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Hr. 14. 31. MkMy. 3. Lrilmr des Jonnärts" Kerlim UslkÄÄ. ZiMnabtitd.l4.Ftwml9l4. Reichstag. SIS. Sitzung, Freitag, den l3. Februar 1914, nachmittags 1 Uhr. Am Tische des Bundesrats Dr. Delbrück. Kurze Anfragen. 2�33- Bafsermann und Frhr. v. Richthofen snatl.) fragen, ob der kaiserlichen Regierung mit Rücksicht auf die durch die andauernden Unruhen in Mexiko   schwer geschädigten deutschen  Interessen seitens der amerikanischen   Regierung Mitteilung über die Aushebung des Waffenausfuhrverbots nach Mexiko   gemacht ist. Abg. Dr. Bluuck(Vp.) fragt, was der Reichskanzler angesichts der Aufhebung des Waffen- er nf uhrverbots in Mexiko   von Amerika   zum Schutz der deutichen Interessen in Mexiko   zu tun gedenkt. Unterstaatssekretär Zimmermauu: Die Regierung der Bereinigten Staaten hat die Aufhebung des Waffenausfuhrverbots amtlich mitgeteilt, Sie meint, die Wieder- Herstellung ruhiger Berhältnisse in Mexiko   sei nur zu erboffen, wenn es beiden Parteien überlassen bleibt, ihren Zwist unter sich aus- zufechte». Der Schutz der Deutschen   in Mexiko   durch die kaiserliche Regierung wird nach wie vor Gegenstand ernster Sorge sein. Unsere dorthin entsandten Scküffe sollen das Leben der Deutschen   wenigstens an der Küste schützen und im Notiall den ans dem Innern Mexikos   flüchtenden Deutschen   sichere Zuflucht ge- währen. Abg. Schulz-Ersurt(Soz.) fragt an, ob das pädagogische Zentralin st itut, das nach der Mitteilung des preußischen Ministerialdirektors in einer Ver- sammlung des Berliner   Philologenvereins errichtet werden soll, eine Zentralstelle für Preußen oder ein pädagogisches Zentral- in st itut für das Deutsche Reich sein soll. Ministerialdirektor Lewald: Das von der preußischen UnterrichtSverwaltung in Berlin   ge gründete Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht bezweckt, allet auf diesem Gebiete vorhandene in- und ausländische Material zu sammeln, dieses Material durch Ausstellungen, Museen u. dcrgl. weiten Kreisen zugänglich zu machen und die Veranstaltung von Kursen zu fördern. Ist daS Institut auch als ein preußisches anzusehen, so wird cS doch in seiner Wirksamkeit durch die Kompetenz- frage nicht gebunden sein. Die Abg. Colshorn und Freiherr   v. Schcle iWelfe): klagen darüber, daß im Betriebe der Eltern mitarbeitende und bei den Eltern wohnende Kinder in Landkrankenkassen zu versichern sind und daß man von wohlhabenden Hofbesitzern den Nachweis eines Barkapitals von mindestens 3000 M. für jedes be- treffende Kind fordert. Sie fragen den Reichskanzler, ob er eine solche Interpretation des Gesetzes für richtig hält. Ministerialdirektor Caspar: Es kann nicht als allgemeine Regel gelten, daß der Nachweis eines bestimmten Vermögens verlangt werden darf; daS ist nur in besonderen Fällen zulässig. Hieraus wird die zweite Beratung des Etats ües Reichsamts des Innern fortgesetzt bei der Abstimmung über daS KapitelReichsver- ficherungsamt". Das Kapitel wird bewilligt, die Denkschrift über die Rücklagen bei den Berufsgenossenschaften wird einer Kommission überwiesen, die Resolution des Zentrums. welche die Rücklagen der Berufsgenossenschasten für den genossen- schaftlichen Personalkredit nutzbar zu machen wünscht, wird ein- st i m m i g angenommen, die Resolution der Wirtschaftlichen  Vereinignng, die eine Erhöhung der nach dem Arbeitslohn berechneten Renten wünscht, falls der Ortslohn sich erhöht, wird angenommen, desgleichen die Resolution Behrens sWirtsch. Vgg.s, die den Begriff.Facharbeiter" in der Reilbsversicherungs- ordnung zu �definieren wünscht, und schließlich die Resolution A l b r e ch t(Soz.f. die eine Denkschrift darüber verlangt, wie die Grundsätze für die Gewährung und Durchführung des Heilverfahrens sich bewährt haben. ES iolgt das Kapitel Kanalamt". Abg. Lcgien(Soz.): Am 13. Dezember des vorigen Jahres habe ich den Staats- sckretär auf die große Arbeitslosigkeit hingewiesen und gebeten, dafür zu sorgen, daß vom Kanalamt mehr Deutsche   statt der vielen ausländischen Arbeiter eingestellt werden. Ferner sollteil bei Vergebungen nicht die besonders billigen Firmen berücksichtigt werden, sondern die, die ihren Arbeitern anständige Löhne zahlen. Die Arbeitsverhältnisse der Kanalarbeiter sind außerordentlich schlechte, die Schleusen- a r b e i t e r haben zwölf Stunden Arbeitszeit und bei Schichtwechsel 24, so daß sie 72 und 34 Stunden in der Woche tätig sein müssen. Die Heizer und Matrosen im Schleppdienst haben 14- bis 14'/.,stündige Arbeitszeit. Die Schleusenarbeiter haben im ganzen Jahr nicht j: inen einzigen freien Sonntag. lHört! hört! bei den Sozialdemokraten.! Im Oktober 1912 sind die Löhne zwar erhöht worden, die Monatslöhne um 5 M., die Stundenlöhne um 2 bis 3 Pf., die Lohnaufbesserungen der Be- amten betrugen 200 M. und 400 M. Sie bewegten sich also von 18 bis 20 Proz., die der Arbeiter nur ö bis g'/z Proz. Diese Erhöhung kommt ihnen aber auch noch nicht einmal zugute, denn bei der neueingerichleten Pensionskasse müssen sie Beiträge von 2,15 bis 5.10 M. zahlen, so daß die Lohnerhöhung gar nichts anderes bedeutet als die D e ck u n g der Kosten der P e n s i o n s ka s s e.(Hört! hört! bei den Sozial- demokraten.) Die Monatslöhne betragen in den drei verschiedenen Lohnklassen 95 bis 115. 100 bis 120, 105 bis 125 M. Die Höchst- löhne von 115 M., 120 M. und 125 M. werden erst nach 15jähriger Tätigkeit gezahlt. Bei solchen Löhnen zwingt man die Arbeiter zu irgend welchen, Nebenverdienst. Aber die Arbeiter er- klären, daß in Brunsbüttel und Holtenau   irgendwelcher Nebenverdienst auch sür ihre Frauen gar nicht zu finden i st. Auch sind die Lebensmittel dort noch teurer wie selbst in Kiel  . Die den Arbeitern versprochene Bezahlung der lieber- stunden ist ihnen bei der Auszahlung des MonatSlohncs nicht gewährt worden. Bei einem privaten Arbeitgeber würde man in solchem Falle von einem Bemogeln der Arbeiter sprechen. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Das Reich bat beim Kanal ziemlich erhebliche Ueberschüsse erzielt, im Jahre 1912 über 800 000 M. und in, letzten Jahre noch 400 000 M. mehr.(Zuruf eines Regierungsvertreters: Und die Zinsen?) Wie rechnen Sie denn die Zinsen bei den Ausgaben für das Militär? (Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) Der Kanal ist in erster Linie für militärische Zwecke gebaut worden. Aber durch den Kauffahrleiverkehr wird die Arbeiterschaft so stark ausgebeutet und so viel mehr in Anspruch genommen, daß man mit gutem Recht sagen kann, wenn dadurch ein so großer Ueberschuß er- zielt wird, muß er verwendet werden, um die Arbeitsbedingungen günstiger zu gestalten. Von einer Verzinsung des Anlagekapitals rst bei der Begründung des Baues des Kanals gar nicht die Rede gewesen. Die geradezu unsozialen Arbeitsverhältnisse der Kanalarbeiter müssen endlich beseitigt werden, es muß ihnen eine menschliche Arbeitszeit und eine den örtlichen Verhälwissen ent- sprechende Lohnerhöhung gewährt werden.(Beifall bei den Sozial- demokraten.) Abg. Hoff(Vp.):. Erfreulicherweise ist der Verkehr andauernd gestiegen und die Kanalverwaltung hat dadurch die Möglichkeit, die Arbeiter am Kanal besser zu bezahlen. Auf die kleinen Schiffer, die den Kaiser-Wilhelmkanal benutzen, wird nicht gebührend Rück- ficht genommen, sie werden gezwungen, übennäßig lange liegen zu bleiben. Die Gewerbetreibenden in Kiel   haben sehr zu klagen über die Art der Vergebung von Lieferungen seitens deS Ranalamtes; gerade zur Zeit einer Krise wird die Nichtbcrück- sichtigung der am Orte vorhandenen Gewerbetreibenden doppelt schwer empfunden. Was Herr Legten über die Lage der Kanalarbeiter vorgetragen hat, kann ich aus eigener Erfahrung nur unterschreiben und habe den, nichts hinzuzufügen. Die im Oktober vorgenommene Erhöhung der Monatslöhne um 5 Mark be- deutet keine Verbesserung der Lage; abgesehen von der von Herrn Legten erwähnten Pensionskasse sind auch die Beiträge für die Kranken- und Invalidenversicherung gestiegen, so daß für die Lebens- Haltung der Leute nicht ein Plus, sondern ein Minu» ent- st a n d e n ist.(Hört! hört! links.) Derartiges dürfte bei einer Lohnerhöhung nicht vorkommen.(Sehr richtig! links.) Ministerialdirektor v. Jonqniöres: lieber die Beschäftigung der ausländischen Arbeiter am Kanal ist ein eingehender Bericht erstattet worden; die Zahl der ausländischen Arbeiter ist in erfreulicher Weise zurückgegangen, sie ist von 35 aus 25 Proz. gesunken. Den Wunsch des Abg. L e g i e n, den Unternehmern die Löhne der Arbeiter vorzuschreiben, können wir nicht erfüllen, soweit können wir nicht gehen; übrigenssind wir der Meinung, daß die Löhne auskömmlich sind. Daß zu der Pcnsionskasie der Arbeiter diese auch Beiträge zahlen müssen, ist ganz selbstverständlich. Von einer Verfügung wegen Nichtbezahlung von Ueberstunden ist mir nichts bekannt; sollte eine solche Verfügung ergangen sein, so wird sich herausstellen, daß von einem Bemogeln der Arbeiter durch die Kanalverwaltung sicher nicht die Rede sein kann. Herrn Hoff be- merke ich, daß ein Ansammeln von Schiffen und infolgedessen ein längeres Warten sich nicht immer vermeiden läßt. Abg. Legieu(Soz.): Daß die Zahl der ausländischen Arbeiter am Kanal mtt Ein- stellung der Trockendockarbeiten erheblich zurückgegangen ist, ist selbst- verständlich. Aber mit den Baggerarbeiten sind vorzugsweise holländische Firmen betraut, die vorwiegend ausländische Arbeiter beschäftigen, weil diese billiger und unter Tarif arbeiten. Bei der Vergebung betrug das Höchstgebot 2,8 Millionen, daS Mindestgebot 1,2 Millionen Mark, also eine Million 600 000 M. weniger. Die Firmen. die solche Gebote abgeben. beschäftigen vorzugsweise ausländische Arbeiter zu billigeren nnd nicht tarifmäßigen Löhnen. Da können wir mit Fug vom Kanalamt verlangen, daß es den Unternehmern tarifliche oder ortsübliche Löhne vorschreibt.(Lebhafte Zu- stimmung bei den Sozialdemokraten.) DaS ist kein Ein- mengen in irgendwelche Arbeitskämpfe.   Mogelei habe ich der Kanalverwalwng bei der Nichtauszahlung der Ueberstunden nicht vorgeworfen, sondern gesagt, bei einem Privatunternehmer würde man ein solches Verhalten Mogelei nennen.(Heilerkeit) Ich bitte den Staatssekretär, die Sache zu prüfen. Abg. Hoff(Vp.) hält seine Behauptung über die rücksichtslose Behandlung der kleinen Schiffer auftecht. Das Kapitel wird bewilligt. Es folgt das Kapitel Auffichtsamt für Privat» erfichermig. Zunächst erklärt außerhalb des Rahmens der Tagesordnung Abg. Gicsberts(Z.): Daß Abg. A st o r seine gestrige Ausführung, daß man bei Ent- schädigung von Unfällen infolge von Gefahren des täglichen Lebens eine erhöhte Gefahr verlangen müsse, lediglich für seine Person und als Vorsitzender einer Berufsgenossen- s ch a f t gemacht habe. Abg. Giebel(Soz.): Abg. Bauer hat- seine Ausführungen zu dieser Materie in Uebereinstimmung und im Auftrage unserer Fraktion gemacht. Die Rechtsprechung der Angestelltenversicherung ist zum Teil noch recht engherzig, besonders bei der Auslegung des Begriffs Angestellter". Man läßt sich zu sehr leiten von den jeweiligen äußeren Merkmalen der Arbeitstätigkeit in dem betreffenden Fall, während man mehr die Gesamttätigkeit des Angestellten und seine soziale Stellung berücksichtigen sollte. So erklärt man zum Beispiel Maschinenschreibcrinnen nur dann für versicherungspflichtig auf Grund der Angestelltenversicherung, wenn auch die Ausübung der Stenographie von ihnen aus der betreffenden Arbeits- stelle gefordert wird, nicht aber, wenn ihnen direkt in die Maschine diktiert wird. Eine solche lluterscheidung ist schon deshalb sehr bedenklich, weil es in vielen Fällen nicht an der Person der An- gestellten liegt, wenn sie ihre stenographische Fertigkeit in der be- treffenden Stellung nicht verwerten können, sonder» an der Eigenart des Betriebes oder der persönlichen Neigung des Prinzipals. Be- dauerlich ist ferner, daß durch Erlaß des preußischen Handelsministers der Nachweis der Erwerbsunfähigkeit hier ganz anders geregelt ist als bei der Invalidenversicherung.   In der kurzen Praxis der An- stall haben sich schon auffällig viel Schattenseiten des Gesetzes ergeben. Sie sind zurückzuführen vor allem auf die starre Zentralisation der Anstalt. Ein Fünftel aller versicherungspflichtigen Augestellten ist heute noch nicht versichert. Man hat sich im Direktorium damit beruhigt. daß es bei Einführung der Invalidenversicherung ähnlich gewesen sei. Aber das ist. ein dürftiger Trvst. Bei deit�W a h l c n ist doch sicher der letzte Angestellte auf das Be- stehen dieser Versicherung hingewiesen worden. ES fehlt eben der Reichsversicherungsanstalt an den nötigen örtlichen Organen. Von welch kleinlichem Geiste daS Direktorium sich heute leiten läßt, beweist die Tatsacke, daß man den Ersatzmännern der Vertrauensleute die unentgeltliche Lieferung des amtlichen Organs der Anstalt verweigert hat. Etwas sympathischer ist die Tätigkeit des Direktoriums aus dem Gebiete des Heilverfahrens. Ein Mißgriff ist dabei nur, daß man es für nötig hält, für die An- gestcllicn sogenannte M i t t e l st a n d s s a n a t o r i e n zur Verfügung zu stellen. Diese Politik der Absonderung der Angestellten von den Heilanstalten der Invalidenversicherung sollte unterbleiben. Ferner ist zu bemängeln, daß den Angestellten, die Heilanstalten auf- suchen wollen, weitgehende Verpflichtungen in bezug auf ihre Ausstattung auferlegt werden. Die übergroße Mehrzahl der Versicherungspflichtigen find doch Personen mit recht dürftigem Einkommen, reichlich zwei Drittel haben weniger als 2000 M. Einkommen.(Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Ein Ucbelstand ist ferner, daß den Angestellten der dritte Teil der Kosten des Heilverfahrens auferlegt wird. Das Direktorium meint, es soll damit verhindert werden, daß aussichtslose Anträge gestellt werden. Aber solche Anträge werden doch nur gestellt nach Beratung mit dem behandelnden Arzt. Interessant wäre, zu erfahren, wieviel Anträge auf Heilverfahren im ersten Verwaltungsjahre gestellt worden sind, zumal das Unternehmertum bereits gegen dies Heilverfahren zu opponieren anfängt. Der Zentralverbaud der Industrielle« hat seine Mitglieder aufgefordert, von allen Fällen, in denen»ach ihrer Ansicht mit dem' Heilversahren Mißbrauch getrieben wird, der Leitung des Verbandes Mitteilung zu machen. (Hört I hört! bei den Sozialdemokraten.) Auch verlangt der Ber- band, daß den Unternehmern Mitteilung von der Abficht, ein Heil- verfahren eintreten zu laffen, gemacht wird. Die Folge würde wahrscheinlich sein, daß den betreffenden Angestellten rechtzeitig genug gekündigt wird, damit der Prinzipal für die Dauer des Heilver­fahrens nicht das Gehalt zu zahlen braucht. Zu kritisieren ist ferner, daß sich daS Direktorium den be­scheidensten Wünschen des Verwaltungsrats gegenüber auf die Hinter« füße setzt. Der Verwaltungsrat ist darauf hingewiesen worden, daß ihm eine Aufficht über die Geschäftsführung nicht zusteht. Die Zu- sammenarbeit zwischen Direktorium und Verwaltungsrat bedingt aber zweifellos, daß dieser über die ganze Entivickelung innerhalb der ReichsversicherungSansialt orientiert wird. Wir haben ja von vorn- herein gesagt, daß der VerwaltungSrat mit seinen jetzigen Befug- nissen nichts als ei» Feigenblatt der bureaukratischeu Herrschast in der Anstalt ist. Die jetzigen Vertreter im VerwaltungSrat scheinen ja alles in schönster Ordnung zu finde». Der Ver- waltungSrat sollte auch die Frage der Kapitalanlage prüfen. Die Versicherungsanstalt nimmt jährlich ungefähr 150 Millionen Mark Beiträge ein. Die spielen sür das allgemeine Volks- wirtschaftliche Leben der Nation eine beträchtliche Rolle und sollten so angelegt werden, daß in erster Linie daS soziale Interesse der Angestellten berücksichtigt wird. I» einem Sitzungsprotokoll heißt es, daß die Frage der Beleihung einer Bergwerksgesellschaft aulgetaucht ist. Ich möchte an- fragen, wie diese Stellungnahme ausgefallen ist. Mit dem Gesetz wäre eine solche Beleihung nicht in Einklang zu bringe». Wir ver- langen Berücksichtigung der Baugenossenschaften bei der Hergabe dieser Gelder im Jntereffe der Schaffung von Wohnungen für die Privatangestelllen. Für nicht richtig kann ich es halten, daß die Versicherungsanstalten sich bei der Her- gäbe von Geldern eine Abschlußprovision von zwei Pro zent zahlen lassen. Die Einrichtung der Verwaltung scheint ziemlich bureaukratisch und umständlich zu sein. Die vielen unberechtigten Mahnungen von Arbeitgebern beweisen, daß die Buchungen nicht sorgfältig genug gemacht werden. Dadurch, daß die BeitragSlcistung der Angestellten auf ihren Karten durch Abstempelung verbucht wird, kommen Irrtümer durch Vergreife» mit dem Stempel leicht vor. Da die Angestellten für Nichtabführung der Beiträge durch die Arbeitgeber verantwortlich gemacht werden, das Risiko dafür zu tragen haben, ist das Direktorium verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die Angestellte» imstande sind, stets festzustellen, ob ihr Konto in Ordnung ist. Den An- gestellten ivird dringend zu empfehlen sein, bei Aufbewahrung ihrer Karte große Vorsicht walten zu laffen. Sehr bureaukratisch erscheint mir auch die Dienstordnung für die An- gestellten der Anstalt selbst, lieber die Frage, ob man den zirka 1200 Angestellten einen Ausschuß als Vertretung zugestehen solle. glaubte man erst noch große Lorberatungen pflegen zu müssen, trotzdem doch in anderen Betrieben des Reichs solche Personalausschüsse bestehen. Nach dem Gesetz muffen ei« Drittel der Angestellten Militäranwärter sein. In der Tat soll diese Zahl reichlich überschritten sein, unb gerade die höheren Stellen sollen mit Militäranwärtern be- setzt sein. Das wäre aufs schärfste zu mißbilligen.«.Sehr richtigl bei den Sozialdemokraten.) Die Gehälter sind sehr reformbedürftig. DaS Anfangsgehalt der Aisistenten beträgt 2160 M., was für Ber  - liner Verhältnisse, namentlich, wenn es sich um Familienväter handelt, sicher nicht ausreichend ist. Andererseits erhalten Bureauvorsteher 9000 M. Den Beamten wird eine außerordentliche Ueberarbeit zugemutet. Das kann doch nicht der normale Zustand bei einer solchen Anstalt sein. Ein Teil der Angestellten soll, um die laufenden Geschäfte zu erledigen, sogar Arbeit mit nach Hause ge- nommen haben.(Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Dem Direktorium scheint von all diesen unhaltbaren Zuständen nichts bekannt zu sein. Ferner wird über das Verhalten der höheren Beamten geklagt, die die untergeordneten Beamten schikanös behandeln sollen, insbesondere wird über den stell- vertretenden Zentralbureauvorsteher in fast allen Kreisen der Angestellten lebhafte Klage geführt. Der lieber« süllung der Bureauräume, in denen die Beamten wie eingepökelte Heringe sitzen, soll nun abgeholfen werden. ES heißt, man will einen Verwaltungspalast bauen, der 6 Millionen kosten soll. Mit der berühmten preußischen Einfachheit ist daS kaum in Einklang zu bringen. Jedenfalls sollte man dabei den Wünschen der Angestellten nach Möglichkeit nachkomme», um ihre Arbeits- freudigkeit zu erhöhen. Das wird sicher auch für die Arbeiten der Anstalt von günstiger Wirkung sein.(Bravo  ! bei den Sozial« demokraten.) Ministerialdirektor Caspar: Die Verwaltung der Anstalt war don vornherein auf breite Selbstverwaltung gestellt, die der Reichstag   noch erhöht hat. Daher kann der Reichskanzler nur in beschränktem Matze eingreifen. So ist die Anlegung von Kapitalien Sache der Anstalt. Die Be- leihung von Gruben wäre aber nach dem Gesetz unzulässig. Die betreffende Erörterung wird also jedenfalls negativ ausgefallen sein. Die Ausführungen des Vorredners über die Verwaltungsfragen gehörten eigentlich in den Verwaltungsrat. Der Staatssekretär ist auch nur in der Lage, sie an diesen weiterzugeben. Jeder Angestellte bekommt jährlich einen Kontoauszug, denn er muß wissen, ob sein Konto stimmt. Auch muß darüber jederzeit Auskunft gegeben werden. Der Verwaltungsrat ist auck nack dem Gesetz kein AussichtSrat. llebrigenS sitzen ja auch im Direktorium Vertreter der Arbeitnehmer. Daß tüchtige Leute nur deshalb nicht angestellt werden, weil sie Militäranwärter sind, wäre eine unberechtigte Forderung. Ueberarbeit ist in der ersten Zeit der Einrichtung eines so großen Amtes nicht zu vermeiden. Bei dein Heilverfahren liegt cS sicher im Interesse der Angestellten selbst, daß man sie nicht in ein beliebiges Sa- natorium schickt, wo sie mit Leuten zusammenkommen, deren Lebensgewohnheiten ganz andere sind. Im ersten Jahre sind 10 964 Anträge auf Heilverfahren eingegangen, 65 Proz. davon ge- nehmigt. In bezug auf die Ueberfüllung der Burcauräume ist das Direktorium fortgesetzt bemüht, das Notwendige zu veranlaffen. Abg. Wallenborn  (Z.) begründet eine Resolution, die verlangt, die öffentlich-rechtlichen' Ver« sicherungSunternehmungcn, deren Geschäftsbetrieb sich über mehrere Bundesstaaten oder Provinzen eines Staates erstreckt, der Aufficht des AufsichtSamtS für Privatversichenrngen zu unterstellen, und eine zweite Resolution, die verlangt, daß die öffentlich-rechtlichen Ver- sichcruugSunternehnmngen, die der Aufsicht des Aufsichtsamts nicht untersteyen, bei ihrer Propaganda die vom Aufsichtsamt aufgestellten Grundsätze für die privaten Versicherungsunternehmungen beachten, und die weiter fordert, daß den Behörden, Beamten und Lehrern imtersagt wird, ihren amtlichen Einfluß zugunsten irgend einer Lebensversicherungsform geltend zu machen. Abg. v. Winterfeldt-Menkin(kons.): Es ist natürlich, daß die privaten VersickerungSunternehmungen den viel jüngeren öffentlich-rechtlichen das Leben schwer zu machen suchen. Trotzdem kommen diese gut vorwärts ein Beweis, daß das Versicherungswesen in Deutschland   noch außerordentlich ausbau- fähig ist.(«ehr richtig!) DaS Gebiet für die Lebensversicherung ist in Deutschland   noch so groß, daß beide Formen, die private und die öffentlich-rechtliche nebeneinander bestehen können. In seinen weiteren Ausführungen tritt der Redner lebhaft sür die össentlich« rechtlich« BsrfichenulgliivImiehmiiRAin«fa.