Gerichts- Beitung.
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Gewerbegericht.
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verhüten, an etwa 50 Truppentheile folgendes heftographirte| Massen für die sozialdemokratische Bewegung bedeuten, sind Rundschreiben: Den mir gewordenen gelegentlichen Mit Maßregeln zu verlangen, welche die Lage der Arbeiter unter theilungen zufolge hat der damalige Premierlieutenant und Ad- dem gegenwärtigen Wirthschaftssystem zu heben geeignet sind. Rammer 111. Borsigender: Assessor Cuno. Sigung vom wärtig Rittmeister im 9. Dragonerregiment zu Metz ), durch hebungen über die Zahl der Arbeitslosen. 2. Dirette, ausjutant der 9. Kavalleriebrigade zu Glogau, Herr Lübbert( gegen Folgende Forderungen sind daher zu stellen: 1. Statistische Er13. Januar. Das Gericht habe immer angenommen, wenn Beit entstandene geschäftliche Berwürfniß durch Vermittelung 3. Gesetzliche Einführung der achtstündigen Arbeitszeit. 4. Be schristliche Mittheilungen über das zwischen ihm und mir seiner reichende Unterstützungen der Arbeitslosen aus Staatsmitteln. Arbeiter ausfeben sollen, aber Buch und Karte der Difiziertasinos p. p. mich bei seinen Herren Kameraden feitigung aller, die industriellen Arbeiter schädigenden Gefängnißerhalten, daß dies eine verschleierte Entgeschäftlich geschädigt. Gines Mannes Rede ist bekanntlich und Buchthausarbeit. 5. Vergebung der Staats- und kommunalen Iassung sei. Mit diesen Worten begründete der Borsigende feines Mannes Rede, man muß sie hören alle Beide. Im Ver Arbeiten in Regie. 6. Errichtung eines städtischen Arbeits die Verurtheilung des Maurermeisters Petermann zur Zahlung trauen, das.... Regiment werde diesen bewährten deutsch nachweises unter Kontrolle der Arbeiter. 7. Sicherstellung des einer Lohnentschädigung von 54 M. Der Kläger hatte megen rechtlichen Grundsatz ebenfalls anerkennen und dementsprechend Koalitionsrechts. 8. Beseitigung aller den Konsum belastenden unrechtmäßiger Entlassung( ohne Kündigung und gefeßlichen auch meine Rechtfertigung geneigtest zur Kenntniß der betreffenden Bölle und Verbrauchsabgaben. Nach dem mit lebhaftem Beifall et Brund) geklagt. Herren Offiziere und Militärbeamten bringen, gestatte ich mir aufgenommenen Referat ergriff der Vorsitzende Metzner das Kammer 11. Dem Maurer Hannemann, welcher bei dem folgende fireng fachliche Darstellung zu liefern. Ich hatte das Wort, um in einer ausführlichen Darlegung der Verhandlungen Maurermeister Großer in Arbeit stand, wurde eines Donnerstags zwei Möbelwagen und drei Waggons füllende, also sehr umfang in der Stadtverordneten- Versammlung über die Nothstands. Abends gesagt, er müsse aussehen". Als er nach zwei Tagen reiche Lübbert'sche Umzugsgut in zwei Theilen von Militsch nach vorlage zu zeigen, wie wenig die Arbeiter von dieser Seite zu anfragen fam, sprach der Meister seine Entlassung aus. Glogau zu befördern und zwar Anfang November 1889 bezw. erwarten haben. Nach Erledigung einiger Vereinsangelegenheiten Sannemann flagte darauf, die Bezahlung der beiden Tage ver- Mitte März 1890, für eine vorher vereinbarte Gesammtvergütung erfolgte der Schluß der Versammlung. Tangend, die erausgeseht" hatte. Das Urtheil lautete auf Ab- von 1100 M., einschließlich des Umräumens der zuerst beförderten weisung der Klage, unter folgender Begründung: Der Kläger Hälfte aus der interimiſtiſchen in die demnächst zu beziehende große Wahlkreis beschäftigte sich am 16. Januar mit der von den Der sozialdemokratische Wahlverein für den zweiten habe keinen Anspruch an den Beklagten. Er hätte wenigstens Wohnung. Obschon Herr Lübbert hinsichtlich des ersten Transports fragen müffen was Kläger nicht that- ob ihm die Zeit des weder Ersatzansprüche erhoben, noch Ausstellungen benannt hat, ver. Genossen P. Böhm, G. Ledebour und H. Mattutat Aussehens bezahlt werde. Da die Kündigung ausgeschlossen war, weigerte derselbe befremdlicher Weise die Ausfertigung des üblichen ausgearbeiteten Vorlage, betreffend die Reorganisation der hätte der Kläger sich jeden Tag andere Arbeit suchen können. Ablieferungsscheines und zahlte statt der fälligen 550 M. nur 300 M. Berliner Wahlvereine. Dr. Arons hatte das Referat überEmpfehlenswerth wäre es allerdings gewesen, wenn der Unterm 20. November 1889 richtete Herr Lübbert an mich ein nommen. Einleitend bemerkte Redner, von beachtenswerther Beklagte, und das treffe auch für viele andere Unternehmer zu, Echreiben, in welchem er mich ohne Grund der Stellung eines Seite sei gesagt worden, man solle doch Reorganisationspläne den Kläger klar und deutlich darüber informirt hätte, daß er anderen Möbelwagens, als angeblich verabredet, beschuldigte und wie den Ledebour'schen Parteitagen zur Berathung überlassen. teinen Lohn bekomme, wenn er aussete." Assessor Dr. Freund weiter wörtlich sagte, er sei nicht der Mann, sich auf der Nase Das sei grundfalsch, die Wahlvereine haben nicht das Geringste hat, im Gegensah zu Affeffor Cuno, folgendes in der Begründung herumtanzen zu lassen; ich hätte viermal so viel genommen, als mit der Partei- Organisation zu thun, sie müssen ihre Maßeines Urtheils seinerzeit ausgeführt: Das Aussehen der Arbeit der Unternehmer eines anderen, von Glogau nach Militsch ver: Die Erfolge der Berliner Wahlvereine feien noch lange nicht nahmen treffen nach den lokalen Verhältnissen der Kreise. sei nicht mit der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses identisch. fetten Offiziers, welcher doppelt so viel Sachen gehabt habe! groß genug, ihre Organisation noch nicht die beste. Bezüglich Wenn daher ein Arbeitnehmer auf Verlangen seines Arbeit- Endlich versteigt Herr Lübbert sich zu der unqualifizir lekterer stellt Redner einen Vergleich an zwischen der Betheiligebers ausfete, fei ihm die Zeit seines Feierns zu ent- baren Drohung, daß er die vorgekommenen Unregelmäßig- lezterer stellt Redner einen Vergleich an zwischen der Betheilischädigen. feiten ausposaunen würde, wenn ich mich nicht ganz gung der sozialdemokratischen Wähler in Hamburg an den poliDer Bimmerpolier Lindenberg flagt gegen den und gar beruhigte. Einen Ablieferungsschein zu geben, läge tischen Organisationen, den Wahlvereinen, und der in Berlin . Restaurateur Weimarshausen; er beansprucht eine vierzehntägige feineswegs in seiner Absicht. Da sich Herr L. hierdurch min- Dann streift Redner das sich in bestimmten Genossenkreisen Lohnentschädigung. Die Klage wurde abgewiesen. Gründe: Der destens als ein seinen vermeintlichen Rechtsstandpunkt schroff geltend machende Streben nach Beseitigung der kleinen Vereine, Betlagte sei als Gewerbetreibender Restaurateur. Der Kläger wahrnehmender Herr zu erkennen gab und ich den hiernach Landsmannschaften und dergleichen, vornehmlich Bildungs- und Debattirklubs. Durch ein Dekret, durch Verhabe, als er für ihn thätig war, nicht in einem gewerblichen drohenden Prozeß vermeiden wollte, schrieb ich ihm untern Betriebe gearbeitet. Beklagter habe in Bergfelde sein Restaurant 17. März 1890 unter Bezug auf sein erwähntes Schreiben Folgendes: Sammlungs- und Kongreßbeschlüsse lassen sich diese nicht bebauen lassen, wobei er selbst den Bauherrn spielte und wohl ich hätte an diesem Tage den Rest seines Umzugsgutes in ſeitigen, so lange sie auf bestimmten Bedürfnissen beruhen. Im Arbeitgeber des Klägers, aber nicht Unternehmer im Sinne eines Militsch verladen und ersuchte um baldige Uebersendung meiner Prinzip ist ja dem Genossen Antrick beizustimmen, daß der WahlGewerbetreibenden gewesen sei. Nach dem allgemeinen Land- Restforderung von 800 M. und 5 M. Zinsen für die feit No- verein auf Kosten dieser Vereine und Vereinchen gestärkt werden recht habe aber jeder Arbeiter, der bei einem Nichtgewerbe- vember rückständigen 250 M. oder Zahlung dieses Betrages vor möge; dazu sei aber Voraussetzung, daß der Wahlverein, was treibenden in Arbeit tritt, das Recht, ohne Kündigung auf- Ablieferung der Restladung an meinen Packmeister, da ich andern- er bisher nicht that, den Bedürfnissen gerecht werde, welcher zur zuhören; entgegengesetzten Falles sei der Arbeitgeber nicht ver- falls von der Ausübung meines mir nach Artikel 382 uud 409 Gründung jener politischen Zirkel und jener Debattirklubs pflichtet, zu fündigen. H.-G.-B. zustehenden Pfandrechtes Gebrauch machen müßte. Da führten. Das könne er bei seiner heutigen Organisation nicht. Rammer III. Wie sehe denn das Vereinsleben im zweiten Wahlkreise jett Sigung vom 15. Januar. Borsitzender Herr Lübbert dessen ungeachtet sowohl am 20. März bei der zu aus? In jedem Viertel des weit verzweigten Kreises fände Assessor Cuno. erst versuchten Zustellung der Restladung, als auch einige Wochen In einem Lohnentschädigungs- Prozeß des Malers Seidel später im Zahlungsverzuge war, sah ich mich zu meinem Leid- nur alle acht Wochen eine Versammlung statt; vier Säle würden gegen den Malermeister Noack gelang es dem Beklagten nicht, wesen genöthigt, ihm die zweite Hälfte seines Umzugsgutes ein- nach einander benutzt und alle 14 Tage halte der Verein eine feine Behauptung zu beweisen, die Kündigung sei ausgeschlossen mal ganz und demnächst theilweise zu pfänden, weil ich mir die Versammlung ab. Bei den weiten Entfernungen sei es öfter gewesen. Als erwiesen durch die Verhandlung nahm das Gericht feinerseits beabsichtigte Preisermäßigung nicht fonnte gefallen sogar den näher interesfirten Genossen nicht möglich, jede Veraber an, daß Beklagter acht Tage vor der Entlassung des Klägers laffen. Die zutreffendste Beleuchtung erhält das mir gegenüber ammlung zu besuchen. Infolgedessen feble es an einem richtigen, zu diesem geäußert hat, wenn die Arbeit zu Ende sei, wäre beobachtete Berhalten des Herrn 2. aber erst durch die unerhörte innigen Zusammenhang zwischen den Mitgliedern. Wie lasse es alle"( mit dem Arbeitsverhältniß nämlich). Diese Aeußerung Thatsache, daß derselbe durch Rechtsanwalt Pohl zu Glogau ich nun die Thätigkeit des Wahlvereins erfaßte das Gericht als Kündigung auf auf und verurtheilte( der von ihm zuerst befragte Justizrath Dr. jur. Altmann hat gebnißreicher gestalten? Redner verliest den oben erden Beklagten in anbetracht der achttägigen Weiterbeschäftigung sich mit der Angelegenheit nicht befaßt) unterm 28. Mai 1890 wähnten Entwurf und bemerkt, daß er auf die darin vorgesehene des Klägers zur Zahlung einer Lohnentschädigung für die übrige binnen acht Tagen bei Androhung weiterer Schritte( also der Eintheilung der Wahlvereine in Bezirke nicht den größten Werth Hälfte der Kündigungsfrist. gerichtlichen Klage) folgende enormen Beträge für kleine Beschä- lege. Von Vortheil wäre die Institution der Bezirksvereine, die digungen von mir verlangt: 1. Beschädigung eines Kronleuchters sich zu einer Arbeit, wie der Flugblattverbreitung, Helfer heran1000 M., 2. eines Kerzenkandelabers 100 M., 3. eines Ofenvorziehen könnten, sodaß' möglicherweise jedes Haus vertreten sei. Diese Art der Organisation habe in Hamburg der Partei große Tutscher Priebusch tlagt gegen den Droschkenbesitzer Meier auf jegers 50 M., zusammen 1150 M., während die Beseitigung Dienste geleistet, sei so gut gewesen, daß sich sogar die Polizei Zahlung einer Lohnentschädigung für 5 Tage, die er infolge dieser Beschädigungen laut Rechnung des Echwertfegers Richter bei Gelegenheit der Cholera- Epidemie zweimal an die SozialDer Beklagte wendet ein, zur Entlassung ohne Kündigung friedenheit mit der Ausführung schriftlich bewesentlich ste schienen ihm, Referenten, an dem Entwurf die bat, nur 20 M. und 20 Pf. hat!- Jeder Einstellung in seinen Betrieb Buch und Karte nicht besaß, gleich vorurtheilefreie Difizier oder Militärbeamte dürfte meiner Auf- Weise zu sein, in der sie abgehalten werden sollen. Die Eingejagt, menn er beides nicht nachbringe, würde er entlassen. faffung zustimmen, daß Herr 2. jeden Anspruch auf Schonung theilung des Wahlkreises in ein Friedrichstädtisches, ein BotsKläger habe nach drei Tagen diese wichtigen Papiere nicht bei meinerseits verwirkt hatte und
Rammer VII. Vorsitzender: Assessor Meiner. Interessante Entscheidung. Der Droschten
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derselbe es selbst
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gebracht, und um sich vor Strafe zu schüßen, habe er, Beklagter, schuldet hat, wenn ich mich genöthigt gesehen habe, diese Vor- damer, ein Kreuzberg - und ein Hafenhaide- Viertel ermögliche es benfelben entlassen. Durch Vernehmung eines Zeugen wird nicht tommnisse zur Kenntniß seiner Vorgesetzten zu bringen. Eelbst- jedem Genoffen, die Versammlungen seines Viertels regelmäßig zu besuchen, sich an die anderen regelmäßigen Besucher derselben der Beweis erbracht, daß Beklagter dem Kläger beim Engagement verständlich macht der Spediteur von dem ihm gefeßlich zu- aus Viertel näher anzuschließen und ein inniges Band angedroht hat, ihn zu entlassen, insofern Buch und Karte aus- ftehenden Pfandrecht selbst einem einflußlosen Privatmanne gegen zwischen sich und ihnen herzustellen. Bei Annahme des Entwurfs blieben. Grwiesen wird, daß Beklagter bei der Entlassung über nur widerstrebend Gebrauch. Einem Offizier gegenüber zu würde für die Viertelsversammlungen die unangenehme Rezum Kläger gesagt hat, es ginge nicht an, ihn weiter zu be- diesem Zwangsmittel zu greifen, wird er fiets nur im Falle ferentenjagd fortfallen. Das einleitende Referat zur Diskussion, schäftigen; er, Betlagter, jei schon einmal hereingefallen". einer wirklichen Zwangslage thun. Da ich mich leider in einer Wenn Kläger das Verlangte beschaffe, tönne er wiederfommen. solchen befand, so sollte die mir aufgenöthigte Wahrnehmung auf welche diese Versammlungen den meisten Werth legen sollen, und der Referent würden zu der voraufgegangenen ViertelsHerr Meier wurde zur Zahlung der Klagesumme verurtheilt. meiner Rechte mir nicht nachgetragen werden. Begründet wurde das Urtheil, das Fehlen von Buch und Karte Pflichtmäßig versichere, daß ich jedem Offizier gegenüber nach versammlung bestimmt worden sein; vielleicht auch Referenten, fei an sich fein gefehlicher Entlassungsgrund. Nach dem Kranten wie vor das entsprechende Entgegenkommen bethätigt habe und wenn sie sich finden, die Referate brauchten nicht lang zu sein. versicherungs- Gesetz habe der Arbeitgeber einfach den Arbeiter in bethätigen werde, wie aus der Neuzeit u. a. der Herr Oberst Mancher Genosse würde sich bereit finden, mit Rücksicht auf den der zuständigen Krantentasse anzumelden, es könne sich dabei von Desfeld zu Graudenz bestätigen kann, deffen Umzug ich An- ihm mehr oder minder bekannten Streis seiner Zuhörer neuen Ginschreibegeldes handeln. Dann habe der Arbeitgeber habe, so glaube ich mich dem Vertrauen hingeben zu dürfen, daß bildung als die, welche durch das Anhören einzelner, noch so höchstens um Ausstellung eines neuen Buches und Zahlung eines fang Juli d. J. von hier zu seiner vollen Zufriedenheit bewirkt ein kurzes Referat zu übernehmen, was er für eine andere Verfammlung ablehnt. Das Resultat wäre eine ganz andere Durchallerdings die Pflicht, dem Arbeiter die Marken der Alters. und die Herren Offiziere ihr sehr geschätztes Bertrauen meinem auch bedeutender Redner und angesehener Parteigenossen erzielt Invaliditätsversicherung zu kleben und dazu gehöre selbstverständ- hohen Anforderungen genügenden Umzugsgeschäfte wieder wie werden kann. Die Selbständigkeit im Urtheilen würde gehoben lich die Karte. Ein Paragraph des Alters- und Invaliditäts- vorher zuwenden werden, zumal ich äußerst empfehlenswerthe und das selbständige Urtheil geschärft. Der Entwurf bietet einen versicherungs- Gesetzes gebe aber dem Arbeitgeber das Recht, für Packmeister, sowie vorzüglich beschaffene und sehr geräumige Schritt dazu, dies zu erreichen, ist das Maßgebende in dem von einen Arbeiter eine neue Karte zu beschaffen und die Kosten ihm Möbelwagen befize.. Bei Stadtumzügen bewillige ich den Herren Böhm, Ledebour und Mattutat gemachten Organivom Lohn abzuziehen. Das mache wohl Umstände, Beklagter Offizieren und Militärbeamten 10 pet. Preisermäßigung. sations Vorschlag. An den Vortrag Vortrag schloß sich eine Dieses Schreiben fandte hätte es jedoch thun müssen. Anders verhielte es sich, wenn der der Zusicherung 2c. M. Bettführ." Dieses Schreiben sandte flager, wie behauptet worden, nur unter der Bedingung engagirt der Rittmeister Lübbert mit einigen die Sache in anderem Lichte lange, zum Echluß etwas hißige und persönlich werdende Diskussion. Ihre Sympathie mit dem Reorganisationswäre, daß er bestimmt innerhalb dreier Tage die gewünschten darstellenden Randbemerkungen nebst einem Strafantrage an die Entwurf, hauptsächlich bezüglich der Viertels Versammlungen, Papiere beibrächte. Dieses sei durch die Aussage des einzigen Staatsanwaltschaft, und infolge dessen wurde gegen Bettführ sprachen die Genossen Wach, Rosenthal, Eieg, Boldersky und öffentliche Antlage wegen Beleidigung des Offiziers erhoben. Die Schneider aus, während ihn die Genossen Kizing, Kleinert, Zeugen des Engagements nicht erwiesen worden. Sache lag heute der unter Vorsitz des Landgerichts Gaede tagen Jakob, Werner, Antrick, Lange, Silberschmidt, Legeler, Auer, Breslau , 13. Januar.( Gin militärischer Boy den 1. Straſkammer zur Entscheidung vor. Als Vertheidiger Böhm und knüpfer bekämpften. Auer trat dem Entwurf, dessen tott.) Im Herbste des Jahres 1889 wurde der Premier- trat Rechtsanwalt Cohn II auf. Die Beweisaufnahme er: Einbringung durch die betheiligten Genossen er auf die allerbeste lieutenant Lübbert vom Ulanen Regiment Raiser Alexander III gab, der daß Eachverhalt in dem Schreiben des Absicht derselben zurückführte, aus formalen Gründen entgegen. ( Westpreußisches Nr. 1) aus Militsch nach Glogau in eine höhere Angeklagten im Wesentlichen richtig dargestellt war. Adjutantenstelle versezt. Er beauftragte mit der Bewerkstelligung Die überraschende Reparaturforderung des Sich auf seine praktischen Erfahrungen aus der sozialistengesetzRittmeisters lichen Zeit stübend, war er der Meinung, Der Staatsanwalt feines Umzuges den damals in Breslau ansässigen Epediteur fand darin ihre Erklärung, daß die genannten, sehr wertvollen tönnte aus den regelmäßigen Viertels Versammlungen mit den Max Bettführ. Da der Offizier genöthigt war, in Glogau vor: antiken Gegenstände nicht beschädigt, sondern daß nur Stücke im Voraus beſtimmten Referaten sehr leicht selbständige Vereine übergehend eine unzulängliche Wohnung zu beziehen, wurde die davon verloren gegangen waren, die sich dann wiedergefunden herausdefiniren und preußisch- deutsche Richter sich dem anUeberführung der Sachen in zwei Transporten vereinbart und hatten, so daß nichts als die Kosten der kunstgerechten Zusammen- fchließen. Gegen Bezirksführer, die jedoch seiner Ansicht nach dafür eine Entschädigung von 1100 M. mit gegenseitiger Uebersetzung erforderlich wurde. Der Staatsanwalt beantragte eine nicht zusammenkünfte haben dürften, hat er nichts einzuwenden. einstimmung festgesetzt. Nachdem die größere Hälfte bereits nach Geldstrafe von 100 M. Der Gerichtshof erkannte jedoch auf Genoffe G. Ledebour trat in längerer Ausführung den Glogau spedirt war, versuchte der Spediteur, dafür die Zahlung Freisprechung. Der Angeklagte möge so führte der Vor- Einwänden der Gegner des Entwurfes entgegen. Um 1/22 Uhr von 550 9. zu erlangen. Der Lieutenant verweigerte diefelbe, zahlte fihende publizirend aus die Sache in einigen Punkten einM. die Sache in einigen Punkten ein300 M. und beantwortete das schriftliche Ersuchen des Spe- feitig, vielleicht sogar unrichtig dargestellt haben. Er habe aber Morgens nahm die Versammlung die Wahl einer Kommission vor, die einer nächsten Versammlung Vorschläge zur Reorgani biteurs um gelegentliche Berichtigung der fehlenden 250 M. ohne allen Zweifel in Wahrnehmung vollberechtigter Interessen ation des Wahlvereins machen soll. Gewählt wurden die Gedurch das vorschlägliche Schreiben vom 20. November 1889, gehandelt, und da weder aus der Form des Schreibens, noch nossen Dr. Arons, Kizing, Mews, Woldersty, welches weiter unten auszugsweise wiedergegeben wird. Der aus den Umständen, unter denen es abgefaßt wurde, die Absicht Silberschmidt, Antrick und knüpfer. Spediteur, welcher auf sein Recht der Vorausbezahlung nicht zu beleidigen gefolgert werden könne, so liege gemäߧ 193 des verzichtet hatte, verlangte diesmal vor der Ablieferung der St.-G.-B. eine strafbare Handlung nicht vor. In einer stark besuchten Versammlung des 5. Berfleineren Nesthälfte volle Bezahlung in Höhe von 800 M. liner Wahlkreises sprach der Genosse Molkenbuhr Da sich Lübbert tazu nicht verstehen wollte, machte der Speüber„ Die politische und gewerkschaftliche diteur seine dem Lieutenant drei Tage vorher mitgetheilte Drohung Organisation". Der Redner bemerkt zu Beginn seines wirklich wahr, indem er auf grund des dem Spediteur im Referates, daß es von vornherein ein vergebliches Streben sei, Handelsgesetzbuche zugeftaudenen Retentionsrechtes die Herauseine dieser beiden Strömungen auf Kosten der anderen vorgabe der Sachen verweigerte. Der Offizier wurde nun gegen Für den 1. Berliner Reichstage Wahlkreis fand am zuziehen. Die Gewerkschaftsbewegung bezweckt im Wesentlichen, ihn flagbar, und Bettführ wurde in zwei Instanzen zur Aus 15. Januar eine öffentliche Vereinsversammlung statt, in der die Waare Arbeitskraft zu möglichst vortheilhaften Bedingungen lieferung der retinirten Gegenstände loko Glogau gegen sofortigen Genosse Timm über das Thema: Nothstand 3- zu verkaufen. Haben die Arbeiter es hier zumeist mit einzelnen Empfang von 800 m. verurtheilt. Nun wurde zwar das Trans- Attionen" referirte. Redner führte etwa folgendes aus: Unternehmern zu thun, so ist die politische Bewegung weiterportgeschäft erledigt, aber der Friede zwischen den streitenden Die auf dem Boden des Klassenkampfes stehende Sozialdemokratie gehender Natur. Der Kampf richtet sich dann gegen die ganze Parteien war doch noch nicht endgiltig hergestellt. Der sieht den bestehenden Nothstand als eine soziale Krankheit an, Gesellschaft. In ihrem Endziel verwirklicht die politische BeLieutenant machte eine Reihe von Adjutanturen und entstanden durch die in der fapitalistischen Produktionsweise zum wegung ein hohes deal. Redner behandelt nunmehr eingehend Offizierskafinos von dem Streitfalle Mittheilung, um seine Ausbruch kommenden Krisen. Die bürgerliche Gesellschaft beweist die Geschichte der englischen proletarischen Bewegung und beKameraden vor der Geschäftverbindung mit Bettführ zu warnen, durch alle die Pflasterkuren, die sie uns unter den sogenannten merkt, daß die englische Gewerkschaftsbewegung, weil sie vorund der Spediteur betrat wegen verschiedener ihm zugefügten Nothstands Aktionen darbieten, daß die Produktivkräfte der wiegend an die Zünfte anknüpfte, und ferner, weil Beleidigungen 2c. den Beschwerdeweg, welchen er in alle In- beutigen Gesellschaft über den Kopf gewachsen sind. Diese Er- England als erster Weltmarktstaat damals wenig Konkurrenz franzen verfolgte. Der Spediteur wurde in allen Instanzen ab- fcheinungen mahnen das klaffenbewußte Proletariat an feine zu fürchten hatte, ein leichteres Fortkommen haben mußte. Daß schlägig befchieden, der Lieutenant aber hatte mehr Erfolg, denn Kulturmission: Die Besitzergreifung der Produktionsmittel der Kontinant erst später von der Bewegung erfaßt wurde, ist Bettführ merkte sehr bald, daß seine militärische Kundschaft sich zum Wohle der Gesellschaft. Dem Gefühl der Solt bekannt.
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Versammlungen.
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mit auffallender Schnelligkeit verringerte. Er richtete daher am barität entspringend, entspringend, und feineswegs die Gefahren ver- Das Koalitionsrecht in Deutschland ist beschränkt, zunächst 11. Dezember 1892, um eine weitere geschäftliche Schädigung zu tennend, welche Die durch Arbeitslosigkeit degenerirten weil Dienstboten, Seeleute, ländliche Arbeiter nicht daran