besteht bekanntlich gerade in den meisten chemischen Fabriken in einer ganz jammervollen Löhnung. Diese Betriebs arbeiten fast durchweg mit ungelernten Arbeitern, bei denen die Organisations- und Lohnverhältnisse meist noch sehr im argen liegen. Hoch- und Untergrundbahn. Die Gesellschaft für elektrische Hoch- und Untergrundbahnen in Berlin verzeichnet für 1913 einen Bruttoüberschutz von 7 197 626 Mark gegen 6 381 658 M. im Vorjahre und einen Reingewinn von 3 633 676(3 531 366) Mark, woraus eine Dividende von wieder- »in 6 P r o z. Zur Verteilung vorgeschlagen wird. Die Betriebs- einnahmen haben sich um 1 223 696 M. und die Betriebsausgaben um 716 766 M. erhöht im Zusammenhang mit den im Juli und Oktober eröffneten Erweiterungslinicn. Zur Deckung des Geld- bedarfs für die Erweiterungslinien und zur Abtragung der Bank- schuld wird die Erhöhung des Grundkapitals um 26 Millionen Mark fünfprozentiger mit 116 Proz. rückzahlbarer Vorzugsaktien vorgeschlagen. Die Kapitalserhöhung erfolgt in der Weise, daß die zurzeit mit 25 Proz. eingezahlten 16 Millionen Mark Stammaktien, die sich im Besitze der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen A.-G. befinden, voll gezahlt und in 16 Millionen Mark fünfprozentige Vorzugsaktien ausgegeben und schließlich für die Elektrische Licht- und Kraftanlagen A.-G. als Ersatz wiederum 16 Millionen Mark mit 25 Proz. eingezahlte Stammaktien ge- schaffen werden. Die Kapitalserhöhung führt ein unter Führung der Deutschen Bank stehendes Konsortium durch. Tie Große Berliner Straßenbahn verteilt eine Dividende von 8 Proz. gegen 8'A Proz. im Vorjahre. Tie Phönix A.-G. erzielte in der ersten Hälfte des Geschäfts- jahres 1313/14(Abschluß am 31. Dezember 1813) einen Betriebs- geloinn von 18,8 Millionen Mark gegen 22,6 Millionen Mark in der gleichen Zeit des Jahres 1312/13. Das Mindererträgnis . des ersten Halbjahres im Vergleich mit dem vergangenen Geschäfts- jähr ist zurückzuführen auf geringere Ueverschüsse bei. den Hütten, während die Kohlenzechen noch einen Mehrgewinn gebracht haben. Tie Zechen tvaren andauernd gut beschäftigt. Die Herabsetzung der Preise für Koks und Kohlen wirkt hier erst von Beginn des Kalenderjahres bzw. vom 1. April ab. Die Hüttenwerke waren in den ersten Monaten des vergangenen Jahres noch voll beschäftigt, erst in den letzten Monaten trat in einzelnen Fabrikaten, besonders in Trägern, ein Nachlassen der Beschäftigung ein, und es mußten vereinzelt Feierschichten eingelegt werden. Zugleich machten sich die seit Ansang des vergangenen Kalenderjahres gesunkenen Preise der Fabrikate in den Monatsergebnissen bemerkbar. Am stärksten waren die Preise für Stabciscn und Blech« gefallen. Für diese Erzeugnisse trat am Jahresschluß eine kleine Besserung der Preise ein, die sich bis heute erhalten, eine weitere Steigerung aber nicht erfahren hat. Die Aussichten auf eine Belebung des Geschäfts im Frühjahr haben durch die inzwischen eingetretene erhebliche Herabsetzung des Bankdiskonts eine Stärkung erfahren. Es besteht deshalb bei der Leitung des Unternehmens die Hoffnung auf eine lebhaftere Bau- tätigkeit und somit auf ein Anwachsen des Bedarfs an Trägern und sonstigem Baueisen. Im ganzen ist die Stimmung aus dem Eiscnmarkt aber noch gedrückt, und die Preise für viele Er- zcugnisse, besonders für Stabeisen und Bleche, Draht und Röhren, sind wenig lohnend. Von Einfluß auf die Gcsamtmarktlage, nicht nur für den Röhrenmarkt selbst, war auch daS Scheitern der Verhandlungen über ein Röhrensyndikat, das vorübergehend bereits gesichert erschien. fitis öer Partei. Ein Märtyrer de? Sozialismus in Japan . Manschreibt uns aus Brüssel : Katayama, der bekannte japanische Sozialist veröffentlicht im„Peuple* die Leidensgeschichte eine« jungen japanischen Sozialisten, den eine unablässige politische Verfolgung schließlich zum Selbstmord trieb. Jefnzo D am a m o t o— die« der Name de« jungen So- zialisten— widmete sich schon als Student dem Studium und der Propaganda des Sozialismus. Er schrieb und sprach geläufig Französisch und Englisch und besaß genaue Kenntnisse der ökonomischen Werke von Marx.' Er gab als Student eine kleine Revue für den Sozialismus heraus, die aber bald unterdrückt wurde. Während des russisch -japanischen Kriege? schloß er sich gleichgesinnten Kämpfern an, um eine antimilitaristische Propaganda zu entfallen. Seit dieser Zeit, die mit der Hinrichtung der Märtyrer Kotoku, Sakai u. a. zusammenfällt, datiert seine Verfolgung durch die japanische Geheimpolizei, die ihm überall, selbst bis in den Hörsaal, nachschlich. Als er, um nicht länger einer alten Verwandten, die ihni das Studium ermöglichte, zur Last zu fallen, nach einem Beruf trachtete, machte ihm die Polizei die Ausführung aller Pläne zu Nichte. Sie heftet« sich an seine Fersen, wo immer er auftauchte und schuf um seine Person eine derartige Atmosphäre von Miß- trauen, daß ihn niemand beschäftigen wollte, so sehr er für die ver- schiedentlichsten Stellungen besähigt war. Uamamoto hätte unter anderem eine Stelle an einer methödistischen Schule bekommen sollen. Die Geheimpolizei verhinderte seine Ernennung, indem sie glattweg erklärte, daß das Institut unaufhörlich von Detektiven umgeben werden würde, um Dcrmamoto auszuspionieren... Und so lehnte ihn eine Lehranstalt nach der anderen ab, da keine mit der Polizei zu tun haben wollte. Schließlich fühlte er sich am Ende seiner Kraft und machte— ein kaum Vierundzwanzigjähriger!— seinem Leben ein Ende. Sozialistische Freunde geleiteten seinen Leichnam zur Verbrennung. Katayama berichtet, daß alle Sozialisten in Japan , wenn auch nicht bis zu diesem extremen Ende, von der japanischen Regierung verfolgt werden; in Korea und Formosa hat dieses Borgehen zu einer förmlichen Revolte geführt. polizeiliches, Gerichtliches ofw. Auch eine Beleidigung. Für konservative Leute soll es b el e i d i g e n d sein, wenn von ihnen öffentlich behauptet wird, sie seien gewillt gewesen, mit den Sozialdemokraten bei Wahlen gemeinsame Sache zu machen. Aus diesem etwas sonderbaren Standpunkt stellte sich die vierte Breslauer Strafkammer in einer Berufungisache des VerantworUichen der.Breslauer Volkswacht", Genossen Förster, und verurteilte diesen zu je dreimal 3 6 M. Geldstrafe. Die„Volkswacht" hatte aus Anlaß der im Früh- jähr vorigen Jahres in Grotz-Mochbern bei Breslau statt. gefundenen Gemeindevertreterwahl ganz nebensächlich darauf hin- gewiesen, daß einige von den Grundbesitzern, ohne aber Namen zu nennen, versucht hätten, mit unseren Genossen bei der Eemeindevertrctcrwahl gemeinsame Sache zu machen, später jedoch, als unsere Genossen bestimmt« Garantien verlangten, davon Abstand � genommen haben. Diese ganz allgemein gehaltene Notiz bestritten drei Gutsbesitzer, Scholz, H e m p e l und Ge i s l e r, in einer Berichtigung an die„Volks- wacht", während diese durch Rückfrage bei ihren Gewährsmännern tatsächlich feststellen konnte, daß ein Maurer namen» K i t t l a u S, der viel mit den drei genannten Gutsbesitzern z u tun hatte, überall erzählt hatte, von den Bauern beauftragt zu fein, mit den Sozialdemokraten Fühlung wegen eines Kompromisses bei den Gemeindevertreterwahlen zu suchen. Auf Grund dieser Ermittelungen hielt die„Volkswacht" ihre Angaben wegen der von den Konservativen nachgesuchten Wahlhilse aufrecht. Das führte zu einer Privatbeleidigungsllage gegen den Benossen Förster, weil die konservativen Herren es als beleidtg««tz empfanden, mit de» Sozialdemokraten z» pak- tircn. Vor dem Schöffengericht stellte sich dann die sehr auffällige Tatsache heraus, daß der Zeuge K i t t l a u s sich an nichts mehr erinnern konnte. Erst als ihm durch andere Zeugen das Gewissen etwas geschärft wurde, gab er zu, das alles erzählt zu haben, daß er sich aber die ganze Geschichte von An- fangbis Ende ausden Fingern gesogen habe. Das Schöffengericht erkannte»ur wegen formaler Beleidigung auf 36 M. Geldstrafe, und sprach Förster von den anderen angeblichen Beleidigungen, die in der von den konservativen Gutsbesitzern bei den Sozialdemokraten erbetenen Wahlhilfe liegen sollte, frei. Von den Kosten sollten drei Viertel die Kläger tragen. Hiergegen legten die Kläger als auch der Verurteilte Berufung ein, die am Freitag vor der 4. Strafkammer zur Verhandlung kam. Nach eingehender Beweisaufnahme, die das gleiche Bild, wie die erste Verhandlung ergab, kamen die gelehrten Nichter zu dem Ergebnis, daß es für die Kläger als Mitglieder der konservativen Partei als ehrenrührig zu betrachten sei, wenn ihnen zum Vorwurf gemacht wird, sie hätten mit der Sozialdemokratie ein Wahlbündnis beabsich- tigt. Ein solcher Vorwurf sei geeignet, sie in der Achtung ihrer Parteimitglieder herabzusetzen. Das Gericht erkannte deshalb auf insgesamt 96 M. Geldstrafe. Vielleicht erkundigen sich die Richter der vierten Breslauer Strafkammer einmal bei den verschiedensten Führern der Konser- vativen, ob sie es für ehrenrührig gehalten haben, als sie von den Sozialdemokraten Wahlhilse gegen klingende Münze erbeten haben, aber nicht erhielten. Gerichtszeitung. Zum Prozeß Keiling. Genosse Glasschleifer Wilhelm Keiling, Neukölln, Leinestraße 55, bittet uns um Feststellung, daß er mit dem Polizei- und Streik- brecheragenten Keiting nicht verwandt ist. Wir kommen diesem Wunsch nach und geben, um Verwechselungen vorzubeugen, nach- stehend nochmals die Personalien des Arbeiters auf Akkord für Polizei und Arbeitgeber an: Paul Keiling, der am 8. Februar zu Tetschen den Maschinen- meister Solinger erschossen hat, ist am 18. Juni 1868 in Reppen geboren und wohnte hier in Berlin . Hochstraße 23, in demselben Hause, in dem sich das Polizeirevier 82 befindet. Schwindel. Die„Erste Berliner Krawatten-Akademie" des unseren Lesern saitsam bekannten Herrn Adolf Stcinberg, die schon wiederholt die Ocffentlichleit beschäftigt hat, stand im Mittelpunkt einer gestern vor der 5. Straffammer des Landgerichts II verhandelten Anklage wegen Beleidigung. Der Kaufmann Adolf Steinberg und dessen Ehefrau klagten gegen die Frau Meta Waldbaum. geb. Behrend. Die Angeklagte hat Widerklage erhoben. Die Privaffläger unterhalten eine Lehranstalt, in welcher das Krawattennähcn gelehrt wird, dasselbe ist bei dem Ehemann der Angeklagten der Fall. Letztere erteilt in dem Geschäft ihres Ehemann den Unterricht. Zwischen beiden Parteien herrscht ein scharfer Wettbewerb, der dazu führte, daß bei Anfragen von Per- sonen, die das Krawattennähen erlernen wollten, die eine Partei sich über das Geschäftsgebaren der anderen höchst abfällig äußerte. Der Angeklagten wurde nun vorgeworfen, daß sie zu einigen Per- sonen gesagt habe: Steinbergs verständen nichts von der Arbeit, das Lehrgeld bei ihnen sei weggeworfen, Arbeit bekomme man nach der Lehrzeit doch nicht, das sei„Schwindel", die Privat- kläger seien auch schon wegen dieser geschäftlichen Schwindeleien vorbestraft. Andererseits bat Frau Steinherg sich über die Frau Waldbaum sich dahin geäußert: Diese Person habe bei ihr nur ein paar Tage gelernt und sei das halbe Lehrgeld schuldig ge- blieben. Vor dem Schöffengericht hatte.hie Angeklagte den WahrheitS- beweis für ihre Behauptungen über die„Erste Berliner Krawatten- Akademie" angetreten und daS Gericht hat auf Grund der AuS- sagen von 12 Zeuginnen für erwiesen erachtet, daß die von der Angeklagten behaupteten Tatsachen der Wahrheit entsprechen, mit Ausnahme der behaupteten Bestrafung. Insbesondere hat daS Schöffengericht auch alß erwiesen angesehen, daß die Bezeichnung „Schwindel" gerechtfertigt ist. Das Gericht ist, wie es in dem Er- kenntniS heißt, hierbei von der Erwägung ausgegangen, daß, wenn auch vielleicht die Tatbestandsmerkmals des strafbaren Betruges nicht vorliegen, die Privatkläger sich doch einer vorsätzlichen Täuschung bedient haben, um Lernende anzulocken.„Es kann nicht verkannt werden, daß Geschäftspraktiken wie die der Privat- kläger allgemein mit Recht als Schwindel gekennzeichnet werden." Dagegen hat das Gericht in der unzutreffenden Äußerung, die Privatkläger seien schon wiederholt wegen dieser Schwindeleien be- straft worden,«ine Beleidigung erblickt, für die eS 16 M. Geldstrafe für ausreichend hielt. Dieselbe Strafe traf die Privat- klägerin und Widerbeklagte Frau Stcinberg. Hiergegen war von den Privatklägern Berufung eingelegt worden. Der Vorfitzende verlas eine Auskunft des Polizeipräst- deuten, wonach dieser Steinberg die Erlaubnis zum Betrieb ent- zogen, daß er öffentlich vor dem Unternehmen gewarnt und daß Steinberg daS Geschäft dann auf seine Frau übertragen habe.— Die Strafkammer verwarf die gegen das schöffengerichtliche Urteil eingelegt« Berufung.__ Die verliebte Frau Amtsrichter und der Gärtnerbursche. Daß Liebe blind macht, bewies wieder einmal ein Fall, der schon in dem recht nüchternen Rahmen einer Gerichtsverhandlung recht erheiternde Wirkungen auf da? Auditorium ausübte. Vor der 3. Straffammer d«S Landgericht« I hatte sich der Gärtnergehilse Willi Groß zu verantworten, der schon öfter Be- kanntschaft mit dem Strafrichter gemacht hatte.— Vor einiger Zeit machte der Angeklagte durch eine Heiratsannonce die Be- kanntschaft der verwitweten Frau Amtsrichter H., die„des Alleinseins müde" Anschluß zwecks späterer Heirat suchte. Diese Dame verstand es, durch Anwendung von Kosmetika und schicken Toiletten ihren äußeren Menschen in einen harmonischen Einklang mit ihrer noch von jugendlichem Feuer durchglühten Seele zu bringen, so daß sie in Verbindung mit einer kaum zu bändigenden Lebens- lust und ihrer heimatlich bayerischen, ziemlich weitgehenden Offen- Herzigkeit so ganz den ThP einer„luftigen Witwe comme il üut" darstellte. Es mußte wohl eine Art„Liebe auf- den ersten Blick" gewesen sein? Denn sonst hätte die lustige AmtSrichterwitwe wohl gleich bemerkt, daß der Angeklagte unmöglich der„Kriminal- assessor von Groß" sein konnte, für den er sich ausgab. Ihr im- panierte offenbar das Krastvoll-Urwüchsige an dem„Herrn Assessor", während ihm das etwa 166 666 M. beiragerobe Vermögen der Frau Amtsrichter imponierte. Es folgten dann Tage seligen Liebes- glückS, die auch dadurch keine besondere Einbuße erlitten, daß der„Herr Assessor", der sich inzwischen zu einein Zylinderhut und Monokel emporgeschwungen hatte, öfter in Geldverlegenheiten war. Einmal muhte er seinem Freund,„dem Landgerichtsrat Schwerdt- feger", mit 1266 M. aushelfen, ein andermal dem„Assessor Neu- mann" mit 2606 M.. dann war ihm selbst der Koffer mit seinen Kleidungsstücken und wertvollen Schmucksachen und 2666 M. Bar- geld verbrannt, kurzum, in ihrer Liebe sah und hörte die Frau Amtsrichter nichts, sondern zahlte und siebte. Eine« Tages er- klärte der Angeklagte, daß er nach Leipzig fahren müsse, um dort sein„Dekret als LandgerichtSrat" beim Reichsgericht in Empfang zu nehmen. Das Pärchen fuhr nach dort und hier kamen der verliebten Frau zum ersten Male Bedenken; denn der Herr Assessor kam total betrunken und nach Kümmel duftend von seinem angeblichen Gange zum Reichsgericht zurück und gebrauchte Aus- drücke, die nichts weniger als salonfähig waren. Sie fuhr nach einer heftigen Szene im Hotel sofort nach Berlin und stellte hier Erkundigungen an. Sie erfuhr bei der Wirtin de» Angeklagten. daß der Jfitt«ffeffar" et» stefftmySloser GSrtnergchiffe tpar. daß er schon mit einer anderen Frau angebandelt hatte und schließlich auch, was sie in ihrer Eitelkeit am meisten empörte, daß er mit Bezug auf ihre Person geäußert hatte, wenn sie komme, so solle die Wirtin„die olle Kuh" nicht reinlassen. Sie lief wutentbranin zum Kadi und der Angeklagte wurde verhaftet. Mit Rücksicht auf seine Vorstrafen und die Tatsach«, daß er zirka 8666 M., allerdings auf sehr leichte Weise erbeutet hatte, erkannte das Gericht auf VA Jahr Gcsängnis. Ms aller Welt. die gefundenen Millionen. Man schreibt uns aus Brüssel : Der Spektakel, der nach dem Tode Leopolds um seine Millionen anhub, geht zu Ende: der Staat kriegt seine Millionen, die Töchter kriegen die ihren und— man erinnert sich, daß es Prozesse gab— in den Armen liegen sich beide. Der eben der Kammer zugegangene Entwurf des Justiz- Ministers, der den Vergleich zwischen dem Staat und den drei Töchtern Leopolds in der Erbschaftsangelegenheit regelt, enthält eine schwindelnde Kolonne von siebenstelligen Ziffern. Di« Gläubiger der Prinzessin Louise werden in keine ge- linde Aufregung geraten..... Alles in allem erben Leopolds Töchter 37 Millionen, von denen sie seinerzeit bereits 21 Millionen herausbekommen haben.— Bekanntlich zeigte sich bei der lieber- nähme des Congo durch Belgien , daß eine nicht unbeträcht- liche Anzahl von Millionen— Leopold hat sich prinzi- piell nicht mit Zahlen unter sechs Nullen abgegeben— sozusagen verschwunden waren, wenigstens für den Staat, für den das Annexionsgeschäft damit nicht gerade rentabel geworden war. Die Bagatelle, um die der Staat durch die Ränke und Finessen Leopolds geprellt werden sollte, betrug nach der Schätzung JansonS und Bertrands 36 Millionen Frank. Der Minister Renkin habe damals keinen leichten Stand gegenüber der Opposition, die ihn im besten Fall als einen von Leopold Düpierten behandelte. Diese Millionen wurden von Leopold in der berühmten Niederfüllbachstiftung und den diversen„Sociötvs", die sämtlich aus Strohmännern gebildet wurden, zu dem Zweck vergraben, sie dem Staat und den Kindern abwendig zu macben. Die„Irrtümer" wurden aufgeklärt, die Millionen sind„aufgefunden" worden. Die Prinzessin L o u ise und die Gräfin Lo n y ah prozessierten und forderten den ganzen Anteil, verloren aber den Prozeß, der nun- mehr mit dem in dem Entwurf niedergelegten Vergleich endet. Dem Staat verblieben nach Abzug von 6 Millionen für d:e Mederfüllbach- stiflung und einem weiteren Abzug von etwa 2 Millionen un- gefähr 52 Millionen. Es sind wirklich„gefundene" Millionen. Fünf Arbeiter überfahren. Ein schweres Betriebsunglück, dem fünf Menschenleben zum Opfer fielen, hat sich am Sonnabend vornnttag in der Nähe des Bahnhofs Magdeburg-Neustadt zugetragen. Dort war eine Abteilung von 25 Arbeitern des Steinsetzmeisters Schmidt unter Aufsicht des Rottenführers H e r b st aus Neustadt mit einer Kabellegung beschäftigt, als ein Eilzug aus Berlin heranbrauste. Der Führer Herbst ver- gast wohl die Arbeiter auf das Herannahen des Zuges auf- merksam zu machen, sodaß sie nicht zur Seite traten. Der Zug fuhr mitvollerKraftindieArbeitergruppe hinein; Herbst und vier andere Arbeiter wurden auf der Stelle getötet. Die übrigen konnten sich in Sicherheit bringen, nur einige haben u n b e- deutende Verletzungen erlitten. 5*. ♦ ♦ Ein ähnliches Unglück hat sich am Sonnabend in Mau- b r u g e im nördlichen Frankreich zugetragen. Dort wurden drei Eisenbahnarbeiter infolge herrschenden Nebels von einem Güterzug überfahren und getötet. Ein Opfer der Wiffenfchaft. Einem unglücklichen Versehen ist in Kalkutta der australische Gelehrte Dr. Fox, Erfinder eines Antitoxins gegen Schlangenbisse, zum Opfer gefallen. Fox, der sich schon öfter von Giftschlangen hatte beißen lassen, um den Erfolg seines Mittels zu demonstrieren, ließ sich bei einer praktischen Vorführung seines Antitoxin« am Sonnabendvornnttag im Zoologischen Garten in Kalkutta von einer Giftschlange an fünf Stellen ins Handgelenk beißen. Bier Bißstellen behandelte Fox mit seinem Gegengift, übersah aber die fünfte. Am späten Nachmittag zeigten sich die Vergiftnngserscheinungen; als man die fünfte Biß- stelle entdeckte, war es zu spät; Fox starb, da daS Antitoxin nur wirkt, wenn es unmittelbar nach dem Biß angewandt wirkt. Millionenraub. Aus einem Postwagen, der in Paris den Geldverkehr mit Bankinstituten vermittelt, wurden am Sonnabend morgen Werte in Höhe von über eine Million Frank geraubt. Der Diebstahl wurde im Zentrum von Paris von einer vollkommen organisierten Bande ausgeführt, die ihren An- schlag von langer Hand vorbereitet hatte. Der Post« beamte, der die Wertsendungen für die Banken austrägt, hatte bereits mehrere Briefe verteilt, als er bei seiner Ankunft in der Rue Chauchat bemerkte, daß ein an Wechselagenten aus- zuhändigender kleiner Sack, der Werte von über einer Million ent- hielt, aus dem Postautomobil verschwunden war. Die Uebel- täler müssen den Augenblick benutzt haben, in dem der Wagen- führer, der nach der Vorschrift den Wagen in Abwesenheit des aus- tragenden Postboten zu überwachen hat, einen anderen Sack bis zu dem Fenster einer Bank getragen hatte. Kleine Notizen. Der tägliche Grubcnunfall. In der vierten Abteilung des HermannschachteS bei Waldenburg waren die Häuer Kühn und W e i d a u e r mit dem Abteufen eines neuen Schachtes beschäftigt. In der vergangenen Nacht stürzten beide etwa 26 Meter tief m den Schacht. Kühn war sofort tot, während Weidauer auf dem Transport nach dem Krankenhause verstarb. Absturz zweier türkischer Flieger. Der Flieger Fethi war mit dem Leutnant Sadik Freitag früh bei Damaskus aufgestiegen, um nach Jerusalem zu fliegen. Da bis Mittag keine Nachricht von ihnen eintraf, wurden Nachforschungen angestellt, wobei man den zertrümmerten Flugapparat zwischen Samaria und Zulia im Distrikt Tiberias auffand. Fethi und Sadik waren tot. Ein Priester als Sittlichkeitsverbrecher. Der katholische Pfarrer B e l a c ch i ist von dem Gericht von F e r r a r a wegen Sittlich- keitSverbrechens zu einer Gefängnisstrafe von 7 Monaten ver- urteilt worden. Der Geistliche hatte die strafbare Tat an einem öffentlichen Ort vorgenommen, weshalb der Prozeß nicht durch Privatklage, sondern von Amts wegen erledigt wurde. Oriefkasten üer Reüaktlon. K- Auch w diesem Iah« wird die Summ» ftr die Spende vMgt»echr«; sie steht derrtt» i» ftet
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