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Millionen, die Ausfuhr um 1082 Millionen auf 10 182 Millio- l Der Staatsanwalt beantragte, da es sich hier um eine schon nen Mark gestiegen. Die Zunahme der Ausfuhr ist also erheblich| fast nicht mehr Fahrlässigkeit zu nennende Handlungsweise handele, stärker als bei der Einfuhr. Deutschland   hat im vergangenen gegen den Angeklagten ein Jahr Gefängnis und sofortige Ver­Jahre seine Ausfuhr außerordentlich gesteigert, so daß sie nur noch haftung. Von Rechtsanwalt Robert Heine wurde als strafmildernd um 945 Millionen Mark hinter der Einfuhr zurücsteht.

Frage verneint.

Gerichtszeitung.

Zum Reichsvereinsrecht.

darauf hingewiesen, daß der Angeklagte, der den ganzen Tag über schweren und anstrengenden Denst getan habe, offenbar in dem fritischen Moment die Herrschaft über den Wagen verloren habe. Das Gericht erkannte auf 6 Monate Gefängnis.

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geschmiert.

Aus aller Welt.

Ein Gegenstück zu Zabern  .

Dank der Kabinettsorder von 1820 wer weiß, wieviel andere ähnlicher Natur noch existieren haben wir glücklich die Herrschaft des Säbels installiert. Kein Bürger wird es mehr wagen, einen Leutnant scheel anzusehen, bereinigt sich doch in der Uniform alles, Auch in Halle a. S. wird was Neugermanien an politischen und sittlichen Idealen aufzuweisen Vor der Halleschen Straffammer standen der Polizeisergeant hat. Ginst war das freilich anders, da verhaftete nicht das Militär Das Stammergericht hat am Dienstag sich gegen eine Er- ilhelm Augustin wegen Forderung und Annahme von Be- die Bürger und steckte sie in den Pandurenkeller, sondern das Das Kammergericht hat am Dienstag fich gegen eine Gr- stechungsgeldern seitens Verhafteter, um sie der Bestrafung zu ent- Bürgertum hatte genügend Mut, trotz der Kabinettsorder von 1820 weiterung der Strafvorschriften des Vereinsgesetzes in beziehen, und die Studenten der Medizin Schwarz  , Koppe und Kem- dem aumaßenden Soldatengeist entgegenzutreten. Freilich war das merkenswerter Weise gewendet. Es handelt sich um die vinski wegen Bestechung eines Beamten unter Anklage. Die bis im Jahre 1848, einem Jahre, bei dessen Nennung auch unserem Frage, ob die gegen nicht sofortige Entfernung nach Auf- in die Abendstunden hinein dauernde Verhandlung ergab, daß der neudeutschen Bürgertum eine Gänsehaut überläuft. Frage, ob die gegen nicht sofortige Entfernung nach Auf­lösung einer Versammlung gerichtete Strafvorschrift des Polizist die drei Studenten in einer Nacht auf der Straße wegen In Potsdam   fanden, wie allerwärts in diesem Jahre, unter Reichsvereinsgesetzes auch auf den Fall Anwendung finden angeblicher Verübung ruhejtörenden Lärmes festgenommen und bis freiem Himmel Boltsversammlungen statt und zwar in dem sog. darf, wenn die Auflösung auf Grund einer allgemeinen polizeilichen Befugnis erfolgte. Das Kammergericht hat diese nach der Polizeiwache geführt hatte. Vor der Wache ließ er sich Schragen am Bornstedter Feld. Die Mannschaften des Garde­jedoch von den Studenten, die gern freigelassen sein wollten, er- Straffter- Regiments sympathisierten damals sehr mit den Volks. Am 28. Februar 1913 sollte im Saale der Löwenbrauerei in weichen" und sagte schließlich: Na, ich will Euch was sagen, gebt bestrebungen, während die Gardedukorps konservativ Berlin   eine öffentliche Versammlung zur Erörterung der Frage ieder einen Fünfziger, dann soll die Sache erlebigt sein!" Die gefinnt waren. In einer eines Sonntags zwischen Ostern und nach den wahren und falschen Arbeiterfreunden stattfinden. Der Studenten wollen sofort bereitwilligst die Geldstrafen" gezahlt Pfingsten stattgefundenen Versammlung im Schagen fam es nun zu Reibereien zwischen Mannschaften der beiden Regimenter, die am überwachende Polizeileutnant löste die Versammlung auf, weil haben und dann wieder freigegeben worden sein. Sie wollen ge- nächsten Tage in einer Versammlung im Kaisersaal in der Kaiser­der Angeklagte Haberfaath als Veranstalter auf Verlangen des glaubt haben während ihrer Studienzeit in Leipzig   sei das zu straße fortgesetzt wurden. Ein früherer Artillerieoffizier Beamten die jugendlichen Personen unter 18 Jahren nicht hinaus lässig gewesen leine Polizeistrafen könnten auf der Stelle er­wies, von denen zur Zeit der Eröfnfung etwa 60 im Saale gefunden batten. Blöglich erschienen nun, unter Anführung anwesend waren. Der Beutnant berief sich für die Auflösung aus- ledigt werden. Der Polizist bestritt, der Täter gewesen zu sein. hielt dort einen Vortrag, zu dem sich auch viele Küraffiere ein­eine große Anzahl Gardedu drücklich nicht auf das Vereinsrecht, sondern auf§ 10, Zeil 2, Die Beweisaufnahme ergab aber das Gegenteil. Der Staatsanwalt forps, die sämtlich) mit Schemelbeinen bewaffnet Bolizeiflausel. Später erflärte der Leutnant, daß er darum aus( wieviel Strafen müßten da wohl in Köln   verhängt werden?) und waren, die sie zuvor in der Kaserne aus ihren Schemein Titel 17, des Allgemeinen preußischen Landrechts, die sogenannte beantragte gegen den Polizeibeamten sieben Monate Gefängnis des Wachtmeisters Wendt, dem angeführten Paragraphen des Landrechts aufgelöst habe, weil gegen die Studenten je 50 M. Geldstrafe. Das Gericht kam zur herausgeschlagen hatten. Damit schlugen sie auf die gänzlich wehr­es eine politische Versammlung gewesen wäre und sich die Jugend- Freisprechung der Studenten und ließ den Polizeibeamten mit einer lose Menge ein und es entstand eine große Schlägerei, durch lichen unter 18 Jahren strafbar gemacht haben würden, wenn sie Geldstrafe von 75 M. davonkommen. welche die Volksversammlung gesprengt wurde; der Vortragende in der Versammlung geblieben wären. mußte sich, weil er sehr bedroht wurde, in einem Kamin verstecken. Inzwischen war aber in Potsdam   die Alarmtrommel gerührt, die Bürgerwehr trat zusammen und arretierte die Gardedukorps, die nach der Schloßwache gebracht wurden. Dort ließ man aber die Leute, welche man durch das Fortuna­

Versammlungen.

Partei und Gewerkschaft.

Haberfaath wurde mun, weil er sich nicht alsbald nach der Auflösung aus dem Saale entfernt habe, vom Landgericht auf Grund des§ 18, 3iffer 4, des Vereinsgesetzes zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte legte Revision ein. Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld führte aus, die Strafvorschrift finde nur An­wendung, wenn die Auflösung auf Grund des§ 14 des Vereins­gesetzes erfolgt. Außerdem müſſe im Gegensatz zur Ansicht des Landgerichts das Gericht nachprüfen, ob die Auflösung berechtigt war. Das war sie hier nicht, die Freisprechung sei daher gerecht fertigt. Der zweite Straffenat des Kammergerichts unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten Dr. Roth verkündete das Urteil dahin, daß die Vorentscheidung aufzuheben und der Angeklagte Habersaath freizusprechen sei. Zur Begründung wurde ausgeführt: Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts habe der Polizei­beamte die Bersammlung aufgelöst auf Grund der Vorschriften Dieser Antrag wurde ausgeführt in einer am Dienstag ab- die auch Erfolg hatte. Der Berliner   Volkswiz bemächtigte sich sofort des§ 10, Teil 2, Titel 17, des Allgemeinen Landrechts. Die Vor- gehaltenen Generalversammlung des ersten Wahltreises. Ueber dieser Affäre. Es erschien ein Flugblatt, auf dem zwei verkehrt auf schrift des§ 1, Absatz 2, des Reichsvereinsgefeßes, wonach unter bas angegebene Thema referierte Genosse Eichhorn. Eingehend Eſeln sitzende Gardedukorps abgebildet waren, und das den Titel gewiffen Voraussetzungen die allgemeinen sicherheitspolizeilichen schilderte der Redner die historische Entwickelung der Partei- und führte: Die Potsdamsche Schemelbeen- Helden, jenannt Jardekohrs. Bestimmungen des Landrechts Anwendung finden, habe also die Gewerkschaftsbewegung in Deutschland   und das Verhältnis, welches Sie reiten hier sehr schön Parade, doch is et um die Efels schade. Unterlage für die Auflösung, gebildet. Es sei infolgedessen die sich zwischen diesen beiden Zweigen der Arbeiterbewegung heraus Een fleener Anhang zu den Aemeebefehl von Aujust Buddelmeher, Streitfrage zu entscheiden, ob eine auf Grund dieser Vorschrift gebildet. In grundsäßlicher Beziehung vertrat er im wesentlichen Dages- Schriftsteller mit' n froßen Bart." erklärte Auflösung einer Bersammlung dazu führen könne, daß den Standpunkt: Es ist die selbstverständliche, unbestrittene Pflicht eine Bestrafung auf Grund des§ 18, Ziffer 4, des Vereinsgefeßes jedes Parteigenossen, der Gewerkschaft seines Berufes anzugehören. wegen nicht sofortiger Entfernung erfolge. Das Kammergericht Die Gewerkschaften haben auf ihrem Tätigkeitsgebiet Außerordent Schreckliches Familiendrama. verneine diese Frage. Denn es nehme an, daß dieser§ 18 des liches geleistet. Wenn wir das vückhaltlos anerkennen, so dürfen Unglückliche Familienverhältnisse haben am Dienstag­Vereinsgefezes, der ausdrücklich auf den§ 16 berweise, nur dann wir aber nicht vergessen, daß der gewerkschaftlichen Tätigkeit ge abend in Solingen   die Frau des Fabrikarbeiters Thom­Anwendung finden könne, wenn die Auflösung erklärt sei aus wisse Grenzen gezogen sind und daß sie die politische Betätigung den reichsgefeßlichen Gründen, nämlich aus den Gründen, die der ArbeiterBlaffe nicht überflüssig machen kann. Das Ziel der sen zu einer entsetzlichen Tat gebracht. Während der Ab aufgezählt seien im§ 14 des Reichsvereinsgefeßes. Es könne auch sozialistischen Arbeiterbewegung ist die Beseitigung der kapitali wesenheit ihres Mannes durchschnitt sie ihren drei nicht im Wege der Analogieauslegung die Strafvorschrift des§ 18, stischen und die Errichtung der sozialistischen   Gesellschaftsordnung. Kindern im Alter von vier Monaten, drei und fünf Jahren Ziffer 4, eritredt werden auf die Fälle, wo Auflösungen aus dem zur Erreichung dieses Bieles bedarf es der politischen Partei den Hals und suchte sich dann durch einen Sprung aus § 1, Absatz 2, des Vereinsgefeßes( in Preußen in Verbindung bewegung, die sich in der Sozialdemokratie verkörpert. Die Gewerk. dem Fenster das Leben zu nehmen. In schwer ver­mit dem§ 10, Teil 2, Titel 17, des Allgemeinen Landrechts) er- schaften fönnen ihrer Natur nach dies Biel nicht erreichen. Ihre Le tem Zustande wurde sie auf der Straße aufgefunden folgten. Denn durch das Strafgesetzbuch sei eine derartige Ana- Aufgabe ist es, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Arbeiter inner- und in ein Krankenhaus gebracht. logie verboten. Somit gebe es für die Tat des Angeklagten, da halb der gegenwärtigen Gesellschaft zu verbessern. In dieser Hin­die Auflösungserklärung nicht aus einem Grunde des§ 14 des ficht haben sie bedeutende Erfolge gehabt. Selbst wenn man als Vereinsgefezes erfolgte, feine gefegliche Bestimmung, wonach er richtig annehmen würde, daß die Erhöhung der Löhne durch die Ein italienischer Armceskandal. wegen jener Tat bestraft werden könnte. Daraus folge die Frei- Steigerung der Lebensmittelpreise ausgeglichen und die Vorteile Großes Aufsehen erregt in Rom   die Verhaftung des größten sprechung. Auf die zweite von der Verteidigung aufgeworfene der verkürzten Arbeitszeit durch weitgehendste Ausnutzung der römischen Getreide lieferanten für die Armee, Frage ging das Gericht nicht ein. Arbeitskraft aufgehoben werden, jo bleibt doch immer noch der große Magnani. Die Gründe für die Festnahme werden vorläufig Erfolg der Gewerkschaften bestehen, daß sie die Arbeiter in ihren noch geheimgehalten. Ein entlaffener Angestellter Magnanis namens Organisationen zu solidarischem Handeln zusammengeführt und da­durch eine wesentliche Vorbedingung des Sozialismus erfüllt haben. Confaloniert hatte einem sozialistischen   Abgeordneten Geschäfts. Nach dem mit allseitigem Beifall aufgenommenen Referat briefe für die Summe von 8000 Lire angeboten, um so expreffe­erklärte egewald: Die Ausführungen des Referenten fönne rische Manöver gegen den Getreidelieferanten durchzuführen. Der jeder Gewerkschafter unterschreiben. In der vorigen Generalber Abgeordnete übergab die Briefschaften der Polizei. Die Anicheinend sind die Dokumente so belastender Natur ge sammlung seien leider andere Ansichten vertreten worden. Gewerkschaften seien verantwortlich gemacht worden für den Rück- wesen, daß die Behörden zur Verhaftung Magnanis schritten. gang der Partei. Wäre die Pflicht jedes Sozialdemokraten, der Gewerkschaft anzugehören, nicht in der vorigen Versammlung in 3weifel gestellt worden, dann hätte das jeßige Referat nicht gehalten werden brauchen.

In der Generalversammlung des ersten Wahlkreises am 18. November wurde in der Diskussion die Frage nach den Ur- portal hereingebracht hatte, durch das Portal in der fachen des gegenwärtigen Stillstandes der Parteiorganisation be- umboldtstraße wieder laufen, bis dies bemerkt wurde, handelt. Bei dieser Gelegenheit machte ein Redner Ausführungen woraufhin die Gardebukorps nach dem Rathaus gebracht Im Arrestlokal lagen später die Schemelbeine auf­über die Gewerkschaftsbewegung, die von gewertschaftlich tätigen wurden. Genossen als unzutreffende Beurteilung der Gewerkschaftsbewegung geschichtet, und zwar etwa in Höhe eines Haufens Holz. In aufgefaßt wurden. Infolgedessen fand ein von Hegewald ge- Potsdam wurde infolge dieses Vorganges darum petitioniert, daß stellter Antrag Annahme: Der Wahlverein solle eine Versammlung die Gardedukorps verlegt würden, andererseits aber von mit dem Thema:" Die Bedeutung der Gewerischaftsbewegung" einent Bofamentier Schulz eine Gegenpetition ins Werk gefeßt, einberufen und das Referat einem Politifer übertragen.

Zwei Urteile.

Der Arbeiter Borowski aus Sterpeifen( Ostpreußen  ), der an den Füßen verkrüppelt und Bater von drei Kindern ist, stand bei dem Gutsbefizer Heinrich v. Tucholte in Laugszargen im Dienst. Gines Tages verlangte er seinen Lohn für das Milchfahren, und als er ihn nicht erhielt, erklärte er, daß er dann nicht mehr arbeite. Darauf schlug ihm der adlige Herr ins Gesicht, und als dieser ein höhnisches Lächeln bei dem Arbeiter zu erblicken glaubte, gab er ihm noch einige Stockhiebe. Einige Tage darauf schloß der Gutsbesitzer die Wohnung des Arbeiters, jagte dessen Kinder fort und am nächsten Tage versette er dem verkrüppelten Arbeiter Faustschläge ins Gesicht, daß ihm das Blut aus der Nase strömte. Dann wurde er noch Lump tituliert und mit zwei Stockhieben trattiert, so daß er bei dem Gendarm Schut suchen mußte. Das Schöffengericht in Tilsit   erkannte die Mißhandlung als eine rohe an und verurteilte den Gutsbefizer zu fünfzig Mark Geldstrafe.

Nun das andere Urteil: Aus der Untersuchungshaft wurde der Kuhmelker B. vor das Insterburger Schöffengericht geführt. Er hatte in Kraudischkehmen bei einem Gutsbesizer gearbeitet, seine Stellung aufgegeben und ging zu seinem Arbeitgeber und ver­langte seinen Lohn. Der Gutsbesizer war jedoch der Meinung, daß er nichts mehr zu erhalten hatte. Jest soll der Kuhmelter nach der Anklage den Gutsbesizer und dessen Gattin aufs gröblichste be­leidigt und bedroht und trok mehrfacher Aufforderung die Wohnung des Gutsbesikers nicht verlassen haben. Und dafür wurde er zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, wovon ihm ein Monat auf die Untersuchungshaft angerechnet wurde.

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Man vergleiche: Der Gutsbesißer prügelt einen verkrüppelten Arbeiter mit dem Stock und der Faust wiederholt und nennt ihn Lump weil er seinen Verdienst verlangte. Urteil gegen den Herrn Gutsbesiger: 50 Mark! Der Arbeiter, der seinen Lohn fordert und sich dabei ungebührlich benimmt, bekommt drei Monate Gefängnis und hat noch in Untersuchungshaft sihen müssen. Es gibt aber immer noch Leute, die da behaupten, daß es Klassenjustig nicht gebe.

Autounglück.

Ein schweres Straßenunglüd beschäftigte gestern die 4. Straf­fammer des Londgerichts II. Angeklagt wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverlegung war der Kraftwagenführer Friedrich Franz Reinider.

Am Abend des 22. Oktober v. 3. gegen 11 Uhr hielt an einer Haltestelle in der Hafenheide ein Straßenbahnwagen der Linie 21. Während die Fahrgäste noch beim Ein- und Aussteigen waren, tam plötzlich von hinten ein Kraftomnibus der Linie 4 in voller Fahrt angefahren. Der Führer des Omnibus fuhr direkt in die Menschen­menge hinein. Der Kammergerichtssekretär Wendland, der gerade den Straßenbahnwagen besteigen wollte, wurde gegen die Seiten­wand der Elektrischen gequetscht und an dieser bis zu dem Vorder­perron entlanggerollt, wo er mit schweren inneren Verlegungen bewußtios liegen blieb. Außerdem erlitt ein Kaufmann Hidethier Verlegungen. Wendland verstarb drei Tage später an den Folgen der erlittenen Verlegungen.

Vom Pfaffen in den Tod getrieben.

Eine alte deutsche Lehrerin hat sich in der Nähe von Im weiteren Verlauf der Diskussion bemerkte Düwell: Jn Palermo auf Sizilien ins Meer gestürzt und den Tod ge­Die bedauernswerte Greifin hatte den Lügen des der vorigen Versammlung seien es lediglich einige unglückliche, funden. mißverstandene Aeußerungen gewesen, welche als Herabseßung der Priesters Fontana Glauben geschenkt und ihm ihr ganzes Gewerkschaften gedeutet wurden. Diese Aeußerungen hätten so- erspartes Vermögen von etwa 50 000 M. anvertraut. Der elende fort eine so scharfe Zurückweisung gefunden, daß weitere Aus- Pfaffe verjubelte das Geld in liederlicher Gesellschaft und ging einandersetzungen über diese Frage nicht nötig gewesen wären. Der flüchtig. Die Behörden verfolgen ihn jetzt wegen Betruges, werden erste Wahlkreis habe noch nie etwas unternommen, was als Serab- ihn aber faum erwischen, weil flüchtigen Pfaffen vielerlei geheime sehung der gewerkschaftlichen Tätigkeit oder als Stellungnahme Schlupfwinkel offen stehen, und sogar Klöster geistlichen Verbrechern Unterschlupf gewähren. gegen die Gewerkschaften aufgefaßt werden könne.

Wir sind die Letzten, die Vergehen einzelner Glieder dem ganzen Stande zur Last legen. Aber in der katholischen Geistlichkeit straucheln so viele, daß man auf eine ausgedehnte Fäulnis schließen muß, während doch in einem geistlichen Stande grobe Ver­fehlungen zu den größten Seltenheiten gehören müßten.

Kleine Notizen.

Hierauf entgegnete ein gewertschaftlich tätiger Genosse: Es sei richtig, daß der erste Wahlkreis offiziell noch nie Stellung gegen die Gewerkschaften genommen hat. Aber von einzelnen Genossen habe man derartige Ausführungen an den Zahlabenden gehört Ge jei gesagt worden, die hohen Beiträge der Gewerkschaften verschulden den Rüdgang der Partei, die Gewerkschaften seien überflüssig und dergleichen. Derartige Aeußerungen müßten auf junge Parteimitglieder verwirrend wirken. Deshalb sei eine Aus­Absturz eines Fliegers. Am Mittwochvormittag stürzte auf dem sprache notwendig gewesen. Mit den von Eichhorn vertretenen der Unters Flugplatz der Fliegerstation Schleißheim Grundsäßen sei jeder Gewerkschafter einverstanden. Auch im übrigen zeigte die Debatte volles Einverständnis offiziersflieger Schweiffer aus Nürnberg   beim Nehmen in dem Gedanken, den der Referent im Schlußwort nochmals ganz einer Surve aus 35 Meter Höhe ab. Der Flieger wurde sofort entschieden betonte: Partei und Gewerkschaften arbeiten Hand in getötet und sein Flugzeug völlig zertrümmert. Hand, jede auf ihrem Gebiet, aber beide im Interesse der Arbeiter­klasse.

Frauenleid, Frauenkampf, Frauenerlösung. Eine Frauenversammlung des sechsten Kreises, die sich mit obi­gem Thema beschäftigte, war schon lange vor Beginn dicht gefüllt. Und immer neue Proletarierinren tamen hinzu. In atemloser Spannung folgten die Erschienenen den Worten Emil Ungers. Der donnernde Applaus, der zum Schluß gespendet wurde, ließ er­kennen, wie die Frauen sich eins mit dem Redner fühlten, als er endete:" Gin Halt dem Streuzesgang nach Golgatha. Durch Kampf hinauf zu den lichten Höhen des Sozialismus. Dem Weibe durch Frauenleid, Frauenkampf die endgültige Erlösung!"

Riesenbrand in Duisburg  . Am Dienstagabend um 9 Uhr brach bei der Speditionsfirma M. 8iezichmann am Parallel­bafen in Duisburg   infolge Kurzschlusses Feuer aus, das erst Mittwoch früh gelöscht werden konnte. Fünf große Schuppen bestehend aus Bellulosen, Mehl, mit Lagergütern, 8eitungspapier, Mineralöl und sola find dem Brande Der Schaden, der auf 300000 Mart ge­zum Opfer gefallen. ich ägt wird, ist durch Versicherungen gedeckt. Folgenschwerer Gerüsteinsturz. Durch Nachgeben der eisernen Klammern stürzte beim Bau eines Hochofens auf der Donners. mardhütte bei Babrae ein Gerüst mit fünf Montage­arbeitern aus einer Höhe von etwa acht Meter ab. Drei Ar­beiter erlitten schwere Verlegungen, zwei dagegen nur Die Handlungsgehilfinnen, gehilfen und die Sausangestellten leichtere. Der Unfall soll infolge der Ueberlastung des Gerüsts, das in ihrem schweren Kampf um Sonntagsruhe und Menschenwürde auf Selammern in der Luft frei schwebte, entstanden sein. zu unterstüßen, ließen sich die Genofsinnen Reinert und Befinden des einen Berunglückten gibt au Besorgnissen ungwiß angelegen sein. Mögen die Arbeiterfrauen Sonn- Hungersnot. Nach einem Telegramm der New York Tribune  " tags teine Einkäufe besorgen und genannte Kategorien ihren Ver- aus El Paso( Teras) herrscht in dem Staate Sinaloa   eine bänden zuführen. Der kernige Schlußaufruf der Versammlungs- große Hungersnot. Viele Hunderte erliegen täglich den leiterin Genoffin Schmidt, jich der Partei anzuschließen, die allein für die Gleichheit der Frau fämpft, war von Erfolg begleitet. Die über 600 anwesenden Frauen gingen unter brausendem Hoch auf die Sozialdemokratie und lohender Kampfbegeisterung ausein­ander.

Alles in allem, eine schneidige Ouvertüre zum kommenden Frauentag am 8. März.

Anlaß.

Entbehrungen.

Frauen- Leseabende.

Das

Niederschönhausen  - Nordend. Freitag, den 23. Januar, abends 8%, Uhr, Frauenleseabend bei Rettig, Blankenburger Str. 4. Bortrag der | Genossin Demmning.