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Das Gericht entschied, bezüglich des Widerstands und tät- feinen halben Meter hoch. Der Verkehr wird durch Boote auf- 1dem Sarge und Kletterte wie ein asender aus dem lichen Angriffs sei das Schöffengerichtsurteil aufzuheben und F. recht erhalten. In Binz   ist die Bring- Heinrich- Seebrüde unter Grabe heraus. Er erzählte, er habe sich in einem entseglichen freizusprechen. Jenes Gesetz von 1850 verbiete der Polizei, zur fpült und man befürchtet, daß der Brüdenkopf weggespült Bustande befunden; er habe sich nicht bewegen können, aber Nachtzeit in Wohnungen einzubringen, und hier habe keiner werden wird. In Saßnitz   ist die Sturpromenade unter ipi I t. mit Entfegen alles gehört unb begriffen, was mit ihm der im Gesetz benannten Ausnahmefälle vorgelegen. Bei Auf dem Darß ist das Wasser bis an die Häuser vorgedrungen. geschah. Im Grabe habe er endlich die Bewegungsfreiheit wieder­erlangt.

Wird nun gegen die Polizeibeamten vorgegangen werden? Oder haben sie das Staatshoheitsrecht", die Geseze nicht zu fennen und sich stets in Putativnotwehr( vermeintlicher Not wehr) gegen etwa mögliche Rechtswidrigkeiten zu befinden? Vor dem Geses ist jeder gleich.

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dem Vorgehen gegen F. sei die Rechtmäßigkeit der Amts- In Stralsund   erfönten andauernd Hupenfignale, um die Be­ausübung zu verneinen, mithin habe F. lediglich in Notwehr wohner vor der Gefahr zu warnen. In Wyk   bei Greifswald   ist Kleine Notizen. gehandelt. jeder Verkehr unterbunden, und die Flut hat die Höhe Bergmannslos. Auf der Mathildengrube bei Lipine von einem halben Meter erreicht. Die Kleinbahn Greifs( Oberschlesien  ) stürzten große Stohlenmaffen ab und begruben eine wald- Wolgast hat den Verkehr eingestellt. Das Schlachthaus Anzahl Bergarbeiter. Ein Bergmann   konnte nur als Reiche ge­in Wolgast   steht unter Wasser. Das Dorf Peene   ist besonders borgen werden, während die übrigen lebend zu Tage gefördert start mitgenommen und das Wasser ist bereits in die Häuser werden konnten. Im Gerhardflöz der Königsgrube bei eingedrungen. Der Telephon- und Telegraphenverkehr ist tönigshütte wurden zwei Häuer verschüttet. Einer von ihnen unterbroche 11. wurde schwer verlegt geborgen, der andere befindet sich die Strandpromenade, der sogenannte Dünenkamp, über die Kruppichen Fabrik in Effen erfolgte eine schwere Gas­Wernemünde, 30. Dezember. Durch hohen Seegang wurde hier noch in den Schuttmaffen. Folgenschwere Gasexplosion. Jin Stahlzeug Bautvert der Sälfte durch brochen. Man versucht, den Schaden durch explosion. Sandsäde auszubessern, und hat zur Hilfeleistung Militär von verlegt. Man versucht, den Schaden durch explosion. Wier Arbeiter wurden schwer, einer leicht Rostod requieriert. Infolge hoher See konnte die fahrplanmäßige

urteilung des Innungsobermeisters wohl noch nicht vorgekommen. Vielmehr ist in solchen Fällen ein Einschreiten seitens der Staats­anwaltschaft abgelehnt. Auch heute können wir über solchen sehr typischen Fall berichten.

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B

Die berüchtigte Auslegung des Erpreffungsparagraphen hat schon häufig dazu dienen müssen, eine Verurteilung vonehrlichen Ar­beiterbertretern herbeizuführen, welche die Interessen ihrer Auf­traggeber den Unternehmern gegenüber völlig gesetzmäßig wahr genommen haben. Daß gegen Unternehmer auf Grund des Para­Marktpretie von Berlin   am 29. Dezember 1913, nach Ermittelungen graphen eine Verurteilung erfolgt, ist abgesehen von der Ver-& ähre, die mittags nach Dänemark   abgeht, nicht in See des fgl. Polizeipräsidiums. Mais( mixed), gute Sorte 16,60-16,90, mittel gehen. Das Lotjensturmboot versuchte vergeblich, einen Lotsen 00,00-00,00, geringe 00,00-00,00. Mais( runder), gute Sorte 14,80-15,10, an Bord des auf See befindlichen und nach Rostock   gehenden Richtstroh 0,00- 0,00. eu 0,00-0,00. Dampfers Kommerzienrat Bödel" zu bringen. Das Boot mußte Marttballenpreise. 100 Stilogr. Erbsen, gelbe, zum Kochen unverrichteter Sache wieder in den Hafen einlaufen. 34,00-50,00. Speisebohnen, weiße 35,00-60,00. Linfen   36,00-80,00. Startoffeln( Sleinbdl.) 4,00-7,00. 1 Rilogramm.Rindfleisch, von der Steule Wismar  , 30. Dezember. Hier wütete vergangene Nacht und 1,60-2,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,30-1.80. Schweinefleisch 1,40-2,00. Hammelfleisch 1,50-2,40. Butter 2,40-3,00. beute ein großer Schneesturm, der bedeutendes Hochwasser Stalbfleisch 1.40-2,40. 1 Kilogramm Starvien 1,40-2,50. Aale zur Folge hatte. Das Hochwasser überschwemmte den gesamten 60 Stüd Gier 4,60-7.20. 1,60-3,20. Bander 1,40-8,20. Hechte 1,40-2,60. Barsche 1,00-2,20. Rabenwiese und zum Teil die Lübsche Chaussee über­Hafen bis zur Zentralballe. Ferner ist die Hafenstraße, die Schlete 1,60-3,20. Bleie 0,80-1,60. 60 Stud Strebie 3,00-30,00. schwemmt. Die Verbindung von der Zentralhalle nach der in der Nähe von Lübich ist beschädigt worden, so daß Wasser Wilhelmstraße wird durch Fischer boote vermittelt. Die Brüde von einem Meter Höhe nach der Kuhweide einströmt.

Gegen den Inhaber eines Hackepeter", Rudloff, in Hannover  , war Anzeige wegen versuchter Erpressung erstattet. R. Hatte mit drei seiner Kellner eine Gewerbegerichtsflage verloren. Von einem andren bei ihm beschäftigten Kellner verlangte er 100. 31 diesem verlorenen Prozeß. Wolle er diese 100 M. nicht zahlen, so würde er entlassen. Durch dies Verlangen war also der Tat­bestand der versuchten Erpressung gegeben. Durch Androhung eines Uebels wollte sich R. einen rechtswidrigen Vermögensvorteil ver­schaffen.

Der erste Staatsanwalt in Hannover   lehnte die Erhebung einer Anklage ab. In der ablehnenden Begründung heißt es:

" Der Beschuldigte stellt nicht in Abrede, sich dem Sinne nach in der angegebenen Weise geäußert zu haben. Ob schon in diesen Worten die Androhung eines Uebels im Sinne des§ 253 des Strafgesebbuchs liegt, ist zweifelhaft, tann aber auch dahingestellt bleiben. Denn der Beschuldigte erklärt, er habe geglaubt mit Recht P.( Name des Kellners) für einen Teil der ihm durch das Urteil des Gewerbegerichts entstandenen Kosten haftbar machen zu dürfen, da P. zu feinen Ungunsten bei seiner Zeugenvernehmung in dem fraglichen Prozesse mit der Wahrheit zurüdgehalten habe; mit anderen Worten bestreitet der Beschuldigte, mit seiner Aeußerung die Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils im Auge gehabt zu haben. Dieser Einwand des Beschuldigten ist nicht zu widerlegen, erscheint vielmehr nach den Ermittelungen glaubhaft."

Weil also der Kellner P. als Zeuge wahrheitsgetreu ausge­fagt hat, also nicht günstig für Rudloff, sollte er 100 m. blechen. Liegt darin nicht das Verlangen eines rechtswidrigen Vermögens­vorteils?

Wird so ein kompletter Grpressungsversuch mit besonders terroristischem Einschlag nicht verfolgt, so darf man billig fragen, ob denn das Strafgesetzbuch nicht mehr gegen Arbeitgeber in Gel­Wird die Oberstaatsanwaltschaft oder das Justiz tung ist? ministerium der Sache nähertreten?

schiedene Holzlagerpläge sind zum Teil vom Waffer überflutet.

Wer

Stationen

Witterungsübersicht vom 30. Dezember 1913.

Barometer

Stand man

Wind

7489

dichtung

Kiel, 30. Dezember. Infolge des anhaltenden böigen Nord­ost windes ist auch im westlichen Teil der Ostsee   Hochwasser Swinemde. 747 NND eingetreten. In Kiel   überflutet das Wasser bereits die Kai- Hamburg 755 mauer und sept die Hafenstraßen unter Wasser. Der Berlin  Dampferverkehr zwischen den Föhrdeorten ist zum Teil eingeftellt rantf. a. worden. Auch aus Sonderburg   und anderen Orten der Ostien füste Schleswig- Holsteins   kommen Meldungen von Hochwasser und dadurch verursachten Schäden.

Ribnik, 30. Dezember. Nachdem Heute morgen der Wind nach Nordosten umgefchlagen ist, steigt das Wasser rapide, es steht zu be­fürchten, daß die Düne in ustrow durchbrochen wird, zwischen Zingst   und Prerow   bei der Station Hellerbeck ist der Eisenbahndamm durchbrochen, hier in Ribniz ist auch der Bodden bedeutend gestiegen, die umliegenden Ländereien sind vollständig überschwemmt. Das Maschinenhaus steht unter Wasser, die Hölzer treiben auf dem Platz umher, auch die Dampferbrüde am Hafen ist überschwemmt, oberhalb der Dampferbrücke am Hafen steht das Wasser einen halben Meter hoch.

Schweres Bootsunglück auf der Ostsee  .

München  

753 Still

7519

Windstärke

Better

Temp. n. 6

Wat 9.9

Stationen

Barometer

fland mm

Wind.

dichting

Bindstarle

Sabaranda 766 9 -2 Betersburg 762D

7 bedeckt

1

3 bededt

3 bedeckt

C Scilly

bedeckt-1

Aberdeen  

3Schnee-3 Paris

764 NND 767N 757 NW

Better

2 bedeckt

Temp. n. 6.

100088

23

2 Schnec- 11 5 wolfig

3 wolten!-2 2 bedeckt-2

747 WNW 3halb bd.- 1 Wetterprognose für Mittwoch, den 31. Dezember 1913. Etwas tälter, zeitweise nebelig sonst ziemlich heiter, bei frischen nord. östlichen Winden; keine erheblichen Niederschläge. Berliner   Wetterbureau.

Allgemeine Ortskrankenkasse

der

Stadt Berlin- Schöneberg.

Am 1. Januar 1914 treten die auf Grund der Bestimmungen der Reichs­sind im Staffenlofal zu haben. Dieselben werden nebst dem neuen Aerzte­versicherungsordnung erlassenen Kassensazungen in straft. Die Sagungen berzeichnis, welches auf der Vorseite den Mitgliedsausweis trägt und ferner die Angabe der Mitgliedstufe enthält, außerdem jedem Stassenmitglied durch Bermittelung der Herren Arbeitgeber zugestellt. Die Herren Arbeitgeber neumeldung derjenigen Personen, welche bisher infolge ihrer Su haben für die Swede der Neueinschäßung aller Mitglieder sowie der gehörigkeit zu einer freien Hilfstaffe versicherungsfrei waren, das erjorder­liche Listenmaterial zur Ausfüllung mit einem besonderen Anschreiben zu Bezug genommen. Für die Bemessung der baren Leistungen und der Bei gestellt erhalten. Auf den Inhalt dieses Schreibens wird besonders träge gilt folgende Einteilung:

Stufe A: Lehrlinge ohne Entgelt= Grundlohn 0,70 M. fingiert, Wodjena beitrag 0,24 M. Tagesarbeitsverdienst

1,15 M. und weniger

Wochenbeitrag 0,33 M.

Stufe I:

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II: 1,16 bis einschl. 1,80 M. III: 1,81

Grundlohn 1,00. 1,50

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0,48

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2,65

2,00

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0,63

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IV: 2,66"

8,49

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3,00

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0,96

19

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V: 3,50

4,49

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4,00

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1,26

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VI: 4,50

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5,49

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VII: 5,50 und mehr

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5,00 6,00

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1,59

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1,89 Das bare Krankengeld beträgt 50 v. Hundert des Grundlohnes. Die erhöhten Beiträge werden vom 1. Januar 1914 ab berechnet. Für die jenigen Mitglieder, welche aus dem Jahre 1913 in das Jahr 1914 über nommen werden, werden die erhöhten Beiträge bom 5. Januar 1914 ab berechnet. Die neue Stufeneinteilung erfolgt fafsenseitig.

Rostock  , 30. Dezember. Der Schneesturm, der schon seit den frühen Morgenstunden über das Land und durch die Straßen der Stadt fegt, dauertimmer noch an, die Warnow   hat eine Wasserhöhe von 1,43 über Normalnull erreicht, die Wellen haben den ganzen Westhafen überschwemmt, von dem im Die List der betrogenen Ehefrau. Bau befindlichen neuen Fischerhafen ist nichts mehr zu sehen. Um ihren Mann als Ghebrecher zu entlarben, hat die Frau Die Anlegebrücke der zwischen hier und Gehlsdorf verkehrenden Anna Krause ein an sich ganz geschictes Mittel angewandt, welches Dampfer ist überschwemint, die Schiffe im Hafen liegen be in a he jedoch für sie etwas unangenehme Folgen haben sollte. Unter der in gleicherhöhe mit dem Ufer, der Strand von der Gruben­Antlage der einfachen Urkundenfälschung hatte sie sich gestern bor straße bis in die Nähe des Petritores ist vollständig überflutet, die der 4. Straffammer des Landgerichts I   zu verantworten. Die Angeklagte war mit dem Ingenieur Philipp St. verheiratet gewesen. Solzlager stehen unter Wasser, auch die Bauten im neuen Osthafen. Die Ehe war von Anfang an nicht recht glücklich, da Frau N. Ver- find überschwemmt. In verschiedenen Häusern am Strande ist das dacht hatte, daß es ihr Mann mit der ehelichen Treue nicht sehr Wasser in die eller eingedrungen und wird von der genau nehme und, wie sie annahm, von seiner eigenen Mutter darin Feuerwehr mit Hilfe der Dampfsprige ausgepumpt. Der Fischer- und begünstigt wurde. Sie stellte fest, daß ihr Mann verschiedene zart- Gerberbruch sowie der Gerbergang stehen volständig unter duftende Briefe empfing, und zwar benuste er dabei die Wohnung Wasser. Einige- Wohnungen mußten während der Nacht geräumt seiner einige Häuser in derselben Straße entfernt wohnenden werden. Mutter als Decadresse. Da sie richtig bermutete, daß sie durch diese Briefe in den Besitz handgreiflicher Beweise für die Untreue ihres Ehemannes kommen würde, führte fie folgenden Plan aus. Sie beschaffte sich von der Post ein sogenanntes Nachsendungs­Für die Versicherung der Dienstboten, der in der Land- und Forstwirt. Das zurzeit auf der Ostsee   herrschende Umvetter hat am fchaft Beschäftigten, ber im Wandergewerbe beschäftigten Personen sowie formular, stellte darin den Antrag, die bei der Mutter ihres Montagabend vier Menschenleben gefordert. In der Nähe derjenigen, welche einer Ersaytasje angehören, nunmehr aber ebenfalls an­Mannes eingehenden Postsachen nach ihrer Wohnung nachsenden des Familienbades in Ahlbeck   fenterte ein mit vier Fischern meldepflichtig fitd, wird auf die besonderen Bestimmungen der Sagung zu lassen und unterschrieb das Formular mit dem Namen Philipp befektes Boot. Die Insassen, die Fischer Wilhelm Weber, verwicien. Krause". Auf diese Weise erreichte die Angeklagte auch, daß sie Julius Wolff  , Start Gamrot und Otto Dedenthal, richten, ohne zu einem Arbeitgeber in ein feftes Arbeitsverhältnis getreten Die unständig Beschäftigten, d. h. diejenigen, welche eine Tätigkeit ver. einen Brief erhielt, aus dem fich klar ergab, daß ihr Mann Ehe- sämtlich verheiratet und mit einer Ausnahme Väter von zu sein, welches auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der bruch trich. Sie machte jedoch hiervon vorläufig noch keinen Ge­brauch. Erst als ihr Mann gegen sie die Ehescheidungsklage an mehreren Kindern, sind ertrunken. Die Leiche Gamrots, Cache oder im voraus durch den Arbeitsvertrag beschränkt ist, werden auf strengte, trat sie mit dem Brief hervor. Die Folge war, daß der der eine Frau und 13 Kinder hinterläßt, wurde abends gefordert, sich zwecks Aufnahme in das Mitgliederverzeichnis persönlich auf der Staffe zu melden. Diese Personen sind verpflichtet. ihren Beitragsanteil Mann mit seiner Klage abgewiesen und als allein schuldiger Teil angetrieben. (% des Gesamtbeitrages) selbst einzuzahlen. angesehen wurde. Der hinkende Bote kamt jedoch noch in Gestalt Das Verhältnis der unständig Beschäftigten zur Kasse regeln die§§ 69 eines Strafverfahrens wegen Urkundenfälschung. Staatsanwalts­bis 72 ber Sagung. Assessor Schumann beantragte eine Gefängnisstrafe von 1 Woche, Für die Durchführung der hausgewerblichen Krankenversicherung gelten während Rechtsanwalt Spring um zuerkennung der gesetzlichen Personen auf der Enns   mit Schlittschuhlaufen. Infolge der nach der Bekanntmachung des Herrn Reichstanzlers vom 5. Dezember 1913 Mindeststrafe bat, wenn sich das Gericht nicht auf den Standpunkt übergroßen Belastung brach die Eisdecke und 15 Personen folgende Bestimmungen: stellen jollte, daß sich die Angeklagte gar nicht der Rechtswidrigkeit stürzten ins Waffer, von denen sich nur 9 retten ihrer Handlungsweise bewußt gewesen sei. Das Gericht nahmt an, daß die Angeklagte sehr wohl gewußt habe, daß sie etwas Unrechtes fonnten. Die übrigen ertranfen. Von den Geretteten starb eine tue, erkannte aber auf die niedrigste gesegliche Strafe von 1 Tage Frau furz darauf an Herzschlag als sie sah, wie ihr Mann in Gefängnis. den Wellen der Enns   verschwand.

Hus aller Welt.

Sturmflut an der Oftfeeküfte.

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Die ganze deutsche Dstseeküste ist von einem schweren Unwetter heimgesucht worden.

Opfer des Wintersports.

Im oberen Ennstal( Steiermark  ) vergnügten sich zahlreiche

Auf der Tschuggenalp im Diemtigtal im Berner Oberland  gerieten vier Skifahrer in eine Lawine. Während zwei heil davonkamen, wurden der Sekundarlehrer Studi und der Architekt Glur, beide aus Bern  , von der Lawine be= graben und getötet.

Wie aus Zell   am See gemeldet wird, wurde der Ein­Ein starker Nordsturm jährig- Freiwillige Alfred Kloger bei einer Touristenpartie von hat das Wasser der Ostsee   gestaut und in die Hafen einer 2a wine erfaßt und stürzte aus einer Höhe von vier städte hineingetrieben, so daß an vielen Orten hundert Metern ab. Bisher ist eine Spur des Verun Dammbrüche und Ueberschwemmungen zu ver- glückten gefunden. zeichnen sind. Ueber das Univetter liegen folgende Mel­dungen vor:

Vom D- Zug überrannt.

Königsberg   i. Br., 80. Dezember. Aus der Proving Dit­Ein schweres Verkehrsunglück wird aus Schneidemühl  preußen eingetroffene Berichte lassen erkennen, daß der Detan gemeldet. In der Nähe der Eisenbahnstation Schönlante überall in Stadt und Land mit großer Heftigkeit gewütet hat. Die überfuhr der Berliner   D.3ug das Fuhrwerk des Be­Sturmflut hat die Not namentlich in der schon seit geraumer sizers Bernhard Quast aus Behle. Vier Personen Zeit unter Hochwasser leidenden Haffniederung bedeutend erhöht wurden getötet, und zwar Quast selbst, der Besizer und gewaltigen Schaden an Gebäuden, Winterfaat, Kar- ohann Nowadi, Nowacki, der Arbeiter Wladislaus toffeln und sonstigen Vorräten angerichtet. Stellenweise ist der Willegalla und der Arbeiter Bernhard Rieb. Saffdeich gebrochen. Einzelne Ortschaften und Gehöfte ichlaeger, sämtlich aus Behle. Das Fuhrwert wurde zer­wurden durch Ueberflutung fast böllig von dem Verkehr trümmert; das Pferd blieb unverlegt. Die Schuld wird dem abgeschnitten. Die Postzustellung erfolgt durch Kähne. Bahnwärter zugeschoben, weil er bei dem herrschenden Schnee­Auch in den Forsten richtete der Orfan große Verheerungen an. gestöber den Zug zu spät bemerkt und die Schranke nicht ge­Viele Fischer am Haff haben ihre Ståbne verloren. Verluste schlossen hat.

Ein Scheintoter.

an Menschenleben sind nach den bisherigen Nachrichten nicht zu be­flagen, jedoch ist mehrfach Bieh verloren gegangen. Greifswald  , 30. Dezember. Seit gestern abend wütet an der In einem Vorort der Stadt 3 aryain wurde, wie aus Moskau  ganzen Küfte ein heftiger Nordsturm mit Schneegestöber. gemeldet wird, auf dem Friedhof ein vor zwei Tagen plöglich ber Die Höhe der Sturmflut erreichte bereits die Höhe derjenigen storbener Stofat beerdigt. Als man den Garg ins Grab hinab­der Neujahrsnacht von 1904 zu 1905. Die elektrische Beleuchtung hat innen gegen den Sargdedel und ein schredliches Stöhnen. gelassen hatte, ertönte plöglich ein berzweifeltes Bochen bon hier bereits ausgefekt, und die Bewohner sind aufgefordert Ein Teil der versammelten Leidtragenden ergriff bot worden, Notbeleuchtung einzurichten und sich mit Trinkwasser Schreden die Flucht, einige Mutige stiegen aber ins- Grab zu versehen. In Swinemünde   steht das Wasser in den Straßen hinab und nahmen den Sargdeckel ab. Der Tote erhob sich aus

Die Hausgewerbtreibenden sollen sich und ihre versicherungspflichtigen hausgewerblich Beschäftigten zur Eintragung in das Mitgliederverzeichnis der Kaffe anmelden, in deren Bezirk sie ihre eigene Betriebsstätte haben. (§ 466,§ 468 21bs. 1,§ 444 der Reichsversicherungsordnung.)

Beschäftigen jie, abgesehen von den zur Familie gehörigen Haus­genoffen, regelmäßig wenigstens zivet hausgewerbliche Versicherungs­pflichtige, fo haben sie sich und alle Beschäftigten zur Eintragung in das Verzeichnis nach den für Arbeitgeber geltenden algemeinen Borschriften (§§ 317 bis 319 der Reichsversicherungsordnung) an- und abzumelden. (§ 468 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung.)

Die Mitgliedschaft der Hausgewerbtreibenden und ihrer hausgewerb. lich Beschäftigten beginnt mit der Eintragung in das Verzeichnis.(§ 468 Abs. 1,§ 442 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung.)

Der Hausgewerbtreibende hat für seine eigene Berson die Beiträge allein zu tragen. Für seine hausgewerblich Beschäftigten hat er ein Drittel, die Beschäftigten selbst haben zwei Drittel der Beiträge zu leiften.

Der Hausgewerbtreibende hat die Beiträge für sich und seine haus. gelverblich Beschäftigten nach den allgemeinen Vorschriften über die Bei­fräge auf eigene stosten einzuzahlen. Er darf seinen Beschäftigten bei der Lohnzahlung ihre Beitragsteile vom Barlohn abziehen.(§ 481 25. 3 der Reichsversicherungsordnung.)

Sind Hausgewerbtreibende dauernd nur für denselben Auftraggeber beschäftigt, so fann er, wenn sie zustimmen, auch ihre Beiträge einzahlen. Er fann dann die Beiträge vom Hausgewerbtreibenden in der gleichen Weise einziehen wie ein Arbeitgeber den Beitragsteil vom Versicherten. Die Zahlung des Entgelts steht dabei der Lohnzahlung gleich.(§ 486 der Reichsversicherungsordnung.)

Der Auftraggeber hat in der ersten Woche jedes Monats der Land­frankentasse oder, wenn eine solche für den Betriebssiz des Auftraggebers nicht besteht, der allgemeinen Drtstrantentasse seines Betriebsjizes auf seine Stoften eine Liste aller von ihm im abgelaufenen Monat beschäftigten Hausgewerbtreibenden einzureichen.(§ 478 der Reichsversicherungs­

ordnung.)

Die Formulare zur Lifte, welche die Auftraggeber zu führen haben, werden im Kaffenlofal vorrätig gehalten und dort vom 20. Januar 1914 ab am Schalter 2 ausgegeben.

Die ärztliche Versorgung aller Mitglieder geschieht durch die bei der Stasse angestellten Aerzte. Im Erkrankungsfalle müssen sich die Staffen­mitglieder einen Arzneischein ausstellen lassen, welcher als Nachweis der Mitgliedschaft gilt. Die Behandlung von Zahn, Mund- und Kieferfrankheiten wird in den von der Stasse eingerichteten und unterhaltenen zahnärztlichen Institut aus. geführt. Berlin- Schöneberg  , den 29. Dezember 1913. Grunewaldstr. 30. Der Vorstand.

8. Krukow, Vorfizender. 8. Thielicke, Schriftführer.

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