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irci   Jahren Zuchthaus   bestraften ManncS Gewicht gelegt. Erbliche Belastung hätten die Sachverständigen daraus gefolgert, dast ein Bruder in einer Irrenanstalt sich befunden hat, wiewohl dieser Bruder infolge eines Unfalls erkrankt sei. Auch aus Annahme über die Tätigkeit des Angeklagten als Stadtverordneter zögen oie Sachverständigen Schlüsse, wiewohl diese Tatsachen der Annahme entbehren. Tic beiden Sachverständigen bestreiten, bc- fangen zu sein. Insbesondere sei es durchaus unrichtig, das; dem Dr. Schacht heimlich Morphium oder Atropin gegeben sei. Auch die Pfleger und der Oberpfleger hätten das eidesstattlich in Abrede gestellt. Bach längerer Beratung wies daS Gericht den Ab- lehnungsantrag als unbegründet zurück, weil eine begründete Besorgnis der Befangenheit gegen die beiden Sachver- ständigen nicht vorliege. Um dem Angenagten Gelegenheit zur 'Beschwerde gegen diesen Beschluß zu geben, wurde die Sache vertagt.__ Politxfche Qeberlicbt. Gegen Gesetz»nd Verfassung! Den Junkern und ihrem Anhang ist der Kamm bereits wieder mächtig geschwollen. DaS Urteil des Strahburgcr Kriegsgerichts empfinden sie als Attentat gegen den Militärabsolutismus, als ersten Versuch, auch die Soldateska unter die Majestät des Gesetzes zu beugen. Die ganze reaktionäre Meute beginnt Sturm zu laufen gegen den Spruch des Straßburger Kriegs- gerichts. Zum Teil kleidet sich die wütende Rebellion gegen diesen Akt der Militärjustiz in die Form des Mit- leids mit dem verurteilten Säbelhelden; zum Teil aber wirft man den Richtern direkt einen Fehlspruch vor, appelliert man an die NevisionSinstonz. ja proklamiert man sogar gottesfürchtig und dreist das souveräne Recht des Militärs, Recht und Verfassung einfach unter die Füße zu trampeln. Und es sind nicht etwa nur politische Freischärler und Desperados, die daS Straßburger Urteil schmähen und Gesetz und Verfassung gegenüber die diktatorische Willkür der Soldateska als das oberste Gesetz preisen, nein, eS ist das führende Organ der kon- servativen Partei selb st, die.Kreuz-Zeitung�  , die in der skrupellosesten Weise die Autorität von Gesetz und Bc- Hörden zu untergraben versucht. In ihrer SonntagSnummer vergießt dieKreuz-Zeitung  " zunächst bittere Tränen über daS Los des zuentehrender" GesängniSstrase verurteilten Leutnants. Der Aermste müsse nun seinen Abschied nehmen und sehe dadurchseine wirtschaftliche Existenz bedroht". Na, wenn die in den Kadettenanstalten verzapfte Bildung nicht ganz für die Katze ist, würde es einem so jungen Menschen bei solchen Konnexionen doch wahrhaftig nicht schwer werden, auch im bllrger- -lichen Leben einen Unterschlupf zu finden. Daß er dann die Staats- bürger nicht mehr im schnarrenden Kasernenton beleidigen und den Säbel gegen wehrlose Menschen zücken kann, ist nur ein Segen für ihn und für die Allgemeinheit! Aber diese verlogene Heulmcierei des Blattes ist nur die Ein- leitung. Seine Tränen gelten nicht der Person ForstnerS, sondern der Sache: dem bedrohten Willkütregiment und der traditionellen Gesetzesverachtung unseres Militarismus. Heißt eS doch in dem weiland Hammersteinschen Organ: Wir Jjaben es ja aus dem Mund des KriegSgerichtsrats Becker gehört:Um für Satisfaktion zu sorgen, sind die Gerichte und Behörden da." W i r stehen nicht auf dem Standpunkt, daß eine solche gewaltsame Umwandlung der A n- s ch a u n n g e n, auf denen bisher die Erziehung in unserer Armee beruhte, ohne schwere Schädigung ihres Geistes möglich ist." Das Gesetz soll also für die Armee, d.h. die Herren Offiziere, existiere». Sie sollen sich selbst nach unbeschränkter Willkür Genugtuung verschaffen können, mag solcher Unfug tausendmal Gesetz und Verfassung ins Gesicht schlagen! Am Montag wird die.Kreuz-Zeitung  " noch deutlicher. Sie hat sich inzwischen einigeAutoritäten" herangeholt, die gegen das Straßburger Urteil zu Felde ziehen. Ein gewisser Bolko v. Katte macht tveitläufige Ausführungen darüber, daß das Militär nach der herrschenden Staatsrechtslehre da von seiner Waffe Gebrauch machen dürfe,wo es sich einem rechtswidrigen Angriff gegenübersieht und durch einen solchen gefährlich bedroht sieht." Auf die erwähnten, aber weder genannten noch zitierten Strafrechtslehrer einzugehen, verlohntsich umso weniger, als ja gerade das Straßburger Kriegsgericht f e st g est e l lt hat. daß in D e t t w e i l e r derrechtswidrige Angriff" ganz auf feiten des Leutnants Forstner war! Damit erledigt sich beiläufig auch der Erguß des berüchtigtenWirklichen Geheimen KriegsratS" Romen, der von dem Oberkriegsgericht erwartet, daß es den Heldenjüngling Forstner unter Zu- billigung der(vom Straßburger Kriegsgericht verneinten) Putativnotwehr freisprechen werde. Wir trauen trotz aller reaktionären Hetze auch dein Oberkricgsgericht nicht zu, daß et einen Offizier für s o h a s e n h e r z i g halten könnte, sich dadurchbedroht" zu fühlen, daß ein Lahmer sich gegen die gesetzwidrige Behandlung wehrt, die ihm von den Fäusten und Gewehrkolben eines halben Dutzend strammer Mus- k e t i e r e widerfährt. Zu einem Freispruch des Forstner könnte nur d i e Auffassung führen: Mag dem Schuster Blank die brutalste Wer- gewaltigung widerfahren sein, mag nur die krankhafteste Schreck- haftigkeit dem Forstner die Wahnidee eines Bedrohtseins eingegeben haben der Schuster verdiente den Säbelhieb, weil er, obtvohl nur Zivilkanaille, sich gegen die Militär- Willkür überhaupt aufzulehnen wagte! Den Bogel schießt in derKreuz-Zeitung  " afJer Berlins rühm- be deckter Polizeipräsident, der Doktor juris I a g o w ab. Ob der Forstner das Gesetz verletzt hat oder nicht, ist diesem Polizei- gewaltigen obwohl er sich seinem Doktortitel nach doch einmal juristischer Studien beflisse» haben muß total schnuppe. Ihn kümmert weder Verfassung noch Gesetz. Dafür kommt ihm eine dunkle Ahnung von dem Kompetenzkonflikt. Putativ- Notwehr oder nicht äh, wir in Preußen haben Kompetenz- konflikt. Weiß momentan nicht, ob so was auch für Reich existiert wenn nich, na dann muß schleunigst so was jemacht werden. Jedenfalls gilt Jrundfatz:Strafverfolgung wegen eines Aktes der Staatshoheit ist unzulässig." Herr v. Jagow hat also entdeckt, daß die Niedersäbelnng des hinkenden Schusters einAkt der Staatshoheit" war! Schade, daß das Straßburger Kriegsgericht nicht früher von dem Dr. jur. Jagow erleuchtet wurde. Forstners brutal lächerlicher Exzeß als Akt der Staatshoheit anerkannt, ein prachtvolleres Stichwort für den Protest gegen den Militärabsolutismus hätten sich dieStaatSfeinde" wirklich nicht wünschen können!_ Ermordung einer deutschen   Expedition. Auf der Insel Neu-Mecklenburg  (Tombora) des Bismarck- Archipels   sind nach einer Meldung der Forscher D e i n i n g e r und ein anderer deutscher Gelehrter, die Proben toertvoller Hölzer sammelten, mit 14 eingeborenen Begleitern getütet worden. An- geblich soll diese Ermordung von Kannibalen(Menschen- sressern) verübt worden sein. Die Insel Neu-Mecklenburg, die von der deutschen   Kolonial- verloaltung mit einer ganzen Reihe von Fahrstraßen durchzogen worden ist, galt bisher als ein durchaus friedliches Gebiet. Die Eingeborenen hatten sich freiwillig unterworfen und zum Straßen- bau und Anpflanzung von Kulturpflanzen heranziehen lassen. Der kürzlich verstorbene Bezirksamtmann Boglinski hatte ganz allein. nur von einigen eingeborenen Dienern begleitet, die ganze 12 000 Quadratkilometer große Insel durchreisen können. lleber die Ursache des Ueberfalles ist noch nichts bekannt. Ob lediglich der auf dem Bismarckarchipel noch vorkommende Kanni- balismus die Ursache war oder ob sich die Eingeborenen g e- kränkt fühlten, steht dahin. Sollte ein Akt des Kannibalismus vorliegen, so wäre daraus keineswegs ohne weiteres ein Schluß auf die barbarische Kulturstufe oderTücke" der Eingeborenen zu ziehen. Denn der Kannibalismus, der, ursprünglich wahrscheinlich aus einem rein physischen Hunger nach Fleischnahrung in einem tierarmen Gebiete hervorgegangen, sich später in religiöse Formen zu kleiden pflegt, war aus manchen Inselgruppen der Südsee weit verbreitet, auch auf Neu-Seeland  , dessen eingeborene Bevölkerung geistig auf außerordentlich hoher Stufe steht. Wenn wir uns nur daran erinnern, daß, wenn auch keine Menschenfresserei, so doch Bestialitäten, die dem Kannibalismus mindestens eben- bürtig sind, auch in Deutschland   noch vor wenigen M e n- s ch e n a l t e r n an der Tagesordnung waren wir erinnern nur an die Ketzer- und Hexenverbrennungen, so wird man aus dem scheußlichen Verbrechen des Kannibalismus durchaus nicht ohne lveiteres die Verpflichtung zu einen: nicht minder brutalen Vernichtungsfeldzug gegen die Schuldigen ableiten dürfen! Eine blutige Strafexpedition gegen den schuldigen Stamm, eine koloniale Justiz, wie sie ja in unserer deutschen   Kolonial- Politik an der Tagesordnung ist, wäre nur eine brutale und rohe Wiedervergeltung für die unselige Tat. Man sollte deshalb, statt einfach so und so viele Dutzend oder HunderteKanni- balen" niederzuknallen, erst eine Untersuchung über die U r- fache der Katastrophe einleiten und erst dann eine in den not- wendigen Grenzen sich haltende Vergeltung üben! Reichstagskandidatur. DaS Zentrum stellte im siebenten badischen ReichStagSwahlkreis Offenburg   den Landtagsabgeordneten Professor W i r t h- Freiburg als Kandidaten für die ReichstagSnachwaHl auf. Der frühere Ver- treter dxS 7. Wahlkreises, Oekonomierat Schüler, kandidiert aus Ge- sundheitsrücksichten nicht mehr. Die Wahl ist bekanntlich notwendig geworden, weil der Reichstag das Mandat des nationalliberalen Abgeordneten Kölsch für ungültig erklärt hat. Eine Kabinettskrise im Kleinen. Im braunschweigischen Staatsministerium ist bereits, trotzdem der Welfenprinz Ernst August erst vor kurzem den Herzogsthron be- stiegen hat, eine kleine Krise ausgebrochen. Der StaatSminister Hartwieg hatwegen seines Gesundheitszustandes" seine Versetzung in den Ruhestand beantragt, die der Herzog zum 1. Februar 1914 genehmigt hat. In Anerkennung seinerhervorragenden Verdienste um das Herzogtum  " verlieh ihm der Herzog jedoch die Brillanten zum Großkreuz deS Ordens Heinrichs des Löwen. Ein Attentat auf das Gemeindewahlrecht in Sachsen- Weimar  . Die weimarische Regierung hat einen Eittwurf für eine neue Landgemeinde- und Städteordnung ausgearbeitet, der dem im Februar nächsten Jahres wieder zusammentreteirden Landtag zur Beratung vorgelegt rverden soll. DieK o m»r u n a l e Praxi s" ist in der Lage, jetzt schon aus der Vorlage allerlei Einzelheiten zu veröffentlichen: Auch rn dem neuen Entwurf sind die Grundsätze der Gc- meindeordnung vom 22. Februar 1820 beibehalten. Der BegriffBürger" wird auch fernerhin aufrecht erhalten. Bezüglich derErwerbung des Bürgerrechts" ist insofern eine Verschlechterung gegen den jetzigen Zustand vorgesehen, als männ- liche Personen, die die sonstigen Voraussetzungen erfüllt haben, erst vom 25. Lebensjahre ab, und Frauen erst vom 30. Lebens­jahre ab dieses Recht erwerben können, während bisher das 21. Lebensjahr maßgebend war. Die kostenlose Verleihung des Bürgerrechts an Reichs-, Staats-, Hof-, Gemeinde-, Kirchen- beamte und Lehrer ist auch ferner vorgesehen. Em Zwang zur Erwerbimg des Bürgerrechts ist auch zu- künftig für diejenigen festgesetzt, die die Voraussetzungen zu seiner Erwerbung erfüllt haben. Im Weigerungsfälle kann der lLemeindevorstand eine Strafe bis zu 72 M k. verhänge». Der Besitz der Staatsangehörigkeit wie bisher ist nicht erforderlich, es, genügt die R c i ch s a n g e h ö r i g k e i t. Eine wesentliche Äenderung sieht der Entwurf darin vor, daß daS Gemein dewahl recht auf vollständig neuen Grundlagen aufgebaut wird. In allen Gemeinden unter 2000 Einwohner wird das P l u r a l w a h l sy sie m auf 500 Mark steuerpflichtiges Einkommen eine Stimme eingeführt. Aber damit ist es noch nicht genug. Wer nach diesem System nicht über mehrere Stimmen verfügt, der soll inindestens zwei Stimmen abgeben können, wenn er zwei bis vier Hektar land- wirtschaftlich bewirtschaftet; drei Stimmen bei 4 6 Hektar; vier Stimmen bei 68 Hektar; fünf Stimmen bei 8�-10 Hektar und für jede vier Hektar mehr bewirtschafttete Fläche eine Stimme mehr. Diese auffällige Bevorzugung des ländlichen Grundbesitzes soll mehr noch als bisher zur Unterdrückung der Arbeiterbevölkerung dienen. Es soll aber auch in solchen Ge- »einden, wo durch die Entwickelung der Kaliindustrie der allein ausschlaggebende Einfluß der Grundbesitzer beseitigt wurde, diesen der Einfluß in erhöhtem Maße wieder gesichert werden. Nicht minder stark soll das Gcmeindewahlrecht in den Städten ver- schandelt werden. Als Städte sollen alle Gemeinden mit über 2000 Einwohnern gelten. DieStadtverordneten  " wie die Gemeindevertreter in den Städten nunmehr benannt werden sollen zur Hälftemindestens" Hausbesitzer sein. Es sind drei verschiedene Klassen von Wahlberechtigten vorgesehen, die in vier verschiedene Gruppen geteilt sind. I» der ersten Gruppe wählen alle Wahlberechtigten. In der zweiten Gruppe wählen solche Wahlberechtigte, die ein Einkommen unter 2800 M. haben; in der dritten Gruppe wählen Wahlberechtigte mit einem Ein- kommen über 2800 M.: Handwerker, Geschäftsleute, Privat« angestellte, Beamte ohne akademische Vorbildung; in der vierten Gruppe wählen dann Wahlberechtigte mit einem Einkommen über 2800 M., Beamte, Rentner, Pensionäre, Angestellte usw. mit akademischer Vorbildung. Nach dieser famosen Erwerbsgliedermig sollen nun die Wahl- berechtigten der Gruppen eins, zwei und vier je ein Fünftel, die der Gruppe drei zwei Fünftel der Stadtverordneten wählen. Wählbar von den einzelnen Gruppen sind nur Angehörige dieser Gruppen. Eine größere Verschlechterung eines Wahlrechts, das bisher wenn auch unter gewissen Ersckstverungen als allgemeines, gleiches Wahlrecht ausgeübt wurde, ist kaum denkbar. In der ersten Gruppe wählen alle Wahlberechtigte, auch die in den übrigen Gruppen noch mit einer Stimme Bedachten. Die Ar- beiter, kleinen Gcschäftsleuie, Handwerker usw können in dieser Gruppe Wohl die Mehrheit bilden, aber sie können nur den fünften Teil der Stadtverordneten im günstigsten Falle wählen. Dann kommt die zweite Gruppe derer, die ein Einkommen unter 2800 M. haben, auch hier trifft genau dasselbe zu, wie bei der ersten Gruppe, nur besteht hier leichter die Möglichkeit, daß die Arbeiter mit einem Fünftel der Mandate einen Erfolg haben können. In der dritten Gruppe hat man den Innungen und Mittelstandsrettcrn wesentlich dadurch Rechnung getragen, daß man die akademisch Gebildeten mit den Grundbesitzern in eine besondere Gruppe gebracht hat, und der dritten Gruppe die doppelte Zahl von Mandaten zuweist. Mit der vierten Gruppe sollen die sogenanntengebildeten" Kreise, Akademiker, Lehrer, Pfarrer, Beamte usw. berücksichtigt werden, aus daß ihnen jeden- falls eine Vertretung gesichert ist." Für die Ausübung des Wahlrechts sind einige Verbesserungen vorgesehen. So die, daß mittels beschriebener oder im Wege der Vervielfältigung hergestellter Stimmzettel gewählt werden kann; auch Frauen können ihre Stimme selbst abgeben. Diese wenigen Neuerungen wiegen aber nicht entfernt die Verschlechte- rungen des jetzigen Zustands auf. Offenkundig klingt aus dem ganzen Entwurf dessen Geheimhaltung bis zum äußersten Termin der Regierung so am Herzen liegt, daß sie allem Ersuchen um Veröffentlichung eisiges Schweigen entgegensetzte die Angst vor der Sozialdemokratie heraus. Zaberner Nachspiele. Der Redakteur Coestls des E l s ä s s e r" hat bekanntlich Zaberner Rekruten darüber ausgefragt, ob der Leutnant v. Forstner gesagt habe, daß er auf die französische   Fahne oder daß er auf die französische   Fremdenlegion sch.. ße, und dann ihre Aussagen in seinem Blatt veröffentlicht, obgleich er den Rekruten vorher das Versprechen gegeben hatte, ihre Mitteilungen nicht in die Zeitung zu bringen. Wegen dieser Handlung hat der Berliner   Schriftsteller- klub gegen ihn folgenden Beschluß gefaßt: Der Vorstand des Berliner   Schriftstellerklubs sieht in dem Verhalten deS Redakteur» desElsässer" in Slraßburg gegenüber den jetzt zu Arreststrafen verurteilten Zaberner Retruten einen sehr schweren Verstoß gegen die journalistische StandeSehre, die es streng verbietet, Dinge, die privatim mitgeleilt sind, für die Veröffent- lichung zu verwenden. Er verurteilt das Verhalten des betreffen­den Redalteurs insonderheit deswegen, weil dieser den drei Rekruten ursprünglich zugesichert hatte, das bekannte Schriftstück der Oeffent- Irchteil nicht zugänglich machen zu wollen." Auch der Verband der Ostdeutschen Presse bat eine Resolution angenommen, in der das Verhalten des Redakteurs Coestlö vom Elsässer" in Straßburg   als unerhörter Vertrauensmißbrauch im Interesse der Ehre und des Ansehens des deutschen   RedakteurstandeS scharf verurteilt wird.___ Ostmarkeuzulage» auf Umwegen. In einer Zuschrift aus Posrbeamtenkreisen an dieDeutsche Tageszeitung" wird der Borschlag gemacht, die vom Reichstag ab. gelehnten Ostmarkeuzulagen auS dem preußischen Ostmarkenfonds zu bezahlen. Diese Anregung erscheint selbst dem agrarischen Blatte höchst bedenklich; daS Blatt meint: Diese Anregung ist gewiß gut gemeint; wir halten sie aber weder für staatsrechtlich möglich, noch für durchführbar. Die Reichspostverwaltung hat die Ostmarkeuzulage in den nächsten ReichshauShaltSetat wieder aufgenommen. Sie wird jedenfalls Mittel und Wege erwogen haben, die Forderung in diesem Jahre durchzusetzen. Daß sie unbedingt durchgesetzt werden muß, ist auch unsere Ueberzeugung." Wie es anzustellen ist, das Zentrum in dieser Frage zum Um. fall zu bewegen, das ist vorerst noch das Geheimnis derDeutschen Tageszeitung". Vielleicht Jesuiten   gegen Ostmarkenzulage? Ausfuhrzoll auf Kameruner   Kautschuk. Nachdem der Staatssekretär des ReichSkolomalamtS sich in der Besprechung mit den Interessenten vom 20. November mit der Um- Wandlung de» festen Ausfuhrzolles auf Kameruner   Kautschuk in «iiien Wertzoll mit gleitender Skala grundsätzlich einverstanden er- klärt hatte, ist nunmehr das Gouvernemeiu in Buea drahtlich an­gewiesen worden, den Kautschuk-AuSfuhrzoll bis auf weiteres zu stunden. Das Provisorium soll solange bestehen bleibe», bis über die endgültige Ausgestaltung deS StaffelrarifeS Entscheidung getroffen ist. Vorher werden noch Verhandlungen mit den heimischen Jnter- essenten gepflogen werden, die Gouverneur Ebermaier alsbald nach Neujahr aufnehmen wird._ Oefterrticb. Ter Abgang des Panamaministers. Wien  , 22. Dezember. Wie dasNeue Wiener Tageblatt" erfährt, hat der polnische Laiidsmamiininistcr D l u g o s z gestern sein formelles Demissionsgesuch eingereicht. Qngarn. Ei» Majestätsbeleidigungsprozrß. Das Blatt der B u d a p e st e r Sozialdemokratie, die Nepszava  ", hatte im Januar dieses Jahres drei Artikel ver. öffentlicht, in denen das Verhältnis der Regierung des Lukacs zu dem Monarchen geschildert wurde. In drei Stellen des Artikels hatte die Staatsanwaltschaft Majestätsbeleidigungeu erblickt. Als Verfasser meldete sich der sozialdemokratische Führer und Krankenkassenvorstand Stephan B a l o g h. Am Sonnabend fand die Verhandlung vor einenr Strafsenat des Budapester Gerichtes statt. Ter Angeklagte wurde zu seckis Monaten Staatsgefängnis und drei Jahren Amtsverlust ver- urteilt. Der Staatsanlvalt hat.. w e g e n zu geringen Strafausmaßes" appelliert. franhrnd). Erhöhung des Offiziers- und Unterosfizierssoldcs. Paris  , 22. Dezember. Die Deputiertcnkammer beriet heute weiter über den Gesetzentwurf betreffend Gehalts« und Sold» erhöhungen für Offiziere und Unteroffiziere. Ein Abänderungi. antrag Dalbiez, welcher die Generäle und die ihnen gleich. stehenden Offiziere von den Wohltaten des Gesetzes ausschließt, wurde mit 310 gegen 238 Stimmen angenommen, obgleich die Re- gierung und die Budgctkoiumission wenigstens die Brigadegenerale in das Gesetz einzubcgreifen wünschten. Ebenso bekämpfte die Re- gierung einen weiteren Antrag Dalbiez, welcher die Gehalts- erhöhung der Obersten beschneidet. In der Nachmittassitzung der Kamuier wurde der zweite An­trag Dalbiez. der die Gehaltserhöhung der Obersten beschneidet. mit 293 gegen 263 Stimmen angenommen. Schvecleti. Ausbau der Heeresorganisation. Stockholm  , 21. Dezember. Staatsmintster Staaff hielt heute in Karlslrona eine Rede, in der er die Hauptpunkte des Regie. rungsprogramms betreffend die nationale Verteidigung bekannt- gab und die Wichtigkeit betonte, das Neutralitätsprinzinp sestzu» halten. Schweden   müsse mit allen Mächten Freundschaft halten. ohne zu irgendeiner in herzliche Beziehungen zu treten. Für da» Fußvolk solle Winterausbildung eingeführt werden, doch erst nach den Neuwahlen im Jahre 1914 werde bestimmt werden, wie groß die Verlängerung der Ucbungszeit für die Fußtruppen sein soll. Tie Mittel dafür wären vorhanden. Die Wehrkraft würde weiter erhöht durch Ausbildung aller Studenten als Reservechargen. Die Vermehrung der Kosten für die Ausrüstung deS Heeres, den Bau von Kriegsschiffen, die Verstärkung der Küstenbefestigungen und die Verlängerungen der Wehrpflichtzeit der SpezialWaffen Würde durch die wachsenden Staatseinnahmen sowie durch«ine nach