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Mar Steinborn war angeklagt, gelegentlich des Streiks habe. Aus dieser Liebe erwuchs aber auch eine gewaltige Eifer-| geführt und an deffen Spige ein Fräulein Scheinpflug gestellt, zu bei der Firma sola sich gegen§ 153 der Gewerbeordnung sucht des Angeklagten und Scham vor seiner Frau, die nichts von der der 20jährige junge Mann alsbald in heißer Liebe entbrannte. vergangen sowie den Agenten Reiling beleidigt und mit der den intimen Beziehungen ihres Mannes zur Frau St. wußte. Am 4. September kam es zu einer Gifersuchtsszene. Frau R. Das Pfand dieser Liebe war eben jenes Fräulein Scheinpflug, das Begehung des Totschlages bedroht zu haben. erklärte, sie wolle mit einem anderen als dem Angeklagten das nach der Thronbesteigung des Herzogs zu einem Fräulein v. Stern­Sino besuchen. Der Angeklagte zog einen Revolver hervor, trat heim" avancierte und später an den Adjutanten v. Reuter dicht an Frau R. Heran und gab einen Schuß gegen ihre Schläfe verheiratet wurde. Und dieser Ghe entsproß Oberst v. Reuter. Auch für die Mutter Scheinpflug sorgte Ernst II. nach Kräften. ab. Die Frau war sofort tot. Aus einer Reihe von Umständen war zu folgern, daß der Angeklagte schon seit Monaten sehr erregt indem er fie gut verheiratete. Als aus ihrer Ehe eine Tochter her­vorging, nahm sie der Herzog als Vorleserin in seine Um­war und sich mit Selbstmordgedanken trug. Die Geschworenen verneinten die Frage nach Totschlag und gebung auf und vermählte sie später einem bürgerlichen Beamten, bejahten nur die Schuldfrage nach Körperverletzung mit tödlichem der es bis zum Oberhofmarschall brachte." Ausgange unter Zubilligung mildernder Umstände. Die altpreußische Schneidigkeit gegen das Zivilistenpack" scheint Das Urteil lautete auf 2 Jahre Gefängnis unter Anrechnung demnach eine vom Vater überkommene Eigenschaft zu sein, denn der von 5 Monaten der erlittenen Untersuchungshaft. Der Angeklagte erklärte, die Strafe sofort antreten zu wollen. Koburger war ein umgänglicher Herr auch noch in der Zeit, in der er beim Umgang mit den Töchtern des Landes sich auf die Freundschaft beschränkte.

Der Angeklagte, ein unbescholtener Mann, stellte entschieden in Abrede, sich irgendwie strafbar ge­macht zu haben. Reiling, welcher schon in einem früheren Termin nicht erschienen war, weil er damals Arbeitswillige nach Bern zu bringen hatte, ist bekanntlich inzwischen wegen Totschlags eines Streifenden in Tetschen verhaftet worden. Er konnte daher als Zeuge nicht vernommen werden. Die anderen Zeugen, und zwar selbst die Arbeitswilligen, konnten den Angeklagten in feiner Weise belasten. Sie bekundeten im Gegenteil, daß der Angeklagte sich stets anständig benommen habe, und daß auch sie es gehört und gesehen hätten, wenn der Angeklagte den Keiling bedroht oder beleidigt hätte.

Unter diesen Umständen verzichtete selbst der Amts­anwalt auf die Vernehmung des Zeugen Keiling und be­antragte die Freisprechung des Angeklagten.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld, schloß sich dem an und hob insbesondere hervor, daß mit Rück­ficht auf die 17 or strafen erheblichster Art, die aus dem bei den Aften befindlichen Strafregisterauszug des Keiling ersichtlich sind, diesem Zeugen auch dann nicht geglaubt werden tönne, wenn er selbst unter Eid den Angeklagten belasten würde. Bei den jahrelangen Freiheitsstrafen, welche Seiling wegen der gemeinsten Handlungen erlitten habe, sei nicht an­zunehmen, daß er sich streng an die Wahrheit halten würde. Das Gericht schloß sich diesen Ausführungen an und sprach den Angeklagten mit der Begründung frei: Seine Nichtschuld sei festgestellt und die angeb lichen Straftaten des Angeklagten beständen wohl mehr in der Idee des berüchtigten Zeugen Keiling als in der Wirt­lichkeit.

Der Totschlag im Augufta- Bad".

Die Bluttat, der am 4. September 1913 die Inhaberin des " Augusta- Bades" in der Köpenider Straße, Frau Gertrud Reinsch, geborene Pachura, zum Opfer gefallen ist, beschäftigte gestern das Schwurgericht des Landgerichts 1.

Schmiergelder.

Wieder ein Familiendrama.

Ein umfangreicher Beftechungsprozeß, bei dem es sich in einigen Fällen auch um Bestechung von Angestellten Kaiserlicher Werften und verschiedener Eisenbahndirektionen handelt und über In geradezu erschreckendem Maße häufen sich in der den kürzlich ausführlich in der Budgetkommiffion des Reichstags legten Zeit die blutigen Familientragödien. Nachdem wir erst verhandelt worden ist, begann am Mittwoch vor der Strafkammer des Magdeburger Landgerichts. Die Anklage richtet sich gegen die in der Mittwochnummer aus Saarlouis einen von einem Inhaber der Ladfabrik Thurm u. Beschke, die Fabrikbefizer Walter Ehegatten verübten dreifachen Mord und Selbstmord melden und Fries Befchte, gegen Fräulein Helene Altmann, eine Schwägerin mußten, kommt jetzt schon wieder aus Altona die Nachricht von Fritz Beschke, die früher Prokuristin und Geheimsekretärin in über ein ganz ähnliches Verbrechen. Dort hat in der Nacht der Firma war, und gegen den Kaufmann Wilhelm Labecke, einen zum Mittwoch der im Unfrieden mit seiner Frau lebende Einkäufer der Firma Schäffer u. Buddenberg in Magdeburg - frühere Feuerwehrmann se Ionschinski seine drei Budau. Die Anklagen gegen die Brüder Beschte und Fräulein kinder, Mädchen im Alter von vier, sechs und sieben Altmann lauten auf unlauteren Wettbewerb, während der An- Jahren, mit einem Beilerschlagen und sich selbst geklagte Ladecke zu den vielen Personen gehört, die als Gintäufer das Leben genommen. das Leben genommen. Seine Frau hatte sich aus von der Firma Thurm u. Beschke Schmiergelder erhalten Furcht vor Weißhandlungen aus dem Fenster gestürzt habeen sollen. und schwere Verlegungen erlitten.

Die Angeklagten geben bei ihrer Vernehmung zu, daß sie in vielen Fällen an Werkmeister und anderen Angestellten ihrer Kunden Provifionen bis zu 800 M. und mehr gezahlt haben. Das seien jedoch keine Bestechungen, sondern Vergütigungen, wie ste allgemein gang und gäbe seien. Ueber den Ausgang des Prozesses werden wir berichten.

Aus aller Welt.

Vom Vater hab ich die Natur... In bürgerlichen Blättern ist über den Stammbaum des biel genannten Oberst v. Reuter zu lesen:

Erdbeben in Nordamerika .

Aus verschiedenen Städten zwischen New York und Montreal wird gemeldet, daß Dienstag nachmittag gegen 12 Uhr ein leichtes Erdbeben bemerkt worden ist. Schaden ist nicht entstanden.

Nach einer Meldung aus Ottawa sind im ganzen öst­lichen Kanada um dieselbe Beit schwere Erdstöße verspürt worden.

Bedeutende Flugleistungen.

Der Flieger Barmelin hat am Mittwoch den geplanten Flug über den Mont Blanc , ber höchsten Spige der Alpen glücklich durchgeführt.

Der argentinische Flieger Ne tv bery hat auf Morane- Einbeder mit 6275 Meter Höhe einen neuen Weltrekord auf­gestellt.

Kleine Notizen.

Aus der Untersuchungshaft wurde der Bademeister Rudolf Aner vorgeführt, um sich auf die Anklage des Totschlags zu ver­antworten. Auf Antrag des Staatsanwalts beschließt der Gerichts­hof, während der ganzen Dauer der Verhandlung die Deffentlich­feit auszuschließen, aber einigen nicht mitwirkenden Geschworenen, einem anwesenden türkischen Amtsrichter und einem Gerichts- ,, Allerdings stammt v. Reuter von väterlicher Seite her aus berichterstatter zu geftatten, der Verhandlung beizuwohnen. einer preußischen Soldatenfamilie. Sein Großvater war General, Der Angeklagte, ein 33jähriger Mann, erhielt im Jahre 1905 fein Vater starb 1870 den Heldentob bei Spichern an der Spitze des eine Stelle als Bademeister im Wilhelmsbad " in der Schüßen­straße, wo er fünf Jahre lang tätig gewesen ist. Vom Jahre 1910 12. Grenadier- Regiments, das nun der Sohn führt. Von mütter ab war er Bademeister im Augusta- Bad", gleichzeitig mit ihm licher Seite aber ift v. Reuter ein Koburger. Er ist mit den nahm seine Frau als Babemeisterin Stellung in derselben Bade- meisten getrönten Häuptern Europas blutsverwandi: Better des Folgenschwere Explosion. Am Dienstag geriet auf der Reichs­anstalt an. Befiber der Anstalt war damals Herr Reinsch. In deutschen Statiers, des Baren, des Königs von England, des straße in Woellersdorf nabe Baden bei Wien ein Auto­Januar v. J. starb plöglich Herr Reinsch an einer Blinddarment- stönigs von Bulgarien usw. Wie das tam? mobil in Brand. Der Benzinbehälter explodierte. zündung. Zwischen dem Angeklagten und der Frau Reinsch hatten Herzog Ernst II. von Roburg führte vor zirka 60 Jahren vierzig Perfonen, die das Automobil umftanden, wurden fich schon seit dem Jahre 1910 zunächst freundschaftliche Beziehungen am Roburger Hofe eine junge Dame ein, die zuerst elene verlegt, fünfzehn von ihnen schwer. entwickelt, die nach und nach einen sehr intimen Charakter an einpflug hieß und später in ein Fräulein v. Stern- In den Flammen umgekommen. Beim Brande des Armen­nahmen, so daß die Frau dem Angeklagten den Stofenamen mein Fridolin" beilegte. Der Angeklagte faßte allmählich eine große heim umgewandelt wurde. Der Herzog gab es offen zu, daß die aufes im Stirchspiel silomantsi in Finnland find fünf Er hatte nämlich Personen umgekommen, eine ist spurlos ver Neigung zu Frau. und äußerte sich britten Personen gegenüber Dame feine illegitime Tochter war. dahin, daß er diese Frau liebe, wie er noch nie eine Frau geliebt während seiner Erbprinzenzeit in Dresden einen eigenen Haushalt schwunden, viele andere haben Brandwunden erlitten.

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