeder Vervielfältigung hergestellter Stimmzettel gewählt werdenkann; auch Frauen können ihre Stimme selbst abgeben. Diesewenigen Neuerungen wiegen aber nicht entfernt die Verschlechte-rungen des jetzigen Zustands auf. Offenkundig klingt aus demganzen Entwurf— dessen Geheimhaltung bis zum äußersten Terminder Regierung so am Herzen liegt, daß sie allem Ersuchen umVeröffentlichung eisiges Schweigen entgegensetzte die Angst vorder Sozialdemokratie heraus.Zaberner Nachspiele.Der Redakteur Coestls des„ E l s ä s s e r" hat bekanntlichZaberner Rekruten darüber ausgefragt, ob der Leutnant v. Forstnergesagt habe, daß er auf die französische Fahne oder daß er auf diefranzösische Fremdenlegion sch.. ße, und dann ihre Aussagen inseinem Blatt veröffentlicht, obgleich er den Rekruten vorher dasVersprechen gegeben hatte, ihre Mitteilungen nicht in die Zeitungzu bringen. Wegen dieser Handlung hat der Berliner Schriftsteller-klub gegen ihn folgenden Beschluß gefaßt:„Der Vorstand des Berliner Schriftstellerklubs sieht in demVerhalten deS Redakteur» des„Elsässer" in Slraßburg gegenüberden jetzt zu Arreststrafen verurteilten Zaberner Retruten einen sehrschweren Verstoß gegen die journalistische StandeSehre, die es strengverbietet, Dinge, die privatim mitgeleilt sind, für die Veröffent-lichung zu verwenden. Er verurteilt das Verhalten des betreffenden Redalteurs insonderheit deswegen, weil dieser den drei Rekrutenursprünglich zugesichert hatte, das bekannte Schriftstück der Oeffent-Irchteil nicht zugänglich machen zu wollen."Auch der Verband der Ostdeutschen Presse bat eine Resolutionangenommen, in der das Verhalten des Redakteurs Coestlö vom„Elsässer" in Straßburg als unerhörter Vertrauensmißbrauch imInteresse der Ehre und des Ansehens des deutschen RedakteurstandeSscharf verurteilt wird.___Ostmarkeuzulage» auf Umwegen.In einer Zuschrift aus Posrbeamtenkreisen an die„DeutscheTageszeitung" wird der Borschlag gemacht, die vom Reichstag ab.gelehnten Ostmarkeuzulagen auS dem preußischen Ostmarkenfondszu bezahlen. Diese Anregung erscheint selbst dem agrarischenBlatte höchst bedenklich; daS Blatt meint:„Diese Anregung ist gewiß gut gemeint; wir halten sie aberweder für staatsrechtlich möglich, noch für durchführbar. DieReichspostverwaltung hat die Ostmarkeuzulage in den nächstenReichshauShaltSetat wieder aufgenommen. Sie wird jedenfallsMittel und Wege erwogen haben, die Forderung in diesem Jahredurchzusetzen. Daß sie unbedingt durchgesetzt werden muß, istauch unsere Ueberzeugung."Wie es anzustellen ist, das Zentrum in dieser Frage zum Um.fall zu bewegen, das ist vorerst noch das Geheimnis der„DeutschenTageszeitung". Vielleicht Jesuiten gegen Ostmarkenzulage?Ausfuhrzoll auf Kameruner Kautschuk.Nachdem der Staatssekretär des ReichSkolomalamtS sich in derBesprechung mit den Interessenten vom 20. November mit der Um-Wandlung de» festen Ausfuhrzolles auf Kameruner Kautschuk in«iiien Wertzoll mit gleitender Skala grundsätzlich einverstanden er-klärt hatte, ist nunmehr das Gouvernemeiu in Buea drahtlich angewiesen worden, den Kautschuk-AuSfuhrzoll bis auf weiteres zustunden. Das Provisorium soll solange bestehen bleibe», bis überdie endgültige Ausgestaltung deS StaffelrarifeS Entscheidung getroffenist. Vorher werden noch Verhandlungen mit den heimischen Jnter-essenten gepflogen werden, die Gouverneur Ebermaier alsbald nachNeujahr aufnehmen wird._Oefterrticb.Ter Abgang des Panamaministers.Wien, 22. Dezember. Wie das„Neue Wiener Tageblatt"erfährt, hat der polnische Laiidsmamiininistcr D l u g o s zgestern sein formelles Demissionsgesuch eingereicht.Qngarn.Ei» Majestätsbeleidigungsprozrß.Das Blatt der B u d a p e st e r Sozialdemokratie, die„Nepszava", hatte im Januar dieses Jahres drei Artikel ver.öffentlicht, in denen das Verhältnis der Regierung des Lukacszu dem Monarchen geschildert wurde. In drei Stellen desArtikels hatte die Staatsanwaltschaft Majestätsbeleidigungeuerblickt. Als Verfasser meldete sich der sozialdemokratischeFührer und Krankenkassenvorstand Stephan B a l o g h. AmSonnabend fand die Verhandlung vor einenr Strafsenat desBudapester Gerichtes statt. Ter Angeklagte wurde zu seckisMonaten Staatsgefängnis und drei Jahren Amtsverlust ver-urteilt. Der Staatsanlvalt hat.. w e g e n zu geringenStrafausmaßes" appelliert.franhrnd).Erhöhung des Offiziers- und Unterosfizierssoldcs.Paris, 22. Dezember. Die Deputiertcnkammer berietheute weiter über den Gesetzentwurf betreffend Gehalts« und Sold»erhöhungen für Offiziere und Unteroffiziere. Ein Abänderungi.antrag Dalbiez, welcher die Generäle und die ihnen gleich.stehenden Offiziere von den Wohltaten des Gesetzes ausschließt,wurde mit 310 gegen 238 Stimmen angenommen, obgleich die Re-gierung und die Budgctkoiumission wenigstens die Brigadegeneralein das Gesetz einzubcgreifen wünschten. Ebenso bekämpfte die Re-gierung einen weiteren Antrag Dalbiez, welcher die Gehalts-erhöhung der Obersten beschneidet.In der Nachmittassitzung der Kamuier wurde der zweite Antrag Dalbiez. der die Gehaltserhöhung der Obersten beschneidet.mit 293 gegen 263 Stimmen angenommen.Schvecleti.Ausbau der Heeresorganisation.Stockholm, 21. Dezember. Staatsmintster Staaff hielt heutein Karlslrona eine Rede, in der er die Hauptpunkte des Regie.rungsprogramms betreffend die nationale Verteidigung bekannt-gab und die Wichtigkeit betonte, das Neutralitätsprinzinp sestzu»halten. Schweden müsse mit allen Mächten Freundschaft halten.ohne zu irgendeiner in herzliche Beziehungen zu treten. Fürda» Fußvolk solle Winterausbildung eingeführt werden, doch erstnach den Neuwahlen im Jahre 1914 werde bestimmt werden, wiegroß die Verlängerung der Ucbungszeit für die Fußtruppen seinsoll. Tie Mittel dafür wären vorhanden. Die Wehrkraft würdeweiter erhöht durch Ausbildung aller Studenten als Reservechargen.Die Vermehrung der Kosten für die Ausrüstung deS Heeres, denBau von Kriegsschiffen, die Verstärkung der Küstenbefestigungenund die Verlängerungen der Wehrpflichtzeit der SpezialWaffenWürde durch die wachsenden Staatseinnahmen sowie durch«ine nach