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PLASMON KAKAO

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Bekanntmachung. Wahl des Ausschusses

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Donnerstag, den 12. März, abends 8 Uhr:

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Arbeiter- Bildungsschule.

Sonntag, den 15. März, abends 7 Uhr, im großen Saale des ,, Gewerkschaftshauses", Engelufer 15

Großer Lichtbilder- Vortrag

des Genossen Emil Neuter über

Die Entstehung der Gebirge.

und Silberschmiede-( 3wangs-) Innung Kombinierte Versammlung lehes Bekomme bar chi vel

zu Berlin  .

Die Wahl des Ausschusses der Innungs- Krankenkasse findet

in den Arminhallen, Kommandantenstraße 58/59.

Zagesordnung:

Eintritt 40 Pf.

6/ 5*

Garderobe frei. Nach dem Vortrag: Gemütliches Beisammensein und Tanz.

TYPOGRAPHIA

1. Stellungnahme zum Verbandstage und zur Gau­am 18. April 1914 in den Kammersälen, Teltower Str. 1-4, konferenz. 2. Wahl der Delegierten. 3. Bericht über Freitag, den 13. März, pünktl. 9 Uhr, im Klubhaus, Ohmstraße den gegenwärtigen Stand unserer Lohnbewegung. Die Kollegen beider Sektionen sind verpflichtet, zu erscheinen. Die Ortsverwaltung.

statt. Sie beginnt

für die Arbeitgeber um 5 Uhr und endet um 7 Uhr, für die Versicherten um 7 Uhr und endet um 9 Uhr abends. Gemäߧ 46 der Kassensazungen sind

15 Arbeitgeber und 15 Ersahmänner, 30 Versicherte und 30 Ersatzmänner

at wählen. Die Wahlberechtigten der Innungs- Krantentasse werden zu dieser Wahl eingeladen. Die Wahlen find geheim. Gewählt wird gemäß den Grundsägen und der Verhältniswahl nach näherer Bestimmung der amtlich genehmigten Wahlordnung. Danach geschieht die Wahl nach dem System der sogen. ftreng gebundenen Listen. Die Wahlberechtigten sind an die eingereichten Wahlvorschläge gebunden und können sich bei der Wahl nur für einen der rechtzeitig eingereichten Wahlvorschläge entscheiden. Aenderungen daran find ausgeschlossen.

Es wird anheimgegeben, bis zum 4. April 1914 Wahlvorschläge an den unterzeichneten Kommissar Klosterstr. 65/67, Aufgang C, 3 Steppen, Simmer 54, von 9-2 Uhr einzureichen. Borschläge, die später eingeben, werden nicht berüdfichtigt. Die Wahlvorschläge, welche für die beteiligten Arbeitgeber und Versicherten getrennt auszustellen sind, müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten der betreffenden Gruppe( Arbeitgeber.. Berficherte...) unterzeichnet sein. Jeder Wahlvorschlag darf nicht mehr Bewerber nennen, als Bertreter und Ersagmänner der betreffenden Gruppe zu wählen sind. Die einzelnen Bewerber find unter laufender Nummer aufzuführen, welche die Reihenfolge ihrer Benennung ausdrückt, und nach Familien und Vor-( Ruf-) Namen, Beruf und Wohnort zu bezeichnen. Bei Bersicherten ist auch der Arbeitgeber, bei dem sie beschäftigt find, anzu­geben. Als Borgeschlagen gilt nur der derjenige, der bei Einreichung der Lifte feine Bereitwilligkeit zur Annahme der etwaigen Wahl durch Unter­schrift auf der Liste erklärt hat. Bei den Wahlvorschlägen der Arbeitgeber ist eine solche Erklärung nur insoweit erforderlich, als der zur Wahl vor­geschlagene Arbeitgeber nach§ 17 der Reichsversicherungsordnung zur Ab­Lehnung der Wahl befugt ist.

In jedem Wahlvorschlag ist ferner ein Vertreter des Wahlvorschlages und ein Stellvertreter für ihn aus der Mitte der Unterzeichner zu be zeichnen. Ist dies unterblieben, so gilt der erste Unterzeichner als Vertreter des Wahlvorschlags und, soweit eine Reihenfolge erfennbar ist, der zweite als sein Stellvertreter. Der Wahlvorschlagsvertreter ist berechtigt und ver pflichtet, dem unterzeichneten Stommissar, Versicherungsamt, Selosterstr. 65/67, Aufgang C, 3 Treppen, Zimmer 54, die zur Beseitigung etwaiger Anstände erforderlichen Erklärungen abzugeben.

Die eingereichten Wahlvorschläge werden nach der Reihenfolge ihres Einganges mit Drdnungsnummern versehen. Der Wähler tann nur einen folchen Stimmzettel abgeben, der die Ordnungsnummer einer der Wahl­borschläge enthält.

Die Wahlvorschläge fönnen nach ihrer Zulassung bei der Geschäftsstelle ber Kaffe eingesehen werden.

Wähler sind nur volljährige Versicherte deutscher Staatsangehörigkeit. Nichtwähler ist:

1. mer infolge ftrafgerichtlicher Berurteilung die Fähigkeit zur Be­fleidung öffentlicher Aemter verloren hat, oder wegen eines Verbrechens oder Bergehens, das den Berlust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Hauptverfahren eröffnet ist;

2. mer infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Bermögen beschränkt ist.

Weder wahlberechtigt noch wählbar sind Versicherungspflichtige, die Mitglieder einer Ersazkasse sind und deren eigene Rechte und Pflichten auf ihren Antrag ruhen.

Auskunft über die Wahlberechtigung fann jedes Mitglied durch Ein­fichtnahme des Mitgliederverzeichnisses bei der Geschäftsstelle der Staffe, Engelufer 15, erhalten. Etwaige Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wahlberechtigung sind bei Bermeidung des Ausschlusses bis zum 4. April 1914 bis nachmittags 2 Uhr unter Beifügung von Beweis­mitteln bei dem unterzeichneten Stommiffar einzulegen.

Die Bahlhandlung leitet ein Wahlausschuß, der aus dem unterzeich nete n Stommijjar als Borsitzenden und je einem weiteren Mitgliede aus der Gruppe der Arbeitgeber und der Versicherten besteht. Bei der Wahl­handlung ist der Wahlausschuß befugt, die Wahlberechtigung der Wähler zu brüfen. Es empfiehlt sich daher, einen Ausweis hierüber( Quittungsbuch, Bescheinigung des Arbeitgebers u. bergL) mitzubringen.

Zum Bahlraum haben nur die wahlberechtigten Arbeitgeber und Kaffen­mitglieder Zutritt. Das Ergebnis der Wahl wird alsbald von dem unterzeichneten Stom miffar gemäߧ 75 der Kassensazungen bekanntgegeben. Alle weiteren auf die Wahlen fich beziehenden Bestimmungen ergeben sich aus der Sabung und der dieser angehängten Wahlordnung.

Der unterzeichnete Stommiffar stellt in Vertretung des Kassenvorstandes nach eingehender Erwägung und unter Berücksichtigung der in Betracht fom menden Berhältnisse einen Wahlvorschlag auf, welcher in dem Kassen Jofale, Engelufer 15, von 9 bis 11 11hr vormittags, und in dem Geschäfts­zimmer der Jnnung, Dennewigstr. 11, I, von 8 bis 1 Uhr vormittags, zur Einfichtnahme ausliegt.

Es wird darauf hingewiesen, daß, wenn nur ein Wahlvorschlag bor­handen ist, gemäߧ 9 der Wahlordnung die Borgeschlagenen dieser Liste ohne Stimmabgabe als gewählt gelten, so daß für die in Betracht tommende Gruppe eine Wahl nicht vorzunehmen ist.

Berlin  , 6. März 1914.

Koeppen,

269/20

Kommiffar für die Einrichtung der Innungs- Krankenkasse der Juwelier, Gold- und Silberschmiede-( Zwangsinnung) Jnnung, Berlin  .

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Der Vorstand.

Algemeine Orts- Kranken­kaffe für Berlin- Lichterfelde  .

Mittwoch, den 18. März 1914, abends 82 Uhr, im großen Rathaussaal, Berlin- Lichterfelde, Schillerstr. 32:

Außerordentliche Ausschußfizung.

Tagesordnung:

1. Bahl des Ausschußvorsitzenden. 2. Aenderung der§§ 22, 46, 49 und 60 der Sagung. 3. Berschiedenes.

Etwaige Wünsche und Beschwerden bittet der Vorstand 3 Tage vor der Versammlung schriftlich einreichen zu wollen, damit das einschlägige Material zur Stelle geschafft werden fann. 269/19 Berlin- Lichterfelde  , 10. März 1914. Der Vorstand.

Max Lengenfeld, Borsigender.

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