fen. Den Organisationen ist es zu danken, daß diese wirtschaft-| Buchdruderorganisation maßlos verhaßt, weil er den Prinzipalen| Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu 9 Monaten en Kämpfe heute durchaus friedlich verlaufen. Auch der soge- dabei half, sich dem maßlosen Terrorismus der Arbeiter zu wider Gefängnis. Die von ihm hiergegen eingelegte Berufung wurde nannte Buchdruckerstreik in Böhmen , der ja überwiegend eine Aus- sezen. Infolgedessen ist er planmäßig schon sogleich nach Ankunft gestern von der Straffammer kostenpflichtig verworfen. ja rung war, hat im Gebiet der Staatsanwaltschaft Leitmerih nur in Bodenbach verfolgt worden. Fluchtartig hat er das Gasthaus in vei ganz unbedeutenden Fällen zu einer Strafanzeige Anlaß des Lehnel verlassen, und auch in der Stadt Prag " ist er feinen gegeben. Es wäre ein sehr schwerer Fehler, wenn die Geschworenen Augenblick seines Lebens sicher gewesen. Die ganze Nacht hiniesen Teil der sozialen Frage irgendwie Rücksicht nehmen wür- durch haben die Streifenden wie Soldaten vor dem Hotel„ Stadt 4. Sie sind nicht dazu berufen, in diesen wirtschaftlichen Fragen Prag " Posten gefaßt. Wer kann bestreiten, daß angesichts aller rgendeine Entscheidung zu fällen. Wenn man aber davon absicht, dieser Umstände Furcht und Bestürzung bei dem Angeklagten vorda es sich hier um einen Kampf zwischen Arbeitnehmern und handen gewesen sind? Tie Vorgänge am Morgen der Tat sind rbeitgebern gehandelt hat, wird die Entscheidung ganz leicht zu feineswegs vollkommen Klargestellt. Alle Zeugen haben irgendeinen en sein. Sie haben auf der einen Seite die Verteidigung eines Moment bekundet, in dem sie nicht hingesehen haben wollen. Geeklagten, der nicht weniger als 17mal vorbestraft ist, darunter rade dieser Moment ist es offenbar gewesen, in dem Keiling gemere Male wegen Körperverlegung und dann wegen Kuppelei, schlagen worden ist. Die Schrammen hat er doch jedenfalls nicht Betrug, Diebstahl, Freiheitsberaubung und Nötigung. Er ist auf sich selbst zugefügt. Wenn die organisierten Buchdrucker als Zeugen Anklagebank kein Neuling und hat sich eine Verteidigung zu erklärt haben, es sei dem Keiling nicht das geringste geschehen, so stgelegt, die ich wenig geschickt finde. Auf der anderen Seite halte ich ihre Aussage für durchaus unglaubwürdig. Sie halten Jaben wir die durchaus übereinstimmenden Bekundungen von eben fester zur Organisation als zur Wahrheit. 23.cinwandfreien Zeugen, die ihn in jedem Punkt widerlegt haben. Die Tatsachen lassen gar keinen Zweifel daran, daß Solinger Er hat behauptet, schon auf dem Bahnhof in Bodenbach belästigt den Keiling mit dem Gummifnüttel geschlagen hat. Sonst hätte worden zu sein. Weder der Arbeitswillige Hinz noch der Haus- er in der Sterbestunde doch nicht daran gedacht, daß man ihm vor meister Winkler haben irgend etwas davon gesehen. Hingegen allen Dingen den Gummiknüttel aus der Tasche nehmen sollte, baben drei Zeugen bestätigt, daß Keiling schon auf dem Wege von damit er nur ja nicht bei ihm vorgefunden wurde. Warum haben denbach nach Letschen mit seinem Revolver gespielt und sich mit die Buchdrucker Keiling nicht einfach laufen lassen, als er in die [ iner Schießfertigkeit gebrüstet hat. Im Gasthaus des Zeugen Küche flüchtete? Sie hätten dann Zeit genug gehabt, sich mit allen el ist Keiling ebenfalls in keiner Weise belästigt oder ange- Arbeitswilligen zu besprechen, die er herangeschleppt hatte. Aber ren worden. Auch im Gasthaus„ Stadt Prag " hat ihn nieand mißhandelt oder bedroht. Die 40 Buchdrucker, die den Keiling sie hatten es eben auf Keiling abgesehen und wollten es ihm verangeblich umringt haben, hat er sich aus der Luft gegriffen. Es leiden, jemals wieder Arbeitswillige nach Tetschen zu bringen. Wie fi teinesfalls mehr als 15 gewesen. Keiling hat sich ohne jeden ein wildes Tier ist Keiling gejagt worden und dagegen hat er sich rend in das Gespräch zwischen den Streikenden und dem Arbeits- schließlich zur Wehr gesetzt. Bedenken Sie das alles, ehe Sie das igen Hinz eingemischt und mit Schießen gedroht. Auch darauf- Urteil über ihn abgeben. find die Streifenden nicht über ihn hergefallen, sondern haben : nach der Polizei geschickt.
Nach ziveistündiger Beratung verkündet der Obmann der Geschworenen folgenden
Wahrspruch:
Die Frage nach Merd ist mit allen 12 Stimmen verneint worden. Mit 11 gegen eine Stimme wird bejaht die Frage nach Totschlag und mit 9 gegen drei Stimmen die Frage nach Ueberschreitung der Notwehr. Mit 8 gegen 4 Stimmen ist der Angeklagte schließlich eines Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens für schuldig erachtet, worden. Von der Anklage der Ueberschreitung des Gesetzes über das Waffentragen ist der Angeklagte mit 11 gegen 1 Stimme freigesprochen worden.
Der Staatsanwalt Dr. Edler v. Roetka bittet um eine hohe Strafe, da man es mit einem gefährlichen Mann bei dem Angeklagten zu tun habe, der Verteidiger Dr. Glaeßner bittet, dem Angeklagten die mildernden Umstände nicht zu versagen. Urteil:
Das Gericht fällt nach kurzer Beratung folgendes
Der Angeklagte erklärt, daß er sich erst überlegen wolle, ob er sich bei dem Urteil beruhigen soll. Der Staatsanwalt meldet sofort die Richtigkeitsbeschwerde an. Der Buzanspruch der Frau Solinger, die 100 M. Monatsrente fordert, wird auf den Zivilweg verwiesen. Als der Angeklagte abgeführt wird, sagt er halblaut: Na, det wa ja jarnich so schlimm.
Der
*
Veruntreuungen bei der Diskonto- Gesellschaft. Effenktendiebstähle bei der Direktion der Diskonto- Gesellschaft bildeten die Grundlage einer Anklage wegen schwerer Urkundenfälschung, Urfundenvernichtung und Diebstahls in zwei Fällen, welche gestern die 2. Strafkammer des Landgerichts I beschäftigte. Angeklagt war der Bankbeamte Vollrad Eisentraut. Der 39jährige Angeklagte, der in Neuenhagen ein Grundstück befigt, war seit mehreren Jahren bei der Direktion der SiskontoGesellschaft angestellt. Im Frühjahr v. J. geriet er in Schulden, da er sich in Spekulationen eingelassen hatte, die weit über seine Verhältnisse hinausgingen. Um sich in Besitz von Geldmitteln zu ſeben, entwendete er aus der Effektenmappe des Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen für 10 000 Mart 5 prozentige Naphthaobligationen, die er am nächsten Tage zu Gelde machte.- Um den Diebstahl zu verdecken, fälschte er auf recht raffinierte Weise in mehreren Büchern die Zahl 2215 000 Mark in 2205 000 Mart, so daß es den Anschein hatte, als sei das von Ballhausensche Bankkonto durch verschiedene Transaktionen auf diese Summe zurückgegangen. Als die Bank an von Ballhausen einen Brief richtete, in dem sie ihm mitteilte, daß sein Konto für die Versicherungsprämie belastet jei, vernichtete der Angeklagte diesen Brief. Da er zum Jahresabschluß wieder eine Aufdeckung des Diebstahls zu be= fürchten hatte, entnahm der Angeklagte aus der Mappe eines anderen Bankkunden, Dr. von Martius, für 13 500 Mark Gelsenfirchener Obligationen, die er bei einer anderen Bank lombardierte und gleichzeitig den Auftrag gab, für 10 000 Mart nom. Naphthaobligationen zu kaufen. In diesem Stadium der Sache kamen die Verfehlungen zur Entdeckung. Der Angeklagte wurde in das Chefkabinett bestellt, wo er, als man ihm die Diebstähle auf den Kopf zusagte, ein offenes Geständnis ablegte. Dies wiederholte er gestern vor der Strafkammer. Der Staatsanwalt beantragte Schutz gegen Polizeibeamte.
Am 9. Juni vorigen Jahres hette in Guttstadt der 31 Jahre alte Polizeisergeant Stupis seinen Hund auf einige junge Leute, die sich stritten. Als jemand den Hund wegscheuchen wollte, nahm dem Mann der Polizeisergeant, der angetrunken war, den Stock weg und schlug ihm damit über den Kopf. Der Arbeiter Mundkowski rügte das, worauf er von dem Polizeibeamten einen Stoß vor die Brust erhielt. M. wollte sich an einem Baum festhalten, er wurde jedoch von dem Polizeisergeanten zur Erde gestoßen. Als sich Mundfowski aufrichten wollte, stieß ihn Stupis wieder nieder. Dann zog dieser seinen Säbel und hieb mit ihm herum, obwohl ihn niemand bedrohte. Schließlich aber verseste der Polizeibeamte dem Mundkowski mehrere Hiebe mit dem Säbel über den Arm und hieb ihm ohne jede Veranlassung mit dem Säbel über den Kopf, daß der Mann blutüberströmt zusammenbrach. Der Arbeiter trug eine erhebliche Kopfwunde davon. Wegen dieser schweren Vergehen erkannte die Strafkammer in Bartenstein gegen den Polizeibeamten auf 100 Mart Geldstrafe.
-
mit Rücksicht auf den von dem Angeklagten begangenen groben Vertrauensmißbrauch ein Jahr Gefängnis. Das Gericht erkannte auf sechs Monate Gefängnis.
Ein Links- Anwalt,
Nun hat es allerdings drei verdächtige Momente gegeben, die Sn Keiling hätten entlasten können. Einmal: warum haben ihn die Buchdrucker bis in die Küche verfolgt; dann: wie ist Solinger in den Besitz eines Gummifnüttels gekommen und schließlich: wo rcten die Wunden und Schrammen des Keiling her? Alle de drei Umstände sind völlig aufgeklärt. Die Buchdrucker sind in die Küche gefolgt, damit er nicht fliehen konnte, sondern toder Polizei wegen seiner gefährlichen Drohungen festgenommen den konnte. Der Gummifnüttel des Solinger stammt von em Mastenfest und ist, nach den übereinstimmenden Bekundungeu sämtlicher Zeugen, gegen Keiling überhaupt nicht angewendet oden. Schließlich hat Steiling heute selbst zugegeben, daß er die 3. Bwunden vielleicht schon von früher her hatte. Wer weiß, aus her Schlägerei sie stammen? Offenbar sind sie ihm erst nachhglich als eine gute Ausrede eingefallen, ebenso wie die zerrissene watte, die er 5 Tage nach der Mordtat vorgezeigt hat. Diesen jaben steht die unbestreitbare Tatsache gegenüber, daß Solinger Der Angeklagte, wird nach dem Wahrspruch der Geschworenen ut näher als drei Schritt an Seiling herangekommen ist. Die mit adit Monaten schweren Korker bestraft. Die Untersuchungshin und der Kellnerjunge, also ganz unbefangenes Hotelpersonal, haft wird auf die Strafe angerechnet. 1 en die Angaben der Streifenden in vollem Umfang bestätigt. Cibst wenn die Geschworenen gegen die Aussagen der Gewertffts- und Parteigenossen des Solinger ein Mißtrauen hätten, durch die Tatsachen nicht begründet ist, müßten sie diesen nwandfreien Zeugen glauben. Keiling hat sich nicht anders zu helfen gewußt als dadurch, daß er die Aussagen sämtlicher Zeugen, cich der von ihm selbst angeführten Zeugen, für unwahr erklärt t. Meinetwegen mag man die Aussage jedes Zeugen auf seine laubwürdigkeit hin prüfen. Aber man darf keinem der Zeigen Schriffcher Richard Hinz, Berlin , Prandenburg- der seine Klienten in der raffiniertesten Weise betrogen hat, stand gestern unter der Anklage des Betruges in sieben und der Ure weiteres zutrauen, daß er sich eines Meineides schuldig ge- Straße 38 ersucht uns mitzuteilen, daß er mit dem Arbeitswilligen fundenfälschung in zwei Fällen vor der 4. Straffammer des Landcht hat. Wenn Sie mir folgen, so werden Sie anerkennen Hinz, welcher in dem Bericht des Streitbrecheragenten Keiling gerichts I. Der Angeklagte Buchhalter Erwin Krumphardt legte sen, daß Keiling weder mißhandelt, noch bedroht worden ist, genannt ist, nicht identisch ist. Wir kommen diesem Wunsch gern sich nach mehreren Vorstrafen gegen das Eigentum auf die Be3 niemand ihn am Arm gepackt und daß er den Revolver nicht nach und bemerken, daß wir nach dem richtigen Namen des Ar- sorgung fremder Rechtsgeschäfte und hatte bald recht viel zu tun. in die Höhe gehalten, sondern daß er ganz ruhig gezielt hat. Die beitswilligen recherchieren werden. In der österreichischen Fach- Er hat aber dabei lediglich in seine Tasche gewirtschaftet, indem Butschuld, die auf dem Angeklagten lastet, darf nicht ungefühnt presse wurde als Arbeitswilliger„ Henz aus Oranienburg " ge- er für die angebliche Erledigung der ihm übertragenen RechtsHeiben. Wenn er freigesprochen würde, würde die Gerechtigkeit geschäfte Vorschüsse, Honorare, Gelder für angeblich zu entrichtende javeren Schaden leiden, und der Freispruch würde ein Anreiz nannt. Gerichtskosten usw. sich zahlen ließ, tatsächlich aber in all diejen für andere, ebenso rücksichtslos Menschenleben zu vernichten. Angelegenheiten nichts für seine Klienten tat. In einem Falle ließ enn Sie den Angeklagten des Mordes schuldig sprechen, werden er sich Vorschuß geben, um angeblich nach dem Kriminalgericht zu is nicht nur seine Tat fühnen, sondern für jeden ein Warnungsfahren und bei der Staatsanwaltschaft Aften einzusehen. Er fam ichen aufrichten, der das Leben seiner Mitmenschen gering schäßt. mit dem erdichteten Bescheide zurück, daß sein Klient verhaftet Advokat Köhler schließt sich als Rechtsbeistand der Familie werden solle, wenn er nicht eidesstattliche Versicherungen beibringen Colinger den Ausführungen des Staatsanwalts durchweg an: Erst In Hamburg starb Genosse Ludwig Kimmel. könne, daß seine häuslichen Verhältnissen gute und solide seien. Für de Streifbrecheragenten haben die Gewalt in die friedlichen. Wirt- Verstorbene, von Beruf Tischler, war schon früh in seiner Berufs die Beschaffung dieser eidesstattlichen Versicherungen heimste der aftskämpfe hineingebracht. Alle Angaben des Keiling haben sich organisation tätig, bat vor allem seine Kraft der Partei gewidmet. Angeklagte eine größere Summe ein, tat aber dafür nichts. Einer as erlogen erwiesen. Er war schon tausendmal mit Streifenden Schon unter dem Sozialistengeſch war er ein eifriger Agitator Frau nahm er 40 M. ab, um beim Vormundschaftsgericht die sammengeraten und hat daher ganz genau gewußt, daß er für für die Sache des Proletariats. Nachdem das Schandgefeß ge- unterbringung einer Pflegetochter in Fürsorgerziehung zu be= n Leben nichts zu fürchten hatte. Wie ruhig, wie wenig auf- fallen, schlug Kimmel sein Heim in Berlin und später in Düſſel treiben. Ginem Gastwirt redete er vor, daß er sich bemüht habe, regt Keiling gewesen ist, beweist die Tatsache, daß er seine dorf auf. Hier in Düsseldorf war er als Verleger der" Nieder- bei dem Gericht die Aufhebung eines Zahlungsverbots durchMeisetasche und seinen Spazierstock aus dem Gaitzimmer mit in rheinischen Wolfstribüne" tätig. 1894 fam Rimmel nach Hamburg . Küche genommen hat. Viele Tausende haben dem ermordeten Dem Hamburger Proletariat ist der Verstorbene eine allbekannte zusehen, was ihm auch gelungen sei. Für seine Bemühungen und Elinger die letzte Ehre erwiesen. Wenn Ihr Wahrspruch, meine Persönlichkeit gewesen. Ganz besonders lag seine Befähigung auf für" Gerichtskosten" erhielt er auf Verlangen die von ihm in Anrren Geschworenen , den Angeklagten schuldig spricht, werden rednerischem Gebiet. Seit zirka sechs Jahren hat er dem dritten sag gebrachten Gelder. In einigen Fällen täuschte er seine AufGie nicht nur die Gesinnungsgenossen Solingers befriedigen, son- Wahlkreis seine ganze Kraft als Distrittsführer im Distrikt Uhlen- traggeber noch durch die Vorlegung gerichtlicher Protokolle" über brn jeden Menschen, der ein Gefühl dafür hat, daß Menschenleben horst gewidmet. Eine tüdische Krankheit, die mit mehrmaligem Termine, die er in ihrem Interesse wahrgenommen haben wollte. Blutsturz endete, hat ihn schnell dahingerafft. Diese Protokolle waren von ihm gefälscht und gaben in völlig vor6- schützt werden müssen. schriftsmäßiger Form auf richtigen gerichtlichen Formularen den Gang der erdichteten Verhandlung wieder. Wie der Angeflagte in den Besitz dieser Formulare gekommen ist, war nicht recht aufzuflären. Der im vollen Umfange geständige Angeklagte wurde zu 1 Jahr Gefängnis unter Anrechnung von 2 Monaten Untersuchungshaft verurteilt.,
Aus der Partei.
Totenliste der Partei.
Schon wieder eine Kindesmißhandlung.
Der
Eingegangene Druckschriften.
-
Von der Neuen Zeit" ist soeben das 22. Heft des 32. Jahrgangs erschienen. Aus dem Inhalt des Heftes heben wir hervor: Der HinterJuristischer Terror. Von E. Norden. Eine Dekonomie. grund der Heßze. ohne Wert. Von N. Bucharin . Der neue amerikanische Zolltaris. Von Lapis; New York ( Schluß). Schuldebatten im Reichstag. Von Heinrich Schulz . Ist eine Aenderung der Organisationsform der Gewerkschaften notwendig? Von H. Backhaus. Honoré Daumier . Von Friß Th. Schulte. Die„ Neue Zeit" erscheint wöchentlich einmal und ist durch alle Buchbandlungen, Postanstalten und Kolporteure zum Preise von 3,25 m. pro Quartal zu beziehen; jedoch kann dieselbe bei der Post nur pro Quartal abonniert werden. Das einzelne Heft tostet 25 Pf.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Glaeßner, geht davon aus, zuungunsten Keilings vor allen Dingen seine Vorstrafen prechen. Aber man darf über keinen Menschen nur auf Grund jiner Vergangenheit urteilen, sondern muß es mit den Worten silhelm Tells zu Parricida halten:" Was Du auch immer ge= ian, Du bist ein Mensch, ich bin es auch". Die Vorstrafen müssen Das Reichsgericht hat gestern auf die Revision des vaher im vorliegenden Fall vollkommen ausschalten. Der Anflagte bestreitet, überhaupt gezielt zu haben. Nach dem Urteil Staatsanwalts das Urteil des Landgerichts zu Frankfurt a. M. Sachverständigen ist es durchaus möglich, daß der Schuß sich vom 21. Juni v. J. aufgehoben, soweit durch dasselbe die rch irgendeinen unerklärlichen Zufall gelöst hat. Außerdem ist beiden Aerzte Dr. Spohr und Bachem von der Anklage der dem Angeklagten nicht nachgewiesen, daß er irgendwie gezielt fahrlässigen Körperverlegung und Tötung durch Bocken end einen bestimmten Menschen aufs Korn genonimen hat. In der ansteckung freigesprochen worden waren. Dr. Spohr war unklen Küche wäre das auch gar nicht möglich gewesen. In der selbst an Pocken erkrankt und sollte die Krankheit durch Fahrunklen Stüche hat auch niemand sehen können, ob nicht ein anderer lässigkeit auf andere Personen übertragen haben. vrsehentlich den Revolver gestreift oder den Keiling am Arm ge= jolagen hat. Hat Keiling aber geschossen, so geschah es in berechtigter Notwehr. Was die Buchdruckerorganisation in Tetschen getan hat, war nicht rechtmäßig, sondern rechtswidrig. Wenn sie Wieder war es, genau wie in dem gestern mitgeteilten Fall, uch keine Vergehen gegen das Strafgesetzbuch begangen hat, so ein uneheliches Kind, dessen trauriges Lebensschicksal im Mittelat sie sich doch dauernd gegen die Gewerbeordnung vergangen, punkte einer Verhandlung vor dem Strafrichter stand. Wegen indem sie die Leute, mit denen Keiling einen Vertrag abgeschlossen einer Reihe geradezu viehischer Roheiten und Quälereien gegen hatte, zum Vertragsbruch zu verleiten suchte. Gerade die, die ein Mecht auf Arbeit proklamieren, sollten es auch bei anderen Leuten sein unehelich geborenes Kind war der Händler Karl Weiß angeflagt. Der Angeklagte hatte mit einer gewissen Morgenstern anerkennen. Keiling der ja von seiner Tätigkeit als Agent der Marktpreise von Berlin am 25. Februar 1914, nach Ermittelungen preußischen Polizei gewiß nicht hat leben können, hat den Beruf in Beziehungen gestanden, aus denen ein jetzt 10jähriger Knabe des tgl. Volizeipräsidiums. Mais( mixed), gute Sorte 16,90-17,20, Donau des Arbeitsvermittlers nicht zu seinem Vergnügen, sondern für hervorgegangen war. Als die Mutter starb, nahm der Angeklagte, 00,00-00,00. Mais( runder), gute Sorte 14,60-14,90. Richtstroh 0,00 seinen Erwerb ergriffen. Es mag das für eine Arbeiterorganisa- der sich inzwischen, verheiratet hatte, den Knaben zu sich, für den bis 0,00. eu 0,00-0,00. tion ein schädliches Gewerbe sein, sicher ist es kein ungefährliches von diesem Augenblick an ein wahres Martyrium begann. Als Markthallenpreise. 100 Stilogr. Erbien, gelbe, zum Kochen 34,00-50,00. Sveisebohnen, weiße 35,00-60,00. Rinien 40,00-80,00. Gewerbe und hat Anspruch darauf, wie jedes andere Gewerbe endlich Nachbarn Anzeige erstatteten, befand sich der Junge in Startoffeln( Sleinhbl.) 4,00-7,00. 1 Silogramm Rindfleisch, von der Keule geschützt zu werden. Namentlich der Buchdruckerstreik in Böhmen einem wirklich grauenhaften Zustand, der auf ganz unmenschliche 1,60-2,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,30-1,80. Schweinefleisch 1,40-2,00. war der unberechtigste Streit, der in Szene gesetzt worden ist. Es Hammelfleisch 1,50-2,40. Butter 2,40-3,00. ist charakteristisch, daß die deutschen Buchdrucker sich geradezu da- Mizhandlungen hindeutete. Der Körper des Kindes war derartig Stalbfleisch 1,40-2,40. 60 Stud Eier 4,40-6,00. Aale 1 Kilogramm Karpien 1,20-2,60. mit blutigen Striemen bedeckt, daß eine 5wöchige Behandlung im Desterreich zu bekommen, nach gedrängt haben, die Stellen in Sander 1,20-3,20. 1,60 3,20. Hechte 1,40-2,80. Barsche 0,80-2,20. Schleie 1,60-3.20. Bleie 0,80-1,60. 60 Stüd rebie 3,50-24,00. Krankenhause notwendig war, um eine Heilung herbeizuführen.
jo gut war die Bezahlung schon vor dem Streif. Keiling war der
-
An die Verbraucher von Maggi's Suppen:
Die Richterin. Roman von H. Land.( Kronen- Bücher. Nr. 11.) 1 M. Kronen- Verlag, Berlin SW 68. Darstellende Geometrie des Geländes. Bon N. Rothe.( Mathem. Bibl. 14.) 80 Pf.- B. G. Teubner, Leipzig .
Die Zubereitung von MAGGIS Suppen ist gewiß sehr einfach( ein Kind kann's machen!); es muß aber bei jedem Würfel die für die einzelnen Sorten verschiedene Kochanweisung genau beachtet werden. Dann werden Ihnen Maggi's Suppen vortrefflich schmecken.