Einzelbild herunterladen
 

Ortslöhne.

( 1,80 M.), Steinau  , Strehlen  ( 1,80 M.), Striegau  ( 1,80 M., aus- I( Arbeiterinnen 0,90 m.), Lauban  , nur Arbeiterinnen( ausgenommen genommen Stadt Striegau  ), Trebnik( 1,80 M.), Groß- Wartenberg   Stadt Lauban  ), Landkreis Liegnig, Landgemeinden von Löwenberg, ( 1,80 M.), Wohlau  ( 1,80 m.). Kreis Lüben( Arbeiterinnen 0,90 m.), Rothenburg D.- 2.( Arbeiter

Jm Bezirk des Dberversicherungsamts Erfurt: Kreis Zangen­Im Bezirk des Oberversicherungsamts Hannover  : Pyrmont  ,

Die Festsetzung der ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tage- Im Bezirk des Oberversicherungsamts Liegni: Sämt- 1,35 M., Arbeiterinnen 0,75 m., ausgenommen die Städte in denen arbeiter hat nach den Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung liche Ortschaften des Kreises Bolfenhain( 1,80 M.), Kreis Frey- der Ortslohn erwachsener Arbeiter mehr als 1,80 M. beträgt), Streis in einer etwas anderen Weise zu erfolgen als früher. Den orts- stadt i. Schl( 1,80 M.), Glogau  ( 1,70 M., ausgenommen Stadt Sagan( mur Arbeiterinnen), Kreis Schönau  ( nur Arbeiterinnen), üblichen Entgelt gewöhnlicher Tagearbeiter für eine Arbeitsleistung Schlesien  ( 1,80 M., ausgenommen Stadt Grünberg  ), Kreis Jauer   übriger Teil des Kreises Sprottau  ( nur Arbeiterinnen), Stadt Görlig, Glogau  ), Goldberg( ausgenommen Stadt Haynau  ), Grünberg   in Stadt Primkenau, Stadt Sprottau  ( nur Arbeiterinnen 0,90 m.), bezeichnet die Reichsversicherungsordnung als Ortslohn. Dieser( 1,80 M.), Lauban  ( 1,80 M., ausgenommen Stadt Lauban  ), Land- nur Arbeiter. Ortslohn wird jetzt vom Oberversicherungsamt festgesezt, und zwar freis Liegnitz   einschl. Stadt Bruchwiz( 1,80 M.), Löwenberg( 1,80 Jm Bezirk des Oberversicherungsamts Dppeln: der Teil, in nach Anhörung der beteiligten Versicherungsanstalten, der Ge- Mart, ausgenommen die Städte), Kreis Lüben  ( 1,60 m.), Rothen- dem der Ortslohn erwachsener Männer 1,85 m. beträgt( Arbeiter meindebehörden, der Vorstände der in Frage kommenden Kranken- burg i. D.- 2.( 1,80 M., ausgenommen die Gemeinden Niesky  , Neu- 1,45 M.), der Teil, in dem der genannte Ortslohn 1,60 m. beträgt fassen sowie nach Abgabe eines Gutachtens der Versicherungsämter. Hof, Neusarischen, Neuoderwiz, Rietschen  , Lugtwit, Keula  , Krausch-|( Arbeiter 1,35 M., Arbeiterinnen 0,90 m.) Der Ortslohn wird gesondert für Männer und Frauen nach wib, Weißwasser   und die Stadt Muskau  ), Kreis Sagan  ( 1,80 M.), Altersgruppen festgesezt: für Versicherte unter 16 Jahren, für solche ven 16 bis 21 Jahren und für die Altersgruppe von über 21 Jahre alten Personen. Danach ist gegen früher eine Gruppe mehr ge­schaffen; bisher mußte für alle Arbeiter von über 16 Jahren ein gleich hoher ortsüblicher Tagelohn festgesetzt werden. Schlecht kommt bei dieser Neuerung ein großer Teil der unter 21 Jahre alten Arbeiter fort. Von diesen werden oft größere Leistungen verlangt als von den älteren Personen, sie werden aber schlechter bezahlt, obwohl selbst der erhöhte Ortslohn für die höchste Alters­gruppe in manchen Bezirken skandalös niedrig ist. Die Löhne ent­sprechen durchaus nicht berechtigten Ansprüchen und flingen wie ein Hohn auf die Weihrauchreden über Deutschlands   großartige wirt­schaftliche Entwidelung, über den Segen der nationalen Wirt schaftspolitik" und musterhafte soziale Arbeiterfürsorge.

und darunter.

17

"

Bernstadt  .

Im Bezirk des Oberversicherungsamts Dsnabrüd: Bapen­burg, nur Arbeiter, Grafschaft Bentheim  , nur Arbeiter( ausgenommen Städte Bentheim  , Schüttorf   und Nordhorn  , die Gemeinden Altendorf, Vorkholt und Frensdorff, Kreis Hummlung, nur Arbeiter, Kreis Lingen  , nur Arbeiter( ausgenommen Stadt Lingen  ).

Jm Bezirk des Oberversicherungsamts Landshut: Diftrift Mitterfels, nur Arbeiter, Völzling und Viechtach  , nur Arbeiter.

Arbeiter.

Kreis Schönau  ( 1,80 M.), Stadt Primkenau, Stadt Sprottau  ( 1,80 falza, nur Arbeiter. Mark), der übrige Teil des Kreises Primkenau( 1,80 M.). Im Bezirk des Oberversicherungsamts Oppeln  : Neiße   nur Arbeiter. Stadt und-Land, Oppeln  - Land, Geliwik- Land, Ratibor  - Land, Neu­stadt, Kosel und Leobschütz  ( 1,85 M.), Lubliwik, Kreuzburg  , Rosen­berg, Grottfau, Falkenberg, Groß- Strehlik und Pleß  ( 1,60 M.). Im Bezirk des Oberversicherungsamts Osnabrück  : Kreis Aschendorf( ausgenommen Stadt Papenburg  ), Kreis Hümmling. Im Bezirk des Oberversicherungsamts Minden: Lübbecke  ( ausgenommen Stadt Lübbecke  ). Im Bezirk des Oberversicherungsamts München  : Altötting   Im Bezirk des Oberversicherungsamts 8 widau: Eibenstock  , nur ( gl.), Mühldorf  ( kgl.). Im Bezirk des Oberversicherungsamts Landshut: Distrikt Bohen, Distrikt Mitterfels  ( 1,90 m.), Kökling( 1,90 M.), Viechtach   Zur Vervollständigung des schönen Bildes, das in seinen Einzel­heiten und in seiner Gesamtwirkung die eine unbestreitbare Ungu ( 1,90 M.), Vilsbiburg  . Im Bezirk des Oberversicherungsamts Regensburg: länglichkeit in der Entlohnung und ganz besonders schlechte Ber­hältnisse in den überwiegend agrarischen Gebieten erkennen läßt, Die seit dem 1. Januar 1914 in Geltung befindlichen, nach Neunburg   a. W., Oberviechtach  , Roding  . Im Bezirk des Oberversicherungsamts Nürnberg: Ans- lassen wir nun noch eine Zusammenstellung der Landesteile folgen, dem neuen Verfahren festgesetzten Ortslöhne sind zusammengestellt nach dem soeben erschienenen Heft 5 des Zentralblatts für das bach, Feuchtwangen  , Scheinfeld  . Im Bezirk des Oberversicherungsamts Bauben: Gemeinde in denen der festgesezte Drtslohn für männliche Jugendliche Im Bezirk des Oberversicherungsamts Bauben: Gemeinde­Deutsche Reich". Bei der Würdigung der amtlich festgestellten weniger als eine Mart, der der weiblichen Jugend­Löhne ist zu berücksichtigen, daß in diese Löhne nicht nur die ge- bezirke Altbernsdorf  , Bellwitz, Bergdorf, Breitendorf, Dittersbach  , lichen weniger als 0,80 Mart und für Kinder we Eisenrode, Glossen, Hochkirch  , Kemnik, Riesdorf, Kohlwesa, Kolik, zahlten Barbeträge, sondern auch alle anderen Bezüge, besonders Krappe, Supprik, Laucha  , Lausis, Lehn, Mittelsohland, Nieder- niger als 0,50 Mart beträgt.( Als Jugendliche gelten die 14 auch der ermittelte Wert für Naturalien, für Wohnung usw., ein- sohland, Niethen, Nostiz  , Obersohland, Dehlisch, Oppeln  , Ploten, bis 16 Jahre alten Arbeiter und Arbeiterinnen, als Kinder die noch gerechnet worden sind, die der Arbeiter als Entgelt an Stelle oder Rodewik, Särka, Schönau, Spittel, Wohla, Zschorna, sowie die nicht 14 Jahre alten Knaben und Mädchen.) neben dem Barlohn erhält. Den Wert der Sachbezüge hat das Gutsbezirke: Bellwig, Gloffen, Goßwiß, Jauernid, Ober- Kemnih, Im ganzen Bezirk der Oberversicherungs. Nieder- Kemnik, Kotih, Kuppris, Laujib, Lehn, Mittelsohland, ämter Königsberg   und Gumbinnen  : Kinder: männl. Oberversicherungsamt nach den üblichen Ortspreisen festgesetzt. Nach der für die Zeit vom 1. Januar 1910 bis 1. Januar 1914 Niedersohland I und II, Niethen, Nostih, Obersohland I, II und III, 0,30, weibl. 0,20 M.; Streis Angerburg: Jugendliche: männl. 0,80, gültigen Festsetzung betrugen die ortsüblichen Tagelöhne für er- Dehlisch, Oppeln  , Rodewik, Särka, Wohla, Zschorna, Stadt weibl. 0,50 M.( ausgenommen die Teile, in denen der Ortslohn erwachsener Männer mehr als 1,70 M. beträgt). Im Bezirk des wachsene männliche Arbeiter in vielen Kreisen nur 1,50 M., in Im Bezirk des Oberversicherungsamts Arnstadt  : Franken- Oberversicherungsamtes Allenstein  : Stadtkreis Allenstein: manchen sogar noch darunter, für erwachsene Arbeiterinnen 1 M. hausen( Kyffh., fürstl., ausgenommen die Städte Frankenhausen   Jugendliche: weibl. 0,70 M.; Kinder: männl, 0,40, weibl. 0,20 M.; Eine Zusammenstellung der Kreise mit solchen und Schlotheim  ), Sondershausen  ( ausgenommen die Orte Sonders- Landkreis Allenstein und die Städte Johannisburg, Bialla   und Löhnen veröffentlichte der Vorwärts", jie ist auch enthalten in dem hausen, Greußen  , Bebra  , Berka, Bendeleben  , Großfurra  , Hachel- Arys: Jugendliche: männl. 0,80, weibl. 0,60 M.; Kinder: männl. im Jahre 1911 erschienenen Handbuch für sozialdemokratische bich, Jecha  , Jechaburg und Stockhausen). 0,30, veibl. 0,20 M.; übriger Teil des Kreises Johannisburg: Nur 1 Mart und noch weniger beträgt der Tagelohn für er- Jugendliche: männl. 0,70, weibl. 0,50 M.; Kinder: männl. 0,30, Wähler"( S. 429 bis 433). Wie schon angedeutet, ist bei der neuen Festsetzung der ortsüblichen Löhne im allgemeinen nur der wachsene weibliche Arbeiter in den nachfolgend aufgeführten Teilen weibl. 0,20 M.; Stadt Lößen: Jugendliche: männl. 0,80, weibl. Ortslohn für die erwachsenen über 21 Jahre alten Personen Deutschlands  ( wo der Lohn weniger als 1 M. beträgt, ist der Lohn 0,60 M.; übriger Teil des Kreises Lözen: Jugendliche: männl. satz beigefügt): 0,70, weibl. 0,50 M.; Kinder im ganzen Kreise: männl. 0,30, peibl. gestiegen. Die Höhe des festgelegten Ortslohnes ist in 0,20 M.; Stadt Lyd: Jugendliche: weibl. 0,70 M.; Kinder: männl sehr vielen Fällen für den Arbeiter von großer 0,40., weibl. 0,20 M.; übriger Teil des Kreises Lyd sowie Städte Neidenburg   und Soldau  : Jugendliche: männl. 0,80, weibl. 0,60 M.; Wichtigkeit. Er dient vielfach als Maßstab für die Berechnung Kinder: männl. 0,80, weibl. 0,20 m.; übriger Teil des Kreises des Krankengeldes sowie der Unfallrente. Der Ortslohn ist in der Neidenburg  : Kinder dasselbe; Jugendliche: männl. 0,70, weibl. Praris auch oft für die Frage maßgebend, ob Invalidität im Sinne Im Bezirk des Oberversicherungsamts Liegnitz  : Kreis Jauer  , 0,50 M.; Städte Ortelsburg  , Passenheim   und Willenberg  : Jugend­der Reichsversicherungsordnung vorliegt. Der Ortslohn dient Kreis Lüben, in den Teilen von Rothenburg  ( D.-L.), wo der Kreis- liche: männl. 0,80, weibl. 0,60 m.; übriger Teil des Kreises Ortels. ferner bei Bemessung der Entschädigung bei Vertragsbruch(§ 124b ortslohn für Männer 1,80 m. beträgt( 0,96 m.), Stadt Sprottau   burg  : Jugendliche: männl. 0,70, weibl. 0,50 M.; Kinder im ganzen Kreise: männl. 0,30, weibl. 0,20 M.; Stadt Osterode  : Jugendliche: der Gewerbeordnung) und für die an die Familienmitglieder der( 0,90 m.). zu Friedensübungen Eingezogenen als Maßstab. zu bemerken Wie sich deutlich zeigt, werden die schlechten Löhne durchweg weibl. 0,70 M.; Kinder: männl. 0,40, weibl. 0,20 M.; übriger Teil wäre, daß der Ortslohn für alle ungelernten Arbeiter gewöhn in den Domänen der Großgrundbefizer gezahlt. Das lassen übrigens des Kreises Osterode  : Jugendliche: männl. 0,80, weibl. 0,60 M.; Kinder: männl. 0,30, weibl. 0,20 m.; Städte Bischofsburg, Bischof­also auch für die in der Landwirtschaft beschäf- auch die Löhne der anderen Gruppen erkennen. Die Gebietsteile, stein, Röffel und Seeburg: Jugendliche: männl. 0,80, weibl. 0,70 M.; tigten gilt, daß aber für die land- und Forstwirtschaft- in denen der Ortslohn für die männlichen Arbeiter im Alter von 16 übriger Teil des Kreises Rössel: 0,70 und 0,50 M.; Kinder im I ich beschäftigten Arbeiter für die Berechnung der Unfall. bis 21 Jahren 1,50 M. und weniger, und für dieselbe Altersgruppe ganzen Kreise: männl. 0,30, weibl. 0,20 M.; Stadt Sensburg  : ein amtlich festzusetzender Jahresdurchschnitt der Arbeiterinnen 1 M. und weniger beträgt, sind nachfolgend auf- Jugendliche: männl. 0,80, weibl. 0,60 m.; übriger Teil des Kreises besteht(§ 936 der Reichsversicherungsordnung), der noch weit unter geführt( wo der Lohn der Arbeiter weniger als 1,50 m, der der Sensburg   0,70 und 0,50 M.; Kinder im ganzen Kreise: männl. 0,30 dem färglichen Tagelohn zurückbleibt. Arbeiterinnen weniger als 1 M. beträgt, find die Lohnbeträge and weibl. 0,20 M. Jm Bezirk des Oberversicherungsamtes Marien­werder: Brisen, ohne Städte Brisen, Gollub und Schönsee  , gegeben): Im Bezirke des Oberversicherungsamtes Rönigsberg: Culm sowie Bromberg  . ohne die schon oben angegebenen Städte: Braunsberg, Pr.-Eylau( Arbeiter 1,40 M.), Fischhausen  ( aus. Jugendliche: männl. 0,80, weibl. 0,60 m.; Flatow: Jugendliche: I genommen die Städte und Gemeinden, in denen der Arbeitslohn männl. 0,90, weibl. 0,70 M.; Landkreis Graudenz  : Jugendliche: erwachsener Arbeiter mehr als 2 M. beträgt). Friedland  ( Arbeiter 1,40 M.), ausgenommen die Städte Bartenstein  , Domnau  , Friedland  und Schippenbeil), Gerdauen  ( Arbeiter 1,40 M., ausgenommen Stadt Gerdauen  ), Heiligenbeil  ( Arbeiter 1,40 m., ausgenommen die Städte Heiligenbeil   und 3niten), Heilsberg( Arbeiter 1,40 M.), Br.- Holland ( Arbeiter 1.40 M.), Königsberg- Land( Arbeiter 1,40 M.), Labiau  ( nur Arbeiter 1,40 M., ausgenommen Stadt Labiau  ), Memel  ( Ar­Im Bezirk des Oberversicherungsamts Königsberg: die beiter 1,40 M., ausgenommen die Gemeinden, in denen der Ortslohn Versicherungsämter Braunsberg, Pr.- Ehlau, Fischhausen( aus für erwachsene Männer über 2 M. beträgt), Mohrungen  ( Arbeiter genommen die Städte Fischhausen und Pillau   sowie die Amts- 1,40 M.), Stadt Rastenburg  ( nur Arbeiter), übriger Teil von bezirte Granz, Rauſchen, Neufuhren und Lochstädt), Friedland Rastenburg( Arbeiter 1,40 W.), Wehlau  ( Arbeiter 1,40 W.

liche" Arbeiter

-

-

-

Die Tagelöhne( Ortslöhne) betragen nach den neuesten Ver­öffentlichungen für die erwachsenen über 21 Jahre alten männlichen Arbeiter in vielen Kreisen nur 2 M. und noch weniger, für die über 21 Jahre alten Arbeiterinnen gar nur 1 M. und noch darunter. Nachstehend geben wir eine Zusammenstellung der Be­zirke, in denen die niedrigsten Löhne festgesetzt worden sind. Die Versicherungsämter und Kreise, in denen der Tagelohn für die über 21 Jahre alten Männer nur 2 M. und weniger beträgt, find die folgenden. Wo der Lohn weniger als 2 M. beträgt, ist der herabgesetzte Ortslohn in Klammern beigefügt.

Jm Bezirk des Oberversicherungsamts Gumbinnen  : Kreis Angerburg  ( ausgenommen Stadt Angerburg  ), Kreis Darkehmen  , Kreis Goldap   und Kreis Dleglo. Im Bezirk des Oberversicherungsamts Frankfurt a. D.: Königsberg Nm.

männl. 0,85 M.; Koniz   sowie Schlochau und Tuchel: Jugend. liche: männl. 0,80, veibl. 0,70 M.; Marienwerder sowie Strasburg  , ohne Städte Strasburg   und Lautenburg  : Jugendliche: männl. und weibl. 0,70 M.; Städte Strasburg   und Lautenburg  : Jugendliche: männl. 0,90 M.; Kinder: männl. und weibl. 0,45 M. in Flatow, 0,40 M. in Konib; Kreis Löbau, ohne Städte Löbau   und Neumark: männl. 0,60, weibl. 0,40 M. Im Bezirk des Oberversicherungsamtes Frankfurt a. D.: Königsberg, Nm.: Jugendliche: männl. und weibl. 0,75 M.; Spremberg  : Jugendliche: weibl. 0,75 D.; West­Sternberg: Jugendliche: weibl. 0,60 M. Im Bezirk des Ober= bersicherungsamtes Stralsund: Greifswald  : Jugendliche: weibl. 0,75 M. Im Bezirk des Oberversicherungsamtes Posen: ( ausgenommen die Städte Bartenstein  , Domnau  , Friedland   und genommen Stadt Wehlau  ), Altenburg   und Tapiau  ( nur Arbeiter). Im Bezirk des Oberversicherungsamtes Gumbinnen  : Streis Meserit und Schildberg: Jugendliche: weibl. 0,70 M. Im Bezirk Schippenbeil  ), Gerdauen  ( ausgenommen Stadt Gerdauen  ), Hei­des Oberversicherungsamtes Bromberg: Gnesen  - Land und ligenbeil( ausgenommen wie Städte Heiligenbeil   und Zinten), Gumbinnen  , der Teil, in dem der Ortslohn für erwachsene Arbeiter Heilsberg  , Pr.- Holland, Königsberg  - Land, Labiau  ( ausgenommen 1,80 M. beträgt( Arbeiter 1,40 M., Arbeiterinnen 0,90 m.). Streis Schubin  : Jugendliche: weibl. 0,70 M., in Strelno   und Gnesen  - Stadt Stadt Labiau  ), Memel  ( ausgenommen die Gemeinden Bommels- Niederung, der Teil des Kreises Angerburg  , in dem der Drislohn 0,75 M. Im Bezirk des Oberversicherungsamtes Breslau  : Im Bezirk des Obers bitte, Janischfen, Schmelz  , Schwarzort, Süderspiße, Breit, Brewelt der männlichen Erwachsenen 1,70 M. beträgt( Arbeiter 1,70 M., Guhrau  : Jugendliche: weibl. 0,75 2. und Nidden  ), Mohrungen  , Rastenburg  ( ausgenommen Stadt Rasten- Arbeiterinnen 0,70 M.). Stadt Angerburg  , nur Arbeiter( 1,40 M.). versicherungsamtes Biegni: Kreis Glogau  , ohne Stadt Glogau  : burg  ), Wehlau( ausgenommen Stadt Wehlau  ). Im Bezirk des Oberversicherungsamtes Allenstein: Allen Jugendliche: männl. 0,75, weibl. 0,60 M.; Kinder: männl. und Im Bezirk des Oberversicherungsamts Gumbinnen  : Kreis stein, nur Arbeiter, die Städte Arys, Bialla   und Johannisburg, nur weibl. 0,35 M.; Grünberg  , ohne Stadt Grünberg: Jugendliche: Gumbinnen  ( 1,80 M., ausgenommen Stadt Gumbinnen  ), Kreis Arbeiter, übriger Teil des Kreises Johannisburg( Arbeiter 1,40 m., männl. 0,95, weibl. 0,76 M.; Kreis Lüben  : Jugendliche: männl. Heydekrug( 1,80 M.), Landkreis Insterburg  ( 1,80 M.), Kreis Pil- Arbeiterinnen 0,90 M.). Stadt Lögen, nur Arbeiter, übriger Teil 0,90 M.; Kreis Rothenburg  , ohne die Teile, in denen der Ortslohn fallen( 1,80 M.), Streis Ragnit  ( 1,80 M.), Kreis Stallupönen des Kreises Lögen( Arbeiter 1,40 M., Arbeiterinnen 0,90 Dc.). Kreis erwachsener Männer mehr als 1,80 m. beträgt, Jugendliche: ( 1,80 M.), Landkreis Tilsit  ( 1.80 M.), Kreis Niederung, Kreis ht( ausgenommen Stadt Lyt), Städte Neidenburg   und Soldau  , männl. 0,90, weibl. 0,60 M.; Kinder: männl. 0,45, weibl. 0,42 W.; Angerburg  ( 1,70 M., ausgenommen Stadt Angerburg und die nur Arbeiter, übriger Teil des Kreises Neidenburg  ( Arbeiter 1,40 M., Kreis Schönau: Jugendliche: männl. 0,75, weibl 0,60 M.; Kinder: Arbeiterinnen 0,90 m.). Städte Ortelsburg  , Paffenheim und Willen männl. und weibl. 0,45 M.; Stadt Sprottau  : Jugendliche: männl. Kreise Darlehmen, Goldap   und Oletko). Jm Bezirk des Oberversicherungsamts Allenstein: Land. berg, nur Arbeiter, übriger Teil des Kreifes Ortelsburg  ( Arbeiter 0,80, weibl. 0,60 M.; Stadt Biegnis desgl. 0,90 und 0,70 M.; Kinder: freis Allenstein Allenstein  ( ausgenommen Stadt Wartenburg  ), Kreis 1,40 M., Arbeiterinnen 0,90 m.). Kreis Osterode  ( ausgenommen männl. und weibl 0,40 M.; Lauban  : weibl. Kinder 0,44 M., desgl. Johannisburg( 1,90 M., ausgenommen die Städte Arys, Vialla Stadt Osterode  ), Städte Bischofsburg, Bischofsstein, Rössel   und in Löwenberg, Primkenau und Görlik 0,40 M.; Gemeinden Niesth, und Johannisburg), Streis Löken( 1,90 m., ausgenommen die Stadt Seeburg, nur Arbeiter, übriger Teil des Kreises Röffel( Arbeiter Neuhof, Neusärichen, Neuoderniz und Rietschen O.- L.: Kinder: Löben), Streis Lyt( ausgenommen Stadt Lyk), Kreis Neidenburg   1,40 m., Arbeiterinnen 0,90 M.). Stadt Sensburg  , nur Arbeiter, männl. 0,48, weibt. 0,45 M.; Gemeinden Lugknik, Neula und ( 1,90 M., ausgenommen die Städte Neidenburg   und Soldau), Kreis übriger Teil des Kreises Sensburg  ( Arbeiter 1,40 M., Arbeiterinnen Strauschwit: Kinder: weibl. 0,48 M.; Stadt Rothenburg   desgl. männl. 0,45, weibl. 0,42 M.; Kreis Schönau: männl. und weibl. Ortelsburg  ( 1,90 M., ausgenommen die Städte Ortelsburg  , Passen- 0,90 m.). heim und Willenburg), Kreis Osterode  ( ausgenommen Stadt 0,45 M.; Stadt Glogau  : männl. und weibl. 0,40 M. Im Bezirk Jm Bezirk des Oberversicherungsamts Danzig: Osterode  ), Kreis Rössel( 1,90 m., ausgenommen die Städte Berent  , Kreis Karthaus  , Kreis Neustadt( ausgenommen Stadt Neu- des Oberversicherungsamtes Oppeln  : Neiße  , Oppeln  - Land, Gleiwiß- Land, Ratibor  - Land, Neustadt  , Kosel und Leobschütz: Bischofsburg, Bischofsheim  , Rössel   und Seeburg), Streis Sensburg stadt), Kreis Bugig( nur Arbeiter). ( 1,90 M., ausgenommen Stadt Sensburg  ). Im Bezirk des Oberversicherungsamts Marienwerder: Jugendliche: männl. 0,90 M.; desgleichen 0,85 M. in Lublinik, Jm Bezirk des Oberversicherungsamts Danzig: Kreis Briefen( nur Arbeiter 1,40 M.),( ausgenommen die Städte Briefen, Kreuzburg, Rosenberg, Grottfau, Faltenberg, Groß- Strehliz und Berent  ( 1,80 M.), Kreis Karthaus  ( 1,80 M.), Kreis Neustadt( aus- Gollub und Schöniee), Culm( Arbeiter 1,20, Arbeiterinnen 0,80 m.), Blep: weibl. Jugendliche in allen Orten 0,70 M. Im Bezirk des genommen Stadt Neustadt), Kreis Pr.- Stargard( ausgenommen Landkreis Graudenz  ( Arbeiter 1.20 M.), Stonitz( Arbeiter 1,20 m., Oberversicherungsamts Merseburg: Kreis Schweinit: weibl. Jm. Bezirk des Oberversicherungsamtes Stadt Pr.- Stargard mit Hermannshof, Fröde und Arenshof), Kreis Arbeiterinnen 0,90 m.),( ausgenommen Stadt Konig   und Gemeinde Jugendliche 0,75 M. Bubig. Czersk); Löbau  , nur Arbeiter( ausgenommen die Städte Löbau   und Osnabrück  : Kreis Aschendorf, ohne Papenburg  : weibl. Kinder Im Bezirk des Oberversicherungsamts Marienwerder: Neumark); Rosenberg, nur Arbeiter 1,30 M.( ausgenommen die 0,40 M., desgleichen im größten Teil der Grafschaft Bentheim  , in Briefen( 1,90 M., ausgenommen die Städte Briesen  , Gollub und Städte Rosenberg, Bischofswerder, Dt.- Eylau, Freystadt   und Riefen- den Kreisen Bersenbrück  , Hümmling, Jburg, ohne Hagen   und Schönsee  ), Culm( 1,90 M.), Konik( 1,90 M., ausgenommen Stadt burg); Strasburg  , Arbeiter 1,40 W.( ausgenommen die Städte Deseda, Lingen  , ohne Lingen  , Melle  , Meppen   und Wittlage  . Im Konik und Gemeinde Czersk), Löbau  ( ausgenommen die Städte Strasburg   und Lautenburg  ); Kreis Thorn  , Tuchel( Arbeiter 1,40 M.). Bezirk des Oberversicherungsamtes Aurich: Löbau   und Neumart), Rosenberg( 1,90 M., ausgenommen die Städte Im Bezirk des Oberversicherungsamts Potsdam: Königs- männl. Kinder 0,25 M. Im Bezirk des Oberversicherungsamtes Rosenberg, Bischofswerder, Dt.- Eylau, Freystadt   und Riefenburg), berg- Neumarkt  ( Arbeiter 1,20 M., Arbeiterinnen 0,90 m.), Dft- Chemnitz: Stadt Thum  : weibl. Kinder 0,40 M. Jm Bezirk des Oberversicherungsamtes Gotha  : Landbezirke Gotha, Ohrdruf  , Strasburg  ( ausgenommen die Städte Strasburg   und Neuenburg), sternberg- Bielenzig, Weststernberg- Reppen, Züllichau  ( nur Arbeiter). Tuchel. Im Bezirk des Oberversicherungsamts Bromberg  : Strelno  , Waltershausen  , Rodach, Neustadt, Königsberg   und Landbezirke Roburg: weibl. Minder 0,40 M. Im Bezirk des Oberversicherungs­Jm Bezirk des Oberversicherungsamts Frankfurt a. O.: nur Arbeiter. Cottbus  - Land, Königsberg   i. Neumark( 1,50), Lübben   i. Lausitz  , Jm Bezirk des Oberversicherungsamts Breslau: Breslau   amtes Lübed: Stadt Lübeck   mit Vorstädten: männl. und weibl. Spremberg   i. 2., Oftsternberg( 3ilenzig), Büllichau. Land, Brieg  - Land, Frankenstein, Guhrau  , Militsch, Münsterberg, Kinder 0,15 M. In vielen Bezirken sind besondere Löhne für Kinder überhaupt Im Bezirk des Oberversicherungsamts Bosen: Adelnau  , Namslau  , Neumarkt  , Nimptich, Dels, Dhlau, Schweidnig- Land, Kempen  , Koschmin, Kosten, Kreis Lissa( ausgenommen Stadt Lissa), Steinau  , Strehlen  , Striegau  ( ausgenommen Stadt Striegau  ), nicht festgefeßt, sondern für Kinder und Jugendliche gleichmäßige. Schildberg. Trebniz( Arbeiter 1,30 M.). Groß- Wartenberg  , Wohlau  . Wie die Zusammenstellung deutlich erkennen läßt, beschränkt sich. vou Im Bezirk des Oberversicherungsamts Bromberg  : Im Bezirk des Oberversicherungsamts iegnig: Kreis einigen Ausnahmen abgesehen, die Festsetzung so niedriger Löhne, Boltenhain( Arbeiter 1,40), Kreis Glogau  ( Arbeiter 1,20., wie z. B. von 20 und 30 Pf. für Kinder und von unter 1 M. bezw. Im Bezirk des Oberversicherungsamts Breslau: Brieg   Arbeiterinnen 0,90 M., ausgenommen Stadt Glogau  ), Kreis Gold­Land, Frankenstein( 1,80 M.), Guhrau  ( 1,80 M.), Habelschwert, berg   i. Schl., nur Arbeiter( ausgenommen Stadt Haynau  ), Grün- 80 Pf. für Jugendliche, auf die Herrschbereiche des preußischen lleber Militsch  ( 1,80 M.), Münsterberg( 1,80 M.), Namslau( 1,80 M.). berg i. Schl.( Arbeiter 1,46 M., Arbeiterinnen 0,99 M., ausgenommen agrariertums. Auch hier tritt uns etwas Typisches der Preußen Reumart( 1,80 M.), Nimpsch( 1,80 M.), Dels( 1,80 m.), Ohlau  , Stadt Grünberg  ). Hoyerswerda  , nur Arbeiterinnen( ausgenommen art" berer um Wartenburg  , Kracht und Oldenburg   entgegen: nänt Reichenbach( ausgenommen Stadt Reichenbach  ), Schweibniz- Land Stadt Balein, Neida, Ruhland und Bernsdorf  ), Kreis Jauer   lich eine schrankenlose Ausnutzung der proletarischen Arbeitstraft.

Mittowa

Streis

Stadt Emden: