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NekannMch yaR aber eme Krähe der andern nicht die Augen auZ. ES wird ferner berichtet, daß die Kommission sich die Betriebe der Deutschen   Waffenfabriken unter Führung der Direktoren ange- sehen habe. Ob man auch die Kalkulation nachgeprüft und die Gewinnberechnungen der Gesellschaft eingehend studiert hat! Jeden- falls nicht, denn sonst wäre doch zu leicht dasgute Verhältnis" etwaZ getrübt worden. Auf einem Rundgange durch die Werk« stätten kann die Kommission gar nicht sehen, ob der Staat bei den Lieferungen übervorteilt wird. Um das feststellen zu können, müßte sie mit dem Recht der Einsichtnahme in die Geschäftsbücher und der eidlichen Zeugenvernehmung ausgestattet sein. Solange sie sich aber der Führung und dem Entgegenkommmen der Interessenten überlassen muß, bleibt sie völlig steril. Die Kurssteigerungen der Deutschen Waffenaktien bilden den ziffernmäßigen Ausdruck der Ohnmacht dieser famosen Rüstungskommission. Die Deutsche   Bauk als Shndikatstreiberin. ES ist bekannt, daß die Großbanken das größte Interesse daran haben, die von ihnen finanzierten Industrien zu monopolistischen Zusammenschlüssen zu bewegen, um den in dieser Industrie fest- gelegten Kapitalien eine möglichst hohe und gleichmäßige Verzinsung zu schaffen. Die Deutsche Bank, das größte Finanzinstitut Deutschtands, kommt deshalb sehr häufig dazu, als Vermittlerin bei Kartell, und Syndikatsgründungen aufzutreten. So wird jetzt ge- meldet, daß sie zwischen Thyssen und Mannesmann ver- mittelt, um ein Röhrensyndikat zustande zu bringen. Schon seit Monaten schweben zwischen den Produzenten von Eisenrohren Verhandlungen über die Bildung eines©tzniikatS. Aber die Be­ratungen scheiterten bisher immer wieder an den Forderungen der beiden genannten größten Röhrenwerke. Nachdem vor wenigen Tagen die Verhandlungen als erfolglos abgebrochen wurden, soll jetzt die Deutsche Bank die Einigung von neuem in die Wege zu leiten suchen._ Margarine-Trust. Die Rheinisch-Westfälischen Margarine- Werke M. Böhmer u. Co. in Emmerich   und deren Filiale van Rossum u. Co., ebenfalls in Emmerich  , haben mit den Firmen van den Bergh und Jürgens u. Prinzen eine Interessengemeinschaft ge- bildet. Auch mit anderen Fabriken schweben derartige VerHand» lungen. Ferner sind in der Oelrafsinerie gleiche Bestrebungen vorhanden. Die beiden Firmen van den Bergh und Jürgens be- herrschen heute bereits über 90 Proz. der gesamten Margarinepro- duktion und sind auch in der Oelrafsinerie von großer Bedeutung.   Die von den Innungen ins Leben gerufenen Dampfialgschmelzen erblicken in einem solchen Margarinetrust eine Absatzgefahr für den von ihnen hergestellten Feintalg, weil sie der immer mehr Eingang findenden Verarbeitung von südamerikanischem Talg und von Pflanzenfett selbstrodend nicht gewachsen sind, da diese im Preise erheblich billiger stehen._ Neuerdings wird sogar das Palmöl zu Speisezwecke benutzt, während die Verarbeitung von gehärteten Oelen und Tran vielleicht nur noch eine Frage der Zeit ist. Ter Kampf auf dem Ammoniakmarkt. Die Delegation der Vereinigten Salpeterproduzenten schreibt unS: Unter diesem Titel befinden sich in Nr. 12 dieser Zeitung Ausführungen über die Ver- ständigung wegen des Verkaufs von schw. Ammoniak der bisherigen industriellen Erzeugung und desjenigen der synthetischen' Dar- stellung. Hierbei wird auch die Behauptung ausgesprochen, daß der Verbrauch an schw. Ammoniak nur wenig hinter dem des Chili- salpeterS zurücksteht. Tatsächlich steht aber dem deutschen   Ammo- niakkonsum von angeblich�LS 000 Tonnen ein Chilisalpeterkonsum in Höhe von 1 002 290 Tonnen gegenüber. Wir mochten dazu be- merken: Unsere Angabe in Nr. 12 bezog sich nicht auf die absoluten Zahlen, sondern auf eine Berechnung über den landwirffchastlich wertvollen Stickstoffgehalt bei Chilisalpeter und Ammoniak. �ugenöbewsgung. Lrbeiter-Jugcnd". Die soben erschienene Nr. 2 des 0. Jahrgangs hat u. a. fol- gcnden Inhalt: Wie kommen wir vorwärts? Lehren des Lebens. Von Fritz Sepp. Wie denkt die Sozialdemokratie über Frauen- und Kinderarbeit? Von Therese Schlesinger.   Die elektrische Fernübertragung von Bildern. Von Hans Bourguin.(Mit Abbil. düngen.) Arme Kinder.   AuS der Jugendbewegung. Di? Gegner an der Arbeit. Vom Kriegsschauplatz. Von der Kehrseite der Kultur usw. Beilage: Marku» TarvaS. Erzählung von Carl Busse. Multutali, der Dichter und Kämpfer. Von C. Dör.ng. Der Oberbildhauer ThutmeS. Von Adolf Bruno.(Mit Abbildungen.) Die Speisekammern der Tier«. Von Heinz Welten. Sollen wir Lotterie spielen? Von Felix Linke. Wie weit er warf, wie hoch er sprang. Erzählung von Fritz Müller. AcgyptischeS. Gedicht von H. Thurow. Soziales. Betriebsergebniffe der Krematorien. Der Fortschritt der Feuevbestattung wird am besten durch die Betriebsergebnisse der deutschen   Krematorien erwiesen. Hierüber berichtet dieFlamme" nach den amtlichen Angahen folgendes: Im Betrieb sind gegenwärtig im Deutschen Reich 10 Krematorien, von denen die in Eßlingen  , Grcifswald und Görlitz   erst im letzten Vierteljahr eröffnet wurden. Im Jahre 1913 haben 10108 Ein- äscherungen stattgefunden gegen 8870 im Vorjahr. Damit steht Deuffchland hei weitem an der Spitze aller Kulturländer, Japan  ausgenommen. Von den Eingeäscherten waren 0117 männlichen, 4051 weiblichen Geschlechts. Dem Bekenntnis nach waren 8598 evangelisch, 758 katholisch, 70 alttatholisch, 509 mosaisch; die übrigen waren freireligiös, Dissidenten oder es war ein Bekenntnis über- Haupt nicht angegeben. In 7944 Fällen, also 78 Proz., fand religiöse Trauerfeier im Krematorium statt. Nimmt man dazu die zahl- reichen Fälle, in denen die Andacht im Sterbehaus stattfindet, worüber aber Zahlen nicht bekannt sind, so ist klar, daß die Be- hauptung, die Feuerbestattung sei religionsfeindlich, jeder Begrün- . dung entbehrt. Relativ die höchsten Zahlen hatte das Krematorium in Pößneck  . Von III im vergangenen Jahre daselbst verstorbenen Personen über 14 Jahren wurden 74 eingeäschert, also genau zwei Drittel. Dieser Prozenffatz ist noch in keinem anderen Krematorium jemals erreicht worden.__ Gemeindesteuern. DieStatistische Korrespondenz" veröffentlicht aus der vom Preußischen Statistischen Landesami über die Finanzgebarcn aller Städte und Preußens im Jahre 1911 einige Punkte. Wir cnt- nehmen dieser Veröffentlichung, wie hoch sich die von preußischen Stadt, und Landgemeinden im Rechnungsjahr 1911 erhobenen Zu- schlüge zur änderungsfähigen Staarselnkommensteuer belaufen. Bon 37 412 Gemeinden Preußens kamen demnach nur 752 oder rund 2 Proz. ohne Einkommensteuerznfchläge aus. Das Haupt­kontingent zu dieser Gruppe lieferten die Landgemeinden mit nicht mehr als 500 Einwohnern, die mit 059 Gemeindeeinheiten oder 2,40 Proz. dieser Größenklasse vertreten waren. Außer diesen waren noch 83 Landgemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern und die folgenden 5 Kleinstädte beteiligt: Ilsedom. Mirstadt, Sulmirfchütz, Naumburg   in Hessen   sowie Niedenstein  . Bei den beiden posenschcn Städten ist wie bei den Gemeinden dieser Provinz überhaupt zu berücksichtigen, daß hier im Gegensatze zu den übrigen Landestcilen die Schullasteu zum größten Teil durch besondere Schulsozietäten getragen werden,, die eigene Schulsteucrn erheben. Einkommen- steuerzufchläge bis zu 100 Proz. erhoben 4973 Gemeinden oder 18)31 Proz. sämtlicher Stadt- und Landgemeinden; auch hier waren wieder die kleinen Landgemeinden mit nicht mehr als 500 Ein- ivohnern weitaus am zahlreichsten, nämlich mit 3804 oder 14,44 Prozent dieser Größengruppe vertreten. lieber 100 bis einschließlich 150 Proz. erhoben 8418 Gemeinden oder 22,50 Proz. sämtlicher Gemeinden, und die Beteiligung der kleinsten Gruppe der Landgemeinden betrug auch hier 0002 oder 22,43 Proz. ihrer Gesamtheit. Im ganzen betrug demnach die Zahl der Städte und Landgemeinden mit Einkommensteuerzuschlägen von nicht mehr als 150 Proz. 14 143 oder 37,82 Proz. Mehr alS 150 bis einschließlich 200 Proz. erhoben: 11050 Gemeinden oder 29,55 Proz. und über 200 Proz.: 12 208 Gemeinden oder 32,03 Prozent. Die die Landgemeinden mit nicht mehr als 500 Ein- wohnern umfassende Gemeinde gruppe vereinigt 20 702 Gemeinde- einheiten in sich, das sind 71,53 Proz. sämtlicher preußischen Ge- meinden; sie ist daher ziffermäßig an sämtlichen Zuschlagsgruppen am stärksten beteiligt. Vom Hundert ihver Gesamtheit entfielen auf die Gemeinden mit Einkommensteuerzuschlägen von nicht mehr als 150 Proz. 39.33, desgleichen auf die mit mehr als 150 bis ein- schließlich 200 Proz. 28,20 und auf die mit mehr als 200 Proz. 32,41. Nicht weniger als 2314 Gemeinden oder 0,19 Proz., darunter 1772 Landgemeinden mit nicht mehr als 500 Einwohnern(0,02 Prozent dieser Gruppe), erboben Zuschläge zur Staatseinkommen- fteuer von mehr als 300 Proz. und 371 dieser Gemeinden oder rund 1 Proz. sämtlicher Städte und Landgemeinden noch über 400 Proz.! Von 128 Gemeinden oder 0,34 Proz., und zwar 113 Landgemeinden mit nicht mehr als 500 und 15 Landgemeinden mit nicht mehr als 1200 Einwohnern wurden Einkommensteuerzuschläge von min. bestens 500 Proz. erhoben. Die höchsten Sätze zeigten Hagenau  (Kreis Ealzwedel), Steden (Kreis Osterholz  ) und Prondzonka(Kreis Schwochau) mit 700, 710 und 850 Proz._ Zur Selbstverwaltung der Gemeinde«. Wie wenig Selbstverwaltung auf dem Gebiete des Volksschul- Wesens den Städten zusteht, zeigt ein dieser Tage vom Oberver» waltungsgericht entstandener Prozeß. Der Bolksschullehrer Meier zu Düsseldorf   wünschte auf zwei Jahre beurlaubt zu werden, um einen Zeichenlehrerkurfus benutzen zu können. Die Schuldeputaiion lehnte das ab. Auf Antrag des Lehrers griff dann die Regierung zu Düsseldorf  (Abteilung für Schulen) ein. Sie verfügte die Beurlaubung de? Lehrers im August 1912. Die Beurlaubung sollte bis zum 30. September 1914 dauern, und zwar mit der Maßgabe, daß die Kosten für einen männlichen Vertreter an der Volksschule in Düsseldorf   im vollen Umfange von seinem Gehalt zurückzuhalten seien. Die Stadt und als ihr Vertreter der Oberbürgermeister sahen in dem Vorgehen der Regierung eine Ueberschreitung des Aufiichts- rechts. Der Rest von über 400 M., der für 1912 vom Gehalt des Lehrers Meier   nach Abrechnung der Besoldung de  ? Stellvertreters übrig blieb, wurde aus dem Etat der Stadt für 1912 herausge- nommen. Der Regierungspräsident schritt zur Zwangsetatisierung der strittigen Summe. Er ordnete an, daß sie in den Etat für 1913 als Nachtragszahlung für 1912 eingestellt werde. Die Stadt, vertreten durch den Oberbürgermeister, klagte aus Aufhebung der Zwangsetatisierung. Das Oberverwaltungsgcricht wies dieser Tage die Klage der Stadt ab. ES führte begründend aus: Die materielle Berechtigung zu der Zwangsetatisierung hänge davon ab, ob die Regierung nach dem geltenden Recht berechtigt war, so einzugreifen, wie sie es getan habe. Da» sei zu bejahen. Bei der Frage, ob die Re- gierung berechtigt war. in die Schulangelegenheit einzugreifen, sei zu unterscheiden zwischen solchen Angelegenheiten der inuern Schulverwaltung und solchen der äußern Schulverwaltung. Die Verwaltung der innern Schulangelegenheiten sei Sache des Staates. Der Staat übe insoweit nicht etwa nur eine Aufsicht über eine fremde Verwaltung aus, sondern der Staat selber ver- walte die innern Schulangelegenhciten. Wenn der Staat solche Geschäfte der innern Schulverwaltung durch andere ausüben lasse, sie etwa den Schuldeputationen delegiere und sie durch diese aus- üben lasse, dann handelten die Beauftragten nur al» Organe des Staats. Die Urlaubssachen der Schullchrcr seien nun Sachen der innern Schulverwaltung. Der Staat habe also die Befugnis, den Urlaub zu erteilen. Er könne die Befugnis natürlich auf andere übertragen, wie das wohl den Schuldeputationen gegenüber geschehen sei. Wenn aber der Staat, wie hier mit Bezug auf den Lehrer Meier, selber auf den Plan trat und den Urlaub durch die Regierung bewilligte, dann war er der Befugte. Er konnte es tun in der Weife, wie es hier geschehen ist. Somit rechtfertige sich auch die Zwangsetatisierung. Das Lehrer- berufungsrecht und die Unterhaltungspflicht der Gemeinde, die mit jener Angelegenheit der innern Schulverwaltung nichts zu tun hätten, würden dadurch gar nicht berührt. Zu bemerken fei noch, daß der Staat es sei, der dem Volksschullehrer sein TatigkeitS- gebiet in der Gemeinde zuweise. Anerkennung deS Unfalls eines Fahrstuhlführer» als BetriebSunsall. Der Portier und Fahrstuhlführer M. wurde am 14. Februar 1810 vor dem Hause M.... str. 52 mit einer bsdeutenden Kopf- wunde liegend von Stratzenpassanten aufgefunden. Ein herbei- geholter Schutzmann fuhr mit M. nach der Unfallstation. Dort wurde der erste Verband angelegt und M. dann nach dem Kranken» haus am Frieidrichshain gebracht. Daselbst ist M. am 10. Februar an Hirnhautentzündung verstorben. Seine Angehörigen machten bei der Nordöstlichen Eisen- und Stahlbcrufsgenossenschaft Anspruch auf Hinterbliebenenrente geltend. Sie wurden indessen abgewiesen. Denn M. sei, als er die Kopfverletzung erlitt, nicht mehr im Dienst gewesen und unterlag somit auch nicht dem Schutze des Gewerbe- Unfallversicherungsgesetzes. Außerdent hat er auf der Fahrt nach dem Krankenhaus auch dem Schutzmann erzählt, daß er vor einigen Wochen krank gewesen tväre, er sei an der Tür des Hauses M.ftr. 52 schwindelig geworden und umgefallen. Es handelte sich somit um gar keinen Betriebsunfall. Die Berufung der Witwe gegen den Ablehnungsbescheid der Berufsgenossenschaft wurde vom Schieds- gcricht für Arbeitcrversicherung, Stadtkreis Berlin  , zurückgewiesen. Das Schiedsgericht nahm an, vermutlich sei ein Schwindel- oder ein Schlaganfall die Ursache des Falles gewesen. Ein Betriebs- Unfall sei nicht nachgewiesen. Gegen dieses Urteil wurde beim Reichsverficherungsamt Rekurs eingelegt. DaS ReichsversicherungS- amt hat eine eingehende Beweiserhebung veranstaltet. Unter Würdigung der Beweiserhebungen verurteilte daS Reichs- vcrslchcrungsamt die Berufsgcnosscnschaft, der Witwe und der Waise die Rente vom Todestage ab zu zahlen. In den Gründen des erkennenden Senats wird ausgeführt: Durch die vom Reichsverficherungsamt bewirkte weitere Beweisauf- nähme ist zunächst zweifelsfrei festgestellt worden, daß der ver- storbene M. in dem der G.... erwerbsgesellschaft gehörigen Hause M.... straße 52 als Fahrstuhlführer angestellt und beschäftigt gewesen ist, daß er als Portier nur nebenbei beschäftigt gewesen ist, nämlich nur während der Tischzeit des eigentlichen Portiers, des Schuhmachers G. Ihm stand als Fahrstuhlführer auch seit Anfang des JabreS 1910 auf dem unteren Treppenflur eine kleine Loge zur Verfügung. Ihm war ferner auch gestattet, wenn der Fahrstuhldienst es zuließ, sich vor dem Hause auf der Straße aufzuhallen. Das Rckursgericht hat auf Grund der Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, daß M. infolge Ausgleitens nicht infolge Schwindelanfalles zu Falle gekommen ist. Dies ergibt sich aus den vom Verstorbenen der Oberschwester, der Eheftau und dem Schutzmann gegenüber gemachten Aeutzerungen. Aus den borge- fundenen Blutspuren ist angenommen worden, daß M. entweder beim Herabschreiten auf der vor dem Hause W.straße befindlichen Treppe oder auf der Granitbahn des Bürgersteigcs unmittelbar vor dieser Treppe infolge der Glätte der Steine oder aus irgendeiner anderen Ursache vielleicht infolge Ausrutscheus auf einer Apfel- sinenschale oder infolge einer ungeschickten Beivegung ausge- glitten und hintenüber gefallen ist. Er hat sich durch diesen Fall eine Hirnhautentzündung zugezogen und ist an der letzteren ver» starben, wie nach dem Gutachten des Dr. M. nicht zweifelhaft sein kann. Der Tod des M. ist hiernach auf einen Unfall zurückgeführt worden, und die Berufsgenossenschaft muß daher die Hinterbliebenen des M. entschädigen, sobald dieser Unfall dem Fahrstuhlbetriebe, in welchem M. bei ihr versichert war, zuzurechnen ist. Letzteres ist der Fall. M. hat seine Logd und den Treppenflur des Hauses M.straße Nr. 52 etwa um 2 Vi Uhr nachmittags verlassen, also zu einer Tages- zeit, wo er nach seinen Erfahrungen annehmen konnte, daß im Betriebe des Fahrstuhls Unterbrechungen eintreten würden. Er hat sich auf die Straße begeben, entweder um frische Luft zu schöpfen, oder um eine Vertretung des erkrankten Portiers G. im Nebenhause 52a, das ebenfalls der G.. erwerbsgesellschaft gehörte, nach dem Rechten zu sehen. Jedenfalls sollte seine Entfernung aus der unmittelbaren Nähe des Fahrstuhles nur ganz kurzzeitig und für den Fahrstuhlbetrieb keine Störung oder gar Aussetzung sein; er ist deshalb durch diese Entfernung nicht aus dem Fahrstuhlbetrieb ausgetreten und hat sonach den Unfall im Fahrstuhlbetriebe erlitten. Selbst wenn man annehmen wollte, daß M. im Nebenhause Portier- dienfte verrichten wollte und deshalb zeitweilig aus dem Fahrstuhl- betriebe ausgeschieden gewesen sei, so würde doch die für den letzteren Betrieb bestehende Versicherung sich nach ß 3 des Gewerbe- unfallversicherungSgesetzes auf die Portierdienste miterstrecken und die Berufsgenossenschaft also in jedem Falle zur Gewährung der Hinterbliebenenrente an die Rekurskläger verpflichtet sein. Gerichtszeitung. Giftmordprozeß. Die ausgedehnte Verhandlung vor dem Schwurgericht zu Frankfurt   a. M. gegen den Chemiker Hopf wurde gestern zu Ende geführt. Wie die Verhandlungen ergaben, hatte der Angeklagte eine Menge verschiedener, schwerer Vazillenkulturen sich angeschafft. Die Kulturen bewahrte er ohne jede Sicher- heitsmaßregel auf, so daß leicht Frankfurt   hätte verseucht und angesteckt werden können. Gift, insbesondere Arsen, auch Typhusbazillen brachte der Angeklagte seinen drei Frauen, seinem außerehelichen und dem Kinde seiner zweiten Frau bei, um sie ums Leben zu bringen. Ob er auch seinem Vater und seiner Mutter Gift oder Bazillenkulturen in mörderischer Absicht beigebracht hatte, wurde nicht völlig aufgeklärt. Das Motiv zu den scheußlichen Verbrechen des Angeklagten war Habsucht. Die Frauen hatte er hoch versichert. Der Staats« a n w a l t beantragte, die Frage auf M o r d an der M u t t e r, an der ersten Frau und den b eid e n Kin d e rn, die Frage auf Mordversuch an dem Vater und an der zweiten und dritten Frau zu bejahen. Die G e- schworenen sprachen den gewissenlosen Verbrecher, unter Verneinung der bezüglich der Eltern gestellten Schuldfragen, schuldig des Mordes an seiner ersten Frau und des Mordversuchs an den beiden Kindern und an der zweiten und dritten Frau.. Das Urteil lautete auf Todesstrafe und 1 5 Iah re Zuchthaus.  _ Revolverschießerei. Vor der 3. Strafkammer des Landgerichts II   war gestern wegen gefährlicher Körpewerletzung der Illjährige Werkzcugdreher Adolf Schmidt aus Neukölln angeklagt. In der Nacht zum 0. Sep- tember v. I. gegen 12 Uhr stand der in der Steinmetzstraße zu Neukölln wohrchafte Arbeiter Oskar Herlt, der aus einer Vereins­sitzung gekommen war, mit seiner Schwester vor der Haustür. Während die beiden Leute dort ruhig standen und sich unterhielten� kam der jetzige Angeklagte, der von einer Geburtstagsfeier kam und etwas angetrunien war, vorbei und rempelte nach Nowdyart die Schwester des H an, so daß das junge Mädchen zurücktaumelte. Herkt nahm diese Anrempelung noch von der gemütlichen Seite auf und rief dem Angeklagten zu, er solle lieber machen, daß er nach Hause käme und seinen Rausch ausschlafen, als andere Leute anzurempeln. Der Angeklagte machte plötzlich kurz Kehrt, trat dicht an H. heran und gab aus unmittelbarer Nahe auf H. einen Revolverschuß ab und ergriff dann die Flucht. Herkt brach zu- sammen und wurde sofort nach dem Krankenhaus in Buckow   ge. schafft, während Passanten die Verfolgung des Revolverhelden auf- nahmen und ihn stellten. Im Krankenhaufe stellte es sich heraus, daß die Kugel fünf Zähne und den Oberkiefer zerschmettert und schließlich im Knochen stecken geblieben war, auS dem sie nur mit vieler Mühe entfernt werden konnte. Herkt mußte 3 Wochen im Krankenhaus bleiben und war dann noch längere Zeit arbeits- unfähig. Wegen dieses RoheitSakte» hatte sich der bisher unbestrafte Täter vor dem Schöffengericht Neukölln zu verantworten. Mit Rück. ficht auf seine Qngetrunkencheit zur Zeit der Tat und seine bisherige Unbescholtenheit erkannt« da» Gericht nur auf 4 Monate Gefängnis und sprach dem Verletzten eine Buße von 150 Mari zu. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ciiu DaS Gericht erhöhte die Strafe auf 8 Monate Gefängnis. KinbeSmißhandlung. Wegen Körperverletzung mittele gefährlichen WerhzeugeS und einer das Löben gefährdenden Behandlung war die jetzt in Soldin wohnhafte Portierfrau Türk angeklagt, die bisher in Schönebcrg ansässig gewesen irar. Die Angeklagte ist Mutter eine» vor ihrer Verehelichung geborenen, jetzt fünfiährigen Knaben. Der bedauernswerte kleine Kerl hatte es von Anfang an schlecht; noch schlimmer erging es ihm aber, als die Angeklagte heiratete. Der bedauernswert« Knabe wurde von der Mutter mit allen möglichen Gegenständen, die ihr gerade zur Hand waren, geschlagen. DaS Kind wurde mit einem Ausklopfer, mit einem Pantoffel, Besen- sttelen und schließlich auch mit einem Schlüssel bearbeitet, so daß es am ganzen Körper blaue Flecken und blutige Striemen hatte. Wiederholt bekam das Kind den ganzen Tag nichts zu essen. Der seinerzeit dreijährige kleine Kerl mußte auch einmal splitternackt und bei bitterster Kälte in der Ecke stehen, bis er vor Hunger unh Müdigkeit umfiel. Eine Zeugin, welche dieses Martyrium de» Kleinen kurze Zeit mit angesehen hatte, erzählte vor Gericht unter Tränen, wie sie die Angeklagte gebeten habe, oen Jungen doch nicht so roh zu behandeln. Auf die Anzeige der Hausnachbar« hin wurde das Kind schließlich von der Polizei abgeholt und in einem Waisen» hause untergebracht. Das Schöffengericht erkannte mit Rücksicht auf die von der bisher zwar unbestraften Angeklagten bewiesene Roheit, dem Antrage des AmtSanwaltS gemäß, auf 4 Monate Gefängnis, WtttcrungSübersicht vom 17. Januar 1914. Hamburg  Berlin  Franks. a.M München Wien 760s SO 760O lölf.KO 7550 758SO Lbedeckt SNebel 2>bedeckt LsDunit Äbedcckt 2>heiter Haparanda  Petersburg 761 Sctlly Aberdeen Pari» SSO ONO 76ZsNNW 756 NNO woMg 1 Schnee 4 wolkig 3. bedeckt 1 wolkenl SLetterproguoie für Sonntag, den 18. Januar 1914. Zeitweise aufklarendes, vorwiegend nebeliges Frostwetter>ntt leichte« Schneefällen und ziemlich jttjchm nordöstliche» Wwden. Berliner v itter»»,,««.