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besondere Fragen der Gesetzgebung, Stellung zu n c h m e n. sSehr richtig! links.) Femer ist in dem Gutachten auch be richtet, datz der Berbandsvorstandgemeinsam mitdein der Buchbinder und Fabrikarbeiter an Bundesrat und Reichstag   petitionierte um Erlaß einer Berordnung gegen die Brandgefahr in der Zelluloidbranche. Deswegen soll er ein politischer, sozial demokratischer Verein sein l Ihnen wird bekannt sein, daß auch die Vereinigung von Hand� werkern einen großen Teil ihrer Tätigkeit darin bekunden, auf die Gesetzgebung einzuwirken. Deshalb fällt es keinem v c r- n ü n f t i g e n Menschen ein, solche Vereine zu politischen zu stempeln. Das ist Herrn v. I a g o w vorbehalten. Nach seiner Logik müßten all die Vereine politisch sein, die z. B. eine uns vor liegende Petition vom November 1913, ausgebend von der sozialen Arbeitsgemeinschaft der kaufmännischen Verbände, unterschrieben haben, wo um die völlige Sonntagsruhe petitioniert wird. Dazu gehört der Zentralausschuß zur Förderung der Volksjugendspiele, der Bund deutscher Jugendvercmc, Jünglingsvereine, der Pfadfinder- bund usw., also Vereinigungen, die zum übergroßen Teil auS Leuten unter 13 Jahren bestehen. Weil sie solche sind, welche den Straf gesetzen zuwiderlaufen, müssen sie aufgelöst werden-- dieser juristische Nusiim stammt nicht von mir, sondern aus der Antwort des Polizeipräsidenten von Berlin  (Hört! hört! bei den Sozialdemokraten) auf die Be- schwerde wegen Verhinderung von Jugendversammlungen in Berlin  . Da sagt Herr v. I a g o w am 23. März 1913: Da die Versamm- jungen ausdrücklich als Jugendversammlungen einberufen waren und auch überwiegend aus Jugendlichen bestanden, waren sie als solche dem Strafgesetz H 18, 6 des Reichsvereinsgesetzes zuwiderlaufend. Also weil dort eine Strafe vorgesehen ist, ist das Gesetz ein Straf gesetz.(Heiterkeit.) Der Polizeipräsident gibt dann zu seinem Gutachten noch einen Nachtrag, bei dem man im Zweifel sein kann, was größer ist. seine juristische Kenntnis oder sein Mangel an Gewissenhastig- k e i t.(Vizepräsident P a a s ch e: Ich bitte Sie, sich bei Ihrer Kritik der Tätigkeit des Polizeipräsidenten etwas zu mäßigen.) Ich werde dann bei derartigen Fällen das Urteil dem Hause überlassen. In dem Nachtrag heißt es, daß durch die Zahlstellen Gelder an die sozialdemokratische Parteikasse übergeführt seien. Diese Angabe sei dem Blatt der christlichen Bauarbeiter Deutschlands   entnonimen. habe auch im BundeSorgan der gelben Gewerkschaften und in derGermania  " ge standen. Dem Polizeipräsidenten scheint unbekannt zu sein, daß die Germania  " diese Mitteilung widerrufen mußte, weil sie unwahr gewesen ist. Ich will ja nicht darüber urteilen, ob ein solches Vor gehen sehr gewissenhaft ist. Auf Grund dieser Gutachten hat dann das Gericht in Friedland die Zahlstelle verurteilt, und erst von der Strafkammer in Waldenburg und von dem Oberlandesgericht in Breslau  ist Freisprechung erfolgt, und zwar deshalb, weil die Zahlstelle selbst keine politische Tätigkett ausgeübt habe. Im übrigen meine ich. daß der Amtsanwalt gar kein Recht hatte, eine solche Umfrage zu veranstalten, denn das Gericht hatte eben nur darüber zu urteilen. ob die betreffende Zahlstelle ein politischer Verein war. Bei Beratung des Vereinsgesetzes wurde ausdrücklich festgelegt, daß Zahlstellen s e l b st ä n d i g e Vereine sind. Ebenso wurde eine Zahlstelle des Zimmererverbandes für politisch erklärt. Auch hier ist wieder ein Gutachten des Polizeipräsidenten v. I a g o w ein- gegangen. Darin ist gesagt, daß Vertreter der Generalkommission teilhaben an Beratungen des Parteivorstandes, insbesondere auch des Aktionsausschusses von Groß-Berlin und an anderen Beschlüssen mitwirken. Ich wiederhole, daß solche Gutachten gleichzustellen sind eidlichen Aussagen vor Gericht. Der Polizei- Präsident hat also hier unter Eid die Unwahrheit gesagt. (Vizepräsident Dave: Wollen Sie direkt behaupten, daß der Polizei- Präsident unter Eid die Unwahrheit gesagt hat?) Ich habe erklärt, ich b e t r a ch t e ein solches Gutachten ähnlich, als wenn ein Sach- verständiger vor Gericht unter Eid aussagt.(Vizepräsident D o v e: Es handelt sich also nicht um eine talsächliche Vereidigung I Heiterkeit.) Nein, das ist nur ein Vergleich. Jedenfalls ist in dem Gutachten eine Unwahrheit enthalten, die der Polizei- Präsident von Berlin   hätte vermeiden können, wenn er den e r n st- l i ch e n Willen gehabt hätte, dem Recht Geltung zu verschaffen. (Sehr wahr I bei den Sozialdemokraten.) Ferner wird in dem Gut- achten der Umstand angeführt, daß 16 hervorragende Gewerkschafts- führcr sozialdemokratische ReichStagsabgeordnete sind. Die Herren G i e s b e r t S und Schiffer werden dem Polizeipräsidenten nicht dankbar fein, daß er nach dieser Logik die ch r i st l i ch e n Gewerkschaften zu Zentrumsvereinen stempelt, denn der Polizeipräsident wird doch gewissenhaft sein, er wird doch nicht gegenüber den freien Gewerkschaften anders urteilen, als gegenüber den christlichen Oiganisationen.(Sehr gutl und Heiterkeit bei den Sozialdemokraten.) Ferner wird in seinem Gutachten darauf hingewiesen, daß bei den Moabiter Vorgängen die Generalkommission und der Parteivorstand gemeinsam ein Flugblatt herausgegeben hätten. Wenn also diese beiden Körperschaften in einer Angelegenheit, die beide in gleichem Maße interessiert, zusammengehen, so sollen nach Herrn v. Jagow die Gewerkschaften damit sozialdemokratisch werden. Also wenn etwa Herr Traugott von Jagow   und Fürstbischoff Kopp in Breslau   ein gemeinsames Flugblatt gegen die Gewerkschaften erlassen das wäre ja gar nicht so un- denkbar so würde damit der Polizeipräsident von Berlin   katholisch geworden sein!(Große Heiterkeit.) Ferner heißt es in dem Gutachten, daß nach dem Mitteilungsblatt des Aktionsausschusses der sozialdemo- kpatischen Partei an den Sitzungen des Aktionsausschusses zwei Ver- tretet der Generalkommission mit Stimmrecht teilnehmen. Dabei geht aus diesem Mitteilungsblatt selbst hervor, daß es sich um Mitglieder der Berliner   Gewerkschaftskommission handelt.(Hört I hört! bei den Sozialdemokraten.) Warum denn nun eigentlich diese ganze Aktion, um unsere Gewerkschaften zu politischen Vereinen zu stempeln, die doch den Polizeibehörden nur ein ungeheures Stück Arbeit macht. Dahinter muß doch etwas stecken! Offenbar ist der ganze Zweck des Vorgehen« nur, den Gewerkschaften die jugendlichen Mitglieder zu nehmen. (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Nun, ich habe 26 Jahre lang vor dem Reichsvereinsgesetz den Kampf gegen die reaktionäre Verordnung von 1859 geführt und die Gewerkschaften sind dabei nicht schwächer geworden. Wir werden diesen Kampf, da man uns jetzt wieder für politische Vereine erklären will, mit allen Mitteln aufnehmen. Wir haben in Deutschland   etwa 15 000 einzelne Zahlstellen. Für alle diese 16 000 werden wir durch Gerichtsentscheidung feststellen lassen, ob jede einzelne Zahl- stelle ein politischer Verein ist. Man geht in dieser Weise gegen uns vor, weil man weih, daß die jugendlichen Mitglieder im wirtschaftlichen Kampf gegen die Gewerkschaften von großer Bedeutung sind, z.B. im Transportarbeiterverband die sogenannten Rollmöpse. Wir haben stets betont, daß uns im eigenen Interesse gar nichts daran liegt, die jungen Leute schon mit 18 Jahren mit politischen Ideen vollzustopfen. Damit haben wir schlechte Erfahrungen ge- macht. Wir wollen unserer Jugend die wenigen Jugendjahre er- halten. Zu unseren Jugendvereinen sind wir gekommen, weil die bürgerlichen und konfesstonellen Jugendvereine dahin wirken, daß die proletarische Jugend dem Elternhause entfremdet wird, daß die jungen Leute in Gegensatz zu den Anschauungen ihrer Eltern gebracht werden. Unsere Jugendbewegung ist lein Angriff, sondern eine A b w«ch r gegen die Bestrebungen der bürger- lichen Parteien.(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Würde man den gleichen Maßstab an die bürgerlichen Jugend- organisationen anlegen wie an unsere, so müßte nian auch gegen sie auf Grund des VereinSaesctzeS vorgehen. Dort aber werden politische und sozivlpolitischc Vorträge unbeanstandet gehalten. DaS gemeinste, was auf dem Gebiet der Bekämpfung der Benutzung von junge» Leuten als Spitzel, wie sie in Königsberg   und Essen festgestellt ist.(Hört I hört! bei den Sozialdemokraten.) DaS ist das erbärmlichste, was man tun kann.(Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Mögen Sie alte Subjekte, die sonst in keinem bürgerlichen Berufe mehr zu brauchen sind, als Spitzel benutzen, aber verschonen Sie damit unsere proletarischen Kinder. (Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemolratcn.) Was durch poli- zeilichc Vernehmungen und Drangsalierungen an der Arbeiterjugend gesündigt wird, leistet an Werbckraft weit mehr als unsere Agitation. (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Die bürgerlichen Parteien begehen eine unverzeihliche Sünde, wenn sie das weiter dulden. Ich habe Ihnen nur eine B I ü t e n l e s e aus dem ge waltigen Strauß gerichtlicher Entscheidungen und polizeilicher lieber griffe geboten. Diese Blütenlese ist eine Anklage gegen diejenigen die berufen sein sollten, Gesetz und Recht zu wahren. Was ich Ihnen gezeigt habe, ist nicht Recht, sondern nur kniffliche Rechts- aus'legung, kniffliche Rechtsbeugung. Die bürger lichen Parteien sollten die Energie finden, gut zu machen, was sie 1908 bei der Schaffung des Gesetzes gesündigt haben�i�W Die Weltgeschichte lehrt, daß immer, wenn herrschende Klassen versuchen, den aufstrebenden Klassen mit knifflichen Rechtsauslegungen und Rechtsbeugungen entgegenzutreten, sie von dem iiächstcu Sturm hinweggefegt werden. Auch für Deutschland   wird die Zeit kommen, wo das Recht, das wahre Bürgerrecht, treten wird an Stelle dieser kniff lichen Rechtsauslegungen, dieser knifflichen Rechtsbeugungen.(Lell haster Beifall bei den Sozialdemokraten.) Abg. Marx(Z.): Die Ausführungen, die wir jährlich über das Vereinsgefetz zu machen haben, sind nicht erquicklich und erfreulich. Es gibt gar kein wirksameres Agitationsmittel für die Sozialdemokratie als die Handhabung und Auslegung des Vereinsgesetzes.(Sehr richtig! im Zentrum und links.) Deshalb sollten alle bürgerlichen Parteien sich überlegen, ob es nicht Zeit ist, das Vereinsgesetz in f r e i h e i t I i ch e m S i n n e auszubauen. Wenn die Polizeibehörden jetzt vielleicht gegen christliche Gewerkschaften und Vereine nicht so vergehen wie gegen die freien Ge werkschaften, so müssen wir das Unrecht verurteilen, gegen wen es auch geschieht.(Sehr richtig! im Zentrum Auch köimeil solche schikanösen Anwendungen und gequälten Auslegungen sehr wohl auch gegen christliche Arbeiterorganiiatioiieu angewendet werden. Aber den Vorredner muß ich doch daran erinnern, daß Sie selbst sagen: Partei und Ge- werkschaft sind eins(Sehr wahr l im Zentrum), und daß Sie dadurch Anlaß zu dem Vorgehen der Polizeibehörden gegeben haben(Zu stimmung i. Zentrum), um Gewerlichaftsversammlungen für polnische zu erklären. Durch die Handhabung deS Vereinsgejetzcs und die Auslegung der Gerichte ist eine Rechtsunsicherheit geschaffen, wie kaum auf einem anderen Gebiete. Es ist danach der Willtür der Polizei Tür und Tor geöffnet, so daß sie in jede geschlossene Versammlung eindringen darf. Wir verlangen in unserer Resolution zunächst die Aufhebung des Sprachenparagraphen. Dieser hat alles vernichtet, was etwa an freiheitlichem Ausbau durch das Vereinsgesetz geschaffen worden ist. Wir lönnen es den Polen   nicht verdenken, wenn sie alljährlich hier zeigen, zu welchen Konsequenzen diese Bestimmung führt. Was mußte ein Mann wie A in u n d s e n denken, als ihm verboten wurde, norwegisch zu sprechen I Wie kleinlich erscheint der große preußische Staat, der mit solchen Mitteln die Staats- sicherbeit schützen will! Weiter wünschen wir, daß auch jugendliche Personen an politischen Vereinen und Versammlungenteil- nehmen dürfen. Das verlangen wir schon, um ein Gegen- gewicht gegen die sozialdemokratische Erfassung der Jugend zu schaffen.(Zustimmung im Zeurrum.) Not wendig ist ferner, das Recht der Polizeibehörde zur lleberwachung von Versammlungen unzweideutig klarzustellen, dabei aber in freiheit- lichem Sinne einzuschränken. Dahin gehören auch Bestimmungen über die Polizeistunde und über die Bekanntmachungen von Versammlungen, die wir deshalb ausdrücklich in unserer Resolution genannt haben. Dann muß ich den Fall der Berliner   Schutzleute noch erwähnen. Gewiß haben die Beamten die Staatsouloriiät und Disziplin zu wahren. Im übrigen ober haben auch sie das Verein« und Versammlungsrecht. Auch die Berliner   Schutzleute haben das Recht, einen Verein mit wirtschaftlichen Zielen zu gründen. Wenn sie schon bei ihrer Anstellung sich verpflichten müssen, ohne Ge nehmigung keinem Verein beizmreten, so scheint mir das in Wider fpruch zu ihrem Koalition s recht zu stehen. Und wenn einzelne bei der Begründung des Vereins eine Dienstinstruktion wirklich verletzt haben, so scheint die Strafe der Versetzung dafür viel zu scharf und rigoros.(Beifall im Zentrum.) Ministerialdirektor Lewald: Die Ausführung des Vereinsgesetzcs liegt bei den einzelnen Bundes st aaten. Wenn die vorgebrachten Klagen den Sinn haben sollten, die Rcichsleilung zu einem Einschreiten im einzelnen Zoll zu veranlassen, so hat die Reichslettung dazu leine Hand- habe.(Oho I bei den Sozialdemokraten. Zurufe: Recht der Beaussichiigung I) DaS Recht der Beaufsichtigung kann nur dazu ühren, daß der Reichskanzler sich mit einer einzelnen Regierung in Verbindung setzt, wenn deren AuSführungSbestimmungen mit dem Gesetz nicht im Einklang zu stehen scheinen. Aber die AuSführungS- bestimmungen sind sämttich von dem Wunsch getragen, daß Vereins- gesetz in einem loyalen, von Schikanen freiem Sinne auszuführen.(Stürmische Heiterkeit links.) Der Minister des Innern in Preußen hat auf die hier erhobenen Klagen die Behörden noch einmal angewiesen, mit der größten Strenge sich an die Aus- rihrungsbestimmiingen zu halten. Charakteristisch ist auch, daß die Beschwerden gegen die Exekutivbehöiden fast verschwunden sind, und daß sie sich heute hauptsächlich gegen die Auslegung des Gesetzes durch die Gerichte richten. Wir verfolgen die Rechtsprechung genau, und müssen sagen, es hat sich doch«ine große Sicherheit der- Auslegung des esetzes Herausgebidet und das Vereinsgesetz bürgert sich ein.(Zuruf bei den Sozialdemokraten» DaS Recht wird ge- beug t.) Die Gerichte begehen leine Rechtsbrüche.(Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) Zur Forderung der Aufbebung des Sprüchen» Paragraphen haben die Verbündeten Regierungen ihre Ansicht nicht geändert. Der Fall Amundsen kann dazu auch nicht bei- tragen. Nicht Amundsen, sondern die Konzeridireklion Sachs wünschte den Vortrog in norwegischer Sprache, in der kern deutschen   Stadt Flensburg   offenbar, um eine dänische Heerschau abzuhalten, also aus politischen Agitationsgründen. Deshalb erließ der Regierungspräsident daS Verbot. DaS würde aber allgemein, auch im Auslände, falsch aufgefaßt, und der Minister des Innern nahm es infolge- dessen zurück. Ein Anlaß zur Beschwerde liegt also nicht vor. Dann wurde geklagt, daß landwirtschaftliche Vereine für Politisch erklärt wurden. Es kommt aber doch nicht aus die Satzungen eines Vereins an, sondern darauf, was er tut. Das gilt auch von Turn- und Gesangvereinen, auch sie können sehr wohl politische Vereine sein.(Lachen bei den Sozialdemokraten.) Der Arbeiterturnerbund ist durchwachsen von dem poliiiichen Klassen- kampfgedanken. Es kommt ihnen nicht aufs Turnen an, vndern die Jugendlichen darauf aufmerksam zu machen, daß sie den sozialdemokratischen Organisationen beitreten. Es werden die Turner aufgefordert, für die sozialdemokratischen Kandidaten zu agitieren.(Hört I hört I rechts. Zuruf bei den Sozialdemokraten: Was machen denn die K r i e g e r v e r e i n e!) Ich behaupte, daß keiner der anderen Turnvereine pine solche politische Tendenz hat.(Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) Unsere«ativnale Turnerschaft steht politischen Bestrebungen im einzelnen vollkommen fern. proletarischen Jugendbewegung geschehen ist, ist die>(Lachen bei den Sozialdemokraten.) In der Einforderung von Gutachten über den Holzarbeiterverband hatte das Gericht in Friedland jedenfalls ein Recht. Wenn in diesem Gutachten einzelne Irr- t ü m e r enthalten sind, so kann man nicht behaupten, daß diese mit bewußter Absicht aufgestellt sind. Daß Irrtümer in Gutachten ent- halten sind, kommt doch alle Tage vor Gericht vor. Ich will durch- aus nicht apodiktisch behaupten, daß alle sogenannten freien Gewerk- schaften sozialdemokratisch sind. Darüber haben die Ge- richte im einzelnen frei und unabhängig zu entscheiden. Daß die Gerichte frei urteilen, beweift, da� auch gegen andere Verbände vorgegangen wird und daß auch ein G e- h e i m e r Kommer zien rat verurteilt worden ist, weil er bei einem Begräbnis eine Ansprache gehalten hatte, ohne die Genehmigung dazu nachgesucht zu haben.(Zuruf bei den Sozial- demokratcn: Mit 2 M.' Geldstrafe I) Wenn Herr Legten sagte, seinen Freunden liege gar nicbtS an einer politischen Betätigung der Jugendlichen, sie sollten vielmehr ihre Jugend genießen, so ist das nachgerade die Anschauung der Verbündeten Regierungen.  (Große Heiterkeit bei den Sozialdemokraten.) Nun zum Erlaß deS Berliner   Polizeipräsidenten gegen die Berliner  Schutzmannschaft. Der Herr Staatssekretär hat schon früher ausführlich dargelegt, daß § 1 des Vereinsgesetzes nicht alle andern Rechte, wie z. B. das Disziplinarrecht der Behörden, aufhebt. Auch z. B. nicht die Rechte der Kirche. Der Herr Vorredner wird nicht bestreiten, daß wenn etwa in einer Diözese Kleriker sich vereinigen, der Bischof das Recht hätte, das zu verbieten. Dasselbe Recht muß, vernünftig ge- handelt, auch der Disziplinarbehörde, der Verwaltungsbehörde, zu« stehen. Im übrigen gibt es wohl kaum ein Gebiet, wo daS Vereins­wesen sich so üppig entfaltet wie bei den Beamten. Wie liegt es aber bei der Schutzmannschaft? Man muß zugeben, daß für die Schutzmannschaft einer so großen Stadt, die für Sicherheit, Leben und Eigentum von Millionen von Bürgern zu sorgen hat. ganz besondere Regeln gelten müssen. Interessant ist, daß fast zu derselben Zeit wie der Erlaß des Herrn v. Jagow ein fast gleichlautender Erlaß des Polizeipräsidenten von London   erschienen ist. Da heißt es:Es ist zur Kenntnis des Polizeipräsidenten gelangt, daß Versuche unternommen worden sind, Mitglieder der Polizei Groß-Hondons zu veranlassen, einem Bund oder Verein beizutreten. Der Präsident legt Wert darauf, zu er- klären, daß die Mitgliedschaft bei einer solchen Vereinigung durch die bestehende Dienstordnung verboten ist(Hört! hört! rechts) und daß jeder Schutzmann, der diese Ordnung verletzt oder andere anstiftet, sie zu verletzen, sich eines Disziplinarvergehens schuldig macht, das zu seiner Entlassung führt."(Hört! hört! rechts.) Die englische Presse hat diesen Erlaß auch sehr wohl verstanden mit Rücksicht auf die Gefahren eines Polizei st reiks fürdieösfentliche Sicherheit. Wenn man auf das Statut dieses Vereins der Schutzleute verweist, so kann ich nur sagen: Was die Statuten sagen, steht auf dem Papier, was aus der Sache später wird, kann niemand wissen. Wenn da vonHebung des ganzen Standes" die Rede ist, so läßt das eine ziemlich schrankenlose Auslegung zu. Daher ist es verständlich, daß derjenige, der die Veranlwoltung trägt' dafür, daß eine solche Truppe von über 8000 Mann immer fest in der Hand der Staatsregierung ist, es ablehnt, hier eine Organisation zu gestatten. Ich bin über- zeugt, daß der Herr Vorredner, wenn er Polizeipräsident von Berlin  wäre, die gleiche Verordnung erlassen würde.(Lebhafter Beifall rechts.) Abg. v. Beit(k.): Wir sind nicht geneigt, das Reichsvereinsgesetz auch nur i« einem Punkte abzuändern und werden alle Anträge ablehnen. Wenn Sie die sozialdemokratischen Anträge annehmen, was bleibt denn noch von dem ganzen Segen des Reicksvereinsgesetzes übrig I(Heiterkeit bei den Sozialdemolraten.) Wir begrüßen es besonders lebhaft, daß es auf Grund des Vereinsgesetzes möglich gewesen ist, die sozialdemokratische Jugendbewegung mit Erfolg zu bekämpfen: erst diese Bewegung hat dte nationale Jugendbewegung hervorgerufen, die keine Politik treibt, sondern nur dte Jugend er- ziehen will, am Vaterland und am angestammten Herrscherhause festzuhalten, damit unsere Jugend in das Heer sittlich fest eintritt. (Bravo  ! rechts.) Abg. Mertin-Oels  (Rp.) wendet fick ebenfalls gegen die Anträge. Die Rechte der Polizei sind nach dem Reichsvereinsgesetz wirklich nicht übermäßig groß. Der Sprachenparagraph darf nicht geändert werden, hat doch sogar im Elsaß   ein Postbeamter mit einem Hauptmann französisch gesprochen! Und im Osten stellen sich die polnischen Zeugen, als könnten sie nicht deutsch. Die Jugend muß freibleiben von Politik! (Bravo  ! rechts.) Die Weiterberatung wird auf Donnerstag 1 Uhr vertagt. Schluß O'/z Uhr.______ Mbgeorönetenhaus. 18. Sitzung. Mittwoch, den 4. Februar 1914, vormittags 11 Uhr. Am Ministertisch: B e s e l e r. 2. Lesung ües Justizetats. Zu dem KapitelEinnahmen aus der Beschäftigung der Gefangenen" ist ein fortschrittlicher Antrag eingegangen, der die Regierung ersucht, den Abgeordneten eine Denkschrift vorzulegen, welcke über den jetzigen Stand der Gefängnisarbeit, über Ilmfanjj und Art der Besckäftigung der Gefangenen, über die Höhe der Löhne und die Tätigkeit der für die Provinzen eingesetzten Beiräte Ausschluß erteilt. Abg. Bartschcr(Z.): Die Einnahmen der Justizverwaltung haben sich nicht erfreulich gestaltet. Vor allem haben sich durch dte Belastung des Grund­besitzes die Einnahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit wesentlich verringert. DaS Stempel st euergesetz bedarf einer gründ« lichen Revision und der Grundbesitz darf nicht weiter belastet werden. Die schwere Krise des Baumarktes hat in diesem Zusammenhang ungünstig auf die Gestallung des Justizetats eingewirkt. Unter der gegenwärtigen Form der Stcmpelsteuerabgaben hat der Mittelstand zu leiden. Abg. Biereck(fk.): Der Etat beweist, daß die Arbeitskraft der Gefangenen besser als früher ausgenutzt wird. Dadurck werden die Gefangenen wirk- jamer zu einem geordneten Leben erzogen und gleichzeitig wird durch die Einnahmen aus dem Arbeiisbetrieb der Gefangenen der Staat in etwas entlastet. Auch wirkt der Verdien st anteil der Ge- angenen bessernd auf sie ein. Aber die Entwickelung der Ge- angenenarbeit darf unter keinen Umständen auf Kosten des freien Gewerbes geschehen. Abg. Dr. Schmiß(Z.): Der Strafvollzug ohne Arbeitszwang ist undenkbar. Die Ge- angenen müssen aber mir solchen Arbeiten beschäftigt werden, z. B. mit dem Sortieren von Aktenmaterial, die den steten Gewerben keine Konkurrenz machen. Abg. Boioly(natl.): Um die Konkurrenz der Gesängnisarbeit nach Möglichkeit auS- zuschalten, sollte man sie nur an die Meistbietenden Unternehmer vergeben. Dann würden die berechtigten Klagen des geschädigt« Mittelstandes verstummen. Dem Antrag Aronsohn stimmen wir zu. Abg. Hamiiicr(k.): Auch wir sind grundsätzlich für diesen Antrag. Die S ch ä d i- .ung des Handwerks durch die Gefangeiienarbeit muß be- eitigt werden. Die Einführung einer Arbeitsbelohnung für willige und gesckickle Gefangenen hat pädagogisch gut gewirkt. Nach dem Bericht deS Ministeriums des Innern haben die Beiräte m den