In Petersburg sind nun Vertreter der franzöfifchen Kanonenfirma Schneider- Creuzot angelangt, um den Butilow- Werken neue Vorschläge für die Kapitalsaufnahme zu unterbreiten. Frühere Verhandlungen zwischen der russischen und französischen Gesellschaft sollen sich vor einiger Zeit zerschlagen haben.
werden.
Kapitalistische Preispolitik.
Dem braven Landwirt aber bleibt neben dem Schaden der Spott. Noch lange wird er an das Opferjahr tränenden Auges zurückdenken. Denn es ist nur ein schwacher Trost, zu wissen, daß die edle Zunft der Spitzbuben mit einem erkledlichen Betrag zur Wehrsteuer veranlagt werden müßte, wenn es allen Steuerbrückebergern gleichen Kalibers ebenso ergangen wäre. Massenblutbad bei einer Hochzeitsfeier.
Gäste als Geiseln mit sich führten.
Blohm u. Bob in Hamburg Beziehungen bestehen. Die der sein Freund war, Schußtafeln und Durchschnittspreise sich 4000 Mark in Gold- und Silbermünzen. Eine Schiffswerften der Butilow- Werte sollen in deutschen Händen sein verschafft, obwohl er wußte, daß dieser sie nicht herausgeben durfte, ungleich größere Summe in braunen Lappen ließen die Spitzund ebenso die Konstruktionswerften in Riga und Reval . denn nach einer Vorschrift ist es verboten, solches Material buben als vorsichtige Leute zurück. an Personen außerhalb der Marine weiterzugeben und es existiert darüber sogar ein besonderer Werftbefehl. Das mußte dem Angeklagten bekannt gewesen sein und es ist nicht richtig, wenn er erklärt, er habe gemeint, daß der Korvettenkapitän als Verwalter des Bücherdepots ihm die Bücher herausgeben durfte. Er hat daher jenen zu dem Verstoß gegen die Befehle angestiftet und Der Schiffahrtskonflikt vorläufig beendet. zwar durch den Mißbrauch des Vertrauens als Freund und KameKaum find die als Kampfmaßregeln gedachten Natenermäßi- rad. 3war hat er in seinen Briefen nicht ausdrücklich die alte gungen am 1. Februar in Kraft getreten, als die beteiligten Freundschaft hervorgehoben, das ist aber nach der Rechtsprechung Ein schreckliches Blutbad, das eine Räuberbande bei der Schiffahrtsgesellschaften bereits einen vorläufigen Waffensti II. nicht erforderlich; ihm war bewußt, daß diese Freundschaft ein Hochzeit eines reichen Chinesen anrichtete, wird aus Nanit and abschließen. Der Norddeutsche Aloyd, die Holland- Amerika- Mittel war, um auf den Willen des anderen einzuwirken. Er fing gemeldet. Ein angesehener Chinese feierte die Hochzeit Linie und englische Reedereien haben der Hamburg- Amerika- Linie hat aber auch noch ein zweites Mittel angewendet: Er hat in dem seines Sohnes, zu der 300 Gäste geladen waren. Inmitten den Vorschlag gemacht, für den Februar von weiteren Stampfmaß- gerufen, indem er es so darstellte, als ob er die Schußtafeln Räubern in den Saal und eröffnete ein wahres Briefe auch einen Irrtum bei dem Herrn v. Hoffmann hervor der Festlichkeit drang eine Bande von 60 bewaffneten nahmen abzusehen. Die Hapag hat diesen Vermittelungsvorschlag angenommen. Bis Ende d. M. soll zugleich die bereits nur zum persönlichen Gebrauch haben wollte. Durch diese Irr- Schnellfeuer auf die Festteilnehmer, von denen 22 geaufgelöste norbatlantische Schiffahrtskonvention als verlängert Vorgehen angestiftet worden. Das gegen diesen ergangene Kriegs- tat ergriffen die Banditen die Flucht, wobei sie zwanzig gelten. Die Preise für den Zwischendecksverkehr und die Fracht gerichtsurteil hat drei einzelne Handlungen angenommen, die raten werden also wenigstens vorläufig nicht mehr ermäßigt Straftammer nimmt ihrerseits bei dem jezigen Angeklagten nur eine fortgesette Handlung an. Durch diese Anstiftung ist die Gefahr eines erheblichen Nachteils herbeigeführt worden, diese Untergang eines amerikanischen Unterseebootes? entsteht schon, wenn Sachen, die durchaus vorsichtig behandelt Nach einem Telegramm aus Washington liegen von dem werden müssen, in dritte Hände kommen. Sie sind ja bei der amerikanischen Unterseeboot E. 2, das zum Wintermanöver im Firma vorsichtig behandelt worden, immerhin ist eine der Photo- megifanischen Golf war, feit einer Woche feine Nachrichte it Der E. 2 verließ am graphien offenbar gestohlen worden von einem Manne, der keine vor und man befürchtet ein Unglück. Januar zusammen mit drei anderen Unterseebooten Ahnung hatte, um was es sich handelt. Zweifelhaft war, ob der 27. Angeklagte auch aus§ 2 des Gesetzes betr. den Verrat militäri- Guantanamo auf Kuba und sein nächster Hafen sollte Galveston scher Geheimnisse zu bestrafen war. Das Gericht hat dies zu sein. Der Offizier, der die Flottille kommandierte, hat dem gunsten des Angeklagten verneint. Er wäre strafbar, wenn er Marinedepartement mitgeteilt, daß der E. 2 nirgends zu sich bewußt sein mußte, daß es sich um Dinge handelte, die im finden sei. Interesse der Landesverteidigung geheim zu halten sind. Das Gericht hat dem Angeklagten geglaubt, daß ihm dieser Charakter der Drucksachen nicht bekannt war, daß er sie nur für fogen. Dienstsachen hielt und wenn auch einer seiner Briefe dagegen zu sprechen scheint, so ist der Gerichtshof doch der Ausführung seines Verteidigers gefolgt, der da sagte:" So intelligent der Angeklagte auch sonst ist, in der Korrektheit des Ausdrucks ist er nicht sehr genau und es ist möglich, daß er sich auch ebenso unklar gewesen ist über die Unterschiede zwischen nur Dienstsachen" und solchen Sachen, die geheim zu halten find. Was die Strafe anbetrifft, so ist berücksichtigt worden, daß der Angeklagte als früherer Offizier sich hätte sagen müssen, daß mit solchen Dingen besonders vorsichtig umgegangen werden muß, andererseits aber ein erheblicher Schaden nicht entstanden ist. Es ist ferner berüd sichtigt worden, daß der Angeklagte sich durch seine Handlungsweise in seiner Stellung befestigen wollte, aber auch darauf ausging, die Leistungsfähigkeit seiner Firma zu heben und von der Erwägung ausgegangen ist, daß er damit dem Reiche gute Dienste leisten würde. Schließlich ist berücksichtigt worden, daß er seinen alten Freund mit gerissen und diesem erheblichen Schaden zugefügt hat, wodurch er wohl als Mann von Ehre in seinen Gefühlen sich bedrückt fühlt.
Im Frühjahr vorigen Jahres beantragten die niederschlesischen Grubenbefizer für ihre Kohlenprodukte Ausnahmetarife auf den preußischen Staatsbahnen. Sie begründeten ihre Forderung mit der mangelnden Rentabilität ihrer Werte und mit der rücksichtslojen Konkurrenz der oberschlesischen Gruben. Die Tarifermäßigung wurde für den Umkreis von 50 Kilometern vom Erzeugungsort gewährt. Bei Beratung der Eingabe sind aber von dem preußischen Eisenbahnrat und der Kommiffion Dinge erörtert worden, die nicht ohne Interesse für die Beurteilung kapitalistischer Methoden sind. In den geheimen Verhandlungen wurde das Verlangen der niederschlesischen Grubenbefizer ganz besonders von den oberschlesischen Grubendirettoren betämpft; sie behaupteten, daß vor allem die rücksichtslose Preispolitik des niederschlesischen Kohlensyndikats die Schuld an einer etwaigen ungünstigen Geschäftslage trage. Von Induſtriebertretern wurde zu der Preispolitit des niederschlesischen Kohlensyndikats ausgeführt:
Die Tätigkeit des Syndikats sei darauf gerichtet, die Produktion zugunsten der zu erzielenden Erlöse( Breise) einzuschränken und die Preise gerade im Nahgebiet, in dem sich eine Stonkurrenz mit anderen Kohlengebieten weniger fühlbar mache, hoch zu halten. Daß die oberschlesische Stohle in das engere niederschlesische Gebiet eindringe, sei auf die falsche Preispolitit des Synditats zurückzuführen. Durch seine hohen Breise schränke es den Abjaß ein... Die Lieferung der oberschlesischen Staubkohle fei erfolgt, weil die niederschlesischen Verbraucher die hohen Preise für einheimische Kohle nicht mehr zu zahlen imstande gewesen seien." Einschränkung der Produktion und Preissteigerung zum Zwede der Schröpfung des Verbrauchers- das alte Mittel der Syndikate.
Der Bremer Bulfan, Schiffbau- und Maschinenfabrik, erhöht für das abgelaufene Geschäftsjahr seine Dividende von 10 auf 11 Pro3.
Gerichtszeitung.
Die Allüren des Gutsbesikersohues.
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Ein Geistlicher vor Gericht.
Ein umfangreicher Betrugsprozeß, der sich gegen den Geistlichen der Salemsgemeine, Christian Luschnat in Grunewald richtete, beschäftigte gestern mehrere Stunden lang die 6. Straffammer des Landgerichts III unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Rosenthal.
Landung deutscher Militärflieger in Frankreich . Ein deutsches Flugzeug mit zwei Leutnants landete Dienstagnachmittag 12 Uhr in der Nähe von Lunéville . Die Offiziere erklärten dem Unterpräfekten von Lunéville , daß sie von Straßburg nach Metz fliegen wolten, die Richtung verloren, nachdem sie Saarburg passiert hatten und landen mußten, ohne zu wissen, wo sie sich befanden. Bei der Landung wurde das Flugzeug beschädigt. Nach dem Verhör und einer Durchsuchung ihres Flugzeuges wurden die Offiziere wieder freigelassen.
Die sturmfreie Bude.
fittenreinen Zentrum angehörenden Stadtrats Bräutigam aus Jugend muß austoben! scheint das Prinzip des dem sonst so münchen zu sein. Besagter Herr richtete an einen budesuchenden Studenten den folgenden Brief:
Ew. Wohlgeboren! Ich offeriere Ihnen ein schön möbliertes Zimmer mit eigenem Eingang bei gebildeter Familie, dem Hausbefizer selbst, zum Preise von 13 Mart monatlich. Bo IItommen ungestört. Sie können im Zimmer auch bezüglich aller Besuche bei Tag und Nacht tun, was Ihnen beliebt. Bon morgens 6 bis abends 9 find fie fast ausschließ lich allein in unserer Wohnung des ersten Stocks, da wir uns Reins während dieser Zeit parterre beim Geschäft aufhalten. lichster, aufmerksamer Bedienung dürfen Sie sich versichert sein. Ein studierender Mediziner, der zwei Jahre bei uns wohnte, ließ sich von mir des Nachts, wenn er angeheitert nach Hause tam, häufig ausziehen oder des Morgens, wenn ich zur Ueberbringung seines Kaffees und seiner Schuhe ins Zimmer fam, im Uebermut die Strümpfe anziehen.
Ein reizendes christliches Familienidyll! Wenn das Geld in dentell Kasten springt, schwinden selbst bei einem Zentrumsstadtrat alle moralinsauren sittlichen Bedenken.
Kleine Notizen.
Das Kapitel: Behandlung der Landarbeiter hat in einer Potsdamer Straffammer eine eigenartige Beleuchtung erfabren. Der Vorfall, der eine gerichtliche Anklage herbeiführte, spielte sich auf dem Gut Friesacker Zozen ab, das dem Der Angeklagte war von dem Schöffengericht Charlottenburg Landwirt Brockmann gehört. Am 15. September vorigen wegen Betruges in 8 Fällen zu 1 Jahr Gefängnis verurteilt und wegen Fluchtverdacht sofort verhaftet worden. Gegen dieses Urteil Jahres wollte der polnische Schnitterjunge Dennes seinen hatte 2. unter Beistand des Rechtsanwalts Cramer Berufung einDienst verlassen, da ihm der Lohn nicht genügte. Er forderte gelegt. Das schöffengerichtliche Urteil sah folgenden Sachverhalt vom jungen Brockmann seine Papiere. Als Antwort darauf als erwiesen an: Der Angeklagte ist Gründer einer freireligiösen erhielt er einen tüchtigen Peitschenhieb. Diese rohe Gemeinde in Insterburg , für die er auf eigene Kosten eine Kirche Raubmord in Breslau . In der Nacht zum Dienstag wurde in Behandlung erweckte den Unmut des Melters Engelmann, baute. Als er sich einen anderen Wirkungskreis verschaffen wollte, Breslau der 68 jährige Gärtnereibesiger Gottfried a afe in der sich durch die Reitpeitschenzüchtigung zu der Aeußerung sah er sich gezwungen, das Kirchengrundstück an seinen Nachfolger feinem Haufe Weinbergsweg 36, das er mit einer alten Wirtschafterin hinreißen ließ: Der Laufejunge, wenn mir das zu verkaufen. Dieser geriet in Konkurs und die Kirche fam unter allein bewohnte, überfallen. getötet und beraubt. Haase galt als passierte, ich riß ihm die Saldaunen aus dem seiner Sypothekenforderung aus. Hierdurch geriet der Angeklagte, den Hammer. Bei der Zwangsvollstreckung fiel der Angeklagte mit sehr reicher Mann. Von dem Täter fehlt jede Spur. Die Prozeßgegner. In einem Hamburger Hotel hat der Leibe!" Der junge Brockmann hörte das und rückte darauf der inzwischen Prediger von der freireligiösen Gemeinde in Grune- Tischler Max Unger aus Hamburg den Möbelfabrikanten Hensel hin mit noch stärkerem Aufgebot an. Er erschien mit einem Jagd wald geworden war, in eine sehr schwierige finanzielle Lage. Er aus Hamburg nach einem boraufgegangenen Wortwechsel niebergewehr auf der Bildfläche, begleitet von drei hunden. war schließlich, da er auch anderweitig Verpflichtungen hatte, ge- gefchoffen. Hensel wurde so schwer verlegt, daß er bald darauf In seiner temperamentvollen Herrchenart stieß der also Be- awungen, den Offenbarungseid zu leisten. Als er eines Tages it arb. Nach der Untat erschoß sich unger selbst. Die waffnete den Engelmann mit dem Gewehrkolben bor vis à vis de rien( gegenüber vom nichts) stand, ließ er sich ber- Beiden waren wegen Prozeßstreitigkeiten erbitterte Gegner. die Brust. Die Mutter des jungen Herrn sah das Ren- leiten, eine Anzahl Kreditschwindeleien zu begehen. Er setzte sich Schwere Gasexplosion. Am Dienstagmorgen erfolgte in Norda tonter von weitem und befürchtete ein Unglüd. Sie eilte mit Mitgliedern der Gemeinde, von denen er wußte, daß sie ein hausen bei einem Bäckermeister namens Dels eine schwere GasBankguthaben hatten, in Verbindung und erzählte ihnen, daß er explosion, wobei ein Softgänger getötet und der Bäckerherbei und hielt das Gewehr ihres Sohnes. Da Engelmann sein Haus" in Insterburg verkaufen wolle und deshalb daran meister schwer verlegt wurde. Die Explosion entstand das nun seinerseits aufs höchste gereizt war, ließ er sich zu einer Reparaturen vornehmen lassen müsse; wozu ihm leider das Geld durch, daß Gas aus einem durch den Frost geplagten Rohre in die häßlichen Schmähung der alten Dame hinreißen, die jeden fehle. Auf die falsche Angabe hin, daß er in der Lage sei, das Räume des Hauses eingedrungen war, durch unvorsichtigkeit entStonflikt verhindern wollte und verhinderte. Das Nachspiel Geld baldigst zurückzahlen zu können, verschaffte er sich insgesamt zündet wurde. Die Explosion war so heftig, daß zwei Zimmer vor Gericht fiel nun sehr merkwürdig aus. Das Rathenower 4500 M., darunter allein von einer Witwe Beckmann, die 4000 M. völlig demoliert wurden. Schöffengericht hatte sich damit begnügt, für Ersparnisse hatte, 2000 m.. Ende 1912 hatte der Angeklagte von Erfolgreiche Scheckschwindeleien. In der Baherischen den Hieb mit der Reitpeitsche und den Kolben dem Oberst v. Kroczkowski eine Villa in Grunewald mit der Vereinsbank in München erschien ein junger Mann mit Verpflichtung gemietet, die an dem Hause notwendigen Reparaturen einem Sched über 24 000 m. und fünf Wechseln. Der Betrag stoß je 5 Mart Geldstrafe gegen den jungen Herrn zu ber auf seine Kosten vornehmen zu lassen, wofür er bis zum April von 24 000 m. wurde ihm sofort ausgezahlt. Eine Stunde hängen, dagegen mußte der Welter für die Beleidigungen je vorigen Jahres mietefrei wohnen sollte. Der Angeklagte veranlaßte ipäter erſchien ein anderer Mann bei der Bant mit einem Scheck 10 Mart in Kauf nehmen. Seine gegen das erstinstanzliche darauf den Malermeister Bronikowski, die Reparaturen vorzu- über 9000 M., der gleichfalls eingelöst wurde. Als dieser Urteil eingelegte Berufung wurde von der Potsdamer nehmen, blieb aber diesem die Zahlung der Reparaturkosten von Mann dann seinen Auftraggeber suchte, war er bereits spurlos verStraftammer, die einer breiteren Erörterung der höchst 600 m. schuldig. Diesem Zeugen, wie auch dem Mechaniker schwunden. Inzwischen lief von einer Firma bei der Bank die Nachsonderbaren Vorgänge aus dem Wege ging und jede Erklärung Stabernad, bei dem er eine elektrische Einrichtung für 450 M. richt ein, daß die Wechsel und der Scheck gefälscht seien. Der des Angeklagten darüber abschnitt, verworfen. bestellte, gegenüber, gab sich der Angeklagte als Pastor aus. Täter ist unbekannt. Vor Gericht bestritt der Angeklagte, irgendwie betrügerisch gehandelt zu haben. Rechtsanwalt Cramer betonte, daß der Angeklagte ein sehr religiöser Mensch sei, der sich in seinem Optimis mus und seiner Hoffnung, daß sich nach schweren Schicksalsschlägen same Lage ändern würde, offenbar gar nicht bewußt gewesen sei, zu betrügen. Das Gericht tam auch bezüglich der Betrugsfälle, soweit sie sich auf die Villa bezogen, zu einer Freisprechung. Wegen der Darlehnsschwindeleien erkannte die Straffammer auf drei Monate Gefängnis unter Anrechnung von zwei Monaten der Untersuchungshaft und entließ den Angeklagten aus der Haft.
Wäre das Gericht ebenso milde gegen einen Arbeiter gewesen, der einem Gutsbesizersohn oder einem Richter einen Peitschenhieb versetzt hätte?
Berrat militärischer Geheimnisse.
Aus aller Welt.
Ein Opfer des Opferjahres.
In dem Prozeß, der in den letzten zwei Tagen gegen den Korvettenkapitän a. D. Rüdiger Frhr. v. d. Golk vor der 5. Straffammer des Landgerichts III unter Ausschluß der Oeffentlichkeit verhandelt wurde, ist gestern in später Nachmittagsstunde das Urteil durch den Vorsitzenden Landgerichtsdirektor Seelert öffentlich verkündet worden. Das Urteil ging dahin: Der Angeklagte wird wegen Anstiftung zum Ungehorsam gegen Befehle des Vorgesetzten, wodurch die Gefahr eines erheblichen Nachteils herbeigeführt ist( im Sinne des§ 93 Mil.-St.-G.-B.) zu drei Monaten Festungshaft verurteilt, wovon ein Monat als durch die Unter- Als im verflossenen Jahre nach allerlei Fährnissen endlich die suchungshaft für verbüßt erachtet wird. Aus der Urteilsbe- patriotische Tat des. Wehrbeitrages unter Dach und Fach gebracht gründung ist folgendes hervorzuheben: Der Angeklagte war der war, flang es in allen Tonarten aus dem bürgerlichen BlätterMarinebertreter der Rheinischen Metallwaren- und Maschinen- wald: Einmal, aber beileibe nicht wieder! Aber fabrik Erhardt in Düsseldorf und hat seine ihm noch aus seiner selbst von dieser einmaligen Steuer sucht man sich es geht auchDienstzeit obliegende Pflicht zur Dienstverschwiegenheit nicht immer sobiel wie möglich zu drücken. Von einem, bei dem es fast ganz innegehlten. Er hätte gewiß die Pflicht, seiner Firma, so weit gelungen wäre, wird folgende ergöbliche Geschichte erzählt. Einem er konnte und durfte, Dienste zu leisten, aber er durfte dies nur Hofbesitzer in der Nähe von Duderstadt , sonst einem braven mit Rücksicht darauf, daß er als ausgeschiedener Offizier sich Be- Patrioten, hatte es die Opfersteuer angetan. Um sich nach Mögschränkungen aufzuerlegen hätte. Was er dienstlich erfahren und lichkeit davon zu befreien, hob er auf der Duderstädter nicht weitergeben durfte, durfte er auch nicht weitergeben, nach- reissparkasse seine baren Kapitalien ab, um dem er aus der Marine ausgeschieden war. Er hat in der Vor- sie erst nach der Steuererklärung bei paffender Gelegenheit wieder untersuchung selbst zugegeben, nicht immer korrekt gehandelt zu zinstragend anzulegen. Von diesem pfiffig ausgehedten Plan haben und für seine Firma manches zu erfahren versucht zu haben, hatten aber noch pfiffigere Gauner Wind bekommen. Dieser Tage was mit der Pflicht der Dienstverschwiegenheit im Widerspruch statteten sie dem von Steuersorgen schwerbedrückten Patrioten stand. Er hat von dem Korvettentapitän v. Hoffmann- Larratsch, einen nächtlichen Besuch ab und mausten ihm annähernd
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Eingegangene Druckschriften.
" Der Kampf." Sozialdemokratische Monatsschrift. Wien , Jahrg. VII. Heft 5. Start Renner: Steuertämpfe und Steuerreform. Martin Rapoldi ( Innsbrud): Tirol und Trentino . May Adler: Fichtes Idee der National erziehung. Dito Jenssen( Dresden ): Geburtenbeschränkung und Klassentampf. Julius Deutsch : Zum Kampf der Buchdruder. Hans Steiner: Christlichoziale Arbeitslosenfürsorge. Ernst Lakenbacher: Sozialdemokratie und Privatangestellte. Erwin Hernried: Emil Rosenow .
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Briefkasten der Redaktion.
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Die furtttiche Sprechkunde findet indenstraße 69, vorn vier Treppen Fahrkubl, wochentäglich von 4% bis 7% Uhr abends, Sonnabends, bon 4 bis 6 Uhr abends statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Aufrage ist ein Buchstabe und eine Sahl als Mertzeichen beizufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen teine Abonnementsquittung beigefügt ik, serben nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Sie unter steht dem Aufsichtsamt und muß auch den Reservesonds sicher. Phönig 1913. Ungünstiges ist uns über die Gesellschaft nicht bekannt. gestellt haben. E. 5. 100. Die Binderinnen usw. unterliegen nicht der angestelltenversicherung. Die Abzüge stimmen. 2. 45. Ohne Kenntnis 5. 5. 18. Der Beamte war des Sachverhalts nicht zu beantworten. im Irrtum. G. D. 11. Ihre Frau hat sich strafbar gemacht. Unter Berücksichtigung der geschilderten Umstände wind voraufichtlich auf eine geringe Geldstrafe erkannt werden. K. 20. Zur Versicherung der Schaufensterscheiben sind Sie nicht verpflichtet. Wer den an den Scheiben etwa entstehenden Bruchschaden zu tragen hat, läßt sich nur nach Einsichtnahme in den Mietsvertrag beurteilen. 2. S. 100. 1. Wenden Sie sich an ben Genossen Hadelbusch, Oberstr. 2, der Ihnen die Fragen unter 1 beantworten wird. 2. Die Ehe iſt gültig. Sie haben sich nicht strafbar gemacht, da ein Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Gesezes nicht besteht. Babre.- W. G. 22.. Unter Sugrundelegung Ihrer Darstellung würden die stosten nur etwa 6 M. betragen.... 1. Ja. 2. Bei der Steuer
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R.. 68. 1. und 3. Ja. 2. Nein
8. 6. 23. 1. Ja. 2. Zwei