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Theater.

Das Linden- Theater hätte in Karl 3eller's Ober­steiger" endlich einmal ein Stück eingeführt, das sich sehen und hören lassen tönnte, wenn dies Wert nicht das tragische Verhängniß so mancher neueren Operette mit sich führte, näm­lich, daß der dritte Att, durch die Schuld des Librettisten natür lich, den guten Eindruck verderben muß, den die beiden ersten Afte etwa hinterlassen haben. Ist es überhaupt nothwendig, daß eine Operette partout drei Afte hat? Kann dem jammervollen Mangel an Inhalt, an dem alle diese leichtgeschürzten Kinder seit zwanzig Jahren leiden, nicht insoweit Rechnung getragen" werden, als der Komponist und der sogenannte Textdichter erbarmungsvoll das bischen Handlung auf zwei Akte vertheilen, das bei der Bewässerung von drei Akten naturgemäß unmenschliche Dürre verursachen muß? Ach, das ist leider nicht möglich, denn die Operette foll ja auf Leben und Tod den Abend ausfüllen!

Der Erfolg des Obersteiger ist zum Wesertlichen aber auch dem guten und zum Theil vortrefflichen Wirken der Künstler zu danken. Fräulein Camilla als Komtesse Fichtenau , Fräulein Andrea als Spizenklöpplerin, und vor allem Frau Marie Grimm­Einödshöfer als eifersüchtige Frau Bergdirektor verdienen alles Lob. Von den Herren leistete Herr Joseph Brackl in seiner Gast­rolle als Martin namentlich gefanglich Vorzügliches. Aber auch Herr Steinberger war als Bergdirektor urtomisch. Das zahlreich perfammelte Publikum nahm die Operette, wie gesagt, mit leb: haftem Beifall auf.

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Wie es scheint, ist diese Methode, fich unbequemer Mahner[ zutrug, welches sie ihm entwendet hatte. Er machte Anzeige, und Kritiker zu entledigen, nicht nur in Oderberg zur Anwendung nachdem aber das Hauptverfahren wegen Diebstahls gegen die ließ er gefommen, wenigstens können wir heute über einen gleichen Fall Magd eingeleitet sich bewegen, berichten, der durch alle Instanzen hindurch geführt wurde und den Strafantrag zurückzuziehen, was in diesem Falle der schließlich auch das Ober- Verwaltungsgericht beschäftigt hat. zulässig war, da es sich nur um Entwendung minder­Am 5. November 1891 fanden in der Gemeinde Stiepel werthiger Sachen seitens einer zum Hausstande gehörigen in Westfalen die regelmäßigen Ergänzungswahlen zur Gemeinde- Person handelte. Am 22. September war die schriftliche Zurück­vertretung statt, bei denen in der III. Abtheilung der Bergmann nahme des Strafantrages zu den Akten eingereicht worden, am G. Holland mit 74 von 147 abgegebenen Stimmen gewählt wurde. 25. September fand die Hauptverhandlung vor dem Charlotten­Gegen diese Wahl des Holland , der im Steuerjahr 1891/92 zu burger Schöffengerichte statt. Sache des Richters wäre es ge 9 M. Klassensteuer eingeschätzt war, erhoben die Gemeinde- wesen, in der Zwischenzeit die Verhandlung aufzuheben und das mitglieder K. und W. Einspruch, und die Gemeindevertretung Berfahren einzustellen. Das geschah aber aus nicht festgestellten beschloß unter dem 23. Juni 1892, den Holland aus der Gemeinde Gründen nicht. Die Hauptverhandlung fand statt und nun vertretung auszuschließen, weil derselbe das Gemeinderecht und erklärte der als Zeuge vernommene Meister Lange, daß er unter­die passive Wählbarkeit verloren habe, indem derselbe pro 1892/93 deffen in Erfahrung gebracht habe, die Magd hätte sich zu anderen nur zu 2 M. 40 Pf. fingirter Staatssteuer veranlagt, die Be Leuten geäußert, sie habe feinen Diebstahl begangen, sondern rechtigung zur Theilnahme an den Geschäften der Gemeinde aber sich die verschenkten Sachen vom eigenen Munde abgespart. Um So bescheiden wir uns denn in dieser Tradition und freuen an die Veranlagung zu einem fingirten Einkommensteuersatz von nun nicht den Schein zu erwecken, als habe er eine falsche An­uns des Guten, das geleistet worden. Die Musik des Ober- mindestens 4 M. gefnüpft fei Gegen diesen Beschluß erhob zeige erstattet, halte er seinen Strafantrag aufrecht, damit die fteiger enthält gar manche hübsche emschmeichelnde Melodie Holland im Verwaltungsstreit- Verfahren Klage, infolge deffen der Sache gerichtlich entschieden werde. Obwohl sich die Zurück­find ihre fanften Walzerrhythmen werden, wie wir hoffen, Kreisausschuß des Kreises Hattingen sich in seiner Sigung vom ziehung eines Strafantrages nicht widerrufen läßt, verhandelte uch gar bald die Herzen aller Tanzbodenbesucher erobert 14. Oftober 1892 mit der Sache beschäftigen mußte. Holland be der Richter dennoch und verurtheilte die Angeklagte zu einem haben. Da der Tert auch zum Theil so etwas antragte Vertagung des Termins bis zur endgiltigen Ent- Tage Gefängniß. Trotz der Geringfügigkeit der Strafe und der von Handlung bietet, so zeigte sich das in geistigen Anforderungen scheidung auf die von ihm bei dem Vorsigenden der eingestandenen Verschuldung legte die Verurtheilte durch ihren ungeheuer bescheidene Publikum des Lindentheaters sehr befriedigt Ginkommensteuer Berufungskommission zu Arnsberg wegen Vertheidiger Rechtsanwalt Liebrecht- Charlottenburg Berufung und flatschte öfter als nothwendig lauten Beifall. seiner Besteuerung pro 1892/93 erhobenen Beschwerde. ein und erhob in der heutigen Verhandlung dev Strafkammer den Der Kreisausschuß trat in eine materielle Prüfung der Streit Einwand der Unzulässigkeit des Verfahrens. Der Vorsitzende frage nicht ein, sondern wies den Kläger kostenpflichtig ab, weil sah darauf die Akten durch und konstatirte, daß in der That der derselbe angeblich die Berufungsfrist nicht gewahrt habe. Strafantrag vor der ersten Hauptverhandlung zurückgezogen Der Bezirksausschuß zu Arnsberg , vor dem die Sache am worden war und daß sich der erste Richter in dem Irrthum 22. Februar 1893 zur Verhandlung tam, stellte zunächst fest, daß befunden hat, daß die Zurücknahme des Strafantrags rechts­Kläger die Berufungsfrist gewahrt, indem der Brief noch recht- giltig sei. Ein zurückgenommener Strafantrag läßt sich niemals wieder zeitig auf dem Landrathsamt eingegangen war und bei ord- wo überhaupt ein Antragsvergehen vorliegt nungsmäßigem Geschäftsgang auch noch rechtzeitig hätte zur erneuern. Demnach mußte das erste Urtheil aufgehoben und Borlegung fommen müssen". Auf die Sache selbst eingehend. auf Einstellung des Verfahrens erkannt werden. Es konnte sich hob der Gerichtshof den Beschluß der Gemeindevertretung von im weiteren Verlauf der Verhandlung nur um die Entscheidung Stiepel auf. über die Tragung der Kosten handeln. Der Vertheidiger beantragte sämmtliche Kosten der Staatstasse aufzuerlegen. Der Staatsanwalt wollte diefelben Kosten dem Antragsteller aufgelegt wissen, der Gerichtshof entschied, daß der Antragsteller alle Kosten bis zur Zurücknahme des Antrags, alle weiteren Kosten einschließlich der Vertheidigung die Staatstaffe zu tragen habe. Montag in der Person des Postdirektors a. D. Karl Winter aus Ein lebensgefährlicher Sonntagsjäger hatte sich am Berlin wegen fahrlässiger Körperverlegung vor dem Schöffen­gericht am Amtsgericht 11. zu verantworten. Der Angeklagte war am 5. Juni v. J. einer Einladung des Rittmeisters und Fabrikanten Neuhaus nach Nieder- Schönweide gefolgt, um an einer Jagd auf Befassinen theilzunehmen. Das Resultat der Bekassinenjagd war, daß er der 63 jährigen Wittwe Schütte, die auf einem vorüberfahrenden Heuwagen faß, auf 54 Schritt Ent­fernung mit einer ganzen Ladung feinen Schrotes Nr. 7 in den Körper schoß. Der Streutegel umfaßte die Frau von oben bis fofort ganze 20 M. Schmerzensgeld gezahlt und auch die Arzt­unten, so daß die Haut derselben durchlöchert war wie ein Sieb. Der Angeklagte hat in unbegreiflicher Noblesse der Verletzten rechnung mit 78 M. beglichen, die Frau wollte aber, da sie dauernd am Gehen behindert ist, eine fortlaufende Unterstüßung erlangen und hat nun wohl den falschen Weg ein­geschlagen, den Strafrichter anzurufen, ohne als Nebenklagerin beizutreten. Sie wurde mit ihren Ansprüchen auf den Zivilweg verwiesen, der Angeklagte tam mit 50 M. Geldstrafe oder 10 Tagen Gefängniß davon.

F

Gerichts- Beitung.

25. Januar.

Gewerbe Gericht.

gegenlaufenden Auffaffung gelangte jedoch der zweite Senat des Zu einer dem Urtheil des Bezirksausschusses diametral ent­Ober Verwaltungsgerichts, der in seiner Sigung 26. September 1893 endgiltig über die Sache urtheilte.

Von

Rechts

Wegen.

vom

Im Zentral Theater tam das Publikum am Sonntag In der sehr umfangreichen Begründung wird treffend aus­nicht aus dem Lachen heraus. Der dreiaftige Schwank von geführt, daß Kläger , der vordem zu 9 M. und dann plöglich zu G. Blum und R. Toché" Herr Coulisset" ist echt fran- 2 m. 40 Pf. Klassensteuer veranlagt wurde, durch diese zösisches Blendwerk und überſtürzt sich in drolligen Einfällen niedrige Einschätzung nicht eo ipso fein Wahlrecht verloren und tomischen Situationen derart, daß Schauspieler und Bu- habe. Diese Folge frete vielmehr erst mit dem Zeitpunkte ein, blikum beinahe Athem und Besinnung verlieren. Ein Pariser wo diese Steuerveranlagung eine endgiltige sei. Diese Auffassung Salon- Schmaroher, wie es deren in der Weltstadt gar manche sei auch analog zu folgern, da z. B. wenn jemandem durch ge: geben mag, wird seiner Dienstfertigkeit und Ungenirtheit willen richtliches Erkenntniß die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt zu tausend Kommissionen gebraucht. Bei einem Ball, den sind, den Verlust des Gemeinderechtes nicht sofort nach Erlaß Matame d'Esparville giebt, hat er leider Unglück im Spiel und des Urtheils eintrete, sondern erst dann, wenn letzteres die Rechts­muß sein Portefeuille verpfänden. Im Notizbuch aber stehen fraft beschritten habe. Nun habe aber Kläger von seinem gefeß­alle die kleinen Geheimnisse und Eigenheiten verzeichnet, die der lichen Rechte der Beschwerdeführung wegen zu niedriger Steuer vielgewandte Herr Coulisset in den Salons erspäht hat und die veranlagung Gebrauch gemacht, und die zuständige Behörde habe er sich, um in der Familie, die ihn jeweilig eingeladen, nicht nach Untersuchung des Falles denn auch den Kläger nachträglich anzustoßen, immer sorgfältig vorher ins Gedächtniß zurückruft. wieder zu dem früheren Steuerfaße von 9 M. eingeschätzt. Dem Daß ein Stück Möbel von derartiger Bedeutung im Spiel ver Kläger Holland könne daher auch sein Mandat als Gemeinde­pfändet wird, ist zwar im höchsten Grade unwahrscheinlich, aber vertreter nicht aberkannt werden. wer ist so pedantisch und frägt bei einem Schwant nach der Sicherheit oder Gefährlichkeit des Aufbaues? Genug, das Notizbuch, in dem auch die außerebelichen Geheimnisse zweier Ballgäste getreulich verzeichnet stehen, ist einmal in den Besitz des einen dieser Schwerenöther gelangt und der andere, dem sich In dem Urtheile des Ober- Verwaltungsgerichts wird zu Herr Couliffet entdecken muß, macht legterem nun die Hölle heiß. gegeben, daß die Feststellungen des Bezirksausschusses, soweit sie damit er das Buch ungeöffnet von dem bereits nach Hause ge- sich auf Wahrung der Einspruchsfrist beziehen, als zutreffend zu gangenen Gewinner wieder herbeischaffe. Es müßte kein Schwant erachten feien; daß jedoch die materielle Begründung des Urtheils sein, wenn diese Arbeit nicht erst nach Ueberwindung der auf einem Rechtsirrthum beruhe, das Urtheil des Bezirks­tomischsten Hindernisse gelänge, die in der köstlichen Darstellung ausschusses daher aufzuheben, dem Kläger Holland das Dom Sonntag geradezu zwerchfellerschütternd genommen wurden. Mandat als Gemeindevertreter abzuerkennen und er außerdem Um ein Menschenleben. Auf die eigenartigen Zustände An dem ausgezeichneten Spiel partizipirte vor allem der Dar- zur Tragung der Kosten des gesammten Verfahrens zu ver- in unserer heutigen Rechtspflege wirft das Verfahren in Sachen steller der Titelrolle, Herr Rühle. Die beiden lockeren Gheurtheilen sei. des Knabenmörders Rappler ein grelles Schlaglicht. pmänner waren in den Händen der Herren Worlitsch und Schulz Geschick des Mörders befindet sich noch noch immer in der gut aufgehoben, während die betrogenen und betrügenden Schwebe. Die Voraussetzung, daß der Mordprozeß Rappler in Gattinnen von den Damen Pallas und Halfen mit Chic gespielt Der Sozialist", das Organ der Unabhängigen und Anar- der ersten diesjährigen Schwurgerichts- Periode am Landgericht II wurden. Prächtige Leistungen waren auch die der Frau Dora chisten, bildet jetzt hervorragend den Gegenstand der Aufmerksam zur erneuten Verhandlung anstehen würde, hat sich nicht erfüllt. als Kammermärchen und die von Herrn Theodor Müller dar- teit seitens der Staatsanwaltschaft. Es schweben z. B. verschiedene Rappler wurde, wie erinnerlich, am 20. Ottober v. Js. von geftelite Rolle des Generals, dem auf jedem Balle der Hut ver- Anklagen wegen Anreiznng verschiedener Bevölkerungsklaffen zu demselben Schwurgericht schuldig gesprochen, am 14. Mai 1893 tauscht wird. Das fast ausverkaufte Haus wurde nicht müde im Gewaltthätigkeiten gegen einander und zwar macht die Staats- bei Charlottenburg den sechsjährigen Knaben Erich Klinger Beifallflatschen. anwaltschaft nicht nur den Redakteur Waldemar Franz für ermordet und entsetzlich verstümmelt zu haben. Das erwartete die aufreizenden Artikel des Sozialisten" verantwortlich, Todesurtheil wurde jedoch nicht gefällt, der Gerichtshof entschied, sondern auch den Verleger und Drucker Wilhelm Werner . daß sich die Geschworenen seiner Ueberzeugung nach zu Ungumsten Da die I. Straffammer letteren fürzlich mangels des des Angeklagten geirrt hätten und die Sache an ein neues Beweises, daß er der intellektuelle Urheber der Artikel Schwurgericht zu verweisen sei. Zur Erklärung dieses Gerichts­ist, freigesprochen hatte, so wollte Staatsanwalt Dr. beschlusses muß bemerkt werden, daß sich bei Beginn der Ver Rammer VII. Vorsitzender: Affeffor Meyer. Sigung vom vor der 1. Straflammer verhandelten Anklagefällen den Bersuch einstimment dahin ausgesprochen hatten, daß der Mörder geistig Benedig in zwei gestern gegen die beiden genannten Personen handlung sechs medizinische Sachverständige von Bedeutung über­Der Arbeiter P. flagt gegen Herrn Glückssohn. Er giebt an, Bede' den Kriminalfommiffarius Röber geladen. Zu dieser der Verhandlung, weil er an die Berrücktheit des Angeklagten machen, den vermißten Beweis zu erbringen. Er hatte zu diesem unzurechnungsfähig sei, der Staatsanwalt bestand jedoch auf beim Beklagten längere Zeit gearbeitet zu haben, dann frank ge Beweisführung kam es jedoch nicht, da die Verhandlung aus nicht glaubte und nachdem erst einmal das Berdikt der Ge­worden zu sein, nach Beendigung der Krankheit wieder vier Lage einem eigenartigen Grunde vertagt werden mußte. In die Aus- schworenen angerufen worden war, mußte dasselbe konsequenter bei Glückssohn in Arbeit gestanden zu haben und am 16. Dezember fertigung des Anklagebeschlusses hatte sich sowohl bezüglich der Weise auf Schuldig lauten. Zur Zeit liegen die formulirten 1898 entlaffen zu sein. Er beansprucht den Lohn für jene vier Nummer des Blattes, in welcher der eine Artikel stand, als auch Gutachten der Sachverständigen in den Händen des Medizinal­Arbeitstage und eine Lohnentschädigung wegen unrechtmäßiger bezügl. des Strafparagraphen, der verlegt sein sollte, ein Schreibfehler follegiums. Bestätigt die höchste wissenschaftliche Behörde das Entlassung, zusammen 54 M. Den zwischen ihm und dem Beklagten eingeschlichen, der in der Auflageschrift selbst vermieden worden war. Gutachten, so dürfte die Sache gar nicht mehr vor die Ge­schriftlich vereinbarten Kündigungsausschluß erkennt Kläger Der Angeklagte behauptete nun, daß er infolge dieser nicht überein- fchworenen gelangen, vielmehr das Verfahren eingestellt und der als nicht zu Recht bestehend an; er behauptet, seine Unterschrift stimmenden Angaben im Anklagebeschluß und in der Anklage Mörder sofort in das Irrenhaus gesteckt werden. sei ihm durch die Trohung, er würde sonst entlassen, abgezwungen nicht in der Lage gewesen sei, feine Vertheidigung genügend worden. Der Zwang mache sie nach seiner Meinung nichtig. vorzubereiten. Der Gerichtshof mußte wohl oder übel diesen Bode, als er am 17. Juni v. J. bei dem Kaufmann Ernst In einer üblen Lage befand sich der Gerichtsvollzieher Der Beklagte wendet ein, P.'s Entlassung sei deshalb schon ge- Einspruch gelten laffen und den Termin vertagen. rechtfertigt, weil er unfähig zur regelrechten Ausführung seiner Withoff eine Pfändung vornehmen wollte. Als er das Ge­Arbeit gewesen. Der Arzt habe ihn nur auf sein, des Klägers, ,, Nicht weit weit her ist die Findigkeit der Post." Mit diesen schäftslotal des Schuldners betrat, erklärte dieser ihm, daß er dringendes Ersuchen versuchsweise arbeitsfähig geschrieben und Werten begann ein am 15. Oftober v. J. im Kl. Journal" er- das Geschäft verkauft habe, wie die veränderte Firma an der ihm die volle Verantwortlichkeit zugeschoben. Beklagter habe gar- schienener Artikel, der dem Hedakteur der genannten Zeitung, Thür auch beweise. Der Beamte durfte hier also nicht pfänden, nicht speziell auf des Klägers Arbeitstraft gerechnet und denselben Maximilian Rapsilber, eine Anklage wegen Beleidigung der er folgte aber dem Schuldner nach dessen nebenan befindlichen erfeßen wollen, weil er nicht auf seine vollständige Gesundung Boftbehörde eintrug, die gestern vor der siebenten Strafkammer des Wohnraum. Hier wollte er untersuchen, ob Withoff Geld oder warten konnte. Gegen die 16 M. rückständigen, Lohn will der Landgerichts I verhandelt wurde. Eine Stuttgarter Firma hatte Sachen von Werth in seinen Taschen berge. Kaum hatte er aber Beklagte ein Darlehn des Klägers im Betrage von 20 M. auf einen Brief abgesandt mit folgender Adresse: Herrn Heinrich eine Hand nach dem Schuldner ausgestreckt, als eine große rechnen. Der Kläger wird mit der Klage abgewiesen. Gründe: Lehmann, Berlin W., Friedrichstr. 95." In dem bezeichneten Ulmer Dogge aus einer Ecke hervorsprang und unter Das Darlehn sei nach den eigenen Angaben des Klägers jetzt Hause war der Adressat nicht zu finden, die Polizei und das Ein- wüthendem Bellen feine Vordertagen gegen die Brust fällig und liquide. Solche fällige und liquide Forderungen gegen wohner- Meldeamt wußten auch feine Antwort zu geben und so des Beamten brückte. Dieser wich natürlich zurück. einbehaltenen Lohn aufzurechnen, sei aber angebracht. Da aber ging der Brief, mit diesen Vermerken versehen, an den Absender Er forderte den Schuldner auf, den Hund zurückzuhalten; Withoff bei der Entlassung des Klägers 10 M. erft fällig und liquide zurück. Dieser sah ein, daß er sich in der Hausnummer geirrt zog das Thier auch am Halsbande zurück, sobald der Beamte maren, habe der Beklagte 1/9 der Prozeßkosten zu tragen. habe, es sollte nicht 95, sondern 79 heißen. Er meinte, daß die aber eine Bewegung gegen den Herrn des Hundes machte, gerieth Durch den schriftlichen Vertrag vom 16. Eeptember 1893 erkenne Bost bei einigem guten Willen den Adressaten doch leicht hätte er wieder in Gefahr. Er zog es deshalb vor, sich zu entfernen, Kläger die Bedingung für sich verbindlich an, ohne Kündigung ermitteln können, da die Firma Heinrich Lehmann seit 11 Jahren um bald darauf in Begleitung eines Schutzmanns zurückzukehren. entlassen werden zu können und nehme dadurch auch das Recht, in dem sogenannten Faberhause" wohne und im Revier bekannt Der frühere Auftritt wiederholte sich, der Schutzmann erklärte, ohne Kündigung die Arbeit verlassen zu können, für sich in Un- sein mußte. Er schickte das Kouvert an den Inhaber der ge- nicht das Recht zu haben, den Hund mit dem Säbel nieder­spruch. Kläger habe angegeben, daß er durch den Zwang ver- nannten Firma, einen Herrn Moses und dieser übergab zustoßen, Withoff weigerte sich, das Thier aus dem Zimmer zu anlaßt worden fei, zu unterschreiben. Nun sei richtig, daß auf es dem Kleinen Journal" mit der Bitte um Veröffentlichung entfernen, beide Beamte mußten unverrichteter Sache davon­Grund ungerechten Zwanges geschlossene Verträge nichtig des Falles. Der Staatsanwalt hielt den Artikel für beleidigend. geben und die Pfändung mußte unterbleiben. Withoff wurde vom sind. Ungerechtfertigter 3wang fei aber in diesem Falle nicht Die Post sei nicht einmal berechtigt, geschweige denn verpflichtet Schöffengericht zu vier Wochen Gefängniß verurtheilt. angewandt worden. Beiden Parteien im Arbeitsverhältniß stehe gewesen, einen Brief mit der Adresse eines Herrn Lebmann an Der Widerstand gegen die Staatsgewalt wurde darin gefunden, es frei, den Arbeitsvertrag zu ändern. Wünsche die eine Partei Herrn Moses auszuhändigen, weil dieser Juhaber einer Firma daß der Angeklagte sich geweigert hatte, den Hund aus dem eine Abänderung desselben, auf welche die andere Partei nicht Heinrich Lehmann " sei. Die der Postbehörde gemachten Bor Bimmer zu schaffen. Im geftrigen Termin vor der Berufungsinstanz eingehen will, so steht ihr das Recht zu, die Lösung des würfe feien deshalb unbegründet. Er beantrage eine Geld- focht der Bertheidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Wronker, Arbeitsverhältnisses durch die Kündigung, 811 bewirken. ftrafe von 100 Mart. Der Angeklagte bestritt, daß eine aus juristischen Gründen das erste Urtheil an, aber ohne Erfolg, Wollte der Kläger nicht eingehen auf die Ausschließung beleidigende Absicht vorgelegen, sowie das Vorhandensein da das Erkenntniß des Schöffengerichts bestätigt wurde. Der Ruf Findigkeit", Wegen Mikhandlung ihrer Dienstboten hatte sich gestern beschäftigung bis zum 1. Oftober, also auf 14 Tage, die Dauer in dem die Postbeamten ständen und der von der Behörde selbst feiner bis dahin noch nicht beseitigten Kündigungsfrist. Die erst genährt werde, wo sich nur eine Gelegenheit dazu biete, jei keines- das Goldarbeiter Karl Vogt 'sche Ehepaar vor dem Schöffengericht im Dezember erfolgte fofortige Entlassung wäre jedoch auch ohne wege berechtigt, aus dem Leserkreise der Zeitung liefen viele Be- zu verantworten. Gegen sie führten zwei junge noch nicht 15jährige den Kündigungsausschluß berechtigt gewesen. Der Kläger sei schwerden über Nichtfindigkeit" ein und in dem Bekanntgeben Mädchen Beschwerde, die kurz hinter einander bei den Angeklagten trant gewesen, so daß ihn der Beklagte gar nicht haben wollte. eines solchen Falles könne eine Geringschäzung der Postbeamten im Dienst geftanden haben und sehr schlecht behandelt fein wollen. Die beiden Mädchen behaupteten übereinstimmend, daß die Knapp­Die Thatsache, daß, obgleich Kläger arbeitete, boch nicht gefunden werden. er nicht so arbeiten tonnte wie bei vollster Der Gerichtshof schloß sich den Ausführungen des Staats- beit des Effens durch häufige Mißhandlungen wett gemacht werden sollte. Der Ehemann soll namentlich die Methode be Gesundheit, gab jenem das Recht, ihn zu entsanwalts an, hielt aber 50 m. für eine ausreichende Strafe. folgt haben, die noch so jugendlichen Mädchen, wenn sie einmal lassen. Ein merkwürdiger Rechtsirrthum wurde heute durch die die Zeit verschliefen, durch Besprigen mit faltem Wasser zu zweite Straftammer am Landgericht II aufgeklärt. Der Hof- wecken; die eine hat auch einmal bei passender Gelegenheit Schlächtermeister Wilhelm Lange in Charlottenburg hatte eine einen ganzen Waschnapf voll Wasser über den Kopf Dienstmagd mit einem unaussprechlichen polnischen Namen, die bekommen, beide beklagten beklagten sich darüber, daß sie er eines Tages dabei ertappte, als sie ihrer Waschfrau einige vom Dienstherrn mit Püffen und Schlägen reichlich traktirt tleine Stücken Wurst und ein etwa pfundschweres Stück Fleisch worden seien. Die beiden Angeklagten bestritten die Behaup

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Entscheidung des Ober Verwaltungsgerichts. Unsere Leser werden sich gewiß noch erinnern, wie im Herbst vor. Is. unser Genosse Künede sein Mandat als Stadtverordneter in Oberberg plöglich deshalb verlor, weil er zu niedrig zur Ein­Tommensteuer eingeschäzt wurde.

sich den 2

und beide