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Bor Jnkrafttreten dieser Anordnung hat seitens des Borstandes eine Verwarnung oder Untersuchung zu erfolgen."

Obwohl Kleinjohann seit 7 Jahren in den Diensten der Stadt| Stöln stand, bezog er nur 1500 M. Gehalt. Dabei wurde ihm von Außerdem wurden folgende Resolutionen angenommen: feinem Borgesetzten vor Gericht das Zeugnis ausgestellt, daß er Der Gautag fann sich mit den Maßnahmen des Haupt- ein tüchtiger, geschickter und williger Arbeiter" gewesen sei. In vorstandes während der Werftarbeiterbewegung nicht einverstanden der Verwaltung der Stadt Köln , die nicht gerade felten unliebjame erklären. Insbesondere muß dagegen protestiert werden, daß die Aufmerksamkeit erregt, sitzt nicht ein einziger Sozialdemokrat. Mitglieder unter Androhung der Entziehung der Streifunterstügung durch die Arbeitsnachweise getrieben wurden. Wir hoffen, daß in Zukunft derartige, die Organisation schädigende Maßnahmen unter­bleiben.

Der Gautag beschließt: Da die Lohnbewegung auf den See­schiffswerften eine eingehende Aussprache auf dem Verbandstage notwendig macht und es im Interesse der Beteiligten einerseits und im Interesse des gesamten Verbandes andererseits liegt, die verschiedenen Meinungen über den Werfttampf zu flären, ist die Werftbetvegung gesondert zu behandeln.

Der Verbandstag gibt seine Zustimmung, daß ein Referat und ein Storreferat gehalten wird. Der Gau Hamburg schlägt Dammer Bremen als Korreferenten vor.

Der Gautag beauftragt den Haupt- und Gauvorstand, dafür zu sorgen, daß in Zukunft von der Zentralwerftkommission sämt­liche Rundschreiben, welche bisher nur an die Vorsitzenden der Ortskommiffionen gesandt wurden, an alle Ortsverwaltungen der in Frage kommenden Gewerkschaften gesandt werden, um die lebelſtände, welche bei der legten Bewegung zutage traten, zu verhindern.

Aus Industrie und Handel.

Schiffahrtssubventionen.

Bei der Erörterung der Differenzen zwischen Hapag und Lloyd äußerte sich Herr Ballin, der Generaldirektor der Hapag , vor einem Jahre dahin, daß staatliche Unterstüßungen der Entwidelung der privaten Schiffahrtsindustrie nur schädlich seien. Da feit kurzem eine enge Interessengemeinschaft zwischen Hapag und Lloyd besteht, fühlt sich nun der Lloyd bewogen, wenigstens auf einen Teil der bisher bezogenen Subventionen zu verzichten. Der Geschäftsbericht des Lloyd teilt dazu mit:

Bezüglich der oft asiatischen Hauptlinie haben wir uns der Reichsregierung gegenüber bereit erklärt, diesen Dienst in der bisherigen Weise ohne Bahlung einer Beihilfe fortzu­führen. Dieser neue fubventionslose Betrieb wird sich auf ein ver­tragsmäßiges Verhältnis mit der Regierung, allerdings zu ent­sprechend freieren Bedingungen, stüßen. Außerdem stellt diese neue Regeling nur einen Berfuch dar, der auf die Dauer von fünf Jahren beschränkt ist. Innerhalb dieser Zeit wird fich ein ficheres Urteil darüber Bilden lassen, об ein den Interessen des Deutschen Reiches sowohl wie unserer Ge­sellschaft entsprechender Dienst nach Ostafien fich in der Tat und auf die Dauer ohne einen Reichszuschuß ausführen läßt. Da gegen dürfte unfere australische Hauptlinie, die unter dem be­stehenden Bertrage dauernd mit großem Verlust gearbeitet hat, ganz fortfallen, da nach den bisherigen Erfahrungen in dieser Fahrt für ihre unbedingt erforderliche Ausgestaltung so erheblich er höhte Beihilfen des Reiches notwendig würden, daß ihre Bewilligung nicht erwartet werden kann. Lediglich für die Verbindungen, die mit den deutschen Besitzungen in der Südsee im Anschluß an die Hauptlinien von uns bisher unterhalten sind, wird die Fortzahlung eines Reichszuschusses in Frage kommen."

Gerichtszeitung.

Eine Verzweiflungstat.

Gendarm und Instmannsfrau! Ein ungemein hartes Urteil fällte das Schöffengericht in Insterburg gegen die Instmannsfrau Anna Dege aus Saalau. Eines Tages vernahm sie in einer Strafsache in ihrer Wohnung der Gendarmeriewachtmeister Tiedemann.

Als er gegangen war,

erzählte sie anderen Leuten, auch der Frau des Gendarmen, daß ihr der Beamte unzüchtige Anträge gemacht hätte; sie hätte sich darauf jedoch nicht eingelassen. Die Frau, die wegen verleumde= rischer Beleidigung angeklagt wurde, blieb vor dem Schöffengericht bei ihren Behauptungen, während der Gendarm unter seinem Gide

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Die Tragödie einer Mutter bildete die Grundlage einer Straf- aussagte, er hätte der Frau keine Anträge gemacht. Die Unglaub­Borlegung ihres Dienst­jache, welche gestern das Schwurgericht des Landgerichts II unter würdigkeit der Frau versuchte er durch Vorsitz des Kammergerichtsrats Rasch beschäftigte. Die von Staats- budes nachzuweisen. Die Angeklagte, die unbescholten war, erhielt sich gegen die 26jährige Wirtschafterin Augufte Korder aus Neu­anwalt Jüdel vertretene Auflage lautet auf Totschlag und richtet die außerordentlich harte Strafe von 9 Monaten Gefängnis. föln, die von Rechtsanwalt Cellrich verteidigt wurde.

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Versammlungen.

Aus aller Welt.

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98 Tage auf einem Eiland.

Der Anklage liegt die erschütternde Tragödie einer jungen Mutter zugrunde, die fürchtete, von dem Vater ihres Kindes ver­lassen zu werden und dann in einem seelischen Depressionszustande, Branchenversammlung den Jahresbericht der Branchenleitung ent­Die Ballschuhmacher nahmen in ihrer am Montag abgehaltenen nachdem sie ihr fünf Monate altes Kind erstickt hatte, sich selbst gegen, dem zu entnehmen ist, daß die Ballschuhmacher im all­eine Kugel in den Kopf geschossen hat. die Tochter eines fleinen Beamten in Königsberg i. Pr. ist, hatte Lohnbewegungen mit befriedigendem Erfolg geführt. Die Lohn­Die Angeklagte, welche gemeinen ein gutes Geschäftsjahr hatten. Bei drei Firmen wurden in ihrer Heimat den ein Jahr jüngeren Monteur Max Schickedanz fommission hat im vergangenen Herbst einen allgemeinen Lohntarif tennen gelernt und war mit ihm ein Liebesverhältnis eingegangen, ausgearbeitet, der dann in Fabrifversammlungen diskutiert wurde. welches nicht ohne Folgen blieb. Zu dieser Zeit fuhr S. nach Wann der Tarif den Fabrikanten eingereicht werden soll, das bleibt Berlin , um sich hier Arbeit zu suchen und dann die Angeklagte Situation für eine allgemeine Lohnbewegung nicht günstig erscheint. einer späteren Entscheidung vorbehalten, weil die gegenwärtige nachkommen zu lassen. Diese tam jedoch, da sie sich ihres Zustandes in die Branchenleitung wählte die Bersammlung a ßler, wegen in der Heimat genierte, schon nach einigen Monaten nach Schi chold und Ruff. Berlin und suchte hier ihren in der Emser Straße in Neukölln wohnhaften Bräutigam auf, der inzwischen eine Stellung als Monteur bei der Firma Siemens u. Halste gefunden hatte. Die beiden Leute mieteten eine fleine Wohnung, die sie mit Abzah­lungsmöbeln ausstatteten, für die Schickedanz wöchentlich 5 Mark zahlen mußte. Als dann das Kind zur Welt kam, reichte der Nach einem Telegramm aus Havre brachte der französische geringe Verdienst des S. nicht aus, um die Lebensbedürfnisse zu Postdampfer Rochambeau " am Montag den Kapitän des Segel­bestreiten. Schickedanz versuchte ständig, die Angeklagte zu befchiffes" La Tour d'Auvergne", Ducos, dessen Schiff am 23. Of­wegen, in ihre Heimat zurüdzukehren; er erklärte ihr, daß er tober v. J. auf der Fahrt von Tahiti bei den Palmerstoninseln von Berlin aus für sie sorgen werde. fie nicht nur fürchtete, daß sich S. von ihr lossagen würde, sondern böllig berlassenen Insel verbracht hatte. 60 Tage lebten Die K. weigerte fich, da strandete, und der dann mit seiner Mannschaft 98 Tage auf einer auch, weil ihre Mutter ihr geschrieben hatte, sie dürfe nur mit die Schiffbrüchigen von den Vorräten ihres Schiffes, den Rest der demi Trauschein zu ihr kommen. Hinzu kommende Zwiftigkeiten Beit von Fischen und Kotosnüssen. Erst am 29. Januar mit Echidedanz führten dazu, daß die Angeklagte von einem dieses Jahres wurden sie von dem Kreuzer 3élée" aufgenomen, melancholischen Zustand befallen wurde, der noch dadurch verstärkt der von Tahiti abgesandt worden war, um das verschollene Segel­wurde, daß sie mit dem Betrage, den sie von S. erhielt, nicht schiff zu suchen. austam und häufig tagelang von schwarzem Kaffee und trockenem Brot leben mußte, und ferner, daß sich bei ihr Anzeichen einer vorigen Jahres in der Umgebung der Insel Palmerston, als es Das Schiff des Kapitäns Ducos befand sich am 23. Oktober zweiten Mutterschaft bemerkbar machten. Nachdem Schickedanz von einer äußerst heftigen auf der Seekarte nicht eingetragenen nach einer geringfügigen Auseinandersetzung am Morgen des Meeresströmung fortgeriffen und auf ein Riff geschleudert wurde. 16. Oftober zur Arbeit gegangen war, besuchte die Angeklagte ihre Da der Kapitän schließlich einsah, daß von einem Flottmachen nicht Nachbarin, eine Frau Meyer, der sie durch ihr verstörtes Wesen die Rede sein könne, entschloß er sich, mit der Befagung das Schiff auffiel. Am Abend, furz bevor S. heimkehrte, hörte Frau M. zu verlassen. Man landete auf der Insel, die sich als gänzlich aus der Wohnung der Angeklagten tommend die Detonation zweier verlassen herausstellte. Nach Ablauf von 14 Tagen zeigte sich am Schüsse. Als man die Tür gewaltsam erbrach, bot sich den Ein- Horizont der Dreimaster" Anthiope", der sich der Insel rasch tretenden ein furchtbarer Anblick. Auf dem Bett lag, die Leiche näherte. Der Kapitän der Anthiope" erklärte indessen, nur ihres Kindes im Arm, völlig blutüberströmt die Angeklagte. Als 15 Mann der Gestrandeten aufnehmen zu können; da Kapitän Schickedanz hinzufam, erklärte er weinend: hätte ich das gewußt, Ducos aber niemand von seinen Leuten auf der Insel zurüclaffen Die Heußerung Ballins lautete damals so uneingeschränkt so hätte ich es nicht getan!" Die schwerverlette Angeklagte wurde wollte, wurde dieses Anerbieten zurückgewiesen, dagegen wurde der ablehnend, daß der Reichstag wird eingehend nachprüfen müssen, fofort ins Krankenhaus geschafft, wo es sich ergab, daß fie fich zwei Kapitän der Anthiope" gebeten, die nötigen Schritte zur Rettung ob nicht auch bei den legtgenannten Linien Unterstützungen entstugeln in die Schläfe geschossen hatte. Nach ihrer Angabe hatte der Schiffbrüchigen in die Wege zu leiten. 84 Tage blieben die behrlich find. sie in der Verzweiflung erst das Kind mit einem Kopfkissen erstickt auf der Insel befindlichen Schiffbrüchigen nun ohne jede Nach­und sich dann selbst das Leben nehmen wollen. richt und fahen sich genötigt, da die Vorräte an Lebensmitteln bald Vor Gericht machte die Angeklagte, die infolge der Schüsse erschöpft waren, sich von Kokosnüssen zu ernähren. Trotzdem kam Die bekannte Tatsache, daß die Viehzucht in Nordamerika halberblindet ist, einen sehr bemitleidenswerten Eindruck. Bon nicht ein einziger Krankheitsfall vor. Endlich erschien am 29. Januar ftagniert und die Fleischteuerung daher recht unangenehm wirkt, dem Berteidiger Rechtsanwalt Dellrich wurde darauf hingewiesen, der zur Rettung der Schiffbrüchigen entfandte Kreuzer, und führte wird durch eine Statistit der Ackerbauabteilung der Regierung zu daß es sich offenbar um eine in vorübergehender Bewußtseins- die Mannschaft in ihre Heimat zurück. Washington bestätigt. Danach waren in den Vereinigten Staaten von Amerika am 1. Januar 1914 auf den Farmen und den Weide- störung berübte Verzweiflungstat handele. plägen insgesamt 190 655 000 Stück Vieh vorhanden, 1,8 Prozent schloffen fich dieser Auffassung an und famen zu einer Verneinung weniger als am 1. Januar 1918 und 5 Prozent weniger als der Schuldfragen, so daß die Angeklagte freigesprochen wurde. zu Beginn des Jahres 1912. Der Wert des vorhandenen Viehes war dagegen erheblich höher als in den Vorjahren; er betrug 5891 Millionen Dollar und war größer um 7 Proj. gegenüber 1913, um 17,6 Pro 3. gegen 1912 und um 20 Broz. gegen 1910. Gegen§ 68 des Gefeßes, das den Wehrbeitrag betrifft, bestimmt: in Bauten brach Dienstag früh um 3 Uhr Großfeuer aus, Anfang 1913 war die Steigerung der Preise am größten bei Milch- Gibt ein Beitragspflichtiger bei der Veranlagung zum Wehr- welches das Gebäude vollständig in Asche legte. Unter den fühen( 9 Proz.) und anderem Nindvieb( 5 Proz.). Ein Breistüd- beitrage oder in der Zwischenzeit seit dem Infrafttreten dieses Ge- Trümmern wurden die verkohlten Zeichen von fünf gang wurde dagegen bei Zugtieren( Pferden und Maultieren) be- feges bei der Veranlagung zu einer direkten Staats- oder Ge- Personen aufgefunden. Eine sechste Person wird ver obachtet. meindefteuer Vermögen oder Einkommen an, das bisher der Be- mißt. Der Betrieb der Fabrik wird fortgesetzt. Die bei steuerung durch einen Bundesstaat oder einer Gemeinde entzogen dem Brande umgekommenen fünf Personen sind der Haus­worden ist, so bleibt er von der landesgefeßlichen Strafe oder der mann Wiche, Kutscher Matte, Fabrikfeuerwehrmann Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuer für frühere Jahre frei." Graf, Pflichtfeuerwehrmann Domaschte und der Buch­Die Frage, ob Angaben im Sinne dieser Vorschrift zur An- binder Seiler. Vermißt wird der Schornsteinfegermeister wendung des Generalpardons auch dann führen, wenn bereits ein Moser. Strafverfahren wegen Unterlassung der entsprechenden Angabe in einem früheren, noch nicht verjährtem Falle schwebt, hatte jetzt das Bersonen ihr Leben einbüßten, hat sich in der Nacht zum Eine andere schwere Brandkatastrophe, bei der sieben

Rückgang des Viehstandes in Nordamerika .

Außenhandel im Februar. Nach dem Februarausweis für einige wichtige Waren ist die Einfuhr im Februar d. J. gegen den gleichen Monat des Vorjahres erheblich gesunken bei Steinkohlen, Braunkohlen, Erdöl , Roheisen, Trägern, Formeifen, Schienen, Wolle, Bint und Hanf. Das sind deutliche Zeichen des Sonjunttur ridganges auch außerhalb Deutschlands . Die Ausfuhr ging ebenfalls zurück bei Flachs, Hanf, Wolle, Noheisen, Trägern."

Soziales.

Unberechtigte Entlassung.

Die Geschworenen

Der Generalpardon vor dem Kammergericht.

Rammergericht zu prüfen.

Brandkatastrophen.

In einem der umfangreichen Fabrikgebäude der Litho­graphischen Anstalt und Buntpapierfabrik von Gebr. Weigand

Das Kammergericht stellte sich im Gegensatz zum Landgericht Dienstag in Wilna zugetragen. Dort brannte ein Holz­Konig in einer Straffache gegen Gazz auf den Standpunkt, daß haus nieder, wobei eine alte Frau, ihre beiden Söhne, drei beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzung der zitierten Beftim- Schülerinnen und ein junger Mann in den Flammen um­mung der Generalpardon auch auf ein bereits schwebendes Ber- tamen. fahren Anwendung findet. Die Hauptsache wäre, daß noch keine Bestrafung wegen des früheren Berschweigens erfolgt sei zu der Beit, wo der Angeklagte durch eine Angabe im Sinne des§ 68 mit der Wahrheit über den fraglichen, früher verschwiegenen Posten herausrückte. Das landgerichtliche Urteil wurde aufgehoben und die Sache zu anderweiter Entscheidung an das Landgericht zurück­

Gin Reparateur der Firma Ruhnke war plöglich entlassen wor­den, weil er sich Brillengläser widerrechtlich angeeignet und außer dem den Geschäftsführer Bloch beleidigt haben sollte. Er flagte des­halb gestern vor dem Gewerbegericht auf 90 M. Lohnentschädigung wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Einem Kollegen des Klägers war von der Firma die Erlaubnis gegeben worden, eine verwiesen. Brille zu tragen und dazu ein Gestell der Firma zu benußen. Dem Kläger lag die Bestellung der Gläser ob, und er hielt sich für be­rechtigt, passende Gläser für die Brille des Kollegen bei der Zen­trale zu bestellen. Der Geschäftsführer unterzeichnete den Bestell­schein, bemerkte aber bei der Lieferung, daß feine entsprechende Reparatur vorhanden war und warf dem Kläger vor, er habe einen Diebstahl begehen wollen. Der Kläger verwahrte sich mit den Worten: Wenn das ein Diebstahl ist, dann ist manches auch einer." Darin erblickte der Geschäftsführer einen gegen sich gerich­teten beleidigenden Vorwurf der Unehrlichkeit.

Das Gericht nahm an, daß sich der Kläger für berechtigt halten fonnte, die Gläser zu bestellen. Seine Worte waren deshalb ledig lich zur Abwehr eines ungerechtfertigten Vorwurfs gebraucht und deshalb ein Grund zur sofortigen Entlassung nicht gegeben. Es perurteilte die Beklagte zur Zahlung der geforderten Summe.

Städtische Schlamperei in Köln .

Schutz vor Schuhleuten.

Die Suffragetten.

Bei der gestern gemeldeten Berbaftung der Suffragetten­führerin Frau Banthurst in der St. Adrew- Hall in Glasgow fam es zu einer förmlichen Schlacht zwischen Polizeibeamten und Suffragetten. Die Polizei befand sich im Nachteil, weil sie eine Tribüne zu stürmen hatte, die man mit einem Stacheldraht verfeben hatte, der geschickt unter einem Blumenarrangement verborgen war. Die Frauen verteidigten sich mit allem, was zur Hand war; Stühle und andere Gegenstände wurden auf die Polizei geschleudert. Die Polizei endlich mit ihren Knütteln berteidigen, mußte sich Zwei doch nahmen die Suffragetten den Kampf wütend auf. weibliche Aerzte behandelten in einem Vorzimmer 20 ver to undete Frauen. Später wurde ein Sturm auf die Auch hier kam es zu wilden Szenen, als Polizei zu Fuß und zu Pferde die Menge zer streute. Frau Pankhurst , die bereits mit dem Hungerstreit be­gonnen hat, wird nach London gebracht werden.

Im August vorigen Jahres kam es in Tilsit in der Nacht zwischen dem Polizeikommissar Schulz, mehreren Wächtern und einer Menschenmenge zu einem Zusammenstoß, wobei die Beamten mit blanter Waffe auf die Menge einhieben. Angeklagt waren jetzt sechs Personen, die sich an den Vorgängen beteiligt hatten. Ein Angeklagter wurde vom Schöffengericht zu neun Monaten, zwei wurden zu je sechs Wochen, einer wurde zu zwei Wochen Ge­fängnis und einer zu 15 M. Geldstrafe verurteilt. Ein Guttempler 8entralpolizeistation versucht. fagte unter seinem Eide aus, der Polizeikommissar sei sinnlos be trunten gewesen! Ein anderer Zeuge meinte freilich, der Beamte sei nüchtern gewesen. Von den Beamten war niemand angeklagt.

Ein Schmiergelderprozeß

Kleine Notizen.

beschäftigte gestern die 2. Straffammer des Landgerichts I . Auf Wassereinbruch in eine Braunkohlengrube. Am Dienstag eine von dem Berein gegen das Bestechungsunwesen" in Charlotten vormittag trat der Main auf unterirdischem Wege in die Brauns Den Herrschaften, die sobiel über sozialdemokratische Mißwirt- burg ausgegangene Anzeige hin hatte sich der Buchdruckereibefiber tohlenzece Gustav bei Aschaffenburg ein und überschwemmte Die Brikett­schaft in Kommunen und Krankenkassen zu erzählen wissen, sei David Stern wegen Bergehens gegen das Gesetz betr. die Be- die stohlenfelder, so das der Betrieb gestört wurde. Die Arbeiter ein Prozeß über bedeutende Unterschleife in der städtischen Spar- kämpfung des unlauteren Wettbewerbs vor dem Strafrichter zu fabrikation muß einige Zeit still gelegt werden. fonnten sich in Sicherheit bringen. Der Sachschaden ist faffenstelle zu Köln - Deuk zur Beachtung empfohlen, der jetzt das verantworten. Schwurgericht in Köln beschäftigte. Der Kopist Kleinjohann stand Der Angeklagte haite in mehreren Berliner Zeitungen Inserate bedeutend. unter der Anklage, 15 235 M. unterschlagen zu haben. Obwohl folgenden Inhalts erlassen: Angestellte haben hohen Nebenverdienst Staatsstüßen. In Eschenbach im Taunus wurde der Landwirt Aleinjohann als Stopist nicht die geringste Beamtenbefugnis hatte, durch Nachweisung von Drudaufträgen.( Diskretion.) D. Stern, Röver verhaftet, veil sich bei der Revision der Darlehnskaffe ein fonnte er durch Anlage von fingierten Sparkassenbüchern und ähn Buchdruckerei." Auf diese Inferate hin meldeten sich aus allen Tefigit von 40 000 m. ergab. Röver war Rechnungsführer dieser liche Schwindeleien drei Jahre lang die Spartassenstelle betrügen, Gegenden Deutschlands faufmännische Angestellte, die bereit waren, Staffe. Aus Frankfurt a. M. wird das Verschwinden des Direktors bei der er beschäftigt war. Der Angeklagte gab au feiner Ents fich die von dem Angeklagten angebotenen Schmiergelder zu ber- Geifeln von der Chemischen Fabrit Griesheim gemeldet. schuldigung unwidersprochen an, im ganzen Bureau habe das Geld dienen Um diesem unlauteren Treiben ein Ende zu bereiten, etwa 70000 Mart unterschlagen und Urkunden­zu Taufenden herumgelegen. Es sei schon vorgekommen, daß feste fich der Generalsekretär des Vereins gegen das Bestechungs- fälschung begangen haben. Es ist ein Haftbefehl gegen ihn abends nach Schluß die Geldkassette neben dem Geldschrank ge- unwesen", Dr. Bohle, in der Maste eines Angestellten eines erlassen worden. Geiseln war früher Bürgermeister in Schlett­standen habe. Der Betrüger wurde au zwei Jahren Gefängnis größeren industriellen Unternehmens mit dem Angeflagten in Ver- ftabt. verurteilt, aber die Hauptschuld trifft die Schlamperei in der be- bindung. Er erhielt den Bescheid, daß der Angeflagte für jeden Absturz eines englischen Militärfliegers. Dienstag früh ist ein Treffenden Staffe, was auch die Geschworenen durch Zubilligung durch ihn vermittelten und bezahlten Auftrag eine Provision von Offigter beim Fluge in der Zentralflughave in Avon abgestürzt mildernder Umstände zum Ausdruck brachten. 110 Bros. zahle. Das Urteil lautete auf 50 M. Geldstrafe. und getötet worden.