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Desterreichische Schatzscheinanleihe.

Gästen Zechen zu machen und betrunkene Herren und Damen und unterzog ihn einem kurzen Berhör, um dann mit dem Be Dem Vorbilde des Deutschen Neiches und Preußens folgend, an die frische Morgenluft zu befördern. Diese fraft- merken, daß er zum Dienst" müsse, das Fabrikgrundstüd zu ver­will Oesterreich seinen neuesten großen Geldbedarf in Form lang- entwickelnde Tätigkeit, für die der Hüne freies Essen und lassen. Er ging dann schuurstracks nach der Wohnung des Spree, fristiger Schahanweisungen Es sollen für 396,6 Trinken und 200 M. monatlich in barem Gelde bekam, fah po er die Ehefrau antraf. Dieser gegenüber gab er sich ebenfalls Millionen Kronen Schabscheine ausgegeben werden, der Lettere als eine kaufmännische Tätigkeit an und so wolle er die Sache niederschlagen. Die Frau in ihrer Herzens­als Kriminalbeamter aus und erklärte, wenn sie 8 M. bezahle, die ferienweise ausgelost und spätestens nach 15 Jahren völlig klagte als Sandlungsgehilfe" vor dem Kaufmannsgericht. angst suchte auch ihre paar Groschen zusammen und händigte dem zurückgezahlt sein jellen. Die Regierung überläßt die Schatz- Dieses sprach indessen dem Rausschmeißer" seine Handlungs- Erpresser 1 M. aus mit dem Bemerken, daß dies ihr ganzes Geld scheine einem Bankenkonsortiumt zu 94% Proz. Die Anleihe wird gehilfentätigkeit ab und kam zur Abweisung der sei und ihre Kinder nun hungern müßten. Sie versprach, von zu 95 Prog. zur Substription aufgelegt werden, wobei der Finanz- Iage wegen Unzuständigkeit des angerufenen dem Kommandoton des Pseudobeamten eingeschüchtert, sich das minister außerdem gewiffe Vergütungen für Spesen usw. an das Gerichts. Aläger sei Gewerbegehilfe. Wegen der übrige Geld zusammenzuborgen und es ihm am nächsten Tage Konsortium leistet. Die Substription wird stattfinden in Dester- Höhe seines Einkommens, über 200 W. monatlich, könne er auszuhändigen. Inzwischen hatte sich auf dem Fabrikgrund­reich, Deutschland , Holland und in der Schweiz , und zwar in auch nicht vor dem Gewerbegericht klagen. Bei der Höhe des ſtück eine erschütterade Tragödie abgespielt. Der von dem falschen Deutschland bei der Deutschen Bank, dem Bankhaus Mendelssohn Klageobjekts, 2300 M., müsse er beim Landgericht wegen des Diebstahls an den wenige Groschen werten Kohlen ins Kriminalbeamten festgestellte Arbeiter Spree ging, aus Furcht u. Co., der Direktion der Disconto- Gesellschaft und dem Bank- klagen. Gefängnis zu kommen, in einen Schuppen und erhängte sich. Als hauſe S. Bleichröder.nd Die Entscheidung des Kaufmannsgerichts ist nicht man sein Verschwinden bemerkte, ahnte man sofort schlimmes; Die Bedingungen sind aber für die Regierung recht unbedenkenfrei. Gewerblicher Gehilfe ist der, der gelverbliche als man ihn fand, war er bereits eine Reiche. günstig. Trozdem Proz. Zinsen gezahlt werden, bekommt Leistungen verrichtet, während ein Handlungsgehilfe kauf- dieser tragische Ausgang mitgeteilt wurde, brach die ihres Er­die Regierung von vornherein nur 94% statt 100. Die Banken männische Dienste zu verrichten hat. Kaufmännische nährers Beraubte mit lautem Aufschrei ohnmächtig zusammen. erhalten außer einem Zwischengewinn von ½ Proz. noch Extra- Dienste sind solche, die sich wesentlich auf den Umsatz von Die Anklage legte dem Angeklagten ferner einen gegen einen vergütungen. Trotz der augenblicklichen Geldflüssigkeit muß der Waren, gewerbliche sind die technischen Dienste, die sich Schuhmacher in Lichtenberg verübten Betrug zur Last, bei dem österreichische Staat also unverhältnismäßig hohe Zinsen zahlen. wesentlich auf die Bearbeitung und Verarbeitung von Waren Stiefel auf Stredit entnommen und nicht bezahlt hatte. In dem er, ebenfalls in der Rolle eines Kriminalbeamten, ein Paar Das ist, abgesehen von der allgemeinen schlechten finanziellen Lage beziehen. Danach kann es recht zweifelhaft erscheinen, ob der letzten Fall der Anklage hatte der Angeklagte gegen eine Frau Desterreichs, darauf zurückzuführen, daß diese Anleihe ohne Zu- Rausschmeißer" in der Tat gewerbliche Dienste und nicht Rosner eine Erpressung verübt, indem er in der Maske eines stimmung des österreichischen Parlaments( auf Grund des§ 14- vielmehr kaufmännische zu verrichten hat. Seine Tätigkeit Gerichtsvollziehers bei ihr erschien, mit Siegelmarken, die er von Notstandsparagraphen) erfolgt. Vor einigen Tagen hat sich daher bezieht sich auf den Umsatz der Waren und die Bedienung seinen eigenen gepfändeten Sachen abgerissen hatte, deren Sachen felbst die Vossische Zeitung" veranlaßt gefühlt, deutsche der Kunden, ist also eine kaufmännische Tätigkeit. Freilich versiegelte und unter der Drohung, diese Sachen noch an dem Kapitalisten vor dem Erwerb der neuen österreichischen Anleihe ist dem entgegenzuhalten, daß Kellner, die bis zu einer Ent- felben Tage abholen und versteigern zu lassen, 11 M. von ihr scheidung des Reichsoberhandelsgerichts oft gar zum Gesinde expreßte. gerechnet und erst seit jener Entscheidung als Gewerbe- Jahren. Das Gericht verurteilte den Angeklagten, mit Rücksicht Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnisstrafe von gehilfen anerkannt wurden, nichts mit Be- und Verarbeitung auf seine Vorstrafen, zu 1 Jahr Gefängnis. von Waren zu tun haben, wohl aber mit dem Umsatz der

au marnen; sie schrieb:

In Deutschland wird man den neuen österreichischen Schab­scheinen wohl mit einer gewijsen 8urüdhaltung gegen überstehen, ohne darum päpstlicher sein zu wollen als der Bapst. Diese Schatscheine ohne parlamentarische Genehmigung in einem Lande mit parlamentarischer Verfassung sind ein so rein österreichisches Spezifikum, daß man sie am liebsten auf Desterreich als Emissionsland beschränkt sähe. Nicht daß zu befürchten wäre, der österreichische Staat tönnte sich werden auch die rabiatesten Obstruktionspolitiker ihm nicht zu etwa einer übernommenen Schuldverpflichtung entziehen, das muten wollen; aber wir glauben, daß in diesem besonderen Falle die Oesterreicher besser daran tun, auch die finanzielle Seite der Frage unter sich abzumachen, anstatt das Ausland zur Mitwirkung einzuladen."

Noch schärfer ist das Urteil des Oesterreichisch eit

Waren.

Eine geborstene Ordnungsfäule.

Die recht häufig schwankende Entscheidung, ob jemand gelverblicher oder Handlungsgehilfe, erübrigte sich, wenn wir Die Straffammer II des Stieler Landgerichts hat den Ren­endlich ein einheitliches Arbeiterrecht hätten. Leider sind wir danten Reimers der Spar- und Darlehenskasse des Gutsbezirks geht auf Aufrechterhaltung weit davon entfernt. Das. Streben der herrschenden Klaffe Farbe, der Residenz eines Grafen Reventlow, wegen Vergehens gegen das Genossenschaftsgesetz, Veröffentlichung falscher Bilanzen und scheidungen, weil diese eine Rechtsunsicherheit der Arbeiter unterschlagung zu fieben Monaten Gefängnis und 1500 Mark Geld­strafe verurteilt. Weiter wurde ihm auf die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit abgesprochen, öffentliche Aemter zu bekleiden.

fördern.

der funterbunten Unter­

Beilegung des Breslauer Aerztestreifs.

Volkswirts", der geradezu von dem berderblichen Charaktererate aur freien Aratwahl. Auch bei den Spezialärzten herrscht Die Vergleichsbedingungen find folgende: Bugelassen sind 110 der Anleihe als eines Spielpapiers" spricht, der die Differenzfreie Arztwahl, allerdings nur auf Ueberweisung durch Kaffen­zwischen Ausgabe- und Rückzahlungskurs für die zuerst ausge- arate. Die bisherigen Aerzte verlassen nach einer Abfindung am Tosten und zurückgezahlten Scheine große Gewinne verspricht. Die 1. April Breslau . Beim Vergleich hat also der ärgste Terrorismus Zeitschrift bemängelt ferner: des Aerzteverbandes gefiegt.

Hapag und Lloyd.

Verhöhnung armer Krüppel,

Der eigentliche Sinn des§ 14 ist ja nur, der Regierung zu ermöglichen, ohne Zustimmung des Parlamentes, einen plö­Tich eintretenden Bedarf als Vorwegnahme bekannter, Die Knappschaftsberufsgenossenschaft darf wohl den Ruhm in in Kürze fälliger Staatseinnahmen decken zu können. aber handelt es sich erstens um eine langfristige Schabscheinbrechend vorangegangen zu sein. Vor 3 Jahren ließ sie bereits Hier Anspruch nehmen, auf dem Gebiete der Rentenquetscherei bahn emission, und dann noch dazu in einer Höhe, die aus den nor­malen Budgeteinnahmen nicht mehr bestritten werden kann, bei Bochum eine eigene große Anstalt errichten, dic, Bergmanns­also um ein direkt verfassungswidriges Vorgehen, heil" getauft, bei den Bergarbeitern bald in den Verruf einer wenn sie ohne parlamentarische Zustimmung erfolgen soll. Außer- bösen Rentenquetsche geriet. Sicher nicht mit Unrecht! Im Berg dem verfügt die Regierung über feinerlei budgetare Mittel zur mannsheit" wurden Unfallverletzte, bei denen man sich günstige Tilgung der Schatzscheine, die also zweifellos durch Aufnahme Wirkungen in bezug auf das Eriverbsfähigmachen versprach, nach neuer Anleihen tonjolidiert werden müssen." allen Regeln der Wissenschaft geredt, geftredt, gefnetet, furzum wie Objekte mancherlei Erperimente behandelt, die bei den Berg arbeitern Angst und Schreden erregten. Singu fam eine rigorose In der Generalversammlung der Hamburg Amerita Spruchpragis. Das Wort Rentenquetsche hatte in Bergarbeiter­Rinie machte der Aufsichtsratsvorsitzende einige Mitteilungen über freisen schon vor 15 Jahren feine heute allgemein üble Bedeutung. schwebende Schiffahrtsfragen. Er führte u. a. aus: Die och Daß die Knappschafts- Berufsgenossenschaft schon seit vielen Jahren tonjunttur habe auch bei den Linienreedereien den Höhepunkt eine verhältnismäßig fleine Quote dauernd erwerbsunfähiger Un seit einigen Monaten für die meisten Verkehrsgebiete über fallverlegter aufwies, berbantt fie sicherlich dem von ihr geschaffe­schnitten und eine langsam absteigende Richtung eingeschlagen. nen System. Die Behandlung Verletzter im Bergmannsheil" Diese zettweilige Verminderung des Weltverkehrs habe die Gefell - spielte dabei eine Hauptrolle. Als nun in den letzten Jahren zu schaft vorausgesehen und entsprechende Vorsorge für die Zukunft ge- dem Erwerbsfähigmachen nach besonderen, für die Verletzten sehr troffen. Die Verhandlungen über die Erneuerung der Kar oft ungewöhnlich schmerzhaften und sogar in ihr Selbstbestimmungs­telle seien noch nicht zu Ende geführt. Man beschäftige sich mit recht über ihren Körper eingreifenden Methoden noch die Theorie der Fertigstellung der rechnerischen Grundlagen, die durch den be- von der Angewöhnung sehr gründlich in die Praxis umgefekt absichtigten Beitritt der kanadischen Linien eine völlige Verschiebung wurde, da konnte es nicht fehlen, daß sowohl die Zahl der ent­erführen. Weitere Mitteilungen fönnten hierüber nicht gemacht schädigungspflichtigen Unfälle wie auch solcher mit dauernd er werden, auch nicht über die gleichfalls noch in der Vorbereitung bewerbsbermindernden Folgen zurüdging. Und es mutet toie be­findliche Betriebsgemeinschaft mit dem Norb wußter Hohn an, es flingt wie ein Frohlocken über das famose deutschen Lloyd, da es sich nicht um eine Regelung des nord- Funktionieren der Rentenquetsche, wenn man nun im offiziellen atlantischen Verkehrs allein, sondern auch um eine Neuordnung der Organ der Snappschafts- Berufsgenossenschaft, dem Kompaß". Beziehungen auf allen denjenigen Verkehrsgebieten handele, auf folgendes lieft: welchen sich die beiden Gesellschaften gemeinsam betätigen. In der Distussion bekannte sich Generaldirektor Ballin erneut als Gegner jeder Schiffahrtsubvention.

Soziales.

Trotz der schweren Unfälle, die sich beim Bergbau ereignen, hatten im Jahre 1912 bei der Knappschafts- Berufsgenossenschaft 73 Bros. aller Unfälle nur vorübergehende Erwerbsunfähigkeit zur Folge und 27 Broz. dauernde Erwerbsunfähigkeit. Bei allen gewerblichen Berufsgenossenschaften waren die Unfallfolgen nicht fo günſtig; es entfielen auf vorübergehende Erwerbsunfähigkeit 64,8 Proz. und auf dauernde 35,2 Proz."

Daß sich im Bergbau verhältnismäßig viel schwere Unfälle er­

Gerichtszeitung. H

Der Verurteilte hatte die Kasse um große Summen geschädigt beträge festgestellt; das Gericht nahut aber in ſeinem Urteil an, durch die Zeugenaussagen vor Gericht wurden 66 000 M. Fehl daß der Angeklagte nur für 20 000 m. verantwortlich sei. Er hatte im Landwirtschaftlichen Wochenblatt" falsche Bilanzen veröffent­licht und der Generalversammlung falsche Angaben über das Ver­mögen der Kaffe gemacht. Als ein Revisor des Verbandes der Genossenschaften solche Unordnung fand, daß eine Revision un­möglich war, erhielt Reimers von der Geschäftsstelle des Verbandes in Kiel die Aufforderung, die Bücher einzusenden. Er rebete dar­wolle den Verband nur drücken, und der Aufsichtsrat stellte ihm auf dem Aufsichtsrat vor, die Geschäftsstelle des Verbandes in Kiel darauf eine Bescheinigung aus, daß die Bücher auf Beschluß des Aufsichtsrates nicht eingesandt werden sollten. Schließlich erging an Reimers eine Verfügung des Amtsgerichts, die Bücher vorzu­legen. Darauf erklärte Reimers, seine Frau habe die Bücher ber­brannt. Tatsächlich sind sie auch verbrannt worden. Bon ber Anklage der Urkundenfälschung wurde der Angeklagte jedoch frei­gesprochen, weil diese Tat seiner Frau zur Last falle. Diese sei aber nicht zurechnungsfähig, denn fie fet ftart epileptisch.

Wie wenig der Vorstand der Kasse sich um diese kümmerte, möge folgendes Beispiel zeigen: Es war der wichtige Beschluß in einer Vorstandssitung gefaßt worden, die Höchstdarlehenssumme von 3000 auf 30 000 2. zu erhöhen. Ein Vorstandsmitglied hatte das Protokoll mit unterschrieben. Vom Vorsitzenden des Gerichts ge fragt, ob das seine Unterschrift sei, erklärte er, das wisse er nicht mehr. Ueberhaupt wußten die Vorstandsmitglieder vor Gericht von nichts". Der Verurteilte genoß in dem Bezirk großes An fehen und war die rechte Hand des Grafen Steventlow. Er hielt stramm zum Bunde der Landwirte, zu den Konservativen und war konservativer Wahlmacher bei Reichstags- und Bandtagswahlen. Im Auftrage des Grafen mußte er bie fonservativen Rebner und Randidaten auf den Agitationsreifen begleiten. Der Berteidiger des Angeklagten brachte einige recht interessante Briefe aus seiner mappe zur Verlesung. Aus einem Brief des Grafen an Reimers ging hervor, daß Graf Reventlow gern Mitglied des Abgeordneten. hauses werden möchte. Das ist bis jest nicht geglüdt. In einem anderen Brief kommt der Wunsch des Grafen zum Ausdruck, Kreis. tagsabgeordneter zu werden, wenn Graf Platen ausscheide. Dieser Wunsch ist in Erfüllung gegangen. Die Verlesung mehrerer folcher Briefe, die zeigen, wie die oftholsteinischen Junker Wahlen machen, wurde schließlich vom Vorsitzenden verhindert. Die ostholsteinischen Junker machen natürlich ob des Zusammenbruches eines ihrer Werkzeuge betrübte Gesichter.

Bureau eine Botterwirt­

Ist der Nausschmeißer" Handlungsgehilfe? Die Zerrissenheit und Zurückgebliebenheit unseres Ar- eignen, wird nicht bestritten; man beont es sogar stark, um die Der ungetrene Rechtsanwalt. beiterrechts hinter den wirtschaftlichen Gestaltungen zeitigt guten Erfolge bei der Rentenverweigerung beffer heraustreten In dem Prozeß gegen den Rechtsanwalt v. Brehmer wurde oft die Streitfrage, ob ein Arbeiter gewerblicher Ar- au lassen. Gerade so, als wenn es sich um einen Geschäftsbetrieb gestern die Beweisaufnahme geschlossen. Das Gericht beschloß, den beiter, ob er Handlungsgehilfe, ob er landwirt- handele und der Leiter seine Methode der Gewinnmacherei ins Beugen Mielenz nicht zu vereidigen, da er bezüglich der den Gegen­schaftlicher Arbeiter, ob er Gesinde ist, oder ob er rechte Licht rückte. Bei der Knappschafts- Berufsgenossenschaft stieg, stand der Anklage bildenden Straftaten der Teilnahme verdächtig fei.- Staatsanwalt Serbst ließ einige Fälle der Anklage fallen, einer anderen Kategorie von Arbeitern angehört, 3. B. auf 1000 Bollarbeiter berechnet, die Zahl der Verletzten von 136,79 beantragte dagegen das Schuldig wegen Untreue und Unterschla Bureauangestellter, Privatsekretär, technischer Beamter ist. im Jahre 1911 auf 140,25 im nächsten Jahre; die der entschädigten gung in drei Fällen. Der Staatsanwalt beantragte gegen v. Breh Und doch hängt von der Beantwortung dieser Frage die Unfälle aber nur von 14,55 auf 15,46, dagegen die der Unfälle mit mer ein Jahr Jahr Gefängnis unter Anrechnung der Untersuchungs­rechtliche Stellung des Arbeiters ab. Sie ist oft eine andere tödlichem Ausgang von 2,02 auf 2,35. Wenn es troß der ungweifel- haft in vollem Umfange, gegen den Mitangeklagten Löwenberg für den gewerblichen als für den kaufmännischen oder für haften Zunahme der schweren Unfälle gelang, die Renten für wegen Betruges 6 Monate Gefängnis und wegen unbefugter Amis­den in der Landwirtschaft oder im Gesindedienst oder in dauernde Erwerbsunfähigkeit zu vermindern, so hat man aller- und Titelanmaßung 6 Wochen Haft. Rechtsanwalt Dr. Halpert einem Bureau Arbeitenden. Für den gewerblichen Arbeiter tings, vom Standpunkt des Kapitals betrachtet, alle Ursache, da gab ohne weiteres zu, daß die Wirtschaftsweise des Angeklagten ist neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Gewerbeordnung, rüber zu jubeln; die Arbeiter jedoch können solches Jubeln nur schaft herrschte, machte aber eine ganze Reihe persönlicher und tat­eine widerwärtige war und in für den Handlungsgehilfen das Handelsgesetzbuch, für den als Hohn über ihr Elend, über ein den armen Krüppeln zugefügtes fächlicher Momente geltend, die zu einer milderen Beurteilung ländlichen Arbeiter und für den Bureauarbeiter das Bürger- empörendes Unrecht empfinden. des Angeklagten führen müßten, um so mehr, als bei rechnerischer liche Gesetzbuch, für das Gesinde eine der vielen Gesinde Feststellung sich nur eine Summe von 478 m. ergebe, die der ordnungen maßgebend. Zuständig für den gewerblichen Ar­Angeklagte im schlimmsten Falle Iufriert haben tönne. beiter ist das Gewerbegericht, für den Handlungsgehilfen das Nach kurzer Beratung kam das Gericht zu folgendem Kaufmannsgericht, für alle übrigen das ordentliche Gericht Urteil: ( Amts- und Landgericht), für das Gesinde hier und da als Vorentscheidungsbehörde die Polizeibehörde zuständig. Die Schandtaten eines falschen Kriminalbeamten, durch Das Gericht habe bezüglich des Angeklagten v. Brehmer nur einen Fall der Anklage, und zwar den Fall Liebe, in welchem Untreue Aus dieser Mannigfaltigkeit der materiellrechtlichen die ein Mann zum Selbstmord getrieben worden war, lagen vorliege, für nachgewiesen gehalten. In den übrigen Bunkten habe Vorschriften und der Zuständigkeit der Gerichte erwächst oft einer Anklage wegen unbefugter Amtsanmaßung, versuchter bas Gericht mangels ausreichenden Beweises auf Freisprechung eine gewisse Rechtsunsicherheit für den sein Recht verfolgenden Erpressung, Betruges und Siegelbruchs zugrunde, welche erkennen müssen. Bezüglich des Strafmaßes sei berücksichtigt wor geffern die erste Straffamuner des Landgerichts III unter den, daß in dem Fall Liebe fein Schaden entstanden sei und die Erben das Geld zurückerhalten haben; ferner, daß der Angeklagte Häufig ist, wie unsern Lesern erinnerlich, über die Vorsiz des Landgerichtsdirektors effe beschäftigte. Buständigkeitsfrage lebhaft geftritten. Ein Ende fönnte Sartoffelhändler Edmund Buggisch. Der schon vielfach vorbe war. Angeklagt war der aus der Untersuchungshaft borgeführte völlig zusammengebrochen und deshalb weniger widerstandsfähig Andererseits sei straferschwerend, daß v. Brehmer einem diesem kaleidoskopartigen Wirrwarr nur durch endliche strafte Angeklagte beobachtete am 30. November v. J. vor dem Stande angehöre, der dazu berufen sei, der Wahrheit zum Recht Bereinheitlichung des Arbeiterrechts gemacht werden. Grundstück der Eckertschen Maschinenfabrik an der Frankfurter zu verhelfen, und daß er das in ihn gesette Vertrauen mißbraucht In die Kategorie der Grenzstreitigkeiten fiel ein diefer Chauffee eine Frau, die dort mit einem kleinen Handwagen war- habe. v. Brehmer jei deshalb zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt Tage vor dem Berliner Kaufmannsgericht ent- tete, bis ihr ein Mann einen mit Kohlen gefüllten Sack über den worden, die durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt er­schiedener Fall. Als Kläger trat ein Hüne von Gestalt auf, Baun warf. Auf ihre Bitte half er ihr sogar noch, den Ead auf achtet wurden. Mit Rüdficht auf die festgestellte unglaubliche der den Beruf eines Rausschmeißers" hatte. Gerichtet war den Wagen zu laden, um dann sofort zu dem Fabrikportier au Lodberigteit in der Handhabung seiner Geschäfte habe das Gericht die Klage gegen den Inhaber des Café Ernst im südlichen gehen und ihm mitzuteilen, daß soeben ein in der Fabrit be- ihm die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter auf 2 Jahre Teil der Friedrichstraße. Der Hauptbetrieb in diesem Lokal häftigter Arbeiter Stohlen gestohlen habe. Da er sich als Stri- absprechen müssen. Bei Löwenberg wurde als straferschwerend an Teil der Friedrichstraße. Der Hauptbetrieb in diesem Lokal minalbeamter ausgab, gab ihm der Portier einen Kutscher mit, gesehen, daß er sich in sehr dreister Weise öffentlich als Referendar wickelt fich nach der Darstellung des Klägers in der Zeit von damit er ben Dieb unter den Arbeitern ausfindig machen und ausgegeben habe. Gegen ihn lautete das Urteil wegen Betruges 6 Uhr früh bis um 12 Uhr mittags ab. Während dieser seine Berfonalien feststellen solle. Der angebliche Kriminalbeamte und Amtsanmaßung auf 6 Wochen Gefängnis und 4 Wochen Haft. Belt bestand die Hauptaufgabe des Klägers darin, mit den fand auch den Dich in der Person des Arbeiters Spree Heraus- Der Angeklagte v. Brehmer wurde sofort auf freien Fuß gefest,

Arbeiter.

Ein Pseudokriminalbeamter.