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er war schon vielfach vorbestraft, zuleht mit 5 Jahren Zuchthaus, Jordnung ist dem Bundesrat die Bestimmung darüber über- gesellschaft ebenfalls drei Stimmen resp. drei Vertreter. Da ebenfalls wegen Einbruchsdiebstahls. Noch in Erinnerung dürfte tragen, wie die Vorschriften über die hausgewerb der bisherige Vorsigende, ein Arbeitgeber, die Staffe fieben im Vogtland   sein, in welche Erregung die vogtländische Bevölkerung liche Krankenversicherung durchzuführen sind. geriet, als Schaarschmidt aus dem Zuchthaus ausgebrochen war. Diese Vorschriften hat der Bundesrat jetzt endlich erlassen und im Er wurde jedoch damals wieder eingefangen und erhielt dabei im Reichsanzeiger vom 24. Dezember veröffentlicht. Kampf mit der Polizei eine Verwundung. Der Vogtländische Sie gehen dahin:

Anzeiger" eines der bedeutendsten konservativen Blätter Sachsens   Auf Grund des§ 492 der Reichsversicherungsordnung und des - nennt ihn einen unverbesserlichen Dieb und gemeingefährlichen Artikels 100 des Einführungsgesetzes zur Reichsversicherungsord­Burschen. Das Bild, das hier der Vogtländische Anzeiger  " von nung hat der Bundesrat folgendes bestimmt: Schaarschmidt gibt, ist jedoch unvollständig. Wir wollen zur Ehren­vettung Schaarschmidts es ergänzen.

I.

ahre lang musterhaft geführt und geleitet hat, auch zur Bu friedenheit der gewerkschaftlichen Arbeiter, wählten ihn die Arbeitgeber einstimmig und unsere drei Ge. noiien ebenfalls wieder. Anders die Nationalen". Unter der Führung des evangelischen Arbeitersekretärs Andreas Walter wählten sie einen Arbeiter, der selbst erklärte, zum Vorsitzenden nicht befähigt zu sein. Darauf erfolgte ein 1. Wollen ein Hausgewerbetreibender und seine versicherungs- zweiter Wahlgang. Jetzt schlugen sie einen Arbeitgeber vor, Im Herbst 1911, als er in seinem eigentlichen Beruf, dem Gin- pflichtigen hausgewerblich Beschäftigten oder einzelne von ihnen von dem feststand, daß er ebenfalls nicht befähigt zum Amte und Ausbrechen, vielleicht gerade beschäftigungslos war, verlegte er nach Artikel 29 des Einführungsgesetzes zur Reichsversicherungs­sich aufs Streitbrechen, damit beweisend, daß er auch ein dem ordnung Mitglieder einer anderen als der gesetzlich zuständigen war. Da num zweimal eine Einigung nicht erzielt war, wurde Staate nübliches Element" ist. Er gab eine Gastrolle als Streit- Stasse( gewählte Kasse) bleiben oder werden, so haben sie es dem das Versicherungsamt benachrichtigt und dieses bestellte den brecher in Stuttgart  , gelegentlich des Streits bei der Firma Joseph Vorstand der anderen Kasse anzuzeigen. Die Mitgliedschaft bei der Beutnant a. D. 3öller zum Voritzenden der u. Co. Als einer der rabiatesten dieser streikbrechenden Gesellen gewählten Kaffe beginnt mit dem Eingang der Anzeige bei dieser asse gegen eine Entschädigung von 1200 stand er unter dem besonderen Schuße der Polizei und es hätte Stasse. Mark pro Jahr. nicht viel gefehlt, wären ehrliche Arbeiter seinetwegen ins Ge­Als gefeßlich zuständige Kasse im Sinne des Abs. 1 gilt die Der Fall ist wohl in Deutschland   einzig, daß durch die fängnis gewandert. Nur dem glücklichen Umstand, daß ihn die Landkrankenkasse der Betriebsstätte des Hausgewerbetreibenden. An Arbeiter froh seines faljch angegebenen Vornamens an ihre Stelle tritt die allgemeine Ortskrantenkasse, wenn für die Be- Tätigkeit eines Arbeitersekretärs das Selbstver­der Schmarre, die er sich im Kampf mit der Polizei geholt hat, triebsstätte des Hausgewerbetreibenden keine Landfrankentasse be- waltungsrecht des Arbeiters in der Krankenkasse so preis­refognoszieren konnten, ist es zu danken, daß er unschädlich gemacht steht, oder wenn die hausgewerblichen Versicherungspflichtigen der gegeben wird. Eine in dieser Angelegenheit einberufene ward. Man mag wohl doch Bedenten getragen haben, mit einem allgemeinen Ortskrantentasse nach§ 236 Abs. 2 der Reichsversiche Generalversammlung, die von Arbeitgebern und Arbeitern solchen Kronzeugen aufzutreten. Wie aber, wenn er nicht er- rungsordnung zugewiesen sind. zahlreich besucht war, nahm nach einer lebhaften Aussprache fannt worden wäre? Wie so viele andere wäre er als Zeuge eine Resolution gegen das Vorgehen des Versicherungsamtes auf ehrliche Arbeiter. losgelassen worden, und es war gar nicht abzusehen, wieviel Unglüd er bei der heutigen Heze gegen streikende an. Diese Resolution wurde dem Versicherungsamt wie auch Arbeiter hätte anrichten können. In der jetzigen Zeit des Ver­dem Oberversicherungsamt unterbreitet. Von seiten der Ar­langens nach mehr Arbeitswilligenschutz diesen Fall der Vergessen beitgeber wurde beschlossen, eine Beschwerde an das Ober­heit zu entreißen, ist wohl angebracht. Gerade schön ist es also versicherungsamt zu senden, um die Bestellung eines Leut­von der bürgerlichen Presse nicht, wenn sie neben seinem Sünden­nants wieder rückgängig zu machen. register diese nüßlichen Taten" des Verbrechers schämig verschweigt. Ausland.

2. Die gewählte Staffe hat den Beitritt dem Vorstand der ge­seßlich zuständigen Kasse unverzüglich mitzuteilen. 3. Die gewählte Kasse hat über die nach Artikel 29 des Ein­führungsgesetzes zur Reichsversicherungsordnung bei ihr versicherten hausgelverblichen Versicherungspflichtigen ein besonderes Verzeich nis nach§ 4 der Bekanntmachung über Art und Form der Rech­nungsführung der Orts-, Land-, Betriebs- und Innungsfranken­fassen vom 9. Oktober 1913( Zentralblatt für das Deutsche Reich, 1913, S. 1009) zu führen.

4. Der Hausgewerbetreibende hat für seine eigene Person die Beiträge allein zu tragen. Im übrigen sind für die Versicherung Streitbrecher nach Colorado  ( Amerika  ) gesucht. dieser Mitglieder dieselben Bestimmungen anzuwenden wie für die Bon der Distriktsleitung der Amerikanischen   Bergarbeiter- übrigen Mitglieder der gewählten Kasse. Die§§ 466 bis 493 der organisation ging beim Bergarbeiterverband( Sitz Bochum  ) die Reichsversicherungsordnung gelten für diese Mitglieder nicht; die Nachricht ein, daß der Bergarbeiterstreit im Staate Colorado   noch Pflichten der Auftraggeber bleiben bestehen.

anhält. Da die Bergwerksunternehmer von Colorado   sich große 5. Die Kasse, an die der Auftraggeber die Zuschüsse zu zahlen Mühe geben, auf dem europäischen   Festland und besonders in hat(§§ 473, 477 der Reichsversicherungsordnung), hat die bei ihr Deutschland   Streifbrecher anzuwerben, so möge diese Nachricht alle von dem Auftraggeber eingezahlten Zuschüsse an die für die Ver­Arbeiter und besonders die Bergarbeiter warnen. Mein Arbeiter, sicherung der Hausgewerbetreibenden gesetzlich zuständige Kasse der auf seine Ghre hält, darf zum Verräter an der kämpfenden( Nr. 1 Abs. 2) abzuführen. Diese hat die Zuschüsse unverzüglich Bergarbeiterschaft im Staate Colorado   werden. Habt auf die dem Hausgewerbetreibenden auf dessen Kosten auszuzahlen, sofern Agenten ein wachsames Auge. Hoch die Solidarität! ihr weder dieser noch einer seiner hausgewerblich Beschäftigten an­gehört. Andernfalls behält sie die Zuschüsse, soweit diese nicht am Schlusse des Kalendervierteljahres die Höhe der Beiträge übersteigen, die der Hausgewerbetreibende an sie in dem verflossenen Kalender­vierteljahr zu zahlen hatte; einen Ueberschuß hat sie dem Haus­gewerbetreibenden auf deſſen Kosten auszuzahlen oder auf rüd­ständige Beiträge zu verrechnen.

Die Krankenversicherung

der Hausgewerbetreibenden. Bei der Uebersicht, die wir in der Nummer vom 25. November 6. Ist der Hausgewerbetreibende gegenüber der von ihm oder über die Krankenversicherungspflicht gaben, wie sie vom 1. Januar einem seiner hausgewerblich Beschäftigten gewählten Kasse( Nr. 1 ab aussehen wird, hatten wir bereits mitgeteilt, daß vom 1. Januar Abs. 1) mit Beiträgen im Rückstand, so kann diese insoweit von 1914 ab alle Hausgewerbetreibenden krankenversicherungspflichtig der gefeßlich zuständigen Kasse( Nr. 1 Abs. 2) Befriedigung aus werden und wie diese Pflicht sich gestaltet. Hausgewerbetreibende werden ohne Rücksicht auf den Betriebsfit ben Buschüssen verlangen, die dem Hausgewerbetreibenben selbst 7. Der Austritt aus der gewählten Kasse ist, vorbehaltlich der Borschrift des Artikels 29 Abs. 2 des Einführungsgefeßes zur Reichsversicherungsordnung jederzeit zulässig. Die Kasse hat den Austritt dem Vorstand der gesetzlich zuständigen Kasse( Nr. 1 Abs. 2) unverzüglich mitzuteilen.

zustehen.

II.

Solange und soweit eine für die Versicherung der hausgewerb­lich Versicherungspflichtigen gesetzlich zuständige Kasse in ihrer Sabung noch keine Bestimmungen über die hausgewerbliche Kran­tenversicherung getroffen hat, erhebt sie für die hausgewerblichen lohnes; sie gewährt dann die Regelleistungen, wobei als Grund­lohn der Ortslohn dient. Dies gilt nicht für die Fälle des§ 488 der Reichsversicherungsordnung und des Artikels 29 des Ein­führungsgesezes zur Reichsversicherungsordnung."

ihrer Auftraggeber bei der Landkrankenkasse versichert, in deren Bezirk sie ihre eigene Betriebsstätte haben. Besteht dort keine Land­frankentasse, so fallen fie der Ortskrankenkasse zu. Bei der gleichen Kaffe werden ihre hausgewerblich Beschäftigten versichert. Die haus­gewerblichen Versicherungspflichtigen werden regelmäßig in ein Mit­gliederverzeichnis eingetragen und insofern ebenso behandelt, wie unständig Beschäftigte, auch in bezug auf die Mitgliedschaft. Die Mittel für die Krantenversicherung werden teils durch Zuschüsse der Personen aufgebracht, in deren Auftrag und für deren Rechnung hausgewerblich gearbeitet wird( Auftraggeberzuschüsse), teils von den Hausgewerbetreibenden selbst und ihren hausgewerblich Versicherungspflichtigen an Beiträgen zwei vom Hundert des Orts­Beschäftigten. Als Krankenhilfe wird neben der Krankenpflege ein besonders berechnetes Krankengeld gewährt. Seine Höhe richtet fich nach dem Betrage der dem Versicherten gutgeschriebenen Zuschüsse der Auftraggeber. Auch bei den Hausgewerbetreibenden kann, wie bei der Landwirtschaft, erweiterte Krantenpflege einge­führt werden und wie bei der unständigen Beschäftigung eine Wartezeit von höchstens sechs Wochen eingeführt wer= den. Der Gemeindeverband kann durch Statut die hausgewerblich Versicherungspflichtigen von der Beitragspflicht befreien und selbst die Kosten übernehmen, sofern die Zuschüsse der Auftraggeber zur Deckung nicht ausreichen.

Die Zuschüsse der Auftraggeber betragen bis auf weiteres atvei Mark von 100 Mart des verdienten Lohnes. Der Artikel 29 des Einführungsgesezes stellt den Hausgewerbetreibenden frei, welche bisher einer Krantenfasse angehörten, bei ihrer Stasse zu berbleiben. Hierdurch können die Hausgewerbetreibenden vor Nachteilen geschützt werden. Jm§ 492 der Reichsversicherungs­Alles läuft bei diesen Dreien darauf hinaus, feiner Moral Kon­zeffionen zu machen; sie stehen jenseits von gut und böse". Und der junge Schmierenspieler aus dem ersten Aufzug sucht umsonst die

Mutter, um zwischen zwei Hagestolzen, die beide als feine Erzeuger gelten, den richtigen Vater herauszufinden und nun vielleicht den

ficheren Halt fürs fernere Leben zu gewinnen.

Soziales.

Bom Paradies der Landarbeiter. Unserem Rostocker Bruderorgan entnehmen wir folgenden typischen Kontrakt eines Landarbeiters:

Tagelohnsäße für ledige Arbeiter 1913 zu Danneborth bei Kröpelin  .

-

1. 1. Dezember 2. 1. Februar 3. 16. März 4. 16. April

5. 16. Juni

-

-

31. Januar 15. März

bis 15. April bis 15. Juni 1. August

-

199

1,50 M. pro Tag

1,75 1,80

" 1

" 1

" 1

"

"

"

2,-

19

27

"

2,50

17

"

"

3,-

"

29

"

2,50

"

" 1

"

2,-" 1,75

"

"

"

"

6. 1. August 15. September 7. 16. September 1. Oftober 8. 1. Oftober 31. Oftober 9. 1. November 30. November Bortost wird nicht unentgeltlich gegeben, auf Verlangen jedoch gegen 30 Pf. täglich verabfolgt.

Für eine volle Jahresarbeitszeit wird den Arbeitern im Früh jahr 30 Ruten gepflügtes, gedüngtes, fertig bestelltes Kartoffelland zur Bepflanzung unentgeltlich übergeben, doch behält die Gutsherr­schaft sich bis zur Beendigung der übernommenen Pflichten der Ar­beiter das Eigentumsrecht an dem bepflanzten Acker vor. Vom 15. März stellt jeder Arbeiter eine Raution von 16 M.,

welche nach ordnungsmäßiger Beendigung der Arbeit zurüdgezahlt

wird.

Der Lohn beträgt:

au 1.

.

"

2.

"

3.

4.

"

"

5.

"

6.

"

7.

"

"

8. 9.

11

78,- M. 64,75 39,60 104,-

"

"

"

100,-

"

114,-

"

35,- 54, 45,50

"

"

"

Summa 634,85 M.

6 Wochen Erntezeit, freie Beköstigung- 36 Zage a 1,20 30 Ruten Ader a 0,50

Tagelohn

-

43,20 M.

"

"

15,- 634,85 Summa 693,05 M.

Der Lohn, der in den Dezember- und Januarmonaten bei 9ftün diger Arbeitszeit 1,50 Mt. beträgt, ist nach Abzug der Vorkoft" auf Ein Leutnant a. D. als Vorsitzender einer Krankenkasse. 1,20 eine Mark und zwanzig Pfennige zusammengeschmolzen. Dem evangelischen Arbeitersekretär Andreas Walter in Bedenkt man, daß während der 36 Tage Erntezeit freie Beköftigung" Stolp i. Pom. ist es zu verdanken, daß in der dortigen geliefert und diese mit 1,20 mt. proag in Anrechnung Allgemeinen Ortsfrankenkasse am 1. Januar 1914 ein Reut  - gebracht wird, so ergibt sich, daß der Arbeiter, der im Winter, wo nant a. D. den Vorsitz gegen eine Entschädigung von 1200 Mart pro Jahr führt.

Bei den Vorstandswahlen zur genannten Kasse erhielten die freien Gewerkschaften drei und die nationale Mischmasch­

Notizen.

- Ein Preisausschreiben für ein Arbeiter- Chor­

er feine freie Beföstigung" erhält, eben nur 1,20 Mt. pro Tag ver dient, just soviel verdient, wie er aufißt! Höchstens, daß er die 30 Pf. für die Borkost" erübrigt hätte! Und in den vielen Mo­naten, wo der Tagelohn ebenfalls unter 2 Mit. bleibt, ists nicht viel anders! Dabei herrscht im Sommer eine 12, 13, ja 14 st i nt= dige Arbeitszeit. Wer solche himmelschreiende Lohnverhältnisse bessern will, muß

Gerichts- Zeitung.

Leibesrentenvertrag und Entmündigung.

er hat der Gau Wien   des Reichsverbandes der Arbeitergesang der Organisation der Landarbeiter beitreten und auf Beseitigung der würdigen Chor zur Einleitung von internationalen Kongressen usw. gegen die Landarbeiter gerichteten Ausnahmegesetze hinwirken. bereine Desterreichs erlassen. 250 und 150 Stronen sind für einen Man kann nicht behaupten, daß diese Typen weder eine Ausnahme, widersprechen. Dem Preisgericht gehören außer dem Bundeschor­ausgesetzt. Der Tert barf der sozialistischen   Ueberzeugung nicht noch eine Regel bilden; aber die Wahrscheinlichkeit spricht dafür. meister Schoof noch an die Tonfünstler Prof. Lafite und Prof. So wirft der Dichter Fragen auf, die verschieden, je nach den ge- Mandyczewski  , der Gauobmann Jenit, der Musikkritiker der Arbeiter­schilderten Zuständen und je nach dem Standpunkt, den die Zuschauer Gin interessanter Rechtsfall, der wieder ein Schlaglicht auf das einnehmen, beantwortet oder unbeantwortet bleiben. Eins ist aber Beitung" Dr. Bach und unser musikalisch sehr interessierter Freund Internierungswesen wirft, gelangte zur Entscheidung des Land ficher: Rößler hat eine gehaltvolle Stünstlerfomödie geschaffen und Abg. Dr. Ellenbogen. Vorträge. Im Bürgersaal des Rathauses spricht am gerichts III. Die Porträtmalerin   Frau Ritterschaftsrat Gben in bie Mitglieder der Freien Voltsbühne genießen den Vorzug, fie nunmehr in einer bis ins fleinste liebevoll durchgearbeiteten Auf- 29. Dezember Geheimrat Wilhelm Förster   in der Gesellschaft Charlottenburg   trat im Jahre 1907 mit der Versicherungsgesellschaft führung zu sehen. Interessant, ja von stupender Plastik find fie fast für ethische Kultur über das Thema:" Beginn der gemeinsamen Ver- Nordstern" in Verbindung und schloß mit dieser einen Vertrag ab, nach welchem sie ihr Vermögen in Höhe von zirka 40 000 m. alle, die Träger der Haupt- wie der Chargenrollen. Frizz Witte= waltung der Erde". gegen Bahlung einer lebenslänglichen Leibrente von 3200 M. der Wild gebührt für seine Regie besonderes Lob. Versicherungsgesellschaft zuführte.

Mufit.

ek.

Die Humboldt- Akademie gibt für das erste Lehr­bierteljahr 1914 ihr Vorlesungsverzeichnis heraus, das 235 Vortrags­reihen aus allen Gebieten von Wissenschaft und Kunst und deren praktischer Anwendung enthält. Von den Abteilungen wurden be­sonders die musikwissenschaftliche und die naturwissenschaftliche er­weitert. Borlesungsverzeichnisse und Hörerfarten im Hauptbureau, Surfürstenstr. 166 L in den Kaufhäusern, in zahlreichen Buchhand­lungen in allen Stadtteilen.

-

Hiermit war die in guten Verhältnissen in Charlottenburg  lebende Tochter der Frau E. aber gar nicht einverstanden. Sie ließ die Mutter wider deren Willen in eine Privatirrenanstalt Bei Offenbachs Orpheus, der jetzt für die Mitglieder bringen. Dabei wurde geltend gemacht, daß die Mutter an Sinnes­der Freien Volksbühne im Theater am Nollendorfplaß gegeben wird, täuschungen leide und sich einbilde, in telepatischer Sprache mit muß man sich das Paris   unter Napoleon III   hinzudenken. Denn den sogenannten Intelligenzen" verkehren zu können, die nach ihrer das Zeitalter seiner strupellosen Protektionswirtschaft bedeutet auch Eine Ehrung Karl Hendells. Für ein letztes Meinung das Weltall   erfüllen. Auf Grund eingeholter Gutachten den Höhepunkt des ausschweifenden Lebens und Treibens der Bours lyrisches Buch Im Weitergehen" und zur Ehrung seiner dichte zweier Psychiater ist Frau E. durch Beschluß des Amtsgerichts Char­geoisie in der Seinestadt. Die Krinoline und der Cancan find Allein- rischen Lebensarbeit überhaupt wurde dem Dichter Karl Hendell der lottenburg wegen Geisteskrankheit entmündigt, nachdem zunächst Herrscher im Bereich der sprechenden" Beine. In dies Paris   warf Offen- 2000 Mark Preis der August Specht- Stiftung zuerkannt, die ihre die Tochter vorläufig zur Vormünderin ernannt worden war. Nach bach 1860 seinen Orpheus als die leibhaftige Beripottung jenes höfifchen Ehrungen für Bücher freien Geistes erteilt. Hendell, dem das Rechtskraft des Entmündigungsbeschlusses wurde dann endgültig Ganz- und Halbgötterregimes. Man verstand die tönende Blasphemie tämpfende Proletariat feit den Tagen des Ausnahmegesezes viele ein Vormund und ein Gegenvormund bestellt. Kurz vor Erlaß des gar wohl und gebärdete sich wie toll vor satanischer Lust. Dreihundert wertvolle Gedichte verdankt, vollendet sein 50. Lebensjahr. Die ge- Entmündigungsbeschlusses wurde Frau E., die fast vier Monate in Mal ging die Operette mit Triumph über die Pariser Bretter. Solch nannte Stiftung hat zugleich an Arno Holz   eine Ehrengabe der Anstalt zugebracht hatte, entlassen und bei einem Landpfarrer eine leberfülle in Rhythmen und Melodien, moussierend wie Cham  - von 1000 mt. beschlossen, untergebracht. Erst nach Jahren gelang es ihr, die Genehmi­pagner, despektierlich selbst gegen die allerhöchsten Szepterträger Der Verleger Heinrich Minden, dessen Verdienste gung des Vormundes zur Rückkehr nach Charlottenburg   zu erreichen. Himmels und der Erden, hatte noch keiner geboten. Um so schärfer um die Einführung 3olas, Dostojewskys, Jbfens in Deutschland   in Die Versuche, den Leibrentenvertrag anzufechten, waren in ist der Kontrast, als Offenbach   die Handlung der Calzabigi- Gluckichen der Geschichte der modernen literarischen Bewegung seit den achtziger zwischen gescheitert, da das Vormundschaftsgericht den Vertrag als Oper Orpheus und Eurydike  " ins parodistische Gegenteil berkehrte, Jahren von Bedeutung sind, ist am zweiten Weihnachtstage in seinem durchaus im Interesse des Mündels liegend erachtete. Diese Spottgeburt mit dem feierlichen Ernst Gluckscher Mufitfragmente Wohnort Blafemiz bei Dresden   gestorben. Nach ihrer Rückkehr nach Charlottenburg   stellte Frau E. den durchtränkte und darein seines eignen Wizes tecken sprühenden Bauber Ein edles Weihnachtsgeschent. Das Marien Antrag auf Wiederaufhebung der Entmündigung. Dieser wurde berwebte. Keine nachträgliche Verböserung des Librettos durch Krankenhaus in Staffel erhielt 100 Milligramm Radium für Krebs- jedoch vom Amtsgericht abgelehnt. Da der Vormund sich weigerte, aktuelle Coupletverfe und lokale ultereien vermag die zündende behandlung zum Geschent. beim Landgericht die Klage auf Wiederaufhebung der Entmündi­Wirkung der Offenbachschen Mufit abzuschwächen. Sie ist zeitlos Die Galerie der tonfiszierten Künstler- gung zu erheben, sie selbst aber infolge der Entmündigung eine politisch. werten ist abermals gewachsen. Diesmal hat der Staatsanwalt gültige Bollmacht nicht erteilen konnte, wurde ihr auf ihren Antrag Die Aufführung der Operette am ersten Weihnachtstage war im fich auf die Wiedergabe von Werken des Bildhauers Heinrich vom Gericht der Rechtsanwalt Dr. Ehrenfried zum gefeßlichen Ver­ganzen darstellerisch recht flott, schnitt hingegen gefanglich weniger mißfeldt gestürzt. Ein kauerndes Mädchen" und ein Spiegel treter behufs Erhebung der Klage beigeordnet. Auf die vom letz­gut ab. Im Bacchanal versagte die Vertreterin der Eurydike  . Hans der Muse" mußten dran glauben. Das erste Wert wurde seinerzeit teren eingereichte Alage wurde vom Gericht nochmals das Gut­Styr müßte auch ein anderer sein. Orpheus  , die öffentliche Mei- von der preußischen Landeskunstkommission staatlich angetauft, von achten eines gerichtlichen Sachverständigen eingefordert. Dieser nung" und Jupiter, der allerdings mit Petrus  , dem Himmels- dem andern, einer Bronze, erwarb Prinz Heinrich von Preußen   ein empfahl die Aufrechterhaltung der Entmündigung wegen Geistes­vförtner, verwechselt wurde, gingen ait. Sehr bedauerlich war die Gremplar. Steiner von beiden wird dem Staatsanwalt, der Un- frankheit. Im Gegensat hierzu hat das Gericht der erhobenen Berkürzung der Operette und das überstürzte Tempo der Borstellung, aüchtigteit wittert, wo der Künstler Schönheit empfand, für seine Klage stattgegeben, die Entmündigung aufgehoben und die Kosten die bereits um 51 Uhr ihr vorzeitiges Ende fand. ek. Auffassung ein Haar frümmen. des Verfahrens der Staatstaffe auferlegt.

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