Dr. 65. 31. Jahrgang.
3. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.
III. Die Arbeiterverhältniffe in Deutsch- Ostafrika : Die in der oftafrikanischen Kolonie geltenden Bestimmun gen über die Anwerbung und Behandlung der einheimischen Arbeiter, die im wesentlichen auf der Anwerbeverordnung vom 27: Februar 1909 und vom 5. Februar 1913 beruhen, sind, wenn man sie mit gleichartigen Bestimmungen anderer Kolonien vergleicht, feineswegs inhuman; aber wie so viele anderen schönen Kolonialgejeze stehen auch sie zum großen Teil nur auf dem Papier, nicht weil die deutschen Kolonialbeamten sämtlich unfähig oder gewissenlos sind, sondern weil die Ausführung an den Verhältnissen und passiven Widerständen scheitert.
Reineswegs darf jeder, der will, einfach in einem anderen Bezirk Arbeiter für landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke anwerben. Der Anwerber muß eine Art Lizenz, einen Anwerbeschein, lösen, und den erhält er nur, wenn er bisher größere Strafen nicht erlitten hat. Zudem führt der Nach weis, daß er wiederholt gegen die Anwerbeordnung verstoßen oder fich gröblicher Mißhandlungen der Angeworbenen schuldig gemacht hat, zum Entzug des Anwerbescheines. Nimmt er dann doch noch im geheimen Anwerbungen vor, wird er bis zu 2000 Rupien bestraft. Ueber jede Anwerbung hat er der Bezirfsregierung Risten mit der Angabe der Namen, der Heimat usw. einzureichen und als Sicherheit für jeden Arbeiter 5 Rupien( unter gewissen Umständen kann dieser Sak bis auf 2 Rupien herabgesetzt werden) zu deponieren. Das Bezirksamt resp. die Bezirksamtsnebenstelle hat dann die Angaben nachzuprüfen. Es läßt sich die Angeworbenen vor führen und sucht durch Ausfragen festzustellen, ob sie sich freiwillig" haben anwerben lassen, ob sie die Bedingungen anertennen usw. Erst wenn das geschehen, erhält der Angeworbene eine Bescheinigung über die erfolgte Nachprüfung, und nun erft darf der Transport nach den Pflanzungen erfolgen.
Formell eine gute Verordnung; aber wie vollzieht sich bie Anwerbung in der Praxis? Der Anwerber tann natürlich nicht die Anwerbung persönlich vornehmen. Er spricht wohl die allgemeine Verkehrssprache, das Kisuaheli, aber nicht die verschiedenen Mundarten der einzelnen Bezirke; zudem fann er natürlich nicht selbst alle die verstreuten kleinen Dörfchen abstreifen, zumal im inneren Hochland oft auf den Quadratkilometer nur 2 bis 3 Personen kommen. Er hält sich also schwarze Unteragenten, die mit den Dialekten und Sitten des Anwerbungsgebietes bekannt sind, meist Suaheli, gewöhnlich das abgefeimteste Gesindel, das man sich denken kann. Die gehen nun in die Dörfer und suchen durch Ueberredung, Versprechungen und Geschenke die kräftigeren Männer zu födern. Gelingt das nicht, stecken sie sich hinter die Dorfhäuptlinge und Familienhäupter und bieten ihnen Geschenke, damit sie ihre Autorität geltend machen. In Stämmen, wo die Häuptlinge größere Macht besißen, kommandieren diese dann oft einfach eine Anzahl ihrer Leute zum Arbeiten. Durch BerSprechungen, Drohungen und Warnungen vor dem Zorn des Serfal"( des weißen Rolonialbeamten) werden diese dann fo eingeschüchtert, daß sie, wenn sie vor dem Prüfungsbeamten ericheinen, nichts verraten.
Nehmen wir an, der Beamte ist ein sehr tüchtiger und gewissenhafter Mann. Er redet die Angeworbenen in ihrem Heimischen Dialeft an, erklärt ihnen, wozu sie angeworben find, fragt sie, ob sie nicht vielleicht zur Arbeit gepreßt worden feien usw. Das Mißtrauen gegen den„ Sertal" ist so groß, daß er nur die von den Agenten gewünschten Antworten erhält. Er läßt also schließlich, wenn er sieht, es ist trop aller aufgewandten Mühe nichts zu machen, die Sache laufen. VielLeicht stumpft er gar nach Jahren so ab, daß er in der Nachprüfung nur noch eine bloße Zeremonie sieht; verlangen, doch die Pflanzer dringend nach Arbeitskräften und der Beamte, der allzu genau, allzu umständlich ist, hat es gründlich mit ihnen verdorben. Er muß sich sehr vorsehen, daß er nicht purzelt; die Herren Pflanzer haben nicht nur in Daressalam , sondern auch in Berlin einflußreiche Freunde.
Da die Anwerber pro Kopf 12 bis 18 Rupien erhalten, machen sie ein brillantes Geschäft. Im Jahre 1912 waren in Deutsch- Ostafrika , soweit Pflanzungs-, Farm- und Industriebetriebe in Betracht kommen( also Bergbau und häusliche Arbeiten nicht mitgerechnet), nach amtlichem Ausweis 91 892 farbige Arbeiter beschäftigt. Da farbige Arbeiter nach dem Gejez nicht länger als sieben Monate hintereinander beschäftigt werden dürfen, darf man ungefähr 120 000 Anwerbungen annehmen; es sind also ungefähr 1800000 Rupien, d. h. 2,4 Millionen Mart an Anwer bungsgelder gezahlt worden. Man sieht die Anwerbung, im gewissen Sinne darf von verstecktem Sklavenhandel sprechen, lohnt sich.
nen Spesen, Anfuhrkosten usw. berechnen. Wie hoch stellen sich diese in abgelegenen Gegenden? Eine Norm gibt es nicht, und so beschränkt sich meist notgedrungen der Distriktskommissar darauf, die Sache gehen zu lassen, wenn nur die Preise nicht allzu hoch hinaufgeschraubt werden.
Man wird vielleicht sagen:„ Dann muß dieses versteckte Trudsystem eben einfach verboten werden." Sehr schön; aber ostafrikanische Verhältnisse dürfen nicht nach deutschen beur teilt werden. In manchen Fällen käme durch ein solches Verbot der Neger vom Regen in die Traufe; denn die Folge wäre, daß ihm fast jede Gelegenheit genommen würde, sich während der Dauer seiner Fronzeit fleine Genüsse zu verschaffen, bor allem, sich selbst Nahrungsmittel zu seiner Verpflegung einzukaufen und sie so zuzubereiten, wie sie sein Magen gewohnt ist und zu verdauen vermag.
Sonnabend, 7. März 1914.
wären. Wir Missionare Tönnen diesem Worte nur beipflichten. Und so muß die Parole denn lauten: Schuk den Neger= rassen", wie es die verschiedenen Kolonialregierungen, be sonders auch Belgien , in der legten Zeit versuchen."
Und Pater Ban der Burgt führt im einzelnen den Nachweis, daß z. B. 1893 in dem zum großen Unjammefigebiet gehörenden Sultanat Ushirombo noch 12 000 Neger lebten, 1913 nicht mehr 5000. In der kleinen Landschaft Ussambiro zählte man 1910 noch 8656 Bewohner, 1913 nur noch 7428. Vor allem sterben die Männer weg; dann aber auch bleibt der Nachwuchs aus. Die eben genannte Bevölkerung Uffambiros bestand z. B. 1912 aus 2161 Männern, 3111 Weibern und nur 2524 Kindern. Im weiteren Umkreis der Mission Friedberg stellte 1909 Von der Burgt fest, daß 804 verheiratete Frauen nur 702 Rinder hatten( 414 davon hatten gar keine Rinder).
Daran ist, wie zugegeben werden muß, nicht allein die Plantagenarbeit und die Syphilis schuld, sondern auch die Sitte des Frauenkaufs und der Kinderche sowie der Brauch der Fruchtabtreibung; aber diese Sitten bestanden auch früher schen, und troydem vermehrten sich die Wanjammefi; seit jedoch die Arbeiteranwerbungen für die Plantagen und den Bahnbau zugenommen haben und die Syphilis ihren siegreichen Einzug gehalten hat, geht es rapide abwärts!
Die Distriftskommissare haben in Ostafrika zugleich auch die gesamten landwirtschaftlichen und industriellen Betriebe zu überwachen, und allem Anscheine nach find unter ihnen tüchtige Beamte. Doch in der ganzen Kolonie, die fast zwei mal so groß ist als Deutschland , gab es bisher nur fünf( feit einem Jahre sedis) solcher Kommissare, und von diesen war überdies einer bisher ständig an der Neubaustelle der Mittellandbahn, einer in Muheja und einer in Mombo für die Arbeitsverhältnisse an der Nordbahn stationiert. Dort hatten sie, wenn sie einigermaßen ihre Pflicht tun wollten, genügend Die Lösung der Arbeiterfrage" wird denn auch in Arbeit. Es blieben also bislang für die ganze übrige Kolonie Deutsch - Ostafrifa immer schwieriger; aber die Pflanzer wissen nur zwei Kommissare. Was das in Anbetracht der Gebiets- Nat. Sie fordern, die Regierung solle die Arbeiteranwerbung ausdehnung, der schwierigen Verkehrsverhältnisse, der Ver- selbst in die Hand nehmen, das heißt, auf Wunsch der Pflanzer streutheit der Betriebe bedeutet, braucht nicht erst dargelegt die gewünschte Arbeiterzahl stellen; ferner muß nach ihrer zu werden. Ansicht die Arbeitskontraktdauer auf die vier- oder fünffache Zeit verlängert und schließlich der bezirkseingesessene Arbeiter einfach zur Arbeit gezwungen werden.
Ueberdies, wenn schon in manchen Gegenden Deutschlands der Fabrifinspektor auf vielfache Widerstände und Hemmungen stößt, so ist das doch noch gar nichts gegen die Widerstände, mit denen meist ein einfichtsvoller Distriktskommissar in Deutsch - Ostafrifa zu kämpfen hat, denn jeder Pflanzer betrachtet eine Revision seines Betriebes als einen schnöden Eingriff in feine heiligsten Herrenrechte.
Nach dem Regierungsberichte über die Tätigkeit dieser Distriktskommissare ist das allerdings nicht so schlimm. So heißt es im letzten Jahresbericht( 1912/13):
" Die umfangreiche Arbeit der Distriktskommissare erweist sich nunmehr als für beide Teile, Arbeitgeber und Arbeiter, nußbringend; selbst diejenigen Pflanzer, die früher in dieser Beamtenfategorie ihre Feinde sahen, haben die Unterstüßungen, die ihnen bei Kontrattbruch, Aufsässigkeit oder Faulheit ihrer Arbeiter zuteil werden, schäßen gelernt. Andererseits ist es durch die Distriktskommissare gelungen, die schiveren Uebelstände, die früher in bezug auf Behandlung, Verpflegung und Unterbringung der Farbigen vielfach bestanden, wenigstens im gröbsten zu beseitigen."
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Also, wenigstens im gröbsten" sind die Uebelstände beseitigt! Dann aber heißt es, daß sich bei den Revisionen fast überall Anstände" ergeben hätten( obgleich die Pflanzer lange vorher von den Revisionen wissen und sich danach einrichten). Besonders sind Lohnprellereien allgemein üblich:
Tatsächlich hat am 27. September 1913 die Organisation der Pflanzer, der Wirtschaftliche Landesverband von Deutsch Ostafrifa", e in stimmig folgende Resolution angenommen:
Der wirtschaftliche Landesverband von Deutsch - Ostafrita hält eine staatlich organisierte Arbeiteranwer bung und die Verteilung der Arbeiter durch die Regierung grundfäßlich für erstrebenswert. Ohne Ausübung eines Arbeitszwanges wird allein durch entsprechende Anweisungen an die Lokalbehörden im Inneren des Landes die Aniverbung wesentlich erleichtert und ergiebiger gestaltet werden fönnen. Aus sozialen und hygienischen Gründen ist ben an geworbenen Arbeitern das Mitbringen ihrer Frauen aus dem Inneren zu gestatten, da anderenfalls die Bevölkerungszunahme unterbunden und die Verbreitung anstedender Krankheiten nach der Rückkehr gefördert wird. Eine Verlängerung der gesetzlich zulässigen Vertragszeit bei ber An= werbung auf drei Jahre wird für wünschenswert erachtet, da bei der jebigen furzen Sontraftszeit der Arbeiter nach erfolgter Anlernung in die Heimat zurüdfehrt, eine wirklich rationelle Verwendung seiner Arbeitskraft aber erst vom zweiten Jahre ab möglich ist. Auch die Heranziehung der bezirkseingesessenen Eingeborenen zur Arbeit und die Seßhaftmachung der vagabundierenden früheren Arbeiter durch eine schärfere Personalfontrolle ist durchzuführen. Gleichzeitig sind die Straig bestimmungen für Europäer bet Verstößen gegen die Arbeiters
H. C.
" Der Hauptkampf wurde gegen das Wegstreichen abgeleisteter Arbeitstage, als Strafe, fowie gegen das sehr beliebte Anschreiben gefeßgebung zu verschärfen." nur halber oder gar nur Vierteltage wegen angeblicher Nicht- Man sieht, welche su Iturfreuden die Wanjaruanda erfüllung des verlangten Arbeitspenfums trok zehnftündiger. Ar zu erwarten haben, wenn durch die Ruandabahn ihr Land beitszeit geführt. Ein Pflanzer hatte dieses System so weit ge- zum Hauptrekrutierungsgebiet für die Anwerber gemacht trieben, daß er nur Sechsteltage anschrieb. Auf einer anderen wird. Plantage hatte man es fertig gebracht, jahrelang mit den Arbeitern nicht über Soll und Haben abzurechnen( jahrelang! nach dem Gesetz darf der Arbeiter auf den Plantagen nur 7 Monate zurüdgehalten werden! H. C.), natürlich lediglich in dem Bestreben, mit dem Geld der Leute weiter zu wirtschaften und fie vom Wegauge abzuhalten. Sehr oft mußte auch die Hergabe allzu hoher Vorschüsse bemängelt werden."
Das genügt wohl und dieser Bericht ist obendrein noch schön retuschiert.
229. Sigung. Freitag, den 6. März 1914, nachmittags 1 hr.
Am Tische des Bundesrats: Rraette.
Kurze Anfragen.
Doch nehmen wir an, der einheimische Arbeiter wäre in Abg, Lévêque( Els.) fragt, ob der Bau einer Eisenbahn von einen Musterbetrieb gelangt und wanderte nach fieben Bie über Bourdonnaye nach Saarburg bald in Angriff gcnommen wird. Monaten in sein Dorf zurüdeine große Seltenheit. Der Ein Bertreter des Reichseisenbahnamis erklärt, der Bau müffe nicht mit den ostafrikanischen Arbeiterverhältniffen Bertraute einstweilen noch auriid gestellt werden, wegen der erheblichen wird vielleicht annehmen, daß der Arbeiter nun den Rest Kosten und anderer dringenderer Aufgaben. feines schwer erarbeiteten Lohnes sorgsam mit nach Hause Die Abgg. Becker- Hessen( wildlib.), Dr. Gerlach( 8.), Dr. Scha's bringt. Nicht daran zu denken. Der Bantuneger bleibt in( Loth.), Dr. Struve( Vp.) fragen an, ob der Reichskanzler bereit und gewiffer Hinsicht ein großes Kind, das an gligerndem Land in der Lage ist, darüber Auskunft zu geben: 1. ob die Zeitungsdie größte Freude hat. Er kauft sich im Stramladen des nachrichten über Hunderte von Todesfällen und schwere Schädigungen Pflanzers oder der nächsten Ansiedelung allerlei ganz wertlosen burch die Behandlung mit Salvarfan auf Wahrheit beSchund und nimmt diesen mit in sein Dorf. Doch eines bringt er gewöhnlich mit: die Syphilis, die er sich von den Suaheliweibern geholt hat. Große Distrifte DeutschOstafrikas, die früher die Raswende" gar nicht gekannt haben, find jest völlig verseucht, und die Seuche greift trog aller Bekämpfung immer weiter um sich. Auch eine der neueren Kulturerringenschaften!
Vielfach aber kommt der Angeworbene gar nicht in fein Dorf zurüd; er bleibt in den größeren Ansiedelungen bängen, geht an die Küste, arbeitet vielleicht dort eine Zeitlang und wird schließlich zum Bagabunden.
ruben; 2. ob das Salvarsan sich im freien Verkehr befindet; 3. ob die im Salvarsan enthaltene Arsenmenge die für Arsen festgelegte Marimaldosis um das Mehrfache übersteigt; 4. ob die Todesfälle und Gesundheitsschädigungen auf das im Calvarfan enthaltene Arfen zurückzuführen find.
Ministerialdirektor Joncières:
Nach längeren oder kürzeren Tagesmärschen, auf denen Für Todesfälle oder schwere Gesin dheitsschädigungen bei der oft Bereits einige der Angeworbenen sterben oder entfliehen, Anwendung von Salvarsan besteht nach dem Reichsrecht keine anzeigepflicht, so daß es an amtlichen Mitteilungen darüber tommt schließlich der Trupp am Bestimmungsorte an. Die fehlt. So bebauerlich solche Fälle sind, so ist doch zu bedenken, daß Arbeit ist meist nicht allzuschwer, und der Arbeitstag darf bas Salbarsan bereits bei einer sehr großen Anzahl von Kranken nicht über 10 Stunden ausgedehnt werden. Deutsche Landohne Schädigung angewendet worden ist, und daß verarbeiter arbeiten durchweg viel schwerer; aber der Bantu - Die Folge ist, daß in vielen Anwerbungsdistrikten die einzelte Unglüdsfälle auch bei anderen Heilmitteln nicht ausbleiben. neger ist solche intensive Arbeitsleistung auch nicht gewohnt. Bevölkerung rapide zurückgeht in manchen geradezu weg- Die Aerate, die das Salvarjan bisher angewendet und sich über ihre Er kann sie nicht leisten. Dazu kommt der Klimawechsel, gegen stirbt; und zwar nicht etwa schwächliche Stämme, sondern Erfahrungen ausgesprochen haben, find in weit überwiegender Mehrden der Neger viel empfindlicher ist als der Weiße und ferner die besten, fräftigsten; denn dort werden die meisten Ar- zahl der Ansicht, daß es, richtig angewendet, eine sehr to ert bolle die ungewohnte derbere Nahrung. 3wei, drei Monate beiter herausgeholt. So sagt einer der besten Kenner des balb bisher kein Anlaß gegeben, einschneidende Maßnahmen gegenBereicherung des Heilmittelschages ist. Es ist des nach der Anwerbung find nicht selten schon nördlichen Teils Deutsch - Ostafritas, der katholische Missionar über dem Salvarsan zu ergreifen und seine Anwendung den Aerzten 30 bis 40 roz. der Arbeiter gestorben. Sucht Van der Burgt, in einen Artikel über die Entvölkerungs- und Kranten zu erschweren. ein Angeworbener zu entfliehen und wird erwischt, so wird er frage" im 12. Heft, Jahrgang 1913, der Kolonialen Rundentweder jämmerlich geprügelt( der Pflanzer und seine Beauf- fchau": tragten haben ein förperliches Büchtigungsrecht, wenn auch dem Gesetz nach nur ein beschränktes"), oder der Pflanzer resp. Pflanzungsverwalter stellt den Antrag auf Bestrafung megen Kontraftbruchs und dann kann der Flüchtling zu förperlicher Züchtigung und Rettenstrafe bis zu drei Monaten berurteilt werden.
Manche größeren Pflanzer haben auf ihren Plantagen für ihre farbigen Arbeiter fleine Zäden eingerichtet. Dem Gefeß nach dürfen sie nur die Selbstkostenpreise berechnen, und die Distriktskommissare haben die Pflicht, die Preise nachzuprüfen. Aber wie sollen sie diese Brüfung vornehmen? Dertliche Rotierungen der Kleinhandelspreise gibt es natürlich nicht. Der Distriktskommissar fann sich nur ungefähr nach den Preisen in den vielleicht 20, 30 Meilen entfernten nächsten größeren Ansiedelungen richten; aber auch hier findet er oft, ba eine einzige Firma den Markt beherrscht, Monopolpreife. Ferner fann der Pflanzer selbstverständlich seine verschiede
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Abg. Baumann( 8.) Man spricht und lieft in Deutsch - Oftafrika oft von den fragt, was der Reichskanzler zu tun gedenkt, um der Umgebung Wanjamwefi- Negern. Man rühmt ihre Arbeitsfreudigkeit und des eingefeges borzubeugen, die darin liegt, daß aus dem Tüchtigkeit und glaubt, dieser kräftigen Rasse eine große Zu- Auslande Weine eingeführt werden, bie einen nach unserem Weinfunft prophezeien zu fönnen. Wenn man auch zugibt, daß die gefez nur für Deffertweine zulässigen Susah von Altohol haben, und Rüftenneger faul, verseucht oder verbummelt und finderarm sind, daß aus Samos Beinte eingehen, die ber Grundlage des Weingefeges überhaupt nicht entsprechen, and d so sagt man doch:„ Aber wir haben unsere Wanjamweft, um Ministerialdirektor Jonquières : die jede fremde Kolonie uns beneiben tann, ein unerschöpfliches Menschenreservoir für unsere Unternehmungen Dem Reichskanzler ist nicht bekannt, daß auf diesem Gebiete an der Küste... eine Million Menschen mindestens!" bei den ausländischen Weinen sich ein Mißstand von besonderem So war es vor etwa 20 Jahren, jest aber ist es eine schred- Umfange ergeben hat. Aus Samos gehen freilich Dessertweine liche Tatsache, daß die Bevölkerung der Wanjamwesi- Ländern ein, die unter Zuſegung erheblicher Alkoholmengen hergestellt sind. leber ihre Beurteilung ist demnächst eine legtinstängliche Entscheidung enorm zurüdgeht und einfach in Bälde verschwinden wird, wenn au erwarten; diese Entscheidung des Reichsgerichts wird abzues so weitergeht und die Maßregeln zu ihrem Schuh nur auf dem warten sein. Papier stehen, anstatt ausgeführt zu werden. Die Sache ist sehr ernst, denn was will Deutschland in Ostafrika anfangen ohne die Neger? Der frühere Staatssekretär Dernburg sagte durchaus mit Recht, daß die Reger Deutsch - Oftafritas größter Reichtum
Abg. Dr. Quard( Soz.):
Jft dem Reichskanzler bekannt, daß eine den Wünschen des Reichstages widersprechende und einseitige Regelung der Arbeits verhältniffe der Straßenbahner, bei der lediglich die