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berbreiten, glamber sur aur Säfte oder gar nicht an fie. Aber sie Wie unfere ,, blauen Jungen" verprügelt ter bicg 10-, 50-, 100-, 150-, ja in einem Falle 200mal auf­

daran glaube.

werden.

wußten, dies schreiben mußten.

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Politische Ueberlicht.

Interesse daran, daß Diese Interessen fennt Ihr, Genossen! Sie sind finanzieller und Von demselben Gericht wurde der Maschinistenmaat Neumann politischer Natur. Ein Volk, das unter der Drohung des Kriegs und von dem kleinen Kreuzer Stralsund " zu einem Monat Gefängnis der Invasion lebt, ist sehr leicht zu regieren. Es verlangt keine Alle Beteuerungen der maßgebenden Stellen, daß die Soldaten verurteilt. Er hatte auf dem Fort Storügen bei Kiel Rekruten aus­fozialen Reformen, es widerstrebt nicht den Rüstungen und mißhandlungen weniger werden, finden im Volte wenig Glauben. gebildet und sie dabei auf die Nase und unters Kinn geschlagen, Militärlieferungen. Es zahlt ohne zu schachern, es richtet sich daher Die von militärischer Seite erfolgten Feststellungen, daß im Laufe daß sie bluteten, und Ohrfeigen und Stöße ins Genic ausgeteilt. Das Abschreibenlassen scheint auf den Forts an der Kieler Föhrde zugrunde, und das ist ausgezeichnet für die finan- der Jahre die Zahl der Verurteilungen wegen Soldatenmizhand- eine beliebte Strafmaßregel oder besser gejagt Quälerei zu sein, ziellen und industriellen Synditate, die aus den lungen abgenommen hat, treffen nicht den Kern der Sache. Hin denn dieser Rekrutenerzieher hatte bis zu 500mal abschreiben lassen, und wieder läßt doch ein Prozeß gegen Soldatenschinder er­patriotischen Schrecknissen eine Quelle reichsten Profits ziehen. kennen, daß sich hinter hohen Kasernenmauern und in verschwiege so daß einige Rekruten bis in die Nacht bei dieser Arbeit saßen, Aber trotz des herrschenden Militarismus, trotz der Provokationen nen Mannschaftsstuben Szenen abspielen, von denen die Deffent- andere überhaupt nicht fertig wurden. der Regierungen und der offiziösen Preſſe, werden sich die Völker lichkeit wenig erfährt. Ein solcher Prozeß fand dieser Tage vor Fähigkeit zur Erziehung der jungen Leute befizen, denn keinem allmählich zum Frieden einigen. Und das sind keine Träume dem Kriegsgericht der Aufklärungsschiffe in Kiel statt. Angeklagt wurde die Charge abertannt. Darin aber liegt eine der Ursachen waren der Leutnant zur See Heiligenstedt und die Maschinisten der Soldatenmißhandlungen, daß man ruhig ungeeigneten Leuten oder Hirngespinste, denn unsere Hoffnung maate Mücke und Handrich, alle drei vom kleinen Kreuzer Göln". gründet sich auf soziale Tatsachen und die Der Beutnant sollte sich Strafgewalt angemazi haben dadurch, daß weiter das so verantwortungsvolle Amt überläßt. Grundgedanken des historischen Materialismus. er den Rekruten Strafaufgaben zu erledigen aufgab, ferner foll Der Weltfriede wird kommen, nicht weil die Menschen besser werden, er die Unteroffiziere mangelhaft beaufsichtigt und die Mißhand sondern weil eine neue Ordnung der Dinge, eine lungen begünstigt haben. Mücke sollte sich in 41 Fällen, Handrich neue Wissenschaft, neue wirtschaftliche Not- in 21 Fällen der Mißhandlung von Untergebenen schuldig gemacht wendigkeiten den friedlichen Zustand notwendig machen haben, außerdem hatten sich beide noch in einer Anzahl von Fällen Das Organ der Reichs- und freikonservativen Partei, werden. Nicht wir sind die Träumer und Illusionisten, sondern wegen der vorschriftswidrigen Behandlung von Untergebenen zu verantworten. Alle drei hatten Rekruten für den Kreuzer Cöln " Das neue Deutschland " gebärdet sich äußerst ent­jene träumen und täuschen sich, die glauben, weil sie bom auszubilden und zwar in der verschwiegenen Redoute der See- rüstet darüber, daß die Gewerkschaften ihre Gelder von der Militarismus und der brutalen Kolonisation leben, daß feitung Friedrichsort bei Kiel . Das Treiben der Rekrutenerzieher Deutschen Bank zurückgezogen haben, weil diese das Koalitions­die gegenwärtige Ordnung oder vielmehr Unordnung wäre wohl kaum an die Oeffentlichkeit gekommen, wenn nicht die recht nicht respektiert. Das Parteisprachrohr der Schlotjunker elvig dauern wird. Aber glauben sie es denn wirklich? Nein, fie Sozialdemokratie sich der Geprügelten angenommen hätte. Die recht nicht respektiert. Das Parteisprachrohr der Schlotjunker und Bankofraten fleidet seinen Zorn in folgende Worte: zweifeln nicht, daß der Krieg nicht ewig dauern wird und sie wissen, Schleswig- Holsteinische Volkszeitung" hatte von den eigenartigen und Bankokraten kleidet seinen Zorn in folgende Worte: wie man ihn töten und wer ihn töten wird. Sie wissen, daß Erziehungsmethoden in der Redoute in Friedrichsort erfahren, wir das Kriegsungeheuer mit dem Sozialismus machte die Oeffentlichkeit durch eine Notiz darauf aufmerksam und töten werden, daß die Völkerproletariate sich sprach zugleich die Hoffnung aus, daß den Quälgeistern das Hand­vereinigen und ein einiges Weltproletariat bilden vert gelegt werde. Da die Schleswig- Holsteinische Volkszig." sehr eifrig von den Marinebehörden daraufhin gelesen wird, ob sie werden, daß nach dem bekannten Wort die Einigkeit der Ar- irgend etwas gegen die Marine veröffentlicht, worauf man ihren beiter der Friede der Welt sein wird. Verantwortlichen vor den Strafrichter bringen kann, konnte auch Diese Notiz nicht übersehen werden. Auf diese Art kamen die un­geeigneten Rekrutenerzieher vors Kriegsgericht und die Rekruten hatten es der sozialdemokratischen Zeitung zu verdanken, daß die Quälereien ein Ende nahmen.

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Der Sieg des Proletariats ist unausbleiblich. Er ist sicher, weil die Natur der Dinge selbst und die Bedingungen des Lebens ihn gebieten und

borbereiten.

Ein unbeschreiblicher Jubel folgte diesem sozialistischen Be- personen, die in der Redoute beschäftigt waren und die Mißhand­

fenntnis des Dichters.

Das Wort erhielt dann die Vertreterin des Bildungsausschusses der französischen Genossenschaften, nach ihr der Obmann des Bildungsausschusses der deutschen Sozialdemokratie, Genosse Heinrich Schulz .

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Er beg rüßte die Gründung des sozialistischen Bildungsheims als einen Fortschritt der internationalen Arbeiterbewegung. Noch fremdartiger als die französische Sprache habe seinen Ohren die Mitteilung geflungen, daß ein Kapitalist für Arbeiter bildungszwed e eine Million spende. In Deutschland gäben die Reichen ihr Geld nur zur Erdrosselung der Arbeiter bewegung int ihren Bildungsbestrebungen. Wenn aber auch der deutschen Arbeiterbewegung Mäzene wie in Belgien nicht zur Verfügung stehen, darf sie gleichwohl von ihren Millionen" fprechen.. Es sind dies zum Beispiel die 44 Millionen ihrer Reichstagswähler, die Millionen ihrer politischen und gewerkschaftlichen Anhänger, die trus Arbeitergrofchen aufgebrachten neun Millionen Mark für Arbeitslosenunterstüßung u. a. m. budget der sozialdemokratischen Partei Deutschlands beträgt an 1 Million Frand pro Jahr. Im Verlauf von 14 Tagen haben Berliner Arbeiter Million für die Opfer der Arbeitslosigkeit auf Berliner Arbeiter Million für die Opfer der Arbeitslosigkeit auf­gebracht. Dies sind die Millionen" der deutschen Arbeiter.

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Das Kultus"=

leber bie proletarische Bildungsarbeit fagte Schulz: Unsere Bildungsart eit zieht ihre Antriebe aus dem Klaffen Lampf, und die Bildung, die sie schafft, ist eine Klassenfampf­bildung, die dem Arbeiter die Jbeale, die Notwendigkeit und Gejez mäßigfeit dieses Kanipfes verständlich zu machen hat. Ihr Ziel ist die Förderung der Erkenntnis des Klassenkampfes und feiner Methoden, die dem Proletarier den Weg weisen, aus der Unfreiheit des Kapitalismus und der proletarischen Existenz herauszugelangen. Bei der Uebersetzung nahm der Sekretär der belgischen Bildungs­zentrale, Genoffe De Man Gelegenheit, sich der Auffassung der deutschen Genossen über Formen und Ziele der proletarischen Bildungsarbeit mit besonderem Nachdruck anzuschließen.

Vor Gericht standen zwei Gruppen von Zeugen, sechs Zivil­lungen mit angesehen hatten und eine Anzahl von Rekruten. Die Zivilpersonen, es waren alles Arbeiter, sagten mit größter Sicher­heit und Bestimmtheit vor Gericht aus, was sie von den Mizhand­lungen gesehen hatten. Danach haben die Maate die Rekruten mit Ohrfeigen traktiert, ihnen Schläge ins Gesicht und Fußtritte versett, sie mit dem Seitengewehr auf das Gefäß geschlagen, ja mit den Füßen auf das Gesäß getreten, wenn die Refruten auf

der Erde zum Zielen lagen. Ein Arbeiter sagte aus, Müde habe an einem Tage wenigstens 20 Ohrfeigen ausgeteilt und noch Fuß­tritte dazu. Ein Monteur erklärte, er habe an einem Tage bei jedem Schlage, den er gesehen habe, einen Strich an die Wand gemacht. Als er 7 Striche gemacht habe, habe er es aufgegeben, weiter Striche zu machen. Die Zeugen behaupteten auch ganz be­stimmt, daß der Leutnant oft das Schlagen habe sehen müssen; ein­mal habe Mücke die Rekruten im Beisein des Leutnants ins Ge­nick geschlagen.

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Hetze gegen die Gewerkschaften.

Eine angenehme Perspektive eröffnet sich: eine Tyrannei der sozialdemokratischen Gelder über die Banken, die Zentralen unieres wirtschaftlichen Lebens. Was für folgen fann das bei Ausbruch eines Krieges haben! Man hat diese Gewerf­schaftsgelder die neue tote Hand" genannt; es lägen hier wie beim Kirchen und Stiftungsvermögen Ansammlungen größerer Stapis talien vor, die dem allgemeinen Wirtschaftsleben entzogen seien. Der Vergleich aber ist grundfalsch, denn die Gewerkschaftsgelder sind eben nicht aus dem Wirtschaftsleben entfernt, sondern sie dienen, nicht nur im hier besprochenen Falle, sondern über­haupt zur Störung des Wirtschaftslebens. Die alte tote Hand ist volkswirtschaftlich schädlich, weil sie abgeschnürt ist vom Wirtschaftsorganismus des Staates. Die Gewerkschafts­gelder aber und ebenso die Kapitalien der Arbeiter- Konsum­genossenschaften, die Gelder der sozialdemokratischen Partei und der sozialdemokratischen Volksfürsorge" find gerade be stimmt, im destruktiven Sinne ständig in das Wirtschaftsleben ein­zugreifen. Man könnte diese Kapitalien viel besser als mit der Bezeichnung tote Hand" mit dem Namen drohende Faust" be­legen.

Und da wehrt man sich immer noch dagegen, die Gewerkschaftsvermögen haften zu lassen für die Schäden, die die Gewerkschaften im wirtschaftlichen Leben anrichten! Wer so wie die Gewerkschaften das wirtschaftliche Leben zu beeinflussen fucht, der darf nicht Vom Staate künstlich hieb- und Heute haben wir ein Aus­stichfest gemacht werden. der Gewerkschaften: nahmegesen zugunsten jede natürliche und juristische Person nämlich ist voll haft­für den Schaden, den sie anrichtet, nur die Ge werkschaften genießen infolge ihrer Nichtrechtsfähigkeit das Privileg. mit ihrem Vermögen die schärfsten Uebergriffe unternehmen zu lönnen, ohne dafür die Verantwortung tragen zu müssen. Das ist ein unerträglicher Zustand."

bar

denen etwa 25 als Zeugen geladen waren. Nur einige gaben von Auffallend war das Verhalten der Rekruten vor Gericht, von vornherein zu, daß sie geschlagen worden seien. Erst im Laufe der Vernehmung wurde von vielen das Eingeständnis herausgeholt, daß Also her mit einem Ausnahmegesez gegen die sie geschlagen worden seien, einer bestritt sogar etwas, was der An­geklagte Mücke schon zugegeben hatte. Jeder der Rekruten, der Gewerkschaften und gegen die organisierte Arbeiterschaft schließlich zugab, er sei geschlagen worden, erklärte aber darauf fo- überhaupt. Aller Scharfmacherweisheit legter Schluß läuft fort unaufgefordert, es habe nicht weh getan", oder es sei nur schließlich auf diesen Notschrei hinaus. Die Arbeiterschaft Spaß gewesen", oder es war nur eine zurechtweisung, weil wir braucht sich durch solche Heßereien nicht in das Bockshorn nicht aufgepakt haben. Das ging so weit, daß ein Rekrut es als jagen zu lassen, jie hat aber alle Ursache, gerüstet und auf Spaß erklärte, trotzdem er wegen der erhaltenen Schläge geweint hatte. Zwei Refruten, von denen der eine einen Schlag mit dem dem Posten zu sein, damit sie etwaigen Versuchen, Scharf Seitengewehr auf die Nase erhalten hatte, daß sie blutete und der macherworte in Scharfmachertaten umzusetzen, energisá) ent­andere von dem Maaten mit den Füßen aufs Gesäß getreten war, gegentreten kann. als er zum Zielen an der Erde lag, wollten das auch als Spaß auf­gefaßt haben. Ja ein als Zeuge geladener Fähnrich machte jogar Die fühne Aussage, die Refruten seien sehr traurig gewesen, als infolge des Artikels in der Volkszeitung" der Maat Mücke von seinem Posten abgelöst worden sei, sie hätten gemeint, einen so guten Korporalschaftsführer bekämen sie nicht wieder.

Kein Attentat auf den Zaberner Poften. Das offiziöse Wolffsche Telegraphenbureau meldet aus Zabern : Die amtliche Untersuchung hat nunmehr er­Das Kriegsgericht sah in der Hauptsache nur die Fälle als er geben, daß die am Freitagabend in der Dunkelheit gefallenen wiefen an, in denen die Angeklagten die Schläge zugegeben oder die Schüsse nicht von diesseits des Kanals vor der Schloßkaserne Damit war die eine Festversammlung, in der es auch an Refruten erklärt hatten, geschlagen worden zu sein. Die anderen kamen, sondern zweifellos auf der anderen Seite des Bassins musikalischen Genüssen nicht fehlte, zu Ende. Die zweite frei zu- älle hielt das Gericht nicht für genügend aufgeklärt. Der Leut- aefallen sind, und wie zuverlässig feststeht, von einem dort gängliche, die im großen Festsaal des Voltshauses stattfand, nant Heiligenstedt wurde wegen mangelnder Beaufsichtigung zu befindlichen Holzlager aus, welches zirka 125 Meter entfernt schloß sich unmittelbar an. Auch hier nahmen unter dem Vorfig 10 Tagen Kammerarrest, der Maat Müde wegen Mißhandlung in ift. Vier Leute haben ausgesagt, daß sie gegen 64 Uhr 6 Fällen, vorschriftwidriger Behandlung in 10 Fällen und Unge­De Broudères Vandervelde und Anatole France In Anbetracht das Wort. Und auch hier wurde der Dichter von der Menge jubelnd horsams in 5 Fällen zu 3 Monaten Gefängnis und der Maat abends von diesem Holzlager her zwei Schüsse gehört und Handrick wegen Mißhandlung in 3 Fällen und vorschriftswidriger auch den Feuerschein wohl gesehen haben. begrüßt und gefeiert. Behandlung in 5 Fällen zu 5 Wochen Mittelarrest verurteilt. der Entfernung und der herrschenden Dunkelheit war es also Nachgetragen sei noch, daß die Rekruten, wenn sie etwas nicht gar nicht möglich, den jenseits des Kanals an der Schloß­

Rechtsgutachten für 1914.

Von Dr. jur. Traugott v. Jagow.

I.

In Sachen: preußisches Wahlrecht. Gewisse Presse beruft sich auf Königswort, um Antastung be­währten Wahlrechts bewirken zu können. Ministerpräsident hätte, statt mit Feuer spielen und Pöbel Zugeständnisse zu machen, energisch vor Rechte Sr. Majestät des Königs treten müssen. König von Preußen ist souverän, kann daher in Souveränität auch nicht durch eigene Verpflichtungen beschränkt werden. Sonst Absturz in Demokratie. Ist somit unzulässig, daß König an sogenannte höchsteigene Versprechungen gebunden; erster Grundsatz, der übri­gens in Edikt vom 3. Februar 1702 ausdrücklich anerkannt, das niemals aufgehoben, aber auch dann, wenn nicht mehr gültig sein sollte, im Interesse Erhaltung Staates sofort gefeßlich wieder ein­geführt werden müßte.

Jit sonach zweifellos, daß König nicht nur nicht Bersprechen zu erfüllen braucht, sondern nicht einmal darf, um nicht Anschein eriveden, daß Majestät Souveränität vor Ansprüchen Kanaille preisgeben.

IV.

Friedrich Wilhelm pp. Gereden demnach, geloben und sagen zu, oder bestraft, sich widerseßen, verbotene Komplotts und Aufstand Für Uns, Unsere Erben und Nachkommen, ermeldete Unsere Ge- machen, aus der Arbeit treten, sich zusammen rottieren, diejenigen, trewen Landständte sambt und sonders, bey Ihren Privilegien, so sich zu ihnen nicht gesellen, für unehrlich erkennen, und der Freyheiten, Wollhergebrachten Gerechtigkeiten , Besiz, Gewehr und gleichen Bosheiten mehr vornehmen". Possession ungehindert und unbetrübet zu lassen, Sie auch infonder- War mithin höchste Zeit, daß lang geduldetem Unfug endlich heit bey den Alten Churfürstl. Reversen und in specie bey den Rever - gesteuert und geordneter Rechtszustand wieder hergestellt. salen von Anno 1572 ao. 1602 ao. 1615 und die Newmärkische und in­corporirte Ständte bey Ihren Reversen de ao. 1611 und 1614, au schützen undt zu handthaben, undt darüber iederzeit, steiff, fest und unverbrüchlich zu halten." Eben da wird verkündet, es sollen auch keine Edicta, so denselben zuwiderlaufen, publizirt werden." Wichtigstes jener Privilegien aber ist Steuerfreiheit preußischen Adels. Danach widerspricht Wehrbeitragsgesetz, sofern Adel ein­bezinht, Landtags- Rezeß vom 26. Juli 1653, wonach keine Edicta, die benannten Privilegien widersprechen, jemals publiziert werden sollen.

Wahrer Patriotismus, den preußischer Adel tausendfach mit Gut und Blut bewährt, verbietet mithin, durch Entrichtung, hin­sichtlich Adels rechtsungültigen Wehrbeitrags, Grundlage preußi­scher Wehrkraft unterwühlen.

Die polizeiliche Auflösung des Reichstags. Soeben erfolgte Auflösung Reichstages durch Polizeigewalt, wird von Schreiern als ungesetzlicher Gewaltatt belästert. Wird außer Augen gelassen, daß nach Allgemeinem preußischen Landrecht niemand befugt, sich selbst Recht suchen, sondern in vorgeschriebenem Instanzenwege vorgesetzte Behörde submissest anzugehen.

Reichstag stellt danach unzulässige Einmischung in Ordnung aller Angelegenheiten durch gotteingesetzte Obrigkeit dar, und ist, nach preußischem Rechtsgrundfah, unbefugte Selbsthilfe von Unter­tanen gegen Afte der Staatshoheit.

Mithin jeder Zweifel ausgeschlossen, daß Reichstag gegen Ge­sebe verstößt Unbestrittenes Recht der Polizei aber, gegen gesetzwidrigen Zu­stand einzuschreiten, folgt lüdenlos aus Begriffsbestimmung Allge­meinen preußischen Landrechts, daß Polizei Aufgabe zufällt, gesek­

Wenn sonach Freiherr von Sparwik bei Veranlagung Wehr­beitrags angab, teinerlei beitragspflichtiges Vermögen und Ein­kommen befizen, obzwar Eigentümer von 20 000 Hektar Landes, Politische Notwendigkeit sowie herrschender Rechtszustand so machte derselbe im Sinne Landtags- Rezesses vom 26. Juli 1653 liche Ordnung in Staat aufrecht erhalten. fordert demnach, daß, gerade weil sogenanntes Versprechen auf durchaus richtige Angaben, weil eben sämtliches Vermögen und Aenderung preußischen Wahlrechts vorliegt, felbiges niemals ge- Einkommen auf Grund alten unantastbaren Rechts nicht abgaben­ändert werden darf, um Grundlage Monarchie, Souveränität, nicht erschüttern.

Woraus folgt, daß sogenanntes Versprechen, auf das sich ge­wisse Presse beruft, sicherste Bürgschaft für Erhaltung preußischen Wahlrechts darstellt.

II.

Zur Entziehung des Wehrbeitrags.

Die Verurteilung des Malte Ahasverus Freiherrn von Spar­wik wegen Entziehung des Wehrbeitrags beruht auf falschen Voraussetzungen, worauf zweite Instanz geziemend Rücksicht zu nehmen haben wird.

pflichtig.

Wenn dieser selbstverständliche Rechtsgrundsak bezweifelt werden sollte, so ergibt sich unabweisbare Staatsnotwendigkeit, sofort in deutsche Reichsverfassung aufzunehmen. Selbiges umjo­mehr geboten, als Deutsches Reich von Preußen, Preußen von märkischem Adel geschaffen, Reich also in sich zusammenfällt, wenn Urheber in heiligen Rechten angetastet.

III.

V.

Das Recht auf Liebe.

Verhaftung verehelichter Schauspielerin Marie Rigault, weil freundliche Angebote Polizeileutnants zuständigen Reviers zurüd­gewiesen, wurde wegen Geschreis unbefugter öffentlicher Meinung aufgehoben.

Gerichtsbehörde hat offenbar nicht beachtet, daß genannte Frauensperson, indem sie dienstlichen Befehl des Beamten, bei not­wendig gewordener Haussuchung, auch Herz und sonstige Behälter infriminierten Körpers zu öffnen, sich Widerstandes gegen Staats­Ist das Koalitionsrecht erlaubt? gewalt schuldig gemacht, der, wenn fortgesetzt, Gefahr herbeiführt, Verbot Koalitionsrechtes, Aufhebung von Gewerkschaften, daß zur Durchführung öffentlicher Rechtssicherheit bestellte Organe, Konfiskation ihrer Vermögen wird von Umsturz heftig getadelt und gegen Gesetz und Sitte, zu grausamem Zölibat verurteilt werden. Ist selbstverständlicher Rechtsgrundsaß, daß erivorbene Rechte an Reichstag und Reichsgericht appelliert. Uebersicht dabei, daß Außerdem stellt sich Delikt als ideelle Vorbereitung eines Ver­nicht ohne Zustimmung Besizer aufgehoben werden können. Land- nach altem deutschen Reichsverbot jederlei Koalition schweres Ver- suches der Abtreibung am untauglichen Objeft dar. Verhaftung tags- Rezeß vom 26. Juli 1653( Mylius, Corpus Constitutionum brechen, daß Leib und Lebensstrafe angedroht wird denjenigen, war somit begründet und ist unverzüglich wieder herzustellen. Marchicarum VI, 1-8, G. 425 ff.) besagt ausdrücklich: Wir welche, wenn die Obrigkeit in Handwerkssachen etwas verordnet

K. E.