Deutscher Metallarheiter- Verband.| Deutscher Bauarheiter- Verhand. Zentralverband der Steinarbeiter Deutschlands
Mitglieder- Versammlungen.
Montag, den 19. Januar 1914, abends 8½ Uhr: Sonnabend, den 17. Januar 1914, abends 8 Uhr: Sonntag, den 18. Januar, vorm. 10 Uhr, in den Arminhallen,
Bezirks- Verfammlungen
Zehlendorf bei Mickley, Potsdamer Straße 25. Sonntag, den 18. Januar 1914, vormittags 10 Uhr: Süden bei Pfeffer, Rottbuser Ufer 61. Oranienburger Vorstadt bei Dahms, Schlegelstraße 9. Moabit im Gesellschaftshaus", Wiclefstraße 24. Wilmersdorf im„ Viktoria- Garten", Wilhelmsaue 114/115. ( fleiner Saal),
Für Friedrichshagen und Köpenick Schöneberg bei Ebrecht, Meininger Straße 8.
im Lofal von Lehmann, Köpenick , Bahnhofstr. 45, abends 8 Uhr.
Tagesordnung in beiden Versammlungen:
1. Jahresbericht der Bezirksleitung. 2. Diskussion. 3. Neuwah der Bezirksleitung. 4. Berbandsangelegenheiten und Verschiedenes. Ohne Mitgliedsbuch kein Zutritt!
Montag, den 19. Januar 1914, abends 5% Uhr:
Versammlung
Mariendorf bei Richter, Chausseestraße 27. Steglitz bei Heizmann, Florastraße 4. Reinickendorf bei Anders, Hauptstraße. Gesundbrunnen im Lokal Frisch, Badstr . 12. Schmargendorf im Waldkater", Warnemünder Str. 15/16. Tagesordnung in allen Versammlungen:
Kommandantenstr. 58/59:
Kombinierte Versammlung.
Die Tagesordnung wird in der Bersammlung bekannt gemacht. Wegen der Wichtigkeit derselben ist jener Stollege verpflichtet zu erscheinen. Um Bünktlichkeit ersucht 171/ 2* Die Ortsverwaltung.
Verein Berliner Buchdruck- Maschinenmeister.
Infolge überaus starker Teilnahme sind wir gezwungen, die Besichti gung an 2 refp. 3 verschiedenen Tagen vorzunehmen. Am Sonntag, den 18. d. M. dürfen also nur die angemeldeten Mitglieder mit dem
Anfangsbuchstaben A. bis K.
vertreten sein.
Der Termin für die spätere Besichtigung wird zur geeigneten Zeit be1. Vortrag über: Die Arbeitslosenunterstützung im Bauarbeiter. fannt gegeben. verband. 2. Neuwahl der Bezirksleitung. 3. Vorschläge zur Neuwahl des Der Vorstand. Zweigvereinsvorstandes, der Revisoren sowie der Schlichtungs- und Be. 27/3 chwerdekommissionen. 4. Verschiedenes. 140/6
sämtlicher Kollegen und Kolleginnen der der Arbeitslosenunterstütung Umbauten bes Bureaus notwendig
Möbelschloßbranche
im Lolal von Brinkmann( früher Merkowski), Andreasftr. 26. Tagesordnung:
Wir ersuchen um vollzähligen Besuch obiger Versammlungen. Zugleich weisen wir darauf hin, daß durch die Einführung find, weswegen Bibliotheksbücher jetzt nicht ausgegeben werden Der Vorstand.
fönnen.
Bekanntmachung
Wo?
ist der schönste Ausflugsort? Immer noch Pichelswerder, an der neuen beim Alten Freund.
Heerstraße
sein. Unterzeichnet ein Wähler mehr als einen Wahlvorschlag, so wird sein Name nur auf dem zuerst eingereichten Wahlvorschlage gezählt und auf den
1. Vortrag des Kollegen Fritz Carl. 2. Diskussion. 3. Branchen. betreffend die Wahlen der Vertreter und Ersaßmänner demselben Wahlberechtigten unterzeichnet sind, gleichzeitig eingereicht, so gilt
angelegenheiten und Verschiedenes.
Achtung! Gürtler!
Achtung!
Montag, deu 19. Januar 1914, abends 5½ Uhr:
Große Versammlung
ber Berliner Gürtler und Kronenschlosser
im großen Saale des Gewerkschaftshauses, Engelufer 15. Tagesordnung:
1. Jahresbericht der Branchenkommission. 2. Diskussion. 3. Neuwahl des Branchenvertreters. 4. Neuwahl der Kommission, des Kassierers und der Revisoren. 5. Verschiedenes. Mitgliedsbuch legitimiert. Zahlreichen Besuch obiger Versammlungen erwartet
110/17
Die Ortsverwaltung.
Modell- u. Fabriktischler.
Montag, den 19. Januar 1914, abends 8 Uhr, im Rosenthaler Hof, Rosenthaler Str. 11/12:
Branchen Verfammlung.
Tagesordnung:
1. Jabresbericht. 2. Ergänzungswahlen zur Kommiffion. 3. Wahl der
Delegierten für die Generalversammlung. 4. Verbands- und Branchenangelegenheiten.
Die Versammlung wird pünktlich eröffnet.
Alabaster- Branche.
Sonntag, 18. Januar, vorm. 9%, Uhr, bei Eicke, Schönleinstr. 6:
Verfammlung
fämtlicher in Alabaster- Betrieben beschäftigten Drechsler, Schleifer, Bandfägenschneider, Packer usw.
Tagesordnung:
1. Bericht der Kommission. 2. Diskussion. 3. Berbands- und Branchenangelegenheiten.
Bezirk Often II.
Montag, 19. Januar, abds. 5%, Uhr, bei Grunwald, Memeler Str. 67:
zum Ausschuß der
Ortskrankenkasse der Buchbinder
die Unterschrift auf demjenigen Wahlvorschlage, welchen der Unterzeichnete binnen einer ihm gesezten Frist von höchstens zwei Tagen bestimmt. Unterläßt dies der Unterzeichnete, so entscheidet das Vos.
Jeder Wahlvorschlag darf höchstens dreimal so viel Bewerber Benennen, als Vertreter zu wählen sind. Die einzelnen Bewerber sind unter fortlaufender Nummer aufzuführen, welche die Reihenfolge threr Benennung ausdrückt und nach Familien- und Vor-( Ruf-) Namen, Beruf, Wohnort und Wohnung zu bezeichnen. Bei Versicherten ist auch der Arbeitgeber, bei dem von jedem Bewerber eine Erklärung darüber vorzulegen, daß er zur Annahme der Wahl bereit ist. Bei den Wahlvorschlägen für Arbeitgeber ist
Die Wahlen aus dem Kreise der Arbeitgeber finden statt am Montag, den 9. März 1914, bon nachmittags 5-7, Uhr, fie beschäftigt sind, anzugeben. Mit den Wahlvorschlägen für Bersicherte iſt im Kaffenlofal, Stralauer Str. 7-9, born II.
Die Wahlen aus dem Streise der Versicherten
am Sonnabend, den 7. März 1914, von nachmittags 2 bis eine solche Erklärung nur erforderlich, soweit ein vorgeschlagener Bewerber
8 Uhr in den Lofalen:
1. Gewerkschaftshaus, Engelufer 15,
2. Restaurant Mielisch, Friedrichstr. 16,
3. Restaurant Edart, Müllerstr. 163.
Es sind zu wählen von den bei der Drtskrankenkasse der Buchbinder zu Berlin beitragspflichtigen Arbeitgebern 30 Vertreter und 60 Er jasmänner, von den bei der Kaffe Versicherten 60 Vertreter und 120 Ersatzmänner.
Die Wahlperiode dauert bis 31. Dezember 1917. Wahlberechtigt sind die volljährigen Arbeitgeber und Versicherten der Drtstrantentasse der Buchbinder, Berlin .
Wählbar als Vertreter der Arbeitgeber sind nur solche Arbeitgeber, die für ihre versicherungspflichtig Beschäftigten Beiträge an die Drtstranten kaffe der Buchbinder zu zahlen haben. Arbeitgeber, die selbst versichert sind, zählen zu den Arbeitgebern, wenn fie regelmäßig mehr als zwei Bersicherungspflichtige beschäftigen; andernfalls zu den Versicherten. Für die Wählbarkeit stehen den Arbeitgebern bevollmächtigte Betriebsleiter, Be schäftsführer oder Betriebsbeamte der beteiligten Arbeitgeber gleich. Nicht wählbar find Mitglieder einer Behörde, welche Aufsichtsbejugnisse haben. Jeder wahlberechtigte Versicherte hat eine Stimme. Die Arbeitgeber führen bis zu 100 versicherungspflichtig Beschäftigter für je angefangene 10, und wegen der über 100 hinausgehenden Zahl für je angefangene 20 Bes schäftigte eine Stimme. Mehr als 30 Stimmen fann tein Arbeitgeber führen. Wählbar als Vertreter der Versicherten ist nur, wer bet der Staffe
bersichert ist.
Wählbar sind nur volljährige Deutsche.
Weder wählbar noch wahlberechtigt sind die Arbeitgeber unständig Beschäftigter als solche, ferner Versicherungspflichtige, die Mitglieder einer Erfastasse sind und deren eigene Rechte und Pflichten auf ihren Antrag ruhen Nicht wählbar ist:
1. mer infolge strafgerichtlicher Berurteilung die Fähigkeit zur Be tleidung öffentlicher Aemter verloren hat oder wegen eines Ber brechens oder Vergehens, das den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben fann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Hauptverfahren eröffnet ist;
2. mer infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Wer als Arbeitgeber wählbar ist, kann die Wahl nur ablehnen, wenn er 1. das sechzigste Lebensjahr vollendet hat;
nach§ 17 der Reichsversicherungsordnung zur Ablehnung der Wahl befugt ist. In jedem Wahlvorschlag ist ferner ein Vertreter des Wahlvorschlages und ein Stellvertreter für ihn aus der Mitte der Unterzeichner zu bezeichnen. Ist dies unterblieben, so gilt der erste Unterzeichner als Vertreter des Wahlvorschlages und, soweit eine Reihenfolge erkennbar ist, der zweite als sein Stellvertreter. Der Wahlvorschlagsvertreter ist berechtigt und berpflichtet, dem Vorstande die zur Beseitigung etwaiger Anstände erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Die zugelaffenen Wahlvorschläge werden eine Woche vor der Wahl im Kaffenlotal während der Zeit von 8 Uhr vormittags bis 1 Uhr mittags zur Einsichtnahme für die Wähler ausliegen. Daselbst tönnen auch die Arbeitgeber- und Mitgliederverzeichnisse eingesehen werden und etwaige Einsprüche gegen die Richtigkeit der sich aus dem Arbeitgeber- und Mitgliederverzeichnis ergebenden Wahl- und Stimmberechtigung bei Vermeidung des Ausschlusses spätestens zwei Wochen vor dem Wahltag unter Beifügung von Beweismitteln geltend gemacht werden.
Enthält ein Wahlvorschlag mehr Bewerber als zugelassen sind, so werden diejenigen Vorgeschlagenen gestrichen, deren Namen den in der zulässig en Zahl vor ihnen Genannten folgen.
Die Wahlvorschläge sind ungültig, wenn sie verspätet eingereicht werden, oder wenn sie nicht mit den erforderlichen Unterschriften versehen, oder wenn die Bewerber nicht in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sind, es sei denn, daß die Mängel rechtzeitig beseitigt werden.
haben sich über ihre Wahlberechtigung durch eine wahitarte auszuweisen, Die Stimmabgabe ist an die Wahlvorschläge gebunden. Die Wähler welche dem Wahlberechtigten auf seinen Antrag in der Zeit vom 16. Februar bis zum 4. März während der Bureaustunden im Kaffenlokal ausgestellt wird. Die beteiligten Arbeitgeber können sich in derselben Zeit daselbst bescheinigen lassen, wieviel Stimmen sie bei der Wahl führen. Das Wahlrecht wird in Person und durch Abgabe eines Stimmzettels ausgeübt.
Der Wähler erhält einen der Umschläge, die mit dem Stempel der Staffe versehen und im Wahlraum bereit zu halten find, tritt sodann an einen abgesonderten Tisch, wo er seinen Stimmzettel unbeobachtet in den Umschlag legt und übergibt hierauf den Umschlag unverschlossen unter Nennung seines Namens dem Vorsitzenden oder dem von diesem be zeichneten anderen Mitglied des Wahlausschusses. Dieser lägt die Abgabe des Umschlages in der zu fertigenden Abstimmungsliste vermerken und 2. mehr als vier minderjährige eheliche Stinder hat; Rinder, die ein wirst dann denselben in die Wahlurne. Jeder Umschlag ist für die Aufanderer an Kindesstati angenommen hat, werden dabei nicht mit- nahme eines Stimmzettels bestimmt. Die Arbeitgeber mit mehrfachem Stimmrecht erhalten daber für jede Stimme, die sie haben und abgeben gerechnet; 3. durch Krankheit oder Gebrechen verhindert ist, das Amt ordnungs- wollen, je einen Umschlag. Die Zahl der von ihnen abgegebenen Umschläge ist in der Abstimmungsliste zu vermerken. mäßig zu führen;
4. mehr als eine Vormundschaft oder Pflegschaft führt. Die Vor mundschaft oder Pflegschaft über mehrere Geschwister gilt nur als eine; zwei Gegenvormundschaften stehen einer Vormundschaft, ein Ehrenamt der Reichsversicherung einer Gegenvormundschaft gleich; 5. während der unmittelbar vorhergehenden Wahlzeit das Amt mindestens zwei Jahre geführt hat.
Mitglieder- Verfammlung anung
Tagesordnung:
1. Bortrag des Kollegen Wilhelm Nitschke über„ Die Voltsfürsorge und die Schäden der Privatversicherungen". 2. Verbandsangelegenheiten. Zu dieser Versammlung sind die Frauen der Kollegen freundl. eingeladen.
Möbelpolierer.
Montag, 19. Januar( gleich nach Feierabend), in den Andreas. Sälen, Anderasstraße 21:
Branchen- Verfammlung.
Tagesordnung:
1. Vortrag des Stadtverordneten Genossen Nitter über: Krankenversicherung. 2. Bericht der Kommission. 3. Wahl der Branchenleitung.
Küchenmöbeltischler.
Montag, den 19. Januar, abends 6 Uhr, im Englischen Garten, Alexanderstraße 27c:
Branchen- Verfammlung.
Tagesordnung:
1. Jahresbericht.- 2. Neuwahl der Branchenkommission.
8. Branchenangelegenheiten.
Kistenmacher.
Dienstag, 20. Januar, abends 8 Uhr, bei Boeker, Weberstr. 17:
Branchen- Versammlung.
Tagesordnung:
1. Jahresbericht. 2. Wahl der Delegierten und der Kommission.
& Branchenangelegenheiten.
Die Stollegen der Firma Stolz sind zu dieser Bersammlung
Besonders eingeladen.
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Mitgliedsbuch legitimiert!
Die Ortsverwaltung.|
Ein Arbeitgeber, der die Wahl ohne zulässigen Grund ablehnt, kann vom Borfizenden des Vorstandes mit Geldstrafen bis zu fünfhundert Mark bestraft werden. Die Wahlen find geheim; gewählt wird nach den Grundsäten der Verhältniswahl nach näherer Bestimmung der im Anhang beigefügten Die Wahlberechtigten werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge, gesondert für die beteiligten Arbeitgeber und Versicherten, auszustellen und dem unterzeichneten Vorstand einzureichen. Für die Versicherten ist als letter Termin der 7. Februar 1914, für die Arbeitgeber der 9. Februar 1914 zur Einreichung festgesetzt. Die Wahlvorschläge sind unter der Adresse: Wahlbureau der Ortskrankenkaffe der Buchbinder, Berlin , Stralauer Straße 7-9, II,
einzureichen.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens je 10 Wahlberechtigten der betreffenden Gruppe mit zusammen mindestens 30 Stimmen unterzeichnet
MARKE
SALA
Wähler, die durch törperliche Gebrechen behindert sind, ihren Stimm zettel eigenhändig in den Umschlag zu legen und dem Vorsitzenden des Wahlausschusses zu übergeben, dürfen sich der Beihilfe einer Bertrauensperson bedienen.
Der Stimmzettel hat die Ordnungsnummer des Wahlvorschlages zut enthalten, für den der Wähler stimmen will.
Die Stimmzettel sollen von weißer Farbe sein und einer Größe, die der Borstand bestimmt. Stimmzettel, die von diesen Bestimmungen abweichen, find ungültig, wenn das Abweichen die Absicht einer Kennzeichnung wahrscheinlich macht.
Stimmzettel, die mit feinem der zugelassenen Wahlvorschläge übereinstimmen, oder die oder deren Umschläge ein Merkmal haben, welches die Absicht einer Kennzeichnung wahrscheinlich macht, oder die unterschrieben sind, find ungültig. Dasselbe gilt von Stimmzetteln, die sich in einem nicht mit dem Stempel der Kasse versehenen Umschlag befinden. Ungültig ist ferner der Inhalt eines Stimmzettels, soweit er zweifelhaft ist. Befinden sich in einem Umschlag mehrere Stimmzettel, so werden sie, wenn sie vollständig übereinstimmen, nur einfach gezählt, anderenfalls als ungültig angesehen.
die auß der Bahlhandluna im Bahlraum anwesenden Wähler dürfen
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Bur festgesetten Stunde schließt der Wahlausschuß die Wahl( 8 4). Nur dann noch von, ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Berlin , den 17. Januar 1914. Ortskrankenkaffe der Buchbinder, Berlin , Stralauer Str. 7-9, II. Fr. Keese, Schriftführer. K. Gottesmann, Borsitzender.
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JOE
LOE
Ortsfrankenkasse
der Buchbinder
und verwandten Gewerbe zu Berlin . Dienstag, den 27. Januar 1914, abends 8 Uhr, im Saal I bes Gewerkschaftshauses, Engelufer 15: Außerordentliche
Generalversammlung.
Tagesordnung:
1. Aerztlicher Vortrag.
2. Beschlußfassung über die neueinzuführende Krankenordnung.§ 347 d. M.-B.-D.
5. Verschiedenes.
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Bu Punft 2 und 3 find nur die Gen. Verf. Vertreter zugelassen. An den ärztlichen Vortrag tönnen auch die Mitglieder der Kasse teilnehmen. A. Gottesmann, Borsigender. Fr. Keese, Schriftführer.
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Spezial- Arzt
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