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2. Verurteilung eines Vitars wegen Verächtlichmachung einer Staatseinrichtung. Das Landgericht Schneidemühl hat am 22. Sep­tember v. J. den Vikar Adalbert Bajerowicz wegen Vergehens gegen § 131 des Strafgesetzbuches zu 100 M. Geldstrafe verurteilt. Der Angeflagte hatte am 12. Mai v. J. in einer Wahlrede auch über die Ausnahmegesebe in der preußischen Ostmarkenfrage gesprochen und dabei gesagt, die Regierung suche aus der ganzen Welt Tauge­nichtse und minderwertige Elemente aus, lasse sie nach der Oft grenze kommen und siedele sie dort an. Außerdem bezeichnete er die Ansiedelungskommission selbst als Ungeheuer, welches nimmer satt werde. In diesen Redewendungen hat das Gericht eine Ver­ächtlichmachung der Tätigkeit der Ansiedelungskommission gefunden. Der Angeklagte habe, so sagt das Gericht, den Boden der Kritif berlassen und derartige Ausdrücke absichtlich angewendet, um die Tätigkeit der Ansiedelungskommission und die ganze Ostmarken idee in den Augen anderer herabzusehen. Damit aber habe er eine Staatseinrichtung verächtlich gemacht, was ein Vergehen gegen § 131 des Strafgesetzbuches bedeute. Die Revision des Angeklagten wurde vom Reichsgericht als unbegründet verworfen, da der Vorderrichter ohne Rechtsirrtum ale erwiesen angesehen habe, daß es dem Angeklagten nur darum zu tun gewesen sei, alles was deutsch ist gegenüber dem polnischen verächtlich zu machen.

Die Leiden eines Theatersekretärs. Einblicke in die etwas start verworrenen Verhältnisse in einer Berliner Theaterdirektion gestattete eine Verhandlung, welche gestern unter Vorsiz des Amtsrichters Graf v. d. Schulenburg das Schöffengericht Berlin- Mitte beschäftigte. Angeklagt wegen Unter­schlagung war der jetzt in Frankfurt a. M. als Kapellmeister tätige Schriftsteller und frühere Theaterdirektor Emil Hartmann .

Der Angeklagte, der acht Jahre unter Professor Mar Reinhardt in der Direktion des Deutschen Theaters" tätig war, hatte diese Stellung aufgegeben, um selbst einen Musenladen" aufzumachen, und zwar übernahm er die Leitung des Theaters in der Köpenicker Straße ". Schon in den ersten Anfangsstadien seiner Direktions­tätigkeit stellten sich neben anderen auch die üblichen pekuniären Schwierigkeiten ein, so daß er den Direktorposten bald wieder an den Nagel hing und sich wieder mit einer abhängigen Stellung begnügte. Er nahm seinerzeit in dem Friedrich- Wilhelmstädtischen Schauspielhaus", welches damals Das Farmermädchen" von Okonkowski und Jarno auf dem Spielplan hatte, eine Stellung als Bureauchef an. Wie der Angeklagte vor Gericht durch Rechts­anwalt Dr. Alsberg geltend machen ließ, sei er durch Annahme dieser Stellung tatsächlich von dem Regen in die Traufe gekommen, denn in der Direktion dieses Theaters habe eine so heillose Wirt­schaft geherrscht, daß er sich troß alle Mühe und nächtelanger Arbeit nicht mehr habe herausfinden können. Die Herren Okon­towski und Jarno hätten ihren Stolz darin gesehen, als einzigfte Berliner Theaterdirettoren für ihre persönlichen Bedürfnisse nichts aus der Kasse zu nehmen. Dafür hätten sie häufig mit der aus­drücklichen Anweisung, nichts zu buchen, Beträge in die Kasse gelegt, damit an den Gagentagen nichts fehle. Dafür hätten sie dann nach der Gagenzahlung die zuerst in die Kasse gelegten Be­träge futzessive wieder entnommen, so daß eine Kontrolle schließ­lich überhaupt nicht mehr möglich gewesen sei. Hierdurch werde wahrscheinlich das Manto von zirka 900 M. entstanden sein. Die Anklage behauptet, daß der Angeklagte diesen Betrag aus der Kasse genommen und für sich verwandt habe.

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Das Gericht fah als festgestellt an, daß durch die Verhandlung nicht nur die Schuld des Angeklagten nicht erwiesen, sondern viel mehr, daß auch seine völlige Unschuld erwiesen sei. Das Urteil lautete deshalb auf kostenlose Freisprechung.

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Der fingierte Stellvertreter.

Ein gegen den Justiza fistus verübter Betrug bildete die Grund­lage einer Verhandlung, welche gestern unter Vorsiz des Geh. Justizrats Wölke die 7. Straffammer des Landgerichts I beschäftigte. Wegen Betruges in Jdealkonkurrenz mit schwerer Urkundenfälschung war der Schankwirt Wilhelm Henke und dessen Ehefrau Katharina H. angeklagt. Der Ehemann H. war in einen Prozeß ver­widelt worden, in dem er im Juni v. J. als Zeuge zu erscheinen hatte. Sein Gegner tam aus bestimmten Gründen auf die Ver­mutung, daß der Angeklagte die Gelegenheit benußen würde, um bei der Liquidation der Zeugengebühren für sich Kapital zu schlagen. Um den Angeklagten eines Betruges zu überführen, schidte er während der Terminsstunden einen Bekannten in das in der Christburgerstraße gelegene Lokal des Angeklagten, um feststellen zu lassen, ob dieser sich während seiner Abwesenheit eine bezahlte Hilfe angenommen habe. Der Betreffende stellte fest, daß die Frau H. allein anwesend war. Aus der Gerichtstoftenrechnung ersah der Gegner des Angeklagten dann, daß dieser bei der Liquidation der Zeugengebühren 4 M. extra für einen Vertreter in An­rechnung gebracht und auch eine mit" Berger" unterzeichnete Quittung der Gerichtstasse überreicht hatte. Da dieser Berger" trotz aller Versuche der Polizei nicht zu ermitteln war, so lag der Verdacht nahe, daß es sich um eine gefälschte Quittung handele. - Die Beweisaufnahme erbrachte einen überzeugenden Schuld. beweis. Mit Rücksicht darauf, daß gegen derartige Betrügereien, die in den seltensten Fällen festgestellt werden können, mit aller Schärfe des Gesezes vorgegangen werden müsse, erkannte die Straffammer gegen den Ehemann H. auf drei Wochen, gegen Frau H. auf zwei Wochen Gefängnis. Der Staatsanwalt hatte nur je zwei Wochen Gefängnis beantragt.

Schuyleute als Urkundenfälscher.

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Aus aller Welt. Handwerksburschen werden nicht

aufgenommen.

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feer Drtsfrankenkasse angemeldet werden. Die rückständigen Beiträge für die Zeit bis zur Abmeldung bei der bisherigen Stasse können von Ihnen eingefordert werden. Hugo. Läßt sich nur nach Einsichtnahme in den Mietsvertrag beantworten. A. W. 3. Die schriftliche Erklärung, daß Sie mit der Berehelichung Ihrer Tochter einverstanden sind, unter Be­zeichnung des Namens des Bräutigams. Die Erklärung ist polizeilich zu beglaubigen, Lichtdruck 100. 1. Ihre Frau konnte veranlagt werden. Die Beitreibung der Kirchensteuer fann jedoch nur bei Ihrer Frau versucht Auf dem Waldstein, einem der höchsten Punkte des Fichtel- werden. Sie können sich auf den Ehevertrag berufen. 2. Darüber sind gebirges, befindet sich eine Restauration mit Unterkunft für Touristen. wir nicht informiert, F. B. 7. Ihre Schwester ist versicherungspflichtig Dort erschien vor einigen Tagen der auf der Wanderschaft befind- und zwar war der Arbeitgeber zur Anmeldung verpflichtet ab 1. 1. 14. Erfolg 1827. 1. Die Frage ist streitig. Wir halten die Kasse für liche Maler Theodor Rode aus Döbeln in Sachsen , um, da zahlungspflichtig. 2. Bei dem Versicherungsamt in Schöneberg . schon der Abend angebrochen war, hier zu übernachten. Das Nacht-.. 50. 1. Nein. 2. Ja. 3. Das sind verbleibt dem unschuldigen quartier wurde ihm aber, wie der Bote vom Waldstein", ein Teil. Der Mann ist aber auf alle Fälle unterhaltspflichtig. bürgerliches Blatt, berichtet, verweigert mit der Bemerkung: nicht zu erreichen, da der Mann zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes K. B. 1. Für die Zeitdauer von 3 Monaten. 2. M. 71. Leider Sandwerksburschen werden nicht aufgenommen bereits Rente bezog. K. W., Neukölln, Siegfriedstr. 1. u. 2. Nach Der arme alte Mann mußte den Weg durch den Gebirgswald suchen, vorheriger Aufforderung zur Abholung unter Segung einer Frist können um nach dem nächsten Orte Weißenstadt zu gelangen. Am nächsten die Sachen auf Lager gegeben werben. F. S., Neukölln, Siegfried: Morgen wurde er von zur Arbeit gehenden Steinbrechern auf der Straße. Der Anwalt ist zur Zahlung des Betrages erst verpflichtet, wenn er das Geld von der Gegenpartei eingezogen hat. Sprechen Sie am besten Keibelstr. Unseres Erachtens nein. Straße vollständig erstarrt aufgefunden; ins Krankenhaus bei dem Anwalt persönlich vor. Wenden Sie sich an das Amtsgericht. V. G. 44. 1. Der weiter als verbracht, starb er gleich darauf an Lungenentzündung. Der Tod war barmherziger als die Menschen; er hat denn auch drei Jahre zurückliegende Anspruch ist verjährt, falls nicht vor Ablauf der Verjährungsfrist ein Beitreibungsversuch gemacht worden ist. Wegen der den Handwerksburschen aufgenommen! Steuerschuld, die länger als Jahr fällig ist, kann Ihr Lohn nicht beschlagnahmt werden. 2. Wenn jetzt erst Klage erhoben ist, können Sie den Verjährungseinwand erheben. 3. Nach Ihrer Darstellung, die für den Prozeßfall bewiesen werden müßte, halten wir Sie zum Auszug für be­rechtigt. Zweckmäßig ist jedoch, daß Sie vorher den Vermieter unter Segung einer Frist zur Beseitigung der Uebelſtände auffordern. 4. Wenn es sich um ein uneheliches Kind handelt, hat der Bater feinen Anspruch auf Herausgabe des Kindes. Handelt es sich um ein eheliches Kind, alsdann ja. Der Vater ist unterhaltspflichtig, ganz gleich, wo sich das Kind befindet. Herta 22. Die Koften würden sich in jedem Falle auf etwa 10 M. stellen. Neukölln 25.000. Der Vater ist nicht haftbar. Infolgedessen fann auch von seinem Lohn nichts beschlagnahmt werden. G. N. 125. Ja.- B. M. 20. Ja. P. S. 28. 1. Ja. 2. Die Papiere reichen in der Regel aus. Der Standesbeamte tönnte noch einen Nachweis über die Staatszugehörigkeit verlangen. 3. Eine beglaubigte Erklärung der Braut, daß sie bereit ist, die Ehe mit Ihnen einzugehen. Außerdem möglicherweise auch noch ein Staatszugehörigkeitsausweis. A. 2. 10. 1. und 2. Unseres der Pfarrer verlangen. 5. 14 Tage.

Kultur.

In der Trierschen Landeszeitung", dem Leiborgan des Bischofs Korum, fand sich dieser Tage folgende, fast unglaubliche Notiz aus Neumagen :

Auf ganz sonderbare Weise bewahrheitete sich hier am 29. Januar ein alter Volts glaube. Als am Dienstag vorher hier sich einige junge Burschen auf der Eisbahn beluftigten, kam der achtjährige Sohn des Briefträgers Feilen der Mosel zu nahe, stürzte in den Strom und ertrant. Zwar wurde sofort nach der Leiche gesucht, aber ohne Erfolg. Da man auch am folgenden Morgen vergebens nach der Leiche suchte, tam man auf eine Legende zurück, welche in der Tat die Lösung brachte. Diese lautet wie folgt:

Ein Brot, welches in der Christ nacht ins Freie ge­legt wird, soll beim Aufsuchen von Ertrunkenen behilflich sein. Man lege das Brot auf die Stelle des Wassers, wo der Unglückliche hineingefallen ist, und das Brot bleibt so lange über Wasser, bis es die Gegend erreicht hat, wo unmittelbar der Tote liegt.

Da zufälligerweise eine Familie noch ein solches Brot besaß, wurde der Versuch gemacht. Man legte das Brot auf der bes treffenden Stelle ins Wasser. Es schwamm eine furze Strecke, blieb an einer Eisscholle hängen, jedoch durch die Strömung drehte es sich einige Male um seine eigene Achse und rollte sich so von der Scholle frei. Aber schon nach kurzer Zeit verschwand es in der Tiefe. Man merkte sich jene Stelle genau, und am anderen Morgen fand man tatsächlich zum großen Erstaunen der Umgebung an jener Stelle wirklich die Leiche des Ertrunkenen.

antworten.

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4. Das tann

Grachtens nein. 3. Ohne Angabe des Berwandtschaftsgrades nicht zu bes G. N. 2. Falls die Erben feststehen, erfolgt ohne weiteres die Uebersendung, andernfalls die Hinterlegung. Nach Führung der Erbes­legitimation fönnen Sie dann von der Hinterlegungsstelle das Geld aus­gezahlt verlangen. Des Hinfahrens bedarf es nicht. Zweckmäßig ist es, daß Sie vorher dem Gericht Mitteilung machen, daß Sie nicht erscheinen M. M. 6. Nein. und um Uebersendung ersuchen. P. B. 17. 1. Etwa 300 M. Nachteile sind durch die angegebenen Tatsachen nicht zu erwarten. 2. 1, Jahr. M. 9. Die Anwaltskosten sind verjährt. Eine Einforderung der Gerichtskosten ist nicht zu erwarten. Markgrafen straße 74. 1. Es find 20 1. zu viel gekürzt. 2. Die Kassenscheine müssen eventuell abgeholt werden.-X. Baumschulenweg. Leider nein. G. 73. 1. 1650 bis 3000 m., ausgenommen Wohnungsgeld zuschuß. 2. In der Regel Einjährigenzeugnis. Examen. 3. Untere Beamte. 4. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich. Falls sie geschieht, nicht stempelpflichtig. 5. Gleich im Rang.. 23. 244. Db zu dieser Beit diplomatische Schwie­rigkeiten zwischen den beiden Staaten bestanden, tönnen wir nicht feststellen, da uns über derartige Verhandlungen keine Mitteilungen zugehen. Damit erledigen fich auch die anderen Fragen. F. S., Zoffen. Leider nein, Die Maffenerkrankungen im französischen Heere. da die fragliche gesetzliche Bestimmung sich nur auf Staats- und Kommunal Die Zahl der Krankheitsfälle an Genicstarre in den franzö- beamte bezieht. D. 43. Jm ersteren Falle 2 M., im zweiten Falle fischen Garnisonen ist noch ständig im Wachsen begriffen und weisen läßt, halten wir eine Stlage auch gegen den Gutsinspektor für durch­E. B. 12. Falls fich Ihre Darstellung be 50 Pf. pro Stalenderjahr. die vorliegenden Nachrichten lassen erkennen, daß alle zur Bekämpfung führbar. Die Klage müßte vor Ablauf von 3 Jahren erhoben sein. der Seuche ergriffenen Maßnahmen bisher erfolglos geblieben find. A. B. 40. 1. Sie haben Anspruch auf Erlaß bezw. Nüdzahlung des Niemals seit dem Ausbruch der Epidemien haben sich an einem Steuerbetrages für die Monate Dezember, Januar und Februar nach§ 63. einzigen Tage soviel Todesfälle ereignet, als am Dienstag. Von Der Antrag ist bei dem Vorsitzenden der Einkommensteuerveranlagungs­Kommission für Berlin , Jüdenstr. 58, anzubringen. E. L., Prinzen­den 193 Erkrankten, die im Hospital von Orleans daniederliegen, straße 78. Durch den dauernden Aufenthalt geht der Unterstügungs­und die sämtlich dem 131. Infanterieregiment angehören, sind wohnsiz an dem früheren Ort verloren. Ihre Mutter hat nach Ihrer Dar­5. S. 23. G. B 33. Ja, sofern und soweit abermals drei verschieden. In Marseille erlagen drei stellung bereits in Berlin den Unterstützungswohnsiz erworben. Ihre Sachdarstellung ist unverständlich. M. G. 111. Ihre Rekruten der Seuche, in Montpellier zwei, in Bourges der Arbeitslohn 28,85 M. pro Woche übersteigt. einer. Vom 187. Infanterieregiment starben gestern vier Anfrage ist bereits im Borwärts" vom 15. d. Mts. beantwortet. Rekruten an der Genickstarre. Auch die Zahl der Neuerkrankungen Marktpreise von Berlin am 17. Februar 1914, nach Ermittelungen ist ziemlich beträchtlich, allein das 26. Artillerieregiment hat bes tgl. Bolizeipräsidiums. Mais( mixed), gute Sorte 16,90-17,20, Donau 250 Soldaten in das Militärhospital senden müssen, von denen 16,00-16,30. Mais( runder), gute Sorte 14,70-15,10. Richtftroh 4,60. mehrere bereits gestorben sind, andere mit dem Tode ringen. Aus Heu 0,00-0,00. zahlreichen fleineren Garnisonen sind ebenfalls Meldungen über Neu­erkrankungen eingelaufen.

Unwetter in Nord- Spanien .

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Martthallenpreise. 100 Stilogr. Erbsen, gelbe, zum Kochen 34,00-50,00. Speisebohnen, weiße 35,00-60,00. Linfen 40,00-80,00. Kartoffeln( Kleinbbl.) 4,00-7,00. 1 Silogramm Rindfleisch, von der Keule 1,60-2,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,30-1,80. Schweinefleisch 1,40-2,00. Ralbfleisch 1,40-2,40. Hammelfleisch 1,50-2,40. Butter 2,40-3,00.

Aale

60 Stud Cier 5,20-6,60. 1 Kilogramm Karpfen 1,20-2,60. 1,60-3,20. Bander 1,20-3,20. Hechte 1,60-2,80. Barche 0,80-2,20. Schlete 1,60-8,20. Bleie 0,80-1,60. 60 Stud Strebje 3,50-24,00.

In der Nacht zum Dienstag ist ein überaus heftiger Wollen bruch über die Stadt Oviedo und Umgebung niedergegangen. Ein Teil der tiefer gelegenen Stadt ist vollständig überschwemmt, die Einwohner haben sich auf die Dächer geflüchtet, zahl reiche Haustiere sind ertrunten. Der Wolkenbruch hat außer ordentlich großen Schaden verursacht. In Manjoya und Puente de Plata find mehrere Säufer fortgerissen worden, die Stationen Straßen und die Eisenbahnlinien sind teilweise zerstört worden, so daß an mehreren Stellen der Eisenbahnverkehr unterbrochen ist. Viele Bewohner befinden sich in großer Not.

Kleine Notizen.

Jus Eis eingebrochen. Am Dienstagnachmittag wollten in Nürnberg zwei Knaben die dünne Eisdede des Ludwig- Main­Kanals überschreiten. Dabei brachen sie ein und ertranten. Die Leichen konnten geborgen werden.

Selbstmordversuch eines Einjährig- Freiwilligen. Aus Furcht vor einer dienstlichen Strafe schoß sich in 8ittau der Einjährig- Frei­willige Schanz eine Kugel in den Kopf. Er wurde in bedent. lichem Bustande in das Lazarett eingeliefert.

Witterungsübersicht vom 18. Februar 1914.

stand mm

Barometer

Swinemde. 759 S Hamburg 757 Berlin 761 S Frant. a. München

Wien

Wind

cichtung

Windstarte

761 Stin

763 SS 766 Still

Better

3mollig

4 bededt

2 halb bd. Dunst

3 heiter Nebel

Xemp. n. C.

5° 6.= 4°.

Stationen

Barometer

stand mm

Bind

sighting

Bindstarte

2 Haparanda 746 3 Petersburg 741 28 1 Scilly 753N

Better

Kemp. n. T.

2 bebedt

-10

3 bedeďt

0

6 mollig

0 Aberdeen 743 GG 3 wolfen! 2 Paris 75828 1 bedeckt

20

Wetterprognose für Donnerstag, den 19. Februar 1914. Bunächst etwas wärmer, vorwiegend trübe mit Regenfällen und ziem neue Abkühlung. ich starken südwestlichen Winden; später wieder langsam aufllarend und

Berliner etterbureau.

Wafferstands- Nachrichten

Unglückliche Liebe. Dienstag nachmittag hat in Döbeln i. S. der stellungslose 19jährige Hausdiener Röthig die 20jährige Fabrik der Landesanftalt für Gewässertunde, mitgeteilt vom Berliner Wetterbureau arbeiterin Unger mit einem Revolver in die Brust geschossen und sich dann selbst durch einen Schuß in den Kopf getötet. Das Mädchen ist schwer, aber nicht lebensgefährlich verlegt. Die jungen Leute unterhielten ein Liebesverhältnis, das von dem Mädchen me met, Tilfit gelöst werden sollte.

Briefkasten der Redaktion.

Basserstand

am feit 17.2. 16. 2.

am felt

cm cm³) 560)-44

229 198

<-6 0

Bafferstand com cm¹) Saale , Grochli 2645)+134 843) Havel , Spandau 0 Rathenow 88-2 Spree, Spremberg ) 112+4 Beeston 121+-1

17.2. 16.2.

Das Landgericht Köln hat am 24. Mai 1913 den Schußmann Adolf Steinbach wegen schwerer Urkundenfälschung zu 10 Tagen und den Schuhmann Wilte wegen Beihilfe dazu zu drei Tagen Gefängnis verurteilt. Bei dem Regierungspräsidenten in Köln ging am 3. Januar 1913 ein Schreiben ein, welches die Unterschrift frug: Otto Beder, Reisender, und mehrere Deuzer Bürger. In diesem Briefe wurde gegen den Schuhmann Zwid in Deutz Be­schwerde erhoben, weil er sich in einer Reihe von Fällen strafbar gemacht und seines Amtes unwürdig gezeigt habe. Zur Begründung Dieser Vorwürfe waren entsprechende Tatsachen angeführt. Wie festgestellt ist, hat der Angeklagte St. diesen Brief verfaßt, dem Angeklagten W. diktiert und dann abgesandt. Er war mit 3. verfeindet und wollte ihm durch den Brief Schaden zufügen, Ob die gegen 8. erhobenen Vorwürfe wahr sind, sagte das Urteil nicht. Es heißt in demselben nur: Wenn auch der Inhalt des Briefes wahr sein sollte, so wird dadurch an der Beweis- Erheblichkeit des Briefes als einer Urkunde nichts geändert, denn diese Urkunde fonnte von 3. als Grundlage für eine Beleidigungstlage benutt werden. Der Angeklagte Wilfe will den Brief nur gedankenlos nachgeschrieben haben, doch hat das Gericht ihm dies nicht geglaubt. Die Revision der beiden Angeklagten bestritt die Beweis- Erheblich- bürgerliche Blatt. 5. Sch. 1886. Königliche Klinik, Berlin , Biegel- 1)+ bedeutet Wuchs, teit des Briefes, wurde aber am Dienstag vom Reichsgericht als ftrage. D. R. 200. Benden Sie sich an die Städtische Stiftungs- eisfret. Hochwasser Eisgang. unbegründet verworfen. deputation Berlin , Boftstr. 16. Nubi 300. Sie müssen in der Weißen- m Baubezirk Frankfurt eisfrei. Außerst

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Die juristische Sprechstunde findet 2in den Braße 69, vorn vier Treppen Fahrstuhl, wochentäglich von 4% bis 7% Uhr abends, Sonnabends, bou bis 6 Uhr abends statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Anfrage ein Buchstabe und eine Sahl als Mertzeichen betzufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, benen teine Abonnementöquittung beigefügt tk, serben nicht beantwortet. Ellige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. F. M. 20. 1. Zunächst müssen Sie uns Ihr Material einsenden, Damit über die Verwendbarkeit entschieden werden kann. 2. Fast jedes

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Pregel, Insterburg Weichsel , Thorn Dber, Ratibor Kroffen Frankfurt Barthe, Schrimm Landsberg Nee, Bordamm Ibe, Zeitmerig

Dresden Barby Magdeburg

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165+27 137+1 149)-2 122+14 122)-12 56)+4 81+11

-146+9

118

+11

90

+8

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Fall.

28efer, Münden 322+57

Minden

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Köln

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Main , Hanau Mosel , Trier

Unterpegel.

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211+14

296+33

159+21

198)+22 222+16

Eisgang.

) Main in der Schiffahrtsrinne

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