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Ehe; aus diesem Verhältnis sind vier Kinder entsprossen. Er hat die Angeklagt« seinerzeit schon einmal während der Verbnßnng einer Zuchthausstrafe heiraten wollen, die Absicht scheiterte aber daran, daß sie sich die nötigen Papiere aus Oesterreich nicht ver- schassen konnte. Bei der jetzigen Anklag« handelt es sich um Kautionsschwindeleien, die aus Anlaß der Begründung einer .Kunsthonigsabrik" in gemeinsamer Tätigkeit der Angeklagten gegen solche Personen verübt sein sollen, die sich von ihnen als .Filialleiter" gegen KautionSleistung anstellen ließen. Ein früherer Termin mußte vertagt werden, weil der Angeklagte Porath den Einwand der Geisteskrankheit aus Z 51 St.-G.-B. erhob. Er ist s. Z. von seiner Frau nach der Lankwitzer Anstalt gebracht worden, ist:m Edelschen Institut, dann in der Irrenanstalt Herzberge und schließlich vor kurzem in Landsberg a. Warthe gewesen. Wäbrend die ärztlichen Gutachten auf Grund der angestellten Untersuchungen und Beobechtunpen keinen Zweifel darüber zu lassen schienen, daß der Angeklagte in der Tat unter den ß 51 falle, trat dieser im gestrigen Termin plötzlich mit der Behauptung hervor, daß er gar kein Gristrshanker, sondern nur ein geschickter Simulant sei und gar keine Lust verspüre, dauernd in eine Irrenanstalt gesperrt zu werden, sondern für das, was er getan, seine Strafe auf sich nehmen Nolle. Der Angeklagte behauptete weiter, daß es sich hier um einen Plan seiner Ehefrau handele, deren Rat er zunächst befolgt Hcbo um straffrei zu werden; schließlich habe er aber eingesehen, daß es die Absicht seiner Frau zu sein scheine, ihn auf dem Wege der Einsperrung in Irrenanstalten los zu werden. Er habe es verstanden, die Aerzte der verschiedenen Anstalten gründlichst zu täuschen: den Sprachfehler, der in den Gutachten eine Rolle spiele, habe er sich künstlich konstruiert und, obgleich er gar nicht vorhanden sei, konsequent durchgeführt, die konfusen Briefe aber, die gleichfalls auf Geistesgestörtheit hindeuten sollen, habe er sich von einem Zellengenossen im Untersuchungsgefängnis, einem Ingenieur D. aussetzen lassen. Dieser Darstellung des Angeklagten trat der dirigierende Arzt der Anstalt Herzberge, Geh. Rat Dr. Otto auf das bestimmteste entgegen: er habe sich von dem Angeklagten in keiner Weise täuschen lassen, denn dieser sei tatsächlich geisteskrank. Da Porath nach wie vor seine Bc- hauptungen aufrecht erhielt, blieb nichts übrig, als einem Antrage des Rechtsanwalts Marcus zu entsprechen und zu einem nächsten Termine noch den behandelnden Arzt aus Landsberg , den Ingenieur D. und die Verwandten des Angeklagten, insbesondere den Bruder und die Frau vorzuladen. Grausames Martyrium eines Dienstmädchens. Vor dem Jugendgericht in Breslau stand wieder einmal eine von jenen Tienstgeberinnen, die ihr Dienstmädchen in so unmcnsch- licher Weise mißhandelte, daß selbst als Zeugen geladene Aerzte übereinstimmend unter Eid bekundeten, noch nie während ihrer ganzen Präzis so etwas gesehen zu haben. Auf der Ank agebank saß eine Angehörige der sogenannten gebild.tcn Kreise, die Apothckcrwitwc Hedwig Thiel und ihre Tochter Margarete. Ta die letztere noch nicht 16 Jahre alt ist, kam die Angelegenheit vor dem Jugendgericht zur Aburteilung. Die Ver- Handlung bot ein trübes Bild von Gefühlsroheit und menschlicher Grausamkeit, d,ren Opfer das 22jährige eltcrn.ose Dienstmädchen Martha Reugcbauer tvar. Diese war seit dem Juli vorigen Jahres bei der Angeklagten in Stellung. Sie wurde bei jeder sich nur bietenden Gelegenheit von den beiden Angeklagten nicht nur mit den allcrgemeinsten Schimpfworten» wieSau",Hure", Miststück" belegt, sondern mit einem biohrgcftccht-Klopfcr ganz crbarmungs- los über den Kopf und andere Körperteile geschlagen. Durch die andauernden Mißhandlungen wurde das beklagenswerte Opfer schließlich krank. Ein Arzt konstatiute zunächst eine eitrige Ohren. cntzündung und grüne und blaue Flecken am ganzen Körper, die von schweren Mißhandlungen herrührten. Ta der Zustand deS mißhandelten Dienstmädchens immer schlimmer wurde, mußte dieses auf Anraten d:S ArztcS das Krankenhaus aufsuchen, wo cS mehrere Wochen zubringen mußte. Ter leitende Arzt deS Kranken. haus.s stellte auf Grund der Untersuchung fest, daß die Ncumann am ganzen Körper so schwere Verletzungen von Mißhandlungen herrührend, anfwjrs, wie er sie in seiner langjährigen Praxis noch nic gesehen habe. Er belundete eid ich, daß das Gesicht unförmig entstellt, daß die ganze Kopfhant einen einzigen Bluterguß auf- Wies. Ferner war daS linke Ohr stark verritert, die Augen traten aus den Höhlen und waren stark mit Blut unterlaufen und gc- schwollen. Ter ganze Brustkorb glich einem einzigen braunen Fleck, die Unterschenkel war�n blutunterlaufen, kurz, der ganze Körper des Dienstmädchens bot dem Arzt, wie er selber sagte, einen geradezu jammervollen Anblick. Erst durch die Unterbringung im Krankenhause wurde dem gemeingefährlichen Treiben d.r beiden Frauen ein Ziel gesetzt. Der Vertreter der Anklage hob zwar in seinem Plaidoyer hervor, daß die von den budi-n Angeklagten verübten Roheiten zum Himmel schreien, beantragte jedoch nur, obwohl diese Megäre schon wegen Mißhandlung eines anderen Dienstmädchens bereits mit 50 M. vorbestraft ist, nur 4 Monate, gegen die hoffnungsvolle Tochter 4 Wochen Gefängnis. Das Gericht ging leider noch darunter. Es erkannte gegen die Mutter auf nur 3 Monate und 256 M. Strafe, gegen die Tochter auf 66 M. Das äußerst milde Urteil wird nicht gerpdc abschreckend wirken. Wie war es möglich, daß das Qpfcr d.r Brutalitäten niemandem Mitteilung machte und nicht zur Notwehr griff? Ein gerüttelt Teil Schuld daran trägt unsere Gcsindcordnung und die auf ihr be- ruhende Rechtsprechung. Denn diese nehmen trotz der Aufhebung jedes Züchtigungsrechts gegenüber dem Gesinde an. nicht jede Miß. Handlung berechtige da» Gesinde zum Verlassen des Dienstes, son- dern nur dann liege solch Grund vor. wenn das Gesinde durch Mißhandlungen von der Herrschaft in Gefahr des Lebens oder der Gesundheit versetzt werden oder die Herrschaft das Gesinde mit ausschweifender und ungewöhnlicher Härte behandelt hat.( 130. 137 der Gesindeordnung.) Da? böse Gewissen hat den Fräser Johann Lenz dazu getrieben, sich wegen einer vor drei Jahren begangenen Strafiat fteiwillig der Polizei zu stellen. Vor dem Schwurgericht des Landgerichts III , welches gestern unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Hesse eine neue, voraussichtlich aber nur fünf Tage dauernde Sitzungsperiode begann, hatte sich der bisher unbestrafte L. unter der Anklage der Fälschung einer öffent- lichen Urkunde zu verantworten. Der Angeklagte war im Oktober 1916 bei dem Infanterie­regiment Nr. 55 in Höxter zu einer Uebung eingezogen worden. nach welcher er den üblichen Militärfahrschein mit Konirollzettel ausgehändigt erhielt. Auf der Fahrt wurde er von einem Unwohl- sein befallen. Er stieg aus und fuhr mit einer selbstgelösten Fahr- karte zu seinem Bruder in Essen, um sich bort erst von den Strapazen der Uebung zu erholen. Als er dann nach seinem da- maligen Wohnorte Friedrichshasen zurückkehren wollte, fehlte ihm das Fahrgeld. Er machte deshalb auf dem Konirollzettel durch Tarüberwischen mit dem Finger das Datum unkenntlich und setzte außerdem noch den Vermerkmit dem Schnellzuge" hinzu. Der Betrug wurde jedoch schon zwischen Essen und Duisburg bemerkt. Diese Straftat hatte zur Folge, daß der Angeklagte aus Furcht vor Bestrafung drei lange Jahre ein unstetes Wanderleben führte, indem er sich als Handlanger einem Wanderzirkus anschloß. Die Sache ließ ihm jedoch keine Ruhe, zumal er jedesmal beim Plötz- lichen Auftauchen eines Polizisten zusammenschreckte. Das böse Gewissen führte schließlich dazu, daß er eines Tages zur Polizei ging und sich freiwillig stellte. Vor Gericht war der Angeklagt« geständig. Rechtsanwalt Dr. Davidsohn bat die Geschworenen, nur die Schuldfrage nach einfacher Urkundenfälschung zu bejahen, da der Angeklagte als Rechtsun- kundiger der Meinung gewesen fei. daß die Militärbehölche die Pflicht hatte, ihn nach Hause zu transportieren, er somit gar keinen vorteil erlangen wollte. Die Geschworenen schlössen sich dieser Ansicht an. denn sie bejahten auch nur die Schuldfrage in diesem Sinne. Der Staatsanwalt beantragte 2 Monate Gefängnis, da» .Gericht erkannt« auf 3 Wocheu Gefängnis, welche durch die er» littene Untersuchungshast als verbüßt angesehen wurden, so daß die sofortige Freilassung des Angeklagten erfolgte, der mit einem aus tiefster Seele kommenden.Gott sei dank" die Anklagebank ver- ließ._ Zwei Ohrfeigen. Ein Abenteuer in der Neujahrsnacht mitschlagenden" Achtungsbeweisen hatte gestern ein Nachspiel bor der 145. Abteilung des Schöffengerichts Berlin-Mitte. Als Privatkläger trat der jetzt in Hamburg wirkende Schauspieler Westfried gegen den Komponisten der Musik der PosseHoheit der Franz", RudolfWinterberg, und dessen Frau Margarete geb. JSbary auf. Am Silvesterabend des Jahres 1912 saß imKaiserhof" eine zahlreiche Festgesellschaft zusammen, welche den Anbruch des neuen Jahres dort feiern wollte. Unter den An- wesenden befanden sich auch die sich jetzt im Gerichtssaale gegen- überstehenden Parteien. ImKaiserhof" erhielt der Kläger von dem beklagten Ehemann, im IPakis d« danse von der Ehefrau eine Ohrfeige. Deshalb klagte er jetzt. Die Beklagten wendeten ein, die erste Ohrfeige fei die Folge einer Belästigung gewesen, die der Kläger der beklagten Ehefrau gegenüber, wie diese ihrein Mann erzählt hatte, sich erlaubt habe, die zweite, weil er den Ehemann Lausbub" genannt habe. Der Kläger bestritt, daß er Anlaß zu den ihm von den Eheleuten gewissermaßen über Kreuz gewordenen Ohrfeigen gegeben habe. Das Gericht verurteilte die Angeklagten zu je 166 M. Geldstrafe._ Totschlag? Das Schwurgericht des Landgerichts I hatte über einen Roheitsakt zu befinden, dem ein Menschenleben zum Opfer gefallen ist. Die Anklage, die sich gegen den Konditor Hermann Reim richtete, lautete auf Körperverletzung mit Todeserfolg. Der Angeklagte war mit dem Konditor Paul Hoffmann be- kannt und war zu den Hosfmannschen Eheleuten nach der Kaiser- straße 43 gezogen. Am 2. November war das Ehepaar Hoffmann mit dem Reim in mehreren Gastwirtschaften gewesen. Hofsmann ließ es zu, daß seine Frau und der Angeklagte allein nach Hause gingen, während er noch im Echanklokale zurückblieb, da sein Durst noch nicht gelöscht war. Er wurde dann von Freunden und Arbeitsgenossen wegen des Verhältnisses seiner Ehefrau zu dem Schlafburschen stark gehänselt und geriet darüber in gewaltige Aufregung. Als er nach Hause kam, kargte er nicht mit Vor- würfen gegen den Schlafburschen und seine Ehefrau. Der erstcre verbat sich diese Vovwürfe. Es kam zu einer erregten Szene, in deren Verlauf er die brennende Lampe nach Reim warf. Nun stürzte sich dieser mit gezücktem Messer auf ihn und stach auf Hoffmann ein, so daß dieser besinnungslos zu Boden sank und, aus mehreren Stichwunden blutend, nach dem Krankenhause gebracht werden mutzte. Ein Messerstich hatte die Lunge getroffen und Hoff- mann ist an einer Lungenentzündung gestorben. Das Schwur­gericht verurteilte den Messerstecher zu vier Jahren Gefängnis. Eine geborstene Orbnungssäule. Vor dem Schwurgericht in Stolp hatte sich der Spezialkom- missionskommissar Konrad Hildebrandt aus Bütow wegen schwerer Urkundenfälschung und Unterschlagung im Amte zu verantworten. Der Angeklagte, der eine tüchtige Stütze des dortigen konser- vativcn Vereins war und ein Jahresgehalt von 4266 M. bezog, hatte bei dem Bankier Kuschet ein Darlehen aufgenommen in Höhe von 7666 M., angeblich im Auftrage der Spezialkommission für den Ankauf von Wiesen. Diese Anleihe wurde öfters prolon- giert und erhielt er später noch ein Darlehen von 5666 M. unter Vorspiegelung falscher Tatsachen. Um das Mißtrauen des Bankiers zu verstreuen und ihn in Sicherheit zu wiegen, legte er eine gefälschte Vollmacht der Spezialkommission vor, nach der der Angeklagte beauftragt war. Kapitalien in Höhe bis 26 666 M. von dem Bankier Kufchel für die Spezialkommission aufzunehmen, die sich zur Zurückzahlung verpflichtete. Auf Grund der gefälschten Voll- macht gab der Bankier noch 5666 M. Insgesamt hatte der Angeklagte 17 206 M. im Verlauf eines Vierteljahres erhalten, die mit Zinsen auf 19 344 M. angelaufen waren. Zum Zwecke weiterer Geld- aufnähme fälschte der Angeklagte eine Ergänzungsvollmacht der Aencralkommission, in dem ihm gestattet wurde, Anleihen in Ge- samthöh« von 25 666 M. für die Generalkommission aufzunehmen. Dem Angeklagten wurden darauf von dem Bankier wieder 3666 M. gegeben, als Sicherheit erhielt der Bankier eine Abschrift eines gefälschten Aktenstückes über eine fingierte Verhandlung vor der Spezialkommission in Bütow. Nach dem Tode des Bankiers wurde der Angeklagte von den Erben gedrängt, und als er das Geld nicht zurückzahlen konnte, wurde der Generalkommission Mitteilung von den Schwindeleien des Angeklagten gemacht, und er verhaftet. Der Angeklagte hatte von 1968, wo er die Schlvindeleien begann, bis 1913 neben seinem Gehalt rund 44 666 M. verbraucht, darunter 21 666 M., die ihi» sein Vater gab. Ferner hatte er amtliche Gelder im Laufe der Jahre unterschlagen. Das Schwurgericht verurteilte den alsSozialist entöter" in weiten Kreisen bekannten Angeklagten zu drei Jahren Zuchthaus. /tas aller Welt. Ich klage an! Der ErzPriester und Pfarrer von Vis so, Pietro Peri- coli, Doktor des kanonischen Rechts, hat soeben seinem vor- gesetzten Bischof seinen Entschluß kundgegeben, aus dem geistlichen Stande auszutreten, uin auch vor dem bürgerlichen Recht feine Verbindung mit einem Fräulein F. zu regeln, nachdem er sie vor seinem Goivissen bor vier Jahren durch eine kirchliche Trauung geregelt hat. Der Brief, in dem der Priester ohne Bitterkeit, aber auch ohne Zaghaftigkeit von der Kirche Abschied nimmt, verdient in seinen wichtigsten Teilen wiedergegeben zu werden: Monseigneur! Durch dieses Schreiben teile ich Ihnen meinen Verzicht auf die Stellung als Erzpriester und Pfarrer von Visso mit. Der Anlaß zu diesem Verzicht ist weder in meinen Vor. gesetzten, noch in meinen Untergebenen zu suchen und ganz und gar nicht in meinen Pfarrkindern, die mir immer Achtung und Wohlwollen entgegenbrachten, sondern darin, daß mich meine Frau zum Vater eines kleinen Mädchens gemacht hat, was mich verpflichtet, sie nun auch zivilrechtlich zu ehelichen und so meine Stellung vor der bürgerlichen Gesellschaft zu regeln, wie ich sie vor vier Jahren vor Gott und vor meinem Gowissen durch eine geheime kirchliche Ehe geregelt habe. Damals wagte ich nicht mehr zu tun, um meiner Mutter einen Kummer zu er­sparen.... Ich bebaute, Ihnen, Monseigneur, Kummer bereiten zu müssen, aber höher als die kanonischen Gesetze und als die gesell- schaftliche Konvenienz, die allzuoft den Gesehen der Natur und des Evangeliums zuwiderlaufen, steht mein Gewissen, dessen Forderung ich nicht verletzen kann. Ich bitte Sie weiter, Monseigneur, keinen Gedanken des Vor- Wurfs gegen meine Frau zu hoben, der ich mein Leben gewidmet habe und der ich unendlich viel danke, denn sie war mir immer Ansporn zum Guten, zur gewissenhaften Pflichterfüllung, auch zu der meiner priesterlichen Pflichten, so daß es ihr Verdienst ist. wenn ich heute von meinen Vorgesetzten und von meinen Pfarr- kindern scheiden kann mit erhobenem Haupte und beim Abschied sagen darf: ich Hahr nie der Ehre eurer Frauen oder eurer Töchte� nachgestellt, ich bin als Pfarrer der Hüter und Verteidiger der Reinheit und des Friedens eurer Familien gewesen; ich war dies dank dieser Frau, die mir eine große und reine Liebe einflößt« und mich die Heiligkeit der Familie und die Göttlichkeit der christlichen Religion erkennen ließ, die Gott zum Bater hat und im Sakrament der Eh« die «aterschast heiligt. Der Schreiber fährt dann fvrk. daß ihn seine Eltern zum Geistlichen bestimmt haben, weil ihm als Kind jede Falschheit und jeder Betrug zuwider war.«Sie wußten nicht, daß der KleruS mit einigen Ausnahmen gerade die Kaste darstellt, die die von Jesus geforderte Wahrhaftigkeit am wenigsten besitzt und am entferntesten ist vom Geiste Christi, der Geist der Liebe und der Freiheit ist. Mein Vater verstand nicht, daß meiner Natur. die für die Liebe und für die Familie geschaffen lvar, die Durch- führung des Zölibats unmöglich sein würde. Wieviel nutz- lose Kämpfe, wieviel ungesehene Opfer kosten mich die zehn Jahre heroisch durchgeführteil Zölibats.... Sie kosten mich meine Gesundheit, die dabei in die Brüche ging... Ich bitte Gott , daß er die geistliche Obrigkeit erleuchten und ihr endlich die Augen öffnen wolle, damit sie einsehe, wie u n- menschlich, unchristlich, unsittlich und damit nicht nur der Kirche, sondern auch der menschlichen Gesellschaft schädlich das Gesetz des obligatorischen Zölibats ist; daß er ihr die Ohren und mehr noch das Herz öffne, um den Schrei all jener Priester zu hören, die dies Gesetz nicht einhalten können und an Seele und Körper ein nutzloses Märtyrertum leiden! Wehe, wenn diese Un- glücklichen öffentlich Protest zu erheben ivagten, im Namen der heiligsten menschlichen Rechte und der öffentlichen und privaten Sittlichkeit gegen das verworfene und harte Gesetz, das Quelle unendlicher Korruption ist, die um so mehr an den Individuen und an der Gesellschaft frißt, weil sie geheim ge- halten wird! Wer öffentlich Klage erhebt, wird vom Amt ent- setzt, exkommuniziert, hinausgestoßen, und da er keine Kenntnisse hat. die der Staat anerkennt, keine bürgerliche Bildung, um zu ehrlicher und angesehener Arbeit zugelassen zu werden, muß er Hunger leiden und auch dön Spott der Brüder, die auf den Expriester mit Mißtrauen und Ver. a ch t u n g blicken. Das ist, Monseigneur, die traurige Lage der Geistlichen, die der Kirche den Rücken kehren; das ist die Lage, die mich erwartet. Trotzdem gehe ich ruhig und voll Vertrauen, denn ich gehe den Weg meiner Pflicht, gemeinsam mit der Frau, die Gott mich hat finden lassen, und mit der ich die wenigen Freuden und die vielen Schmerzen des Lebens zu teilen bereit bin. Monseigneur, leben Sie wohll Visso. 13. Februar 1914. Pietro Pericoli." Und die Kirche? Wird sie die nur allzu wahren furchtbaren Anklagen des tief religiös veranlagten Priesters beherzigen oder auch nur verstehen? Im Gegenteil: wie einen räudigen Hund wird sie ihn behandeln, ihn darstellen als einen der Hölle ver- fallenen Abtrünnigen._ Brandkatastrophe im Armenhaus. Ein furchtbares Brandunglück wird aus der Ortschaft H e u b u d e bei Danzig berichtet. In der Nacht zum Montag kam im dortigen Armenhaus Feuer aus; das Haus brannte vollständig nieder. Drei Frauen, sämtlich über 80 Jahre alt. und ein zehn Jahre alter Knabe kamen in den Flammen um. Auf der Spur der Tebreeziuer Attentäter. Wie aus Bukarest gemeldet wird, war es der Polizei ge« lungcn, den Urhebern deS Debrecziner Anschlages, C ata reu und K i r i l o w, die im Hotel Minerva in Bukarest abgestiegen waren, auf die Spur zu kommen. Durch die Veröffentlichung der von der Czernowitzer Polizei gegebenen Steckbriefe aufmerksam gemacht, konnten die Verbrecher sich im Automobil nach Ploesci flüchten. Von dort ab verlieren sich ihre Spuren. Zwei Personen, A b r a m o w und M a n d a c c e S c u, die den Flüchtigen ihre Pässe gaben, sind verhaftet worden._ Todesstürze. Zwei russische Flieger, die Gebrüder Gabriel und Peter W r o m b l e s k i, die unter dem Namen S a l v e z auf einem Flugfeld« bei L y o n Flugversuche mit einem neuen gepanzerten Eindecker machten, stürzten dabei am Sonntag in eine» 36 Meter tiefen Steinbruch. Gabriel war sofort tot, sein Bruder e r l a g i m H osp i ta l der erlittenen Verletzungen. Der argentinische Flieger Newbery, der bereits mehrere Rekordflüge ausgeführt hat. ist am Sonntag bei einem Fluge in den Cordilleren tödlich verunglückt. Sein Fluggast wurde schwer verletzt._ Ein neuer Schneesturm in New Aork. Nachdem erst vor kurzem furchtbare Schneestürme in den öst« lichen Vereinigten Staaten schweren Schaden angerichtet hatten, ist am Sonntagabend daS Gebiet von neuem von einem heftigen Schnee stürm heimgesucht worden. Der Sturm richtete an Eisenbahnen, Telegraphen und Telephonleitungen großen Schaden an. Zahlreiche Orie sind vom Verkehr abgeschnitten. In New V o r t fiel 9'/, Zoll Schnee. In der Umgebung von New Dork sind fünf Personen um» Leben gekommen. Mehrere Schiffe sind an der Küste von New England gestrandet. Kleine Notizen. Bon einer Schncelawine verschüttet. Bei der Vesteiguna des Rosablanche wurden die drei Schweizer Touristen Mcylan, Detail und Marmillod von stürzenden Schneemassen ver- schüttet. Alle drei sind tot. Ein deutscher Dampfer in Rot . Die spanischen Blätter melden aus Algeciras : Der deutsche DampferZansibar" ist an der marokkanischen Küste aufgelaufen und in Gefahr, von Kabylen angegriffen zu werden. Der spanische Kreuzer Estremadura " und drei Kanonenboote sind von Algeciras nach der Unfallstelle abgegangen. Ein Drama am Sterbelager. Ein furchtbares Familiendrama hat sich am Sonntag im Pariser Vorort P e r r e u x abgespielt. Die dort wohnende Rentnenn Maurice, die lebensgefährlich erkrankt war, rief ihren Sohn und ihre» Bruder an ihr Krankenlager, um beide, die in Unfrieden lebten, zu ver­söhnen. Anstatt auf die Bitten der Mutter zu hören, erhob der Sohn gegen seinen Oheim die heftigsten Vorwürfe und gab, als dieser ihn beschwichtigen wollte, vier Revolverschüfse auf ihn ab. Der Getroffene wurde st erbend ins Krankenhaus gebracht. Der Täter wurde verhaftet. Ein Prinz als Landstreicher. Die Polizei verhaftete am Sonntag in Nizza einen Landstreicher auf offener Straße. Auf der Polizei- station stellte eS sich zur großen Ueberraschung aller heraus, daß der Landstreicher ein Prinz war. Es ist der Prinz Ferdinand de L i g o r i, Prinz von Refficci. Die Nachforschungen ergaben, daß der Prinz von seiner Familie reichlich unterstützt wird und infolge seiner Lust und Liebe zum Abenteuer als Land» st r e i ch e r die Welt durchwandert. Marttprelse von Berlin am 28. Februar 1914. nach Ermittelunge» des tgl. PoltzeivräsidiumS. Mais(mixed), qute Sorte 16,9617,20, Donau 60,0000,00. MaiS< runder), gut« Sorte 14,7015,00. Richtjtroh 0.06 bis 6,66. Heu 6,808,66. Martthatlenvreise. 106 Kilogr. Erbsen, gewe, zum Kochen 34,0050,60. Svcisebobnen. weiße 35,0060,00. Linien 40.008000. Kartossein(Kleinhdl.) 4,067,00. 1 Kilogramm Rindfleisch, von der Keule 1.662,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1.361.30. Schweinefleisch 1,462,00. «albflefl« UO 2.40. Hammeifleisch 1,50-2,40. Butter 2,46-8,00. 66 Stück Eier 4.266.06. 1 Kilogramm Karpfen ILO 2.40. Aal«