Nr. 56.
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Erichelat täglich.
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Vorwärts
Berliner Volksblatt.
31. Jahrg.
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Telegramm- Adresse: ,, Sozialdemokrat Berlin"
Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt Morikplak, Nr. 1983.
Der Fall Stoecker.
Es hat im Dezember vorigen Jahres weit über die Sozialdemokratie hinaus Aufsehen eregt, als bekannt wurde, daß dem Genossen Walter Stoeder in Köln wegen seiner agitatorischen Betätigung für die Sozialdemokratie die Berechtigung zum einjährig- freiwilligen Dienst entzogen worden ist. Die Angelegenheit hat auch zu einer Anfrage im Deutschen Reichstage geführt, die von den Genossen Heinrich Schulz und Hofrichter an den Kriegsminister gerichtet wurde. Der Vertreter des Ministers hat damals eine hinhaltende Antwort gegeben, jetzt aber ist die Ungefeßlichkeit durch ein Dokument gekrönt worden, das die Unterschrift von awei preußischen Ministern trägt. Das Schriftstück lautet:
Kriegsministerium
Rr. 96/14. g A 9 des R.
Str. V. 439 des M. d. J.
Donnerstag, den 26. Februar 1914.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt Morikplatz, Nr. 1984.
die Anklagebant in Leitmeriz kommen, die das gemeingefährliche Gewerbe dieses Agenten der Polizei und des Arbeitgeberverbandes durch Geld und in anderer Weise unterstützten.
Diese Mordbubensorte Keiling ist es, zu deren Schuh" die Konservativen die Erdrosselung des Koalitionsrechts der Arbeiter verlangen. Ein netter Schußheiliger! Noch nettere Schutzpatrone!
seruellen Orgien zubringen, perlieren nicht nur nicht die Qualifikation zum einjährig- freiwilligen Dienst, sondern bleiben würdig, als Offiziere den dreimal heiligen Rock des Königs zu tragen und zu den höchsten Stellen im Staate aufzurücken. Ein junger abstinenter Sozialdemokrat, der seine Jugendjahre mit der Agitation gegen den Alkohol, gegen die Schundliteratur und andere Jugendfeinde zubringt, der die jungen Arbeiter zu Wanderungen hinausführt oder sich auf dem Sportplab mit ihnen tummelt, soll wegen der Art dieser Betätigung moralisch minderwertig geworden sein. Es gehört die ganze Unverfrorenheit der preußischen Junkerregierung dazu, eine solche Ungeheuerlichkeit zu stüßen und zu decken. Das preußische Volk wird, soweit es überhaupt noch zu einem rechtlichen Denken fähig ist, diesen Herrschaften selbst die moralische und sonstige Qualifikation absprechen, derartige die der Handelsminister bei der Besprechung der Interpellation im Verfügungen zu erlassen!
Die weiße Salbe auf Zeche Minister Achenbach
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Die Darstellung von den Verhältniffen auf der Beche Achenbach,
Diese Annahme wird in der neuesten Nummer der Berg
W
Der Fall Stoeder wird ja ohne Zweifel die Barlamente preußischen Landtage gab, war geeignet, den Anschein zu erweden, noch ernstlich beschäftigen. Es wird sich zeigen, ob das als ob auf dieser Beche allgemein alles in bester Ordnung gewesen wäre. Besonders der Hinweis, daß der königliche Einfahrer bei Sentrum und die Liberalen auch diese junkerliche Anmaßung seiner Inspektion am 8. Januar alles in Ordnung gefunden, und Berlin 28. 66, den 18 Februar 1914 berteidigen werden. In der nationalliberalen„ Kölnischen daß der Sicherheitsmann feit Juli vorigen Jahres nichts zu monieren die Zukunft gefunden worden. Das Blatt schlug vor, man solle Laienwelt zu der Auffassung führen, als ob im allgemeinen tatsächlich die Fassung der betreffenden Bestimmung im Wehrgesek dahin in sicherheitspolizeilicher Hinsicht taum etwas versäumt worden sei. ändern, daß in der Perion des Betreffenden die in ficherheitspolizeilicher Hinsicht kaum etwas versäumt worden fei. Sinderungsgründe für den einjährig- freiwilligen Dienst arbeiter Beitung als irrig nachgewiesen, und zwar in lägen. Dann brauche man nicht mehr das Verlegende der Ab- viel bündigerer Weise, als es bereits gelegentlich der parlamentarierkennung der nötigen moralischen Qualifikation. Stoecker wird sich nun an diesem Donnerstag bei der schen Besprechung und in der Presse geschehen konnte. Die Verallgemeinen Musterung dem Vaterlande zu stellen haben. öffentlichungen der Bergarbeiter- Zeitung" find eine solch wichtige Ergänzung zur Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im Bergban Wir sind gespannt darauf, ob der moralisch minderwertige und zur Kritik des gegenwärtigen Sicherheitsmännersystems, daß fie junge Mann doch noch ehrenhaft genug sein wird, dem Könige bie Beachtung der breiteren Deffentlichkeit verdienen. Die„ Bergein Vaterland zu versprißen, dessen Regierung ihn mit solchen Sicherheitsmannes ins sogenannte Fahrtenbuch. Dort heißt es unterm den Eid der Treue zu leisten und gegebenenfalls sein Blut für arbeiter- Zeitung" veröffentlicht zunächst einige Eintragungen eines Beleidigungen regaliert hat.
Wir find nicht in der Lage, die Entscheidung der ErsatzBir sind nicht in der Lage, die Entscheidung der Ersatzbehörde dritter Instanz in Koblenz durch die Ihnen die Berechtigung zum einjährig- freiwilligen Dienſt entzogen worden ist, abzuändern, weil die Art Ihrer agitatorischen Betätigung im staatsfeindlichen Sinne nach dem Ergebnis der angestellten Ermittelungen, die nach§ 10 des Wehrgesetzes für den einjährig- freiwilligen Dienst nötige moralische QualiIhre an das Kriegsministerium gerichtete Beschwerde vom 25. September 1913 und dessen Vorbehalt vom 13. Dezember 1913 Nr. 767/11, 13. A 9 II. Ang. finden hierdurch ihre Erledigung Str. 767/11, 13. A 9 II. Ang. finden hierdurch ihre Erledigung
filation Ihnen zuzusprechen nicht gestattet.
des Innern: Dallwitz.
Cerra Walter Stoeder.
Köln- Deuz
Die Minister
des Krieges: Falkenhayn
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B
14. September 1910:
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Flöz 18, Flöz 17, füdl. Duerichlag, 80 Meter Lutten zurüd. 1. westl. Bremsberg, Teilfoyle, Bergerolle, 7 Meter Lutten zurüd. Flög 17, Teilioble, östl. Ueberbau, 8 Meter Lutten und 80 Meter Berieielungsleitung aurüd. Flöa 15, sämtliche Ueber bauen bis zur 2. Sohle entsprechen nicht den bergpolizeilichen Vorschriften. Flög 17, 8. Sohle, östl. Pfeiler, oben in der Firste Schlagwetter.
Bur Borgeschiche sei bemerkt, daß Stoecker fich mehrere Jahre in der freien Jugendbewegung an führender Stelle be- Gegen den Streifbrecher- und Polizei. tätigte und dann etwa ein Jahr als Berichterstatter in der agenten Reiling begann gestern vor dem SchwurRedaktion der Rheinischen Zeitung" tätig war. Im ber- gericht in Leitmerig die Verhandlung wegen Ermordung des Je nun, das ist schon lange ber und ist gewiß auch behoben gangenen Sommer erhielt er die Mitteilung, daß ihm von der Maschinenmeisters Solinger. Einen ausführlichen Bericht worden, tönnte der Laie einwenden. Aber hören wir nur, was die unteren Ersazbehörde( Aushebungsbezirk Köln ) die Be- unsere Leser an einer anderen Stelle des Blattes. Dieser Folge der pflichtgemäßen Eintragung war. Wir meinen für den rechtigung. zum. einjährig freiwilligen Vertrauensmann der Arbeitgeber und, wie die Verhandlung Sicherheitsmann. Darüber heißt es in der B.- 8 ." Dienst entzogen worden sei, und er sich also im abermals ergab, der Berliner Polizei, ist abgesehen Die Arbeit aber wurde am andern Tage gestundet und der ordentlichen Aushebungsverfahren zu stellen habe. Da von anderen Verurteilungen bon den Gerichten Sicherheitsmann in einen Stoßbaubetrieb verlegt, wo das Gefeinerlei Gründe für diese Maßregel angegeben waren, in Berlin , Hamburg , Hannover und Stade wegen der dinge so niedrig gesetzt wurde, daß sich sein Bruder, der wandte fich Stoeder an die Ersakkommission mit der Bitte gröblichsten Bergehen und Verbrechen zu Zuchthaus - und mit ibm zwanzig Jahre zusammen gearbeitet hatte, sofort wegum nähere Auskunft. Nach acht Wochen bekam er durch den Gefängnisstrafen verurteilt, so wegen Ruppelei, wegen meldete." Es wird weiter berichtet, daß der Sicherheitsmann Stange Polizeikommissar seines Bezirks die mündliche Nachricht, daß Hehlerei, 5mal wegen Betruges, 4mal wegen hielt, fich aber wegen des miserablen Gedinges, das man ihm gesezt, ihm der Berechtigungsschein entzogen worden sei wegen seiner Diebstahls. Als Nebenstrafen hat er insgesamt vier- beschwerte. Zwar nicht ohne Erfolg, jedoch habe der Betriebsführer Betätigung in der Sozialdemokratie. Bugleich wurde auf den zehn Jahre Ehrberlust erhalten und ist unter es sich nicht versagen können, bei dieser Gelegenheit zu sagen: Es § 93 der Wehrordnung in Verbindung mit einer Verfügung Bolizeiaufsicht gestellt. Die Strafen hat dieser brave ärgert mich bloß, daß Sie für andere den Kopf der zuständigen Ministerialinstanzen vom 31. Mai 1895 hin- Mann freilich nicht alle abfizen brauchen: er ist, wie er ins Loch halten; wenn Sie Nugen davon hätten, gewiesen, aus denen sich die Entziehung begründen lasse. Der erklärte, wiederholt begnadigt, denn er ist eine brauchbare ließe ich mir das noch gefallen." Schlagwetter stellte dieser Sicherheitsmann auch bei der Be § 93 der Wehrordnung gibt der Ersazbehörde das Recht, Stüße der herrschenden Klassen, ein feiner Vertrauensmann jemand den Berechtigungsschein zu entziehen, wenn er beder Polizei wie des Arbeitgeberschußverbandes. Er wohnte fahrung am 28. September 1910 fest, wie aus dem Fahrbuch zu straft ist, ferner aber auch bei Nichtbestrafung, in Berlin im Hause eines Polizeireviers und stand ständig ersehen ist. Und zwar in Flöz 17, 3. Sohle, östlicher Pfeiler und wenn der Betreffende beim Eintritt in den Dienst nicht im Dienste der Polizei, die ihm, wie er erklärte, bei jedem in Flöz 16, östliche Abteilung; an beiden Stellen in der Firste.- mehr über die nötige moralische Quali. Streif die Aufgabe zuweist, die Unruhestifter zu ermitteln". Am 8. Oftober 1910 wurde dem Sicherheitsmann das Befahren fifation verfügt. Seine letzte Strafe hat er im Jahre 1912 als Polizei- eines Bremsberges vom Steiger wie vom Betriebsführer unterDie Kölner Ersakkommission weigerte sich. Stoecker die agent wegen Nötigung erhalten, verübt durch Knebelung fagt. Es bedurfte erst einer Beschwerde beim Oberbergamt. Bei angeführte Order von 1895 zugängig zu machen, da es sich um eines Unschuldigen. Bergeblich suchte neulich im Ab- der aledann erfolgten Befahrung hat der Steiger dem Sicherheitseine geheime dienstliche Verfügung handele. Ein unterer Be- geordnetenhause der Polizeiminister v. Dallwib mann Vorhaltungen gemacht, wie er so dumm sein könne, für andere amter der Kommission sagte ihm dabei, daß jene Verfügung diesen Ehrenmann von den Rockschößen der Polizei abzuschüt die Kastanien aus dem Feuer zu holen. Bei dieser Gelegenheit, den Begriff der moralischen Qualifikation in bezug auf die teln. Er, der unter Polizeiaufsicht Gestellte, steht bei der so berichtet die B.- 8." weiter, sträubte der Steiger sich auch, einen agitatorische Tätigkeit in der Sozialdemokratie näher er- Polizei in Affordarbeit, nicht minder beim Arbeitgeberber bestimmten Betriebspunkt mit zu befahren. Als der Sicherheitsmann läutere. band. Auf Fragen des Vertreters der Nebenklägerin, des darauf bestand, hieß es: Sie suche n wohl was gegen mich?" Jetzt liegt also die Entscheidung der höchsten Instanzen Advokaten Knöpflmacher, erklärte Reiling: er stehe in Und siebe, in dem fraglichen Querschlag stellte der Sicherheitsmann vor. An dieser ist neu, daß Stoecker die moralische einem festen Vertrag mit dem Arbeitgeber etwa 20 Meter Schlagwetter in der Firste fest. Desgleichen Qualifikation zum einjährig- freiwilligen Dienst nicht mehr schußverband in Berlin . Nach diesem Ver- in einem anderen Querfchlag! Die folgende Szene, die in der durch seine sozialdemokratische Betätigung schlechthin ver- trage erhält er für die Vermittelung jedes B.- 8." geschildert wird, ist so charakteristisch, auch für die loren hat, sondern durch die Art seiner agitatorischen Be- Arbeitswilligen 20 Mark. Nehmen die Arbeits- Beantwortung der Frage, weshalb viele festgestellten Unregelmäßigtätigung im staatsfeindlichen Sinne". Dadurch wird die un- willigen die Arbeit nicht auf, so erhalte er nichts und müsse teiten nicht ins Fahrtenbuch eingetragen werden, daß wir die Stelle erhörte Herausforderung, die sich zwei Junkerminister der die Auslagen aus seiner Tasche selbst bezahlen. Die Furcht, wörtlich zitieren möchten: Sozialdemokratie gegenüber erlauben, nicht besser und nicht seine Provision zu verlieren, meinte treffend Dr. Knöpflgefeßlicher, denn die Art der Stoeckerschen Agitation hat sich macher, erklärt die Aufregung, daß ein Arbeitswilliger ihm niemals in ungeseßlichen Bahnen bewegt. abspenstig gemacht werden könnte. Genosse Stoeder ist wegen seiner Agitation Der Angeklagte suchte erst Notwehr geltend zu machen, nie mit einer Strafe belegt worden, hat ließ diesen Einwand aber fallen, als er sah, daß es mit dieser überhaupt in seinem ganzen bisherigen Züge nichts sei, weil die Obduktion ergeben hatte, daß aus Leben noch nicht einmal die geringste eine Entfernung von mindestens 60 Bentimeter geschossen Polizeistrefe erlitten. Man geht wohl nicht fehl, war. Er meinte dann, die Waffe sei ohne sein Zutun loswenn mit der Art der agitatorischen Betätigung die gegangen. Nach den übereinstimmenden Aussagen der ZeuArbeit für die freie Jugendbewegung gegen, auch des Arbeitswilligen Hinz, den Keiling gedungen meint ist. Der Schluß ist schon deshalb zulässig, weil ja hatte, sowie des Polizeiwachtmeisters, war der Vorgang so: auch der Fall Düwell sich durch die Betätigung Düwells Schon auf dem Wege von Bodenbach nach Tetschen erklärte in der freien Jugendbewegung entwickelt hat. Im Falle Reiling, er werde jeden niederschießen, wer sich ihm nähere. Düwell fonnte die Regierung aber noch einen fümmerlichen In Tetschen traten Buchdrucker höflich an Hinz heran mit Schein des Rechts für sich in Anspruch nehmen, weil der der Bitte, die Arbeit nicht aufzunehmen, da gestreift werde. junge Düwell eine kleine Geldstrafe erhalten hat. Bei dem Keiling zog darauf seinen Revolver, drohte zu schießen und völlig unbestraften und unbescholtenen schoß darauf den Maschinenmeister Sollinger tot. Genossen Stoecker steht aber die nackte brutale Ungesetzlich- Die Verhandlung wird wohl heute beendet werden. Es feit vor aus! fann faum zweifelhaft sein, daß der Mörder verurteilt werBergleiche liegen nahe. Bonner Borussen und sonstige den wird, da Leitmeriß nicht in Deutschland liegt. Leider können feudale Studenten, die ihre Jugend in affobolischen und nicht auch die Bersonen als Helfersbelfer des Mordbuben auf Märaftreil 1912 gab willkommene Gelegenheit, die gewiffen.
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Der Steiger fiel bald auf den Rücken, warf Stod und Lampe weg und rief: Woher wissen Sie denn alles, ich stehe vor einem Rätiel; wenn ich wüßte, daß Sie heimlich kontrolliert hätten, würde ich Sie beim Betriebsführer melden und Sie bekämen unwiderruflich die Abtehr!- Der Sicherheitsmann sagte darauf rubig, daß er sich nicht ins Bockshorn jagen lasse, sondern nur seine Pflicht tue. Darauf wurde der Steiger wieder flein und sagte: Legen Sie doch diese Sachen an die Seite, Sie stehen sich viel besser; der Betriebsführer und alle find Ihnen gut gesonnen.
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Und dann denken Sie auch an meinen Beruf; wir Steiger fönnen auch nicht, wie wir wollen. Der Sicherheitsmann erwiderte: Ich will nicht zum doppelten Lumpen werden, ich will auch meinen Kameraden frei ins Auge schauen können. Der Steiger aber ließ nicht nach und bat: Dann tragen Sie doch wenigstens die Schlagwetter nicht ein. Ich will sofort Ordnung schaffen lassen. Nach langem Hin
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