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" In Gemeinden, welche nach der jeweilig leiten Bolfs-| Barteien als ein zweiter Fall 3iethen beurteilt. Im wegen Ermordung des Rentiers Mattonett zum Zode berurteilt zählung mehr als 20 000 und weniger als 50 000 Einwohner Reichstage haben bereits am 12. Dezember letzten Jahres die Ab- und dann ชน lebenslänglichent Zuchthause begnadigt haben, ist eine Beschäftigungsdauer bis zu drei Stunden, geordneten Dittmann( Soz.), Heckscher( Fortschr. Volksp.), List- worden ist, wieder aufzurollen, zu welchem Zwede jedoch nicht über 2 Uhr nachmittags hinaus, in Gemeinden, die Gßlingen und Dr. Pfeiffer( 3entr.) dem Staatssekretär des Reichs- versucht werde, v. Tresdow, der auch die Hauptschuld an nach der jeweilig letzten Volkszählung weniger als 20 000 Gin Justizamtes in einem gemeinsamen Schreiben mitgeteilt, daß sie der Verurteilung Breuers trägt, zu diskreditieren und unglaub­wohner haben, eine solche bis zu fünf Stunden, jedoch beabsichtigen, bei der Beratung des Justizetats den Fall zum würdig zu machen. Diese aus der Luft gegriffene Ver­nicht über 4 Uhr nachmittags hinaus, zulässig. Für die offenen Verkaufsstellen in allen Gemeinden, in Gegenstand ausführlicher Erörterung zu machen. Die Verdächtigung findet allerdings nicht die gewünschte Aufnahme. denen lediglich Back- und Konditoriaren oder lediglich Milch und urteilung der Frau ist seinerzeit erfolgt auf Grund ihrer Be- Sie ist auch schon deshalb falsch, weil es sich im Falle Hamm unt Molkereierzeugnisse feilgehalten werden, ist eine Beschäftigung an laftung durch den Berliner Kriminalkommissar v. Trescot II, der ganz andere Personen handelt, die die Wiederaufnahme des Ver­Sonn- und Festtagen bis zu sechs Stunden zulässig." aus allerlei familiären Klatschgeschichten einen Indizienbeweis fahrens betreiben als im Falle Breuer. Wenn in beiden Fällen Wenn diese Bestimmungen Geseb werden sollten, dann bleibt gegen sie zusammengetragen hatte. Während die Polizeibehörden v. Tresckow's Glaubwürdigkeit angezweifelt wird, so beweist das von der Sonntagsruhe nicht mehr viel übrig. Den Behörden soll in Wülfnath und in Elberfeld auf Grund des objektiven Be- durchaus noch nicht, daß ein Fall nur um des andern willen be­außerdem noch das Recht zugestanden werden, an zehn Sonn: fundes am Tatort einen Einbruchsdiebstahl und Körperverlegung trieben wurde. Im Falle Breuer liegt die juristische Aktion in tagen im Jahre eine Beschäftigung bis zu acht Stunden zu gestatten! Bei der Festsetzung der Stunden, mit tödlichem Ausgang angenommen hatten, konstruierte v. Trescow Händen eines liberalen, im Falle Hamm dagegen in den Händen zu welchen Beschäftigung stattfinden darf, soll lediglich darauf ge- den Fall als Meuchelmord, zu dem die Täter von der Frau ge- eines dem Zentrum nahestehenden Anwalts und an Ort und sehen werden, daß die Beschäftigten nicht verhindert sind, den bungen sein sollten. Daraufhin verurteilte man fie, ohne daß Stelle in Flandersbach und Umgegend wird die Aktion für die Gottesdienst zu besuchen! Die Sonntagsarbeit soll noch ver- man die leiseste Ahnung von der Person der Täter und von ihren Frau Hamm vornehmlich betrieben von Leuten, die dem Zentrum längert werden dadurch, daß die nach Ablauf der Beschäftigungs- Motiven gehabt hätte. Von Verwandten und Nachbarn der Frau und dem Bunde der Landwirte näherstehen als etwa Liberalen und dauer noch im Laden befindlichen Kunden noch bis zur Dauer einer ist nun inzwischen eine Fülle von Material dafür beigebracht wor- Sozialdemokraten. Das sei den erwähnten Ausstreuungen gegen­Biertelstunde bedient werden dürfen. Wenn die Räden geschlossen den, daß die Annahme der Wülfrather und der Elberfelder Polizei- über ausdrücklich festgestellt. Wie schon eingangs betont und auch sind, darf kein Hausterhandel mehr stattfinden. Die Ausnahme- behörde als die richtige angesehen werden muß, die Verurteilung vom Genossen Liebknecht im Abgeordnetenhause hervorgehoben, bestimmung frü jüdische Geschäftsleute will das Zentrug beibehalten der Frau also zu unrecht erfolgt ist. Gleichzeitig hat sich auch schweigen in diesem Falle alle wiffen. Die Bestimmungen über die Sonntagsruhe sollen teine Anwendung finden gegen die Glaubwürdigkeit des Herrn v. Tresckow ein nicht minder tischen Differenzen und es handelt sich bei dem Verlangen 1. auf Arbeiten, die in Notfällen oder im öffentlichen Inter - großes Material gehäuft, so daß triftige Gründe für eine nach Wiederaufnahme des Verfahrens und der Aussehung der effe unverzüglich vorgenommen werden müssen, Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen und sich Strafhaft der Frau Hamm im wahrsten Sinne des Wortes um 2. für einen Sonntag auf Arbeiten zur Durchführung einer auch die in der Strafprozeßordnung begründete Forderung nach einen Schrei nach Gerechtigkeit!" gesetzlich vorgeschriebenen Inventur, Aussehung der Strafhaft der Frau Hamm rechtfertigt. Der Genosse Liebknecht hat am Sonnabend im Abgeordnetenhause dieses Material eingehend besprochen, nachdem ihm zuerst durch die bekannte Handhabung der Geschäftsführung seitens des national­liberalen Bizepräsidenten Dr. Krause ein Eingehen auf den Fall verwehrt worden war.

parteipoli­

Briefkasten der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde fällt heute, Mittwoch, den 11. Februar, aus.

A. S., Gubener Straße.

1

stübung in Höhe von etwa 25 M. monatlich.

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S. 19. Ohne Angabe

3. auf die Bewachung der Betriebsanlagen, auf Arbeiten zur Reinigung und Instandhaltung, durch welche der regel­mäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, sowie auf Arbeiten, von denen die Wiederauf­nahme des vollen werftätigen Betriebs abhängig ist, sofern nicht diese Arbeiten an Werktagen vorgenommen werden fönnen, Wenn auch von den bürgerlichen Rednern Bedenken gegen die 4. auf Arbeiten, die zur Verhütung des Verderbens von Roh- formale Seite der vom Genossen Liebknecht vorgeschlagenen Allgemeine Drtstrantentasse Berlin, I. Klaffe, Invalidenmarken 16 Pf. pro Woche. Karlshorft 45003. stoffen oder des Mißlingens von Arbeitserzeugnissen er- parlamentarischen Erledigung dieses Falles erhoben wurden, so 1. Ja, beim Amtsvorsteher Ihres Wohnorts. 2. Erfahren Sie dort. forderlich sind, sofern nicht diese Arbeiten an Werktagen vor- bekundeten doch alle Redner für die Sache selbst ihre 3. Ja. H. 2. 40. Beschwerde beim Versicherungsamt, Am Köllnischen genommen werden können. Sympathie, und auch der Justizminister Dr. Beseler fand zum Part 3. R. F. 16. 1. Falls älter als 21 Jahre, 46 Pf.- Bochenmarlen, Diesen Beschäftigten soll jeden dritten Sonntag eine Ruhezeit Schluß einige wärmere Töne dafür. Wir zweifeln nicht, daß er im Alter darunter 32 Pf.- Wochenmarken. 2. Falls Abmeldung erfolgt ist, von 36 Stunden oder jeden zweiten Sonntag freie Zeit von 6 Uhr ebenso zu einem Befürworter des Wiederaufnahmever- indie für die fragliche Zeit von der Gemeindeeinkommensteuer befreit. 2. K. 9. Falls Ihre Schwester nachweisen kann, daß das Geld von früh bis 6 Uhr abends gewährt werden. Ausnahmen darf fahrens werden wird, sobald er das ganze Material in seiner Ihnen herrührt, find Sie zur Rückzahlung nach voraufgegangener ein­die Ortspolizeibehörde gestatten, wenn die Beschäftigten Totalität kennen gelernt hat, wie es bisher noch jedem ergangen monatiger Stündigung verpflichtet. F. F. 88. Sofern von dem Ehe­hindert werden und ihnen an Stelle des Sonntags eine vierund- herangetreten ist. Die Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind des Schuldgrundes und des Zeitpunktes, zu dem der Antrag auf Erlaz am Besuch des sonntäglichen Gottesdienstes nicht ge- ist, der mit Mißtrauen und Stepsis an das Studium des Falles mann nichts zu erlangen ist, hat die Frau Anspruch auf die laufende Unter­zwanzigstündige Ruhezeit an einem Wochentage gewährt wird. Der Gottesdienst ist den schwarzen Demagogen die Hauptsache. so starte, daß jeder Tag, um den die Wiederaufnahme des Ver- des Zahlungsbefehls bei Gericht eingegangen ist, nicht zu beurteilen. Der Angestellte kann dort eine Predigt hören über die Heiligkeit fahrens hinausgezögert wird, dem Ansehen unserer Rechtspflege in Das medmäßigste iſt, Sie kommen mit dem Zahlungsbefehl in die Sprechstunde. Neinh. Starid, 88. hat Ihre Mutter des Sonntags, darf aber nach dem Willen des christlichen Zentrums weiten Voltskreisen schweren Schaden zufügen muß. In Flanders­feinen Anspruch auf Invalidenrente. 5. N. 222. Ja. vor und nach dem Gottesdienst nach Kräften ausgebeutet werden. bach, Wülfrath und Umgegend herrscht nur die eine Meinung, G. G. 100. Ja, für das Kalenderjahr. M. S. 20. Es fommt auf An diesem Gesehentwurf zeigt sich wieder einmal der ganze reat- daß es sich um ein Fehlurteil handelt, das in einem Wieder die Art der Straftat und auf die Zeitdauer, in der die Bestrafung erfolgt tionäre Charakter des Zentrums, das den Angestellten den freien aufnahmeverfahren korrigiert werden muß. Das ist auch die Auf- ift, an. 2. Der Ehemann nach Rechtskraft des Urteils, die Frau nach zehi Sonntag nicht gönnt. Monaten, von der Rechtskraft ab gerechnet. R. 2. 20. Soweit ersicht faffung des Bürgermeisters, des Polizeikommissars, der Geistlichen lich, nein. R. R. 33. 1. Berlin , Regensburger Str. 30. 2. Am Ersten und der Kirchenvorstände dort, wie von ihnen schon schriftlich be- des Monats. R. G. 100. Unseres Erachtens ist Ihre Frau vers fundet worden ist, ebenso der Mehrheit der Geschworenen, die feiner- ficherungspflichtig. W. S. 73. 1. u. 2. Nein. 3. Nichten Sie ein Gesuch an die Fortbildungsschuldeputation. G. A. 109. Sie müssen zeit das Schuldig ausgesprochen haben. Auch die Leitung des den Bescheid der Berufsgenossenschaft zunächst abwarten. Erinnern Sie an 2. R. 4. Der Tischlermeister haftet nicht. A. 9. Ja. geistliche, der Anstaltsarzt und die Oberin der Frauenabteilung der C. F. 2. 59. 1. Wenn es sich um eine ausgeflagte Forderung Anstalt halten die Frau für unschuldig. Auf Veranlassung der bandelt, wie es den Anschein hat, ist die Zwangsvollſtredung zulässig, also Elberfelder Staatsanwaltschaft ist vor einiger Zeit über den Tat- dient. 2. und 3. Nur dann, wenn die Forderung ausgetlagt ist. 4. Falls auch Lohnpfändung, sofern Ihr Mann mehr als 28,85 M. pro Woche ver bestand von der Berliner Kriminalpolizei durch einen der er- Gegenstände, die Ihnen gehören, gepfändet werden, haben Sie das Recht, Uns wird von informierter Seite aus dem Rheinland ge- fahrensten Kriminalisten, den Polizeirat Braun, ein aus zu intervenieren. G. M.. 10. Sie fönnen Beschwerde bei der schrieben: führliches Gutachten erstattet worden, das in durchschlagender hat das Recht, sich im Ausland weiter zu versichern( 20 Marten innerhalb Regierung erheben. Mellin, Kopenhagener Straße. Ihre Schwägerin Im preußischen Abgeordnetenhause hat sich am Donnerstag Weise die Unhaltbarkeit des Urteils nachweist und seinerseits 2 Jahren, im selben Zeitraum muß auch der Umtausch erfolgen). Tritt und am Sonnabend letzter Woche der Genosse Liebknecht in wiederum gestützt wird durch die Feststellungen des Nah- Invalidität ein, so hat sie auch Anspruch auf Invalidenrente. Wenn Ab­den Dienst einer Sache gestellt, die, fern aller politischen Bartei- rungsmittelsuntersuchungsamts des Berliner meldung nicht erfolgt, bleibt sie weiterhin steuerpflichtig. D. 3. 1. Sa. fämpfe, eine Sache der Menschlichkeit und Gerechtigkeit ist. Der Polizeipäsidium s. P. 3. 1905. 2. Falls darüber ein Berficherungsvertrag lautet, ja. 1. An das Amtsgericht, bei dem die Vormundschaft geführt wird. Einen Fall der Bauerswitwe Hamm aus Flanders- In Elberfeld und Umgegend wird jetzt der Versuch gemacht, folchen Antrag können Sie auch an das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie bach bei Elberfeld , die 1908 wegen angeblicher Beihilfe zur Er- die Presse gegen die Frau Hamm einzunehmen durch die Aus- wohnen, stellen. Dieses Gericht gibt dann den Antrag weiter. 2. und mordung ihres Mannes vom Schivurgericht zu 14 Jahren Zucht- streuung, die ganze Aktion für die Frau Hamm sei nur Mittel 3. Das Vormundschaftsgericht kann sowohl die uneheliche Mutter, als auch den Stiefvater als Vormund bestellen. Einen rechtlichen Anspruch darauf haus verurteilt worden ist, wird von Angehörigen aller politischen zu dem Zweck, den Fall des Rennfahrers Breuer, der vor Jahren haben diese Personen jedoch nicht. Otto, Brandenburg. 1. und 2. Ja.

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Ein Schrei nach Gerechtigkeit". Buthauſes in Siegburg , wo die Frau interniert ist, der Anſtalts- Grledigung 3. 8.

Für das Wiederaufnahmeverfahren in der Flandersbacher

Mordaffäre.

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Einkaufs- und Produktivgenossenschaft freier Gast- und Schankwirte Berlins und Umgegend.

Eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Berlin . Donnerstag, den 26. Februar 1914, nachmittags 5 Uhr beim Genossen Julius Wernau, Müllerstraße 142: Ordentl. General- Versammlung

102/16

Tagesordnung:

1. Berlesung des Protokolls der lekten Generalversammlung.

2. Bericht des Borstandes.

3. Bericht des Aufsichtsrats.

4. Ergänzungswahl des Vorstandes und Aufsichtsrats.

5. Beschlußfassung über Bilanz und Gewinnverteilung.

Wo?

Der Vorstand: Ferd. Matthes, Joh. Greth.

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Berantwortlicher Redakteur: Alfred Wielepp, Neukölln. Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glocke, Berlin . Drud u.Berlag: Vorwärts Buchdruckerei n. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW.