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Lönnen.

genommen.

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J.

staatsrechtliche Institution des Monarchismus gefährden konnten. Schlimm muß es demnach mit den in der geheimen Verhandlung enthüllten Dingen stehen. Auf sehr, sehr wacke­ligen Füßen, auf weit wackeligeren als der Artikel ahnent läßt, muß der Monarchismus danach ruhen.

tomme ich nicht weiter zurüd.( Burufe bei den Sozialdemokraten.)| gerichtsdirektors Hofmeister. Die Angeklagten wurden von Artikel 27 der preußischen Verfassung schreibt vor: Jeder Wenn man sich um einen Ausweg bemüht, so verdient dieses Be Justizrat Barnau verteidigt. Die Anklage vertrat Ober- Preuße hat das Recht, durch Wort, Schriff, Druck und bildliche mühen wohl eine andere Bezeichnung; die gebrauchte richtet sich staatsanwalt Chrzescinski. Darstellung seine Meinung frei zu äußern. Der Angeklagte selbst. Es handelt sich nicht nur um die Erstattung der Beiträge, Die Anklage ist durch einen vom Angeklagten Leuß verfaßten, hat von diesem in der preußischen Verfassung und im Reichs­jondern die ganze Rente des Betreffenden auf Lebenszeit wird von dem Magistrat nach dem Antrag Goldschmidt in die Tasche geſtedt. am 12. Januar d. 3. in der Welt am Montag" unter der Ueber- preßgesetz niedergelegten Recht Gebrauch gemacht, aber er ist schrift Wilhelm der Lette" erschienenen Artikel veranlaßt. In Sie verteilen bereits das Fell des Bären; wissen Sie denn, ob diesem Artifel wurde Kritif geübt an mehreren in die Deffentlichkeit bestraft, hoch und hart bestraft: Preßfreiheit mit dem Galgen die Angestellten mit diesem Modus der Verrechnung einverstanden gedrungenen Mitteilungen über angebliche Aeußerungen und Hand- daneben. Der Angeklagte hatte das Recht, seine Meinung sein werden? Sie werden schließlich erkennen, daß ihnen im Alter, fungen des deutschen Kronprinzen. Dazu gehörten die Telegramme über Handlungen des Kronprinzen zu sagen. Gleichviel, ob wo fie der Unterstüßung am meisten bedürftig sind, die Rente ent- des Kronprinzen an den Obersten in Babern:" Immer feste druff!" feine Kritik eine zutreffende oder irrige, eine lobende oder zogen wird; lieber werden sie also die Beiträge schließlich selbst und an den General Deimling:" Bravo!" und der Regimentsbefehl tadelnde war. Strafbar war seine Kritik nur, wenn sie vollständig bezahlen, um auch die Invalidenrente beziehen zu an die Husaren in Langfuhr . Gegen den Inhalt des letteren neben der Kritik eine strafbare Handlung enthielt. Daß ben, um auch Stv. Goldschmidt: Das Ruhegeld ist so normiert wie die wurde namentlich in scharfer Form angekämpft und dabei Aus- das der Fall, ist nach keiner Richtung hin für die Oeffentlich­drücke und Wendungen gebraucht, in welchen die Anklage Beleidi­Beamtenpensionen, wenn Herr Galland wünscht, daß nur so biel abgezogen werden soll, wie die Beitragszahlung ausmacht, womit gungen erblickt. Es wird darin u. a. hervorgehoben, daß in dem keit dargetan. Im Gegenteil: die Deffentlichkeit ist wegen Regimentsbefehl ein bedenklicher Ausbruch der Kriegsluft zu er- Gefährdung der öffentlichen Ordnung ausgeschlossen". Die ich einverstanden wäre, so kann sich der Magistrat das ja noch blicken sei und ausgeführt, daß es ein Unglück wäre, wenn der öffentliche Ordnung konnte unmöglich durch die Darlegung überlegen. Mit großer Mehrheit wird der Antrag Goldfchmidt an- gramm nach Babern das Mißtrauen der Deutschen mit Ausnahme verfolgte, verlegt werden. Gestört werden konnte sie aber, wenn Kronprinz jetzt zur Regierung fäme, denn er habe durch das Tele- des Angeklagten von den Absichten, die er mit dem Artikel Namens des Petitionsausschusses berichtet Stadt einer fleinen Gruppe von Scharfmachern und Kriegshelden und in der Verhandlung Dinge zur Sprache kommen mußten, die durch seinen Regimentsbefehl das Mißtrauen Europas gegen fich. verordneter Brückner( Soz.) über die Petition der städtischen Schließlich wurde die Ansicht ausgesprochen, daß das Heraustreten das Ansehen einer öffentlich- rechtlichen Inſtitution herabzu­Attenhefter um Aufbesserung ihres Einkommens und Fest- bes Stronprinzen geeignet jei, die recht blaß gewordenen republi- jegen geeignet waren. Also Dinge, deren harte Wahrheit die segung einer Lohnſkala. Die Versammlung nimmt wie der kanischen Ideale wieder in den Vordergrund zu rücken und ein Ausschuß folgenden Antrag einstimmig an:" Der Ausschuß Nachdenken darüber zu veranlassen, ob es nicht beffer ohne Erblich hält eine Aufbesserung der Gehälter der Petenten für notwendig, feit geht, ob man nicht die Fürsten pensionieren könnte. überläßt aber dem Magistrat die Festsetzung des Umfanges der Nach Verlesung des Eröffnungsbeschlusses beantragt der Ober­Erhöhung." staatsanwalt den Der Antrag Arons wegen Vermehrung der Armen­Ausschluß der Deffentlichkeit direktion um 3 Bürger deputiertenstellen, in welche Frauen berufen werden sollen, ist von dem eingefekten im Interesse der öffentlichen Ordnung, die durch eine öffentliche in den offensichtlichsten, flaren Anpöbelungen des Kaisers sich 3. Oeffentliche Anklage ist erhoben gegen die Post", die Ausschusse insoweit angenommen worden, als die Vermehrung Berhandlung gefährdet werden würde. um eine Stelle empfohlen wird. Juftizrat Barnau widerspricht diesem Antrage. Der öffent. berging, ist Anklage nicht erhoben. Weshalb? Weil das Be­Der Referent Stadtv. Galland erörtert die rechtlichen und lichen Ordnung würde viel mehr durch öffentliche Verhandlung ge- wußtsein der Beleidigung der" Post" fehlte, weil ihre anti­tatsächlichen Momente, die bei dem Antrage mitspielen. Man habe dient als durch eine Verhandlung hinter verfchloffenen Türen. Der monarchische Tendenz sie daran hinderte, diese zu erkennen? dem Gedanken der Mitgliedschaft von Frauen alle Sympathie be- Angeklagte Leuß habe ein lebhaftes Interesse daran, den Artikel Oder etwa, weil die Tendenz" der Post" der Anklage­zeugt, habe aber bei der Größe des Körpers der Armendirektion u erläutern und dadurch Mißdeutungen zu beseitigen. Der Anbehörde in der Regel genehm ist, die des jetzt Verurteilten aber ( 32 Köpfe) sich auf das Minimum beschränken zu müssen geglaubt. geklagte verfichere, daß ihm bei aller Schärfe der Kritik jede Absicht nicht? Kann klarer die Anklage sich als Tendenzanklage Einhellig sei der Wunsch, in die neue Stelle eine Frau zu wählen. und daß es ihm nur auf die Kritik bestehender Verhältnisse an­ferngelegen habe, die Person des Kronprinzen herabzuwürdigen charakterisieren? Stadtv. Dr. Rofenfeld( Soz.): Die Ausschußberatung hat uns manche Enttäuschung gebracht. Wir begrüßen es ja, dag die Tür gekommen sei. Aber auch der Sache werde durch öffentliche Ber­der Armendirektion für die Frau geöffnet werden soll. Weniger würbe in weiten Bolfsfreisen die Ueberzeugung wachgerufen werden, Militarismus, Krieg und Arbeiterklasse. Handlung mehr gedient, denn durch den Ausschluß der Ocffentlichkeit erfreulich war schon, daß im Ausschusse wieder Bedenken laut baß hier ungeheuere Dinge zur Erörterung kommen und Ent­wurden gegen die Zulassung von Frauen in die Armendirektion, hüllungen gemacht werden, die man der Oeffentlichkeit verbergen daß man sie nur als geeignet gelten lassen wollte für die Mitarbeit will. Es müsse auch darauf hingewiesen werden, daß der Artikel war die Bolksversammlung, die gestern abend im Deutschen Hof" in den Kommissionen. Dieser Standpunkt einiger Herren im Aus­schuß hat uns um so mehr gewundert, als der Kollege Galland selbst nicht konfisziert worden und in vielen Gremplaren verbreitet in der Luckauer Straße tagte. Schon zwei Stunden vor der An­erst vor ganz kurzem in der Bossischen Zeitung" einen wahren Hymnus auf die Mitarbeit der Frauen gesungen und hinzugefügt tation nicht stattgefunden hat, ist darauf zurückzuführen, daß die immer mehr nahm der Andrang zu. Schließlich war der Saal, Oberstaatsanwalt Chrzescinski: Die Tatsache, daß eine Konfis. fangszeit der Versammlung tamen die Besucher in Scharen und hat, Männerarbeit ohne Mithilfe der Frauen werde immer Flid Nummer der Zeitung bereits verbreitet war, als der Artikel zu die Galerien, die Bühne in allen Winkeln dicht besetzt. Es konnte arbeit bleiben. Sehr bedauerlich aber war es, daß im Gegensas unserer Kenntnis fam. Eine nachträgliche Konfistation hätte feinen im buchstäblichen Sinne des Wortes keine Stecknadel zu Boden zum Kollegen Mommsen seine Freunde im Ausschuß nicht wie Zweck gehabt. Durch die neue Erörterung des Stoffes, den der fallen. Dieser im Plenum für den Hinzutritt von drei Frauen einge- Artikel behandelt, in öffentlicher Verhandlung würde die öffentliche Als der erste Referent, Genosse Kurt Rosenfeld , das unge­treten find. Eine Frau als Bertreterin des weiblichen Geschlechts Ordnung gefährdet werden. Meines Wissens ist dieser Stand- heuerliche gegen die Genoffin Luxemburg gefällte Urteil mit der in der Direktion ist nicht ausreichend. Der Magistrat hat ja auch punkt seitens der Staatsanwaltschaft immer geltend gemacht und Schärfe kritisierte, die ein derartiges Klaffenurteil verdient, da erklären lassen, daß zum 1. April die Zahl der Mitglieder der von den Gerichten geteilt worden. Armendirektion verringert werden soll; also besteht doch gegen die brei Frauen wirklich kein Bedenken mehr. Machen Sie ganze unter Gefährdung der öffentlichen Ordnung" versteht. Wenn eine gebungen durch. Mit kräftigen Protestrufen gegen das Urteil und Justizrat Barnau möchte gern wissen, was der Staatsanwalt brach die Stimmung der Massen in elementaren Beifallskund Aufreizung der öffentlichen Meinung darunter verstanden werden dessen Begründung unterstrich die Versammlung die kritischen sollte, so würde das Gegenteil durch eine öffentliche Verhandlung Aeußerungen des Redners. Wenn auch das Reichsgericht noch in erreicht werden, denn der Angeklagte Leuß will gerade darlegen, dieser Sache zu sprechen hat sagte der Redner, so legen wir baß ihm jede persönliche Berunglimpfung des Kronprinzen fern zunächst Berufung ein beim Volk und wir sind überzeugt, wenn gelegen und er lediglich eine scharfe fachliche Kritif habe üben eine Boltsabstimmung über das Urteil vorgenommen werden wollen und auch geübt habe. Daß die Praris der Gerichte bezüglich fönnte, es würde zerrissen und verworfen werden.( Lebhafte Bu behauptet, treffe nicht zu. Beispielsweise sei der bekannte Prozeß Staates ist das Frankfurter Urteil. Wenn solche Massenjustiz un­des Ausschlusses der Oeffentlichkeit so ist, wie es der Staatsanwalt stimmung.) Ein Ausfluß des Klassencharakters des heutigen Harden wegen Majestätsbeleidigung seinerzeit öffentlich verhandelt worden. möglich gemacht werden soll, dann müssen wir unermüdlich darauf Angeklagter Leuß beantragt die Verhandlung in voller Oeffent- hinarbeiten, daß der Klassenstaat beseitigt und durch die sozia lichkeit. Es handele sich um ganz offentundige Dinge, die in der liftische Gesellschaft ersetzt wird.( Stürmischer Beifall.) Presse und in den Parlamenten schon behandelt seien. Der Aus­schluß der Oeffentlichkeit in folchem Prozesse wäre ein Novum. Das Gericht beschließt, die Oeffentlichkeit wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung auszuschließen. wurde dahin verkündet: Das Urteil

Arbeit und stimmen Sie unserem Antrage zu.

Stadto. Rosenow : Wir werden einstimmig dem ursprünglichen Antrage zustimmen.( Lebhafter Beifall.) In namentlicher Abstimmung wird der Antrag Arons mit 77 gegen 31 Stimmen angenommen. Für den Antrag stimmt auch ein Teil der Freien Fraktion und vereinzelte it glieder der Alten Linken.

worden ist.

Ein gewaltiger Massenprotest gegen das Frankfurter Urteil

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Während Rosenfeld sprach, erschien Genossin Luxemburg im Saal. Gin Beifallssturm begrüßte fie und freudige Zurufe bee gleiteten sie, als sie sich durch die dichten Massen zum Podium drängte.

Der Zusak, daß gewünscht wird, für diese drei Stellen Frauen in Aussicht zu nehmen, wird von der gleichen Mehrheit bestätigt. In den Moabiter Krawallen ist am 28. September 1910 der damalige Kaufmannslehrling Hermann Konczynski ver­legt worden und hat Schadenersapanjprüche gegen die Stadt erhoben; er hat Entschädigung für die Zeit der Arbeits­unfähigkeit erhalten. Seine Alage auf zuerkennung einer Rente ist in erster Instanz abgewiesen worden. Die Berufung schwebt; ber Magirat hat aber einen Vergleich geschlossen, nach dem der Kläger 500 m, erhält und auf alle weiteren Ansprüche verzichtet. Stadtv. Dr. Rosenfeld( Soz.): Wir sind für die Vorlage, Als Genosse Rosenfeld seinen Vortrag beendet hatte, nahm beantragen aber außerdem, den Magistrat zu ersuchen, wohlwollend Von Beifallflatschen und Zue au erwägen, ob es nicht angebracht erscheint, dem Kläger , dem so Str.G.B. zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt, der Angeflagte stimmungstundgebungen wurde ihre Rede oft unterbrochen. Mit Der Angeklagte Leuß wird wegen Bergehens gegen§ 97 Rosa Luxemburg das Wort. bel mitgespielt worden ist, eine höhere Entschädigung zu teil Scholt wird freigesprochen. In der Begründung führte der Vor- schneidender Schärfe kennzeichnete sie das Frankfurter Urteil als werden zu lassen. Es handelt sich um einen jungen Menschen von sigende aus: An sich trägt der Angeklagte Scholtz die preßrechtliche Ergebnis der Furcht, welche die herrschenden Klassen vor den Ideen 18 Jahren, der ohne jedes Verschulden seinerseits zufällig unter Berantwortung, es ist jedoch erwiesen, daß er den Artikel vor seiner der Sozialdemokratie haben. Was die Frankfurter Richter als die Säbel der Schubleute geraten ist. Im Prozeß hat Beröffentlichung nicht gekannt hat. Angeklagter Leuß mußte als strafwürdig erklärt haben, das ist in letter Linie die Aufforderung: der junge Mann unter seinem Gide erklärt, er ſei von einer der Verfasser bestraft werden. Die Beleidigung ist der Ausdruck" Du sollst nicht töten", die wir an die Massen richten. Das Urteil Konfirmationsfeier gekommen und wollte einen Verwandten in der Wiclefstraße besuchen. Er sah, wie die Menge mit dem Säbel der Mißachtung eines anderen und in dem Artikel liegt eine Ehr ist eine Bekundung der Tatsache, daß sich der heutige Staat auf zurückgetrieben wurde; er bat einen Polizeibeamten um Schutz, berlegung gegen Seine Kaiserliche Hoheit dem Kronprinzen in vollem Maße vor. wurde aber sofort von vier Schußmännern mit Säbelhieben über vollem Maße vor. Der Ausdrud der Mißachtung ist auch in der die Macht der Bajonette und auf den Kadavergehorsam ihrer Träger Arme und Kopf geschlagen und hat wochenlang im Krankenhaus Absicht der Ghrverlegung enthalten und diese Chrverlegung ist stüßt. Daß der Kadavergehorsam aufhören könnte, davor haben Arme und Stopf geschlagen und hat wochenlang im Krankenhaus zubringen müssen. Eine Entschädigung von 500 M. erscheint doch auch als böswillig erkannt worden. Dies geht schon aus der Ueber die Herrschenden Angst. Wir haben nicht nötig, die Soldaten zum zubringen müssen. Eine Entschädigung von 500 M. erscheint doch schrift Wilhelm der Leyte", außerdem aus dem Schlußsatz des Ungehorsam aufzufordern. Wissen wir doch, daß die Volksmasse zu wenig, wenn auch der Magistrat formell im Recht sein mag. Artikels und aus einzelnen Medewendungen hervor, Seine Kaiser - nicht dann am mächtigsten ist, wenn ihre Hand die Mordwaffe Der junge Mann foll ja nach dem Vergleich auch noch gezwungen liche Hoheit der Kronpring wird als unfähig und unwürdig, die umklammert, sondern dann ist die Macht der Arbeiterklasse am werden, seine Prozeßloften aus den 500 W. zu bezahlen. Diese Krone zu erlangen, hingestellt. Es tann sich dabei nicht um eine stärksten, wenn sie die Arme ruhig über der Brust kreuzt und den Kosten sind recht erheblich, und es liegt die große Gefahr vor, daß Kritik oder, wie der Angeklagte behauptet, um eine Mahnung an politischen Massenstreit als Waffe gegen den Klassenstaat anwendet. ihm bann von den 500 W. nicht mehr viel verbleibt. Wir wollen M. den Magistrat nur veranlaffen, eine nochmalige Erwägung darüber die dem Kronprinzen nahestehenden und auf ihn Einfluß übenden( Lebhafter Beifall.) Das Frankfurter Urteil so schloß die Ned anzustellen. Stimmen Sie für unseren Antrag, so legen Sie sich Kreise handeln, vielmehr ist die ganze Art und Weise, der ganze nerin verpflichtet uns zu Taten, zum Kampf für unsere Ideale. Ton ein solcher, daß die Absicht der Beleidigung erkennbar ist. auf eine bestimmte höhere Summe nicht feft; nehmen Sie aus Auf diese Absicht weist, wie erwähnt, schon die lleberschrift hin, denn In der Noten Woche wollen wir uns in diesem Sinne betätigen, Billigkeitsgründen unseren Antrag an! Stadtv. Galland bittet, den Antrag abzulehnen. Der Kläger fie. ist eine sarkastische Wendung in der Absicht der Ehrverleßung. eingebent des Wortes: Mit uns das Volf, mit uns der Sieg." Ferner heißt es:" Es ist selbstverständlich, daß alle nicht erblich hat kaum Aussicht, den Prozeß zu gewinnen; jetzt will der Magistrat belasteten Köpfe sofort mit der Frage reagieren: Kann man nicht dem Ausdruck gegeben hatte, was in den Köpfen und Herzen der Stürmischer, langandauernder Beifall bewies, daß die Rednerin die Vergleichssumme gewähren. Stadtv. Dr. Rosenfeld: Wir dürfen solche Dinge doch nicht und soll man nicht dafür sorgen, daß dieser Prinz nicht auf den Massen lebt. rein formal behandeln, wir müssen doch auch Billigkeitsrücksichten Thron gelangt?" Ferner wirft es ein bezeichnendes Licht auf den in Betracht ziehen. Gewiß hat der junge Mann sich zu dem Ber- Angeklagten, daß er erwähnt, daß ber Drang des Gefühls dem Ver­gleich bereit erklärt, er hat aber ursprünglich geglaubt, einen weit fasser des Regimentsbefehls selbst die Herrschaft über die Sprache erschüttert habe" und in diesem Drange dem Verfasser die Sprach­höheren Ausspruch zu haben. In einem Hinterhofe des Versammlungslokals waren einige Stadts. Caffel: Der Antrag Rosenfeld wäre ein Präjudiz ber- regeln entglitten, die er in der Schulzeit selbstverständlich sich hat hängnisvollster Art für die Stadtgemeinde, Wir sind doch teine aneignen müssen". Dann heißt es in dem Artifel: Welch ein Dutzend wohlbewaffnete. Schuyleute aufgestellt. Als dieser Trupp Wohltätigteitsverfammlung; wir haben den Herrn nicht zu dem Unglüd wäre das, wenn der Kronprinz jezt ans Ruder fäme" und nach Schluß der Versammlung über den Morißplab marschierte, Prozeß veranlaßt. Es würde lediglich städtisches Geld zugunsten im Anschluß daran wird ein Zitat von Bascal angeführt, der die fragten ahnungslose Straßenpassanten, was denn los fei. Man des Klägers vergeudet werden. Auch zur Erhöhung der Summe Meinung ausgesprochen habe; daß die Unvernunft des Menschen antwortete den Fragern: Eine sozialdemokratische Frau hat eine haben wir keine Veranlassung; in Zukunft, wenn er vielleicht in die vernunftwidrige Einrichtung bedinge, daß die höchste Gewalt Rede gehalten. Vor den Gedanken, welche sie ausspricht und damit im tsaate dem ersten Sohne der Königin" übertragen werden", Not gerät, haben wir immer noch Zeit, bezügliche Beschlüsse zu Anknüpfend hieran heißt es: Die Menschen werden doch immer ein Echo weckt in den Maffen des Volkes, zittert der Staat. Gr Stadtv. Dr. Rosenfeld: Ich habe nicht behauptet, daß die Stadt mehr gebildet und vernünftig und schließlich fommen sie durch möchte diese Gedanken mit dem Polizeiknüppel erschlagen, aber es ein Wohltätigkeitsinstanz sei, aber sie hat die Verpflichtung, wohl solche Erfahrungen, wie wir sie machen, zu der Einsicht, daß die geht eben nicht mit solchen Waffen. wollend die Ansprüche derjenigen zu prüfen, welche Ansprüche an sicheres, aber nicht das zweckmäßigste Merkmal des obersten Macht­Eigenschaft, der erste Sohn der Königin zu sein, zwar ein ziemlich die Stadt erheben, Nur eine nochmalige wohlwollende Erwägung habers ist". Schließlich wird darauf hingewiesen, daß der Kron wünschen wir. prinz und die Fürsten möglicherweise gar nicht mehr notwendig feien.

fassen.

Zur Abstimmung fonstatiert der Vorsteher Michelet : Das ist die große Minderheit.( Große Unruhe bei den Sozialdemokraten.) Der Antrag ist abgelehnt. Der Magistratsvorschlag wird angenommen. Schluß der öffentlichen Sitzung 19 Uhr.

Immer feste drauf.

Der Angeklagte gibt sich zwar den Anschein, als hätte er nur hypothetisch gesprochen, es ist aber ganz klar, daß er den Artikel nur geschrieben hat, um Stimmung gegen den Kronprinzen zu machen und die Ehre des Kronprinzen zu verleben und zwar in

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Der Vorsitzende Ernst schloß die Versammlung mit einem Hinweis auf die Note Woche und einem Hoch auf die Sozial­Demokratie, in das die Versammelten begeistert einstimmten,

Stationen

Witterungsübersicht vom 5. März 1914.

Swinembe. 746

746 W 747

böswilliger Weise. Darauf deutet auch der am Schluß enthaltene Hamburg Hinweis auf die Weissagung von Lehnin , nach welcher in Wil- Berlin helm II. der letzte seiner Dynastie zu erblicken sei. Das Gericht Franti. a. 755 SW ist von der Schuld des Angeklagten voll überzeugt. Der Angeklagte München ist zweimal wegen Beleidigung vorbestraff, andererseits müßte Bien

Better

Stationen

Better

Kemp. n. 5.

4 Haparanda 745 SSD 8 Petersburg 753 GGD 6 Scilly 759 N 10 Aberdeen 748 3 Paris

4 bebedt

2 bedeckt 4 Regen 9 2 heiter 3

2

759 S

4

3 Megen 5 Regen 3 bedeckt 7 bedect 759 SW 6 Regen 8 bededt 10 756 3 4 Regen Wetterprognose für Freitag, den 6. März 1914.

Unter der Anklage, den Kronprinzen des Deutschen berücksichtigt werden, daß die Beleidigung sich gegen den Grben der Reichs beleidigt zu haben, standen gestern der Redakteur Krone richtet und der Artikel eine besondere Schärfe zeigt. Mil- Etwas fühler, zeitweise aufklarend, jedoch sehr unbeständig mit spieder. Alfred Scholz und der Schriftsteller Hans Leuß vor der dernde Umstände erschienen deshalb nicht am Plaze, vielmehr mußte holten Niederschlägen und ziemlich starken westlichen Winden. 4. Straffammer des Landgerichts I unter Vorsiz des Land- Sen Angeklagten eine empfindliche Strafe treffen.

trinken während der Rekonvaleszenz feurig süßen

Berliner Wetterbureau,

Fl. 1.50 Nachahmung bitte zurückzuweisen.

Blutarme u. Kranke Santa Lucia Rotwein t. 2. Klaf, la Apotheken, Drogerie&. Delikat- Gesch

Käufl. in u.