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Zeuge
Wachtmeister Döring wird ebenfalls gefragt, ob Kreis direktor Mahl irgend eine Beeinflussung seiner heutigen Aussage versucht habe. Zeuge: In einer Weise. Verhandlungs führer: Saben Sie dem Kreisdirektor gesagt, nach Ihrer Ansidi reichten die Gendarmen nicht aus, es müßte Militär requiriert werden? Zeuge Döring: Ich habe gesagt, wenn wit nicht auskommen, dann muß Militär requiriert werden. Darauf sagte der Kreisdirektor, wir wollen sehen, daß wir di Verhandlungsführer: Hat sich der Sache selber machen können. Kreisdirektor bei Ihnen nach bestimmten Daten erfundigt? Beuge: Nein.
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Worte zu ihnen, die Leute gingen fofort ins Restau daß das Militär das Volk aufreizen wollte. I warum, habe ich nicht gesagt. Bethandlungsf.: Weshalb wurden rant zurüd. Darauf sagte Amtsgerichtsrat Spieder: Wir sollten Sie denn nicht gerufen? Zeuge Schmidt: Wohl weil der Herr jetzt in die Kaserne gehen. Wir gingen hin und baten den Oberst Es war an sich gar nichts los, die Leute liefen immer erst auf die Kreisdirektor selbst meine Versehung beantragt hat. Anklage v. Neuter um eine Unterredung. Während wir warteten, tamen Straße, wenn die Patrouillen aumarschiert tamen. Verhand- vertreter: Wachtmeister Schmidt hat dem Major Uhde gegenüber die Landgerichtsräte Kalisch und Behmelmann, diefer war gleich- lungsführer: Früher haben Sie gesagt, nach Ihrer Meinung seien geäußert auf die Frage, warum sie am 9. November so tatenlos do falls festgenommen worden, bereits die Treppe herunter. Jest er- die jungen Offiziere vorgeschickt worden, um durch ihre anmaßende gestanden und nicht eingegriffen hätten, daß sie die Weisung be schien Oberst v. Reuter. Herr Kalisch beichwerte sich über die Fest- Haltung das Publikum zu reizen. Zeuge: Das war meine Mei- kommen hätten, nicht so scharf vorzugehen. nahme. Der Oberst sagte darauf zu Herrn Kalisch und auch zu mir, nung. Schmidt: Darüber habe ich niemals mit Major Uhde gesprochen. daß er Hierauf wird eine Reihe von Musketieren vernommen, die Verhandlungsf.: Ueberlegen Sie sich das genau. Zeuge jede Kritik und jede Belehrung ablehnen müffe. ähnliche Bekundungen machen, wie die bisher vernommenen Sol- Schmidt: Nein, ich habe darüber nicht mit Major Uhde gesprochen. daten und zwar über das Verhalten der Menge. Weiter wird eine Verhandlungsf.: Auch nicht mit Major Rabe? Beuge: Nein. Darauf fagten wir dann, da seien wir ja überflüisig nnd ver- Anzahl Versonen vernommen, die verhaftet worden waren und die Verhandlungsf.: Dann werden Sie morgen dem Major Uhde abschiedeten uns. Nur Amtsgerichtsrat Spieder blieb zurück und in gleicher Weise, wie bisher schon öfter, bestreiten, sich irgendwie gegenübergestellt werden. berhandelte mit dem Herrn Oberst weiter. Vor der Schloß einer strafbaren Handlung schuldig gemacht zu haben. Es wird Taserne sah ich den Herrn Landgerichtspräsidenten in Begleitung dann zur Vernehmung der Gendarmen geschritten und zwar zueines Landgerichtsrats und des Staatsanwalts Kraufe fommen. nächst erörtert, ob Kreisdirektor Mahl sich eine ZeugenbeeinSie standen dann beisammen und besprachen die flussung habe zuschulden kommen lassen. Zeuge Gen: Vorfälle. Ich fah, daß wieder eine Wache Aufstellung nahm und darmeriewachtmeister ohse: Mir ist pon einem Kamera= ich sagte den Herren: Wir wollen lieber weitergehen, den erzählt worden, der Kreisdirektor hätte die sonst nehmen sie uns nochmals fest! Gendarmen zu sich bestellt, um sie zu ersuchen, auszusagen, daß ( Heiterkeit.) Darauf gingen wir fort. Ich muß noch sagen, daß als nach ihrer Ansicht die Gendarmerie genügt hätte. GendarmerieLandgerichtsrat Kalisch verhaftet wurde, der ganze Schloßplatz voll- oberwachtmeister Karig sagte zu mir, er müsse heute abend um ständig menschenleer war. Es stand tein Mensch darauf. Ver- 7 Uhr in dieser Angelegenheit zum Kreisdirektor kommen und in Handlungsführer: Hätten Sie sich auch geweigert, weiterzugehen, demselben Sinne hätte Kreisdirektor Mahl mit dem Wachtmeister wenn das Militär von der Zivilbehörde requiriert worden wäre? Schmidt und dem Wachtmeister Steiner gesprochen.- Zeuge KreisZeuge: Dann natürlich nicht. direktor Mah!: Die ganze Sache ist mir neu. Es ist voll Berhandlungsf.: Ist Ihnen bekannt, daß Widerstand gegen die bewaffnete Macht strafbar ist?-Zeuge: kommen ausgeschlossen, daß ich zu Gendarmen gefagt habe, sie Aber nur, wenn der Waffengebrauch in rechtmäßiger Ausübung des sollten befunden, daß die Gendarmerie nach ihrer Meinung zur Dienstes geschicht. Ich muß bemerken, daß ich eine Requirierung des Aufrechterhaltung der Ruhe genügt hätte. Es ist richtig, daß ich mit Militärs für ganz ausgeschloffen gehalten habe. Vert. Rechtsanw. Dem Gendarmerieoberwachtmeister Karig gesprochen habe, aber nicht Grossart: War Jonen bekannt, daß in Babern Offiziere beschimpft wegen dieser Verhandlung hier, sondern um mich im allgemeinen und daß Steine nach ihnen geworfen worden waren? Seuge: 3 orientieren über Ginzelheiten, die ich nicht mehr in ErinneVon Ansammlungen hatte ich erfahren, aber es waren meist halb. rung hatte. Ich habe allen Gendarmen gesagt:„ Wenn ihr vor wüchsige Burschen, die sich durchaus ruhig verhielten. Ein militä- Gericht kommt richer Beisiger: Sie fagten aus. Sie hätten aus dem ganzen Ver halten des Militärs schließen müssen, daß das Schlimmste bevorstände. Glauben Sie, daß das Militär in 3abern in Ausübung feines Dienstes gehandelt hat? Zeuge: Nein. Ich glaube das nicht, vielmehr hat sich
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so sagt selbstverständlich die Wahrheit
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Der lebte Zeuge in der heutigen Verhandlung ist Wachtmeister Steiner, der energisch bestreitet, daß der Kreisdirektor ihn in irgend einer Weise zu beeinflussen gesucht habe. Bevor die Gendarmen über die tatsächlichen Vorgänge im November in Zabern selbst vernommen werden, wird die Verhandlung auf morgen( Donnerstag) bertagt.
Briefkasten der Redaktion.
Die juristische Sprechstunde finbet 2in bentrate 69, voru bier Treppen ahrstuhl, wochentäglich von 4% bis 7½ Uhr abends, Sonnabends,
O. 2. 1.
und nichts als die Wahrheit, ich habe ihnen aber auch gesagt, sie von 4½ bis 6 Uhr abends statt. Jeber für den Briefkasten bestimmten Anfrage dürfen nichts verschweigen. Wenn hier bekundet worden ist, ich ist ein Buchstabe und eine Schl als Merkzetchen beizufügen. Briefliche Antwort sei sogar in die Wohnung des Oberwachtmeisters gekommen, so ist wird nicht erteilt. Anfragen, denen feine Abonnementsquittung beigefügt tft. das richtig; aber auch das geschah nicht wegen dieser Verhandlung, verden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vos. sondern wegen des vor einigen Tagen gefallenen Schusses. Ver= M. V. Auf den 13. Mai. 2. B. 100. Aguma- Werke, F. Thört das Militär die Polizeigewalt angemaßt. handlungsführer: Sehr wesentlich wäre es ja, ob Sie dem u. Cie., Harburg ( Elbe). Streitfrage 100. Mich. J. D. 32. J. M. T. Ersuchen Derselbe Beisiger: Woraus schließen Sie, daß das Militär Gendarmen gesagt haben, sie sollten hier aussagen, daß die Verein für Feuerbestattung, Berlin , Breifeſtr. 5. widerrechtlich sich diese Befugnis angemaßt habe? Sie um Auskunft beim Deutschen Schulschiffverein in Bremen oder bei dem Gendarmerie nach Ihrer Meinung genügt haben würde. Zeuge Jch Zeuge Verein„ Seefahrt" in Hamburg . O. 8. 23. 1. und 2. Kursus in der nehme an, daß ein Rechtsgrund für diese Ausübung der Waffen- Kreisdirektor Mahl: Das wird durchaus bestritten, das wäre ja Charité vom 1. Ditober bis Ende März. Meldungen zur Erlangung eines gewalt nicht vorlag, weil weder von Belagerungszustand die Rede eine völlig ungehörige Zeugenbeeinflussung. Berhandlungsführer: Borprüfungszeugnisses bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Kreisarz mar, noch man sonst annehmen konnte, daß Requirierung des Militärs Wenn Sie als Zeuge hier angegeben bätten, Sie erinnerten sich und demnächst bei dem Kgl. Polizeipräsidium. 3. Nein. durch die Zivilbehörde in Frage kommen konnte. Ich wußte, einzelner Daten nicht, so würden wir Ihnen das in feiner Weise Im Beruf, im Amt. Ausspruch Bismards: Ein braves Pferd stirb! übelnehmen. 6. S. 4. 1. Auf dem Internationalen daß sich Kreisdirektor Mahl die größte Mühe gab, Ausschreitungen Borsitzender Generalmajor v. Pelet- Norbonne: in den Sielen( im Geschirr). 2. 1. Mai 1890. Th. N. 55. Nein. zu verhindern und daß er unter keinen Umständen die Handhabung der Weshalb hielten Sie es für notwendig, Ihren Untergebenen ein- Stongreß 1889 in Baris. Bolizeibefugnis abgeben wollte. Er glaubte, daß seine Macht ausreiche, Direktor Mahl: Nur, damit man nicht sagen könnte, ich hätte die Sie ein Verzeichnis Ihrer Sachen und die Anzahl Ihrer Familienangehörigen 21. 1. 24. 1. Wenden Sie sich an die Armenverwaltung in Lichten zuschärfen, daß sie die Wahrheit sagen sollten? Beuge Kreisberg. 2. Welche Gegenstände einhalibar sind, läßt sich nicht beurteilen, da um die öffentliche Rube zu sichern. Ein Beisiger: Selbst wenn Sie glauben, daß das Militär sich widerrechtlich Befugnisse Beugen zu beeinflussen gesucht. Man muß in solchen Fällen sehr nicht angegeben haben. Die Wiete ist pfändbar. 3. Der Wirt kann ohne zugelegt hat, halten Sie sich dann für befugt und berechtigt, borsichtig sein. weitere Mahnung die Ermissionsflage erheben. 4. Ein Uebereignungsvertrag Anordnungen des Militärs nicht Folge zu leisten. K. 2. Nr. 1900. Sie fönnen Zeuge Wachtmeister Schröder: Ich war am letzten Sonntag beseitigt das Pfandrecht des Wirts nicht. Jeuge: Das ist eine sehr schwierige Rechtsfrage, über die man geteilter Meinung in Zabern . Dabei erzählte mir Wachtmeister Schmidt, der Kreis- bei dem zuständigen Amtsgericht gegen den Pfändungsbeschluß Beschwerde 5. W. 36. Auskünfte zu dem Zwede, um gejeg sein kann. Jedenfalls halte ich jest ex post mich für berechtigt, direktor Mahl hätte die Gendarmen zu sich bestellt, um ihnen An- erheben. fönnen wir nicht erteilen. einer solchen Aufforderung des Militärs nicht nachzukommen. weisung zu geben, was sie aussagen sollten. Sie sollten nicht sagen, liche Bestimmungen zu umgehen, St. 105. Gie fönnen sich beim Minister des Innern weiter be Angeklagter Leutnant Schad: Der Vorfall war anders. daß die Gendarmerie der Polizeibehörde unterstellt war und sie schweren. 2. N. 22. Nur dann, wenn im Mietsvertrag vorgesehen. Ich forderte eine Gruppe von Arbeitern auf, weiterzugehen. Sie sollten auch nicht sagen, daß Wachtmeister Döhring den Kreisdirek 8. B. 11. Unseres Era viens ist die Frage unerheblich Nur müßte stand allerdings in der Nähe dieser Gerichtspersonen. Darauf fagte tor darauf aufmerksam gemacht hatte, daß Militär requiriert werden die selage dem wirklichen Geschäftsführer zugestellt werden. Wer Geschäfts. Staatsanwalt leinböhmer:" Ich bleibe hier stehen", müßte. Verhandlungsf.: Weshalb hat Ihnen Schmidt das alles führer der Gesellschaft ist, erfahren Sie durch Nachfrage beim Amtsgericht, und nahm eine erzählt? Zeuge: Wohl weil er darin eine Zeugenbeein- Regifterabteilung. 3. 8. G. 24. 1. a. 3. Die Landesversicherungs flussung jah. 6. 8. 80. herausfordernde Haltung Zeuge Kreisdirektor Mahl: Das ist ganz anstalt ist verpflichtet, mindestens die Hälfte zu zahlen. ausgeschlossen. Verhandlungsf.: Wollen Sie beschwören, daß sie nicht zu dulden. Nein. 3. G. 101. Die Ausführung der gesamten Baulichkeiten brauchen an. Ich mußte das für eine Aufforderung an das Boll Schutist das gesagt hat? P. 8. 66. Ja. 1. 3. 66 Ja. Zeuge Schröder: Jawohl. Ver halten, meinen Befehlen nicht mehr nachzuhandlungsf.: Wollte vielleicht Schmidt dem Kreisdirektor etwas dann zu, wenn Sie zur Zeit der Verpfändung und Uebergabe teine Stenni5. M. 24. Ein Zurüdbehaltungsrecht an dem Klavier steht Ihnen nur tommen. Wenn es einem erlaubt ist, stehen zu bleiben, anhängen? Zeuge: Das kann ich nicht sagen. Zeuge Kreisnis davon hatten, daß das Klavier Eigentum der Tochter war. A. S. 25. dann muß es auch anderen erlaubt sein. Da aber die direktor Mahl: Ich habe den Gendarmen gegenüber gesagt, daß Ihre Angaben reichen nicht aus, tommen Sie in die Sprechstunde, Herren anständig angezogen waren, wollte ich sie energisch eingegriffen werden sollte, damit das Militär feinen R. 8. 29. 39. Sie können die Bestimmung selber treffen und zwar zunächst nicht festnehmen lassen, sondern ließ sie Grund zum Einschreiten habe. Vielleicht hat Wachtmeister Schmidt nach§ 9 Abs. 2 des Feuerbestattungsgefches. W. 5. 87. 1. und 2. durch einen Gendarmen auffordern, weiterzugeben. Dem Gendarmen das falsch aufgefaßt. aber sagte Landgerichtsrat talisch:" Sie haben mir gar nichts zu von einer Zeugenbeeinflussung des Kreisdirektors gesprochen. Er Abzug bereits eine Lobnzahlung, so ist der Abzug imbegründet. 3. AmtsBeuge Wachtmeister Lohse: Schmidt hat Der Schaden ohne Rückfiat auf die Höhe, sofern ein Verschulden des Dienstmädchens vorliegt. Liegt jedoch zwischen Schadensverurfachung und jagen". Darauf erfolgte seine Festnahme. Herr Kleinböhmer kam hat aber hinzugefekt, der Kreisdirektor hätte mit allen Gen- gericht. 4. Wenden Sie sich an die Buchhandlung Vorwärts. W. 179. zu mir und sagte: Ich bin Staatsanwalt". Darauf darmen gesprochen, nur nicht mit ihm, und zwar hätte der Gine solche Sündigung fann zurückgewiesen werden, was jedoch unverzüglich sagte ich zu ihm: Warum haben Sie sich nicht gleich vorgestellt, Streisdirettur offenbar Angst vor ihm gehabt, denn nach Empfang geschehen muß. J. W. 7. Die Darstellung reicht nicht dann wäre alles gut!" Herr Kleinböhmer antwortete, er hätte nicht qus, fommen Sie in die Sprechstunde. .. 1000. 1. und 2. Jg. nötig, sich mir auf der Straße vorzustellen.
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Der nächste Zeuge, Landgerichtsrat Behmelmann, der gleichfalls verhaftet wurde, gibt diefelbe Schilderung Er bekundet noch, daß ein Baberner Bürger rief: Nur einer fann uns helfen, das ist unier Staiser!" Landgerichtsrat kalisch. der hierauf vernommen wird, gibt
wie Staatsanwalt Kleinböhmer.
ebenfalls dieselbe Schilderung
der Borgänge wie Staatsanwalt Kleinböhmer. Ihm erschien besonders auffallend der Gegensatz zwischen dem sin und Herlaufen der Soldaten und der Ruhe, die auf der Straße herrschte.
Die aufreizende und verheßende Schreibart des Zaberner Anzeigers" hat er entschieden mißbilligt und die Zeitung abbestellt. Er hat sich für berechtigt gehalten, dem unberechtigten Verlangen bes Leutnants nicht folge zu leisten, und erklärt, heute eine gewisse Genugtuung darüber zu haben, daß er so gehandelt hat. Zeuge Rechtsanwalt Schauffler Babern bekundet, daß auch er an dem Abend mit den Richtern auf der Straße war, es war tein 2ärm zu hören, feine Menge zu hören und die Rube der Zaberner Bevölkerung zu bewundern. Zeuge Rechtsanwalt Fetter hatte sich besonders vorgenommen, darauf zu achten, ob etwas los sein und ob Leutnant v. Forstner belästigt werden würde. Er hat gefehen, daß
vollständige Rube
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Schmidt stände sich mit den Offizieren gut. Wachtmeister Schmidt wird vom Verhandlungsführer eindringlich ermahnt, die Wahrheit zu sagen. Vor feiner Vernehmung müssen Gendarmeriehauptmann Schotte und reisdirektor me a hI den Saal verlassen, damit dieser Zeuge nicht in Gegenwart seiner Borges sten vernommen wird. Der Verhand lungsführer fagt zu ihm; Sie machen fich für Ihr ganzes Leben unglücklich, wenn Sie unter dem Eid die unwahrheit sagen. Sagen Sie ohne Ansehen der Person aus, aber um Gotteswillen nicht,
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um jemand etwas anzuhängen. Cat der Kreisdirektor mit Schmidt: Nein. Ich war am legten Sonntag mit Döring in Ihnen gesprochen, wie Sie aussagen sollen? Zeuge Wachtmeister der Stadt zusammen und habe ihm nur gesagt, daß der Kreisdirektor den Gendarmen gesagt hat, daß sie
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ftreng bei der Wahrbeit bleiben sollen. Verhandlungsführer: Haben Sie mit Schröder und Lohse über die Sache gesprochen? Zeuge: Ja. Verhandlungsführer: Haben Sie diesen Zeugen etwas von einer Zeugen= beeinflussung durch Kreisdirektor Mahl gesagt? Zeuge: Nein. Verhandlungsführer: Was haben Sie denn eigentlicy Diefen beiden gejagt? Zeuge: Wir haben nur über die Zaberner Vorfälle gesprochen. Von einer Zeugenbeeinflussung habe ich nichts gejagt. Verhandlungsführer: Wachtmeister Lohse bekundet, Sie hätten gesagt, daß der Kreisdirektor mit Ihnen gesprochen haben sollte, Sie sollten aussagen, die Gendarmerie hätte genügt, um die Ordnung aufrecht zu erhalten. Zeuge Wachtmeister Schmidt: Das muß ein Irrtum oder ein Mißverständnis sein. Verhandlungsführer: Nach den Bekundungen des Wachtmeisters Schröder haben Sie gesagt, der Kreisdirektor hätte gesagt, Sie sollten nicht aussagen, daß Sie der Ortspolizeibehörde unterstellt waren. Zeuge Schmidt: Auch das ist nicht wahr.
Berhandlungsf.: Haben Sie das dem Wachtmeister Schröder gesagt oder haben Sie wenigstens zu ihm gesagt, der Kreisdirektor
und keine Veranlassung für das Militär zum Einschreiten war. Er hat auch gesehen, wie ein junger Mann von hinten verhaftet wurde ohne jeden Grund und er war über die Bilf- und Rechtlofigkeit der Zivilbevölkerung fehr empört. hätte so etwas zu ihm gefagt? Zeuge: Das muß ein Weißver Berhandlungsf.: Der junge Mann, der festgenommen ftändnis sein. Verhandlungsf.; Schröder erklärt uns weiter, daß wurde, soll hinter dem Leutnant v. Forstner Faren und höhnische Sie nichts davon sagen sollten, daß Sie den Kreisdirektor darauf Gebärden gemacht haben. Zeuge: Das ist nicht wahr, ich habe aufmerksam gemacht haben, die Gendarmerie genau hingesehen und bin überzeugt, daß der Mann vollkommen reiche nicht aus und es müsse Militär requiriert unschuldig war. Zeuge Leutnant Freiherr v. Forstner: Ge werden. Zeuge Wachtmeister Schröder: Schmidt hat mir gesagt, waren drei junge Leute. Einer tief:„ Bettich. Als ich hin- das sollte vertuscht werden, das sollten wir nicht sagen. -Veraufam, find ziet weggelaufen, der dritte stand noch da, er hatte die handlungsf.: Ist denn ein Mißverständnis möglich? Zeuge Hände in den Taschen und machte Kehrt, indem er iagte, er babe Schröder: Na, vielleicht ist ein Mißberständnis nichts gemacht. Darauf wurde er festgenommen. Beuge Ober- möglich! Zeuge Schmidt: Es ist richtig, daß ich damals lehrer Brud: Die Aussagen der Herren Schauffler und Fetter sind dem Kreisdirektor gesagt habe, es müsse Militär requiriert werden, mit meiner Aussage durchaus verträglich. Die Leute sind wenn wir nicht ausreichen Verhandlungsf.: Diese Tatsache eben weggelaufen und daher haben die Zeugen nichts mehr gefeben. ist also richtig. Zeuge Schmidt: Ja, Verhandlungsf.: Sollten Zeuge Rechtsanw. Schaeffler: Ich mu ganz entschieden be- Sie das verschweigen und hat der Kreisdirektor Ihnen das gesagt? tonen, daß niemand weggelaufen ist, weil niemand da war. Зенде Beuge Schmidt: Nein. Vorf. Generalmajor v. Pelet= Oberlehrer Brud: Es hat mir so geschienen. Herr Fetter fam Narbonne: Sind Sie von anderen Borgefesten be= biel später als ich und dann war es eben schon einflußt worden? Zeuge Schmidt:
borbei.
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Nein, von niemandem
T
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arheiter u. verw. Berufsgenossen.
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daß der Sol. Nefervefahrer
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Zeuge Gerichtsreferendar Gärtner hat gleichfalls die Berhaftung eines jungen Burschen mit angesehen, der seiner Zeuge Wachtmeister Bohse: Der Wachtmeister Schmidt hat Meinung nach nichts getan hatte. Das einzige, was er getan hatte, ausdrücklich bon Zeugenbeeinflussungen des Kreisdirektors war, daß er etwas nahe an dem Leutnant Freiherrn v. Forstner gesprochen und er hat auch gesagt, alle seien gerufen, nur er nicht, Lorbei ging. Insgesamt hat der Zeuge 6 Berhaftungen geſehen, bei ihm sei es nicht versucht worden, weil der Streisdirektor vor ihm H. C. Kröger,
die seiner Meinung nach
absolut nicht gerechtfertigt
waren. Ich bin der Meinung,
Angst habe, da er es doch mit den Offizieren halte. Zeuge Schmidt: So etwas habe ich niemals gesagt. Verhandlungsf.: Na, hören Sie mal, einer von Euch muß doch, Zeuge Schmidt: Ich habe nur gesagt, daß ich nicht gerufen wurde,
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