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außerhalb der Kaserne zeigen, deS bunten Kittels entledigen und sich wie Gcntlmen benehmen. Ein englischer Offizier, der einem Schufte rgcsellen mit dem Säbel über den Kopf hauen und Wütend hinter Kinder herlaufen würde, würde in seinem Vatertande alles andere als ein Gentleman sein. Eine interessante Studie über den Kronprinzen veröffentlicht die bekannte liberale ZeitungThe Dailh News and Leader". Ter Artikel entstammt der Fader des Chefredakteurs A. G. Gardiner und wir geben daraus mit cinigei« Milderungen folgende Stellen wider. Aber(der letzte Streich des Kronprinzen) ist hauptsächlich des- halb bemerkenswert, weil er klarer als irgend etwas vorher seine Haltung in bezug auf das Verhältnis zwischen den zivilen und den militärischen Behörden in Deutschland   kennzeichnet. Soll Deutsch  - land, das in vieler Hinsicht das intellektuellste und höchst zivilisierte Land der Welt ist, unter einem militärischen Despotismus bleiben, oder soll es sich den Platz erobern, der ihm im ersten Gliede der demokratischen Gemeinwesen gebührt? Soll der Oberst v. Reuter, der sävelrasselnd auf dem Markte in Jabern seinen unreifen Offizieren befiehlt, Richter und andere ailgesehene Zivi- listen zu verhaften, wenn sie diese im Verdacht haben, daß sie lachen. das Symbol der souveränen Macht Deutschlands   sein, oder sollen wir sie in den fünf Millionen S o z i a l i st e n suchen, die am Wahltage in Regimentern zur Urne marschieren, um das Recht des Volkes, sich selbst zu regieren, zu proklaniieren? Dies ist die ein- zigc Frag«, auf die es in Deutschland   ankommt. Wir reden von dergepanzerten Faust", als würde sie uns vor die Nase gehalten. Sie ist zu dem nützlichsten Theaterrequifit unserer Hetzpresse ge- worden. Uns aber ist die gepanzerte Faust Deutschlands   nur ein Alpdruck; dem deutschen   Volke ist sie eine grimmige Wirklichkeit. Und als der Kronprinz dem grotesken von Reuter, der auf dem Marttplotz in Zabern   mit dem Säbel rasselte, seine Bravos tele- graphicrte, ließ er damit Deutschland   wissen, daß sich der Thronerbe aus die Seite der gepanzerten Faust gegen das Volk stellte... Er(der Kaiser) kann nicht umhin, über die von seinem Sohn geschaffenen Schwierigkeiten, den gefahrvollen Besitz des Thrones zu behaupten, besorgt zu sein. Der Kronprinz wohnt noch in dem vor- hängrCisvollen Elysium..., in dem man annimmt, daß die zeitlichen Einrichtungen der Menschen eine göttliche und ewige Sanktion haben. Der Abgang aus diesem Elysium ist gewöhnlich ein schmerz- licher. Inmitten der französischen   Revolution schrieb Katharina II.  von Rußland   an Marie Antoinette   in den Tuilerien einen Brief, in dem sie sagte:Die Könige sollten in ihrer Weise vorgehen, nn- «achtet des Geschreis des Volkes, wie der Mond, ungehindert durch das Bellen der Hunde, seine Bahn einhält." Es toar eine kühne Auffassung. Die Geschichte hat in Frankreich   ihren Kommentar dazu gemacht. Eines Tages wird sie ihren Kommentar auch in Katharinens eigenem Lande machen. Man nimmt nicht an, daß das herausfordernde Be- nehmen im Reichstage, was es immer bedeuten mag, gegen England gerichtet war; denn eS ist ein Charakteristikum dieses lalinenhasten jungen Menschen, daß er für unser Land sehr schwärmt... Die Liebe für unsere Spiele und die Sitten unserer Landhäuser würde jedoch eine schwache Grundlage zur Errichtung des Vertrauens abgeben, wenn man die so uirbevecbenbare Persön- lichleir in Betracht zieht. Ueberdies würde es unsicher sein, Ver- trauen in einen Fürsten zu setzen, der mit seinem eigenen Volke nicht im guten Einvernehmen lebt. Wer sich zu Hause nicht ver- tragen kann, dem kann man auch draußen nicht trauen. Es ist natürlich möglich, daß Weisheit und nüchternes Urteil mit der Der- crNtivortlichkeit kouuncn werden und daß der Kronprinz alle Er- Wartungen täuschen wird. Aber nichtsdestoweniger können wir dem Krnser aufrichtigst ein langes Leben wünschen... Wenn er ein normales Lebensalter erreicht, wird Deutschland   sein« Emanzi- Patron vollendet haben. Tann   kann der Kronprinz auf den Thron kommen, und er wird nicht die Macht haben, Unheil an- zurichten. Aber dann wird er auch altern und aufgehört haben, Unheil anrichten zu wollen. Die Alternative ist ein Zusammenstoß wischen dem Thron und dem Volke. Zusammenstöße dieser Art enden stets nur in einer Weise." Arbeit für öen Reichstag. Ein früherer Offizier schreibt uns: In der Verhandlung gegen den Oberst Reuter und den Leutnant Schad sagte der Vertreter der Anklage, der die Angeklagten aller- dingS so eifrig verteidigt hat, als ob er ihr Rechtsanwalt wäre, u. a. in bezug auf den Leutnant Schad:Er mußte ge- horchen, auch für den Fall, daß er Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Befehls seines Obersten gehabt hätte. Er hätte sich durch Wider- setzung unbedingt strafbar gemacht'. Wie ein Kriegs- gericht eine derartige Behauptung aufstellen kann, ist rätselhaft, denn sie steht in direktem Widerspruch zum§ 47 des Militär« strafgesetzbucheS  . Er lautet: Wird durch die Ausführung eines Befehls in Dienstsachen ein Strafgesetz verletzt, so ist dafür der befehlende Vorgesetzte allein verantwortlich. ES trifft jedoch den gehorchenden Untergebenen die Strafe des Teilnehmers: 1. wenn er den ihm erteilten Befehl überschritten hat oder 2. wenn ihm bekannt gewesen, daß der Befehl des Vorgesetzten eine Handlung betraf, welche ein bürgerliches oder militärisches Vergehen bezweckte." Hätte der Leutuant Schad die Ueberzeugung gehabt, daß die Befehle des Oberst gesetzwidrig gewesen wären, so hätte er den Gehorsam sogar verweigern müssen. Daß dies Herr Kriegsgerichtsrat von Osiander übersah, ist sonderbar. Der§ 47 des Militärstrafgesetzbuchs blüht überhaupt sehr im Verborgenen. In den Kriegsartikeln und im Fahnen- eid wird er einfach ignoriert. Sie erwecken in den Militärpersonen den gar nicht berechtigten Glauben, daß alle Befehle des Borgesetzten ohne Ausnahme zu befolgen seien. Im Fahneneid heißt es zum Beispiel, daß der Soldatderen(des Vorgesetzten) Befehle ohne Widerrede und uii- verdrossen vollziehen müsse." Hier ist Arbeit für den Reichstag vorhanden. Er möge dafür eintreten, daß Kriegs- artikel und Fahneneid endlich einmal in Einklang mit dem Militär st rafge setzbuch gebracht werden. Eine solche Aendcrung hätte auch im gewöhnlichen Dienst nach Umständen ihre guten Folgen. Gesetzt, ein Rekrutenabrichter sagt zu dem Musketier Müller:Wenn der Schulze vor Ihnen einen falschen Schritt hat, dann treten sie ihn fest auf die Knochen'." Da ein solcher Befehl gegen den zitierten K 47 verstoßen würde, hat der Müller sogar die Pflicht, in diesem Falle den Gehorsam zu verweigern. Unter den jetzigen Verhältnissen würden aber die meisten Soldaten den Befehl ausführen. Käme der§ 47 aber im Fahneneid und in den Kriegsartikeln klar zum Ausdruck, so würden die intelligenteren Soldaten merken, daß sie durchaus nicht die Automaten ihrer Vor- gesetzten sind. Außerdem müßten in der Jnstruktionsstunde die Grenzen der militärischen Gehorsamspflicht besprochen werden. Dabei käme der K 47 ganz von selbst zur Erörterung und zum Bewußtsein der Soldaten. Sehr charakteristisch ist auch folgende Frage, die ein Beisitzer an den als Zeuge vernommenen Staatsanwalt Kleinböhmer stellte: Selbst wenn Sie glauben, daß das Militär sich widerrecht- l i ch Befugnisse zugelegt habe, halten Sie sich dann für befugt und berechtigt, Anordnungen des Militärs nicht Folge zu leisten?" Ter Staatsanwalt meinte darauf, das sei ein.« s ch>v i e r i g e R e ch t s f r a g e. Er halte sich in einem derartigen Falle zur Verweigerung des Gehorsams berechtigt. Ter Reichs- tag sollte auch dafür sorgen, daß dieschwierige Rechtsfrage" un- zweideutig dahin geklärt wird, daß dem Militär niemand Folge leisten muß, wenn es sich widerrechtliche Befugnisse heraus- nimmt. Würde der Glaube aufkommen, daß ihm dennoch Ge- horfam zu leisten wäre, so wäre das nichts als eine Erleich- terung des Staats st reich es. Dann käme es noch so weit, daß Reichstagsabgeordnete wegen Widerstandes gegen die Staats- gewalt eingesperrt werden müßten, wenn sie dem berühmten Janu­schauer Leutuant mit den zehn Mann nicht auf der Stelle parieren würden. Die Zaberner Geschichte hat endlich einmal drastisch gezeigt, wie es im deutschenRechtsstaat" und in der deutschen Armee aussieht. Sache des Reichstags ist es, normale Verhältnisse zu schaffen._ Zur Mißhanölung öes Koalitionsrechts. Auf leinen, Gebiet handgreiflicher als auf dem des Angriffs gegen das Koalitionsrecht der Arbeiter zeigt sich das einseitige Aus- legen und Deuten deS Rechts zum Nachteil der Arbeiter und zum Nutzen der Unternehmer. Der Zentrumsabgeordnete'Dr. Lieber mußte schon im Juni 189S angesichts der Rechtsprechung auf dem Gebiete deS Koalitionsrechts erklären, daßnicht gar selten haarsträubende Urteile" gegen Arbeiter wegen ihrer Koalitionsrechtsbetätigung gefällt seien und daß einegeradezu himmelschreiende Parteilichkeit" vorliege, mit der die- selben Vergehen auf der einen Seite auf das härteste und auf der anderenSeite auf das mildeste geahndet werden. Wie würde der Ab- geordnete gar jetzt zu klagen haben I In der Tat, bei Anklagen gegen streikende Arbeiterhört jede Jurisprudenz" auf, wenn man unter Jurisprudenz Ausübung von Gerechtigkeit oder Anwendung der Wissenschaft versteht, die ohne Ansehen der Person lediglich nach Maßgabe der Straftat gleichmäßig abmißt, ob und auf welche Strafen zu erkennen ist. Gilt es doch schon als eine Beleidigung Sr. Heiligkeit des Streikbrechers, wenn man sich vor seiner Frau räuspert. Aber Hintzebriider dürfen Streikende, die sich ihnen unbewehrt nahen oder die von ihnen überfallen wurden, erschießen und erstechen. ohne bestraft zu werden. Und während Arbeiter lediglich wegen der Ankündigung, streiken zu wollen, wenn ihre Forderung kein williges Ohr finde, wegen Nötigung, ja wegen ErpreffungsversuchS bestraft werden, können Unternehmer, ohne von der Staatsanwalt- schaft behelligt zu werden, durch Drohung mit Maßregelung, Brot- losmachung oder durch sonstige Nachteile den Austritt aus gewerk­schaftlichen Organisationen, den Eintritt in Streikbrechervereine erzwingen und ungestraft und ungehindert kann das über angebliche Zwangsorganisation bei den Arbeitern sich heuchlerisch entrüstende Scharfmachcrtum Unternehmer, Händler usw. durch Aussperrung vom Warenbezug, durcki Materialsperre, Kreditentziehung und sonstige Praktiken zum Anschluß an Konventionen, Preisvereinbarungen und dergleichen Vereinigungen nötigen, sie tveiter dazu bestimmen, Ar- beiter aufs Pflaster zu Wersen, sie auszusperren, oder wenn sie streiken, ihnen keine Konzessionen zu mache». Immer schroffer, un- verhüllter nimmt die Klassenjustiz für da» Kapital Partei, und immer ungenierter stellen sich Polizei und Verwaltungsorgane mit ihren Maßnahmen in den Dienst ausbeuterischer Interessen. Trotz- alledem ruft daS Scharfmachcrtum nach weiterer Beschränkung des Koalitionsrechts, nach noch ausschweifenderer Förderung der Arbeiter- knebelung und des StreikbrecherschutzeS. Woher der fanatische Haß und das Gejammere der Unter­nehmer gegen das Koalitionsrecht der Arbeiter? Es bedrohe den Prostt, vernichte das Gewerbe, mache die Industrie konkurrenz- unfähig. So hörte man immer und so hört man nun mit be- sonderem Eifer von den Scharfmachern und ihren Agenten predigen. Wer nur einen Schimmer von Objektivität, von Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit aufbringen kann, wird und muß bekennen, daß nie- mals weniger Grund zu solchen Klagen vorlag als gerade jetzt. Seit der Aufhebung der Koalitionsverbote nahm Deutschlands   Wirtschaft- liche Entwicklung eine ungeahnte, staunenerregende, im Auslände teilweise Bestürzung und Mißgunst verursachende, aufwärtsftrebeude Entwicklung. Handel und Industrie blühten empor wie bisher in keinem anderen kontinentalen Lande. Manche deutschen Ge- werbe beherrschen den Weltmarkt und riesenhafte Reichtümer häufen sich in den Händen der Befitzenden. In einer besonderen Schrift über Deutschlands   wirtschaftliches Emporstreben entwirft Dr. Helffrich, Direktor der Deutschen Bank, ein fast märchen- Haftes Bild von dem Wachstum des Reichtums der Reichen. Auf rund 10 Milliarden berechnet er die jährliche Reichtumszunahme des Deutschen Reiches. Und gerade in dem letzten Jahre ist der Reichtuin am stärksten gewachsen. Aber trotz der glänzenden industriellen EntWickelung, die olle Lamentationen über Erschwerung der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Industrie auf dem Weltmarkt schlagend widerlegt, sie ins Reich der Schauerlegenden verweist, lag das Scharsinachertum stets auf der Lauer, um das bißchen Koalitionsrecht wieder vollständig aufzuheben. eS durch Sonderbestimmungen zu erdrosseln. Dem Drängen der Arbeiterfeinde folgend, unterbreitete die Regierung bereits im Jahre 1873 und wiederum im Jahre 1874 eine Novelle, die eine Verschärfung des§ 163 der Gewerbeordnung und Bestrafung des Kontraktbruches herbeiführen sollte. Damals wäre auch die moralische Beeinflussung von Streikbrechern strafbar ge- wesen und das Höchststrafmaß von 3 auf 6 Monate erhöht worden. Heute wird die moralische Beeinflussung als Nötigung und Be- leidigung interpretiert und exemplarisch bestraft ohne gesetzliche Bestimmung. Die Novellen fanden keine Mehrheit. Dafür sorgten Verwaltung. Polizei und Rechtsprechung in jeder Hinsicht für die Erfüllung der scharfmacherischen Wünsche. Die Gewerkichaflen wurden für politisch erklärt. Damit hatte die Polizei ein Mittel erlangt, die gewerkschaftlichen Organisationen auf Grund der Bestimmung, daß politische Vereine mit einander nicht in Verbindung treten dursten, nach ollen Regeln der Kunst zu schikanieren. Sie machte davon den ausgiebigsten Gebrauch. Ein übriges besorgte das 1878 erlassene Sozialistengesetz. ES zertrümmerte die gewerkschaftlichen Organisationen, wenigstens in ihren äußeren Fonnen. Der Geist, der in ihnen lebte, war ja un« zerstörbar. Als 1890 daS Sozialistengesetz erlosch, bekamen die Ge- werkschasten wieder größere Bewegungsfreiheit. Sofort suchte die Berlepschsche Gewerbeordnungsnovelle eine Verschärfung deS§ 163 der Gewerbeordnung herbeizuführen. Für die in diesem Paragraphen umschriebenen Bergehen sollte für den Wiederholungsfall die Strafe im Mindestfalle ein Jahr Gefängnis betragen. Der Reichstag lehnte freilich diese Zumutung ab. Dafür belundete die Rechtsprechung ein immer besseres Verständnis für das Verlangen der Unternehmer und man paßte die vorhandenen gesetzlichen Be- stimmungen dem Verständnis liebevoll an. Bald daraus forderte der Zentralverband der Industriellen ein Verbot des Streikpostenstehens. Am 17. Juni 1897 hielt Wilhelm II.   die bekannte Zuchthausrede in Bielefeld  , wenige Monate später ersuchte der damalige Staatssekretär v. Posadowsky  die Regierungen in einem vertraulichen Schreiben um Beschaffung von Material zur Begründung eines StreikbrecherschutzgesetzeS. Der Zentralverband spendete dafür 12 000-M. zu Händen des Herrn Staatssekretärs. Der mit den vereinten Bemühungen ans Licht geförderte Zuchthausgesetzentwurf bedrohte Streiksllnder mit 8- bis 6jährigen Zuchthausstrafen. Der Reichstag verscharrte den Entwurf. Ader der Haß und die Wut der Scharfmacher gegen das KoalitionS» recht glühte weiter. Seit einigen Jahren ist das Koalitionsrecht das Objelt der tollsten Angriffe und Verleumdungen. Unter denk Deckmantel eines sogenannten ArbeitSwilligenschutzes soll tatsächlich daS KoalitionS- recht stranguliert werden. Daß all die Angriffe auf das KoalitionS- recht unberechtigt sind, daß alle die gegen das Stteikrecht erhobenen Vorwürfe der Berechtigung ermangeln, daS beweisen über jeden Zweifel erhaben die Geschichte des Koalitionsrcchts und die Wirt- schastliche Entwicklung Deutschlands   feit Beseitigung der KoalitionS- Verbote. Nicht Einschnürung des Koalitionsrechts, sondern Befreiung von allen Bestimmungen, die seinen freien Gebrauch verhindern. Aus- dehnung deS KoalilionsrechtS insbesondere auf die Landarbeiter und die der Gewerbeordnung nicht unterstehenden Arbeiter. Aufhebung des jj 153 der Gewerbeordnung und strafrechtlicher Schutz des KoalilionsrechtS der Arbeiter gegen diejenigen ist dringender erforder« lich als feine Ausübung hindern oder zu hindern suchen. politische Uebersicht. Eiu unausrottbarer Schwindel. Aus Zürich   wird der bürgerlichen Presse wieder einmal telegraphiert, daß die Erben Bebels jetzt die Erbschaftssteuer im Betrage von 30 0(X> Frank bezahlt hätten und daß die Erb, schaft genau eine Million betrage. Obgleich erst vor lvenigcn Tagen die sozialdemokratische Presse in der nachdrücklich- sten Weise betont hat, daß ini Kanton Zürich   eine Erbschafts   st euervonKindernundEhegatteu der Erblasser überhaupt nicht bezahlt, also auch eine Erbschaft, wenn entferntere Verwandte nicht in Frage kommen, überhaupt nicht festgestellt wird ist das Züricher  Telegramm einmütig von der bürgerlichen Presse ohne Aus- nähme der Parteirichtung abgedruckt worden. Einträchtig mit der.�Deutschen Tageszeitung" bringt auch dasBerliner Tageblatt" diese Schwindelnachricht. Nach den bisher mit den bürgerlichen Nachrichten über die Bebelsche Erbschaft gemachten Erfahrungen erscheint es fast aussichtslos, der Schwindelei den Eiaraus zu machen, aber trotzdem luollen wir nochmals in aller Form feststellen, daß es erlogen ist, von einer Hinterlassenschaft von einer Million zu reden. Wir wiederholen, was früher schon des öfteren gesagt wurde, daß die Bebelsche Hinterlassenschaft noch nicht den dritten Teil der behach'teten Million beträgt. Tic pflaumenweichen Nationalliberalen. Als Redner über die Reichspolitik hatten sich die Arrangeure denvielgeplagten, vielbeschäftigten und vielgemühten Führer Boss er- mann", um mit dem Vorsitzenden Herrn List �zu sprechen, ver­schrieben. Der Redner begann mit Zabern  . Er bedauerte tief. daß die Zaberner Vorgänge nicht im Keime erstickt worden sind. Und nach dem, waS Herr Baffermamr weiter ausführte, steht eS außer allem Zweifel, daß diese Gefühlswallung echt ist. So unglaub- lich es klingen mag, die nationalliberale Fraktion'wird angegriffen. weil sie zu liberal ist. ES war Herrn Baffermamr ein leichtes, nachzuweisen, daß nur ausgesuchte Bosheit derartige Vorwürfe gegen die Nationalliberaleir erheben kann. Da ist zunächst die clsaß- lothringische Verfassung, mit der gegen den staatserhaltendcn Geist gesündigt worden fem soll. Ob daS stimmt, läßt Herr Baffermann dahin gestellt. Es könne fein, daß die Verfassung ein Kon- struktionssehler sei. Aber die Nationalliberalen waschen ihre Hände in Unschuld. Nicht die Nationalliberalen, die Regierung hat die Initiative zu diesem Gesetz ergriffen, betonte Herr Basier- mann wiederholt mit besonderem Nachdruck. Und die politische Charakterlosigkeit diesesFührers" ließ es zu. daß er aussprach, die Regierung hätte bei Beratung der elsoß-lothringischen Verfassung dem Reichstage gegenüber in manchen Punkten härter sein sollen! Der Redner verlangte ein schärferes Borgehen gegen die nationalistischen Tendenzen im Elsaß   und kam dann auf die Bedeutung des bekannten Mißtrauensvotuins zu sprechen. Von einer Mißbilligung der Politik deS Kanzlers im ganzen könne gar keine Rede sein. Die Schwenkung, die daS ganze Bürgertum in der Beurteilung der Zaberner Vorgänge vollzogen hat, suchte Baffermann mit der Be- hauptung zu verdecken: die Gerichtsverhandlungen hätten die Haltung der Nationalliberalen gerechtfertigt. Welche Schlüsse Basiermann aus den Gerichtsverhandlungen gezogen hat. konnte man gleich darauf erfahren. Es müsse gesagt werden, sagt Bassermann, daß die Zivilbehörden'in Zabern   zögernd, ja man könne sogen pflaumenweich vorgegangen seien. Dieser Aus- fassung entspricht auch seine Wertung des Urteils. Basier- mann erklärte, in dem Augenblick, wo die Zivilgewalt versagt habe, mußte der Oberst Reuter geradezu in den Glauben hinein gedrängt werden, daß er zum Eingreifen verp �lichtet sei. Dieses uneingeschränkte Bekenntnis zur Säbel- d i k t a t u r wurde von der Versammlung durch demonstrative» Beifall unterstrichen! Der Redner kam noch auf die konservative Interpellation im preußischen Herrenhaus zu sprechen und bekannte sich auch hier al» echter nationalliberaler Reaktionär.An der Machtstellung Preußens im Deutschen Reich hallen auch w i r fest", meinte Bassermann. Die Bewunderung deS preußischen Absolutismus durch Baffermann ist so groß, daß er mit einer starken Biegung der historischen Wahrheit sogar von denVerdiensten des preußiickien Adels um Armee und Volk" redete. Wieder einmal wurde offenbar. daß das Großbürgertum gegen die agrarische Schröpsung der breiten Massen an sich nichts einzuwenden bat. Was die Herren ein wenig unzufrieden macht, fit der Umstand. daß die Agrarier in ihrer unersättlichen Gier vergessen, daß dasselbstbewußte Bürgertum" so drückte sich wie zum Hohn Herr Bassermann aus auch einen Teil der Beute einheimsen möchte. Daß dem Bären daS Fell über die Ohren gezogen wird, finden die Agrarier und die Bourgeois ganz in der Ordnung, nur über die Verreilung sind sie nicht einig. In Konsequenz dieser Situation erklärt Baffer- mann, von einer Verfaffungsänderung aus Anlaß der Zaderncr Vor- gönge könne keine Rede sei«.__ Die.�kölnische Zeitung" gegen Baffermann. DieKölnische Zeitung  " schreibt zum Ausgange de« Zabcruer Militärprozesses: Die Gefahr von Grenzverwirruugen zwischen Zivil- und Militärgewalt ist durch die StraßburgerUrteile nicht gemäßigt, sondern vergrößert worden. Ts ist dringendste Forderung, daß schleunigst founeuklare Gesetzesbestimmungen ge- troffen werde», die allen zukünftigen Reuters   jede Möglichkeit der