Hr. 14. 31. MkMy.3. Lrilmr des Jonnärts" Kerlim UslkÄÄ.ZiMnabtitd.l4.Ftwml9l4.Reichstag.SIS. Sitzung, Freitag, den l3. Februar 1914,nachmittags 1 Uhr.Am Tische des Bundesrats Dr. Delbrück.Kurze Anfragen.2�33- Bafsermann und Frhr. v. Richthofen snatl.)fragen, ob der kaiserlichen Regierung mit Rücksicht auf die durch dieandauernden Unruhen in Mexiko schwer geschädigten deutschenInteressen seitens der amerikanischen Regierung Mitteilung über dieAushebung des Waffenausfuhrverbots nach Mexiko gemacht ist.Abg. Dr. Bluuck(Vp.)fragt, was der Reichskanzler angesichts der Aufhebung des Waffen-er nf uhrverbots in Mexiko von Amerika zum Schutz derdeutichen Interessen in Mexiko zu tun gedenkt.Unterstaatssekretär Zimmermauu:Die Regierung der Bereinigten Staaten hat die Aufhebung desWaffenausfuhrverbots amtlich mitgeteilt, Sie meint, die Wieder-Herstellung ruhiger Berhältnisse in Mexiko sei nur zu erboffen, wennes beiden Parteien überlassen bleibt, ihren Zwist unter sich aus-zufechte». Der Schutz der Deutschen in Mexiko durch die kaiserlicheRegierung wird nach wie vor Gegenstand ernster Sorgesein. Unsere dorthin entsandten Scküffe sollen das Leben derDeutschen wenigstens an der Küste schützen und im Notiall denans dem Innern Mexikos flüchtenden Deutschen sichere Zuflucht ge-währen.Abg. Schulz-Ersurt(Soz.)fragt an, ob das pädagogische Zentralin st itut, das nachder Mitteilung des preußischen Ministerialdirektors in einer Ver-sammlung des Berliner Philologenvereins errichtet werden soll, eineZentralstelle für Preußen oder ein pädagogisches Zentral-in st itut für das Deutsche Reich sein soll.Ministerialdirektor Lewald:Das von der preußischen UnterrichtSverwaltung in Berlin gegründete Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht bezweckt, alletauf diesem Gebiete vorhandene in- und ausländische Material zusammeln, dieses Material durch Ausstellungen, Museen u. dcrgl.weiten Kreisen zugänglich zu machen und die Veranstaltung vonKursen zu fördern. Ist daS Institut auch als ein preußischesanzusehen, so wird cS doch in seiner Wirksamkeit durch die Kompetenz-frage nicht gebunden sein.Die Abg. Colshorn und Freiherr v. Schcle iWelfe):klagen darüber, daß im Betriebe der Eltern mitarbeitende undbei den Eltern wohnende Kinder in Landkrankenkassenzu versichern sind und daß man von wohlhabenden Hofbesitzern denNachweis eines Barkapitals von mindestens 3000 M. für jedes be-treffende Kind fordert. Sie fragen den Reichskanzler, ob er einesolche Interpretation des Gesetzes für richtig hält.Ministerialdirektor Caspar:Es kann nicht als allgemeine Regel gelten, daß der Nachweiseines bestimmten Vermögens verlangt werden darf; daS ist nur inbesonderen Fällen zulässig.Hieraus wird die zweite Beratung desEtats ües Reichsamts des Innernfortgesetzt bei der Abstimmung über daS Kapitel„Reichsver-ficherungsamt". Das Kapitel wird bewilligt, die Denkschriftüber die Rücklagen bei den Berufsgenossenschaften wird einerKommission überwiesen, die Resolution des Zentrums.welche die Rücklagen der Berufsgenossenschasten für den genossen-schaftlichen Personalkredit nutzbar zu machen wünscht, wird ein-st i m m i g angenommen, die Resolution der WirtschaftlichenVereinignng, die eine Erhöhung der nach dem Arbeitslohnberechneten Renten wünscht, falls der Ortslohn sich erhöht, wirdangenommen, desgleichen die Resolution Behrens sWirtsch.Vgg.s, die den Begriff.Facharbeiter" in der Reilbsversicherungs-ordnung zu �definieren wünscht, und schließlich die ResolutionA l b r e ch t(Soz.f. die eine Denkschrift darüber verlangt, wie dieGrundsätze für die Gewährung und Durchführungdes Heilverfahrens sich bewährt haben.ES iolgt das Kapitel„Kanalamt".Abg. Lcgien(Soz.):Am 13. Dezember des vorigen Jahres habe ich den Staats-sckretär auf die große Arbeitslosigkeit hingewiesen undgebeten, dafür zu sorgen, daß vom Kanalamt mehr Deutsche stattder vielen ausländischen Arbeiter eingestellt werden.Ferner sollteil bei Vergebungen nicht die besonders billigen Firmenberücksichtigt werden, sondern die, die ihren Arbeiternanständige Löhne zahlen. Die Arbeitsverhältnisse derKanalarbeiter sind außerordentlich schlechte, die Schleusen-a r b e i t e r haben zwölf Stunden Arbeitszeit und beiSchichtwechsel 24, so daß sie 72 und 34 Stunden in der Woche tätigsein müssen. Die Heizer und Matrosen im Schleppdiensthaben 14- bis 14'/.,stündige Arbeitszeit. Die Schleusenarbeiter habenim ganzen Jahr nicht j: inen einzigen freien Sonntag.lHört! hört! bei den Sozialdemokraten.! Im Oktober 1912 sinddie Löhne zwar erhöht worden, die Monatslöhne um 5 M., dieStundenlöhne um 2 bis 3 Pf., die Lohnaufbesserungen der Be-amten betrugen 200 M. und 400 M. Sie bewegten sich also von18 bis 20 Proz., die der Arbeiter nur ö bis g'/z Proz. DieseErhöhung kommt ihnen aber auch noch nicht einmal zugute,denn bei der neueingerichleten Pensionskasse müssen sieBeiträge von 2,15 bis 5.10 M. zahlen, so daß dieLohnerhöhung gar nichts anderes bedeutet als die D e ck u n g derKosten der P e n s i o n s ka s s e.(Hört! hört! bei den Sozial-demokraten.) Die Monatslöhne betragen in den drei verschiedenenLohnklassen 95 bis 115. 100 bis 120, 105 bis 125 M. Die Höchst-löhne von 115 M., 120 M. und 125 M. werden erst nach 15jährigerTätigkeit gezahlt. Bei solchen Löhnen zwingt man die Arbeiter zuirgend welchen, Nebenverdienst.— Aber die Arbeiter er-klären, daß in Brunsbüttel und Holtenau irgendwelcherNebenverdienst auch sür ihre Frauen gar nicht zufinden i st. Auch sind die Lebensmittel dort noch teurer wieselbst in Kiel. Die den Arbeitern versprochene Bezahlung der lieber-stunden ist ihnen bei der Auszahlung des MonatSlohncs nichtgewährt worden. Bei einem privaten Arbeitgeber würde man insolchem Falle von einem Bemogeln der Arbeiter sprechen.(Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Das Reich bat beimKanal ziemlich erhebliche Ueberschüsse erzielt, im Jahre 1912 über800 000 M. und in, letzten Jahre noch 400 000 M. mehr.(Zurufeines Regierungsvertreters: Und die Zinsen?) Wie rechnen Siedenn die Zinsen bei den Ausgaben für das Militär?(Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) Der Kanal ist in ersterLinie für militärische Zwecke gebaut worden. Aberdurch den Kauffahrleiverkehr wird die Arbeiterschaft so starkausgebeutet und so viel mehr in Anspruch genommen, daß man mitgutem Recht sagen kann, wenn dadurch ein so großer Ueberschuß er-zielt wird, muß er verwendet werden, um die Arbeitsbedingungengünstiger zu gestalten. Von einer Verzinsung des Anlagekapitalsrst bei der Begründung des Baues des Kanals gar nicht dieRede gewesen. Die geradezu unsozialen Arbeitsverhältnisse derKanalarbeiter müssen endlich beseitigt werden, es muß ihnen einemenschliche Arbeitszeit und eine den örtlichen Verhälwissen ent-sprechende Lohnerhöhung gewährt werden.(Beifall bei den Sozial-demokraten.)Abg. Hoff(Vp.):.Erfreulicherweise ist der Verkehr andauernd gestiegen und dieKanalverwaltung hat dadurch die Möglichkeit, die Arbeiter amKanal besser zu bezahlen.— Auf die kleinen Schiffer,die den Kaiser-Wilhelmkanal benutzen, wird nicht gebührend Rück-ficht genommen, sie werden gezwungen, übennäßig lange liegen zubleiben.— Die Gewerbetreibenden in Kiel haben sehr zuklagen über die Art der Vergebung von Lieferungen seitens deSRanalamtes; gerade zur Zeit einer Krise wird die Nichtbcrück-sichtigung der am Orte vorhandenen Gewerbetreibenden doppelt schwerempfunden.— Was Herr Legten über die Lage der Kanalarbeitervorgetragen hat, kann ich aus eigener Erfahrung nurunterschreiben und habe den, nichts hinzuzufügen.— Die imOktober vorgenommene Erhöhung der Monatslöhne um 5 Mark be-deutet keine Verbesserung der Lage; abgesehen von der von HerrnLegten erwähnten Pensionskasse sind auch die Beiträge für dieKranken- und Invalidenversicherung gestiegen, so daß für die Lebens-Haltung der Leute nicht ein Plus, sondern ein Minu» ent-st a n d e n ist.(Hört! hört! links.) Derartiges dürfte bei einerLohnerhöhung nicht vorkommen.(Sehr richtig! links.)Ministerialdirektor v. Jonqniöres:lieber die Beschäftigung der ausländischen Arbeiter amKanal ist ein eingehender Bericht erstattet worden; die Zahl derausländischen Arbeiter ist in erfreulicher Weise zurückgegangen,sie ist von 35 aus 25 Proz. gesunken.— Den Wunsch des Abg.L e g i e n, den Unternehmern die Löhne der Arbeiter vorzuschreiben,können wir nicht erfüllen, soweit können wir nicht gehen;übrigenssind wir der Meinung, daß die Löhneauskömmlich sind.— Daß zu der Pcnsionskasie der Arbeiterdiese auch Beiträge zahlen müssen, ist ganz selbstverständlich. Voneiner Verfügung wegen Nichtbezahlung von Ueberstunden ist mirnichts bekannt; sollte eine solche Verfügung ergangen sein, so wirdsich herausstellen, daß von einem Bemogeln der Arbeiter durch dieKanalverwaltung sicher nicht die Rede sein kann.— Herrn Hoff be-merke ich, daß ein Ansammeln von Schiffen und infolgedessen einlängeres Warten sich nicht immer vermeiden läßt.Abg. Legieu(Soz.):Daß die Zahl der ausländischen Arbeiter am Kanal mtt Ein-stellung der Trockendockarbeiten erheblich zurückgegangen ist, ist selbst-verständlich. Aber mit den Baggerarbeiten sind vorzugsweiseholländische Firmen betraut, die vorwiegend ausländischeArbeiter beschäftigen, weil diese billiger und unter Tarifarbeiten. Bei der Vergebung betrug das Höchstgebot 2,8 Millionen,daS Mindestgebot 1,2 Millionen Mark, also eine Million 600 000 M.weniger. Die Firmen. die solche Gebote abgeben. beschäftigenvorzugsweise ausländische Arbeiter zu billigeren nnd nichttarifmäßigen Löhnen. Da können wir mit Fug vom Kanalamtverlangen, daß es den Unternehmern tarifliche oderortsübliche Löhne vorschreibt.(Lebhafte Zu-stimmung bei den Sozialdemokraten.) DaS ist kein Ein-mengen in irgendwelche Arbeitskämpfe.— Mogelei habe ich derKanalverwalwng bei der Nichtauszahlung der Ueberstunden nichtvorgeworfen, sondern gesagt, bei einem Privatunternehmer würdeman ein solches Verhalten Mogelei nennen.(Heilerkeit) Ich bitteden Staatssekretär, die Sache zu prüfen.Abg. Hoff(Vp.)hält seine Behauptung über die rücksichtslose Behandlung der kleinenSchiffer auftecht.Das Kapitel wird bewilligt.Es folgt das KapitelAuffichtsamt für Privat» erfichermig.Zunächst erklärt außerhalb des Rahmens der TagesordnungAbg. Gicsberts(Z.):Daß Abg. A st o r seine gestrige Ausführung, daß man bei Ent-schädigung von Unfällen infolge von Gefahren des täglichen Lebenseine erhöhte Gefahr verlangen müsse, lediglich für seinePerson und als Vorsitzender einer Berufsgenossen-s ch a f t gemacht habe.Abg. Giebel(Soz.):Abg. Bauer hat- seine Ausführungen zu dieser Materie inUebereinstimmung und im Auftrage unserer Fraktion gemacht.Die Rechtsprechung der Angestelltenversicherung ist zum Teil nochrecht engherzig, besonders bei der Auslegung des BegriffsAngestellter". Man läßt sich zu sehr leiten von den jeweiligenäußeren Merkmalen der Arbeitstätigkeit in dem betreffenden Fall,während man mehr die Gesamttätigkeit des Angestellten und seinesoziale Stellung berücksichtigen sollte. So erklärt man zum BeispielMaschinenschreibcrinnen nur dann für versicherungspflichtigauf Grund der Angestelltenversicherung, wenn auch die Ausübungder Stenographie von ihnen aus der betreffenden Arbeits-stelle gefordert wird, nicht aber, wenn ihnen direkt in die Maschinediktiert wird. Eine solche lluterscheidung ist schon deshalb sehrbedenklich, weil es in vielen Fällen nicht an der Person der An-gestellten liegt, wenn sie ihre stenographische Fertigkeit in der be-treffenden Stellung nicht verwerten können, sonder» an der Eigenartdes Betriebes oder der persönlichen Neigung des Prinzipals.— Be-dauerlich ist ferner, daß durch Erlaß des preußischen Handelsministersder Nachweis der Erwerbsunfähigkeit hier ganz anders geregelt istals bei der Invalidenversicherung.— In der kurzen Praxis der An-stall haben sich schon auffällig viel Schattenseiten desGesetzes ergeben. Sie sind zurückzuführen vor allem auf die starreZentralisation der Anstalt. Ein Fünftel aller versicherungspflichtigenAugestellten ist heute noch nicht versichert.Man hat sich im Direktorium damit beruhigt. daß es beiEinführung der Invalidenversicherung ähnlich gewesen sei. Aberdas ist.ein dürftiger Trvst.Bei deit�W a h l c n ist doch sicher der letzte Angestellte auf das Be-stehen dieser Versicherung hingewiesen worden. ES fehlt eben derReichsversicherungsanstalt an den nötigen örtlichen Organen.Von welch kleinlichem Geiste daS Direktorium sichheute leiten läßt, beweist die Tatsacke, daß man den Ersatzmännernder Vertrauensleute die unentgeltliche Lieferung des amtlichenOrgans der Anstalt verweigert hat.— Etwas sympathischer ist dieTätigkeit des Direktoriums aus dem Gebiete des Heilverfahrens.Ein Mißgriff ist dabei nur, daß man es für nötig hält, für die An-gestcllicn sogenannte M i t t e l st a n d s s a n a t o r i e n zur Verfügungzu stellen. Diese Politik der Absonderung der Angestellten von denHeilanstalten der Invalidenversicherung sollte unterbleiben. Fernerist zu bemängeln, daß den Angestellten, die Heilanstalten auf-suchen wollen, weitgehende Verpflichtungen in bezug auf ihreAusstattung auferlegt werden. Die übergroße Mehrzahlder Versicherungspflichtigen find doch Personen mit rechtdürftigem Einkommen, reichlich zwei Drittel haben wenigerals 2000 M. Einkommen.(Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) EinUcbelstand ist ferner, daß den Angestellten der dritte Teil der Kostendes Heilverfahrens auferlegt wird. Das Direktorium meint, essoll damit verhindert werden, daß aussichtslose Anträge gestelltwerden. Aber solche Anträge werden doch nur gestellt nach Beratungmit dem behandelnden Arzt. Interessant wäre, zu erfahren, wievielAnträge auf Heilverfahren im ersten Verwaltungsjahre gestellt wordensind, zumal das Unternehmertum bereits gegen dies Heilverfahren zuopponieren anfängt. Der Zentralverbaud der Industrielle« hatseine Mitglieder aufgefordert, von allen Fällen, in denen»ach ihrerAnsicht mit dem' Heilversahren Mißbrauch getrieben wird, derLeitung des Verbandes Mitteilung zu machen.(Hört I hört! bei den Sozialdemokraten.) Auch verlangt der Ber-band, daß den Unternehmern Mitteilung von der Abficht, ein Heil-verfahren eintreten zu laffen, gemacht wird. Die Folge würdewahrscheinlich sein, daß den betreffenden Angestellten rechtzeitig genuggekündigt wird, damit der Prinzipal für die Dauer des Heilverfahrens nicht das Gehalt zu zahlen braucht.Zu kritisieren ist ferner, daß sich daS Direktorium den bescheidensten Wünschen des Verwaltungsrats gegenüber auf die Hinter«füße setzt. Der Verwaltungsrat ist darauf hingewiesen worden, daßihm eine Aufficht über die Geschäftsführung nicht zusteht. Die Zu-sammenarbeit zwischen Direktorium und Verwaltungsrat bedingt aberzweifellos, daß dieser über die ganze Entivickelung innerhalb derReichsversicherungSansialt orientiert wird. Wir haben ja von vorn-herein gesagt, daß der VerwaltungSrat mit seinen jetzigen Befug-nissen nichts alsei» Feigenblatt der bureaukratischeu Herrschastin der Anstalt ist. Die jetzigen Vertreter im VerwaltungSratscheinen ja alles in schönster Ordnung zu finde». Der Ver-waltungSrat sollte auch die Frage der Kapitalanlage prüfen.Die Versicherungsanstalt nimmt jährlich ungefähr 150 MillionenMark Beiträge ein. Die spielen sür das allgemeine Volks-wirtschaftliche Leben der Nation eine beträchtliche Rolleund sollten so angelegt werden, daß in erster Linie daS sozialeInteresse der Angestellten berücksichtigt wird. I» einemSitzungsprotokoll heißt es, daß die Frage der Beleihung einerBergwerksgesellschaft aulgetaucht ist. Ich möchte an-fragen, wie diese Stellungnahme ausgefallen ist. Mit dem Gesetzwäre eine solche Beleihung nicht in Einklang zu bringe». Wir ver-langen Berücksichtigung der Baugenossenschaften bei derHergabe dieser Gelder im Jntereffe der Schaffung von Wohnungenfür die Privatangestelllen. Für nicht richtig kann iches halten, daß die Versicherungsanstalten sich bei der Her-gäbe von Geldern eine Abschlußprovision vonzwei Pro zent zahlen lassen.— Die Einrichtung der Verwaltungscheint ziemlich bureaukratisch und umständlich zu sein. Die vielenunberechtigten Mahnungen von Arbeitgebern beweisen, daß dieBuchungen nicht sorgfältig genug gemacht werden.Dadurch, daß die BeitragSlcistung der Angestellten auf ihrenKarten durch Abstempelung verbucht wird, kommen Irrtümerdurch Vergreife» mit dem Stempel leicht vor. Da die Angestelltenfür Nichtabführung der Beiträge durch die Arbeitgeber verantwortlichgemacht werden, das Risiko dafür zu tragen haben, ist das Direktoriumverpflichtet, dafür zu sorgen, daß die Angestellte» imstandesind, stets festzustellen, ob ihr Konto in Ordnung ist. Den An-gestellten ivird dringend zu empfehlen sein, bei Aufbewahrungihrer Karte große Vorsicht walten zu laffen.— Sehrbureaukratisch erscheint mir auch die Dienstordnung für die An-gestellten der Anstalt selbst, lieber die Frage, ob man den zirka1200 Angestellten einen Ausschuß als Vertretung zugestehen solle.glaubte man erst noch große Lorberatungen pflegen zumüssen, trotzdem doch in anderen Betrieben des Reichs solchePersonalausschüsse bestehen. Nach dem Gesetz muffenei« Drittel der Angestellten Militäranwärtersein. In der Tat soll diese Zahl reichlich überschritten sein, unbgerade die höheren Stellen sollen mit Militäranwärtern be-setzt sein.� Das wäre aufs schärfste zu mißbilligen.«.Sehr richtiglbei den Sozialdemokraten.) Die Gehälter sind sehr reformbedürftig.DaS Anfangsgehalt der Aisistenten beträgt 2160 M., was für Ber-liner Verhältnisse, namentlich, wenn es sich um Familienväter handelt,sicher nicht ausreichend ist. Andererseits erhalten Bureauvorsteher9000 M. Den Beamten wird eine außerordentliche Ueberarbeitzugemutet. Das kann doch nicht der normale Zustand bei einersolchen Anstalt sein. Ein Teil der Angestellten soll, um die laufendenGeschäfte zu erledigen, sogar Arbeit mit nach Hause ge-nommen haben.(Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) DemDirektorium scheint von all diesen unhaltbaren Zuständen nichtsbekannt zu sein. Ferner wird über das Verhalten der höherenBeamten geklagt, die die untergeordneten Beamten schikanösbehandeln sollen, insbesondere wird über den stell-vertretenden Zentralbureauvorsteher in fast allenKreisen der Angestellten lebhafte Klage geführt. Der lieber«süllung der Bureauräume, in denen die Beamten wie eingepökelteHeringe sitzen, soll nun abgeholfen werden. ES heißt, man willeinen Verwaltungspalast bauen, der 6 Millionen kosten soll. Mitder berühmten preußischen Einfachheit ist daS kaum inEinklang zu bringen. Jedenfalls sollte man dabei den Wünschender Angestellten nach Möglichkeit nachkomme», um ihre Arbeits-freudigkeit zu erhöhen. Das wird sicher auch für die Arbeiten derAnstalt von günstiger Wirkung sein.(Bravo! bei den Sozial«demokraten.)Ministerialdirektor Caspar:Die Verwaltung der Anstalt war don vornherein auf breiteSelbstverwaltung gestellt, die der Reichstag noch erhöht hat. Daherkann der Reichskanzler nur in beschränktem Matze eingreifen.So ist die Anlegung von Kapitalien Sache der Anstalt. Die Be-leihung von Gruben wäre aber nach dem Gesetz unzulässig.Die betreffende Erörterung wird also jedenfalls negativ ausgefallensein. Die Ausführungen des Vorredners über die Verwaltungsfragengehörten eigentlich in den Verwaltungsrat. Der Staatssekretär ist auchnur in der Lage, sie an diesen weiterzugeben.— Jeder Angestelltebekommt jährlich einen Kontoauszug, denn er muß wissen, ob seinKonto stimmt. Auch muß darüber jederzeit Auskunft gegeben werden.Der Verwaltungsrat ist auck nack dem Gesetz kein AussichtSrat.llebrigenS sitzen ja auch im Direktorium Vertreter der Arbeitnehmer.Daß tüchtige Leute nur deshalb nicht angestellt werden, weil sieMilitäranwärter sind, wäre eine unberechtigte Forderung. Ueberarbeitist in der ersten Zeit der Einrichtung eines so großen Amtes nicht zuvermeiden. Bei dein Heilverfahren liegt cS sicher im Interesse derAngestellten selbst, daß man sie nicht in ein beliebiges Sa-natorium schickt, wo sie mit Leuten zusammenkommen, derenLebensgewohnheiten ganz andere sind. Im ersten Jahre sind10 964 Anträge auf Heilverfahren eingegangen, 65 Proz. davon ge-nehmigt. In bezug auf die Ueberfüllung der Burcauräume ist dasDirektorium fortgesetzt bemüht, das Notwendige zu veranlaffen.Abg. Wallenborn(Z.)begründet eine Resolution, die verlangt, die öffentlich-rechtlichen' Ver«sicherungSunternehmungcn, deren Geschäftsbetrieb sich über mehrereBundesstaaten oder Provinzen eines Staates erstreckt, der Auffichtdes AufsichtSamtS für Privatversichenrngen zu unterstellen, und einezweite Resolution, die verlangt, daß die öffentlich-rechtlichen Ver-sichcruugSunternehnmngen, die der Aufsicht des Aufsichtsamts nichtuntersteyen, bei ihrer Propaganda die vom Aufsichtsamt aufgestelltenGrundsätze für die privaten Versicherungsunternehmungen beachten,und die weiter fordert, daß den Behörden, Beamten und Lehrernimtersagt wird, ihren amtlichen Einfluß zugunsten irgend einerLebensversicherungsform geltend zu machen.Abg. v. Winterfeldt-Menkin(kons.):Es ist natürlich, daß die privaten VersickerungSunternehmungenden viel jüngeren öffentlich-rechtlichen das Leben schwer zu machensuchen. Trotzdem kommen diese gut vorwärts— ein Beweis, daßdas Versicherungswesen in Deutschland noch außerordentlich ausbau-fähig ist.(«ehr richtig!) DaS Gebiet für die Lebensversicherung istin Deutschland noch so groß, daß beide Formen, die private und dieöffentlich-rechtliche nebeneinander bestehen können. In seinenweiteren Ausführungen tritt der Redner lebhaft sür die össentlich«rechtlich« BsrfichenulgliivImiehmiiRAin«fa.