Die städtischen Zuwendungen an gemein- 1 hiergegen eingelegte Berufung wurde bon der Straffammer verhalten. Beachtenswert find auch im Hinblick auf die wirtschaftliche nüßige Vereine, Veranstaltungen usw. sollen auch worfen. 1914 eine Vermehrung bzw. Erhöhung erfahren; 15 Positionen sollen neu, 26 mit einer Erhöhung in dem Etat für 1914 figurieren. Inter den neuen befindet sich auch ein Zuschuß von 50 000 M. an
den deutschen Reichsausschuß für Olympische Spiele für die sechste, 1916 in Berlin abzuhaltende Olympiade; der Zuschuß soll init je 25 000 M. 1914 und 1915 zur Bewilligung gelangen. Es wird Ausschußberatung beantragt.
Lage die Erfolge der Verhandlungen zweds Verbesserung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse. Es wurden in 24 BeDie eingebildete Kranke und ein Doktor Eisenbart. trieben für 79 Beschäftigte eine Lohnerhöhung von pro Woche 399 M., Einen humoristischen Beigeschmack hatte die Anklage wegen für 145 Bezahlung der Ueberstunden, für 92 Verbesserung der Arbeitsbe Betruges, Körperverlegung und Unterschlagung, die gestern gegen dingungen und für 8 eine Verkürzung der Arbeitszeit um 48 Stunden pro den Techniker Max Grone vor der 1. Straffammer des Land- Woche erzielt. In 28 Betrieben wurden namhafte Verschlechterungen abgewehrt. Der Rassenabschluß weist bei einem augenblidgerichts I verhandelt wurde.
Der Angeklagte hatte sich in den Jahren 1911 und 1912 damit lichen Bestand von 6013 M. in Einnahme und Ausgabe 34 225 M. befaßt, Strante zu behandeln, wobei er sich als Arzt ausgab. Einen aus. Die Ausgabe jetzt sich aus folgenden hauptsächlichsten Boſten Patienten behandelte er auf Rheumatismus, einen anderen auf zuſammen: es wurden gezahlt an Arbeitslosenunterstützung 15 525 M., Leberanfchwellung, andere Personen auf Ohrenleiden, wobei er sich an Strantenunterstügung 5922 M., sonstige Unterstützungen 1251 M. auf Einspritzungen mit irgend einer harmosen Flüssigkeit be- Den Umfang der Arbeitslosigteit beleuchten nachschränkte. Zu seinen Patienten gehörte auch ein Fräulein Johanna stehende Zahlen: Männliche Arbeitslose
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berheiratet ledig Weibliche Arbeitslose verheiratet
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ledig insgesamt 840
Stadtv. Pfannkuch( Soz.): Mit Ausschußberatung sind wir einverstanden. Ich habe für jetzt auch nur vor, über die beantragte Bewilligung für die" 6. Olympiade" etwas zu sagen. Selbstverständlich bewilligen wir alle Mittel, welche für die turnerische und sonstige gesundheitsgemäße Ausbildung unserer Jugend erforderlich sind. Aber die deutsche Jugend muß gleichmäßig und gleich- W., die mit ihrem Vater den Herrn Doktor" in einem Restaurant wertig behandelt werden. In der Begründung wird der Deutsche in der Leveßowstraße kennen gelernt und ein solches zutrauen Reichsausschuß" für diese Spiele als die zuständige Vereinigung zu seiner ärztlichen Kunst hatte, daß sie sich bei ihm in Behandlung aller deutschen Turn- und Sportverbände bezeichnet. Der Magi- gab. Fräulein W. gehört zu den hysterischen Damen, die sich einstrat muß nicht ganz gut orientiert gewesen sein, als er diese Be- bilden, an allen möglichen Krankheiten zu leiden und erst glücklich gründung gab; denn diesem„ Deutschen Reichsausschuß" unter- sind, wenn ihnen ein Heilmittel verschrieben wird. Für den Herrn stehen nicht die sämtlichen Arbeiter- Turn- und Sportvereine. So-" Dr. Grone" war sie ein bequemes Objekt, sich Geld zu verschaffen. lange diese Vereine nicht als gleichberechtigt mit den bürgerlichen Er übernahm die Behandlung, die damit begann, daß er im Beisein Durch den Arbeitsnachweis wurden sämtliche gemeldeten 506 Vereinen gleicher Art anerkannt werden, sind wir nicht in der seines Assistenten", eines Schweden , in feierlicher Form eine Stellen besetzt. Lage, die geforderten Mittel zu bewilligen. Die deutschen Arbeiter förperliche Untersuchung vornahm, mit einer Spriße und einem Der Referent ging dann noch auf die tobende Heze gegen die Turn- und Sportvereine erfreuen sich außerordentlicher Aufmerk- Fläschchen hantierte und zunächst etwas von einer" undefinierbaren" Stoalitionsfreiheit ein und ermahnte die Versammelten mit beredten famfeit sowohl seitens der Polizei als der Verwaltungsbehörden; Krankheit sprach. Schließlich stellte er fest", daß sich in ihrem Worten zu eifrigster Agitationsarbeit. An den Bericht schlossen sich die Leidensgeschichte des Turnvereins Fichte" spricht ja dafür Körper ein Geschwür" gebildet und Wasser angesammelt" habe die Kommissionsberichte an, sowie eine längere Diskussion über deutlich genug. Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr v. Podbielski, und erklärte, daß beides durch eine Operation entfernt werden einzelne Punkte. betont übrigens, daß die nachgesuchte Bewilligung nicht bloß für müsse. Diese wurde auch ausgeführt und bestand darin, daß ihr Zu dem Drtsstatut machte Model einige erläuternde Ausdie Olympischen Spiele 1916 selbst zu erfolgen habe, sondern daß der Herr Toftor" eines Tages einen 5 Zentimeter langen Schnitt führungen. Auch hieran knüpfte sich eine längere Aussprache, sodaß ihm schon vorher Beträge zur Verfügung zu stellen seien, um auch unterhalb der rechten Schulter beibrachte, ihr dann ein Fläschchen schließlich die Versammlung vertagt werden mußte. die Ausbildung zum Wettkampf methodisch aufzunehmen. Du mit einer angeblich aus dem kranken Körper herausgesaugten Die Branche der Kauf- und Warenhäuser, Mitglied des Deutmüssen doch die Arbeiter- Turn- und Sportvereine notwendig zu Flüssigkeit zeigte. Fräulein W. mußte 14 Tage lang das Bett schen Transportarbeiterverbandes, hielt ihre Jahresversammlung in furz kommen, wenn sie an diesen Zuwendungen nicht partizipieren hüten, ohne daß sie nach ihrer Meinung von ihrer" undefinierbaren" den Coronasälen ab. Die gut besuchte Versammlung hatte eine sollen. Ferner aber sind die Meinungen darüber noch sehr geteilt, Krankheit befreit wurde. Der Angeklagte machte ein bedenkliches reichhaltige Tagesordnung zu erledigen. Fröhlich gab den ob diese Spiele für die Förderung des Turnwesens überhaupt einen Gesicht und schritt zu einer zweiten Operation, die in einem gleich- Jahresbericht. Die Lohnbewegungen haben den BranchenmitDer mit der Firma 3wed haben. Für das Sportwesen ganz gewiß; aber hervorragende falls 3 Zentimeter langen Schnitt über der 9. Rippe bestand. Turnlehrer bestreiten, daß die Turnpflege mit Sport überhaupt Nun war die Kur geglüdt nämlich für sein Portemonnaie, das gliedern erhebliche Vorteile gebracht. etwas zu tun hat. Der Reichszuschuß von 200 000 M. ist be- sich mit einem von ihm geforde ten Honorarbetrage von 122 M. Joseph- Neukölln vereinbarte Tarifvertrag sieht Löhne von 28,50 kanntlich von der Budgetkommission des Reichstages abgelehnt füllte. Wie später von ärztlicher Seite festgestellt wurde, lag zu der bis 36,50 M. vor. Ueberstunden werden mit 60 Pf. bis zu 1 M. zulagen erreicht. worden. Bei einer Kostensumme von im ganzen 1 458 000 M. für ganz zwecklofen Vornahme der Schnitte auch nicht die geringste bergütet. Durch diesen Tarifabschluß werden ganz bedeutende LohnDas Organisationsverhältnis in den Warendiese Spiele muß man doch fragen, ob nicht die dem Sport huldi- Veranlassung vor, denn Fräulein W., die nur sehr nervös ist, häusern der Firma H. Tiek ist leider ein ganz unbefriedigendes. genden Kreise diese Mittel selbst aufzubringen hätten. Ich möchte hatte keinerlei inneres Leiden, so daß die sogenannten" Opera- Die 101- Mart- Konventionalstrafe, welche die Firma seit dem Jahre bei dieser Gelegenheit daran erinnern, daß allerlei über moralisch- tionen" als direkte Körperverlegungen anzusprechen sind. Neben 1907 eingeführt hat, hält die Hausdiener ab, sich der Organisation dieser glanzvollen Aur" wurden dem Angeklagten noch zwei fitliche Gefahren bei ähnlichen Veranstaltungen in Hamburg und kleinere Verfehlungen zur Last gelegt. Als die Patientin nach der anzuschließen. Der Tätigkeit der Branchenleitung werde nach einer Leipzig in die Deffentlichkeit gedrungen ist. Im Ausschuß muß also ersten Operation im Bett lag, hat er ihr einen goldenen Ring den Bericht ergänzenden Diskussion zugestimmt. Nach den vor mit einem Rubin vom Finger gezogen unter dem Versprechen, genommenen Neuwahlen zur Branchenleitung beschäftigte sich die Stadtv. Caffel: Die" Zentrale für den Fremdenverkehr Groß- ben Stein durch einen Brillanten, den er aus Amerika mitgebracht, Bersammlung mit der Herausgabe der Bons für die Weihnachts. unterstützung der Arbeitslosen. Nach einer sehr lebhaften Dis für sehr gering und bitte den Ausschuß, diesem Puntte seine be- zu erseßen. Die Patientin hat den Ring erst nach vielen vergeb- tussion wurde einstimmig eine Resolution angenommen, in ter lichen Bemühungen wieder erlangen können. Der Angeklagte sondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Borlage geht an einen Ausschuß von 15 Mitgliedern, der bestritt, die Absicht des Betruges und der Körperverlegung gehabt es heißt: Die Versammelten sprechen ihre Entrüstung darüber aus, zu haben. Er habe bei der förperlichen Untersuchung durch Be- daß die Berliner Gewerkschaftskommission den organisierten Arvom Vorstande sofort ernannt wird. Die Uebernahme der Arbeitgeberbeiträge für die unständig Be- horchen und Beklopfen festgestellt, daß bei der Patientin die inneren beitern Warenhausfirmen für ihre Einkäufe empfohlen hat, die Herz und Lunge Hauptorgane gesund seien, da aber das ihren Angestellten ein uneingeschränktes Koalitionsrecht nicht ge= schäftigten(§§ 441 ff. der Reichsversicherungsordnung) wird nach Fräulein sich fest einbildete, trant zu sein, habe er, um sie von währen, im Gegenteil Reverse unterschreiben lassen, die den Ardem Magistratsantrage beschlossen, desgleichen der Um- und Er- dieser eingebildeten Idee zu befreien, ihr die zwei ganz ober- beitern eine Konventionalstrafe von 101 M. aufzwingen. Andererweiterungsbau der Pumpstation des Radialsystems XII und der flächlichen Schnitte beigebracht. Was den Ring betrifft, so handele feite ist es den Versammelten unverständlich, daß eine Firma für Imbau eines Stellwerks an der Anschlußbahn des Städtischen es sich um einen nicht sehr wertvollen synthetischen Stein, dessen die Weihnachtseinkäufe nicht berücksichtigt wurde, die in jeder Be Viehhofs. Rückgabe sich durch Zufälligkeiten verzögert habe. Der Staats- 3iehung tariftreu ist und zurzeit die höchsten Löhne in der Brandje Schluß 28 Uhr. anwalt beantragte gegen den Angeklagten 1½ Jahre Gefängnis. zahlt. Die Versammlung nimmt weiter Kenntnis von den AusDas Gericht erkannte auf zehn Monate Gefängnis unter An- führungen des Genoffen Böske in der Kreisgeneralversammlung des Wahlvereins Teltow- Beeskow, nach welchen die in Frage komrechnung auf einen Monat Untersuchungshaft. menden Gewerkschaften keinerlei Einwendungen gegen die Berüc fichtigung solcher Warenhäuser erhoben hätten. Die Versammlung iste feft, daß seitens der Organisationsleitung alles getan worden ist, dem Ausschuß der Berliner Gewerkschaftskommission nur solche Warenhäuser in Vorschlag zu bringen, welche den gewerkschaft. lichen Forderungen voll und ganz Rechnung tragen. Sierauf cr folgte Schluß der start besuchten Versammlung.
eine gründliche Prüfung dieser Position vorgenommen werden.
Gerichtszeitung.
,, Sie wissen doch: ich mache in Streiks."
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Versammlungen.
Die Forderungen der Bureauangestellten.
So rief der als Vermittler von Streitbrechern bekannte Agent Karl Ramaret den Richtern der Halberstadter Straftammer am Mittwoch zu. Dort hatte liche Bersammlung der Bureauangestellten Berlins , die am MittZu einer eindringlichen Kundgebung gestaltete fich eine öffenter sich wegen fahrlässiger Tötung zu verantworten. Am 4. Oktober nachts gegen 3 Uhr lentte Kazmarek ein unoch in den Industrie- Fejtsälen, Beuthitr. 20, stattfand und an der sich der Verband der Bureauangestellten Deutschlands , der Verband beleuchtetes Auto auf einer Spazierfahrt von Aschers- Deutscher Rechtsanwalts- und Notariatsbureaubeamten und der feiner Leben nach Magdeburg . Er überfuhr den 89jährigen Schneider Berein der Bureauvorsteher der Berliner Rechtsanwälte und Notare Sühne. Kühne erlitt Verlegungen an den Beinen, den Armen e. V. beteiligten..
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Briefkasten der Redaktion.
Die juristische Sprechstunde findet 2tnbestraße. 69, voru vier Treppen Fahrstuhl wochentäglich von 4% bis 7% Uhr abends, Sonnabends, bon 4½ bis 6 Uhr abends statt. Jeder für den Brieffaften bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Mertzeichen betzufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen feine Abonnementsquittung beigefügt tt, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Neukölln, Friedelstraße. 1. Die Bestellung eines Anwalts ist kein Gr 30 M. ausmachen. 2. Done Kenntnis des Sachverhalts nicht zu fordernis, Ihnen jedoch freigestellt. Das Anwaltshonorar würde mindestens beantworten. P. 2. 1., Köpenick . Die Kaffe ist im Recht. 7. 5.
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und am Rücken sowie einen doppelten Beckenbruch. Zehn Genosse Dr. Rudolf Breitscheid referierte über das Thema: Tage später starb er an den Folgen dieser Verlegungen. Der Die gesetzliche Regelung unserer Berufsverhältnisse." Völlig in Angeklagte legte den Ueberfahrenen vor den Bann seiner wirksamer Ausführungen zwang Breitscheid die seine Wohnungstür und kümmerte sich nicht Versammlung, als ei an Hand von statistischen Zahlen die geradezu jämmerlichen Lohn- und Arbeitsverhältnisse der Bureauangestellten weiter um ihn. Der Angeklagte ist wegen Unter- beleuchtete. Bedingungen, die teilweise geradezu gegen die guten 2,50 M. pro Kalenderjahr. A. B. 25. Ihre Frage ist bereits im schlagung, Beleidigung und Körperverlegung Sitten verstießen. Im übrigen gipfelten des Redners Aus Briefkasten vom 27. d. Mis. unter der Chiffre E. St. beantwortet worden. wiederholt bestraft, mehrmals mit Gefängnis von vier und führungen in den Forderungen, die im wesentlichen in der vorge- bezeichnung, Datum und Unterschrift versehene Niederschrift des einen Teils fünf Monaten. Bei seiner Vernehmung erklärte Stagmaret, legten Resolution enthalten sind. wohl um für sich eine günstige Stimmung zu erwecken, zu den Richtern:
,, Sie wissen doch ich mache in Streifs".
Der Vorsitzende machte ihn darauf aufmerksam, daß das nicht zur Sache gehöre. Entsprechend dem Antrage des Staatsanwalts, der hervorhob, daß das Liegenlassen des alten Mannes in hilfloser Lage frivol sei, lautete das Urteil auf einen Monat Gefängnis.
Schutz für diese Art Zeitgenossen verlangt bekanntlich die fortservative Partei.
Ein Geistlicher vor Gericht. Genosse Adolf Harndt vom Vorstand der Freireligiösen Gemeinde in Berlin bittet uns um Aufnahme folgender Mitteilung: Durch eine Reihe von Zeitungen ging der Bericht einer Gerichtsverhandlung gegen den Geistlichen der Salemsgemeinde, der wegen Betruges zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt wurde. In den Berichten war dieser Geistliche als Gründer einer freireligiösen Gemeinde bezeichnet, auch soll er jetzt Prediger der freireligiösen Gemeinde im Grunewald sein. Es ist richtig, daß der Herr sich selbst als freireligiöser Prediger vor Gericht bezeichnet hat. Der Oeffentlichkeit gegenüber muß aber nachträglich betont werden, daß diefe Bezeichnung im landesüblichen Sinne nicht zutrifft. Die Bezeichnung der betr. Gemeinschaft Salemsgemeinde" beweist deutlich, daß es sich hier um eine christlich jettiererische Gruppe handelt, während die freireligiösen Gemeinden Deutschlands auf dem Boden freigeistiger, monistischer Weltanschauung stehen.
Betrugsanklage gegen einen Oberamtmann. Eine Betrugsanklage, die sich gegen den Oberamtmann Ernst Tuchen richtete, beschäftigte gestern die 6. Straffammer des Land gerichts I unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Goebel.
Vorsißender Karl Bauer teilte mit, daß alle Fraktionen des Reichstags eingeladen seien, indes aber nur der Abg. Giebel er
schienen ist.
Zwei Vertreter des Sozialen Ausschusses hatten sich schriftlich entschuldigt. Justizrat Wreschner hatte die Bestrebungen der Angestellten im großen und ganzen als berechtigt anerkannt.
Justizrat Jakobjohn hatte weiter die Mitteilung zugehen lassen, daß der Deutsche Anwaltsverein, auch wenn die schwebenden Tarifverhandlungen mit den Angestelltenvertretern abgeschlossen seien, einen Druck wegen Durchführung des Tarifs auf seine Mitglieder nicht ausüben könne. Reichstagsabgeordneter Giebel erklärte im Namen der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion, daß diese alles aufbieten werde, um den Angestellten zu ihrem Rechte zu verhelfen. Ingenieur Lüdemann erklärte, daß es den Technikern und verwandten Berufsgenossen ebenso schlecht gebe wie den Angestellten und sie gewillt seien, mit dieien den Kampf gemeinsam zu führen. Nach einem eindrucksvollen Schlußwort des Vorsitzenden Bauer nahm die Versammlung einstimmig folgende ResoIution an:
Die Versammelten verlangen die alsbaldige gefeßliche Regelung der Berufsverhältnisse der Antvaltsangestellten. Diese gefeßliche Regelung ist notwendig, selbst dann, wenn die Tarifverhandlungen, die mit dem Deutschen Anwaltsverein geführt werden, zum Ziel gelangen. Derartige Tarifvereinbarungen sind nicht geeignet, gefeßliche, zwingendes Recht darstellende Bestimmungen zu ersehen oder überflüssig zu machen.
A. G. 105. Das Testament fann auch durch eigenhändige mit Drts. errichtet werden. Der andere Ehegatte muß den gleichfalls eigenhändig geschriebenen mit Drtsbezeichnung, Datum und Unterschrift versehenen Zusak machen, daß das Testament auch als das seinige gilt. D. J. 22. 1. Nein, wohl aber ein Anfechtungsgrund, wenn nicht die sechsmonatliche Frist verstrichen ist. 2. Nein. CI. 88. 1. Ja, falls der Nachweis er bracht werden kann, daß die Frau die Mischung bewirkt oder veranlaßt hat. 2. Einige Monate. 3. Etta drei. 4. und 5. Die Kosten richten sich nach der Höhe des Objekts, das vom Gericht festgefekt wird. Einen bestimmien Rechtsanwalt empfehlen wir nicht. 6. und 7. Rein. A. D. 27. 1. Eine wortgetrente Vergleichsabschrift lann vom Gericht erfordert werden. 2. Ja. M. M. 15. 1. Leider nicht. 2. Für das sechsjährige Kind kann Waisenrente beantragt werden. Außerdem hat die Bitwe Anspruch auf Witwenrente, fofern Invalidität vorliegt. K. B. Ja. M. W. 8h. 5. 1000. Die Angabe des Namens läßt sich nicht erzwingen. 29. Der Vergleich ist unwiderruflich. Eine neue Klage fann daher nicht Anna 36. 1. Sie können auch ohne Beibringung erhoben werden. einer solchen Bescheinigung die Ausstellung einer Quittungskarte verlangen. 2. Dem Antrage wird zweckmäßigerweise eine Bescheinigung des behandelnden Arztes beigefügt. Das Gesuch ist an das Bureau, Friedrichstr. 207, Hof rechts II, zu richten. Sprechstunde zwischen 11 und 1 Uhr. 3. Erfahren Sie dort. 4. Unterbaumstr. 7, Stönigliche Charité, Montag und Freitag zwischen 4 und 7%, Uhr, Sonntags zwischen 9 und 12 Uhr. A. 7. 1. 2. 3. 1. Nr. 2. Jit wohl zur Einlösung, aber nicht zur Beraußerung des Brillantringes berechtigt. 2. und 3. Es fann öffentliche Bersteigerung des Ringes veranlagt werden, nach vorheriger Aufforderung zur Einlösung unter Segung einer Frist. Zwischen der Ausforderung und dem Bersteigerungstermin muß eine Frist von mindestens einem Monat liegen. E. B. 12. Das wäre eventuell ein Anfechtungsgrund, wenn nicht die sechsmonatige Anfechtungsfrist, die von Kenntnis des Grundes E. 2. 36. 1. Eine Gefahr besteht nicht. Die abläuft, verstrichen ist. Rüdzahlung erfolgt auch dann unter den statutarischen Bestimmungen. 2. Die Lohnzahlung kann verlangt werden beim Verlassen der Stellung. C. 5. 16. 1. Nein. 2. Die Kündigung durch eingeschriebenen Brief ge nügt. 3. Sticht erforderlich. Um die Löschung zu erreichen, müssen Sie jedoch einen Erbschein beschaffen, Der Antrag ist bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk Ihre Mutter gestorben ist, einzureichen. 4. Nein. 5. Wenden R. 5. 50. Die Kürzung Sie sich an den Vorstand der Friseurinnung. war unberechtigt. Es tann beim Amtsgericht Klage erhoben werden. A. Rub. Falls Sie die Bezahlung nicht nachweisen tönnen, raten wir, den Betrag zahlen. Eine Berpflichtung, den Stempel bei der letzten Mietszahlung fordern, bestand Jür den Ver C. S. 6. O. W. Sa. 24 Pfennigmarfen. walter nicht. G. Sch. 6000. Der Vertrag ist an fich anfechtbar. Sie wären zu dem Nachweis verpflichtet, daß eine Benachteiligungsabsicht nicht vorlag. Nach Ihrer Darstellung liegt eine solche auch nicht vor. 3. S. 63. 1. und 2. Ja. 3. Nein, solange er im Austand verbleibt. P. G. 28. Die Klage erscheint aussichtslos. Paul 100. Die Gefanttzeichen lassen sich nicht enträtseln.$. P. 761. 1. Ja, sofern eigenhändig geschrieben, mit Drtsbezeichnung, Datum und Unterschrift versehen. sich nachweisen läßt, daß ein derartiger Nachzettel vorhanden war, so fann gegen die Erben Selage erhoben werden. Denselben fann auch der Gid zugeschoben werden. R. V. 14. Die Ortspolizeibehörde. A.. 15. 1. Nein. 2. Die Herablegung ist zulässig. 3. Auch das Bersteigerungs. berfahren in der Form, wie die Braueret Ihnen mitgeteilt bat, tann cin geleitet werden. 4. Die Spartasse ist zur Auskunft erst verpflicht, wenn die beslegitimation geführt ist und Sie in dem Erbschein, der beim Amts. In der Generalversammlung gab Erbe bezeichnet sind. gericht, in deffen Bezirkt der Erblaffet verstorben ist, zu beantragen ist, als . 40. Das erhaltene Stranfengeld fann von
Die Versammlung verlangt zunächst für die Bureauangestellten die rechtliche Gleichstelung mit den Handlungsgehilfen unter Einbeziehung der einschlägigen Bestimmungen des Handelsgeseßbuches, der Gewerbeordnung und des Kaufmannsgerichtsgesetzes. Ferner verlangt die Versammlung von der Gesetzgebung ein ausnahmsloses Verbot der Sonntagsarbeit, den achtstündigen Marimalarbeitstag, einen zusammenhängenden Urlaub von mindestens 14 Tagen im Jahre, Unterstellung der Bureaubetriebe unter die Gewerbeinspektion, Ausdehnung der Unfallversicherung auf die Bureauangestellten.
Die von der Regierung beabsichtigte Regelung im Anschluß an die Anwaltsordnung hält die Versammlung nicht für zweckmäßig, da alsdann wichtige, oben angedeutete Fragen unerledigt bleiben würden. Es werden vielmehr die Bestrebungen auf Zentralisation der geltenden Schußbestimmungen zu einem cinheitlichen Angestelltenrecht begrüßt."
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2. bis 4. Wenn
Der jetzt in Halle a. S. ansässige Angeklagte, der vom Erscheinen an Gerichtsstelle entbunden war, war am 30. August v. J. in Weimar unter dem Verdacht verhaftet worden, zahlreiche Kreditschwindeleien begangen zu haben. Das eingeleitete Strafverfahren führte zu der Erhebung der Anklage wegen Betruges in zwei Fällen, in denen es sich um folgendes handelte: Eines Tages erschien der Angeklagte in den Geschäftsräumen er Waffenfabrik Sauer 11. Sohn. Er gab an, daß er Domänenpächter sei und sich versehentlich in Berlin verausgabt habe. Außerdem bürge seine Stellung als Oberamtmann dafür, daß er den Preis für das auf Kredit entnommene Jagdgewehr für 700 M. fofort bezahlen werde. Aehnliche Angaben machte er dem Bankier Fr. Dechelhäuser gegen= Generalversammlung der Hut- und Filzwarenarbeiter. Die Vorüber, den er um ein Darlehen von 700 M. anging, unter der standswahl für die Filiale Berlin vom Sonntag, den 25. Januar, Vorspiegelung, er müsse in Berlin noch Vieh eintaufen, und habe batte folgendes Ergebnis: Vorsigender May Bahlte; Schrift hier fein Bankkonto. Er erhielt das Geld, ließ dann aber nichts führer Mar Arit; Beifizer Erich Nawrazell, Robert mehr von sich hören. Das Schöffengericht kam nur in dem zweiten Grande und Karl Klatt. Falle zu einer Verurteilung und zwar zu einer Geldstrafe von Model zu dem gedruckt vorliegenden Jahresbericht einige Er- Shnen zurüdgefordert werden. Sie fönnen jedoch die geleisteten Beiträge 1000 m. Hiervon wurden 500 M. als durch die verbüßte Unter- gänzungen. Trotz der ungeheuerlichen Arbeitslosigkeit im Beruf ist fürzen. M. 100. 1. Sa, mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haftjuchungshaft ausgeglichen angefehen. Die von dem Angeklagten es möglich gewesen, den Mitgliederstand auf 1115 zu erftrafe bis zur Dauer von 6 Bochen. 2 injeres Erachtens ja. 3. Rein.
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