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Abg. v. Derken( ft.): num die Oeffentlichkeit beurteilen, ob bei Herrn v. d. Often Mangel Im September wurden dann Uhr und Kette, in einem Papier. Auch ich muß die Vorwürfe des Abg. Hofer entschieden an Verständnis oder an Wahrheitsliebe vorgelegen beutel verpackt, im Schreibtisch des Herrn C. gefunden. zurückweisen. Die besten Arbeiterwohnungen in den hat.( Beifall, bei den Sozialdemokraten.). Die Eheleute C. bekundeten als Zeugen übereinstimmend, daß Städten sind oft noch schlechter als die schlechtesten auf dem Lande, Abg. Dr. Liebknecht( Soz.): es ausgeschlossen sei, daß das Mädchen nachträglich die Gegen besonders trifft das für Mecklenburg zu. Auf dem Lande haben die Arbeiter stets mehrere Zimmer, in den Städken Der Abg. v. Derzen hat vorhin mitgeteilt, daß er mich vor stände dahin gelegt haben könnte. Sie nahmen vielmehr an, daß meistens nur eins. Die Gutsbesitzer sorgen in ihrem eigenen zwei bis drei Jahren besuchte, aber das erbetene Material zur Be- sie von ihnen selbst dahin gelegt und dann vergessen worden sind. Intereffe für gute Wohnungen. Rechnet man die Naturalien gründung unserer Stritit der ländlichen Zustände nicht erhalten habe. Das Gericht kam nach dieser Beweisaufnahme zur Freisprechung mit, so find die ländlichen Arbeiter besser bezahlt, als die Er kam damals so überraschend, daß ich Material zu meiner Angabe der Angeklagten und legte die Kosten der Staatskasse auf. Das städtischen. Die Arbeitszeit wird vom Wetter beeinflußt. Von über die sozialen Verhältnisse auf dem Lande nicht zur Vorlegung Mädchen war also mit knapper Not dem Gefängnis entgangen. schlechter Behandlung ist keine Rede, im Gegenteil hatte sammeln können; aber wenn er sich in das Bureau des Unverständlich bleibt es aber, wie die Dienstherrschest in so leicht­leiden die fleinen Besiger häufig unter der Verbandes der Land, Wald- und Weinbergs fertiger Weise ein unbescholtenes Mädchen ohne genaue Prüfung arbeiter begeben will, wird er dort wohl mehr solches Material der Sachlage verdächtigen, in ihrer Ehre kränken und in ihrem vorfinden, als ihm lieb sein dürfte.( Buſtimmung bei den Sozial- Fortkommen so schwer schädigen konnte. Dem Mädchen war jede demokraten.) Möglichkeit genommen, Dienststellen zu bekommen, zu denen ein 3eugnis verlangt wurde, denn in diesem war angegeben worden, daß die G. unter dem schweren Verdacht des Diebstahls" entlassen worden sei. Etwas vorsichtiger sollten Herrschaften und auch Jugendgerichte doch mit der Ehre und der Eristenz anderer um­gehen, auch wenn es sich nur um Dienstboten handelt.

Unverschämtheit der Arbeiter,

und müssen gute Miene dazu machen, da sich sonst leicht ein Stein in die Maschine verirrt. Der Arbeiterstrom aus Rußland wird mit der Zeit verſiegen, bayer müssen wir die innere Koloni­fation fördern.( Bravo ! rechts.)

Abg. Hofer( Soz.):

Abg. v. Kessel( f.)

wünscht Blumenschmuck für das Gebäude des Landwirtschafts­ministeriums. Die weitere Debatte beschäftigt sich mit der wirt­schaftlichen Lage des Eichsfeldes, mit Meliorationsfragen örtlicher Natur usw.

Die Abag. Grane( Vp.) und v. Dertzen( ft.) treten für den Aus­bau der Wasserleitung für die Obstpflanzungen zu Werder an der Havel ein. Abg. Ad. Hoffmann( Soz.):

Dem Abg. v. d. Osten erwidere ich, daß ich nur Tatsachen an­aneinandergereiht habe und wenn der Abg. v. d. Osten darin eine Heyrede sieht, dann sind es die Tatsachen, die hezen. Wenn die Landarbeiterlöhne wirklich gegen früher um 100 bis 200 Proz. gestiegen wären, dann müßten die Landarbeiter früher it msonst gearbeitet haben, sie verdienen doch jetzt erst pro Familie höchstens 800 m. Dagegen sind die Preise der land­In Werder sind wirklich Obstparadiese aus dem Nichts ge­wirtschaftlichen Produkte, speziell des Fleisches, gegen früher schaffen. Wenn aber arme Leute sonst in der Mark, ohne Staats­um 100 Proz. gestiegen. Vor einigen Tagen noch erklärten Sie uns hilfe zu verlangen, sich bestreben, auf wüstem Land Obst zu züchten, als eine Klassenpartei der Arbeiter, und heute sprechen Sie uns den so soll man sie nicht durch die Polizei von ihrem Boden weg­Charakter einer Arbeiterpartei ab. Natürlich vertreten wir nicht bezen.( Burufe bei den Sozialdemokraten.) die Interessen der Gutsbesizer, sondern die von 90 bis

Abg. Bethge( f.)

95 Proz. des gesamten Voltes. Ihre Maßregelungsbegründet einen Antrag, der die Regierung ersucht, die nötigen sucht entspringt nur der Furcht vor den Arbeiterverbänden, Mittel zur Ausgestaltung des Instituts für allgemeine Vererbungs­und Sie verwerfen auch die christlichen Arbeiterverbände. Dem Abg. v. Derben erwidere ich, daß zwar manche Schlaf- Wert dieser Forschungen für die Hebung der Viehzucht und der lehre und Züchtungslehre in den Etat einzustellen und betont den burschen in der Stadt schlecht wohnen, daß aber sonst die Buderrübenkultur. Wohnungsverhältnisse in den Städten ungleich bessere sind. Die Arbeiterzentrale bedroht jetzt zahlreiche aus- Abg. Freiherr v. Loe( 3.) unterstützt diesen Antrag. ländische Industriearbeiter, die seit Jahren in Deutschland sind, mit Minister Freiherr v. Schorlemer : Das gewünschte Institut soll Ausweisung, wenn sie nicht aufs Land gehen und Stellung der Universität Berlin angegliedert werden, In den suchen. Dieses unerhörte Verfahren will ich hier doch brandmarken. nächsten Jahren wird sich zeigen, inwieweit eine Erhöhung der Uebrigens vertreibt die Massenzufuhr slawischer Aus- Mittel erforderlich ist. länder auch die heimischen Arbeiter, die aus gewissen Gründen Der Antrag wird angenommen. Ohne Debatte wird der Etat mit diesen Leuten und Lohnbrüdern nicht zusammenarbeiten wollen. bes Landeswafferamtes bewilligt, womit die Beratung des ( Lebhaftes Bravo! bei den Sozialdemokraten.). Landwirtschaftsetats beendet ist.

Abg. Hirsch( Soz.):

Der Gestütsetat.

außerdem Domänenetat. Die Beiterberatung wird vertagt auf Donnerstag 11 Uhr; Schluß 5 Uhr.

Gerichtszeitung.

Unschuldig verurteilt.

Ich werde kurz auf die Ausführungen des Abg. v. d. Often Die Abgg. Dr. Becker Köln( 3.), v. Plewe( f.) und Wachhorst eingehen, der das von Kautsty bevorwortete Buch von Gorter de Wente( natl.) sprechen über Pferdezuchtfragen und wünschen, daß über den Historischen Materialismus " hier angegriffen und zitiert die Remontefommissionen ihre Anfäufe weniger bei den Händlern hat. Er hat auf eine meiner Aeußerungen, die besagte, daß wir und mehr bei den Züchtern bewerkstelligen. Sozialdemokraten den Interessen der Gesamtheit dadurch am besten Abg. v. Derken( ft.) spricht gegen eine Konzessionierung von dienen, daß wir die Interessen der Arbeiterklassen wahrnehmen, Buchmachern. Bezug genommen und daraus gefolgert, daß mir die Anschauungen der Größen meiner Partei nicht bekannt seien. Ueber das Buch von Gorter und die Kautskyiche Vorrede wurde schon ein­mal hier im Februar 1910 gesprochen. Schon damals bewies ich, daß die Zitate zum allergrößten Teil gefälscht waren. ( Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Trotzdem der Abgeordnete b. d. Osten das Buch mit auf die Tribüne gebracht hat, muß ich ihm den Vorwurf machen, daß er fali ch zitiert hat. Er hat folgenden Satz von Kautsky verlesen: und wo Proletarier auf die Gegnerschaft der Kapitalisten stoßen, find fie auch zu unbedingter In Leipzig hatte dieser Tage das Jugendgericht in einem Wahrhaftigkeit diesen gegenüber verpflichtet". Dann übersprang er Wiederaufnahmeverfahren gegen das 18 Jahre alte Hausmädchen einen, wie er sagte, nebensächlichen Saz. Aber gerade dieser G. zu verhandeln, das im Juni v. J. wegen Diebstahls und Unter­Satz lautet: Wer wollte etwa von streifenden Arbeitern verlangen, schlagung zu vier Wochen und einem Tag Gefängnis verurteilt daß sie den Kapitalisten die volle Wahrheit über den Stand ihrer worden war. Das Mädchen war bei einem Gastwirt Cajeri in Streittaisen mitteilen".( Hört! hört! bei den Sozialdemo­In dieser Weise springt man hier mit der Wahr-.- Gohlis in Stellung gewesen und hatte sich gut geführt. Im heit um. Ebenso verhält es sich mit einer anderen Stelle, Januar 1913 vermißte Frau C. plöglich eine goldene Uhr mit die Herr v. d. Often zitiert hat. Es wird also nur das gefagt, Kette, die sie zuletzt einige Wochen zuvor getragen hatte. Weil was gegen uns ausgeschlachtet werden kann und zwar nur deshalb, nun unter den Sachen der G. einige der Herrschaft gehörige wert­ausgeschlachtet werden kann, weil man die entscheidenden lose Kleinigkeiten entdeckt wurden, kam das Mädchen in Verdacht, Stellen ausläßt. Sie sollten sich hüten, ein Buch gegen uns Uhr und Kette, deren Wert auf 300 M. angegeben wurde, ge­auszuspielen, das Sie nicht verstehen und dessen Entstehungs- stohlen zu haben. Ginem Kriminalschuhmann gestand es wie geschichte Sie nicht kennen. Dieses Buch richtete sich gegen die Be- es angab, durch die Vernehmung ganz verwirrt auch ein, Uhr hauptung eines früheren Sozialdemokraten, daß die führenden Ge- und Kette an sich genommen, dann aber verloren zu haben. Später noffen, die Massen belügen dürften. Es hatte also einen sitta lichen 3 wed, trobem stellt man es hier als fittenwidrig widerrief die G. ihr Geständnis. Das Gericht glaubte ihr aber hin!( Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Kautsky selbst hat nicht, sondern verurteilte sie zu der angegebenen Strafe, wobei ihr fich längst öffentlich gegen eine solche Mißdeutung gewandt. Mag lügenhaftes Wesen" strafschärfend in Betracht gezogen wurde.

fraten.)

Ortskrankenkaffe

für das Buchdruckgewerbe zu Berlin .

Infolge unserer Bekanntmachung vom 22. Dezember 1913, betreffend die Wahlen der Vertreter und der Erfaßmänner zum Ausschuß der Stasse für die Zeit bis 31. Dezember 1917, find von den Versicherten zwei Wahl­porschläge beim Vorstande eingereicht worden, welche beide als gültig aner­tannt sind.

Der erste Wahlvorschlag, eingereicht durch die Herren Albert Massini und Rudolf Albrecht, beginnend mit dem Namen Albert Massini und endigend mit dem Namen Ernst Barschat, erhielt die Be­zeichnung

Liste I.

Der zweite Wahlvorschlag, eingereicht durch die Herren Franz Kleefoth und Ernst Siler, beginnend mit dem Namen Wilhelm Fischer und endigend mit dem Namen Max Walter, erhielt die Bezeichnung

Liste II.

Die Wahlvorschläge fönnen im Kaffenlokal, Alexandrinenstr. 44, Sof lints II, wochentags in der Zeit von vormittags 8 Uhr bis nach­mittags 3 Uhr eingesehen, auch die. Wahlausweise für die Mitglieder in Empfang genommen werden.

Die Wahl findet am

Sonntag, den 15 Februar 1914, von vormittags 9 bis nachmittags 2 Uhr,

in den in unserer Bekanntmachung vom 22. Dezember 1913 an gegebenen Wahllokalen statt, dieselben sind auf der Rückseite der Wahlausweise aufgeführt.

Der Stimmzettel hat die Ordnungsnummer des Wahlvorschlages zu enthalten, für die der Wähler stimmen will. Es muß von weißer Farbe und einer Größe von 10 × 8 cm sein.

Von den Arbeitgebern ist nur ein Wahlvorschlag, eingereicht durch die Herren Artur Scholem und Franz France, beginnend mit dem Namen Dr. Gustav Breithaupt( in Firma Hempel u. Co. G. m. b. H.) und endigend mit dem Namen Siegfried Lesser( in Firma Eyd u. Friedländer) eingegangen; derfelbe wurde ebenfalls als gültiger Wahlvor­schlag anerkannt.

Die in dieser Liste an erster Stelle benannten fünfzehn Arbeitgeber gelten nach§ 9 der Wahlordnung ohne Wahlgang als Vertreter der Arbeit­geber im Ausschuß der Kasse bis zum 31. Dezember 1917, die in der Liste weiter benannten dreißig Arbeitgeber als deren Stellvertreter für die gleiche Zeit gewählt.

Die Gültigkeit der Wahl kann innerhalb eines Monats nach der Be­fanntmachung, des. Wahlergebnisses bei dem Kassenvorstand oder dem Ver­sicherungsamt der Stadt Berlin angefochten werden. Berlin , den 26. Januar 1914.

Der Vorstand:

J. Blenz, Borsigender. Otto Bonili, Schriftführer.

207/11

KON LINON

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Josetti Vera

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3fg Cigaretten

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Haftet der Baumeister?

Das Reichsgericht hat am Montag die Revision der Stadt Lichtenberg in dem Prozeß wegen Schäden des städtischen Elek­trizitätswertes zurückgewiesen. Im Jahre 1908 zeigten sich am Gebäude des städtischen Elektrizitätswertes zu Lichtenberg beint Betrieb der 500- Pferdekraft- Gasmaschinen erhebliche Schwingun­gen. Zu deren Beseitigung wurde von einem Regierungsbaumeister ein Umbau vorgenommen. Nach Fertigstellung des Umbaues teile für das städtische Werk zur Folge hatten. Die Stadt verlangte zeigten sich an den neuen Fundamenten Risse, die erhebliche Nach­Schadenersatz. Der Baumeister flagte darauf sein Resthonorar ein erfazansprüche gegen ihn nicht zustehen. Die Sachverständigen und verlangte gerichtliche Feststellung, daß der Stadt Schaden­begutachteten, daß die Rißbildung an den Fundamenten nicht auf eine Schuld des Klägers zurückzuführen sei. Die Stadt unterlag in allen drei Instanzen.

Amtsunterschlagung?

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Eigenartige Manipulationen mit städtischen Geldern haben dem Bureauassistenten Gerhard Becker eine Anklage wegen Unter­schlagung im Amte eingebracht, die ihn gestern vor die 1. Straf fammer des Landgerichts I führte. Der Angeklagte, welcher in der Steuerannahmestelle am Luisenufer als Bureauassistent an­gestellt ist, ist mehrfacher Hausbesitzer und verfügt auch über ein größeres Bardepot. Wiederholt tam er mit seiner eigenen Equi­page des Morgens zum Dienst gefahren, ebenso ließ er sich nach Dienstschluß wieder abholen.

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Von den in jenem Bezirk ansässigen Zensiten wurden wieder­Holt die fälligen Steuerbeträge mit einem Sched bezahlt. Es fiel deshalb auch nicht weiter auf, als sich eines Tages in der Kasse ein Scheck über 1400 M. befand, der die Unterschrift G. Becker" trug. Als dieser Sched der betreffenden Bank zur Einlösung vor­gelegt wurde, verweigerte die Bant die Annahme, da das in Frage tommende Konto nur noch 1877 M. betrug, der Scheck also über­zogen war. Es stellte sich heraus, daß der Aussteller des Schecks der jetzige Angeklagte war, der einfach aus der Kaffe 1400 M. bares Geld entnommen und dafür den Scheck hineingelegt hatte. Es ergab sich ferner, daß der Angeklagte ähnliche Manipulationen schon wiederholt vorgenommen hatte. Die Staatsanwaltschaft erblickte hierin eine Amtsunterschlagung und erhob Anklage. Vor Gericht behauptete der Angeklagte, daß er irrtümlich der Meinung gewesen sei, daß sein Konto bei jener Bank noch über 1400 m. betrage, so daß der Scheck anstandslos eingelöst worden wäre. Jedenfalls habe er nicht geglaubt, daß er sich durch eine derartige Handlung strafbar mache. Der Staatsanwalt bentragte die nied­rigste zulässige Strafe von 3 Monaten Gefängnis. Der Ange flagte habe keinesfalls annehmen können, daß die Eigentümer des Geldes, im vorliegenden Falle die Stadt Berlin und der Staat, damit einverstanden sein würden, daß einer ihrer Beamten mit den amtlichen Geldern derartige Wechselgeschäfte vornehme. Rechtsanwalt Dr. Kirschberg wies darauf hin, daß erst jetzt von dem Magistrat eine besondere Dienstanweisung erlassen sei, in welcher derartige Handlungen mit städtischen Geldern verboten worden seien. Das Gericht gelangte zu der Ansicht, daß zivar objektiv eine Amtsunterschlagung vorliege, dagegen sei in subjeka fiber Hinsicht dem Angeklagten nicht nachgewiesen, daß er bas Bewußtsein der Rechtswidrigkeit gehabt habe. Das Urteil lautete Deshalb auf Freisprechung.

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Berantwortlicher Redakteur: Alfred Wielepp, Neukölln. Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glocke, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW.