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Die Versammelten beauftragen deshalb ihre zuständigen Organisationen in dieser Angelegenheit die nötigen Schritte zu unternehmen und verpflichten sich gleichzeitig für den Ausbau derselben nach besten Kräften Sorge zu tragen."
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Die bürgerliche Ehre ist also das einzige, was der arme Teufel aus seiner Bekanntschaft mit der Berufsgenossenschaft gerettet hat. Um Haaresbreite aber wäre wieder einer der berühmten" Betrugsfälle fertig gewesen, mit denen die Scharfmacher gegen die Unfallversicherung hegen.
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A.-G. besteht derartiges nicht, wenigstens nicht, soweit die Be- werde durch ein Zurüddrängen der Demokratie und ein Ueber-| seiner Verweisung aus dem Krankenhaus„ wegen Ungebühr zahlung in Frage kommt. Hier hängt die Zulage von der Gunst wiegen der Bureaukratie, die schließlich zur Autokratie der Ver- beantwortet worden wäre. des Meisters oder Vorarbeiters ab. Ohne dessen Zustimmung gibt waltung führe. Es müsse die Aufgabe aller Freunde der Gees feine Lohnzulage, und wenn es sich um den tüchtigsten Arbeiter nossenschaftsbewegung sein, den Ansichten entgegenzutreten, welche hielten die Verlegung für eine sehr leichte und glaubten nicht, Die beiden Aerzte waren als Gutachter geladen. Sie handelt. Es sei deshalb wohl nicht zu viel, wenn gleiche Lohn- und in der Leitung des Zentralverbandes herrschen. Ein anderer Geist hielten die Verlegung für eine sehr leichte und glaubten nicht, Arbeitsbedingungen, wie sie im städtischen Straßenbahnbetriebe müsse in den Genossenschaften zur Geltung gebracht werden. Die daß die Beschwerden, die M. gehabt haben möge, erwerbsdurch den Verkehrsausschus festgelegt sind, für den Schwesterbetrieb Genossenschafter müßten erzogen werden in demselben Sinne wie beschränkenden Umfang gehabt haben oder noch haben. Bei ebenfalls verlangt werden. In der Diskussion wurde der Vorschlag die Mitglieder der Partei und Gewerkschaft. Alle drei Zweige der der neurasthenischen Anlage des Angeklagten möge er seine des Referenten lebhaft unterstützt und nachstehende Resolution ein- Arbeiterbewegung müßten gemeinsam fämpfen für die Befreiung Kopfschmerzen auf den Unfall zurückführen. Die Anträge des stimmig angenommen: der Arbeiterklasse aus den Fesseln des Kapitalismus . Angeklagten um Vernehmung der Unfallzeugen und AnDie in den Musikersälen" tagende Versammlung der Dem mit Beifall aufgenommenen Referat folgte eine mehr hörung eines anderen Gutachters wurden abgelehnt, seine Straßenbahnangestellten, Handwerker und Arbeiter der Berliner stündige Diskussion. Alle Redner stimmten den vom Referenten Darstellung vom Unfall als richtig unterstellt. Antrag des elektrischen Straßenbahn A.-G. sind der Ausicht, daß auf Grund vertretenen Grundäsßen zu. Besonders wurde betont, daß der Staatsanwalts: 40 M. Geldstrafe. Urteil: 5 M. der Betriebsveränderung es gerechtfertigt erscheint, den Ange- Konflikt mit den Buchdruckern in Hamburg und den Tabakarbeitern stellten sowie Handwerkern und Arbeitern gleiche Lohn- und in Frankenthal geeignet wäre, die Genossenschaftsbewegung zu Geldstrafe. Arbeitsbedingungen, wie sie im städtischen Straßenbahnbetriebe schädigen. Die Verwaltung hätte es nicht dahin kommen lassen Der Angeklagte, der 30 Jahre alt und noch nicht vordurch den Verkehrsausschuß geregelt wurden, gegeben werden. dürfen, daß diese Konflikte ausbrachen. Auch die Haltung der bestraft ist, fragte sich das Geld für einen Verteidiger zuDie Angestellten, Handwerker und Arbeiter der Berliner elek- Konsumgenossenschaftlichen Rundschau" und des Konsumgenossen- sammen und legte Berufung ein. Ueber diese wurde ant trischen Straßenbahn A.-G. halten es in Anbetracht der schwie- schaftlichen Volksblattes" entspreche nicht dem Empfinden der Freitag verhandelt. M. wurde vom Vorsitzenden in ein unrigen wirtschaftlichen Verhältnisse im Interesse ihrer Familien Arbeiter. gewöhnlich scharfes Verhör genommen, wobei der Vorsitzende für ihre Pflicht, dieses Ersuchen an den Magistrat der Stadt Mirus( Vorstandsmitglied der Konsumgenossenschaft Berlin immer wieder auf die Worte in dem Protokoll hinwies, mit Berlin zu richten. und Umgegend) sagte, er wolle auf die Ausführungen des RefeDa die Angestellten dieser Bahn schon der Ruhegehaltskasse renten über bestimmte Personen in der Leitung des Zentralver- Ausdrücken, wie: da haben Sie doch gelogen! Und angehören und die lebernahme in die Betriebskrankenkasse der bandes nicht eingehen, da es nicht angebracht sei, über Abwesende, obwohl der Kreisarzt zugeben mußte, daß M. bei der ersten Stadt Berlin spruchreif ist, so liegt nichts näher, als daß auch die sich nicht verantworten können, zu diskutieren. Die betreffenden Untersuchung von selbst seine früher gehabten nervösen Stopfdiese Angestellten sowie Handwerker und Arbeiter den Angestellten Personen vertreten ihre Ueberzeugung, gegen die sich gewig schmerzen erwähnt, schnitt der Vorsitzende die weiteren Rechtder städtischen Straßenbahn vollständig gleichgestellt werden manches sagen lasse, nach der man aber nicht die ganze Genossen- fertigungsversuche, wiederholt mit der Hand auf den Tisch müssen. schaftsbewegung beurteilen dürfe. Man beurteile ja auch nicht schlagend, ab: Die Sache ist aufgeklärt! Ein Glück Die Versammelten sind der Ansicht, daß dieser Wunsch von die ganze Partei nach den Aeußerungen einzelner extremer Mit- für den Angeklagten, daß er diesmal einen Verteidiger seiten des Magistrats leicht zu erfüllen ist und bei gutem Willen glieder. Eingehend beschäftigte sich der Redner mit den Aus- hatte, der die Sache wieder auf die Beine stellte. Das Ur. in der allerkürzesten Zeit erfüllt werden kann. führungen des Referenten über den Genossenschaftsrat und die Bezirksvereine. Das Musterſtatut sei ja erit eine Vorlage, die teil lautete denn auch auf Freisprechung. von einer Kommission beraten werde. Ehe es in endgültiger Saffung vorliege, fönne man fich nicht auf dessen Bestimmungen berufen. Der Genossenschaftsrat sei eine notwendige Einrichtung, die gerade im Interesse der Mitglieder liege. Der Genossenschaftsrat sei eine Vertretung der Mitglieder, also eine durchaus demofratische Einrichtung. Bis jetzt habe noch kein Mitglied des GeAussperrung in der Münchener Schuhindustrie. nossenschaftsrates sich abhängig von der Verwaltung gefühlt. Die Die Münchener Schuhfabrikanten haben den organisierten Verwaltung dente auch nicht daran, den Genossenschaftsrat zu Arbeitern und Arbeiterinnen die Kündigung für einem von ihr abhängigen Organ zu machen. Die vom Referenten den 23. Januar zugeben lassen. Als Grund der Kündi- so gedeuteten Vorschläge des Musterſtatuts sollten nur eine 3ugung bezeichnen die Herren Unternehmer, daß die örtliche Leitung sammensetzung des Genossenschaftsrates durch fachkundige Berdes Schuhmacherverbandes ihre Aufforderung, bis 14. Januar neue sonen und ein harmonisches Zusammenarbeiten mit den LagerTarifverträge abzuschließen, unbeantwortet gelassen habe. Ja in der haltern ermöglichen. Wenn der Referent meinte, der Konsumberein neuesten Nummer des Schuhmarkt", dem Unternehmerorgan, wird Leipzig - Blagtvis habe deshalb einen größeren Umfaß, weil er keinen fogar die Behauptung aufgestellt, daß die Gehilfenorganisation trok Genossenschaftsrat habe, so sei das ein Irrtum. In LeipzigAufforderung ihre Forderungen nicht eingereicht habe. Beides ist Blagwis würden Waren geführt( Konfektion, eigene Fleischerei), unwahr. Die Organisationsleitung hat sowohl in ihrem ersten wie die in Berlin nicht im Konsumberein geführt werden; also müsse in ihrem neuesten Antwortschreiben in der höflichsten Form mitgeteilt, dort auch der Umsas pro Kopf entsprechend höher sein. Dazu daß sie jederzeit bereit sei, neue Verträge abzuichließen, wenn diese komme, daß Berlin in den letzten Jahren einen so rapiden Aufden berechtigten Interessen der Arbeiter und Arbeiterinnen entsprechen. schwung der Mitgliederzahl erfahren habe, daß ein großer Teil Die Herren Unternehmer haben aber auch neue Vorschläge von der wegen weiter Entfernung von den Verkaufsstellen noch nicht Gehilfenorganisation gar nicht verlangt, ganz abgesehen da- Käufer des Konsumvereins geworden sei. Weiter bemerkte der von, daß ihnen in der letzten Sitzung des Einigungsamtes von den Redner, er stimme bent Referenten darin zu, daß bei größerer AusBertretern der Organisation die reduzierten Forderungen bereits dehnung eine gewisse. Dezentralisation Platz greifen müsse und unterbreitet wurden. Die wenigen nicht organisierten Arbeiter daß die Genossenschaftsbewegung in Fühlung bleiben müsse mit und Arbeiterinnen haben sich mit ihren organisierten Kollegen foli- den anderen Zweigen der Arbeiterbewegung. In Berlin sei das ja darisch erklärt und haben ebenfalls die Kündigung eingereicht. Der der Fall. Streit in der Stegensteinerschen Schuhfabrik dauert nach wie In ähnlichem Sinne sprach Güttler( Mitglied des Aufvor fort. Die Ausständigen hier befinden sich in der Abwehr besichtsrates). Unter anderem ſagte er, es sei fein Zeichen von gedeutender ihnen zuge muteter Verschlechterungen. Die nossenschaftlichem Geist, daß bei der Weihnachtsunterstützung der verzweifelten Anstrengungen der Unternehmer, Arbeitswillige zu be- Arbeitslosen Gutscheine für Warenhäuser ausgegeben wurden. tommen, waren bisher vergebens Es wird dringend ersucht, Döhnel bemerkte in seinem Schlußwort, Mirus sei auf den den Zuzug von Fabrikschuhmachern, Stepperinnen usw. nach wie vor Hauptpunkt: Stellung der Genossenschaften zur Arbeiterbewegung fernzuhalten. leider nicht eingegangen. Was die Personen vertreten, die an leitender Stelle im Zentralverband stehen, das könne doch nicht als deren Privatmeinung angesehen werden. Solange solche Personen an der Spiße stehen, müsse ihr Standpunkt als der der Zentralverbandsleitung angesehen werden. Im Gegensatz zu diesen Aeußerungen aber müffe immer wieder betont werden, daß nichts fehnlicher zu wünschen sei als ein Hand- in- Hand- arbeiten der Konsumgenossenschaften mit den Gewerkschaften und der Partei.
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Ausland.
Der Kampf der österreichischen Buchdrucker. Troz des Terrorismus, der von den Wiener Scharfmachern auf die Buchdruckereibefizer, die zum Frieden mit den Arbeitern geneigt sind, ausgeübt wird, hat sich nach der„ Wiener Arbeiter zeitung" die Zahl der Betriebe, in denen schon nach den Grund
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Vor fünfzehn Jahren leitete die Brauereiberufsgenossenschaft gegen einen Unfallverlegten das Verfahren wegen Betruges ein. Sie hatte ihn durch einen Privatdetektiv beobachten lassen. Der verlegte Arbeiter hatte unzweifelhaft, wiewohl er voll erwerbsunfähig war und die Vollrente bezog, leichtere Arbeiten gegen Entgelt verrichtet. Die Berufsgenossenschaft nahm an, Simulation läge vor. Das Gericht fam zu einer Freisprechung. Es nahm auf Grund zahlreicher ärztlicher Gutachten als unzweifelhaft festgestellt an, daß der Verlegte infolge des Unfalles erwerbsunfähig, ja zurechnungsunfähig geworden war. Damals nahmen wir gegen solche Versuche, durch Strafverfahren die Renten abzujagen, entschieden Stellung. Auch im Reichstag wurde diese Mißhandlung der Rechte der Unfallverlegten und des Betrugsparagraphen gegeißelt. Einige Jahre sah man von ähnlichen Manövern ab. Dann wurde in Frankfurt a.M. vor einigen Jahren ein Kranfer in zweiter Instanz wegen vermeintlichen Betruges bestraft, weil er seinen Zustand schlimmer hingestellt haben sollte als der Wahrheit entsprach. In neuerer Zeit mehren sich die Fälle, in denen auf dem Gebiet der gesamten Versicherungsgesetzgebung in ähnlicher Weise wie in eben geschilderter versucht wird, kranken oder invaliden oder unfallverlegten Arbeitern eine Verurteilung wegen Betruges anzuhängen, weil sie ihr Leiden übertrieben oder weil sie falsche Behauptungen aufgestellt hätten.
Ein solches Verfahren widerspricht unter allen Umständen dem Recht und dem Rechtsempfinden. Betrug liegt dann nie vor, wenn es an dem fauſalen Zusammenhang zwischen der Erregung eines Irrtums und der Vermögensbeschädigung fehlt. Solcher Zusammenhang fehlt aber in a II den Fällen der gedachten Art, soweit nicht etwa bewußte Erfindungen vorliegen, denn die Grund der Angaben des Arbeiters, sondern auf Grund der sachgemäßen von Amts wegen zu erfolgenden Prüfung
fäßen des Gehilfentarifes gearbeitet wird, auch gestern wieder Eine Probe aus der gefüllten Kompott- ranken, Unfall- oder Invalidenunterſtügung ist nicht auf
ver: mehrt. Es sind in Desterreich rund 300 Betriebe mit nahezu 3600 Gehilfen und mehr als 900 ilfs= arbeitern, für welche der Kampf mit dem Siege der Ar beiter beendet ist. Rechnet man die 2290 Gehilfen dazu, die in Wiener Zeitungsbetrieben, in Schrift gießereien und Stereotypien und in den Staatsbetrieben arbeiten, so begreift man, daß die Scharfmacher über den Erfolg ihrer Aussperrung keineswegs erfreut find. Nun könnte ihnen allgemach die Erkenntnis aufdämmern, daß es ihnen niemals gelingen wird, die Kraft der Arbeiterorganisation zu brechen.
Schüffel.
In der Bandagenwerkstatt des Bochumer Verder zuständigen Organe zu zahlen. Im gleichem Sinne hat eins" war im April 1913 der Arbeiter M. von einemt das Reichsgericht und das Kammergericht in den Fällen entschweren eisernen Hebel, der zurückschnellte, an den Hinter- schieden, in denen ein Beamter( z. B. ein Gerichtsvollzieher) topfgeschlagen worden. M. taumelte, wurde von seinen sich durch unwahre Angaben von seiner pflichtgemäßen HandMitarbeitern aufgefangen und fortgebracht. Der Arzt hatte lung( z. B. der Durchsuchung der Wohnung) abhalten läßt. eine Quetschung der rechten Kopfseite, eine Wunde und Ge- Geht man arbeiterfeindlichen oder auch nur bureaukratischschwulst festgestellt und Bettruhe verordnet. Da M., der erst fiskalischen Interessen zu Liebe von dieser Braris ab, dann ist furze Zeit vorher mit seiner Familie aus Thüringen zuge- fein Kranfer, fein Unfallverlegter, fein invalide vor BetrugsProvinzialkonferenz der Lagerhalter. wandert, in fehr schlechten Verhältnissen sich befand, ver- anklagen ficher, insbesondere fein Neurasthenifer oder fuchte er schon nach einigen Tagen wieder zu arbeiten. Er ver- Hysterischer, dessen krankhafter Zustand häufig UebertreiAlljährlich im Januar halten die Konsumgenossenschafts- mochte jedoch die Arbeit nicht auszuhalten, und da er die er- bungen hervorruft. Stellt man sich auf einen anderen StandLagerhalter der Provinz Brandenburg eine Konferenz betene leichtere Arbeit nicht erhielt, fab er sich genötigt, au punft, so sei man konsequent. Dann gäbe es kaum ab, um in Gemeinschaft mit Vorstands- und Verwaltungsmit- tündigen. Noch vor Ablauf der Kündigungsfrist mußte er den noch einen Kassen- oder Berufsgenossengliedern Genossenschaftsfragen zu besprechen. Die diesjährige, Arzt wieder aufsuchen, der ihn ins Krankenhaus überwies. fchaftsvorstand, der nicht wegen Betruges z 11 von der Lagerhaltersektion des Handlungsgehilfenverbandes einberufene Stonferenz tagte am Sonntag im Berliner Gewerkschafts- Als er sich ein wenig beffer fühlte, wurde er auf seinen verurteilen wäre. Denn Betrug verübt auch der, der hause. Wunsch entlassen, damit er eine, ihm vermutlich passende durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen eine Arbeit, die er sich auf einem anderen Werk besorgt, auf Vermögensbeschädigung des Arbeiters herbeiführt.. Und nehmen könne. Als M. nach etwa einem halben Jahr einmal liegt solche Vermögensbeschädigung nicht in den Tausenden Der Referent Döhnel wandte sich gegen den von Müller, bewußtlos umfiel, stellte er Antrag auf Unfallrente. von Fällen vor, in denen der Berechtigte erst in letter Instanz Kaufmann und Professor Staudiger vertretenen Stand Der Antrag wurde von der Sektion 7 der Hütten- und Walz - zu seinem Recht kommt, weil die Tatsache der Erkrankung punft der leberneutralität und betonte, die Konsumgenossenschaften werksberufsgenossenschaft, deren Vorsitzender der Direktor des oder des Unfalles zu unrecht bestritten oder der Grad der feien Arbeiterorganisationen, die Arbeiterinteressen wahrzunehmen Bochumer Vereins ist, abgelehnt. Als Grund wurde an- herbeigeführten Erwerbsminderung zu niedrig von den haben. Sie müssen von sozialistischem Geist erfüllt sein. Nur in gegeben, daß M. schon vor dem Unfall über Kopfschmerzen Instanzen eingeschäßt war, wiewohl die Wahrheit zu erenger Fühlung mit den gewerkschaftlichen und politischen Organi- geklagt habe und daß der Unfall erwerbsbeschränkende Folgen mitteln ihre Amts pflicht ist? sationen der Arbeiterklasse können die Konsumgenossenschaften ihre nicht hinterlassen hätte. M. versäumte aus Unkenntnis, gegen Aufgabe erfüllen. Gemeinsam haben diese drei Zweige der Arbeiterbewegung, jeder in seiner Art und auf seinem Gebiet, den den Ablehnungsbescheid Berufung einzulegen, und damit war Kapitalismus zu bekämpfen. Ferner besprach der Referent die er seines Anspruches endgültig verlustig. Einrichtung der Bezirts- Konsumbereine. Er bezeichnete es als Aber das dide Ende fam noch nach. Er erhielt obenbegrüßenswert, wenn sich fleine örtliche Vereine zu leistungs- drein eine Anflage wegen versuchten Betruges.
Auf der Tagesordnung stand das Thema:
Averde.
Genossenschaftliche Zeit- und Streitfragen.
Soziales.
Streit in einer Lungenheilanstalt.
Recht erbauliche Zustände müssen in der Anstalt herrschen.
Patriarchalisches Arbeitsverhältnis.
fähigen Bezirksvereinen zusammenschließen, erklärte es aber als Die Anklage wurde damit begründet, daß M. nach dem Pro- In der bei dem hessischen Dorfe Winterkosten belegenen Lungen. notwendig, daß mit dem Zusammenschluß eine innere Reorgani- tokoll, das während einer der Krankenhausbehandlungen auf heilanstalt tam es am Sonntag zu einer Selbsthilfe der etwa sation vor sich gehe. Eine zu weit getriebene Bentralisation in genommen worden war, gesagt haben sollte, er hätte vor dem 80 Infaffen. Sie hatten sich wiederholt über die schlechte Behand der Verwaltung bringe mancherlei Uebelstände mit sich. Vor allem Unfall nie Kopfschmerzen gehabt und sei gefund gewesen. Da- lung beschwert, die ihnen von feiten der Anstaltsangeſtellten zuteil wirte sie in der Richtung, daß die demokratische Verwaltung ver- mit sollte er arglistig verschwiegen haben, daß er zwei Jahre wurde. Die Leitung der Lungenheilſtätte ſchenkte aber diefen Klagen drängt und durch eine bureaukratische, ja autokratische ersetzt Die Entwickelung in dieser Richtung werde durch die zubor über neurasthenische Kopfschmerzen geklagt und dieser- der Patienten feine Beachtung. Da die Patienten feinen anderen Leitung des Zentralverbandes deutscher Konsumbereine begünstigt. halb bei der Militärbehörde Anspruch auf Entschädigung ge- Ausweg mehr fanden, beschlossen sie einmütig, mit ihren HabfeligDer Entwurf des Musterſtatuts für Bezirks- Konsumvereine, stellt hatte. Zum anderen fei durch das Gutachten des Kreis- feiten die Anstalt zu verlassen. Diesen Beschluß fezten sie auch ſowelcher dem Genossenschaftsrat des Zentralverbandes zur Beratung arztes und eines Krankenhausarztes erwiesen, daß der Unfall fort in die Tat um, ohne daß das Bersonal fie trog eifrigster Anvorliegt, lasse die Verdrängung der Demokratie durch die Bureau erwerbsbeschränkende Folgen nicht hinterlassen habe. strengungen daran zu bindern vermochte. fratie deutlich erkennen. Insbesondere verwies der Redner auf In der Verhandlung vor dem Bochumer Schöffen die Bestimmungen des Entwurfs über den Genossenschaftsrat, auf gericht erklärte der Angefelagte, daß er die bei der Verdessen Zusammenseßung und Tätigkeit dem Vorstande ein großer nehmung im Krankenhaus gestellte Frage in dem Sinne aufEinfluß eingeräumt werde. Der Entwurf jei den Bezirksvereinen zugesandt und manche derselben hätten die Bestimmungen des gefaßt und beantwortet habe, daß er Schmerzen der Art, wie Kürzlich berichteten wir über einen Fall, in dem ein ostpreußi Entwurfs bereits in die Praris übergeführt. Der Redner ist der er fie feit dem Unfall im Hinterkopf habe, vor dem Unfall scher Agrarier sein Dienstmädchen zum Meineid verleitet hatte. Meinung, daß der Genossenschaftsrat, dem hauptsächlich die nicht gekannt. Im übrigen feien feine früher beklagten Seute haben wir über einen gleichen Fall aus Gr. Lichtenau( Kreis agitatorische Tätigkeit obliege, nicht notwendig sei. Das beste nervösen Kopfschmerzen schon lange vor dem Unfall ge- Marienburg) zu berichten. Der dort ansässige Gutsbesitzer Grothe Agitationsmittel feien gute und preiswerte Waren. Der Konsum- schwunden gewesen. m. verwies zur Bekräftigung dieser An- unterhielt mit einem Stubenmädchen ein Liebesverhältnis. Das verein Leipzig - Plagwiß habe keinen Genossenschaftsrat, aber er gabe auf ein ärztliches Attest aus dem Jahre 1911, in welchem führte zu Differenzen mit der Wirtschafterin des Agrariers. Die habe pro Stopf der Mitglieder einen weit größeren Umfaß als die er von einem Kantonalarzt als gesund und für den Zivil- Folge war, daß die Wirtschafterin die Stelle verließ und verklagt Genossenschaften in Hamburg und Berlin . Die von Zeif au 3eit dienst tauglich erklärt wird. Er beklagte sich, daß der Kranken- als sie von dessen intimen Verkehr mit dem Stubenmädchen erzählte. wurde, weil sie den Gutsbesitzer Grothe beleidigt" haben sollte, in Interesse der Agitation veranstalteten Warenausstellungen hätten auch eine bedenkliche Seite, denn das gute Aussehen einer hausarzt, der mit dem Kreisarzt gemeinsam das ungünstige Vor dem Marienburger Schöffengericht befchworen Grohte und fein Ware sei nicht immer maßgebend für ihren Wert. So sehr der Gutachten abgegeben, feine Bitte, eine Röntgendurchleuchtung Stubenmädchen, daß sie keinen intimen Verkehr miteinander gehabt Zusammenschluß zu Bezirts- Konsumvereinen begrüßt werden vorzunehmen, lachend abgelehnt und die dann ausgesprochene hätten. Aber die Sache war doch wahr. Jetzt sind Gutsherr und fönne; so müsse man sich doch dagegen wenden, daß er erkauft| weitere Bitte, um Untersuchung durch einen Spezialarzt, mit Stubenmädchen verhaftet..