29,—. C. 8961 Patuit-Kartonnagen 8,33. S, 9017 Reichsdruckerei 32,13. Verband d.(Zemeinde- u. Staatsarbeiter auf Listen, 5. Rate: Gaswerk Tegel L. 3262 9,20. Röhrensystem L. 3176 7,30. Oeffentliche Beleuchtung L. 3239 8.85. Engl . Gasanstalt 3179 3,50. L. 3339 11,75. Wasterwerk A.-G. L. 3329 2�0. Desinfektion L. 3447 7.35. Marvhalle L. 82 2,30. L. 83 i,—. L. 6230 3,50. Reo.-Inspektion L. 3115 18,—. Huncholdthafen 2. 3210 6,—. Friedhof Friedrichsfei.de Ii. 3148 10,60. iAausfeearbeiter L. 3443 1L3. VermetsungSanit L.319S 3.20. Parkverwaltung L. 3232 1,—. L. 3233 11,63. Sekt. Charlottenburg 2. 3344 21,55. 2. 3360 9,80. L. 3362 9,30. L. 3376 2,65. Sekt. Neukölln L. 3420 8,70. L. 3425 5,60. L. 3420 3Pö. L. 3431 4.—. L. 3433 6.—. Sekt. Reinickendorf L. 3213 1.50. Augusta-Vlktoria-Krankenhans Schönelerg L. 3327 35,—. Sekt. Weitzenfee L. 3187 1,95. Von Koll. der Bctriebskrankenkasfe durch Gl 8,—. Irrenanstalt Buch L. 6249 48,05. Städt. Obdach L. 3117 29,05.- Krankenhaus Gitfchiner Straße L. 86 14,20. Irrenanstalt Dalldorf 2. 6231 38,70. 2. 6233 38,70. Städtische Badeanstalt L. 3300 11,30. Prwat>Bade- anstallen L. 3119 4.50. L. 3195 1,—. L. 3354 11,50. L. 8579 18,50. Differenz zu Liste 6205 3,60. Summa 445,85 Mari. L. 4954 und 4957 Verband der Töpfer 9,50. Kaufmann Orthci 2,90. Ar. beller und Arbeiterinnen bei„Sarorti* auf Listen 37,15. Zentralverband der Handlungsgehilfen auf die verlorene Liste 6948 26.35. L. 253 6.25 L. 2ö| 9.—. L. 268 6.—. L. 6945 10,35. 2. 6953 1,50. Unterkommiffion Neulolln auf Litten 20,40. H. L. Schandauerftr. 3,—. Rieder-Barntm Liften a konto 300,—. Gustav und Hennh 2,—. Freundeskreisen ge. sammell Mathilde Wurui 20,—. Heise, Badstr . 59 10,—. Felix Lehrend und Frau Anna Simon 20.—. G. A. 3,—. Johannes Matthci 1,55. M. Pohl, S. 30. Schwäbischestr. 3,—. Löwe durch W. E. 5,—. Arbeiter« Schwimmverein Berlin 20,—.«ermann Heller, Wilmersdorf 10,—. R. L. 3,—. Gentmer Kartonpapiersabrik Abt. Bahnstr. 13,40. Luidtke, Riigener- Str. 23 1,25. Siemens-schuckert Charlollenburg, Franllinstr. 10,75. M. B. 10,— i H. Ruhland, Gitschinerstr. 2 5,—. Dr. A. F. 10,—. Neuköllner Männer« und Frauenchor 2. R. 25,—. Gustav Hochftälter. Redakteur der Lustigen Blätter 10,—. Arbeiter-Schwimmklub Neptun. Weißensee 10,—. Paar Koll. der A..E.-G., Luisenstraße, Abt. L. 3,—. Wilhelm Marlens, Ouitzow. stratze 114 10,—. Wilhelm Lukas. Neukölln , Weichfeistr. 48 20,—. E. SIä< dinger und G. Lecker-Schrödcr 3,05. Ncumanu, Berlvi-Steglitz. Marien. dorferstratze 1,—. Dubbers, Luilpoldstr. 20 3,—. Angestellte bei Roth u. Sohn 8,25. Ernst Kelch 3,05. Koll. bei Sticike 7,25. F. Schulte, Lackiererei 20,—. G. u. B. Pätzel 5,—. Dr. Siegsried Weinberg 10,—. Von beiden Kollegen bei Blumenfeld, Neukölln 2,—. H. Dieffenbach, Friedenau 10,—. Richard Brandt, Maricndorf, Steglitzer Str..3 5,—. Italienische und deutsche Koll. bei Nutini u. Co. 26,50. Familie Gesch 5,—. Radtie 1,50. Freiwillige Spende der Heizkörper-Geselllchast Tempelhof durch O Kuhnau 12,40. Alfred Schri, SW. 23 6,50. F. Scharnow, Teltower str. 10 3,—. Sammelliste v. ArdellerauSschuß Abt. 0., Landsberger Allee 17,30. Pächter 5,—. 2. KrciS aus Listen 31,25, darunter L. 18306 7,20, L. 18362 5.50. L. 18363 1,50. L. 18391 8,—. L. 18389 5,—. L. 18391 4,05, 3. Kreis aus Listen 310,60, darunter Schleiferei Butzke, Ritlerslratze L. 19010 11L5. Angestellte der Lrtslranlenkasse d. Drechsler 2. Rate L. 19241 12.—. Tischlerei Jerich L. 19237 24.—. Sechserkasse A. Friedrich. Metallgießerei L. 19372 5.—. Sechserkasse der Firma C, Müller, Alle Jakobsir. 78 L. 19136 10,—. L. 19071 3,—. L. 19080 0,50, L. 19081 4,70. L. 19082 2P0. L. 19084 L. 19087 2,05. L. 19088 1,30. L. 19089 1,50. L. 19090 6,—. L. 19091 1,50. L. 19092 3,-. L. 19093 1,70. L. 19094 3,—. L. 19095 2,50. L. 19101 0L0. L. 19111 6,80. L. 19112 5,25. L. 19395 4,—. L. 19396 2,05. L. 19397 5,95. L. 19411 3,—. L. 19415 1,—. L. 19419 2,40. L. 19121 2,90. L. 19122 3,90. L. 19123 4,45. L. 19124 0,50 L. 19130 1,—. L. 19138 3,—. L. 19156 1,60. L. 19158 0�0. L. 19062 15L0 L. 19063 5,—. 2. 19064 4,40. L. 19068 2,40.& 19069 11�0. L. 19170 1.—. L. 19021 3,-. 2. 19036 0�0. L. 19039 4,75. Ü. 19242 3,10. L. 19243 3,50. L. 19211 3,35. L. 19213 0,80. L. 19214 3,50. L. 19215 3,45. L. 19216 1,40. L. 19217 2,50. 2. 19218 7,45. 2. 19220 5,-. 19225 17,90. L. 19228 2,90. 2. 19233 4,10. L. 19234 9,95. L. 19236 31,50. L. 19371 0,70. L. 19373 0,50. 19374 1,30. 19375 7,85. L. 19381 6,80.— i. Kreis auf Listen 340,-, darunter L. 10572 21,—. L. 10566 9,50. L. 10336 8.—. L. 10340 9,45. Tischlerei Lukat u. Wciselberg L. 10341 10,55. Kollegen bei AppelbeS, Nrumann u. Koldheim 8,05. Koll. b. Karl Fräustein L. 10348 7,—. Ges. durch Kahl L. 10350 4,55. Ges. d. Georg Fielitz L. 10351 8,90. H. Jaenicke 2. 10352 10,-. L. 10360 GM 2. 11936 6.-. 2. 11937 8,—. 2. 11938 30,-. 2. 10051 15,55. L. 10061 6.-. Tischlerei Gleichmar, Zossener Straße L. 10077 8,20. 2. 10100 8,45. 2. 10607 12,10. Spar. verein Falscher Züniziger L. 11513 3,60. 2. 11934 8.—. 2. 11401 11,85. Sparvereln Pfennigfuchser Kuitzweg Rudols L. 11428 12,50. 2. 11416 7,80. 2. 11736 Klischeear, stall Sxceisior 4,—. Möbelfabrik Sachse u. Hesse L. 11737, 11738. 11739 13,90. Lifte 11743 Bau Hochschule, Hardenbergstrabe, von Slrcubel 7,80. L. 11748 40. Abt. Bez. 407 aus der Sechserkasse 20,—. 2. 11757 Sparvereln Kolonie.WilhclmSdöhe- 7,10. L. 11761 Kall, bei Ga tsch Bronze, d. Rojadn 10.—. L 11763 Bereinigte Modellsabr. Berlin « Landtberg 12,60. L. 11764 Tischler d. Norddeutschen Ban-AkuGes. und Einsetzer bei Gebr. Schaar 15,70. 2. 11934 3,—. Berichtigung: Es muß heißen: 2. 10144 gesammelt m der 7. Berfauss- stelle des Konsumvereins 15,30, nicht 8,— M. In Summa 7 048,26 M. Bisher sind veröffentlicht 239 041,31 M. Dazu kommen 7 048,26 M. Ott Summa 216 089,67 M. Die Listen sind dort abzurechnen, wo sie entnommen find. Die Listen 3161. 3643. 6785. 6706. 6948, 6969. 7763, 8105 und 8273 sind veiloren gegangen und find beim Vorzeigen anzu- hallen._________ Gerichts-Zeitung Rotkoller beim Oberverwaltungsgericht. „Vor dem Gesetz sind alle Preußen gleich", sagt Artikel 4 der preußischen Verfassung. Die Verfassung ist auch von den Mitgliedern des preußischen Oberverwaltungsgerichts be« schworen. Seine Mitglieder beachteten die preußische Der« fassung auch noch im Jahre 1891. Sie haben damals in der Klage des Genossen Stöven zu Altona gegen den Oberpräsi« deuten zu Schleswig-Holstein das Polizeiverbot alS gesetzwidrig aufgehoben, in Altona die rote Fahne der Sozialdemo- kratie bei der Feier anläßlich der Aufhebung des Sozialisten- gesetzes zu entfalten. Sie nahmen mit Recht an, nachdem daS Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokratie gefallen war, seien die Sozialdemokraten völlig gleichberechtigte Staats- bürger. Inzwischen ist das Oberverwaliungsgericht mit immer mehr der konservativ gerichteten Regierung genehmen und außerhalb wissenschaftlicher Leistungen stehenden Mitgliedern durchsetzt. Erinnert sei daran, daß der ehemalige Polizei- Präsident von Schöneberg Mitglied des Oberverwaltungs- gerichts ist. und daß der jetzige Polizeipräsident von Jagow ein Anrecht auf die gleiche Ernennung durch seine Theorie zu erwarten hat, es sei ein Akt der Staatshoheit, einem lahmen von ein halb Dutzend Soldaten gehaltenen Schuster den Schädel zu spalten. Trotz alledem muß es wundernehmen, daß das Oberverwaltungsgericht Urteile erlassen hat, die in schärfstem Gegensatz zu dem in Artikel 4 der Verfassung aufgestellten Grundsatz stehen. Wir erinnern an das am 4. Juni 1907 auf Dienstentlassung gegen den ersten Schöffen, der Landgemeinde Liortlum ini Kreise Rummelsburg in Pommern mit der Begründung ge- fällte Urteil, der Angeklagte sei Sozialdemokrat, die Ziele der Sozialdemokratie ständen aber in Widerspruch mit der be- stehenden Staats- und Rechtsordnung, mithin verletze ein Beamter durch Beitritt zur Sozialdemokratie seine Amts- pflichten. Der Disziplinarsenat hat durch dies Urteil die Achtung vor Charakterfestigkeit und Lauterkeit der Gesinnung von preußischen Beamten so tief wie denkbar untergraben. Denn die Logik der Urteilsgründe besagt nichts anderes als: ein preußischer Beamter hat den Eid auf die von ihm be- schworene Verfassung nicht zu halten, im Gegenteil, zu seiner Amtspflicht gehört die Verletzung des Eides, den Grundsatz der Verfaffung zu achten: Vor dem Gesetz sind alle Preußen gleich. Auf dem Wege abwärts von diesem Standpunkt des OberverwaltungsgerichtS ist kein Halten. Neuerdings ist das Oberverwaltungsgericht denn auch dazu übergegangen, es als eine Amtspflicht zu erachten, die Sozialdemokratie zu be- kämpfen und in dem Kampfe soweit zu gehen, daß man bei- spielsweise für die Wahl eines unfähigen Schul kommissiönsmitgliedes eintreten müsse. wenn dadurch die Wahl eines Sozialdemo kraten verhindert würde. Der kürzlich vor dem Disziplinarsenat verhandelte Fall lag folgendermaßen: Der Gemeindevorsteher einer Landgemeinde hatte sich seiner Stimme bei der Wahl von Schulkommissionsmitgliedern enthalten. Die Folge war. daß auch sozialdemokratische Mit glieder in die Schulkommission, beziehungsweise in den Schul vorstand gewählt wurden. Auf eine Anzeige wurde gegen den Gemeindevorsteher das Disziplinarverfahren ein- geleitet. Der Disziplmarsenat des preußischen Oberverwal t u n g s g e r i ch t s hielt zwar eine Dienstentlassung nicht für angebracht, verurteilte aber in der gesetzlich vor- geschriebenen nichtöffentlichen Sitzung immerhin den Gemeinde- Vorsteher zu einer Disziplinarordnungsstrafe von 30 Mark. Der Disziplinarsenat ging davon aus, daß der Ge- meindevorsteher im vorliegenden Fall, wo es sich um die Wahl von Schulvorstandsmitgliedern Handelle, auf keinen Fall durch Stimmenthaltung den Sieg der sozialdemokratischen Partei ermöglichen durste. Er mußte damit rechnen, daß die Feinde der heutigen Gesellschaftsordnung und des Staates nicht in den Schulvorstand gehörten, die ein Organ dieses Staates sei. Es komme in Betracht, daß die Schule nicht nur die Kinder für den Lebensweg vorbereiten, sondern sie auch zu gottesfürchtigen und monarchisch gesinnten Menschen erziehen sollte. Der Gemeindevorsieher hätte hier für die bürgerlichen Kandidaten stimmen müssen, wenn sie ihm persönlich auch ungeeignet erschienen oder unangenehm waren. Seine Bedenken gegen sie hätte er nach der Wahl der Aufsichtsbehörde mitteilen können. Was die gewählten Sozialdemokraten angehe, so hätte er sich auch nicht durch die Erwägung beeinflussen lassen dürfen, daß die Aufsichtsbehörde sie doch nicht bestätigen würde. Urteil im Prozeß Koghea. Das Urteil im Prozeß gegen Koghen und Genossen wurde gestern durch Landgerichtsdirektor Baumgarten dahin verkündigt: Der Gerichtshof hat den Angeklagten Koghen des fortgesetzten, teils vollendeten, teils versuchten Betruges für schuldig erachtet, die beiden Mitangeklagte« dagegen freigesprochen. Wenn Koghen' von Ansang an nicht die Absicht gehabt haben mag, seine Gläubiger zu schädigen; wenn er aber auch bis zu einem gewissen Grade Optimist ge- Wesen sei, so sei er doch bei Eröffnung des Berliner Geschäfts 40 Jahre alt gewesen: Er habe eine größer« trübe Erfahrung hinter sich gehabt und konnte gar nicht im Zweifel darüber sein, daß bei seiner ganzen Geschäftslage seine Gläubiger schließlich geschädigt werden mußten. Das sei also ein Schulsall des Dolus eventualis. Koghen Hab« zahlreiche falsche Borspiegelungen gemacht, teils un- nrittelbar selbst, teils mittelbar durch drille Personen. Der Gerichts- Hof sei-mit dem Staatsanwat der Ueberzeuguitg, daß die Auskunfteien dem Angeklagten sein Treiben wesentlich erleichtert haben. Der Inhalt der Auskünfte, die von den Auskunfteien erteilt wurden, sei geradezu empörend und es sei tief bedauerlich, daß durch Aus- kunsteien solche leichtfertigen, absolut falschen Auskünfte in die Welt gefetzt worden seien.— Bei der Strafabmeffung habe sich das Gericht gesagt, daß dem Angeklagten Koghen eine ganze Menge von Momenten zu seinen Gunsten anzurechnen sind: Er ist un» bestraft, er ist zweifellos in erheblich«» Matze ein Opllmtst, er ist von Jugend auf verwöhnt und verzogen als der Sohn reicher Eltern, die es offenbar an einer strengen Erziehung und strengen kaufmännischen Lehre haben fehlen lassen. Der Gerichtshof habe von dem Angeklagten Koghen den Eindruck gewonnen: er ist mehr ein leichtfertiger Mensch, als ein verbrecherischer Charakter. Es spricht zu seinen Gunsten, daß er zum Teil von den bedenklichsten Geltgebern umgeben war. die ihn in exorbitanter Weise geschröpft und bewuchert haben. Diese Leute haben keinen erheblichen Schaden erlitten. ES ist ihnen vielleicht eine gute Lehre, daß sie hinein- gefallen sind. Auf der anderen Seite ist strafschärfend berücksichtigt worden: Eine Meng« Gläubiger sind um hohe Beträge geschädigt worden. Der Gerichtshof hat sie zusammengerechnet und ist auf rund eine halbe Million Mark gekommen. Sodann die Gemein- gefährlichkeit eines solchen Kreditschwindlers, der aus dem Aus- lande kommend, dem deutschen Publikum Sand in die Augen streut. Schließlich muß auch der redliche Zigarren- und Zigarettenhandel in energischer Weise geschützt werden. Aus allen diesen Erwägungen hat der Gerichtshof den Angeklagten Koghen zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt und darauf Jahre der ungewöhnlich langen Unter- suchungshaft angerechnet.— Die beiden Mitangeklagten wurden freigesprochen._ Haftung für Unfälle im Schlafwagen. In den soeben herausgegebenen Urteilen des Reichsgerichts be- findet sich ein Urteil, welches zu der in der Theorie strittigen Frage Stellung nimmt, ob der EisenbahnfiSkus für einen Unfall haftet, den ein Reisender im Schlafwagen erleidet. Der Kläger , der Bergingenieur St. in Hamburg , benutzte in der Nacht vom 7. zum 8. August 1912 einen Schlafwagen des D-Zugcs Berlin — Petersburg. Nach der Station Landsberg a. W. wollte er wegen eines plötzlichen Bedürfnisses das ihm zur Ver» fügung gestellte obere Bett seines Abteils verlassen, hierbei ist er aller Wahrscheinlichkeit nach zu Fall gekommen. Er ist später schwer verletzt auf dem Boden des Abteils vorgefunden worden, so daß der Hergang des Unfalls nicht genau festgestellt werden konnte. Das Landgericht Bromberg hat den Kläger mit seinen gegen den preußischen Eisenbahnsiskus gerichteten Schadensersatzansprüchen abgewiesen, das Oberlandesgertcht Posen hat die Ansprüche zu drei Vierteln als berechtigt anerkannt. Das Oberlandesgericht nimmt an. daß der Kläger entweder beim Wsteigen von dem oberen Bett infolge des Mangels von Licht und Leiter gefallen, oder daß er am Boden über das Gepäck der Mitreisenden gestürzt ist. Das Reichsgericht hat die vom Oberlandesgericht vorgenommene Schadensteilung gebilligt und zur Begründung ausgeführt: Zur Frage, ob es sich um einen Betriebsunfall im Sinne des§ 1 des Reichshaftpslichtgesetzes handelt, ist das Berufungsurteil dahin aufzufassen, daß, wenn der Kläger beim Herabsteigen verunglückt sein sollte, die Beweguno des fahrenden Zuges das Verlassen� dcS Bettes derart schädlich beeinflußt habe, daß dadurch der Absturz des Klägers verursacht oder mitverursacht worden sei. Das Be- rusungsgericht hat aber ohne Rechtsirrtum angenommen, daß der beklagte EisenbahnfiSkus wegen schuldhafter Verletzung des Be- fördcrungsvertroges ersatzpflichtig sei. Zum Verschulden ist dem Beklagten die unzweckmäßige Anbringung des Lichtschalters anzu- rechnen, der vorn oberen Bett aus nicht erreichbar war, so daß der Kläger in der Nacht kein Licht machen konnte. Der Beklagte haftet aber auch nach§ 278 B.G.B, für das Versehen des Schlafwagen- schaffners, der es schuldhaft versäumt hat, den Kläger , als er nachts in den Schlafwagen einstieg, auf die Einrichtungen des Schlafwagetis, namentlich auf die Klingelanlage für den Fall eines nächtlichen Vorkommnisses hinzuweisen, ihm eine Leiter zum Verlassen des Bettes bereit zu stellen und für Entfernung der Kajlltenkoffer des Mitreisenden, die vorschriftswidrig auf dem Boden des WteUs standen, zu sorgen. Der Beklagte hat auch keineswegs geleugnet, daß Gepäck auf dem Boden stand, sondern nur bemerkt, soweit der Schaffner gesehen habe, sei da» Gepäck des anderen Reisenden ordnungsmäßig untergebracht gewesen, im übrigen aber dem Kläger in weitläuftger Ausführung zum Vorwurf gemacht, daß er nicht den Mitreisenden zur gehörigen Verstauung seiner Koffer veranlaßt habe. Dies war. zumal dem Schaffner gerade seine geringe Aufmerksamkeit zur Last gelegt werde, keine prozeßgerechte Bestreitung der von dem Kläger vorgebrachten Tat- fache. Wie und wo diese Gegenstände in dem Abteil hätten unter- gebracht werden können, hat der Beklagte gar nicht auseinander- gesetzt.— Ohne Rechtsirrtum zeiht das Berufungsgericht auch den Kläger des Mangels an der erforderlichen Sorgsalt, weil er beim Betreten des Schlafwagens sich nicht über die Klingel- und Licht- anlag« unterrichtet habe. Hätte er dies getan, so hätte er mittels der Klingelleitung, deren Knopf ihm bequem zur Hand war. den Schaffnet herbeirufen und den Unfall verhüten können. Wegen dieses Verschuldens läßt das Gericht den Kläger ein Viertel de? Schadens selbst tragen._ Hus aller Melt. Das Land der Lugend. Ein Bautechniker Sperling hatte in der fürstlich lippisöben Residenz Bückeburg eine Stellung gefunden, die ihm das weniger fürstliSe Gehalt von 150 M. im Monal einbringen sollte. Er stellte jedoch auch keine fürstlichen Ansprüche ans Leben und wollte auf dieser nicht sehr festen Unterlage eine Familie gründen- Aber sein Gründungsplan sollte gründlich scheitern. Er bekleidete die Stelle nur secbS Tage, da wurde er urplötzlich davon gejagt und bekam auch sein Gehalt nur auf die sechs Tage mit auf den Weg- Nach dieser betrogenen Hoffnung baute der Bautechniker auf das fürstlich lippische Gericht, bei dem er die Firma auf Auszahlung des Gehalts bis zum Schluß des Vierteljahres, dem Ablauf der gesetz- lichen Kündigungsftist. verklagte. Doch auch in dieser Hoffnung wurde er elend enttäuscht. Warum? Darum: „Sperling hat mit einer Dame, mit der er noch nicht öffent- lich verlobt ist, zwei Nächte in einem hiesigen Hotel, wenn auch in getrennten Zimmern, zugebracht, er hat dann in einem Privathause hier Zimmer gemietet, in denen er die Dome wohnen läßt und zeigt sich mit ihr öffentlich. Alles da« v e r st ö ß t gegen die hier herrschenden Begriffe von Wohlan st ändigkeit und guter Sitte— derart, daß dem Beklagten nicht zu- gemutet werden kann, den Kläger als Angestellten auch nur noch einen Tag zubehalten, wenn er nicht den guten Ruf seiner Firma gefährden will. Also entschied der Bückeburger AmtsgerichiSrat Habersang Ende des Jabtes 1913 1 Die verhängnisvolle Dame war die Braut des Herrn Sperling, mit der er am Weihnachtsfest sich öffentlich verloben und nach Neujahr in den Stand der heiligen Ehe treten wollte. Er hatte sie. um die Kosten für die bei Liebenden unausbleiblichen Besuche zu ersparen, gleich nachkommen lassen und eine Wohnung ge- mietet, die sie inzwischen zum gemeinsamen Heim ausstatten sollte. Nicht etwa eine Gesellschaft von alten Jungfern und Betschwestern nahm furchtbares Aergernis und gaben dem jungen Manne den Laufpaß, sondern eine Baufirma, die recht weltliche Geschäfte betreibt. Und ein deutsches Gericht. daS menschliches und bürget- licheS Recht sprechen soll, bestätigte ihre mittelalterliche, muckerische Auffassung._ Ein Riesenbrand. Durch eine Explosion ist in Georgetown(Briffsch-Guahana) ein Feuer ausgebrochen, das sich mit großer Schnelligkeit ausbreitet« und in kurzer Zeit sechs Häuserblocks vollkommen zerstörte. 23Personen sind in den Flammen umgekommen, eine ganze Anzahl wird noch vermißt. Der Schaden beläuft sich auf mehrer« Millionen Dollar. Eine Reihe von Familien sind obdackilos geworden, für die die Regierung und die Heilsarmee Zelte hat errichten lassen. Unter den Gebäuden, die der Feuers- brunst zum Opfer gefallen find, befinden sich auch die Saget sckmppen der Demerara Company, in denen über 3200 Tonnen Roh- z u ck e r aufgestapelt waren._ Liebe Berwaudte. Auf recht eigenartige Weife gibt in der Fürstenwalder Zeitung ein tiefbetrübter Schwager seinem Groll über eine entgangene Erb- schaft Ausdruck. Im Inseratenteil der Zeitung ertönt folgender SchmerzenSschrei: Für die herzliche Teilnahme bei dem Begräbnis meiner Schwägerin Anna Orth besten Dank. Allen Erben wird Wohl sei»; mir bleiben die Kosten! Albert Demuth, Altona -Ottensen . Nimm dieses Kreuz! ES ist der Lohn der Demut, die fich selbst bezwungen! Kleine Notizen. Berhaftung eines Werbers. Die Münchener Polizei der- haftete auf dem Karlsplatz einen etwa dreißigjährigen Fron- z o s e n. der sich als Gärtner Franz Burleire ausgab. Der Ver- haftete hatte versucht, in der Herberge zur Heimat vi der Landwehr« slraße einen dort übernachtenden, auf der Durchreise befindlichen Handwerker zum Uebertritt in die französische Fremdenlegion zu veranlassen. Schweres AutomobUunglück in Frankreich In der Räbe von Chateau SalinkS überschlug sich ein Automobil, wobei die llljäbrige Tochter de« Hotelbesitzers W o i z a r d aus Chateau SalinS sofort getötet und die drei übrigen Insassen, ein Bruder des Mädchens und die Eheleute Bock schwer verletzt wurden. Zusammenstoß zweier Aut«busse. Ein schwerer Straßcnunfall hat sich Dienstag nachmittag in London zugetragen. Zwei aus ent« gegengesetzter Richtung kommende Automobilomnibusse, die sich in voller Fahrt befanden, fuhren mit solcher Wucht gegeneinander. daß der eine Omnibus umstürzte und mit den Rädern nach oben zu liegen kani. Fünf Personen wurden sehr schwer verletzt, während die übrigen Insassen deS verunglückten Omnibus leichlere Verletzungen erlitten. Dampfcrtollifion auf der Unterelbe. Der von Afrika kommende Hainburger Dampfer Emir kollidierte auf der Elbe bei Juelesand mit dem ausgehenden Bremer Dampfer Vulcan. Der Vulcan. der schwer leck wurde und voll Wasser lief, mußte aus Strand gesetzt wetdeu. Emir ist mit schwerem Bugschaden im Hamburger Hafen eingetroffen. Der zweite Offtzier des Vulcan wurde verletzt und ist an Bord des Emir nach Hamburg zurückgekehrt. WafferstaudS. Rachrichte» der LaitdeSanftalt für Gewäffertunde, milgetetll vom Berliner Wetterbnreau Wasserstand M-m-l, TUM P r e g e l, Jnsterburg Beichiel. Thorn Oder. Ratibor . Kroffe» , Frantiurt Warthe, schrinun , LandSberz Netze, Vordainm Elbe. Leitmeritz , Dresden , Bardo Magdeburg Wasserstand Saale,<?rochlitz Havel . So an bau st » Äatüeuow T) Spree , Svrembergst , See« low Weser, Münden Minden— Rhein . Maximili-msau 383 , Kaub 244 »Sin 280 Neckar. HeUbcomi gz Rain. Hanau zzi Molel. Trier w 2342. 158 75 63 128 122 250 342 feit 22.12. cm1) 0 -10 +3 +13 -26 —21 —14 —17 —7 -17 9+ bedeutet Wuchs.-Fall.- st Unterpegel.
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