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Aus alledem geht hervor, daß wir uns in der Annahme, die bayerische Regierung habe ganz unparteiisch, ohne Rücksicht auf den Ausgang der Wahlen, nur aus purem Gerechtigteits: Stadv. Singer: Ich möchte nur eine Berichtgung des gefühl für Aufhebung der Wahl sich entschlossen, arg getäuscht stenographischen Berichts eintreten laffen über die Sigung, in haben. Man will vielmehr den Wahlmachern, die durch ihre welcher zuerst über die Angelegenheit verhandelt wurde. Es liegt Manöver gründlich hereinfielen, Gelegenheit geben, ihre Schlappe mir daran, festzustellen, daß ich gerade das Entgegengesette von nun vielleicht einmal auf ehrliche Weise nochmals zu versuchen. dem ausgeführt habe, was mich der Bericht sagen läßt. Ich Wir bitten unseres Irrthums wegen gütigst um Entschuldigung. habe mich auch nicht gegen die Absicht der Regierung, den Fort­bildungs- Schuluntericht am Sonntag zu verbieten, gewendet; ich habe erklärt, daß mir diese Absicht sehr sympathisch ist, daß der Sonntag für die jungen Leute frei bleiben müsse, daß die Absicht der Regierung um so mehr auf die Meister dahin wirken werde, den jungen Leuten während der Zeit der gewöhnlichen Beschäftigung für den Besuch der Fortbildungsschulen Zeit zu gewähren.

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28ir wollen hoffen, daß die Folgerungen, die wir aus den Be- 1 Bettel durch Dritte absichtlich gekennzeichnet werden Der Ausschußantrag wird angenommen. schlüssen des Reichstags ziehen dürfen, für uns günstig sein sollten. Die Namen seien auch äußerlich unleserlich gewesen. Den Betrag von 6610 M., um welchen die Staatss werden.( Beifall rechts.) Dazu kommt noch der Umstand, daß die gleichen Bettel in der beihilfen für 8 verschiedene Fachschulen nach Mit Landwirthschaftsminister v. Heyden: Ich erlaube mir, dem überwiegenden Zahl der Wahlbezirke als ailtig betrachtet wurden. theilung des Ministeriums für das laufende Jahr getürzt hohen Hause den Entwurf eines Gesezes über die Landwirthschafts- So seien diese Bettel im 1., 3., 9. und 10. Bezirke über- worden sind, hat der Magistrat durch Entnahme entsprechender fammern zu überreichen. Eigentlich wird von keiner Seite mehr haupt nicht, im 2. und 5. Bezirke aber ohne Erfolg beanstandet Beträge aus dem Dispositionsquantum von 500 000 m. extra­bestritten, daß die Grundbesitzer aller Klassen sich in einer worden. ordinär zu bewilligen beantragt. Der für die Vorlage schwierigen Lage befinden. Es besteht auch kein Zweifel darüber, Deshalb und da die Wahl der Beisitzer und Hilfsbeisiger aus niedergesetzte Ausschuß ist mit der Bewilligung einverstanden daß ein kleiner Grundbesizerstand für unser Vaterland unentbehr- der Bahl der Arbeitgeber einen einheitlichen Akt bilde, sei die am und schlägt außerdem vor, in einer Reſolution zu beschließen, lich ist. Die wirthschaftliche Unabhängigkeit eines Theiles der 10. Dez. 1893 in sämmtlichen Bezirken vorgenommene Wahl als un- den Magistrat zu ersuchen, der Versammlung bei Vorlegung des leinen Grundbesiger ist im Schwinden begriffen. Den Gründen giltig zu erklären. In der Verfügung, welche diese Entschließung Etats Rechnungsabschlüsse über die Einnahmen und deren Ver dieser Erscheinung muß die Regierung nachgehen. Der Entschluß, begleitete, wird der Magistrat aufgefordert, das nöthige, d. h. die wendung von denjenigen Innungen mit vorzulegen, welche dieser Frage ernsthaft näher zu treten, ist jetzt gereift. Ich will Vornahme von Neuwahlen nach Eintritt der Rechtstraft an- städtische Zuschüsse zu den Fachschulen empfangen. In der nicht sagen, die Nothlage der Landwirthschaft, sondern die zuordnen. Gegen diesen Regierungsentscheid steht jedem Be- Ausschußberathung hat der Magistrat sich gegen den Vorschlag schwierige Lage mancher Landwirthe( Heiterfeit) ist hervorgerufen theiligten innerhalb 14 Tagen das Recht der Beschwerde beim ausgesprochen, auf die minimalen Beiträge der Innungen zu dem durch die Verschuldung der Landwirthe. Alle Gründe derselben t. Staatsministerium des Innern zu. Jedem Gewählten wird Zwecke zu verzichten, um die von diesen mit unterhaltenen und tann die Regierung nicht abstellen; die Abstellung derselben aber dieser Bescheid in Abschrift zugestellt. beeinflußten Fachschulen ganz in die städtische Verwaltung zu würde ohne Weiteres eine Erhöhung des Werthes des Grund übernehmen. Auch in dem Verhältniß zu den Staatsbehörden und Bodens herbeiführen, welche bei allen Rechtsgeschäften zur wünscht der Magiftrat nichts geändert zu sehen. Erscheinung kommen. Als Gründe der Verschuldung fommen ernsthaft nur Resttaufgelder und Erbantheile in Betracht; Me­liorationétosten und verschwenderische Lebensweise der Besizer wird manchmal dazu beitragen( Widerspruch rechts). Dazu fommt, daß für den Grundbesig vollständige Verschuldungsfreiheit besteht; deshalb schreitet die Verschuldung von Jahr zu Jahr fort. Eine bescheidene Verschuldung ist erträglich folange die Gutswerthe steigen; sie wird unerträglich, wenn dieselben fallen. Nicht blos die Höhe der Verschuldung, sondern auch die Art derselben lastet auf der Landwirthschaft. Wir haben nur die Hypothenverschul­dung. Durch das Rentengutsgesetz ist ein Versuch gemacht worden, dem entgegenzuarbeiten. Es muß daran gedacht werden, die tünd bare Hypothekenschuld zu ersetzen durch eine nicht tündbare Rentenschuld. Man muß darauf kommen, daß der Gutsüber- Auf die Beschwerde vom 25. v. M. gereicht Ihnen hiermit Der Ausschußantrag wird darauf ohne weitere Debatte an nehmer das Gut zu einem mäßigen Anschlage übernehmen kann, zum Bescheide, daß ich dieselbe als begründet nicht anerkennen genommen. bei dem er bestehen kann; man muß die übrigen Erben nicht kann. Es handelte sich um eine vom Vereine einberufene öffent- Die Petition des fortschrittlichen Vereins Waldeck" um mit Kapital, sondern mit Renten abfinden, die Rente muß liche Versammlung, die mit Eintritt der Polizeistunde zu schließen, Stellungnahme der Versammlung gegen die Einführung einer amortifirbar und ablösbar sein. Der mit der Rente abgefundene war. Da solches nicht geschehen ist, so hat der überwachende ab al- Fabrikatsteuer beantragt der Petitionsausschuß Erbe muß in der Lage sein, die Rente in Kapital umsetzen zu Polizeibeamte forrekt gehandelt, wenn er sie auflöſte. Schmieding." dem Magistrat behufs Ginreichung einer Tönnen. Es muß aber auch verhindert werden, daß der Guts- Bemerkenswerth ist, daß der Oberbürgermeister seinen Bescheid Petition in Gemeinschaft mit der Stadt übernehmer nicht diese Uebernahme sich eigennüßig schleunigst zu durch keine gefeßliche Bestimmung zu stützen versucht. Es würde verordnete Versammlung gegen den beim Reichs­Nuyen macht. In einer für mich selbst überraschenden Weise ihm allerdings auch unmöglich gewesen sein, eine solche anzu- tage eingebrachten Geseßentwurf zur Berücksichtigung zu über­steigt von Jahr zu Jahr die Zahl derjenigen, welche zu der ziehen, denn es besteht keine derartige Bestimmung. Das Ver- weisen. Für diesen Standpunkt ist im Ausschusse geltend ge Meinung fommen, daß bei der Vererbung von Grund- sammlungsrecht in Preußen beruht auf der bekannten Verordnung macht worden, daß es in Berlin ca. 500 Fabritbetriebe der besitz und bei der Verschuldung eine Aenderung in von 1850. Nur aus den in dieser Verordnung angegebenen Tabatindustrie meist tleiner Art gebe, daß die nach Einführung dem dargelegten Sinne nothwendig ist. Die Regierung Gründen ist ein Polizeibeamter befugt, eine Bersammlung der Steuer voraussichtlich eintretende Abnahme des Konsums tann hierbei nicht allein vorgehen, sondern bedarf dabei aufzulösen. Von der Polizeistunde ist in der Verordnung aber für einen großen Theil der Berliner Bevölkerung von nicht zu der Mitwirkung des organisirten Berufsstandes der Landwirthe. nicht die Rede. Der Oberbürgermeister Schmieding befindet sich unterschätzender Bedeutung sein würde und daß ein spezifisches Deswegen ist die wirthschaftliche Vertretung obligatorisch ge- also im Irrthum, wenn er auch der Meinung ist, daß ein Berliner Interesse noch insofern vorliege, als ein Rüdgang der macht. Es ist gedacht für jede Provinz eine Landwirthschafts- Berein seine Sigung schließen müsse, wenn die Polizeiftunde ein- Tabalindustrie auch eine nachtheilige Wirkung auf die Immobilien­tammer zu bilden. Die Landwirthschaftskammern als folche tritt. Daß diese Ansicht nicht zutrifft, ist bereits mehrfach in werthe erwarten lasse. find möglichst unabhängig gedacht; es ist ihnen ein beschränktes höheren Instanzen entschieden worden. Da der Dortmunder Besteuerungsrecht beigelegt. Erkennt man die Nothwendigkeit Verein sich weiter beschweren will, so wird ihm ja wohl sein Der Erhaltung eines unabhängigen Grundbesizerstandes an, so Recht werden. ergeben sich die weiteren Schritte von selbst. Ich bitte deshalb, dem Gesetzentwurf eine wohlwollende Aufnahme zu gewähren. ( Beifall rechts.)

Damit ist die Tagesordnung erledigt. Schluß 124 Uhr. Nächste Sigung Dienstag, den 23. Januar, 11 Uhr.( Erste Lesung der heute eingebrachten Finanzvorlagen.)

Parlamentarisches.

In Dortmund wurde am 14. Dezember v. J. eine Ver­sammlung des sozialdemokratischen Vereins um 11 Uhr Abends durch den Vertreter der Orts- Polizeibehörde, einen Polizei fommissar unter Berufung auf die eingetretene Polizeistunde auf­gelöst. Auf die Beschwerde des Vorstandes des Vereins hat der Ober- Bürgermeister jetzt folgende Antwort ertheilt:

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Polizeiliches, Gerichtliches 2c.

Der Genosse Gustav Stengele war als Re­dakteur des Ham b. E ch o" gleich so vielen sozialdemokratischen Redakteuren von Hans Blum wegen Beleidigung verklagt worden. Blum hatte sich beleidigt gefühlt durch einen Bericht im" Hamb. Echo", der unter Anderm besagte, daß er( Blum) in einer Gerichtsverhandlung eine tlägliche Rolle" gespielt habe. Als beleidigend war auch die Stelle, wir freuen uns anderer feits aber auch, daß die sächsische Bourgeoisie bereits auf den Hans Blum gekommen ist", sowie die Redewendung, daß Stempelsteuer Kommission. Sigung vom 18. Januar. Hans Blum im Behaupten sehr frei sei, unter Anklage gestellt Ter erste Theil des Tarifs( Effettenstempel) wurde erledigt. worden. Hans Blum hatte Gefängniß strafe und, wie das bei Ueber die Umsatzsteuer( auf Rauf- und Anschaffungsgeschäfte) ihm, der bei jeder Klage noch ein Ge- schäftchen machen entspann sich eine sehr lebhafte Generaldebatte, die sich haupt möchte, üblich ist, 1000 M. Geldbuße( an ihn zu zahlen) be­sächlich mit dem Arbitragegeschäfte befaßte. Da eine große An- antragt. Der Gerichtshof verurtheilte Stengele zu 75 M. Geld­zahl von Abänderungsanträgen vorliegen, die zumeist die strafe wegen formeller Beleidigung. legitime Arbitrage schützen wollen, soll nach Abschluß der Generaldiskussion eine Subkommission eingesetzt werden, die auf Grund der Amendements Kompromißvorschläge machen soll. Nächste Sigung am 20. Januar, Vormittags 101/2 Uhr.

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Genosse Diehl, Wurzen , der wegen Beleidigung eines Wurzener Stadtraths zu zwei Monaten Gefängniß ver­urtheilt worden war, hatte Berufung eingelegt. Die Berufungs­fammer des Leipziger Landgerichts hat am Donnerstag die Be­rufung des Genossen Diehl verworfen. Das gleiche Schicksal Die Wahlprüfungs. Kommission prüfte in der Sigung hatte die Berufung des Genoffen Thiele, der wegen des an­am Mittwoch Abend die Wahlen der Abgeordneten Gescher läßlich des Jubiläums des Königs von Sachsen in der Wurzener ( 7. Düsseldorf ) und Pichler( 3. Niederbayern ). Gegen beide Zeitung" veröffentlichten Jubiläumsrausch Artikels" von der Wahlen liegen Proteste vor. Herr Landrath Gescher soll seine Borinstanz zu 6 Wochen Gefängniß verurtheilt worden war. Wahl seinem Kollegen, dem Landrathe in Moers , verdanken, der Der Genoffe Stapel in Bergedorf erhielt vom durch amtliche Birkuläre an die Bürgermeister seines Bezirks zur dortigen Schöffengericht eine Geldstrafe von 10 M. zudiktirt, Wahl des Gescher direkt aufforderte. Außerdem wurden im weil er als Vorsitzender der Kommission des dortigen Gewerk Kreise die Militärvereinler mobil gemacht und gelang es so, die schafts- Kartells die Anmeldung der Kommissionsmitglieder unter Zentrumspartei aus ihrem alten Besißstande zu verdrängen. Da laffen. Das Schöffengericht erblickte in dem Gewerkschaftskartell, Moers- Rees der einzige Wahlkreis ist, den das Zentrum an die welches bisher nur in öffentlichen Versammlungen tagte, einen fatholisch konservativen Gegner verloren hat, so gäbe die Verein und erkannte auf oben erwähnte Strafe. Berufung ist ein Kassirung der Wahl Gescher's Gelegenheit zur Probe darauf, gelegt. wie die katholische Wählerschaft jest, nachdem sie mit dem Bu bemerken ist noch, daß das Hamburger Gewerkschafts: metallischen Nachgeschmack der Militärvorlage näher be fartell, welches schon im Jahre 1890 auf ähnlicher Grundlage fannt geworden ist, über dieselbe denkt. Die Wahl des Ab- gegründet wurde, wie das hiesige und bis vor Kurzem un­geordneten Pichler ist gegen einen Bauernbündler und die Sozialgeschoren blieb, neuerdings sich auch eine Anklage wegen Nicht Demokraten mit nur 8 Stimmen Majorität erfolgt. Von diesen anmeldung der Kommissionsmitglieder zugezogen hat. Jeßt end­8 Stimmen find in der Wahlprüfungs- Kommission noch 6 weg- lich wird man gewahr, daß ein Kartell eine höchstgefährliche gezählt worden. Da gegen diese Wahl im Protest auch noch Sache ist, der man erhöhte Aufmerksamkeit schenken muß. Sonstige schwere Verstöße gegen das Wahlgesetz 2c. unter Beweis gestellt sind, so dürfte der Vice- Bischof von Passau die längste Zeit dem Reichstag angehört haben.

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In ihrer heutigen Sitzung. prüfte die Kommission die Wahl des Abgeordneten Dr. Goertz( Lübeck ). Auch gegen diese Wahl liegt ein Protest vor und beschloß die Kommission in einer größeren Zahl von Fällen Erhebungen.

Die Entscheidung über die Giltigkeit der drei Wahlen wurde bis zum Eingang der beschlossenen Erhebungen ausgesetzt.

Parteinacridiken.

Kommunales.

Stadtverordneten- Versammlung. Deffentliche Sigung vom Donnerstag, 18. Januar, Nachmittags 5 Uhr.

Auf Antrag des Rechnungsausschusses wird für eine Reihe von Rechnungen aus den Jahren 1891/92 und 1892/93, sowie für eine Reihe von Baurechnungen die Entlastung ertheilt, von den Jahresabschlüssen der Stadthauptkasse und der Haupttasse der städtischen Werfe pro 1892/93 Kenntniß genommen und die vorläufige Genehmigung der stattgefundenen Etatsüberschreitungen ausgesprochen.

Referent Stadto. Sa ch 3 II bedauert, daß die Berathung der Petition in eine Zeit fällt, wo mehrtägige Verhandlungen über die Vorlage im Reichstage bereits stattgefunden haben. Dennoch habe man keinen Anlaß, von dem Petitionsrecht der Versammlung teinen Gebrauch zu machen. Man schäße die Bahl der durch die neue Tabakbesteuerung brotlos werdenden Arbeiter auf 50 000; die Regierung habe eine Verminderung um 20 000 selbst schon zugegeben. Aus diesen Gründen bittet die Ausschußmehrheit um Annahme ihres Antrages.

Stadtv. Cassel bringt folgenden Antrag ein: in Ers wägung, daß nicht blos die in der vorliegenden Petiton er­wähnte, sondern auch andere in das Erwerbsleben und die Interessen vieler Berliner Bürger außerordentlich eingreifenden Steuervorlagen zur Beschlußfaffung dem Reichstage seitens des Bundesraths unterbreitet sind, und daß bei dieser Sachlage eine Petition der städtischen Behörden gegen ein einzelnes Steuer­projekt ungeeignet erscheint, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen.

Stadtv. Singer: Ich muß mich gegen diese motivirte Tagesordnung erklären, deren Begründung wir leider noch nicht vernommen haben. So weit ich verstanden habe, motiviren die Antragsteller ihren Wunsch damit, daß sie in Rücksicht darauf, daß noch andere schwer das Erwerbsleben beeinträchtigende Vor­lagen im Reichstage zur Verhandlung stehen, nicht für angemesser erachten, gegen ein einzelnes dieser Projekte zu petitioniren, Das ist eine eigenthümliche Auffassung. Verstehen würde ich, wenn die Antragsteller den Ausschußantrag in entsprechender Weise erweitert hätten. Jedenfalls vertheidigen sie das Tabaksteuer. Gefeß nicht, sondern wollen es mit uns bekämpfen; ich fann daher ihrer Logit nicht folgen. Ein Kollege von unseren Bänken, der spezielle Fachkenntnisse besitzt, hat sich noch zum Worte gemeldet. Ich kann daher den Antrag auf motivirte Tagesordnung nur abzulehnen bitten; es würde seine Annahme verhindern, daß das Plenum überhaupt ausspricht, wie es über das Steuerprojekt denkt. Wie die Dinge jett liegen, ist nicht ganz bestimmte Aussicht vorhanden, daß die Vorlage ohne weiteres abgelehnt wird, und daß sich die Befürworter der Vorlage es nicht entgehen lassen werden, wenn die Berliner Stadtverordneten­Versammlung um die Entscheidung herumgeht, steht fest. So weit die Berliner Vertretung im Reichstage in Frage tommt, hat Berlin nicht zu befürchten, daß auch nur Einer davon für die Steuer stimmt, Berlin ist also Dant den direkten Reichstags= wahlen und dem vernünftigen Sinn seiner Bevölkerung( Heiter­feit) sicher vor der Unterstüßung dieses Projekts. Wenn aber die Versammlung die Stimmung gegen die Fabrikatsteuer durchy eine Petition unterstützen will, so wird Sa seine Wirkung nicht verfehlen, und sie sollte es also mit alle Entschiedenheit ab­lehnen, über die Petition des Vereins Waldeck zur Tagesordnung überzugehen.

Stadtv. Cassel: Ich rechne mich zur freisinnigen Volks­partei, und auch diese gehört feineswegs zu den Anhängern, sondern zu den Gegnern der Vorlage. Troßdem befürworte ich die Annahme der motivirten Tagesordnung. Der Reichstag hat ein ganzes Bouquet von Steuervorlagen erhalten. Es ist garnicht zu ersehen, warum wir eine einzelne Steuer herausgreifen. Wenn Herr Singer sagt, dann sollten wir doch gegen alle Vorlagen petitioniren, so erwidere ich, daß wir doch nicht in erster Linie Ueber die Ungiltigkeitserklärung der Münchener Ge­dazu da sind, die politischen Geschäfte des Landes zu führen werbegerichtswahlen, entnehmen wir der Münchener Post" ( Buftimmung und Miderspruch). Das wollen jedenfalls viele noch einige Details, die unsere gestrige Notiz ergänzen mögen. Es folgen Berichte des Petitionsausschusses. derjenigen nicht, die in dieser Versammlung gegen die sämmt­In einigen Bezirken waren mehrere Wahlzettel der dem Ge- Derselbe beantragt, über die Petition des Gemeindekirchen- lichen Vorlagen sind. Es ist doch auch mit einer furzen werbevereine angehörigen Wähler für ungiltig erklärt worden, raths von Emmaus um Gewährung eines Beitrages von Resolution nicht abgethan, sondern wir müßten eine ausführ weil der aufgedruckte Name des Kandidaten durch den Bettel 37 000 M. zum Bau einer Reichenhalle zur Tagesordnung liche Begründung unseres Standpunktes geben, und das erscheint durchschien; in einigen anderen Bezirken hatte man Wähler des überzugehen. Referent Stadtv. Frengel bemerkt, daß der mir bei der eifrigen Agitation der Interessenten, bei der gleichen Umstandes wegen zurückgewiesen. Von seiten der Ge- Ausschuß namentlich deshalb zu seinem Antrag gekommen sei, Stellungnahme der Handelskammern und so weiter nicht erforder­werbevereinler wurde die Kompetenz des Wahlausschusses in weil der bisher vorhandene Leichenhaus- Baufonds aufgezehrt fei, lich; es tönnten sonst unsere eigentlichen Geschäfte dabei zu Zweifel gezogen. In der Regierungsentschließung heißt es nun: und giebt eine längere Darstellung der Geschichte dieses Fonds. furs tominen.( Bustimmlung). Ich glaube, die Tabatsteuer kurz Sollte aber Herr Singer recht 1. Es seien die am 10. Dezember 1893 vorgenommenen Das Bedürfniß einer definitiven Leichenhalle neben der schon wird nicht angenommen. Wahlen der Beisiger und Hilfsbeisiger des Gewerbegerichts provisorisch eingerichteten hat der Ausschuß auch bezweifeit. behalten, daß die Vorlage irgendwie zu stande kommt, so wird München für die Wahlperiode 1894/96 aus der Zahl der Arbeit- Stadtv. Schmeisser beantragt, die Petition dem Magistrat die Petition Berlins daran nichts ändern. Mögen sich doch die geber für ungiltig zu erklären, zur Berücksichtigung zu überweisen. Die Versammlung möge sich Petenten an die Abgeordneten Verlins, an den Reichstag felbst 2. es seien die Kosten des Verfahrens den Beschwerdeführern gegenüber den Petenten nicht von Vorurtheilen leiten laffen. wenden! Wozu sollen wir uns ohne jede Noth auf das rein als veranlassendem Theile zu überbürden, wobei für gegen Namentlich für das ärmere Publikum seien die Leichenhallen ein politische Gebiet begeben? Die Einstimmigkeit wie bei der wärtige Beschwerde eine Staatsgebühr nicht in Anfaz zu Segen, und die Emmausgemeinde umfasse hauptsächlich die Tabatsteuer möchte in dieser Versammlung bei den anderen bringen fei." ärmere Bevölkerung des Südostens. Die Gründe des Petitions - Steuervorlagen vielleicht nicht so ganz vorhanden sein. Sollen ausschusses seien unhaltbar. Berlin sei reich genug, der Ge- wir uns nur fontradiktorisch über den Werth dieser Vorlagen unterhalten? meinde den verlangten Beitrag zu leisten.

Stadtv. Gericke bemängelt den Standpunkt des Magistrats, solche Mittel nicht hergeben zu wollen, blos weil jener Fonds erschöpft sei. Den armen Gemeinden müsse auch ferner in diefer Beziehung Hilfe geleistet werden, Leichenhallen seien ein bürger­liches Bedürfniß.

Der Grund für bie Ungiltigkeit der Wahl liegt nach Ansicht der t. Regierung darin, daß in vier Wahlbezirken eine Anzahl von Wahlzetteln zu Unrecht" für ungiltig erklärt und mehrere Wähler zu Unrecht" mit solchen Zetteln zurückgewiesen wor­den sind. Diese Ansicht stützt sich auf§ 15 des Reichsgesetzes fiber die Gewerbegerichte vom 29. Juli 1890 und auf§ 22 des Drts­fiatuts, wonach Stimmzettel von weißem Papier sein müssen Stadtschulrath Fürstenau weist darauf hin, daß neuer und fein äußeres Kennzeichen tragen dürfen. Das Durch dings der Stadtgemeinde zugemuthet werde, die ganze firchliche fcheinen der aufgedruckten Namen sei aber fein äußeres Baulast zu tragen. Seitdem das eingetreten sei, tönne die Stadt Rennzeichen(!!!), wenigstens liege bei den beanstan- zu Leistungen, zu denen eine Verpflichtung nicht fonstruirt werden beten Betteln teinerlei Anhaltspunkt dafür vor, daß diese tönne, sich auch nicht bereit finden lassen.

Stadtv. Schulz II: Es ist nicht das erste Mal, daß sich die Städte mit derartigen Steuervorlagen beschäftigen. 1878 be= rief sogar der Berliner Magistrat einen Städtetag ein, auf welchem ein Botum gegen die drohenden Korn- und Fleischzölle abgegeben wurde. Im Jahre 1879 wurden durch die damalige Tabatsteuer 30 000 Arbeiter dieser Industrie brotlos. Die jeßige Vorlage ist ebenfalls eine trockene Guillotine( Heiterkeit), welche Tabatarbeiter umbringen wird. Дь Sie dazu die oder nicht, es ist die Wahrheit. Der Kleine lachen Geschäftsmann tann die Steuer nicht zahlen, er fann