1. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 14.
Darlamentsberichte.
28. Sigung vom 17. Januar 1894, 1 Uhr. Am Bundesrathstische: v. Bötticher. Auf der Tagesordnung steht zunächst eine Reihe von münd lichen Berichten der Wahlprüfungsfommission.
Die Wahl des Abgeordneten Ander wird, nachdem der Referent auf das Wort verzichtet hat, für giltig erklärt; ebenso die Wahlen der Abgg. Brockmann und Graf v. d. Decken. Abg. v. Buchka, Referent für die Wahl des Abg. Haus, verzichtet ebenfalls auf das Wort.
=
Donnerstag, den 18. Januar 1894.
11. Jahrg.
Verkaufens an Nichtmitglieder unter Strafe stellen, was 1889 nicht. Nicht nur Kinder werden hingefchickt, auch gefällige abgelehnt worden ist. Das Verbot ist ergangen, die Ueber- Frauen und Männer, welche Nichtmitgliedern Waaren einkaufen. tretung dieses Verbotes aber bleibt straflos. Das ist ein un- Bum überwiegenden Theil gehören Arbeiter den Konsumvereinen erträglicher Zustand. Der Standpunkt, daß es genüge, durch an, und den kleinen Vortheil, welchen sich dieselben verschaffen das Berbot einen moralischen Druck auf die Verkäufer auszuüben, durch Besorgung von besseren und billigeren Nahrungsmitteln, habe keine Geltung erlangen können. zu gunsten besser fituirter Klassen aufzuheben, ist vollständig un Abg. Clemm( natl.) erklärt sich wie schon im vorigen Jahre berechtigt, namentlich wo durch die Besteuerung in den kleineren gegen den Antrag. Werde er Gesez, dann sei es mit den Konsum- Staaten der hier beklagte Mangel, daß die Konsumvereine vereinen, welche in offenen Läden verkaufen, vorbei. Die Laden günstiger konkurriren können, beseitigt wird. Die Konsumvereine halter fönnten unmöglich jeden einzelnen Käufer fennen und arbeiten durchaus nicht unter solchen Vorrechten, wie hier von wissen, ob er berechtigt sei, Waaren bei den Vereinen zu ent- den verschiedensten Seiten angegeben wird. Auch die Ausnehmen. Jedes Vereinsmitglied müsse doch die Möglichkeit breitung derselben ist in den letzten Jahren nicht so großartig Die Abgg. Gröber und Rickert beschweren sich darüber, haben, seine Kinder, seine Dienstboten in die Verkaufsstellen zu gewesen. Wir stellen zu dieser Frage gar keine Anträge, erklären daß die Referenten sich ihrer Aufgabe, mündliche Berichte zu schicken; eine Kontrolle, wie sie die Annahme des Antrages selbst- uns gegen den Antrag des Zentrums, und wünschen, daß es bei erstatten, einfach durch einen Verzicht auf das Wort entziehen. verständlich mache, sei unmöglich durchzuführen. Auch die den bisherigen Verhältnissen bleibt, weil etwas besseres durch diese Abg. Rickert regt hierbei von Neuem die Frage an, ob nicht Megger und Bäcker verkauften vielfach gegen Konsumvereins- Anträge nicht geschaffen wird. Am allerwenigsten werden sie das in jedem Falle, wo ein Protest gegen eine Wahl vorliegt, ein marken; dieser Verkauf würde nach Annahme des Antrages schaffen können, was Sie schaffen wollen, nämlich dem kleinen schriftlicher Bericht zu erstatten sei. ebenfalls unmöglich werden. Die Konsumvereine führen gute Handwerker- und Mittelstand eine bessere Existenz zu schaffen. Abg. Hammacher bittet den Präsidenten, es nicht mehr zu und billige Waaren; sie kaufen auch nicht blos direkt vom Pro-( Beifall bei den Sozialdemokraten.) zulassen, daß die Referenten auf das Wort verzichten. duzenten, sondern auch vom Zwischenhändler ein, der ihnen seine Abg. Klemm( Dresden ): Die antisemitische Reformpartei Präsident v. Levehow: Ich bin nach der Geschäftsordnung Waaren anbietet, wie den anderen Kaufleuten. Daß also auch steht voll und ganz auf dem Boden des Antrags. Die Konsum= nicht in der Lage, die Herren dazu zu zwingen.( Heiterkeit.) der Zwischenhandel ieiden sollte, ist nicht anzuerkennen. Die vereine bliden namentlich in den großen Städten, wo sie Ich kann sie nur fragen, ob sie das Wort nehmen wollen. Einrichtung der Konsumvereine wirkt vielmehr vortheilhaft, meistens in den Händen der Sozialdemokraten sind, bereits eine Abg. v. Buchka: Die bisher zur Debatte gestellten Wahlen die selbständigen Kaufleute gewöhnen sich an Baarzahlung nicht zu unterschätzende Gefahr für unsere Staatskörper und der haben nur in genz unwesentlichen Punkten durch die Proteste und liefern dem Publikum bessere und preiswerthere Waaren Abg. Bebel, früher ein Gegner der Konsumvereine, tritt jezt für Anfechtungen erfahren, welche die Wahlprüfungs- Kommission In den Konsumvereinen sind alle Parteien, alle Konfessionen, Gründung solcher Vereine ein, weil er darin ein Mittel ſieht, einstimmig als unerheblich bezeichnet hat. Ich werde aber, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten; diese Vereine sind ein den Mittelstand zu ruiniren. Aber auch unter kaiserlicher Flagge das Haus darauf besteht, eine kurze Notiz von dem Inhalt des Feld, wo alle Gegenfäße sich vereinigen und Gutes wirken segeln solche verderblichen Vereine, wie beispielsweise eine VerProtestes geben. fönnen. Es haben sich 1283 Konsumvereine mit über 1 Million taufsstelle auf der kaiserlichen Werft zu Kiel , welche allein an Nachdem dies geschehen, wird die Wahl des Abg. Ha u 3 Mitgliedern gegen den Antrag gewendet, darunter befinden Bierverkauf in einem Jahre 30 000 m. erzielt hat. Der Offizier giltig erklärt. Ohne Debatte werden in derselben Weise sich auch 8000 felbständige Kaufleute, desgleichen viele Tausende verein und das Waarenhaus für deutsche Beamte sind als Verdie Wahlen der Abgg. Hilpert, Jebsen, Legien, von Handwerkern. Man kann also nicht sagen, daß das Hand eine ohne jede Berechtigung; Offiziere und Beamte sind ihrem v. Leipziger, Graf v. Mirbach, Timmermann, werk den Bestrebungen der Konsumvereine feindlich gegenüber- Stande und ihrer Aufgabe nach nicht dazu da, sich mit dem Weiß, Wellstein, Wenders, v. Arnswaldt . Böhme, steht. Die frühere Steuerfreiheit der Konsumvereine ist überdies Ankauf und Verkauf von Stiefeln, Kleidern und NahrungsBuddeberg, v. Dziembow3ti- Pomian, Graf Kanit fast überall in Wegfall gekommen; um so einschneidender würde mitteln zu befassen. Wenn sie auch nicht als Genossenschaften Podangen Loße und Weidenfeld nach dem Kommissions- eine solche Vorschrift sein, wie sie hier den Konsumvereinen ge- figuriren, ihre Wirksamkeit ist den steuerzahlenden Kaufleuten antrage für giltig erklärt. Bezüglich der Wahlen der Abgg. Hosang, v. Winterwesen überhaupt die Art legen. Redner beantragt, den Gesetz- Antrag sei in der vorgelegten Form nicht annehmbar, aber er sei geben werden soll. Man würde damit an das Genossenschafts- und Gewerbtreibenden gerade so verderblich wie diese. Abg. Ofann( natl.) plädirt für Kommissionsberathung. Der feldt, v. Wolszlegier Hilgenburg, v. Colmar , Mer entwurf einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen. bach, Stephann- Torgau, die ebenfalls für giltig erklärt Abg. Kropatscheck( dt.): Die Konsumvereine hatten und verbesserungsfähig. Man dürfe nur die vorsätzlichen und wissent werden, nimmt das Haus auf Antrag der Kommission gleich haben noch heute ihre Berechtigung, und daran wird auch die lichen Uebertretungen bestrafen. zeitig Resolutionen an, worin der Reichskanzler ersucht wird, zu neuere Agitation gegen sie nichts ändern; nur dürfen sie Abg. v. Podbielski( dk.) antwortet als Mitbegründer des veranlassen, daß verschiedene Protestbehauptungen untersucht und kein Vorrecht gegenüber den sonstigen Handelstreibenden genießen. deutschen Offiziervereins auf die Angriffe, welche gegen diesen eventuell die betheiligten Wahlvorsteher, Beamten u. f. w. refti- Im Begriffe der Genossenschaft liegt es, daß sie nur an ihre und den Beamtenverein gerichtet worden sind. Beide Vereine fizirt werden. Mitglieder verkauft, und eine einfache logische Fortbildung dieses seien keine Konsumvereine, sie seien vielmehr davon unendlich Bei der Wahl des Abg. Weidenfeld find in mehreren Fällen Grundfoßes ist das Verlangen, die Uebertretung des Verbotes weit entfernt; es seien Aftiengesellschaften. Das Geld zur GrünWahlberechtigte widergefeßlich aus den Wahllokalen hinaus- unter Strafe zu stellen. Ein Verbot ohne Strafandrohung für dung des Beamtenvereins sei von einigen Herren aus Wohlgewiesen worden und haben in einem Falle sogar bei ihrer ge- die Uebertretung ist ein hölzernes Schwert. Die Konsumvereine wollen für die Beamten zusammengebracht worden. Der Offizier waltsamen Entfernung Verlegungen erlitten. Die Wahlprüfungs- werden dabei ganz gut weiter bestehen können; auch die Kon- verein habe ca. 50 000 attive und inattive Offiziere, er mache kommission ist der Meinung gewesen, daß der Vorfall auf die trolle ist sehr gut durchführbar. Manches in der Gestaltung der im Ganzen einen Umsatz von 5 Millionen, pro Kopf also nur Freiheit, Geheimheit und Giltigkeit der Wahl keinen Ein- Konsumvereine hat allerdings Formen angenommen, die mir 100 M. Beide Vereine wollen nur den Offizieren und Befluß gehabt habe und beantragt, die Giltigkeit der Wahl zu be- nicht mehr gefallen. Wenn sie über die Kreise ihrer Mitglieder amten wirthschaftlich nügen und das Borgen beseitigen, hinaus verkaufen, so erleichtern sie nicht mehr ihren Mitgliedern weiter nichts. Besondere Lieferungen für die Marine Abg. Rickert hält für geboten, jede Gesetzwidrigkeit, welche die Beschaffung der Gebrauchsgegenstände, sondern gehen darauf seien dem Offizierverein nicht übertragen worden. Vortheil zur Kenntniß des Reichstages tommt, auch zu ahnden, indem aus, große Geschäfte zu machen. Die Klagen der Kaufleute über habe von diesen Lieferungen nur die schlesische Leinen Hausder Reichskanzler aufgefordert wird, Remedur zu veranlassen. Die Konkurrenz der Konsumvereine sind aber auch nur bedingt industrie gehabt. Nur so könnte das Recht des Reichstags gewahrt werden. berechtigt; jedenfalls ist der Schaden, den die Kaufleute sich durch Abg. Hammacher( natl.): Der Vorredner geht mit seiner Wenn man in anderen Fällen Resolutionen vorschlage, müsse die Konkurrenz unter einander zufügen, viel größer. Anderseits Beweisführung zu weit. Niemand bestreitet, daß die Offizierman es in diesem Falle auch thun. liegt es mit der Besteuerung der Konsumvereine nicht ganz so, und Beamtenvereine ihren Mitgliedern nüßen, aber dasselbe Abg. Spahn vertritt als Vorsitzender der Kommission deren wie Herr Klemm darstellt; in Preußen wenigstens hört mit wird von den Konsumvereinen mit Recht behauptet. Ich stehe Vorschlag, welchen auch Abg. Auer( Soz.) beipflichtet, der trot 1895 die staatliche Gewerbesteuer und auch die Besteuerung auf dem Boden des Antrages, bin aber auch für Kommissionsder vorliegenden Gesetzesverlegung doch im Interesse schleunigerer der Konsumvereine auf. Wir werden für den Antrag des berathung. Es handelt sich darum, Abhilfe für weithin emErledigung der Prüfung der stärker angefochtenen Wahlen über Bentrums stimmen, ohne ihn erst einer Kommission zu über- pfundene schwere Mängel des Gesetzes zu schaffen. diese auf das Resultat ohne Einfluß bleibenden Beanstandungen weisen. hinwegzugehen empfiehlt. Abg. Schneider- Nordhausen( Frs. Vp.) verweist darauf, daß Abg. Nickert ist über diese Stellungnahme gerade des Ab- das Gefeß von 1889 ausdrücklich für Erwerbs- und Wirth geordneten Auer sehr verwundert; er beantragt, diese Wahl- schafts- Genossenschaften erlassen ist, daß seine besonderen Bestim prüfung an die Wahlprüfungs- Kommission behufs weiterer Unter- mungen auch für Vereine gelten, die die Förderung des Erwerbes suchung des betreffenden Protestpunktes zurückzuverweisen, eventuell ihrer Mitglieder bezwecken. Nur für gewisse Geschäfte find in den Protestpunkt dem Reichskanzler zur Prüfung und weiteren den Gesetzen Beschränkungen festgesetzt, welche den Betrieb dieser Veranlassung zu überweisen.
schließen.
erklärt.
Unter Ablehnung beider Anträge wird die Wahl für giltig Zur ersten Berathung gelangt darauf der Antrag der Zentrums- Abgeordneten Gröber, Hiye, Schädler, Letocha, Marbe, Megner, Spahn auf Annahme folgenden Gefeßentwurfs:
Hinter§ 145 des Genossenschaftsgesetzes von 1889 wird folgender§ 145a eingeschaltet: Personen, welche in Konsumvereinen mit dem Verkauf der Waaren beauftragt sind, werden, wenn sie der Vorschrift des Gesetzes zuwider Waaren an Nichtmitglieder verkaufen, mit Geldstrafe bis zu 150 M. bestraft.
Parlamentarisches.
Ein Schlußantrag wird angennmmen. Abg. Bebel( persönlich): Der Abg. Klemm Dresden bes hauptet, ich sei früher Gegner der Konsumvereine gewesen, jetzt aber Freund derfelben, weil ich dieselbe für ein Mittel halte, den leinen Gewerbestand zu ruiniren. Wenn Herr Klemm solche Behauptungen aufstellt, soll er mindestens Beweise dafür beibringen. Was er sagt ist total falsch. Ich stehe seit JahrGeschäfte über den Kreis der Genossenschaftsmitglieder hinaus zehnten auf demselben Standpunkt gegenüber den Konsumvereinen. untersagen. Eine solche Verbotsvorschrift hat 1889 der Abg. Wir sind weder Freunde noch Gegner der Konsumvereine. Kulemann auch bezüglich der Konsumvereine durchgesetzt. Die Will man sie gründen, so gründe man fie, aber nicht mit der Strafbestimmung für die Uebertretung aber ist um so über Anschauung, die soziale Lage der Mitglieder dadurch verbessern flüssiger, als die allgemeine Uebertretung nur behauptet, aber zu können. nicht erwiesen ist und als vor allem die Konsumvereine mit Abg. Fuchs( 3.) erhält als Mitantragsteller das Schlußoffenem Geschäft längst zur Gewerbesteuer herangezogen sind. wort. Außerdem sind sie in Preußen, wenn sie einen offenen Laden und Der Antrag der Nationalliberalen auf Kommissionsberathung die Rechte einer juristischen Person haben, einkommensteuerpflichtig wird abgelehnt; die zweite Berathung wird im Plenum stattund müssen je nach der Größe ihres Geschäftsumfanges sehr hohe finden. Steuersummen, bis zu 27 000 m. jährlich entrichten. Wird die Um 1/26 Uhr vertagt sich das Haus. Nächste Sigung Uebertretung des Verbotes unter Strafe gestellt, so muß bei den Donnerstag 1 Uhr.( Weinsteuer.) Abg. Wattendorff( 3.) begründet als Mitantragsteller den Genossenschaften die Auffassung, daß hier nicht mit gleichem Antrog. Er weist auf die allgemeinen Klagen bin, welche von Maße gemessen, sondern daß ihnen eine Benachtheiligung zuden selbständigen Geschäftsleuten und ihren Vereinigungen er gefügt werden soll. Für Genossenschaften, die durch behördlichen hoben würden über die Verminderung ihres Geschäftsumfaßes Einfluß groß gezogen werden, haben wir feine Sympathie, aber durch die Konkurrenz der Koniumvereine, die dem Genossen- sowohl der Difizier- Konsumverein als das Waarenhaus für deutsche schaftsgesetz zuwider auch an Nichtmitglieder straflos verkaufen Beamte sind nicht eingetragene Genossenschaften, sondern Aktiendürien. Ganz außerordentlichen Abbruch thäten auch die großen gesellschaften. In dieser Beziehung ist die Verallgemeinerung, wie sie Waarenhäuser für Offiziere und Beamte dem schiver um der Antragsteller eintreten ließ, nicht zulässig. Eine der erfreufeine Existenz ringenden selbständigen Kaufmann und Hand- lichsten Wirkungen der Genossenschaften besteht darin, daß sie dem werker. Dabei seien die Konsumvereine mehrfach den ungefunden Borgsystem mit aller Energie zu Leibe gehen, indem letzteren gegenüber im Vortheil; sie seien gewissen ein sie die Baarzahlung zur Pflicht machen. Biel richtiger wäre es schränkenden Bestimmungen nicht unterworfen und es werde also, den§ 8 des Gesezes jetzt einfach zu streichen, weil er nach dadurch ihre Konkurrenz für die fleinen Geschäftsleute noch ver- Erlaß der neuen Steuergeseße eine schwere Ungleichheit für die derblicher. Was soll aus diesen Leuten werden, wenn sie erst Konsumvereine herbeiführt, als ihn als lex imperfecta( der Erdurch die Konkurrenz bedrückt ihre bisherige Erwerbsthätigkeit gänzung bedürfendes Gesetz) zu behandeln. Ini Geseze sind eine aufgeben müssen Sie vermehrten nur das Proletariat und der ganze Reihe anderer Verbote enthalten, welche viel weiter greifen; Proit rier, der es auf diesem Wege geworden sei, gehöre zu den aber eine Strafbestimmung für diese Verbote ist gleichfalls 1889 salimmsten und gefährlichsten Elementen. Wie ein leistungs- nicht für nöthig gehalten worden. fähiger Bauernstand, sei auch ein leistungsfähiger Mittelstand eine sozialpolitische Nothwendigkeit; der Kaufmann aber bilde den eigentlichen Brennpunkt dieses Mittelstandes, müsse also geschützt werden, er dürfe nicht zu Grunde gehen, denn er sei als Bindeglied zwischen den verschiedenen Ständen nothwendig. Was von dem Kaufmann gelte, gelte aber in demselben Maße vom Handwerker. Wenn erst allgenrein fabrifmäßig her gestellte Schuhe und Kleider in Konsumvereinen gekauft werden, dann werde es mit der Existenz des Handwerker- Abg. Colbus( Elsässer) und Abg. v. Czarlinski( Pole) standes überhaupt vorbei sein; wolle man dem Handwerker die sprechen sich furz für den Antrag der Zentrumspartei aus. Möglichkeit der Existenz erhalten, so müsse man dem Ueber- Abg. Bock( Soz.): Wie der Zentrumsantrag dem Mittel- Eine längere Debatte, die schließlich abgebrochen und auf wuchern der Konsumvereine vorbeugen. Schon seit Jahrzehnten stand helfen soll, ist mir unerfindlich. Daß die Konsumvereine die nächste Sigung vertagt werden mußte, rief die Ordnung der werde in dieser Nichtung durch Petitionen auf den Reichstag zu einem kleinen Theil des Handelsstandes schaden, ist richtig; aber Dienstalterszulagen für die mittleren und unteren Postbeamten wirken gesucht, aber bisher sei ein Erfolg nicht zu erringen ge- was will das befagen gegenüber der ungeheuren Konkurrenz der hervor. Die Postverwaltung hat bisher fich geweigert, das gleiche wesen. Ter Grundgedanke sämmtlicher Petitionen sei der, daß Weltgeschäfte Rudolf Herzog und Mey u. Edlich u. s. w. Diese Dienstalterszulagen System wie es in Preußen herrscht und im alle Konsumvereine, alle Offiziervereine und Waarenhäuser ab haben Tausende von kleinen Handwerkern zu Grunde gerichtet, Reich durchgeführt werden soll, wonach alle drei Jahre eine solut verboten werden müssen. Das Bestehen der Konsumvereine aber dagegen fagen Sie niemals etwas. Gegen die Folgen der Dienstalterszulage eintritt, anzunehmen, weil angeblich ihre fei heute feine Nothwendigkeit mehr; weder als Preisregulatoren, modernen Produktionsweise, wobei die Konsumvereine nur eine Beamten bei dem bisherigen System sich besser stünden. noch als Verkehrsvermittler hätten sie noch eine Berechtigung. untergeordnete Rolle spielen, werden Sie das Handwerk niemals Auch habe man noch keine Wege gefunden, wie man ohne- Tie Ronkurrenz regulirt die Preise. Wenn man den Konsum schüßen können. An dem Rückgang des Schuhmachergenverbes zu schaden das Gehaltssystem der unteren Postbeamten, vereinen nachrühme, sie hätten die Baarzahlung gefördert, so haben die Konsumvereine auch nicht den geringsten Antheil. Sie die jetzt in kürzeren Zwischenräumen kleine Gehaltszulagen er sei das richtig; aber wenn dieselben Leute, die in Konsumvereinen verweisen auf die Petitionen der Kaufleute; die alte Politik, daß hielten, ändern könne. Nendere man nach der Schablone, so baar bezahlen, einmal auf Borg etwas entnehmen müssen, so Sie den Großen beistehen auf Kosten der Kleinen, dem Mittel- verlieren diese eine Jahreseinnahme von 1228 000 M. Die gehen sie zu den Kaufleuten und zwingen diese dadurch mittelbar, stand auf Kosten des Arbeiterstandes. Noch vor einem Jahre Abgg. Möller, Dr. Hammacher, Enneccerus , Lingens wollten zudas von ihnen selbst bekämpfte Borgsystem noch weiter aus erklärte Herr v. Stumm sich gegen die Konsumvereine, weil sie nächst wenigstens die Regelung der Alterszulagen für die mittzudehnen. Von diesem absoluten Verbote der Konsumvereine soll sozialistischer Natur seien. Der Antrag ist undurchführbar, weil leren Beamtenklaffen durchgesezt wissen und die bis jetzt noch übrigens nicht die Rede sein. Wir wollen nur das Verbot des sich nicht feststellen läßt, wer Mitglied ist und wer nicht lösbar scheinende Frage für die unteren Beamtenklassen
Abg. von Stumm hält zwar die Beseitigung der erhobenen Beschwerden schon für erreichbar, wenn das bestehende Gesetz ftritte durchgeführt wird; da aber die Klagen sich immer stärker vernehmen lassen, das deutsche Handwerk und der deutsche Kaufmannsstand in viel größerem Umfang, als aus den Petitionen hervorgehe, Gegner der Konsumvereine sei, so wolle man entsprechend dem Antrage des Zentrums die bisher fehlende Strafbestimmung in das Gesetz hineinschreiben.
Budgetkommission des Reichstages. Die Kommission erledigte den Rest vom Etat des Reichsamts des Innern und ging dann zur Berathung des Postetats über. Die Berathung der Einnahmen wurde einstweilen bei Seite gestellt und begann man mit den Ausgaben. Die Schaffung einer Unter- Staatssekretärstelle, die an Stelle einer der früheren 3 Direktorstellen mit einer Gehaltszulage von 5000.( 20 000 statt 15 000 m.) treten sollte, rief eine lebhafte Debatte hervor, in der sich die Abgg. Möller, Lingens, Gröber, Bebel, Eneccerus, Graf LimburgStirum, von Staudy und von Kardorff betheiligten. Mit Ausnahme des Abgeordneten Enneccerus erklärten sich sämmtliche Redner gegen die Bewilligung, die schließlich einftimmig abgelehnt wurde, obgleich sich der Staatssekretär Dr. v. Stephan die größte Mühe gab, den Posten zu retten. Charakteristisch für die Verhandlungen ist, daß namentlich die fonservativen Redner mit Eifer der Stelle widersprachen. Herr v. Kardorff ließ sich sogar dazu hinreißen, von dem allge= meinen wirthschaftlichen Glend zu sprechen, das draußen herrsche und Mehrausgaben unthunlich erscheinen lasse, und Herr v. Staudy beschwerte sich lebhaft, daß die gleich hohen Staatsstellen im Reich besser bezahlt würden als in Preußen und man daran denken müsse, im Reiche Abschreibungen zu machen. Das kann noch zu recht netten Verhandlungen führen, wenn diese Stimmung der Herren andauert.
00