besondere Fragen der Gesetzgebung, Stellung zun c h m e n. sSehr richtig! links.) Femer ist in dem Gutachten auch berichtet, datz der Berbandsvorstandgemeinsam mitdein der Buchbinder undFabrikarbeiter an Bundesrat und Reichstag petitionierte umErlaß einer Berordnung gegen die Brandgefahr in derZelluloidbranche. Deswegen soll er ein politischer, sozialdemokratischer Verein sein lIhnen wird bekannt sein, daß auch die Vereinigung von Hand�werkern einen großen Teil ihrer Tätigkeit darin bekunden, auf dieGesetzgebung einzuwirken. Deshalb fällt es keinem v c r-n ü n f t i g e n Menschen ein, solche Vereine zu politischen zustempeln. Das ist Herrn v. I a g o w vorbehalten. Nach seiner Logikmüßten all die Vereine politisch sein, die z. B. eine uns vorliegende Petition vom November 1913, ausgebend von der sozialenArbeitsgemeinschaft der kaufmännischen Verbände, unterschriebenhaben, wo um die völlige Sonntagsruhe petitioniert wird. Dazugehört der Zentralausschuß zur Förderung der Volksjugendspiele, derBund deutscher Jugendvercmc, Jünglingsvereine, der Pfadfinder-bund usw., also Vereinigungen, die zum übergroßen Teil auS Leutenunter 13 Jahren bestehen. Weil sie solche sind, welche den Strafgesetzen zuwiderlaufen, müssen sie aufgelöst werden-- dieserjuristische Nusiimstammt nicht von mir, sondern aus der Antwort des Polizeipräsidentenvon Berlin(Hört! hört! bei den Sozialdemokraten) auf die Be-schwerde wegen Verhinderung von Jugendversammlungen in Berlin.Da sagt Herr v. I a g o w am 23. März 1913: Da die Versamm-jungen ausdrücklich als Jugendversammlungen einberufen waren undauch überwiegend aus Jugendlichen bestanden, waren sie als solchedem Strafgesetz H 18, 6 des Reichsvereinsgesetzes zuwiderlaufend.Also weil dort eine Strafe vorgesehen ist, ist das Gesetz ein Strafgesetz.(Heiterkeit.)Der Polizeipräsident gibt dann zu seinem Gutachten noch einenNachtrag, bei dem man im Zweifel sein kann, was größer ist. seinejuristische Kenntnis oder sein Mangel an Gewissenhastig-k e i t.(Vizepräsident P a a s ch e: Ich bitte Sie, sich bei IhrerKritik der Tätigkeit des Polizeipräsidenten etwas zu mäßigen.)Ich werde dann bei derartigen Fällen das Urteil dem Hauseüberlassen. In dem Nachtrag heißt es, daß durch die ZahlstellenGelder an die sozialdemokratische Parteikasse übergeführt seien. DieseAngabe sei dem Blatt der christlichen BauarbeiterDeutschlands entnonimen. habe auch im BundeSorgan dergelben Gewerkschaften und in der„Germania" gestanden. Dem Polizeipräsidenten scheint unbekannt zu sein, daß die„Germania" diese Mitteilung widerrufen mußte, weil sie unwahrgewesen ist. Ich will ja nicht darüber urteilen, ob ein solches Vorgehen sehr gewissenhaft ist. Auf Grund dieser Gutachten hat dann dasGericht in Friedland die Zahlstelle verurteilt, und erst von derStrafkammer in Waldenburg und von dem Oberlandesgericht in Breslauist Freisprechung erfolgt, und zwar deshalb, weil die Zahlstelleselbst keine politische Tätigkett ausgeübt habe. Im übrigen meineich. daß der Amtsanwalt gar kein Recht hatte, eine solche Umfragezu veranstalten, denn das Gericht hatte eben nur darüber zu urteilen.ob die betreffende Zahlstelle ein politischer Verein war. Bei Beratungdes Vereinsgesetzes wurde ausdrücklich festgelegt, daß Zahlstellens e l b st ä n d i g e Vereine sind. Ebenso wurde eine Zahlstelle desZimmererverbandes für politisch erklärt. Auch hier ist wieder einGutachten des Polizeipräsidenten v. I a g o w ein-gegangen. Darin ist gesagt, daß Vertreter der Generalkommissionteilhaben an Beratungen des Parteivorstandes, insbesondereauch des Aktionsausschusses von Groß-Berlin und ananderen Beschlüssen mitwirken. Ich wiederhole, daß solche Gutachtengleichzustellen sind eidlichen Aussagen vor Gericht. Der Polizei-Präsident hat also hierunter Eid die Unwahrheit gesagt.(Vizepräsident Dave: Wollen Sie direkt behaupten, daß der Polizei-Präsident unter Eid die Unwahrheit gesagt hat?) Ich habe erklärt,ich b e t r a ch t e ein solches Gutachten ähnlich, als wenn ein Sach-verständiger vor Gericht unter Eid aussagt.(Vizepräsident D o v e:Es handelt sich also nicht um eine talsächliche Vereidigung I—Heiterkeit.) Nein, das ist nur ein Vergleich. Jedenfallsist in dem Gutachten eine Unwahrheit enthalten, die der Polizei-Präsident von Berlin hätte vermeiden können, wenn er den e r n st-l i ch e n Willen gehabt hätte, dem Recht Geltung zu verschaffen.(Sehr wahr I bei den Sozialdemokraten.) Ferner wird in dem Gut-achten der Umstand angeführt, daß 16 hervorragende Gewerkschafts-führcr sozialdemokratische ReichStagsabgeordnetesind. Die Herren G i e s b e r t S und Schiffer werden demPolizeipräsidenten nicht dankbar fein, daß er nach dieser Logik diech r i st l i ch e n Gewerkschaften zu Zentrumsvereinen stempelt, dennder Polizeipräsident wird doch gewissenhaft sein, er wird doch nichtgegenüber den freien Gewerkschaften anders urteilen, als gegenüberden christlichen Oiganisationen.(Sehr gutl und Heiterkeit bei denSozialdemokraten.)Ferner wird in seinem Gutachten darauf hingewiesen, daß beiden Moabiter Vorgängen die Generalkommission und derParteivorstand gemeinsam ein Flugblatt herausgegeben hätten.Wenn also diese beiden Körperschaften in einer Angelegenheit, diebeide in gleichem Maße interessiert, zusammengehen, so sollen nachHerrn v. Jagow die Gewerkschaften damit sozialdemokratischwerden.Also wenn etwa Herr Traugott von Jagow undFürstbischoff Kopp in Breslau ein gemeinsames Flugblattgegen die Gewerkschaften erlassen— das wäre ja gar nicht so un-denkbar— so würde damitder Polizeipräsident von Berlin katholisch gewordensein!(Große Heiterkeit.) Ferner heißt es in dem Gutachten, daßnach dem Mitteilungsblatt des Aktionsausschusses der sozialdemo-kpatischen Partei an den Sitzungen des Aktionsausschusses zwei Ver-tretet der Generalkommission mit Stimmrecht teilnehmen. Dabeigeht aus diesem Mitteilungsblatt selbst hervor, daß es sich umMitglieder der Berliner Gewerkschaftskommissionhandelt.(Hört I hört! bei den Sozialdemokraten.) Warum dennnun eigentlich diese ganze Aktion, um unsere Gewerkschaften zupolitischen Vereinen zu stempeln, die doch den Polizeibehörden nurein ungeheures Stück Arbeit macht. Dahinter muß doch etwasstecken! Offenbar ist der ganze Zweck des Vorgehen« nur, denGewerkschaften die jugendlichen Mitglieder zu nehmen.(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)Nun, ich habe 26 Jahre lang vor dem Reichsvereinsgesetz denKampf gegen die reaktionäre Verordnung von 1859 geführt und dieGewerkschaften sind dabei nicht schwächer geworden.— Wir werdendiesen Kampf, da man uns jetzt wieder für politische Vereine erklärenwill, mit allen Mitteln aufnehmen. Wir haben in Deutschland etwa15 000 einzelne Zahlstellen. Für alle diese 16 000 werden wir durchGerichtsentscheidung feststellen lassen, ob jede einzelne Zahl-stelle ein politischer Verein ist. Man geht in dieser Weise gegen unsvor, weil man weih, daß die jugendlichen Mitglieder im wirtschaftlichenKampf gegen die Gewerkschaften von großer Bedeutung sind, z.B. imTransportarbeiterverband die sogenannten Rollmöpse. Wirhaben stets betont, daß uns im eigenen Interesse gar nichts daranliegt, die jungen Leute schon mit 18 Jahren mit politischen Ideenvollzustopfen. Damit haben wir schlechte Erfahrungen ge-macht. Wir wollen unserer Jugend die wenigen Jugendjahre er-halten. Zu unseren Jugendvereinen sind wir gekommen, weil diebürgerlichen und konfesstonellen Jugendvereine dahin wirken, daß dieproletarische Jugend dem Elternhause entfremdet wird,daß die jungen Leute in Gegensatz zu den Anschauungen ihrer Elterngebracht werden. Unsere Jugendbewegung ist lein Angriff,sondern eine A b w«ch r gegen die Bestrebungen der bürger-lichen Parteien.(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)Würde man den gleichen Maßstab an die bürgerlichen Jugend-organisationen anlegen wie an unsere, so müßte nian auch gegensie auf Grund des VereinSaesctzeS vorgehen. Dort aber werdenpolitische und sozivlpolitischc Vorträge unbeanstandet gehalten. DaSgemeinste, was auf dem Gebiet der Bekämpfung derBenutzung von junge» Leuten als Spitzel,wie sie in Königsberg und Essen festgestellt ist.(Hört I hört!bei den Sozialdemokraten.) DaS ist das erbärmlichste, was mantun kann.(Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Mögen Siealte Subjekte, die sonst in keinem bürgerlichen Berufemehr zu brauchen sind, als Spitzel benutzen, aberverschonen Sie damit unsere proletarischen Kinder.(Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemolratcn.) Was durch poli-zeilichc Vernehmungen und Drangsalierungen an der Arbeiterjugendgesündigt wird, leistet an Werbckraft weit mehr als unsere Agitation.(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Die bürgerlichen Parteienbegehen eine unverzeihliche Sünde, wenn sie das weiterdulden.— Ich habe Ihnen nur eine B I ü t e n l e s e aus dem gewaltigen Strauß gerichtlicher Entscheidungen und polizeilicher liebergriffe geboten. Diese Blütenlese ist eine Anklage gegen diejenigendie berufen sein sollten, Gesetz und Recht zu wahren. Was ich Ihnengezeigt habe, ist nicht Recht, sondern nur kniffliche Rechts-aus'legung, kniffliche Rechtsbeugung. Die bürgerlichen Parteien sollten die Energie finden, gut zu machen, was sie1908 bei der Schaffung des Gesetzes gesündigt haben�i�WDie Weltgeschichte lehrt, daß immer, wenn herrschende Klassenversuchen, den aufstrebenden Klassen mit knifflichen Rechtsauslegungenund Rechtsbeugungen entgegenzutreten, sievon dem iiächstcu Sturm hinweggefegtwerden. Auch für Deutschland wird die Zeit kommen, wo das Recht,das wahre Bürgerrecht, treten wird an Stelle dieser knifflichen Rechtsauslegungen, dieser knifflichen Rechtsbeugungen.(Lellhaster Beifall bei den Sozialdemokraten.)Abg. Marx(Z.):Die Ausführungen, die wir jährlich über das Vereinsgefetz zumachen haben, sind nicht erquicklich und erfreulich. Es gibtgar kein wirksameres Agitationsmittel für dieSozialdemokratie als die Handhabung und Auslegung desVereinsgesetzes.(Sehr richtig! im Zentrum und links.) Deshalbsollten alle bürgerlichen Parteien sich überlegen, ob es nicht Zeit ist,das Vereinsgesetz in f r e i h e i t I i ch e m S i n n e auszubauen. Wenndie Polizeibehörden jetzt vielleicht gegen christliche Gewerkschaftenund Vereine nicht so vergehen wie gegen die freien Gewerkschaften, so müssen wir das Unrecht verurteilen, gegenwen es auch geschieht.(Sehr richtig! im ZentrumAuch köimeil solche schikanösen Anwendungen undgequälten Auslegungen sehr wohl auch gegen christlicheArbeiterorganiiatioiieu angewendet werden. Aber den Vorrednermuß ich doch daran erinnern, daß Sie selbst sagen: Partei und Ge-werkschaft sind eins(Sehr wahr l im Zentrum), und daß Sie dadurchAnlaß zu dem Vorgehen der Polizeibehörden gegeben haben(Zustimmung i. Zentrum), um Gewerlichaftsversammlungen für polnischezu erklären.— Durch die Handhabung deS Vereinsgejetzcs und dieAuslegung der Gerichte ist eine Rechtsunsicherheit geschaffen,wie kaum auf einem anderen Gebiete. Es ist danachder Willtür der Polizei Tür und Tor geöffnet,so daß sie in jede geschlossene Versammlung eindringen darf.— Wirverlangen in unserer Resolution zunächst die Aufhebung desSprachenparagraphen. Dieser hat alles vernichtet, wasetwa an freiheitlichem Ausbau durch das Vereinsgesetz geschaffenworden ist. Wir lönnen es den Polen nicht verdenken, wenn siealljährlich hier zeigen, zu welchen Konsequenzen diese Bestimmungführt. Was mußte ein Mann wie A in u n d s e n denken, als ihmverboten wurde, norwegisch zu sprechen I Wie kleinlich erscheintder große preußische Staat, der mit solchen Mitteln die Staats-sicherbeit schützen will!Weiter wünschen wir, daß auch jugendliche Personenan politischen Vereinen und Versammlungenteil-nehmen dürfen. Das verlangen wir schon, um ein Gegen-gewicht gegen die sozialdemokratische Erfassungder Jugend zu schaffen.(Zustimmung im Zeurrum.) Notwendig ist ferner, das Recht der Polizeibehörde zur lleberwachungvon Versammlungen unzweideutig klarzustellen, dabei aber in freiheit-lichem Sinne einzuschränken. Dahin gehören auch Bestimmungenüber die Polizeistunde und über die Bekanntmachungenvon Versammlungen, die wir deshalb ausdrücklich in unsererResolution genannt haben.Dann muß ich den Fall der Berliner Schutzleutenoch erwähnen. Gewiß haben die Beamten die Staatsouloriiät undDisziplin zu wahren. Im übrigen ober haben auch sie das Verein«und Versammlungsrecht. Auch die Berliner Schutzleute haben dasRecht, einen Verein mit wirtschaftlichen Zielen zu gründen. Wennsie schon bei ihrer Anstellung sich verpflichten müssen, ohne Genehmigung keinem Verein beizmreten, so scheint mir das in Widerfpruch zu ihrem Koalition s recht zu stehen. Und wenneinzelne bei der Begründung des Vereins eine Dienstinstruktionwirklich verletzt haben, so scheint die Strafe der Versetzung dafürviel zu scharf und rigoros.(Beifall im Zentrum.)Ministerialdirektor Lewald:Die Ausführung des Vereinsgesetzcs liegt bei den einzelnenBundes st aaten. Wenn die vorgebrachten Klagen den Sinnhaben sollten, die Rcichsleilung zu einem Einschreiten im einzelnenZoll zu veranlassen, so hat die Reichslettung dazu leine Hand-habe.(Oho I bei den Sozialdemokraten. Zurufe: Recht derBeaussichiigung I) DaS Recht der Beaufsichtigung kann nur dazuühren, daß der Reichskanzler sich mit einer einzelnen Regierung inVerbindung setzt, wenn deren AuSführungSbestimmungen mit demGesetz nicht im Einklang zu stehen scheinen. Aber die AuSführungS-bestimmungen sind sämttich von dem Wunsch getragen, daß Vereins-gesetz in einem loyalen, von Schikanen freiem Sinneauszuführen.(Stürmische Heiterkeit links.) Der Minister desInnern in Preußen hat auf die hier erhobenen Klagen die Behördennoch einmal angewiesen, mit der größten Strenge sich an die Aus-rihrungsbestimmiingen zu halten. Charakteristisch ist auch, daß dieBeschwerden gegen die Exekutivbehöiden fast verschwundensind, und daß sie sich heute hauptsächlich gegen dieAuslegung des Gesetzes durch die Gerichte richten. Wirverfolgen die Rechtsprechung genau, und müssen sagen, es hatsich doch«ine große Sicherheit der- Auslegung desesetzes Herausgebidet und das Vereinsgesetz bürgert sichein.(Zuruf bei den Sozialdemokraten» DaS Recht wird ge-beug t.) Die Gerichte begehen leine Rechtsbrüche.(Widerspruch beiden Sozialdemokraten.)Zur Forderung der Aufbebung des Sprüchen»Paragraphen haben die Verbündeten Regierungen ihre Ansichtnicht geändert. Der Fall Amundsen kann dazu auch nicht bei-tragen. Nicht Amundsen, sondern die Konzeridireklion Sachs wünschteden Vortrog in norwegischer Sprache, in der kern deutschen StadtFlensburg offenbar, um eine dänische Heerschau abzuhalten, also auspolitischen Agitationsgründen. Deshalb erließ der RegierungspräsidentdaS Verbot. DaS würde aber allgemein, auch im Auslände, falschaufgefaßt, und der Minister des Innern nahm es infolge-dessen zurück. Ein Anlaß zur Beschwerde liegt also nicht vor.Dann wurde geklagt, daß landwirtschaftliche Vereine fürPolitisch erklärt wurden. Es kommt aber doch nicht aus dieSatzungen eines Vereins an, sondern darauf, was er tut. Das giltauch von Turn- und Gesangvereinen, auch sie können sehrwohl politische Vereine sein.(Lachen bei den Sozialdemokraten.)Der Arbeiterturnerbund ist durchwachsen von dem poliiiichen Klassen-kampfgedanken. Es kommt ihnen nicht aufs Turnen an,vndern die Jugendlichen darauf aufmerksam zu machen, daß sie densozialdemokratischen Organisationen beitreten.Es werden die Turner aufgefordert, für die sozialdemokratischenKandidaten zu agitieren.(Hört I hört I rechts. � Zuruf bei denSozialdemokraten: Was machen denn die K r i e g e r v e r e i n e!)Ich behaupte, daß keiner der anderen Turnvereine pine solche politischeTendenz hat.(Widerspruch bei den Sozialdemokraten.)Unsere«ativnale Turnerschaft steht politischen Bestrebungenim einzelnen vollkommen fern.proletarischen Jugendbewegung geschehen ist, ist die>(Lachen bei den Sozialdemokraten.)— In der Einforderung vonGutachten über den Holzarbeiterverband hatte das Gericht in Friedlandjedenfalls ein Recht. Wenn in diesem Gutachten einzelne Irr-t ü m e r enthalten sind, so kann man nicht behaupten, daß diese mitbewußter Absicht aufgestellt sind. Daß Irrtümer in Gutachten ent-halten sind, kommt doch alle Tage vor Gericht vor. Ich will durch-aus nicht apodiktisch behaupten, daß alle sogenannten freien Gewerk-schaften sozialdemokratisch sind. Darüber haben die Ge-richte im einzelnen frei und unabhängig zu entscheiden.Daß die Gerichte frei urteilen, beweift, da� auch gegenandere Verbände vorgegangen wird und daß auch ein G e-h e i m e r Kommer zien rat verurteilt worden ist, weil erbei einem Begräbnis eine Ansprache gehalten hatte, ohne dieGenehmigung dazu nachgesucht zu haben.(Zuruf bei den Sozial-demokratcn: Mit 2 M.' Geldstrafe I) Wenn Herr Legten sagte,seinen Freunden liege gar nicbtS an einer politischen Betätigung derJugendlichen, sie sollten vielmehr ihre Jugend genießen, so ist dasnachgerade die Anschauung der Verbündeten Regierungen.(GroßeHeiterkeit bei den Sozialdemokraten.)Nun zumErlaß deS Berliner Polizeipräsidenten gegen die BerlinerSchutzmannschaft.Der Herr Staatssekretär hat schon früher ausführlich dargelegt, daߧ 1 des Vereinsgesetzes nicht alle andern Rechte, wie z. B. dasDisziplinarrecht der Behörden, aufhebt. Auch z. B. nicht die Rechte—der Kirche. Der Herr Vorredner wird nicht bestreiten, daß wennetwa in einer Diözese Kleriker sich vereinigen, der Bischof dasRecht hätte, das zu verbieten. Dasselbe Recht muß, vernünftig ge-handelt, auch der Disziplinarbehörde, der Verwaltungsbehörde, zu«stehen. Im übrigen gibt es wohl kaum ein Gebiet, wo daS Vereinswesen sich so üppig entfaltet wie bei den Beamten. Wie liegt esaber bei der Schutzmannschaft? Man muß zugeben, daß fürdie Schutzmannschaft einer so großen Stadt, die für Sicherheit,Leben und Eigentum von Millionen von Bürgern zu sorgenhat. ganz besondere Regeln gelten müssen.Interessant ist, daß fast zu derselben Zeit wie der Erlaß des Herrnv. Jagow ein fast gleichlautender Erlaß des Polizeipräsidenten vonLondon erschienen ist. Da heißt es:„Es ist zur Kenntnis desPolizeipräsidenten gelangt, daß Versuche unternommen worden sind,Mitglieder der Polizei Groß-Hondons zu veranlassen, einem Bundoder Verein beizutreten. Der Präsident legt Wert darauf, zu er-klären, daß die Mitgliedschaft bei einer solchen Vereinigung durch diebestehende Dienstordnung verboten ist(Hört! hört! rechts) unddaß jeder Schutzmann, der diese Ordnung verletzt oder andere anstiftet,sie zu verletzen, sich eines Disziplinarvergehens schuldig macht, das zuseiner Entlassung führt."(Hört! hört! rechts.) Die englische Pressehat diesen Erlaß auch sehr wohl verstanden mit Rücksicht auf dieGefahren eines Polizei st reiks fürdieösfentlicheSicherheit. Wenn man auf das Statut dieses Vereins derSchutzleute verweist, so kann ich nur sagen: Was die Statuten sagen,steht auf dem Papier, was aus der Sache später wird, kannniemand wissen. Wenn da von„Hebung des ganzen Standes" dieRede ist, so läßt das eine ziemlich schrankenlose Auslegung zu.Daher ist es verständlich, daß derjenige, der die Veranlwoltungträgt' dafür, daß eine solche Truppe von über 8000 Mannimmer fest in der Hand der Staatsregierungist, es ablehnt, hier eine Organisation zu gestatten. Ich bin über-zeugt, daß der Herr Vorredner, wenn er Polizeipräsident von Berlinwäre, die gleiche Verordnung erlassen würde.(Lebhafter Beifallrechts.)Abg. v. Beit(k.):Wir sind nicht geneigt, das Reichsvereinsgesetz auch nur i«einem Punkte abzuändern und werden alle Anträge ablehnen.Wenn Sie die sozialdemokratischen Anträge annehmen, was bleibtdenn noch von dem ganzen Segen des Reicksvereinsgesetzesübrig I(Heiterkeit bei den Sozialdemolraten.) Wir begrüßenes besonders lebhaft, daß es auf Grund des Vereinsgesetzes möglichgewesen ist, die sozialdemokratische Jugendbewegung mit Erfolg zubekämpfen: erst diese Bewegung hat dte nationale Jugendbewegunghervorgerufen, die keine Politik treibt, sondern nur dte Jugend er-ziehen will, am Vaterland und am angestammten Herrscherhausefestzuhalten, damit unsere Jugend in das Heer sittlich fest eintritt.(Bravo! rechts.)Abg. Mertin-Oels(Rp.)wendet fick ebenfalls gegen die Anträge. Die Rechte der Polizei sindnach dem Reichsvereinsgesetz wirklich nicht übermäßig groß. DerSprachenparagraph darf nicht geändert werden, hat dochsogar im Elsaß ein Postbeamter mit einem Hauptmann französischgesprochen! Und im Osten stellen sich die polnischen Zeugen, alskönnten sie nicht deutsch. Die Jugend muß freibleiben von Politik!(Bravo! rechts.)Die Weiterberatung wird auf Donnerstag 1 Uhr vertagt.Schluß O'/z Uhr.______Mbgeorönetenhaus.18. Sitzung. Mittwoch, den 4. Februar 1914,vormittags 11 Uhr.Am Ministertisch: B e s e l e r.2. Lesung ües Justizetats.Zu dem Kapitel„Einnahmen aus der Beschäftigung derGefangenen" ist ein fortschrittlicher Antrag eingegangen, der dieRegierung ersucht, den Abgeordneten eine Denkschrift vorzulegen,welcke über den jetzigen Stand der Gefängnisarbeit,über Ilmfanjj und Art der Besckäftigung der Gefangenen, über dieHöhe der Löhne und die Tätigkeit der für die Provinzen eingesetztenBeiräte Ausschluß erteilt.Abg. Bartschcr(Z.):Die Einnahmen der Justizverwaltung haben sich nicht erfreulichgestaltet. Vor allem haben sich durch dte Belastung des Grundbesitzes die Einnahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit wesentlichverringert. DaS Stempel st euergesetz bedarf einer gründ«lichen Revision und der Grundbesitz darf nicht weiter belastet werden.Die schwere Krise des Baumarktes hat in diesem Zusammenhangungünstig auf die Gestallung des Justizetats eingewirkt. Unter dergegenwärtigen Form der Stcmpelsteuerabgaben hat der Mittelstandzu leiden.Abg. Biereck(fk.):Der Etat beweist, daß die Arbeitskraft der Gefangenen besserals früher ausgenutzt wird. Dadurck werden die Gefangenen wirk-jamer zu einem geordneten Leben erzogen und gleichzeitig wird durchdie Einnahmen aus dem Arbeiisbetrieb der Gefangenen der Staatin etwas entlastet. Auch wirkt der Verdien st anteil der Ge-angenen bessernd auf sie ein. Aber die Entwickelung der Ge-angenenarbeit darf unter keinen Umständen auf Kosten des freienGewerbes geschehen.Abg. Dr. Schmiß(Z.):Der Strafvollzug ohne Arbeitszwang ist undenkbar. Die Ge-angenen müssen aber mir solchen Arbeiten beschäftigt werden, z. B.mit dem Sortieren von Aktenmaterial, die den steten Gewerbenkeine Konkurrenz machen.Abg. Boioly(natl.):Um die Konkurrenz der Gesängnisarbeit nach Möglichkeit auS-zuschalten, sollte man sie nur an die Meistbietenden Unternehmervergeben. Dann würden die berechtigten Klagen des geschädigt«Mittelstandes verstummen. Dem Antrag Aronsohn stimmen wir zu.Abg. Hamiiicr(k.):Auch wir sind grundsätzlich für diesen Antrag. Die S ch ä d i-.ung des Handwerks durch die Gefangeiienarbeit muß be-eitigt werden. Die Einführung einer Arbeitsbelohnung für willigeund gesckickle Gefangenen hat pädagogisch gut gewirkt. Nach demBericht deS Ministeriums des Innern haben die Beiräte m den