Troß der anhaltend ungünstigen Fabrikationsverhältnisse in infolge der Bauten in der Imperatorklasse, der Bilanzwert des Die freien Gewerkschaften von Königsberg i. Pr. wollten thr der bayerischen Spiegelglasindustrie erklären sich die Fabrikanten Schiffspartes sich um etwa 43 Millionen Mark trok erheblicher Ab- Gewerkschaftsfest am Sonntag, den 20. Juli 1913, durch einen Festbereit, die bisher in straft gewesenen Teuerungszulagen für Schleifer schreibungen erhöhte, ist es dem Lloyd gelungen, obwohl auch er zug einleiten, wie das früher schon mit Genehmigung der Polizei und Polierer auch nach dem 8. März cr. auf die Dauer von drei nicht unwesentlich gebaut hat, den Buchwert des Schiffspartes von geschehen ist.
Jahren zu gewähren, unter der Bedingung, daß bis spätestens 162,6 Millionen Mark auf 151,7 Millionen Mark herunterzubringen. Der Polizeipräsident versagte diesmal aber die Genehmigung, den 23. März 1914 der für den 8. März gekündigte Tarifvertrag Daß der Lloyd sich gekräftigt fühlt, geht nicht nur aus der Tatsache weil eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten sei. auf mindestens drei Jahre mit den Organisationen erneuert wird." hervor, daß Ballin sich doch endlich zum Friedensschluß mit ihm Und zwar holte er das Material für die Begründung aus seiner Die Spiegelglaserporteure haben aus ihren Betrieben geradezu bereit gefunden hat, sondern auch aus dem Umstande, daß die Ver- Mappe in Form eines Blattes der sozialdemokratischen„ Königsfabelhafte Gewinne herausgeholt. Obgleich die Arbeit eine überaus waltung des Lloyd auf die Subvention für die Unterhaltung der berger Volkszeitung", worin ein Festbericht über das Gewerkschaftsschwere ist und die ganze Lebenshaltung der Arbeiter sehr viel zu oftasiatischen Hauptlinie verzichtet. Für die australische Hauptlinie fest vom Jahre vorher, also von 1912, und über den damaligen wünschen übrig läßt, sollen die Arbeiter ohne die geringsten Zu allerdings, die nach Angabe des Lloyd unter dem bestehenden Ver- Festzug enthalten ist. Der Festbericht unseres Parteiblattes schilgeständnisse den Tarifvertrag auf diese lange Zeit hinaus verlängern. trage dauernd mit großem Verlust gearbeitet hat, zeigt die Ver- derte anschaulich den großartigen Verlauf jenes festzuges, unter Das wird nicht geichehen, und es steht somit ein größerer Stampi waltung kein Interesse mehr. Es wird angekündigt, daß diese Linie Angabe der Gruppierung der Organisationen usw. Dabei wurden in der Glasindustrie bevor. gang fortfallen soll, es sei denn, daß seitens des Reiches erheblich als Teilnehmer auch die Arbeiter- Gesangvereine, der Arbeitere Ausland. höhere Beihilfen bewilligt würden. turnverein, der Arbeiter- Radfahrerverein und die Arbeiterjugend aufgeführt. Es wurde auch der großartigen Ordnung und Dis. Rückgang des Stahlverbrauches. Der Februarversand des siplin der Zugteilnehmer gedacht, durch die bei der geübten ZutüdStahlwerksverbandes sant auf 482 925 Tonnen gegen 455 190 haltung der Polizei jedwede Störung der öffentlichen Ordnung Tonnen im Januar( und 506 420 Tonnen im Februar 1913). Am und Sicherheit ausgeschlossen war. Na, von diesem Lobe der Ordgrößten war der Rückgang bei Halbzeug, das in der Gisenindustrienung und Sicherheit konnte ja der Herr Polizeipräsident zugunsten zur Weiterverarbeitung Verwendung findet. Der Rüdgang ist richt, der Umzug sei eine machtvolle Demonstration der Königsfeines Verbots 1913 nichts profitieren. Aber es hieß auch im Bealso hier ein Zeichen für die allgemeine Konjunktur ab berger Arbeiterschaft gewesen. Das hat es augenscheinlich dem schwäch ung. Der Versand von Formeisen zeigte gegen den Bolizeioberhaupt in Königsberg angetan. In der Begründung des Januar eine Befferung, blieb aber hinter dem des vorjährigen Verbots nimmt er auf den Verlauf des Festzuges von 1912 Bezug, Februar zurück. Da Formeisen vornehmlich bei Bauten verwandt indem er die große Teilnehmerzahl von 7000, die Dauer des Umwird, deutet die Zunahme des Versandes auf eine geringe Beaugs( nach dem Festbericht zwei Stunden auf der Straße), dte le bung des Baumarktes. Auch der Versand von Eisen- Dauer des Vorbeimarsches( Festbericht: dreiviertel Stunden) her bahnmaterial stieg etwas gegenüber dem Januar, war aber eben- vorhebt. Vor allem aber ftüßt er das Verbot mit der Behauptung, daß bei anzunehmendem gleichartigem Verlauf, wie 1912, der Fest falls geringer als im Februar 1918. zug einen demonstrativen und provokatorischen Charakter annehmen würde. Deshalb müßte er aber auch behandelt werden wie Maiumzüge der sozialdemokratischen Partei, also verboten werden, zumal es fich um eine große Stadt handele.
=
Japan - Wein. Im Herbst 1913 wurde zum ersten Male in Japan der Verfuch im kleinen unternommen, einen reinen Naturvein aus im Lande gewachsenen Trauben zu feltern. Die Beere, die dazu verwendet wurde, ist eine Traminer Art, die in Japan feit einigen Jahrzehnten in Hochzucht gezogen wird. Seinem Charakter nach ist der Wein ein Heiner, trinfbarer Tischwein, Die Einkauf von den japanischen Bauern auf etwa 27 3f. Beeren, deren Saft eine 4- Literflasche ergaben, stellten sich im
die
Der Gewerkschaftsbeamte Buchholz als Veranstalter erhob vergeblich beim Regierungspräsidenten und beim Oberpräsidenten die Beschwerde.
Die Freiheit der Arbeiter in den Kolonien. London , 10. März 1914. Südafrika ist leider nicht der einzige Teil des britischen Reiches, wo die Arbeiter trotz aller Garantien der Verfassung und der Gesetze der Willkür und der Brutalität der Herrschenden ausgesetzt sind. Wenn man bisher von der Militärdiktatur, die feit Monaten auf Vancouver Island ( Kanada ) herrscht, nicht viel gehört hat, so liegt das hauptsächlich daran, daß es sich nur um einige tausend Menschen handelt. 3000 Vergarbeiter befinden sich seit 10 und 16 Monaten auf Ban couver Island im Kampf um die Anerkennung ihrer Gewerkschaft. Sie gehören den„ Vereinigten Bergarbeitern Amerikas " an, einer Organisation, die ihren Sitz in den Bereinigten Staaten haf und 450 000 Mitglieder zählt. Diese Organisation wollen die Arbeitgeber nicht anerkennen, da sie, wie es heißt, von„ Ausländern" geleitet sei. Gegen eine besondere kanadische Gewerkschaft, die wegen der verhältnismäßig fleinen Zahl Bergarbeiter in Kanada ohnmächtig sein würde, hätten die Arbeitgeber nichts einzuwenden. Regierung und Bürgertum haben sich auf die Seite der Kapitalisten geschlagen. Beide drangfalieren die streifenden Arbeiter auf alle mögliche Weise. Die Hausherren erhöhen ihre Mieten und feßen Streifende, die die Miele nicht pünktlich entrichten, gleich an die Luft. Im Streifgebiet wimmelt es bon Spezialpolizisten und Militär. Tag und Nacht durchstreifen Patrouillen das Gebiet. Unter dem geringsten Vortand verhaftet man die Arbeiter und sperrt sie ohne Urteilsspruch auf Tage und Wochen ein. Die Tatsache, daß die Bergarbeiter in zwei Wahlfreifen Sozialisten in den Provinzialrat gewählt haben, ist für die Echärfe, mit der die Behörden gegen die Arbeiter vorgehen, mit verantwortlich. In Rußland ", so heißt es in einem Schreiben des Pressekomitees der Streifenden, das im" Daily Citizen" verTroß dieser von Natur wohl vorhandenen Borbedingungen für Veranstaltung der sozialdemokratischen Partei handeln würde. Und öffentlicht wird, kann es kaum schlimmer zugehen". Mit allen den Weinbau ist eine Aufnahme und ruhige Weiterentwickelung so habe er den geplanten Aufzug beurteilen fönnen, wie das ObecMitteln hat man versucht, die Arbeiter zu Gewalttätigkeiten zu dieser Kultur in Japan mehr als fraglich. Wein wurde bis- verwaltungsgericht schon verschiedentlich Maiumzüge der Sozialreizen, um einen Borivand zur Deportation der Führer zu finden; her in Japan weder gefeltert noch in nennenswertem Umfange demokratie in großen Städten beurteilt habe. Er hätte ausgehen aber umsonst. 90 Prozent derjenigen, die vor 10 und 16 Monaten getrunken, das. Wenige, was bisher aus Traubensaft, Bucker und können von einem provokatorischen demonstrativen Charakter des in den Streit traten, harren noch aus. Man hat den Frauen Sprit hergestellt wurde, kann wenigstens taum als Wein bezeichnet Umzugs gegenüber der bürgerlichen Gesellschaft. Wenn unter Liköre, Whisky und Cham - diesen Umständen der Polizeipräsident noch die große Masse der der Streikenden Vorwürfe gemacht und über die Männer schred. werden, und die Einfuhr an Weinen liche Strafen verhängt, die selbst dem mit den Arbeitern nicht nicht 2500 Settoliter, die wohl zum größten Teile von den Aus- und damit rechnete, daß eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit liche Strafen verhängt, die selbst dem mit den Arbeitern nicht pagner nicht eingerechnet betrug für ganz Japan jährlich noch Teilnehmer, die lange Dauer des Umzugs ufiv, in Betracht zog sympathifierenden Bürgertum den Atem benommen haben, Ju ländern oder als Medizinalweine tonfumiert wurden. Denn nur gegeben sei, jo jei bei dieser Sachlage der Verwaltungsrichter nicht den Gefängnissen behandelt man man die Verhafteten in der bei offiziellen Veranstaltungen trinken die unter dem Einfluß in der Lage, ihm entgegenzutreten. Das Verbot sei gerechtfertigt empörendsten Weise. Man läßt sie halb verhungern; ein junger europäischer Sitte stehenden Japaner importierte Alkoholika, und Mann von 25 Jahren ist infolge der Behandlung schon gestorben. auch dann kaum Wein, sondern Champagner. Die Vorbedingung Und all diese Schandtaten werden im Namen der britischen Frei- für die Ausbreitung des Weinbaues und der Weinbereitung in heit und des britischen Rechts an britischen Arbeitern verübt. Japan wäre daher, da der leichte Wein einen Export wohl nicht Der civis britannicus" wird den britischen Arbeitern bald wie tragen tönnte, zunächst die Gewöhnung eines Teiles des jaein Spottname flingen. Es heißt denn auch in dem Schreiben, panischen Volkes an den Genuß naturreinen oder doch in ange messenen Grenzen gezuderten Weines, was bei der bekannten Vordaß die Freiheit nur ein schlechter Scherz ist. liebe des Japaners für starte und sehr füße Alkoholita recht schwierig erscheint.
17
Aus Industrie und Handel.
gnu
Gine Wirkung dieser Flucht und jedenfalls auch der so lange betriebenen Raubbauwirtschaft ist die Abnahme des Gr trags, bie bei der gewaltigen Menge unbesiedelten Bodens selbst ohne hochentwickelte Technik noch auf lange hinaus nicht einzutreten brauchte. Von 10 Hauptartikeln weisen 7 eine Abnahme und nur 3 eine Zunahme des Ertrags, auf 1000 Einwohner berechnet, auf. Eo ist seit der vorhergehenden Bählung von 1900 nach biefem Maßstabe der Ertrag an Weizen uni 30 Broz, an Mais um 14, an Heu und Futterkräutern und ebenso an Tabal um je 3 Proz. zurückgegangen. Nur der Grtrag an Gerste, hauptsächlich im Nordwesten, ist um 42, der an Baumwolle um 9 an Kartoffeln um 3 Proz. gestiegen. Noch größer ist der Rückgang der Fleischerzeugung. Während diese in der Periode bon 1890 bis 1900 noch eine Zunahme von 20 Proz. aufivies, war bon 1900 bis 1910 eine Abnahme des Viehbestandes um 21 Proz.
Das Oberverwaltungsgericht wies feine darauf angestrengte Stlage am 12. März ab. Zurzeit versucht man, österreichische Reben niedrig und in Gründe: Der Polizeipräsident sei davon ausgegangen, daß der tieferer Kultur zu ziehen; sie sind der Neblausgefahr wegen auf verbotene Umzug der Gewerkschaften sich ebenso abspielen würde amerikanische Wurzeln aufgepfropft und gut angegangen. Andere wie der frühere. Bei diesem Aufzuge im Jahre 1912 hätten sich aus Deutschland bezogene Sorten, wie Rießling, Sylvaner, Vel- nun aber neben den Gewerkschaften auch verschiedene sozialdemotiner und Portugieser hatten nach einem Jahre bereits einzelne fratische Arbeitervereine beteiligt. Nämlich der ArbeitergesangTriebe von 2,70 Meter Länge. Getragen haben diese niedrig ge- verein, der Arbeiterturnverein, der Arbeiterradfahrerverein und 30genen en bisherigen furzen Erfahrungen an den wenigen von ausgehen können, daß auch 1913 sozialdemokratische Vereine Stöcke noch nicht. Stellen, an denen Wein wächst, scheinen die natürlichen Vorbe- teilnehmen würden. Und so sei er befugt gewesen, zu schließen, Nach dingungen für den Weinbau in Japan nicht schlecht zu sein. daß es sich nicht um einen Gewerkschaftsumzug, sondern um eine
-
Gerichtszeitung.
-
gewesen.
Also: weil der Zug im Jahre 1912 in mufterhafter Ordnung und Disziplin verlief, ist die Befürchtung gerechtfertigt, daß der Zug 1913- die öffentliche Ruhe und Ordnung stören werde. So die Deduktion des Oberverwaltungs. gerichtes.
-
Im zweiten Falle hat die Angst vor der roten Farbe liebevollen Schutz bei dem Oberverwaltungsgericht gefunden. Für das Gewerkschaftsfest der freien Gewerkschaften von Gelsenkirchen , das am 10. August 1913 stattfand, hat der dortige Milde Strafen gegen Fabrikanten. Bolizeipräfident die Genehmigung zu einem öffentlichen Aufzuge Der Bundesfekretär für Ackerbau zeichnet in seinem foeben Unternehmer müffen glimpflich behandelt werden, scheint der erteilt. Er hüpfte daran jedoch folgende Bedingung: schienenen Bericht ein trübes Bild von der gegenwärtigen Ent- Grundsatz unferer Gerichte zu sein. In der Pianofortefabrit von Abzeichen dürfen im Zuge nicht getragen werden." Rote Fahnen, revolutionäre Abzeichen oder nationalpolnische widelungsrichtung der Landwirtschaft. Vor allem tritt auch hier Jadezinskt in Neukölln fand vor einiger Zeit aus Anlaß von eine starte Abwanderung vom Lande in Erscheinung. Lohndifferenzen ein Streit statt. In der Nähe der Fabrit standen präsidenten und beim Oberpräsidenten. Dann erhob er klage Bergeblich beschwerte fich Genoffe Meis beim RegierungsWährend 1870 noch 70 Broz. der Bevölkerung auf dem Lande Streifpoften. Aber Herr Hugo Jadezinsti in eigener Person achtete beim Oberverwaltungsgericht, indem er beantragte, die vom Polizeilebten, waren es 1910 nur noch 53 Prog. Dabei find aber alle streng darauf, daß vor seinem Fabritetablissement sich niemand auf- präsidenten gestellte Bedingung aufzuheben. Er betonte, daß reOrte unter 2500 Ginwohner als Land gerechnet; die tatsächliche hielt. Schloffer Blumenberg blieb jedoch eines Tages vor der volutionäre Abzeichen, rote Fahnen usw. gar nicht hätten mit landwirtschaftliche Bevölkerung ist nur noch auf 36 Pro3, ein Fabrit stehen. Er war kein Streitposten, sondern arbeitete in einer geführt werden sollen. Diese Bedingung fei aber angefochten starkes Drittel der Bewohnerschaft der Union , zu verschlagen.„ Wer benachbarten Fabrit und hatte zu dem Streit keinerlei Beziehun- worden, weil die Polizei sie willkürlich und schitanos auslege. Dies Augen hat zu sehen, muß in den verlassenen Farmhäusern und der gen. Als ihm Jadezinsti trobem befahl, fich vom Bürgersteig zu kommenden Aufzuge vom 10. August 1913 die Polizeibeamten mit werde schon bewiesen dadurch, daß bei dem hier in Betracht zunehmenden Tendenz, die Farmwirtschaft durch Bächter zu bes entfernen, antwortete Blumenberg: Er habe das Recht, auf dem der Neußerung, fie seien dazu von der vorgefehten Behörde beauf zunehmenden Tendenz, die Farmwirtschaft durch Pächter zu begen. wit treiben, während der Eigentümer selbst von der Farm verzieht, Bürgersteig so lange zu verweilen, als ihm beliebe. Darauf 30g tragt, den Ordnern des Zuges beziehungsweise den Mitgliedern Anzeichen drohender Gefahr erkennen, der man nur dadurch ent- der Fabritbefizer eine Hundepeitsche, die er unter seinem Rod der Festkommission untersagten, die rote Ordnerrofette mit Heinem gegenzutreten vermag, daß alles geschieht, um das Landleben verborgen hatte, hervor und schlug damit Blumenberg heftig auf rotem Schleifchen an der Brust zu tragen. Es handele jich dabei ebenso anziehend und gewinnbringend zu gestalten, wie es jetzt den Stopf, so daß letterer start blutete. Blumenberg stellte Straf - nur um ein Ordnerkennzeichen, wie es bei früheren Umzügen auch das Stadtleben ist." dieser Noheit au drei Mart Geldstrafe. antrag. Das Schöffengericht Neukölln verurteilte Jadezinsti wegen niemals beanstandet worden sei. Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage mit folgender Be Gegen dies unglaublich milde Urteil legte Jadezinski Berufung gründung ab: ein. In der gestrigen Verhandlung vor der zweiten Strafkammer Genehmigung des Umjugs hinzugefügte Bedingung über das Der Kläger wende sich gegen gweierlei. Ginmal gegen die der des Landgerichts Berlin II meinte der Angeklagte: Gr sei berechtigt Tragen roter Fahnen und revolutionärer Abzeichen. Und ferner gevejen, Blumenberg von dem Bürgersteig seiner Fabrit wegzu habe ich Stläger dagegen gewendet, daß rote ofetien mit Schleif eisen. Blumenberg habe aber nicht nur nicht Folge geleistet, chen, die nur von Ordnern getragen werden sollten, polizeilidh nicht sondern jogar noch erwidert: Er( Jadezinski) sei nicht berechtigt, geduldet wurden. Was nun den ersten Puntt betreffe, so habe ihn wegzuweisen. Da einige Streitposten in der Nähe waren und der Senat die Zulässigkeit der polizeilichen Auflage über das bei Arbeitseinstellungen oftmals Gewalttätigkeiten vorkommen, jo vagen roter Fahnen und revolutionärer Abzeichen bejaht. Da habe er befürchtet, daß er von Blumenberg angegriffen werden durch, daß der Umzug an sich genehmigt war, sei nur festgestellt, durch, daß der Umzug an sich genehmigt war, jei nur festgestellt, tönnte. Er habe also in Notwehr, zum mindesten in vermeintlicher öffentlichen Sicherheit nicht befürchtet wurden. Mit der Gestattung daß bezüglich feiner selbst von der Polizeibehörde Störungen der Notwehr gehandelt und beantrage deshalb seine Freisprechung. Die des Umzuges als solchen sei aber nicht ausgesprochen, daß bei Beweisaufnahme ergab, daß auch nicht die geringste Ursache zu feiner Ausführung jeder Teilnehmer des Urguge etwa eine Auseiner Notwehr oder vermeintlichen Notwehr vorhanden war. nahmestellung erlange. Die Teilnehmer blieben vielmehr der all. Nach einer kurzen Beratung des Gerichtshofs verkündete der gemeinen Rechtsordnung im übrigen unterworfen und müßten sich Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Jacob: Der Gerichtshof hat durch polizeilichen Anordnungen fügen, die im Intereſſe der öffentlichen nicht berechtigt war, den Schloffer Blumenberg vom Bürgersteig und revolutionärer Abzeichen verboten werden könne, nehme das die Beweisaufnahme die Ueberzeugung erlangt, daß der Angeklagte Sicherheit und Ordnung getroffen würden. Dazu gehöre, was der Polizeipräsident verlangte. Daß das Tragen roter Fahnen wegauweisen. Noch weniger hatte der Angeklagte das Recht, den Oberverwaltungsgericht in Uebereinstimmung mit dem KammerZeugen Blumenberg. zu schlagen. Von Notwehr oder vermeintlicher gericht an. Das gelte auch noch nach Inkrafttreten des Reichs. Die Abschlüsse der Hamburg - Amerika.2inie und Notwehr kann nach Lage der Dinge auch nicht im Gutferntesten die vereinsgefebes. Die gegen jene Auflage gerichtete Alage müſſe jodea Norddeutschen Lloyd find jeder für sich interessant; fie Rede sein. Der Angeklagte hat sich widerrechtlich der vorfäßlichen mit als unbegründet abgewiefen werden. Ueber den zweiten Punkt( Nichtduldung ber Ordnerrosetten) werden aber noch interessanter, wenn man sie vergleicht. Die Ham- Körperverlegung mittels eines gefährlichen Werkzeugs, als folches Wenn den fönne das Oberverwaltungsgericht überhaupt nicht entscheiden, burg- Amerika- Linie hat im Jahre 1913 einen Betriebsgewinn ist eine Hundepeitsche anzusehen, schuldig gemacht. bon 58,5 Millionen Mart gegen 53,7 Millionen Mark erzielt, der Weißhandelten seine Müße nicht geschützt hätte, dann würde er denn hierbei handele es fich nur um die Ausführung jener obigen Norddeutsche Lloyd einen Gevinn auf den privaten Linien von zweifellos noch eine viel ärgere Berletzung erlitten haben. Der fäffig und nicht das Verwaltungsstreitverfahren. Auflage; dagegen wäre nur die Beschwerde im Aufsichtswege zu 42 Millionen Mart gegen 36,9 Millionen Mart . Dazu tam beim Angeklagte war also auf Grund der§§ 223 und 223a des Strafe Norddeutschen Moyd ein Gewinn aus den Reichspotdampferlinien gesehbuchs zu bestrafen. Das Urteil des ersten Richters ist un bon 7,9 Millionen Mart gegen 7,03 Millionen Mart, also insgesamt gemein milde ausgefallen. Der Gerichtshof hat daher die Beein Liniengewinn von etiva 50 Millionen Marf. Die Hamburg - rufung auf Kosten des Angeklagten verworfen. Amerika - Linie weist nach Vornahme von 30,03 Millionen Mark AbWie hoch wäre wohl ein Arbeiter verurteilt worden, wenn er schreibungen auf Seedampfer und Hilfsfahrzeuge einen Schiffspart im Buchwerte von ungefähr 264 Millionen Mart aus gegen aus ähnlichent Anlaß einen Arbeitswilligen oder gar einen Fabrit. 221 Millionen Mark im Vorjahre. Die Abschreibungen betragen befizer nißhandelt hätte? 11,8 Prog. Der Schiffspart des Lloyd repräsentiert nach Abschreibungen von 26,8 Millionen Mark einen Buchwert von 151,7 Mil Vom Polizeikampf des Oberverwaltungsgerichts gegen die lionen Mark. Die Abschreibungen belaufen sich hier prozentualiter auf 17,8 Prog. Man sieht also, daß, wenigstens diesmal, beim Lloyd
bei Nindvich, 7 Proz. bei Schweinen, 14 Proz. bei Schafen zu Saburch erleichterten Treibereien des Fleischtruits, zu einer rie berzeichnen. Bekanntlich hat dieser Rückgang, zusammen mit den figen Steigerung der Fleischpreise geführt.
Der Schiffspark.
Arbeiterklasse.
Am Donnerstag erzellierte das Oberverwaltungsgericht die Abschreibungen erheblicher find als bei der Hamburg - Amerika - wieder einmal in zwei Entscheidungen gegen die Nechte der Linie. Ferner erfennt man, daß aus dem wesentlich geringeren Werte des Lloydschiffspartes ein Betriebsgewinn erzielt wurde, der Arbeiter auf Gleichberechtigung. nicht sehr weit hinter dem Betriebsgewinn der Hamburg - Ameritas Die Behandlung eines Gewerkschaftsfeftauges als„ gefähr Linie zurüdsteht, deren Schiffspart viel höher bewertet wird als der liche" politische Demonstration bietet bie eine Entscheidung aus dea Alohd. Während bei der Hamburg - Amerita- Linie, hauptsächlich dem Polizeikampf gegen die Arbeiterklasse.
in schroffiten Widerspruch zum Gesetz und au seinem eigenen Das Oberverwaltungsgericht stellt sich mit diefem Urteil im Jahre 1891 in Sachen Stöven gegen den Oberpräsidenten von Altona gefälltem Urteil. Damals führte das Gericht aus, daß für ein polizeiliches Verbot roter oder revolutionärer Abzeichen das Gesetz der Polizei feinen Raum laffe. Die altpreußischen, aus der Angst vor der Revolution geborenen Vorschriften, die das Tragen solcher Zeichen unter Strafe stellen, seien durch das Reichsstrafgesetzbuch gestrichen. Polizeiliche Verbote nach dieser Richtung hin seien unzulässig. Das vom Oberpräsidenten gegen das Entrollen der sozialdemokratischen roten Fahne gerichtete Verbot sei deshalb gesetzwidrig und wurde aufgehoben. Man sieht, die das böfe Gewissen der herrschenden Klasse verkörpernde Anast vor der SoziademoIfratie hat seitdem gewaltige Fortschritte zu verzeichnen.