Nach Emmel sprach Zorn v. Bulach, der zugibt, daß die Äcußerulig deS Leutnants v. Porstner über die„WackeS" etue Be- lcidigung des Volkes sei. Er' hätte nicht eingreifen tonnen. Das sei nicht so einfach, wie sich die Herren Abgeordneten das vorstellten. Das Wort„Wackes" habe an sich keine große Bedeutung; schlimm sei es nur, daß es gegen Leute, die sich nicht haben wehren können, gegen Soldaten, gebraucht wurde. Wenn man der Regierung Dick-- Fälligkeit Vorwerse, so gebe er zu, daß die elsaß-Iothringische Re- gierung zwar ein dickes Zell habe;, man dürfe aber nicht vergessen, daß darunter ein warmes Herz für das Land schlage. Nach ihm sprach der l i b e r a I e Abg. W o I s, womit die Jnter. pellaiionsdebatte beendet wurde. Genosse Emmel beantragt, um die Sache nicht übers Knie zu brechen, Vertagung der Sitzung auf Donnerstag vormittag. Das Haus beschloß dementsprechend. An der Annahme des Antrages, dex von allen vier Par- tcicn des Hauses gestellt ist, ist nicht zu zweifeln. Streikpostenstehen. Im Preußischen Landtag hat der nationalliberale Landtag?-- abgeordnete Landgerichtödirektor Röchling am Dienstag erklärt, Streikpostenslehen könne nach dem Allgemeinen Landrecht durch Polizeiverordnungen verboten werdeir. Gestern äußerten sich in demselben Sinne der freikonservalive Abgeordnete Freiberr v. Zedlitz und sogar, soweit zu ersehen ist, unter Berufung auf ein angeb- licheS Reichsgerichtserkennmis, der preußische Polizeiminister v. Dallwitz. DarfinderTatdurchPolizeiverordiiung oder durch ein Landesgesetz das Streikpostenstehen verboten werden, oder istvielmehrdurchReichs- gesetz verboten.' das Streikposten stehen den unter§'152 der Gelverbeordnung fallenden Ar- beitern zu untersagen? Die Rechtslage ist die: den unter§ 152 der Gewerbeordnung fallenden Arbeitern darf weder durch Polizeiverordnung noch durch üandcsgcsctz das Streilpostenstehen untersagt werden, Polizeiver- ordnungen oder LandeSgesctze, die dies dennoch tun. sind unzulässige und rechtsungültige Eingriffe in das Reichsrecht. Diesen Standpunkt hat auch das Reichsgericht eingenommen. Es sei gegenüber der Un- verfrorenheit, mit der die klare Rechtslage auch von einem preußischen Richter öffentlich gegen Gesetz und Recht in ihr Gegen- teil gedeutet wird, an das entscheidende ReichsgerichtSurteil und die ihm vorausgegangenen Vorgänge, erinnert. Unter dem 24. April 1900 erließ der Lübecker Senat eine vom 2t. April datierte Verordnung, die dahin ging: Personen, welche planmäßig zum Zwecke der Be- oöachtung oder Beeinflussung ver Arbeiter einer Arbeitsstelle oder des Zuzug« von Arbeiiern zu einer Arbeitsstelle an einem öffentlickien Orte sich aufhalten, werden mit Geldstrafen bis zu 150 M. oder mit Haft bestraft. Sofort nach Bekanntwerden dieser Verordnung wiesen wir nach. daß diese Polizeiverordnung rechtsungültig sei, weil sie dem Reicks- recht widerspreche. Die sozialdemokratische Fraktion wendete sich dann gegen den Lübecker Versuch einer Durchlöcherung des Reichs- rechts in einer Interpellation. Diese kam am 11. Juni 1900 zur Verhandlung. Der Rechtsansicht der Interpellanten traten auch das Zentrum durch den Abgt Dr. Spahn, die Rationalliberalen durch Abg. Dr. B a s s e r m a n n, die Zreisinnigen durch R o e s i ck e- Dessau und Dr. Müller- Meiningen bei. Auck der frühere kon- servative Abgeordnete v. Buchka trat in der.Juristen.zeitung" der Auffassung bei, daß die Verordnung rechtsungültig sei. Da der Lübecker Senat die rechiswidrige Verordnung nicht aufhob, forderte das „Hamburger Echo" zum Ungehorsam gegen die Verordnung auf. Dadurch sollte eine Entscheidung des Reichsgerichts herbeigeführt werden. Das gelang. Genosse Molke nbuhr wurde wegen Auf« forderung zum Ungehorsam gegen rechtsgültige Verordnungen P 110 Str.-G.-B.) angeklagt, aber freigesprochen, weil die Lübecker Verordnung rechtsungültig ist. Die Gründe, welche das Reichsgericht für die Rechtsungültigkeit in seinem Urteil voin 4. Februar 1901(obeng. Entsch. Bd. 34 3. 121) anführte, sind im wesentlichen folgende: .1. Weil die Verordnung sich auf jeden öffentlichen Ort ohne Einschränkung bezieht, weil auch die Strafbarkeit nicht davon ab- hängig gemacht ist, daß die Erhaltung der Sicherheit, Bequemlich- keit, Reinlichkeit oder Ruhe von dem öffentlichen Ort durch den näher bestimmten Aufenthalt gestört oder gefährdet wird, fällt die Verordnung nicht unter die in dem§ 366 Nr. 10 Str.-G.-B. dem Landesrecht vorbehalte nen.Polizeiverordnungen." 2. Die Verordnung ist rechtsungültig, weil sie dem ReickSrecht, nämlich§ 152 G.-O. widerspricht. ES wird nun näher dargelegt, was nach§ 152 G.-O. straflos ist. Es heißt da:„Straflos ist die Einwirkung auf den Willen anderer dahin, daß diese an der Verabredung teilnehmen und ihr Folge leisten(vor- behaltlich der Beschränkungen in§ 153 G.-O.), die Beein- flussung, um bei Anhängern Einwirkungen im entgegengesetzten Sinne zu verhindern, abzuschwächen oder wirkungslos zu machen, oder um Gegner oder Gleichgültige heranzuziehen, sei es durch Wort oder Schrift oder durch andere erlaubte Mittel, namentlich die Presse; die Ausführung der dem gemein- fomen Zweck dienende Schritt; kurz, die Vornahme aller Handlungen, welche der Herbeiführung-, Fort- dauer oder Unterstützung der Verabredung oder Bereinigung zu dienen bestimmt sind, mit Ein- schlüß des das Werben von Anhängern vorbereitenden AufsuchenS von Gelegenheit dazu. Denn diele sich als Vorbereitung der straflosen Verabredung darstellenden Hand- lungen können nicht strafbar sein, wenn die Ausführung selbst strafbar ist, und sie können auch durch die Landesgesetzgebung nicht unter Strafe gestellt werden. Diese ist selbst bezüglich der Vorbereitungshandlungen zu Straftaten durch die im. Strafgesetzbuch gegebenen Rechlsiätze über den Versuch gebunden." Dann wird vom Relchsgericht betont:„Selbstverständlich sind bei Ausübung des KoalitionS- rechts die bestehenden Gesetze zu befolgen; eine nach eineur bestehenden Strafgesetze strafbare Handlung wird nicht dadurch straffrei, daß sie das Mittel bildet, die Zwecke der Koalition zu fördern." Das Reichsgericht führt dann am Schluß des Erkenntnisses aus: „Mit den dargelegten Grundsätzen dcS Reichs- rechts, welches im Zweifel die von ihm behandelte Materie ab- schließend regelt in bezug auf die Straflosigkeit der auf eine Arbeitseinstellung sich beziehenden Handlung, tritt die Ber- ordnung deS Senats in Lübeck in Widerspruch. Denn sie stellt eine re.chs gesetzlich straflose und erlaubt« Vorbereitung der Beeinflussung von gewerblichen Arbeitern zum Zwecke der Einleitung, Äufrechterhaltung oder Förderung einer den Abschluß eines künftigen Arbeitsvertrages bezielenden Arbeitseinstellung unter Strafe, indem sie die Streikposten mit Strafe bedroht, welche regelmäßig als. Beauftragte einer in sich verbundenen Mehrheit die Interessen der zu einer Verabredung oder Einigung der bezeichneten Art geneigten oder verbundenen Arbeiter durch das erlaubte Mittel der Beobachtung und Beeinflussung wahrnehmen wollen, namentlich die Ausdehnung des Streiks durch Zutritt Arbeitswilliger zu veranlassen suchen. Sie ist mithin nach Artikel 2 der Reichs- Verfassung materiell ungültig." Das Reichsgericht erwähnt dann noch, daß damit natürlich die schon früher in bejahendem Sinne entschiedene Frage nichts zu tun bat, ob ein Streikposten in einem Einzelfall einen für alle Personen gültiges Srraßenpolizei-- reglement verletzt und sich dadurch strafbar gemacht habe. Es ist stark, daß gegenüber dieser Darlegung des Reichsgerichts im preußlschen Abgeordnetenhanse keck und kühn Stimmen laut werden können, die dahin abzielen, unter Bruch der Reichs- Verfassung das Slreikpostenstehen durch landespolizeiliche Ver- ordnungen zu verbieten. Die Landtagsdebatte zeigt, wie dringend not die Bestrafung jeder Antastung des Koalitionsrechts tut. politische Uebersicht. Arbeiterschutz im Reichstage. Tie große Frage, die alle Gemüter beschäftigt, ist auch heute noch nicht Gegenstand der Verhandlung. Erst morgen kommt die soztaldetno5ratische Interpellation iiber die Straß- burger Äriegsgerichtsurteile und über die konservatide Aktion im Herrenhaus auf die Tagesordnung, und am Montag nächster Woche wird sie voraussichtlich erörtert werden. Aber einen Hinweis auf die kommenden Debatten gab die heutige Sitzung bereits, als zu Beginn der Präsident gegen die Kritik Verwahrung einlegte, die Graf Z) o r ck von Warteichurg im Kreise der erlauchtesten Gesetzgeber am Parlament des all- gemeinen Wahlrechts geübt hat. Dann setzte der Reichstag die Beratung der Petitionen fort. Es kam indessen nur eine zur Verhandlung, deren Be- deutung auch in dieser mehrstündigen Diskussion nicht er- schöpft werden konnte. Es handelt sich um einen verstärkten Arbeiterschutz in der Schwereisenindustrie, wie er von einer Reihe von Korporationen, munentlich von den: Deutschen Metallarbeiterverband verlangt wird. Die Petitionskommission hatte beantragt, dieses Gesuch zur Er- wägung zu überweisen, soweit es gesetzliche Regelung der Pensionskassen verlangt, und im übrigen bezüglich der Ar- beitszeit, der Ueberstuiwen, des Verbots der Nacht- und Frauenarbeit usw. der Regierung �ur Berücksichtigung zu übergeben. Dagegen wandte sich ein Antrag der Konser- vativen, die die Ueberweisung zur Erwägung für die ganze Petition für ausreichend halten. In sehr eingehender Betrachtung unter sachkundiger An- führung einzelner Erscheinungen, die gewissenhaft festgestellt und prägnant hervorgehoben wurden, gab Genosse Spiegel, ein Fachmann im besten Sinne des Wortes, eil« anschauliche Darstellung von der Ausbeutung, der sich die Arbeiter der Schwereisenindustrie unterwerfen müßten. Seine Dar- stelluttg wurde im Lauf der Debatte noch ergänzt durch die Angaben des Genossen H a b e r l a n d, der in geschickter Polemik gegen die Konservativen und Nationalliberalen die Notwendigkeit des gesetzlichen Eingreisens vollends nachwies, denn die Konservativen und Nationalliberalen kämpften für ihren milderen Antrag, der. offenbar ihren: sozialpolitischen Gewissen genügt. Von Ler Rechten tat es Herr v. G va e f e, während im Namen der Nationalliberalen Herr Dr. B ö t t g e r, ein Beauftragter der rheinischen Hüttenindustrie. spracksi Auch die lothringische Schwereisenindustrie schickte zum Schutz für ihre angeblich bedrohten Interessen ihren Ver- trauensmann, Herrn W i n d e ck, vor, der die Stelle nach bestem Könne:: ausfüllte, die in der vorigen Legislaturperiode der Hüttenbaron de Wendel inne hatte. Für das Zentrum sprach Herr Giesberts, von den Polen Herr S o s i n s k y für den Antrag der Kommission, der dann auch gegen die Konservativen und Nationallibcralen Annahme fand. Morgen wird der Gesetzentwurf über die Neuregelung der Sonntagsruhe in erster Lesung beraten werden. Aus dem Seniorenkonvent. Der Seniorenkonvent des Reickstags beschloß am Mitt- woch, folgende Tage von Reichstagssitzungen freizulassen: den 26. und 27. Januar, 2., 23. und 2-t. Februar, 14. und 16. März. Auf den Wunsch der Petitionskommission, daß mehr Petitionen als bisher zur Beratung im Plenum gelangen sollen, kam der Seniorenkonvent übcrein, die Beratung von Petitionen sobald als möglich auf die Tagesordnung zu setzen. Auf eine Anregung von sozialdemokratischer Seite, regelmäßig Schwerinstage abzuhalten, wurde mit Rücksicht darauf, daß die Etatsberatung drängt, entschieden, daß, wenn möglich, noch vor der Fertigstellung deS Etats Schwerinstage abgehalten werden sollen. Später sollen dann wieder regelrecht Schwerinstage stattfinden._ Eine neue Militärvorlage i« Sicht. Der bayerische Kriegsminister hat am Dienstagabend in der Kammer auf eine Anfrage des Liberalen Müller-Hof wegen der Gerüchte, daß demnächst eine halbe Mil- liarde für Neubewaffnung derFeldartillerie gefordert werden soll, geantwortet: „Wenn der Abgeordnet von mir Erklärungen verlangt, daß keine neuen Forderungen für Bewaffnung und Ausrüstung der Armee mehr kommen werden, dann muß ich zu meinem Bedauern erklären, daß ich und wobl kaum irgendwo ein Kriegsminister eine solch« Erlläcung abgeben kann. Eine Armee muß technisch auf der Höhe der Zeit bleiben, und kein Mini st er kann auch nur auf fünf Jahre voraus sagen, welche Fortschritte die Technik auf dem Gebiete des MiliiärS bringt und in welche Zwangslage eine Heeresverwaltung durch die Erfindungen der Technik versetzt sein kann." Tie Erklärung des KriegSministerS wird allgemein als die Ankündigung aufgefaßt, daß m der Tat eine große Artillerie- Vorlage bevorsteht, gegen die sich die wiederholte Warnung des bayerischen Ministerpräsidenten gerichtet hat. Dieser auö zentrumsagitatorischen Bedürfnissen hervorgegangene Protest des Grafen Hertling gegen weitere Rüstungen hat demnach bei dem Kriegsminister keine Gunst gefunden. Bayerischer und preußischer Militarismus. Die Debatte über den Mlitärerat führte am Dienstagabend in der bayerischen Abgeordnetenkammer zu einer beachtenswerten Erklärung deS KriegSministerS. Die„Staatözeitung" hatte eine Mit- teilung über den Waffengebrauch des MiluärS gebracht, aus der hervorging, daß eS auch in Bayern zuläisig sei, daß die Militär- gewall auS eigenem Recht gegen die Zivilbevölkerung zum Waffen- gebrauch schreiten dürfe, wenn sie finde, daß die Zivilverwaltung zu lange zögere. Der Kriegminister v. K r e ß erklär« nun am DienStog mit allem Nachdruck, daß die Notiz der„StaatSzeitung " falsch sei und amtlich dementiert werden würde: In Bayern seien die Bestimmungen ganz klar, niemals dürfe das Militär ohne Requisition der Zivilbehörde ein» schreiten. Mit dieser Erklärung stellte der bayerische Kriegsminister wenigstens für das bayerische Gebiet die bürgerliche Rechtsordnung wieder ber. Zugleich erklärte der KnsgSminister, daß er die„rednerische Eni- gleiiung" eines Kriegsgerichtsrats, der von Sozialdemokraten als minderwertigen Elementen gesprochen hatte, mißbillige. »-i- Die„StaatSzeitung " berichtigt am Mittwoch auf Veranlassung des Kriegsministers ihre Notiz, daß in Bayern das Militär befugt sei, auck ohne Requisition der Zivilverwaltung die Waffen zu ge- brauchen. Das preußische Recht gelle nicht für Bayern . Keine Revision im Reuter-Prozeß'k Nach dem„Deutschen Kurier" will im Prozeß gegen den Oberst v. Reuter der Gerichlsherr auf daS Rechtsmittel der Revision ver- zichlen. Maßgebend iür die Entschließung sei die Erwägung, daß auf Grund des vorliegenden Tatsachenmaterials auch das Ober» kriegsgerickt nur zu einem freisprechenden Urteil gelangen würde, und andererseits durch eine abermalige Ausrollung des Proz>ffeS nur den preußenfeindlichen Elementen gedient werde. Eine weitere Meldung desselben BlatteS aus Straßburg besagt, daß sämtliche Unter staatSiekretäre beabsichtigen, gemeinsam mit dem Staatssekretär rhr Abschiedsgesuch einzureichen, wenn der Statthalter Graf Wedel seinen Abschied ninimt. Die UnlerstaatSsekretäre wollen an dieser Absicht auch dann festhalten, wenn Graf Wedel im Am« bleibt und nur der Staatssekretär Freiherr von Bulach geht. Eine Zaberu-JuterpeUation im badischen Landtage. Im badtschen Landtage brach« am Mittwoch die sozialdemo- statische Fraktion folgende Interpellation ein: „Im Urteil des Straßburger Militärgerichts vom 10. Januar wird behauptet, daß die preußische KabineltSor der vom 17. Okiober Z820 noch in Geltung sei und daß die Offiziere sich bei Anwen- dung dieier Vorschrift nicht darum zu kümmern biauckten, ob die- Order mit den Gesetzen in Einklang stehe. Da auch die in Baden liegenden Truppenteile zum preußischen Kontingent gebören. ersuchen wir die Regierung um Beantwortung de: Frage:„Welche Schritte hat die Regierung getan oder gedenkt sie zu tun, uin die persönliche Freiheit der badischen Staatsbürger und das Ansehen der badischen Zivilverwaltung zu schützen." Die Fortschrittliche Volkspartei reichte folgenden Antrag ein: „Die Regierung wird ersucht, beim Bundesiat die alsbaldige Vorlage eines Gesetzentwurfs zu betreiben, durch welchen oie Militärgerichtsbarkeit auf rein militärische Delikte beschränkt wird." Wehrsteuerbeklemmnngeu. Die Wchrsteuer verursacht unseren großen Patrioten andauernd Verdauungsbeschwerden. Sie möchten gar gerne ihre Vermögens- deklaralionen möglichst weit hinausgeschoben haben. Und die preußische Regierung ist natürlich gerne bereit, auf solche Wünsche der Reichen zarte Rücksicht zu nehmen. Finauzminister Dr. Lentze erklärte heute im Abgeordnetenhause, er sei bereit, die Frist sür die Abgabe der Vermögenserklärung für den Wehrbeitrag bis zunt 31. Januar zu verlängern. Leider sei eS nicht möglich, darüber hinauszugehen.__ Eine Hilfstruppe der Staatsstreichler. Der neugegründete Preußen bun d, der sich vor Jahresfrist zusammengelan hat, um eine„vaterländische" Bereinigung zu bilden. durch deren Mitwirkung„preußische Eigenart zu kräftigen und zu stützen", hält am 18. d. MtS. im preußischen Abgeordnelenbauie zu Berlin seine erste Hauptversammlung ab. Den Voisitz in den Verhandlungen wird der HandelSkammeisyndikus Dr. Rocke (Hannover ) führen, dem als stellvertretender Vorsitzender General » major z. D. R o g g e(Wernigerode ) zur Seite steht. Dem vor- läufigen Vorstand gehören weiter an die Abgeordnelen Graf von der Gröben, Landrat SÄulze-Pelkum, Graf G u i d o t t o Henckel-Donnersmarck , Freiherr v. Meerscheidt» H ü l l e s s e m(Rügen ) und Äommerzienrat E s ch e n b a ch(Berlin ). Wem die Namen der Vorstandsmitglieder, denen die berüchtigten boruisi'chen Reaktionäre Graf von der Gröben, Sckulze-Pelkum u'w. angehören, noch nickt genug gesagt hätte», dem verriete ein Be» grüßungs- und Bei herrlickungSar tikel des Preußenbundes in der „Ä r e u z z e» t u n g" Zweck und Absichten dieser junkerlich- ickarf- macherischen Hilfstruppe. In dem erwähnten Artikel der„Kreuzzlg." heißt eS nämlich: Das sind die Grundgedanken, die zur Bildung deS„Prenßenbnndes" geführt haben. Wir Mit- glieder des„Prcußenbundes" verlangen, daß an dem h i st o r i i ch herausgebildeten Charakter Preußens nickt ge- rüttelt'wird. Wir lehnen für Preußen jeden frivolen Venuch ab, leine Verfassung im Geiste einer nivellierenden demo- statischen Politik ändern zu wollen. Wir bekennen uns vielmehr zu einer organiichen Staatskunsi, welche die Reckte im Staate bemißt nach dem Maße der sür diesen erfüllten Pflichten und gemachten Leistungen. Wir verlange» eine starke Krone und eine kraftvolle Regier nng. welche de in Willen parlamentarischer Majoritäten nicht -unterworfen sind. Wir treten endlich ein für ein man» archisches Heer, welches der ausschließlichen Kom» mandogewalt des Kaisers untersteht. Insbesondere wollen wir unsere ruhmvolle preußische Armee nickt nach engliscke in Muster zu einem ParlamentSheero machen lasten. Jedem Versuche, in daS innere Leben der Armee von Parlaments wegen einzugreifen, einem Versuche, der beule wieder mit besonderer Ü e i d e n s ch a f t l i ch ke i r unternommen wird, treten wir mit Entschiedenheit entgegen. Heute, wo der deutsche ReickSlag der demokratischen Zer« setzung verfallen ist, beruht ber Halt des Ganzen außer der Treue der Bundesfürsten wieder in erster Linie iir dem s e st g e f ü g l e n. kraftvollen preußischen Staate. Nickt ein Aufgeben Preußen« in Deutschland , das sonst der Liberalismus immer im Munde führte, ohne sich klar zu machen, wie er sich dieses „Aufgehen" eigentlich dachte, sondern eine kraftvolle Be- hauptung der preußischen Eigenart kann heute trotz allen Wcbgeschreies der judo -liberalen Presse dem deutschen Vater- lande allein Heil bringen. Wir Mitglieder des„PreußenbundeS" erachte» die Mission Preußens nock lange nicht iü» abgrschtossen und erfüllt, sondern sie besteht weiter und soll auch weiter fortwirken in unverminderter Kraft. So schließen die preußischen Reaktionäre ihre Reihen, um jeden Fortschritt in Preußen und im Reiche zu bekämpfen. Und die „Liberalen "? Die Reden der Bassermann und Röchling sind die Antwort!_ Ein Borstost der badischen Scharfmacher. Der Verband der südwestdeulschen Industriellen bat an die badische Regierung eine Denkschrift gerichtet, in der sich der Verband gegen die Einführung der staatlichen Arbeitslosenversicherung aus» spricht. Die badische Regierung hat bisher den wiederholt aus» gesprochenen Wunsch deS badischen Landtags, eS mögen 100000 R.
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