aut
62
501
ct.
pen
14
1. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 81.
Parlamentsberichte.
92. Sigung vom 7. April. 1 Uhr. Am Tische des Bundesrathes: von Berlepsch,
mann.
Mittwoch, den 8. April 1891.
8. Jahrg.
liche Energie bei der Ausführung, namentlich bezüglich der den der Arbeiter über unzureichende oder gänzlich fehlende SchutzInitiative der Fabrikinspektoren, vermissen ließe. Die Art und vorrichtungen eine Reihe neuer aus Uttramarinfabriken, Spinne Weise, wie die Sozialdemokraten mit ihren Arbeitskammern die reien u. s. w. hinzu, als neue Belege für seine Behauptung, daß Sache geregelt wissen wollen, kann unsere Zustimmung nicht die allgemeinen Vorschriften des§ 120a eine durchgreifende Beffe finden. Arbeitskammern mögen auf anderen Gebieten eine Noth- rung der Zustände in den Betriebsanlagen der Fabriken nicht 2oh- wendigkeit sein; hier fönnen sie nichts nügen. herbeizuführen vermögen.
Damit schließt die Diskussion.
Abg. Wurm: Wenn wir erst eine Reihe von Jahren Vor der Tagesordnung erklärt wieder warten sollen, bis sich die Unfruchtbarkeit und Wirkungs-§ 120a wird gegen die Stimmen einzelner Sozialdemokraten Abg. von Hülft( Emden - Norden): In der Diskussion über losigkeit der hier vorgeschlagenen Bestimmungen herausgestellt angenommen. vorgekommene Soldatenmißhandlungen bei der Berathung des hat, um dann die verbündeten Regierungen zu mahnen, so ist§ 120b verpflichtet die Gewerbe- Unternehmer, diejenigen Militär- Etats hatte der Abg. Bebel eines Falles in Aurich er- für die Arbeiter doch nichts gegen den bisherigen Zustand gewonnen. Einrichtungen zu treffen und zu unterhalten, und diejenigen Vorwähnt. Der Kriegsminister v. Kaltenborn- Stachau fam auf Den Interessen des Fabrikinspektorats ist doch damit nicht gedient, schriften über das Verhalten der Arbeiter zu erlaffen, welche er diesen Fall zurück und bemerkte, daß die betheiligten Offiziere daß man die Inspektoren jetzt auch noch zu Kesselrevisoren ge- forderlich sind, um die Aufrechterhaltung der guten darüber in berechtigte Entrüftung gerathen konnten, daß die neu- macht hat. Unsere Anträge haben wir ja eingebracht, aber schon Sitten und des Anstandes zu sichern. Insbesondere eingestellten Mannschaften den Namen des Kaisers und in der Kommission hat man sie begraben; man hat uns gesagt, muß, soweit es die Natur des Betriebes zuläßt, bei der Arbeit die Rönigs nicht kannten; die Offiziere möchten da wohl in ein Gesetz ließen sich keine technischen Vorschriften hinein- Trennung der Geschlechter durchgeführt werden, sofern nicht die einige Bemerkungen gemacht haben, die den Lehrern nicht gefallen bringen. Wir haben Ihnen dann die Arbeitsämter vorgeschlagen; Aufrechterhaltung der guten Sitten und des Anstandes durch die haben, ein Beweis von großer Begabung der Schullehrer sei aber aber die giebt es eben nicht. Gerade diesen§ 120a hat übrigens Einrichtung des Betriebes ohnehin gesichert ist. Ferner darin auch nicht zu erblicken. Die ostfriesischen Abgeordneten be- ein Bruder des Herrn Abg. Möller in einer Broschüre als un- werden in Absatz 3 und 4 besondere Vorschriften für Ankleidedauern ben in dieser Aeußerung liegenden Vorwurf zulässig noch fast schärfer als ich kritisirt; wir unterscheiden uns und Waschräume für die Arbeiter und Arbeiterinnen und für die gegen den ostfriesischen Lehrerstand und gegen den Bildungs- von ihm nur dadurch, daß wir nicht unsere Meinung unter Bedürfnißanstalten gegeben. stand der ostfriesischen Bevölkerung; ebenso legen sie gegen dem Ausschluß der Deffentlichkeit zu erkennen geben, sondern Abg. Bebel befürwortet den sozialdemokratischen Antrag, den indirekten Vorwurf des mangelnden Patriotismus Ber - möglichst in große Massen gehen, damit die Leute genau den zweiten Absatz zu streichen. Das Wesentliche sei schon im wahrung ein und behalten sich vor, demnächst im Wege einer wissen, was wir denken. Daß Schutz für Gesundheit und Leben ersten Absatz gesagt: die absolute Durchführung der Trennung Interpellation auf die Sache zurückzukommen. der Arbeiter in viel umfassenderer Weise möglich ist, lehrt der der Geschlechter sei eine aus zu großer Prüderie hervorgegangene Darauf wird die zweite Berathung der Gewerbe Ord- Augenschein; es gehört nur dazu, daß das Unternehmerthum sich Forderung, thatsächlich aber bei einer Unmenge von Betrieben nungs- Novelle( Arbeiterschutz- Gesetz) fortgefeßt.§§ 120 a überhaupt für die Erhaltung der Gesundheit und des Lebens undurchführbar. bis 120 e umfassen die auf die Anlage und den Betrieb bezüg- der Arbeiter intereffirt. Aber das ist der wunde Punkt, davon lichen, den Schutz von Gesundheit und Leben bezweckenden Bor- ist keine Rede. schriften.
H
Nach§ 120 a sollen die Gewerbe Unternehmer verpflichtet sein, die Arbeitsräume, Betriebsvorrichtungen, Maschinen und Geräthschaften so einzurichten und zu unterhalten und den Be trieb so zu regeln, daß die Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Natur des Betriebes gestattet.
Insbesondere ist für genügendes Licht, ausreichenden Luftraum und Luftwechsel, Beseitigung des beim Betriebe entstandenen Staubes, der dabei entwickelten Dünste und Gase, sowie der dastehenden Abfälle Sorge zu tragen.
Ebenso sind diejenigen Vorrichtungen herzustellen, welche zum Schuße der Arbeiter gegen gefährliche Berührungen mit Maschinen oder Maschinentheilen oder gegen die aus Fabrikbränden erwachsenen Gefahren erforderlich find.
Endlich sind diejenigen Vorschriften über die Ordnung des Betriebes und das Verhalten der Arbeiter zu erlassen, welche zur Sicherung eines gefahrlosen Betriebes erforderlich sind.
Abg. Heine( Soz.) tritt ebenfalls dafür ein, daß eine gedeihliche Wirkung der neuen Formulirung des§ 120 a nur dann erwartet werden kann, wenn die Ausführung der bezüglichen Bestimmung unter Beaufsichtigung einer Behörde erfolgt, in welcher auch die Arbeiter vertreten sind, und das seien die in dem Arbeiterschutz- Gesetzentwurf der Sozialdemokraten empfohlenen Arbeitskammern, auf welche aber der Reichstag einschließlich der Freisinnigen sich nicht einlassen wolle.
Abg. v. Jagow( Potsdam ) tritt für die Aufrechterhaltung des zweiten Absatzes ein, der bestimmt sei, der um sich greifenden Unſittlichkeit möglichst entgegen zu arbeiten. Er habe das Ver. trauen zu der Regierung, daß sie diese Bestimmungen sachgemäß ausführen und der Tendenz der Förderung der Sittlichkeit energisch Vorschub leisten werde.
Abg. Singer findet, daß diese Stelle die allerungeeignetste zu einem Vertrauensvotum für die Regierung ist, und ist auch nicht der Meinung, daß die Trennung der Geschlechter Abg. Möller verweist nochmals darauf, daß die Sozial- der Rohheit und Sittenlosigkeit der Arbeiterklaffe" unfehlbar demokraten keine positiven Vorschläge gemacht hätten. entgegenzuwirken im Stande ist. Hauptsächlich aber trete die Abg. Bebel: Wir haben schon bei einer früheren Gelegen- Sozialdemokratie dieser Bestimmung deshalb entgegen, weil sie heit die Schaffung von Arbeitsämtern im ganzen Deutschen das Mißtrauen gegen die Pflege der guten Sitte und des AnReich beantragt, sind aber damit abgewiesen worden; darnach standes in der Arbeiterklasse für verwerflich halte, weil sie leugne, hatten wir keine Gelegenheit und keine Veranlassung mehr, auf daß für die Arbeiter in dieser Beziehung strengere Vorschriften Diese Sache zurückzukommen. Wir werden aber in der nächsten nöthig seien, als für andere Gesellschaftsklassen. Ein Blick in die Session mit einem im Einzelnen ausgearbeiteten Gesetzentwurfe Beitungen lehre, daß gerade in den nicht zu den Arbeitern zählenbetreffend die Beaufsichtigung der Betriebe an den Reichstag den Gesellschaftsklassen die Verachtung und Verhöhnung der kommen. Wären nicht alle diese Fragen in letzter Linie für den guten Sitte und des Anstandes, Rohheiten und Ausschreitungen Unternehmer Geldfragen, so würden schon heute bei dem Stande am meisten vorkämen. Die Unsittlichkeit in der Gesinnung werde der Wissenschaft und Technik 90 v. H. aller Betriebs- und Be- durch solche Bestimmungen doch nicht beseitigt, in jedem Falle rufskrankheiten und Unfälle unmöglich sein. Aber weil sie Geld- aber dadurch ein berechtigtes Mißtrauen in den Kreisen der Arfragen sind, daher der Widerstand der Unternehmer gegen diese beiter hervorgerufen. Maßnahmen.
Abg. Wurm( Soz.): Auf dem Gebiete, welches die§§ 120a bis 120c betreffen, wird bis jetzt der größte Unfug getrieben, so daß eine wirkliche Besserung dieser Zustände den Behörden und der Gesetzgebung den wärmsten Dank der deutschen Arbeiter eintragen würde. Wie es in den Spiegelbeleganstalten und ähn§ 120 b wird unter Ablehnung des Antrags Auer und Gelichen gesundheits- und lebensgefährlichen Betrieben bisher aus- Geh. Rath Lohmann: Die letztere Behauptung des Abg. nossen mit einem redaktionellen Amendement Gutfleisch und sah, ist dem Reichstage aus wiederholten Erörterungen bekannt. Bebel ist unrichtig; die Unfallstatistik beweist, daß der geringere Genossen angenommen. Aus einer vom deutschen Tischlerverbande aufgestellten Statistit Theil der Fälle auf Mängel in den Betriebseinrichtungen unter 18 Jabren beschäftigen, bei der Einrichtung der Betriebsergiebt sich, daß unter tausend deutschen Tischlern nur zwei sich zurückzuführen ist. Die Arbeitskammern Nach§ 120c müffen Gewerbe- Unternehmer, welche Arbeiter und Arbeitsämter bis zur Wohlthat der Altersrente hindurchringen. Der Dresdener würden die hier in Frage stehenden Bestimmungen nicht wirkstätte und bei der Regelung des Betriebes diejenigen besonderen Fabrikinspektor Siebdrat stellte es als eine große Errungenschaft hin, samer gestalten können. Was der Entwurf bringt, ist viel wirk- Rücksichten auf Gesundheit und Sittlichkeit nehmen, welche durch daß er für die Näherinnen, die an Dampfmaschinen arbeiten, 5 famer, als was die Herren von der Sozialdemokratie wollen. das Alter dieser Arbeiter geboten sind. Kubikmeter Luftraum erwirkt habe, während sie bisher nur 21/2 Abg. Hirsch: Die Sozialdemokraten sagen den Arbeitern: gehabt hatten. Die Statistik der Unfallversicherung ergiebt, daß Bereinigt euch, organisirt euch nach Berufen, dann werdet ihr der Verfügung für einzelne Anlagen die Ausführung derjenigen § 120d ermächtigt die zuständigen Polizeibehörden, im Wege die Sterbefälle infolge von Betriebsunfällen nur 7/10 v. H. be- die Arbeitergeber bezwingen. Wenn aber es sich um übertriebene Maßnahmen anzuordnen, welche zur Durchführung der Grundtragen; alle übrigen Todesfälle kommen auf Rechnung der Lungen- Forderungen des Arbeiterschutzes handelt, dann ist der Arbeiter faße der§§ 120a- 120c erforderlich und ausführbar erscheinen. schwindsucht und ähnlicher schleichender Krankheiten, für welche nach ihrer Aussage dem Arbeitgeber gegenüber trotz aller Ver- Sie können anordnen, daß den Arbeitern zur Einnahme von Mahleben nur die mangelhaften Vorrichtungen zum Schuße von einigung ohumächtig, da soll Alles in die Hände der Polizei ge- zeiten außerhalb der Arbeitsräume angemessene, in der kalten JahresGesundheit und Leben der Arbeiter verantwortlich gemacht werden legt werden. Das ist ein Widerspruch, der die Kampfesweise der zeit geheizte Räume unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. können. Das soll nun nach dem Inhalt des§ 120a anders Herren charakterisirt. Wir stimmen nur deswegen für die Vor- Gegen die Verfügungen der Polizeibehörde steht dem Gewerbewerden. Das Material aber, welches dem Reichstag geboten lage, weil wir erwarten und zu erwarten das Recht haben, daß Unternehmer binnen zwei Wochen die Beschwerde an die wird, um die ganze Dringlichkeit einer Reform auf diesem Gebiet das, was Gesetz wird, auch ausgeführt wird. zu würdigen, ist viel zu dürftig. So enthalten z. B. die Berichte höchere Verwaltungsbehörde zu. Vor Zurückweifung der der Fabrikinspektoren über die Verhältnisse im Fürstenthum Reuß mann sich beruft, ist sehr mangelhaft und kann nicht als un- mindestens vierwöchentliche Frist zur Einbringung des GutAbg. Bebel: Unsere Unfallstatistit, auf welche Herr Loh- Beschwerde ist dem Beschwerdeführer auf seinen Antrag eine jüngerer Linie, einem ungemein gewerbfleißigen Diftrift, fein parteiisch gelten. Man soll nicht blos allgemein sagen, die Unfälle ent- achtens eines unbetheiligten Sachverständigen oder des VorWort. Wie wird es nun aber in der Praxis sich gestalten? stehen aus Bufälligkeiten, aus Unachtsamkeit; man muß auch prüfen, standes der Berufsgenossenschaft oder BerufsgenossenschaftsKein gefeßlicher Zwang wird von Reichswegen ausgesprochen, in welcher Tages- und Wochenzeit sie stattfinden, da wird sich zeigen, Sektion, der er angehört, zu gewähren. Gegen die Entscheidung Alles bleibt dem guten Willen und dem Belieben einzelner Bundes- daß die meisten stattfinden, wenn die Arbeiter schon ermüdet sind, der höheren Verwaltungsbehörde ist binnen zwei Wochen die regierungen überlassen. Würde dem mit Recht auch in Arbeiter- wenn ihnen zuviel zugemuthet wird. Andererseits stumpft ja Beschwerde an die Zentralbehörde zulässig, diese entscheidet endfreisen Bertrauen genießenden Reichs Versicherungsamt der allerdings der tägliche Umgang mit den Gefahren das Gefühl giltig.
0
Erlaß für das ganze Reich verbindlicher einheitlicher Bestim- des Arbeiters ab und bringt ihm eine gewisse Leichtfertigkeit bei, mungen auf diesem Gebiete übertragen, so läge die Sache anders; welche er dann unter Umständen mit seinem Leben büßen muß. Rechtsmittel auch den Vorstand der Berufsgenossenschaft befugt Ein Antrag des Abg. Röside will zur Einlegung der da wenn aber jedem kleinsten Ländchen die Befugniß gegeben Die Vervollkommnung der Schußvorrichtungen würde aber ohne wissen, wenn die Verfügung den von der zuständigen Berufswird, die Dinge nach seinem Belieben zu ordnen, so kann Er- Bweifel einen großen Theil der Unfälle unmöglich machen. Ich genossenschaft erlassenen Unfallverhütungs- Vorschriften widerspricht. sprießliches für die Arbeiter dabei nicht herauskommen. Es bezweifle gar nicht, daß die Herren vom Bundesrath glauben, wird auch bei diesem§ 120a fo gehen, wie bei vielen früheren daß die regierungsseitig vorgeschlagenen Maßregeln wirksamer zurück, da in dieser Beziehung Verhandlungen schweben, Abg. Röside( wildlib.) zieht diesen Antrag zur Zeit Bestimmungen dieser Vorlage, die angeblich den Schutz der Ar- sein werden, als unsere; damit ist aber nichts bewiesen. Wird von denen er hoffen könne, daß sie zu einem gedeihlichen beiter bezwecken und thatsächlich den des Unternehmers bewirken; die Zahl der Gewerberäthe nicht ganz erheblich vervielfältigt, so ist Ende führen würden. Redner verweist auf die fegensreiche ich fürchte, wir werden auch hier schließlich den deutschen Ar- nichts von der Ausführung dieser Bestimmungen zu Gunsten der Ar- Wirkung der von den Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallbeitern sagen müssen: Man hat viel versprochen, aber sehr wenig beiter zu erwarten. Wenn die Arbeitskammern nichts taugen sollen, verhütungs- Vorschriften und auf die entsprechende Wirksamkeit 0 gehalten!( Beifall bei den Sozialdemokraten.) Abg. Möller( nl.): Ob der Vertreter der Sozialdemokraten zur Hälfte aus Arbeitern und Arbeitgebern zusammengesetzt sind, auftragten. Die Bermehrung des Fabrikinspektorats allein reiche wie steht es denn mit den Gewerbe- Schiedsgerichten, welche ebenso der von den Berufsgenossenschaften zur Kontrolle bestellten Bediefe Rede gehalten hat, um die Zufriedenheit der Arbeiter zu welche in Leipzig , Frankfurt und anderswo unter ihren Mitgliedern nicht aus. Man müsse endlich auch den Berufsgenossenschaften erhöhen, ist mir doch zweifelhaft. Jedenfalls fann er nicht weg- aus dem Stande der Arbeiter nur Sozialdemokraten zählen, und den ihnen gebührenden Platz hier in der Gewerbe- Ordnung an leugnen, daß der ernste Wille besteht, auf diesem Gebiete Wandel welche dennoch ausgezeichnet funktioniren? Dasselbe würde der weisen, die von allen möglichen Instanzen spreche, aber der zu Gunsten der Erhaltung der Gesundheit und des Lebens der Fall sein, wenn für die hier in Rede stehenden Zwecke eine ähn- wichtigen Institution der Berufsgenossenschaften gar nicht geArbeiter zu schaffen. Besondere Berufskrankheiten wird es liche Organisation geschaffen würde. immer geben, so lange diese Berufe noch ausgeübt werden; denke. Uebrigens seien auch die Berufsgenossenschaften mit der Geh. Rath Lohmann kann die Heranziehung der Analogie Art der Wirksamkeit des Reichs- Versicherungsamts ganz ebenso Fabritur die allgemeine Besserung der Zustände in den der Gewerbegerichte nicht gelten laffen; es sei nicht paffelbe, in wie die Arbeiter zufrieden; es sei eben nicht möglich, einen wirknach der hygienischen Seite soll das Mögliche ge- Rechts- und Zweckmäßigkeitsfragen zu entscheiden. schehen, und ich hoffe, daß die nächsten Jahre uns noch weitere samen Arbeiterschutz ausschließlich durch die Organe der Polizei Berbesserungen und Erleichterungen bringen werden. Ich hoffe Grund der vor aller Augen liegenden Einrichtungen im berg- gleichberechtigte Faktoren stehen. Abg. Merbach( Reichsp.): Ich muß als Bergmann auf zu gestalten; neben ihnen müßten die Berufsgenossenschaften als ferner, daß diese neuen Bestimmungen und die schärfere Hand- männischen Betriebe der Behauptung entschieden widersprechen, habung und Beaufsichtigung der Durchführung derselben ihren daß die Echutzvorrichtungen so mangelhaft sind, weil sie das kannt sein, daß die Arbeitgeber durchaus nicht immer Abg. Wurm: Es wird doch Herrn Rösicke nicht unbeSegen für die arbeitende Bevölkerung schon in kürzester Zeit in Geldintereffe der Unternehmer zu dicht berühren. Der größte mit der Arbeit des Reichsversicherungs- Amts zufrieden sind. die Erscheinung treten lassen werden. Wenn es in dem ersten Feind des Bergmanns ist das Vertrautwerden mit der Gefahr. Erfreulicherweise sieht auch Herr Rösicke in den§§ 120a bis Absatze heißt, daß Leben und Gesundheit soweit geschützt werden, Bei den Ausführungen der Herren Sozialdemokraten weiß ich 120c die wichtigsten des Gesetzes. Der Schutz der Gesundheit wie die Natur des Betriebes es gestattet, so hoffe ich, daß bei nicht, was ich mehr bewundern soll, den grenzenlosen Mangel an und des Lebens der Arbeiter aber ist hier an Behörden aus Ausführung der weiteren Vorschriften des§ 120 a diefer Vor- Sachkenntniß oder das Uebermaß von ungerechtigkeit.( ufe: geliefert, welche keineswegs sachverständig genug sind, um das behalt gleichmäßig gilt; in der Kommission ist das ausdrücklich na! na! Heiterfeit.) von den Regierungsvertretern zugegeben worden. Richtige auf diesem Gebiet zu treffen, und der Reichstag folle Handelsminister von Berlepsch: Daß von den Industriellen allerdings eine außerordentlich segensreiche Thätigkeit, die aber Anfang heißt, die Unternehmer find verpflichtet", so heißt es Abg. Götz( natl.): Das Schiedsgericht in Leipzig entfaltet doch Anstand nehmen, auf diesen Boden zu treten. Wenn es im in Ausführung dieser Vorschriften nichts Unverständiges und nicht etwa auf die Sozialdemokraten zurückzuführen ist, sondern jetzt hier, die Polizeibehörden sind befugt, sie können anordnen Unmögliches verlangt wird, ist selbstverständlich; der Vorbehalt ihren Grund darin hat, daß es sich um eine uralte Einrichtung u. f. w.", und viel schlimmer für den Arbeiter wird es werden, " Soweit die Natur des Betriebes es gestattet" gilt für die sämmt- handelt. Arbeitskammern werden vielleicht nach tausend Jahren wenn schließlich über Nothwendigkeit oder zweckmäßigkeit einer lichen Bestimmungen dieſes§ 120 a. Es soll weder zu wenig einmal möglich sein, für jekt müssen wir uns mit dem Vorhan- Einrichtung die Berufsgenossenschaft, der intereffirte Unternoch zu viel von den Arbeitgebern verlangt werden. Abg. Hirsch( dfr.) ist erstaunt darüber, daß der Abg. Wurm unthätig auf diesem Gebiete. denen begnügen. In Sachsen sind auch die Behörden nicht etwa nehmerverband entscheiden soll. Für die Arbeiter in langer Rede den§ 120 a megen seiner Werthlosigkeit anteine höheren Instanzen gegeben, die zuletzt Recht vergegriffen habe, ohne bestimmte Anträge zu stellen. Auch in der Göz und Merbach; er bleibt dabei stehen, daß, wenn es sich hier soll, ist ein großartiger Instanzenzug vorgesehen. Abg. Bebel polemisirt gegen die Ausführungen der Abgg. schaffen, für den Unternehmer aber, der etwas einrichten Commission sei von dieser Seite kein Antrag gestellt worden. nicht um Geldfragen handelte, neun zehntel aller Unfälle bereits auch hier wieder: Schöne Worte, aber sehr wenig dahinter! Es Es sei übrigens auch unrichtig, daß der§ 120 a feine Fortschritte unmöglich gemacht sein würden. Speziell in Bezug auf den wird den Arbeiter etwas in Aussicht gestellt, der Arbeitgeber gegen die bisherigen Vorschriften der Gewerbe- Ordnung darstellt; Bergbau sei Wissenschaft und Technit poweit fortgeschritten, daß wird es aber in der Hand haben, sich auf vollständig gesetzmäßige Man gebe sich schon aus der Spezialiſirung der§§ 120 a- 120 e. nur noch äußerst selten von einem Unfalle berichtet werden sollte. Weiſe ſeiner Verpflichtung zu entziehen. Wir können nicht dafür man müsse auf die bona fides , der verbündeten Regierungen Aber das„ Vertrautwerden mit der Gefahr" geht doch wiederum stimmen, daß den Behörden ein Recht zum Einschreiten erst dann Ausfühen, welche die Borlage eingebracht haben, daß auch die zurück auf das heute gebräuchliche Zohnſyſtem, welches den Arbeiter gegeben wird, wenn die Zustände akut geworden sind. Der§ 120d welcheming dieſer Borschriften in dem Geifte erfolgen wird, in zwingt, um seine Gristen su fristen, Neberschichten zu machen, it die Bankerotterklärung des§ 129a; nicht einmal die einfachsten welchem die Vorlage ausgearbeitet und an den Reichstag gebracht ihn dadurch übermüdet und völlig gleichgiltig gegenüber der Maßnahmen stehen der Polizei ohne Weiteres zu, ihr wird jede worden ist; es würden sonst sehr bald aus dem Reichstage ernste Gefahr macht. Mahnungen an die Regierungen ergehen, wenn man die erforder= Abg. Wurm fügt den vorher beigebrachten Fällen von Beschwer- wöchige Frist für die Einholung des Gutachtens erklären.
find
Also
Initiative genommen. Speziell müssen wir uns gegen die vier