Nr. 339.
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Die Militär- und Junkerrevolte.
Mittwoch, den 24. Dezember 1913.
gar nicht in Frage kommen kann, sondern höchstens der etwa ein Pronunziamento des starten Mannes § 6. Aber auch diesen hat der doctor juris von erblicken, den gewisse engbegrenzte Kreise als Nachfolger Jagow nicht einmal so weit verstanden, als er für Bethmanns wünschen. Vielleicht ist der Erfolg seines VorPreußen gilt. Das freisinnige Blatt weist nach, daß gehens ein ganz anderer, als diese Politiker wünschen." Die Kreuz- Zeitung " war sehr übel beraten, als sie sich auch der§ 6 nur dann den Einwand des Kompetenz- Die Verfechter des Absolutismus haben bisher eine in ihrem Feldzug gegen das Urteil des Straßburger Kriegs- fonfliktes für Personen des Soldatenstandes zuläßt, wenn es geradezu erstaunliche Ungeschicklichkeit bewiejen. Ohne die gerichts als juristischen Sachverständigen den famosen Ber sich um Zivilgerichte handelt. Für Militär beispielslosen Provokationen der Bethmann Hollweg , Falkenliner Polizeipräsidenten v. Jagow verschrieb. gerihte fann der Kompetenztonflitt überhaupt hayn und Jagow wäre die bürgerliche Opposition schon Es erscheint uns fraglich, daß sie sich durch den Doktor nicht erhoben werden, weil das militärische Gerichts- längst bereit gewesen, Gras über die Zaberner Gewaltproben juris v. Jagom hätte bestechen lassen können. Denn das verfahren nach§ 20 der Militärstrafgesetordnung vom unserer Absolutisten wachsen zu lassen. Offenbar unterschäßen fonservative Organ hätte sich daran erinnern sollen, daß Herr kommandierenden General oder Divisionskommandeur aus- unsere Absolutisten aber die Bedeutung der Oeffentlichb. Jagow mit seinen juristischen Kenntnissen schon früher mehr geht. Es handelt sich also um einen ganzen Ratten- feit derart, daß sie die unverhülltesten Rechtsverhöhnungen als einmal bei den höchsten juristischen Instanzen schmählich fönig von juristischen Mißverständnissen des Berliner und Gerichtsbeeinflussungen risfieren zu fönnen glauben, da abgeblitt ist. Gar manche seine diktatorische Improvi- Polizeipräsidenten, unt eine so grenzenlose Verwirrung aller ja das Bürgertum bei den entscheidenden Debatten im Reichssationen haben die Nachprüfung durch die Rechtsinstanzen nicht juristischen Begriffe, daß man nicht verstehen kann, wie ein tage eine so jämmerliche Rückgratlosigkeit bewiesen hat. bestanden, sodaß das Machtgebot des Berliner Polizeigewal- Mann von solcher Begriffsstugigkeit es überhaupt zum doctor Nach diesen Beweisen der bürgerlichen Feigheit freilich tigen des öfteren kläglich gescheitert ist. So hätte sich die juris zu bringen vermochte. Aber auch von alledem ab- müssen wir leider auch befürchten, daß die je pige EntKreuz- Zeitung" doch wenigstens noch darauf erinnern gesehen, existieren für Elsaß- Lothringen und das Reich die be rüstungskampagne der bürgerlichen Preise mit dem faulkönnen, daß der Boykott der Neuen Welt, der von dem Ber - treffenden Paragraphen des preußischen Gesetzes überhaupt sten Friedensschluß enden wird. So wenig man Liner Polizeipräsidenten der Charakter eines Lokals abgesprochen nicht, und oberdrein würden sie auch in Preußen nur dann sich zutraute oder auch nur Lust hatte, die Bethmann Hollweg war, in dem ernste künstlerische Aufführungen abgehalten werden Geltung haben, wenn es sich wirklich um Ausübung von Hoheits- und Falkenhayn zur Strecke zu bringen", so wenig Energie könnten, von dem Gericht aufgehoben werden mußte. Es rechten, statt um ganz zweifellose Exzesse und Will- wird man auch bekunden, den ja schon längst unmöglichen wäre also verständiger gewesen, wenn die„ Kreuz- Zeitung " türatte gehandelt hätte, wie sie von dem Straßburger Berliner Polizeipräsidenten zu erledigen". Der Entfich als juristischen Stronzeugen eine juristisch be- Striegsgericht völlig einwandfrei festgestellt worden sind. Der rüstungssturm unserer bürgerlichen Presse wird nach den schlagenere Persönlichkeit ausgesucht hätte, wie gerade blutigste Laie würde sich schämen müssen, eine solche Ver- ersten Aufwallungen ergebnislos verebben und die AbsoluHerrn v. Jagow, dessen Rechtsverständnis sich als ein mehr wirrung aller juristischen Begriffe anzurichten, wie tisten werden das. Heft in der Hand bcals zweifelhaftes erwiesen hat. Herr v. Jagow das in dem führenden konservativen Organ halten! Wenn die Streuz- Zeitung" sich trotzdem an den Berliner fertig gebracht hat. Polizeipräsidenten wandte, so mag ein anderer Umstand für Selbst das Scherlblatt fieht sich genötigt, eine Erfie ausschlaggebend gewesen sein. Sie suchte offenbar nicht klärung des bekannten Strafrechtslehrers an Berliner
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Das Urteil im Gewerkschaftsprozeß. Wir haben bereits gestern in einem Kölner Telegramm ge" Zunächst ist es völlig ausgeschlossen, daß die Berufungs - meldet, daß die der Beleidigung der christlichen Gewerkschaftsinstanz sich das vom Herrn Polizeipräsidenten angezogene führer Giesberts, Stegerwald und Genossen angeklagten sozialpreußische Gesez vom 13. Februar 1854 zu eigen machen demokratischen Zeitungsredakteure auf Grund der§§ 185 und 186 kann. Denn preußische Landesgesetze haben für Elsaß- Lothringen des Strafgesetzbuchs zu Geldstrafen von 50 bis 500 m. verurteilt keine Geltung. Aber abgesehen davon, handelt es sich doch einzig worden sind. Erhalten haben: und allein darum, ob die der Staatshoheit gezogenen Grenzen überschritten worden sind oder nicht. Es war Sache des Richters, zu prüfen, ob sich der. Offizier in diesen Grenzen gehalten hat oder nicht. Damit ist doch der Gedanke der Staatshoheit selbst in keiner Weise angetastet."
einen Rechtskundigen, sondern einen Rechtsberächter. Universität Professor Anschütz zu bringen, in der es heißt: Und in dieser Hinsicht tat sie allerdings keinen Fehlgriff. Denn Herr v. Jagow hat ja schon früher bewiesen, wie wenig ihm die Entscheidungen der Gerichte imponieren. Hat er es doch seinerzeit fertig gebracht, der Berliner Schußmannschaft ein Generallob für ihre Tätigkeit in Moabit aus zusprechen, die durch das Gerichtserkenntnis zum Tyll die allerschärfste Stritit erfahren hatte. Die Kreuz- Zeitung " wußte also, daß vor Gerichtsurteilen der Berliner Polizeipräsident feinerlei Respekt besigt. Und seine erstaunliche Erklärung beweist ja auch, daß es ihm total gleichgültig ist, ob er es mit einem Zivilgericht oder einem Kriegsgericht zu tun hat. Der Berliner Polizeipräsident ist ein Mann von dem gleichen Kaliber, wie die Herren Deimling, Reuter und Falkenhayn. Die Junkerdiktatur, mag sie von Organen der Polizei oder des Militärs geübt werden, ist seiner Meinung nach der Sphäre des Rechtes völlig enthoben. Die souveräne Willkür ist ihm das oberste Gesch!
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Leider nur müssen die„ Kreuz- Zeitung " und der Berliner Bolizeipräsident die unangenehme Erfahrung machen, daß ihr täppisches Draufgängertum diesmal bei fast ganzen bürgerlichen Presse auf den schroffsten Widerspruch stößt. Die junterlich- polizeipräsidalen Anmaßungen haben einen Sturm der Entrüstung entfacht. Von der fortschrittlichen bis zur nationalliberalen und Zentrumspresse erschallt nur ein Protest gegen die absolutistischen Anmaßungen. So schreibt das" Berliner Tageblatt":
Selbst die sonst so trockene ,, Vossische Zeitung" fühlte sich durch die tolle Gesebesinterpretation des Berliner Polizeipräsidenten zu einer beißenden Satire angeregt. In ihrer Abendausgabe vom Dienstag schreibt sie:
„ Wir wollen es nur bekennen: Herr v. Jagow hat uns eine unruhige Nacht gemacht. Denn wir haben gewartet und gewartet, ob nicht eine amtliche Erklärung kommen würde, der Fehdebrief des Präsidenten sei cine boshafte Erfindung und die „ Kreuzzeitung " das Opfer eines schlechten Scherzes geworden. Zwar sie hatte die Veröffentlichung mit den Worten eingeleitet: Bum Prozeß Forstner sendet uns der Herr Polizeipräsident von Berlin folgende Erklärung." Aber wir konnten nicht leicht glauben, daß die„ Erklärung" wirklich von dem Oberhaupt der Berliner Polizei herrühre. Am Ende hat das konservative Blatt den Brief von einem andern Jagow bekommen und ihn irrig für den Präsidenten gehalten? Dr. jur. von Jagow" steht unter dem Brief. Wir schlugen das Staatshandbuch „ Der Konflikt von Zabern hat mit Messerschärfe die Geister auf, Seite 129: b. Jagow, Polizeipräsident"; kein„ Dr. jur." geschieden; und was die Interpellationsdebatten mit dem fast davor. Mithin wird es ein anderer sein. Aber dann schlugen allgemeinen Mißtrauensvotum des Reichstage noch offen ließen, wir auch das Gothaische Genealogische Taschenbuch der uradligen das hat das Urteil des Straßburger Kriegsgerichts gegen den Häuser auf. Seite 397, und siehe da:„ b. Jagow, Traugott Achaz, Leutnant v. Forstner vollendet. Auf der einen Seite steht das geboren zu Perleberg 18. Mai 1865, Dr. jur., föniglich preußiganze deutsche Bürgertum, stehen fast die gesamte scher Polizeipräsident in Berlin und Rittmeister der Reserve des deutsche Bildung und Intelligenz, ohne Ansehen der dritten Gardeulanenregiments, Rechtsritter, des Johanniterpolitischen Richtung, stehen auch die klassenbewußten Arbeiter; ordens." Also doch! Und doch, wir konnten die Zweifel nicht all' diese Kreise treten einmütig ein für die Autorität bannen. Es mußte eine Nachricht vom Wolffschen Bureau kommen, des Gesetzes auch den militärischen Behörden gegen daß der Polizeipräsident mit der„ Erklärung" nichts zu tun habe. über, für die bürgerliche Selbstverwaltung und die Wahrung Wir warteten bis Mitternacht ; wir hörten 1 Uhr schlagen; es der verfassungsrechtlichen Bestimmungen. Auf der anderen fam nichts; wir rechneten damit, noch während die Nummer Seite stehen die Vertreter des Sabelregiments und des schon gedruckt wurde, den Artikel über die„ Erklärung" herausmilitärischen austrechts. Die kleine, aber mächtige" nehmen und die ersten Seiten des Blattes ändern zu müssen. Partei hebt von neuem feck ihr Haupt, und der Berliner Aber es tam nichts. Und trotzdem, wir konnten es noch immer Polizeipräsident v. Jagow wirft sich zu ihrem Führer auf." nicht recht glauben, und es war wirklich eine unruhige Nacht." In seiner unglaublichen Erklärung hatte Herr v. Jagow Aber auch die nationalliberale Presse legt die auch geäußert, daß sich das Militär in Elsaß- Lothringen schärfste Verwahrung gegen die journalistische Extratour des fast in Feindesland" befinde. Diese unerhörte Herrn v. Jagow ein. Seine juristische Auffassung, bemerkt die Brüsfierung der elfaẞ- lothringischen Bevölkerung hat im Kölnische Zeitung ", sei eine derartige ,,, wie sie " Feindesland" in allen politischen Streisen und in der ge- wohl kaum ein rechtlich gebildeter Mensch vertreten" habe. famten Presse die einmütigste Verurteilung gefunden. Man Noch bedenklicher als seine sonderbare Juristerei sei sein erflärt diese Auslassung nahezu für das stärkste, Appell an das Berufungsgericht. Dem Manne müsse das was in der der Zaberne Affäre von reaktionärer Seite Handwerk gelegt werden: Man muß aufs allerentüberhaupt geleistet worden sei. Man findet es unerklärlich, schiedenste erwarten, daß die vorgesezte daß der Träger der Zivilgewalt in der Reichshauptstadt eine Stelle sich zu dieser unnötigen und schädlichen Aeußerung folche Sprache führen und offen das Recht des Militär- einer so autoritativen Persönlichkeit in der Zivilbeamtenschaft absolutismus proklamieren darf. Man kann sich diesen dreisten wie Herr v. Jagow äußert und den Berliner PolizeipräsidenVorstoß nur als tattisches Manöver der Reaktion ten in die Grenzen seiner amtlichen Tätig erklären, um den General v. Deimling, den Hauptver- feit zurückweist, die wirklich weit genug gesteckt sind." antwortlichen für die Zaberner Erzesse, in Deckung zu bringen. Auch die ultramontane, Kölnische Bolkszeitung Man erwartet aber vom Reichstage, daß er nun auch das schreibt zu der Aeußerung Jagows, daß er zweifellosin ungeheuerliche Vorgehen des Herrn v. Jagow und seiner irgendeiner Form desavouiert Hintermänner in die Schranken weisen wird. müsse, wenn auch nur, um zu verhüten, daß aus der PrivatDie Vossische Zeitung" nimmt sich die Mühe, meinung Jagows von naiven Leuten Schlüsse auf die korrektdie verblüffende Rechtsunkenntnis des Berliner heit der Auffassung amtlicher Berliner Stellen Polizeipräsidenten an den Pranger zu stellen. Sie stellt zu- gezogen werden könnten. Wir glauben, daß die maßgebenden nächst fest, daß der von Jagow angezogene§ 7, mit dem er Staatsmänner über das Auftreten Jagows ebenso denken wie das Vorliegen des Kompetenzkonfliktes zu begründen sucht, wir. Nicht wenige im Volfe dürften in der Erklärung Jagows
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werden
Redakteur Peterson( Hamburger Echo") 450 M. Geldstraje, Schädlich(„ Volkswacht", Bielefeld ) 500 M., Puchta( Fränkische Volistribüne", Bayreuth ) 500 M., Ditreiter( Fränkischer Volfsfreund", Würzburg ) 500 M., Niendorf( Tabatarbeiterzeitung") 500 M., Kries( Brauereiarbeiter") 200 W., Wagner( Bergarbeiterzeitung") 200 M., Sleeboot( Pfälzische Post", Ludwigs hafen ) 300 M., Steinbüchl( Arbeiterzeitung", Effen) 250 M. und Sollmann( Rheinische Zeitung ", Köln ) 50 M. Geldstrafe.
aus:
Zur Begründung dieses Gerichtsurteils führte der Vorsitzende
" Die christlichen Getverkschaftsführer sollen einmal nach den Behauptungen der Angeklagten ein abgelarietes Doppelspiel bei der Enzyklika getrieben haben, indem sie im Widerspruch zu ihren Erklärungen auf dem Essener Gewerkschaftskongreß vorher den Bischöfen eine Erklärung abgegeben hätten, die nicht vereinbar gewesen sei mit ihrem Standpunkt in Effen. In dieser Beziehung ist keinerlei Beweis erbacht worden, von dieser Beschuldigung ist in der ganzen Verhandlung nichts übrig geblieben. Ein solcher Vorwurf wäre nicht nur ehrenrührig für Stegerwald und die katholischen Mitglieder der christlichen Gewerkschaften. sondern er richtet sich auch gegen die evangelischen Mitglieder, denn es wird gesprochen von den Giesberts, Schiffer, Stegerwald, Behrens und Konsorten.
Die Angeklagten haben nur gesagt, sie hätten nicht ausdrücklich den Vorwurf des Doppelspiels erheben wollen, aber das Doppelspiel sei in anderer Form getrieben worden. Sie haben gefagt, die Interpretation, die die Gewerkschaftsführer geäußert hätten, sei zum Teil wertlos gewesen, weil sie nichts Neues brachte, zum Teil aber direkt falsch. Es war nicht die Aufgabe des Gerichts, festzustellen, was der Papst tatsächlich mit der Enzyklifa gewollt oder beabsichtigt hat. Es mag den Angeklagten zugegeben werden, daß die Auslegung, die sie der Enzyklifa geben, eine größere Wahrscheinlichkeit für sich hat als die anderen Auslegungen. Es mag auch sein, daß andere Leute, insbesondere der Bischof Korum von Trier, die Enzyklika anders auslegen und andere Anweisungen an ihre Untergebenen erlassen haben als die christlichen Gewerkschaftsführer. Darauf kommt es aber nicht an, denn von einem unerlaubten Doppelspiel kann nur dann gesprochen werden, wenn Stegerwald bewußt von der Unrichtigkeit seiner Interpretation überzeugt war. Für die Annahme aber, daß dies der Fall war, ist keinerlei Beweis erbracht worden. Stegenvald hätte ja ein ganz raffiniertes und wohl ausgeflügeltes Spiel treiben müssen, wenn er Das getan hätte, und das haben die Angeklagten nicht beweisen fönnen. Stegerwald war beunruhigt durch die Angriffe, die wegen der Enzyklika auf die christlichen Gewerkschaften erfolgt waren, und der Bischof Dr. Schulte von Paderborn hat ihn, weil er auch davon erfuhr, zu sich gebeten. Bischof Dr. Schulte hat als Zeuge befundet, daß Stegerwald ehrlich bestrebt war bei seinem Versuch, aus diesen Schivierigkeiten herauszukommen. Im übrigen hat das Gericht nicht für nötig gehalten, auf alle die Erörterungen einzugehen, die im Anschluß an die Enzyklika entstanden sind, es hatte sich lediglich mit dem Vor= wurf des Doppelspiels zu beschäftigen.
Dann i den christlichen Gewerkschaften.nachgesagt worden, sie hätten sich verkauft, indem sie für eine Geldspende der rheinischen Inustriellen an den Papst ihre Haltung geändert hätten, daß sie Streifbruch getrieben und daß sie Abmachungen getroffen hätten gegen das Wohl der Arbeiter. Auch das sind ehrenrührige Behauptungen, und auch hier ist ein Beweis nicht erbracht worden.
Der dritte und schwerste Vorwurf ist der ausgesprochene Verdacht, daß die christlichen Gewerkschaftsführer selbst einen Judaslohm genommen hätten. Die Angeklagten haben gesagt, der Vorwurf sei nicht persönlich gemeint, man habe sagen wollen, das Geld sei in die Kassen der