auch ohne die Bedenken der Unparbeiijchen herzlich schwer werden I Eine nette Schlamperei scheint überdies bei dieser christ- es natürlich nur recht sein, tvenn die Verlängerung des Syndikats würde, irgendwelche Vorteile für sich herauszuschlagen. In Krisene lich- national" verwalteten Stasse gewaltet zu haben: die Hebe- an diefen Differenzen scheitern würde. Aber leider besteht wenig zeiten sind eben die Arbeiter bei Tarifbewegungen fast allemal die liste befindet sich in starker Unordnung, eine Anzahl Invaliden- Aussicht darauf, daß dieser Fall wirklich eintreten wird. Leidtragenden. wertet und bis heute ist die Stasse nicht übergeben. farten sind durch Unterlassung rechtzeitigen Umtausches ent
Die Verhandlungen im Schneidergewerbe gelangten am Sonnabend noch nicht zum Abschluß. Die Unparteiischen jällten zunächst eine Reihe von Schiedssprüchen für einzelne Städte, die im wesentlichen die gleiche Erhöhung der Grundlöhne aussprechen, wie die bereits vorher ergangenen Schiedssprüche. Die Erhöhungen bewegen sich zwischen 3 und 7 Proz. Einzig und allein für Köslin wurde eine Erhöhung abgelehnt und ausgesprochen, daß der Vertrag unverändert bis 1916 weiterläuft.
In Anschluß daran begannen die Verhandlungen für die Damen- Schneider- Tarife, über die eine Entscheidung vor Sonntag mittag taum gefällt werden dürfte.
So gehen„ Christlich- Nationale" mit Arbeitergroschen unt.
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Die letzte Konjunkturperiode in ihrer Bedeutung für die inStaaten von Nordamerika wird gut durch eine Statistik der Eisendustriellen Großstaaten Deutschland, Großbritannien und Vereinigte produktion in diesen drei Ländern illustriert.
Es wurden erzeugt( in Millionen Tonnen): 34 1909 1910 1911 1912 1913 Vereinigte Staaten 25,80 26,84 23,31 29,37 30,73 Deutschland 12,92 14,79 15,53 17,87 19,29
9
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9,66 10,22 9,72 8,89 10,48
Die Steinindustriellen und vie Berechnung der Unfallrente. Die Steinbruchs- Berufsgenossenschaft versuchte bisher bei der Berechnung der Unfallrenten 10 Proz. vom Jahresverdienst des Verletzten in Abzug zu bringen. Soviel Unkosten verursacht nämlich die Schmiedeschärfe, das Instandhalten der Werkzeuge. Und nach Abzug dieses Prozentsazes wurde dem Verletzten die Rente Die Zunahme von 1909 auf 1913 beträgt in Deutschland berechnet. Die Berufsgenossenschaft drang aber mit dieser sonder- 49,2 Prog., in den Vereinigten Staaten 19,1 Proz., in Großbritannien In den Steinschleifereien des Fichtelgebirges ist eine Tarifbe- baren Rentenberechnung in der höheren Gerichtsinstanz nicht durch. 8,5 Proz. Deutschland steht also weitaus an erster Stelle. wegung der Steinarbeiter im Gange. Der bisherige Normaltarif Das Reichsversicherungsamt hat jene Berechnung im Jahre 1912 Von Jahr zu Jahr ist sein Bersprung gegenüber Britannien größer läuft am 1. März ab. Da der Fichtelgebirgstarif jeit mehr als für ungültig erklärt. Die Steinindustriellen geben sich aber da- geworden; heute produziert es bereits fost doppelt so viel Eisen als 15 Jahren eine Verbesserung nicht gebracht hat und die Verhältnisse mit nicht zufrieden, sie spekulieren so: Hat ein Arbeiter 1300 m. England. Aber auch Amerika gegenüber ist seine Produktion ge auch sonst vielfach nichts weniger alt mustergültig sind, ist es sehr im Afford verdient, so muß der Unternehmer eine Unfallprämie so groß wie die der Vereinigten Staaten . Heute erreicht sie bereits stiegen. Im Jahre 1909 war Deutschlands Eisenerzeugung nur halb verständlich, daß die Arbeiter zur Tariferneuerung verschiedene Forderungen stellen, wenn sie aber auf ein Entgegenkommen bei den bon 39 M. entrichten( auf 1000 M. Verdienst zirka 30 M.). Dürfen zwei Drittel der amerikanischen Produktion. Unternehmern hofften, jo batten sie sich schwer getäuscht. Die Herren die 10 Proz. aber von Jahresverdienst abgezogen werden. so ist die schlagen einen ungewöhnlich herausfordernden Ton an und ver: Unfallprämie bloß für 1170 M. Jahresarbeitsverdienst zu bezahlen, Rückgang der Eisenproduktion. Nach den Ermittelungen des langen in einem Schreiben furz und gut die bündige Zurücknahme sie sparen also pro Mann und Jahr 4-5 M. Die Unternehmer Vereins Deutscher Eisen- und Stahlindustrieller betrug die Noh, aller Forderungen finanzieller Art. An der Bewegung find beteiligt in Wurzen versuchen nun einen anderen Weg. Sie legten eine eisenerzerzeugung in Deutschland und Luremburg im Monat die Orte Berneck , Bayreuth , Asch, Hof, Niederlamiz, Marktleuthen , Arbeitsordnung vor, wonach sich die Steinarbeiter bei der Januar 1914 insgesamt 1,567 Millionen Tonnen gegen 1,611 Millionen taiserhammer, Selb , Seußen, Schwarzenbach a. S., Spanned, Wun- Lohnbucheintragung für die Berufsgenossenschaft diese 10 Proz. im vorigen Monat und im gleichen Monat des vorigen Jahres. Auf jiedel und Weißenstadt. abziehen lassen sollen. Diese gefezwidrige Zumutung wurde von den Arbeitstag tamen im Berichtsmonat 50 530 Tonnen gegen 51 980 den Arbeitern abgelehnt. Nun hat die Behörde die Pflicht, schleu- Tonnen im vorigen Monat und im gleichen Monat des vorigen nigst diese dem Gesez, nämlich dem Lohnbeschlagnahmegesez und Jabres. Die Eisenerzeugung erfuhr also im Januar einen weiteren § 394 B.G.B. zuwiderlaufende Arbeitsordnung aufzuheben. Wun- Rüdgang. dern muß man sich bloß darüber, daß die Steinbruchsberufsgenossenschaft den sächsischen Steinindustriellen ein so unverfrorenes Begehren nicht furzerhand abschlägt.
Parlamentarisches.
Schutz von Gesundheit und Leben.
Gerichtszeitung.
Der Marine- Etat in der Budgetkommission. Am Sonnabend wurde nach längerer Aussprache gegen die Stimmen der Sozialdemokraten ein Marine- Attaché für BuenosAires, der besonders die Interessen der Schiffsbau-, Waffena und Die Detektivin als Küchenmädchen. Maschinenindustrie fördern soll, bewilligt. Das Zentrum vollzog damit einen Umfall, denn im Vorjahre hat es den Posten ge= Durchstechereien in den Speisewagen der D- 3üge Berlins Die Rücksichtslosigkeit des Unternehmertums gegen Gesundheit Gydtkuhnen bildeten den Gegenstand itrichen. einer umfangreichen welche gestern unter Vorsitz des Landgerichte. Darauf gab der Vertreter des Auswärtigen Amtes, Unterstaats- und Leben der Arbeiter erhellt aus der immens bohen Zahl fort- Anklage, sekretär 3 immermann, Aufschluß über die Stellung Deutsch - dauernder Uebertretungen der Arbeiterschutzvorschriften. Zwar ge- direktors Bahr die 1. Straffammer des Landgerichts III beschäf lands in den zivischen mehreren Staaten schwebenden Konzessions- langt leider wohl kaum der zehnte Teil der tatsächlichen Verstöße tämpfen um die Delfelder in Mesopotamien und zur Anzeige, Klage und Verurteilung. Dennoch wächst die Zahl Syrien und über die Erschließung der Delquellen in der Uebertretungen gegen die zum Schutz der Arbeiter erlassenen Meriko. Vorschriften von Jahr zu Jahr.
Beim Kapitel Instandhaltung der Flotte und der Werften trug Abg. off( p.) zahlreiche Beamtenwünsche vor, deren Erledigung jedoch zum Teil bis zum Erscheinen der Besoldungsnovelle zurüdgestellt werden mußte. Genosse Brandes nahm sich in speziali= sierten Ausführungen der mannigfachen Wünsche und Beschwerden an, die besonders von Arbeitern und Angestellten der Werften geäußert werden. Er verlangte übersichtliche Nachweise über die Zahl der Unfälle, Bestrafungen und Urlaubserteilungen, beklagte die offensichtliche Zurücksetzung der Arbeiterausschüsse und die Entlassung von Arbeitern wegen politischer Gesinnung und Parteizugehörigkeit, führte Beschwerde über parteiische Stellungnahme Der Werftverwaltung bei Arbeitskämpfen in der Privatindustrie, die Fortdauer des Ueberstundenunwesens, die vielfach recht geringen Verdienste und die zu große Zahl von Betriebsbeamten und twünschte Erweiterung des Erholungsurlaubs, durchgehende Arbeitszeit, wöchentliche Akkordberechnung u. a. m. Staatssekretär v. Tirpitz wird sich am Dienstag zu den Wünschen und Beschwerden äußern.
.Justided
Soziales.
Nach der amtlichen Statistik erfolgten Verurteilungen: Vergehen betr. Bestimmungen über Lohnzahlung.
1907
37
1912 32
Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern
Ruhezeit und Mittagspause
Gezeichnete Zeugnisse oder Arbeitsbücher Sonntagsruhe.
2114 222 2
2714 369
4
8 835
Ladenschluß
# 219
13 553 3 677 63
2195
1789
29
Berbortene Beschäftigung
Vorschriften zum Schuße der Arbeiter
§ 147 Nr. 4 d. G.-D. Arbeitsordnung
53
15 653 22 254
Die ungeheure Zunahme der Uebertretungen von Arbeiterschutz gesegen zeigt die Dringlichkeit eines beiseren Schutzes der Arbeiter gegen Angriffe der Unternehmer. Ein solcher besserer Schutz wäre ein freies, gegen Unternehmerterror gesichertes Koalitionsrecht. Oci ingles gabon
Zentrum gegen Barzahlung.
Wie eine christlich- national" geleitete Krankenkasse wirtschaftet. In Ziegenbals an der schlesisch- böhmischen Grenze haben Unsere Leser entsinnen sich, wie jahrelang eine Flut von die Arbeiter den Genossenschaftsgedanken aufgegriffen und einen Verdächtigungen gegen die von Sozialdemokraten geleiteten Konsumverein auf moderner Grundlage gegründet, der am 1. Februar strankenkassen durch den Reichsverband( nicht zu vergessen die fein Warenlager eröffnete. Das ging nicht nur den MittelstandsUnterstügung des fortschrittlichen Abgeordneten Dr. Mugdan ) leuten, die bisher die Konsumenten nach Strich und Faden schröpfen Tosgelassen wurde. Punkt für Punkt wurde widerlegt. Das fonnten, gegen den Strich, sondern auch dem dortigen fohalf nichts: der Zweck der Uebung war die Vernichtung der genannten tatholischen Arbeiterverein. Dieser Verein der Arbeiter Selbstverwaltung der und dieser beschäftigte sich in seiner letzten Mitgliederversammlung auch Zweck ist mit dem Arbeiterkonsumverein. Der Herr Präses, ein Kaplan durch die Reichsversicherungsordnung zum Schaden der Dr. Blacha, ging dem Verein mit entstellten Zitaten aus Reden Versicherten und zum Nußen der Kostgänger der Arbeiter von Sozialdemokraten zu Leibe und warnte vor dem Beitritt. Dann feinde erreicht. Unter den Anwürfen spielte noch zum wurde ein Antrag angenommen, wonach jedes Mitglied des fatholiSchluß der Beratungen über die Reichsversicherungsordnung lischen Arbeitervereins bei sinngemäßer"" Auslegung des die Behauptung eine große Rolle, es werde versucht, die Statuts aus dem Verein ausgeschlossen wird, das dem Ar. Angestellten aus Kassenmitteln lebenslänglich zu versorgen. beiterkonsumverein beitritt. Als Hauptargument gegen den KonsumDie Regierungsvertreter mußten schließlich zugeben, daß die verein führte der Herr Kaplan noch an, daß die Käufer im Konjum nach dieser Richtung hin verbreiteten Gerüchte jeglicher Basis berein doch nichts geborgt bekommen. entbehren. Einige Zentrumsabgeordnete waren es ins besondere, die die unwahre Behauptung einer Verwendung von Rassenmitteln für eine übermäßige Abfindung von Kassenbeamten folportierten. Schon damals wurde bewiesen, daß nicht sozialdemokratische, sondern ,, chriftlich" geleitete Kassen jolaje Manöver ererzierten.
Heute können wir aus jüngster 3eit einen Fall registrieren, der zeigt, in welcher Gesez, Anstand und guten Sitten hohnsprechenden Weise eine christlich" geleitete Staffe mit dem Vermögen der Kasse umgesprungen ist.
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Aus Industrie und Handel.
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Differenzen im Kohlensyndikat.
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tigte. Angeklagt wegen fortgesezten und gemeinschaftlichen Betruges gegen die Firma Deutscher Eisenbahn- Speisewagenbetrieb. G. Kromrey u. Söhne" in Charlottenburg waren: der Oberkellner Karl Freidant, der Koch Adolf Günther, der Kellner Karl Schliebes ner, sämtlich aus Charlottenburg , und der Kellner Artur Braun. Wegen Beihilfe zum Betruge war ferner das Küchenmädchen Bauline Matianszyt mitangeklagt.
Die Angeklagten waren seit längerer Zeit bei der Firma Deutscher Eisenbahn- Speisewagenbetrieb E. Kromreh u. Söhne angestellt, und zwar Freidant als Oberkeliner, Günther als Küchenchef und die übrigen Angeklagten als jogenannte Zuträger. Alle fünf befuhren ausschließlich die Strede Berlin - Eydtkuhnen , und zwar in dem D- 3uge Nr. 55. Dem Angeklagten Freidant stand als Oberfellner die Aufsicht in dem Speisewagen des D- 3uges zu, während Günther, der schon Vorstrafen wegen Diebs stahls und Betruges erlitten hat, den Vertrauensposten des Küchenchefs in dem Speisewagen zu versehen hatte. Die Kontrolle wurde in der Weise ausgeübt, daß der Oberkellner jede von der Küche ausgegebene Speise usw. mit einem Bon zu bezahlen hatte. Diese Bons mußten von Günther nach Beendigung der Fahrt in dem Kontor der Firma am Stuttgarter Plak abgeliefert werden, wo auch Freidant zu erscheinen hatte, um das von den Gästen des Speisewagens erhaltene Geld abzuliefern. Schon vor längerer Beit ging unter den zahlreichen Angestellten der Firma das Ges rücht, daß in dem D- Bug 55 die tollsten Sachen vorfämen. Ee wurde behauptet, daß der Koch Günther billiges, minderwertiges Fleisch und andere Speisen selbst eintaufe, die Speisen zubereite und verkaufe und dann den Erlös mit Freidant, der mit ihm unter einer Decke stede, und den übrigen Angeklagten teile. Ferner hieß es, daß die beiden Angeklagten z. B. dadurch, daß sie aus dem ihnen übergebenen Quantum Kaffee eine erheblich höhere Anzahl Tassen herstellten, ferner den Tee zweimal aufgossen usw., sich einen erheblichen Nebenverdienst verschafften. Als der Firma diese Gerüchte zu Ohren kamen, veranlaßte sie die Angestellte eines Detektivinstituts, in dem Speisewagen als Küchenmädchen mitzufahren, um die beiden Angeklagten zu beobachten. Diese Beob achtungen führten dazu, daß die Firma am Morgen des 12. August 1912 die Angeklagten in das Kontor bestellte und ihnen auf den Kopf zusagte, daß sie durch die Detektivin völlig überführt seien. Der Angeklagte Günther legte auch ein Geständnis ab. Er gab an, gemeinsam mit Freidank auf jeder Fahrt 60-70 m. veruntreut zu haben. In einem anderen schriftlichen Anerkenntnis erklärte er, auf die geschilderte Weise 7000 M. erspart" zu haben und verpflichtete sich, 5000 m. sofort zu zahlen. Auch der Angeklagte Freidank und die übrigen gaben zu, sich in der geschilderten Weise vergangen zu haben.
Majestätsbeleidigung.
Das Landgericht Dels hat am 1. September den Gewerf. schaftssekretär Fris Schneidewind aus Berlin wegen Majestätsbeleidigung zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Beleidigung wurde in einer in Trachenberg abgehaltenen Maifeierrede gefunden. Das Reichsgericht verwarf am Freitag die vom Angeflagten eingelegte Revision.
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Unterschlagungen auf dem Viehhof. Umfangreiche Diebstähle auf dem Städtischen Schlacht- und Viehhof beschäftigten gestern die 4. Straffammer des Land gerichts I in einer Strafsache, die sich gegen den Schleichter Albert Rewiger und den Fetthändler Paul Stenzel aus Weißenſec richtete; letzterer hatte sich wegen gewerbs- und gewohnheitsmäßiger Hehlerei zu verantworten. Der Angeklagte Newiger hatte vor mehreren Jahren mit dem Hofschlächtermeister Koschwitz einen Vertrag geschlossen, nach welchem er sich verpflichtete, sämtliche Schlachtungen für A. auszuführen. Gleichzeitig hatte er für K. Vich einzufaufen und mit einem Scheckt seines Auftraggebers zu bezahlen. Die Schlachtungen, bis zu 100 Schweinen usw. pro Woche, hatte der Angeflagte in einem von R. gemieteten Stand in dem Schlachthause 1. auf dem Städtischen Schlacht- und Viehhof auszuführen. Er bezog von Koschwiz pro Jahr 3600 M. Gehalt, hierzu tamen noch 1200 M. Nebeneinnahmen.
Vor Gericht widerriefen die Angeklagten mit Ausnahme des Schliebener ihr Geständnis. Nach längerer Beweisaufnahme ver. urteilte das Gericht Freidank und Günther wegen Untreue bzw. Beihilfe zu je vier Monaten Gefängnis und 1000 M. Geldstrafe, Die Zechenbefizerversammlung des Rheinisch- Westfälischen Kohlen- Schliebener zu einem Monat und die Matiayszyk zu 2 Wochen Gesynditats hat am 31. Januar den neuen Syndikatsvertrag gut- fängnis. Der Angeklagte Braun wurde freigesprochen. geheißen. Aber diefe Zustimmung ist zustande gekommen, ohne daß eine vollkommene Einigung erzielt wurde. Die Rheinisch- Westfälische Zeitung" stellt es fogar als möglich him( daß die VerhandIn Krefeld wurden die Krankenkassen für Fabrikbetriebe lungen von neuem begonnen werden müßten, da die Differenzen der Färber, der Appreteure und der Winder von den zwischen den Syndikatsmitgliedern noch nicht gelöst feien. Bereits freien Gewerkschaften verwaltet, während die Drtskranken- am 4. b. M. schrieb sie über die Sigungen der Kommission, die den fassen der Handwerker, Crefeld- Linn und Crefeld- Bockum neuen Vertrag vorbereitete: unter der Verwaltung der„ Christen" standen. Trotz bis ins Zahlreiche Bestimmungen und natürlich gerade die wichtigsten Ministerium hinein erfolgter Beschwerde wurde behördlich an- sind das Ergebnis harter Kampfe und scharfe Meinungsgeordnet, daß die von den freien Gewerkschaften verwaltete verschiedenheiten haben sich dabei aneinandergerieben. Um so er Ortstrantentasse für Fabrikbetriebe zu der allgemeinen Drts- freulicher ist es denn nun, daß das Plenum der Zechenbefizerversammlung sich jetzt in der Mehrheit zu dem Entwurf bekannt frankenkasse vom 1. Januar ab umgestaltet werden sollte, bat, ohne daß in dieser großen Versammlung an den grundsäglichen die aus allen obengenannten Ortsfrankenkassen und aus Tendenzen des Entwurfes etwas Wesentliches geändert worden ist 3 Betriebskrankenkassen besteht. Immerhin ist aus der langen Dauer der Verhandlungen und aus Bei den Ausschußwahlen erhielten die Christlich - den Diskussionen über zahlreiche wichtige Punkte deutlich zu erkennen, Nationalen" die Minderheit. daß es unter der Oberfläche doch noch stark brodelt. Dies Sturz vor Zoresschluß, am 31. Dezember 1913 schlossen geht unter anderem daraus hervor, daß einige der aller nur mit fleinster mun der frühere Vorsigende und der Schriftführer der„ Cre- wichtigsten Bestimmungen Mehrheit genehmigt wurden. Eine geringe Verschiebung könnte jelder Handwerkerfrankenanstalt, Ortskrankenkasse der Hand- leicht das Gebäude ins, Banten bringen. Dieser Ansicht dark verter in Crefeld " einen notariellen Vertrag mit dem man sich nicht verschließen, womit nicht etwa gesagt sein soll, daß früheren Nendanten dieser Kasse Ramper. Durch den Vertrag deshalb pessimistischer Auffassung Raum gegeben wäre. Derartige wurde auf Grund eines Vorstandsbeschlusses vom 30. De Bedenken find schon deshalb am Playe, weil in der legten Zechen 3ember dem Rendanten eine Pension in voller besigerversammlung nicht alle Syndikatsmitglieder vertreten waren Höhe seines Gehalts von 4500 Mart zugebilligt und die Abstimmung nicht, wie der Vertrag es vorschreibt, nach Auf Grund einer Anzeige eines entlassenen Gesellen wurde und zur Sicherung seines Anspruchs eine Tonnenzahl, sondern nach der Zahl der Anwesenden erfolgte. Aber gegen Newiger ein Strafverfahren eingeleitet, in welchem ihm Sicherheitshypothet von 70000 Marf auf dem mehrere der Syndikatsmitglieder und sogar eines der größten, zur Laft gelegt wurde, innerhalb der letzten fünf Jahre einen Teil stafsengrundstück eingetragen. Ferner wurden dem Rendanten fehlte. Man muß hiernach noch immer auf Ueberraschungen ge- des Fetts der von ihm geschlachteten Tiere entwendet und an den fait fein." Mitangeklagten Stenzel, der in Weißensee eine Talgschmelze und die Ansprüche abgetreten, welche die Stasse aus ihrem Spar- Den Hüttenzechen, die einen Teil ihrer Förderung im eigenen Seifenfabrik betreibt, verkauft zu haben. Nach den angestellten tassenbuch hat, das auf 108000 Mart lautet, so daß der Eisenbetriebe verarbeiten, widerstrebt es, daß ihr Selbstverbrauch Ermittelungen handelte es sich in jedem Falle um 20-30 Pfund Rendant seine Gehaltsansprüche aus dem Sparkassenguthaben fortan zu den Syndikatstoften( der Umlage) berangezogen Fett, so daß der Bestohlene dazu gekommen ist, seinen Schaden auf bei der Kasse erheben kann. werden soll. Die reinen Kohlenzechen hingegen befämpfen die über 20 000 m. zu berechnen. 4500 Mart Pension und Uebereignung neue Bestimmung, daß der Selbstverbrauch der Hüttenzechen Vor Gericht beftritten die Angeklagten, sich strafbar gemacht des Kassenbermögens zur Sicherheit das von der Kontingentierung( Produktionseinschränkung) in Zukunft zu haben. Der Angeklagte Newiger behauptete, daß er sich nur it denn wohl doch das tollite Stück, das zuungunsten einer befreit sein soll. Am 20. 5. Mts. ſteht der neue Syndikatsvertrag bestimmte Fetteile angeignet habe. Hierzu jei er aber nach einem affe geleistet werden konnte. Selbstverständlich wird der wiederum auf der Tagesordnung der Zechenbefizerversammlung auf dem Schlachthof bestehenden Brauch berechtigt gewesen. Die Rhein - Westf. Zeitung" droht bereits damit, daß der Bater" Das Gericht hielt bei Newiger nur Unterschlagung für vorliegend Bertrag als ungültig angefochten werden, weil er gang des Syndikats, der befannte Großindustrielle Rirdorf, die Zeitung und erkannte gegen ihn auf 3 Monate Gefängnis. Stengel wurde on der Frage abgesehen, ob in ihm die strafbare Handlung der Verhandlungen ablehnen werde. Auch weist sie darauf hin, das freigesprochen, da er, wie der Vorsitzende verkündete, einen so be einer Untreue gegen die Rasse liegt den guten Sitten aufs neue Forderungen die Beitrittsverhandlungen mit den Außenseitern schränkten Eindrud gemacht habe, daß er sich offenbar gar nicht stärkste zuwider ist. und dem Fistus erschweren würden. Den Konsumenten tönnte der Strafbarkeit seiner Handlungsweise recht bewußt gewesen sei.
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